Gerüstarbeiten
Neckargemünd Campus Dorf
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Allgemeine Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die Stiftung  SRH_ "Stiftung Rehabilitation Heidelberg" errichtet in Neckargemünd auf einem ca. 5000m² großen Grundstück den Wohn_Campus_Dorf. Dieser besteht aus 9 Einzelgebäuden die sich um ein Bestandsgebäude herum gruppieren. Es sind 2-3 geschossige Baukörper in Massivbauweise mit Satteldächern geplant. Die einzelnen Häuser beinhalten 13 - 20 Wohneinheiten, zusammen insgesamt 161 Wohneinheiten, bestehend aus Wohn- und Schlafraum, sowie Nasszelle für Auszubildende.
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Der Bauablauf ist jeweils vorgesehen für 3 Häuser im Zeitraum: Haus 9 - 8 - 7    _ August  2026 - Februar 2027 Haus 6 - 4 - 5    _ August  2026 - März 2027 Haus 3 - 2 - 1    _ August  2026 - März 2027
Ausführungszeitraum
Vorbemerkungen Gebäude Das Gerüst ist an den Giebelseiten der Häuser mit Höhen von bis zu ca. 10 m vor­ge­se­hen an den Traufseiten bis zu 8m. In der Regel sind 3 Häuser mit Versatz aneinender gereit, die auf­ge­hen­den Bau­kör­per haben im Grund­riss jeweils eine recht­e­cki­ge Form mit ei­ner Abwicklungslänge von je ca. 40 m . Das Gerüst wird für die Er­stel­lung des Rohbaus und die Her­stel­lung der Gebäudehülle und der Dachkonstruktion ge­nutz­t. Auf anordnung der Bauleitung sind Treppenaufgänge und Materialaufzüge mit un­ter­schied­lich großen Ab­stell­flä­chen vor­ge­se­hen die das Ge­bäu­de mit Bau­ma­te­ria­li­en aus­stat­ten. Dem LV sind in ge­trenn­ter Da­tei die Grundrisspläne,  je­weils als PDF-Da­tei bei­ge­fügt:
Vorbemerkungen Gebäude
Allgemeine Vorbemerkungen All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kun­gen : Sämt­li­che im Zuge der vor­be­rei­ten­den Pla­nung bzw. Aus­füh­rung er­for­der­li­chen Ab­stim­mun­gen, auch mit den an­de­ren Ge­wer­ken, sind in den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten. Baubesprechungen wer­den in Ab­stim­mung mit der Bau­lei­tung Fir­ma Pe­ter Gross durch­ge­führ­t. Der Nachunternehmer hat dar­an mit ei­nem Verant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter teil­zu­neh­men. Die Bau­stel­le ist mit ei­nem deutsch­spra­chi­gen Po­lier oder Bau­lei­ter zu be­set­zen. Evtl. er­for­der­liche Material- und Gerätelager , ­ sind vom AN auf ei­ge­ne Kos­ten zu erbringen. Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grund­stück vor­han­den. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auf Grund der Hausgruppenanordnung der zeit­lich ver­setzt aus­zu­füh­ren­den Bau­ab­schnit­te, die Art und Wei­se der Materialanlieferung für die einzelnen Gebäude  zu prü­fen ist. Die Kos­ten für Mit­be­nut­zung sa­ni­tär­er An­la­gen sind in die Prei­se ein­zu­rech­nen. Für den Ver­schluss von La­ger­plät­zen so­wie evt­l. bei­ge­stell­ter Räu­me hat der Auf­trag­neh­mer selbst zu sor­gen. Der Ar­beits­be­reich ist un­ver­züg­lich bei ent­ste­hen­den Ver­schmut­zun­gen, spä­tes­tens je­doch zum Ar­beitsen­de täg­lich be­sen­rein zu ver­las­sen. Die Schuttbeseitigung er­folgt durch den Bie­ter, bauseitige  Schuttmulden wer­den nicht ge­stell­t. Die Verant­wor­tung und der Auf­wand für die Ent­sor­gung ist Sa­che des Bie­ter­s. Die Ar­bei­ten sind bereichsweise in Ab­schnit­ten aus­zu­füh­ren. Ar­beits­un­ter­bre­chun­gen durch Ab­stim­mung und par­al­le­les Ar­bei­ten mit an­de­ren Ge­wer­ken wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Der Auf­trag­neh­mer hat recht­zei­tig die Vorleistungen dar­auf zu über­prü­fen, ob die­se für die Durch­füh­rung sei­ner Leis­tung ge­eig­net sind. . Alle in der Vor­be­mer­kun­gen ge­nann­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind im Ein­heits­preis ent­hal­ten. Alle Leis­tun­gen um­fas­sen auch die Lie­fe­rung der da­zu­ge­hö­ren­den Stof­fe. Die Po­si­tio­nen des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses ver­ste­hen sich für eine fix und fer­ti­ge Leis­tung einschl. al­ler Ne­ben­ar­bei­ten und Ne­ben­kos­ten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Tech­ni­sche Vor­be­mer­kun­gen Für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen gel­ten die Be­stim­mun­gen der VOB/ C All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau- Leis­tun­gen ( ATV ) in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung und DIN- Vor­schrif­ten. DIN 18451  Gerüstarbeiten Für die Aus­füh­rung gel­ten wei­ter­hin sämt­li­che Nor­men, Vor­schrif­ten, Tech­ni­sche  Re­gel­wer­ke, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen, Er­las­se, Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Materialhersteller etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sin­d. Ausführungsspezifische  Nor­men und Re­gel­wer­ke DIN 18299    All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201    To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen,                                       An­for­de­run­gen DIN 18202    To­le­ran­zen im Hoch­bau DIN 1055      Lastannahmen im Hoch­bau DIN 4420      Gerüstgruppen Wer­den wei­te­re DIN- Nor­men be­rührt, gel­ten die­se sinn­ge­mäß. Wei­ter­hin gel­ten Tech­ni­sche Vor­schrif­ten der Fach­ver­bän­de. Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten Ar­beits­stät­ten­richt­li­ni­en Ver­ord­nung über Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz auf Bau­stel­len In den Tech­ni­schen Vor­be­din­gun­gen auf­ge­führ­te Vor­leis­tun­gen und Ne­ben­ar­bei­ten, die nicht ge­son­dert in Po­si­tio­nen der Leis­tungs­be­schrei­bung ent­hal­ten sind, zur Er­brin­gung der Leis­tun­gen aber er­for­der­lich sind oder ge­for­dert wer­den, sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­kal­ku­lie­ren. Sämt­li­che Hilfs­mit­tel und Hilfs­kon­struk­tio­nen, zum Ein­bau der Bau­tei­le sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Sämt­li­che an­gren­zen­den Bau­tei­le sind wäh­rend der Ar­bei­ten dau­er­haft ge­gen Ver­schmut­zung und Be­schä­di­gung zu schüt­zen. Die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen er­folgt nach Ab­ruf durch die Bau­lei­tung. Bauablaufbedingt sind dies meh­re­re Ar­beitse­insät­ze ent­spre­chend dem Bau­fort­schrit­t. Die An­ord­nung der Bau­stel­len­ein­rich­tung, der La­ger­flä­chen, der Bau­krä­ne etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu ent­neh­men. Stö­run­gen der Nach­bar­grund­stücke und des Stra­ßen­rau­mes sind zu ver­mei­den. Die Ent­sor­gung sämt­li­cher Ab­fäl­le und Rest­ma­te­ria­li­en hat durch den Auf­trag­neh­mer ei­gen­ver­ant­wort­lich zu er­fol­gen. Soll­te dies nicht ord­nungs­ge­mäß er­fol­gen wird die Ent­sor­gung kos­ten­pflich­tig vor­ge­nom­men. Be­hörd­li­che und ge­setz­li­che Vor­schrif­ten ge­gen Bau­lärm sind zwin­gend ein­zu­hal­ten. Der Bau­stel­len­kran kann  in Ab­spra­che mit der Bau­lei­tung Pe­ter Gross ge­gen Er­stat­tung der Kos­ten mit ge­nutzt wer­den. An al­len Gerüs­ten ist vom AN ein Freigabeschild an­zu­brin­gen. Bis zur Frei­ga­be sind die Gerüs­te mit dem Ver­bots­zei­chen D-P006 "Zu­tritt für Un­be­fug­te ver­bo­ten" zu kenn­zeich­nen. Die Kenn­zeich­nung al­ler Gerüs­te wie Fassa­den-, Raum- und Schutz­ge­rüs­te mit der Be­zeich­nung der auf­stel­len­den Fir­ma einschl. Te­le­fon­num­mer so­wie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist nach den Be­hörd­li­chen Vor­ga­ben her­zu­stel­len. Es wird ein trag­fä­hi­ger Un­ter­grund mit Une­ben­hei­ten im Be­reich von +/- 10 cm be­reit­ge­stell­t. Be­den­ken hin­sicht­lich des Un­ter- Grun­des, der vor­ge­se­he­nen Aus­füh­rung und der Mög­lich­keit der Veran­ke­rung und Ab­stüt­zung sind dem Auf­trag­ge­ber un­ver­züg­lich mit­zu­tei­len. Wer­den Gerüs­te auf ab­ge­dich­te­te Flä­chen wie Vor­dä­cher, Dach- Ter­ras­sen und Flach­dä­cher er­stellt, hat der Auf­trag­neh­mer da­für zu sor­gen, dass die was­ser­füh­ren­de Ebe­ne bzw. Ab­dich­tung durch die Gerüstbelastung nicht be­schä­digt wird. Die­se Flä­chen dür­fen nur im Rah­men der zu­läs­si­gen Be­las­tung ge­nutzt wer­den. Im Zwei­fel ist die Bau­lei­tung zu in­for­mie­ren. Soll­ten beim Abrüs­ten an der Fassa­de Be­schä­di­gun­gen ent­ste­hen sind die­se un­ver­züg­lich zu be­sei­ti­gen oder über den Un­ter­neh­mer für die Fassadengestaltung in ei­ge­ner Re­gie und auf ei­ge­ne Kos­ten aus­bes­sern zu las­sen. Auss­pa­run­gen und An­ker­lö­cher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Gerüstabbaus in Ab­spra­che mit der Bau­lei­tung Pe­ter Gross zu ver­schlie­ßen. Die Fassa­den wer­den als Mauerwerksfassaden mit Vollwärmeschutz  aus­ge­führ­t. Der Re­gel­ab­stand der Gerüs­te ist des­halb er­wei­tert zwi­schen 300 bis 500 mm von VK Roh­bau vor­zu­se­hen. Die ge­naue Abstandsfestlegung muss ge­mein­sam mit der Bau­lei­tung Pe­ter Gross er­fol­gen. Die Veran­ke­rung muss mit zu­ge­las­se­nen kon­fek­tio­nier­ten Sonderankern, die Längskräfte und Qu­er­kräf­te ab­lei­ten kön­nen, aus­ge­führt wer­den. Die An­ker­län­gen sind ent­spre­chend dem Fassadenaufbau zzgl. dem Re­gel­ab­stand für Gerüs­te zu wäh­len und in den Ein­heits­prei­sen ein­zu­kal­ku­lie­ren.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zu­sätz­li­che tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen  (ZTV) Für die aus­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen gilt voll­in­halt­lich die VOB Teil C (ATV) in der ak­tu­el­len Fas­sung Für die­se Aus­schrei­bungen wird auf die fol­gen­den Nor­men aus­drück­lich hin­ge­wie­sen: DIN 18299               All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201              To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen,                              An­for­de­run­gen DIN 18202              To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN   4102              Brand­schutz im Hoch­bau DIN   4108              Wär­me­schutz im Hoch­bau DIN   4109              Schall­schutz im Hoch­bau DIN 18540              Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN EN 13501        Klas­si­fi­zie­rung von Bau­pro­duk­ten und Bau­ar­ten zu                                                 Ihrem Brand­ver­hal­ten Die Aus­füh­rung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen hat in Über­ein­stim­mung mit den all­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen (VOB), den DIN-Nor­men, den Fach­re­geln der Ver­bän­de, den Ver­ord­nun­gen und Ge­set­zen der Be­hör­den, dem an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik so­wie den Hin­wei­sen der Werkstofflieferanten zu er­fol­gen. Sie gel­ten voll­in­halt­lich als Er­gän­zung der Leis­tungs­be­schrei­bung, ins­be­son­de­re: LBO-Landesbauordnung Ba­den-Würt­tem­berg BImSchG Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz. Die ent­spre­chen­den berufsgenossenschaftlichen Vor­schrif­ten so­wie die berufsgenossenschaftlichen Re­geln für Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der Ar­beit sind zu be­ach­ten, ins­be­son­de­re die Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten für Bau­ar­bei­ten. Für die Aus­füh­rung der be­schrie­be­nen Leis­tun­gen gel­ten alle zur norm­ge­rech­ten Aus­füh­rung (ge­mäß dem ak­tu­el­len Stand der Tech­nik) gel­ten­den Nor­men, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen etc. in der je­weils ak­tu­el­len Fas­sung. Sons­ti­ges: Bei al­len Ar­bei­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass be­reits ein­ge­bau­te Tei­le an­de­rer Ge­wer­ke so­wie Tei­le der Be­stands­bau­ten we­der be­schmutzt noch sonst wie be­schä­digt wer­den. Not­falls sind die­se Tei­le durch ge­eig­ne­te Mit­tel aus­rei­chend zu schüt­zen. An­schluss­stel­len je­der Art müs­sen ab­ge­klebt wer­den. Der Auf­trag­neh­mer schützt sei­ne ei­ge­nen Leis­tun­gen selbst ge­gen Be­schä­di­gun­gen jeg­li­cher Art. Ein­heits­prei­se Mit den Ein­heits­prei­sen sind alle für die be­schrie­be­ne Leis­tung Er­for­der li­che Maß­nah­men ab­ge­gol­ten, ins­be­son­de­re Alle Ne­ben­leis­tun­gen ge­mäß VOB/C Her­stel­lung, Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der an­ge­bo­te­nen Pro­duk­te Ma­te­rial- und Gerätevorhaltekosten, so­wie die Kos­ten für Be­triebss­tof­fe, Trans­por­te, Ge­büh­ren usw. die mit der Or­ga­ni­sa­ti­on und dem Ablauf der Bau­stel­le zu­sam­men­hän­gen. Kos­ten für Ent­sor­gung von Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al einschl. Deponiekosten Trans­port auf der ge­sam­ten Bau­stel­le, Zwischentransport und -lagerung  so­wie Ab­trans­port Pro­jek­tie­rung so­wie Ge­mein­kos­ten für Lo­gis­tik etc. Ein­hal­tung der Maßtoleranzen nach DIN 18202 Alle sons­ti­gen Kos­ten, die der Auf­trag­neh­mer zur ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung der Bau­auf­ga­be zu er­brin­gen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
01.01 Gerüstarbeiten Baublock I(Haus 1-3) bis Baublock III (Haus 7-9)
01.01
Gerüstarbeiten Baublock I(Haus 1-3) bis Baublock III (Haus 7-9)