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Allgemeine Baubeschreibung Baubeschreibung :
Die Stiftung SRH_ "Stiftung Rehabilitation Heidelberg" errichtet in Neckargemünd auf einem ca. 5000m² großen Grundstück den Wohn_Campus_Dorf. Dieser besteht aus 9 Einzelgebäuden die sich um ein Bestandsgebäude herum gruppieren. Es sind 2-3 geschossige Baukörper in Massivbauweise mit Satteldächern geplant.
Die einzelnen Häuser beinhalten 13 - 20 Wohneinheiten, zusammen insgesamt 161 Wohneinheiten, bestehend aus
Wohn- und Schlafraum, sowie Nasszelle für Auszubildende.
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Der Bauablauf ist jeweils vorgesehen für 3 Häuser im Zeitraum:
Haus 9 - 8 - 7 _ August 2026 - Februar 2027
Haus 6 - 4 - 5 _ August 2026 - März 2027
Haus 3 - 2 - 1 _ August 2026 - März 2027
Ausführungszeitraum
Vorbemerkungen Gebäude Das Gerüst ist an den Giebelseiten der Häuser mit Höhen von bis zu ca. 10 m vorgesehen an den Traufseiten bis zu 8m.
In der Regel sind 3 Häuser mit Versatz aneinender gereit, die aufgehenden Baukörper haben im Grundriss jeweils eine rechteckige Form mit einer Abwicklungslänge von je ca. 40 m .
Das Gerüst wird für die Erstellung des Rohbaus und die Herstellung der Gebäudehülle und der Dachkonstruktion genutzt.
Auf anordnung der Bauleitung sind Treppenaufgänge und Materialaufzüge mit unterschiedlich großen Abstellflächen vorgesehen die das Gebäude mit Baumaterialien ausstatten.
Dem LV sind in getrennter Datei die Grundrisspläne, jeweils als PDF-Datei beigefügt:
Vorbemerkungen Gebäude
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen :
Sämtliche im Zuge der vorbereitenden Planung bzw. Ausführung erforderlichen Abstimmungen, auch mit den anderen Gewerken, sind in den Einheitspreisen enthalten.
Baubesprechungen werden in Abstimmung mit der Bauleitung
Firma Peter Gross durchgeführt. Der Nachunternehmer hat daran mit einem Verantwortlichen Mitarbeiter teilzunehmen.
Die Baustelle ist mit einem deutschsprachigen Polier oder Bauleiter zu besetzen.
Evtl. erforderliche Material- und Gerätelager , sind vom AN auf eigene Kosten zu erbringen.
Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grundstück vorhanden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der Hausgruppenanordnung der zeitlich versetzt auszuführenden Bauabschnitte, die Art und Weise der Materialanlieferung für die einzelnen Gebäude zu prüfen ist.
Die Kosten für Mitbenutzung sanitärer Anlagen sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lagerplätzen sowie evtl. beigestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Der Arbeitsbereich ist unverzüglich bei entstehenden Verschmutzungen, spätestens jedoch zum Arbeitsende täglich besenrein zu verlassen.
Die Schuttbeseitigung erfolgt durch den Bieter, bauseitige Schuttmulden werden nicht gestellt. Die Verantwortung und der Aufwand für die Entsorgung ist Sache des Bieters.
Die Arbeiten sind bereichsweise in Abschnitten auszuführen.
Arbeitsunterbrechungen durch Abstimmung und paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig die Vorleistungen darauf zu überprüfen, ob diese für die Durchführung seiner Leistung
geeignet sind. .
Alle in der Vorbemerkungen genannten Lieferungen und Leistungen sind im Einheitspreis enthalten.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe.
Die Positionen des Leistungsverzeichnisses verstehen sich für eine fix und fertige Leistung einschl. aller Nebenarbeiten und
Nebenkosten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der VOB/ C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bau- Leistungen ( ATV ) in der jeweils gültigen Fassung und DIN- Vorschriften.
DIN 18451 Gerüstarbeiten
Für die Ausführung gelten weiterhin sämtliche Normen, Vorschriften, Technische Regelwerke, Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, Ausführungsbestimmungen, Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller etc., die auf die beschriebenen und geforderten Leistungen anzuwenden sind.
Ausführungsspezifische Normen und Regelwerke
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Prüfungen,
Anforderungen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 1055 Lastannahmen im Hochbau
DIN 4420 Gerüstgruppen
Werden weitere DIN- Normen berührt, gelten diese sinngemäß.
Weiterhin gelten Technische Vorschriften der Fachverbände.
Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsstättenrichtlinien Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
In den Technischen Vorbedingungen aufgeführte Vorleistungen und Nebenarbeiten, die nicht gesondert in Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten sind, zur Erbringung der Leistungen aber erforderlich sind oder gefordert werden, sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Sämtliche Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen, zum Einbau der Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche angrenzenden Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach Abruf durch die Bauleitung. Bauablaufbedingt sind dies mehrere Arbeitseinsätze entsprechend dem Baufortschritt.
Die Anordnung der Baustelleneinrichtung, der Lagerflächen, der Baukräne etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Störungen der Nachbargrundstücke und des Straßenraumes sind zu vermeiden.
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle und Restmaterialien hat durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erfolgen. Sollte dies nicht ordnungsgemäß erfolgen wird die Entsorgung kostenpflichtig vorgenommen. Behördliche und gesetzliche Vorschriften gegen Baulärm sind zwingend einzuhalten.
Der Baustellenkran kann in Absprache mit der Bauleitung Peter Gross gegen Erstattung der Kosten mit genutzt werden.
An allen Gerüsten ist vom AN ein Freigabeschild anzubringen.
Bis zur Freigabe sind die Gerüste mit dem Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten" zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung aller Gerüste wie Fassaden-, Raum- und Schutzgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist nach den Behördlichen Vorgaben herzustellen.
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von
+/- 10 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Unter- Grundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Werden Gerüste auf abgedichtete Flächen wie Vordächer, Dach- Terrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Ebene bzw. Abdichtung durch die Gerüstbelastung nicht beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Sollten beim Abrüsten an der Fassade Beschädigungen entstehen sind diese unverzüglich zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Gerüstabbaus in Absprache mit der Bauleitung Peter Gross zu verschließen.
Die Fassaden werden als Mauerwerksfassaden mit Vollwärmeschutz ausgeführt.
Der Regelabstand der Gerüste ist deshalb erweitert zwischen 300 bis 500 mm von VK Rohbau vorzusehen.
Die genaue Abstandsfestlegung muss gemeinsam mit der Bauleitung Peter Gross erfolgen.
Die Verankerung muss mit zugelassenen konfektionierten Sonderankern, die Längskräfte und Querkräfte ableiten können, ausgeführt werden. Die Ankerlängen sind entsprechend dem Fassadenaufbau zzgl. dem Regelabstand für Gerüste zu wählen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Für die ausgeschriebenen Leistungen gilt vollinhaltlich die VOB Teil C
(ATV) in der aktuellen Fassung
Für diese Ausschreibungen wird auf die folgenden
Normen ausdrücklich hingewiesen:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Prüfungen,
Anforderungen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18540 Abdichtung mit Fugendichtmassen
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu
Ihrem Brandverhalten
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen und Gesetzen der Behörden, dem anerkannten Regeln der Technik sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen.
Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung, insbesondere: LBO-Landesbauordnung Baden-Württemberg
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz.
Die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind zu beachten, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten.
Für die Ausführung der beschriebenen Leistungen gelten alle zur normgerechten Ausführung (gemäß dem aktuellen Stand der Technik) geltenden Normen, Richtlinien, Verordnungen etc. in der jeweils aktuellen Fassung.
Sonstiges:
Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass bereits eingebaute Teile anderer Gewerke sowie Teile der Bestandsbauten weder beschmutzt noch sonst wie beschädigt werden.
Notfalls sind diese Teile durch geeignete Mittel ausreichend zu schützen. Anschlussstellen jeder Art müssen abgeklebt werden.
Der Auftragnehmer schützt seine eigenen Leistungen selbst gegen Beschädigungen jeglicher Art.
Einheitspreise
Mit den Einheitspreisen sind alle für die beschriebene Leistung
Erforder liche Maßnahmen abgegolten, insbesondere
Alle Nebenleistungen gemäß VOB/C Herstellung, Lieferung und Montage der angebotenen Produkte Material- und Gerätevorhaltekosten, sowie die Kosten für Betriebsstoffe, Transporte, Gebühren usw. die mit der Organisation und dem Ablauf der Baustelle zusammenhängen. Kosten für Entsorgung von Verpackungsmaterial einschl. Deponiekosten Transport auf der gesamten Baustelle, Zwischentransport und -lagerung sowie Abtransport Projektierung sowie Gemeinkosten für Logistik etc. Einhaltung der Maßtoleranzen nach DIN 18202 Alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
01.01 Gerüstarbeiten Baublock I(Haus 1-3) bis Baublock III (Haus 7-9)
01.01
Gerüstarbeiten Baublock I(Haus 1-3) bis Baublock III (Haus 7-9)