Rohrrahmenelemente
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

00 Allgemeine Bestimmungen
00
Allgemeine Bestimmungen
00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.13
Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
00.14
Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.15
Z
Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.16
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
34 Verglaste Rohrrahmenelemente
34
V
Verglaste Rohrrahmenelemente
ALLGEMEIN: Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen und in die Einheitspreise einkalkuliert. 1. Begriffsbestimmungen: Unter Rohrrahmenelementen werden in der Folge verglaste Rahmen-Konstruktionen aus hohlen Metallprofilen (Profilrohren) verstanden, die aus feststehenden Seitenfeldern und Türen bestehen und mit oder ohne Oberlicht ausgeführt sind. 2. Öffnungsmaße: Angegeben ist das Nennmaß (Rohbau-Planmaß). Wegen der normgemäß zulässigen Maßtoleranzen ist vor Ausführung das Naturmaß zu nehmen. Im Falle der Überschreitung der Maßtoleranz wird der Auftraggeber nachweislich informiert. 3. Standardgröße von Türen: Die Einheitspreise gelten für Türen in Standardgröße ohne Unterschied der Türhöhe von 200 cm bis 220 cm und einer Standard-Türbreite von 80, 85, 90, 95 oder 100 cm (gemessen jeweils in der Durchgangslichte). Türen werden behindertengerecht gemäß ÖNORM ausgeführt (senkrechte Griffstangen und Kontrastleisten für Sehbehinderte sind als Aufzahlung geregelt). 4. Quersprossen: Türflügel und Seitenteile werden mit einer Quersprosse (in 1 m Höhe) unterteilt. 5. Standard-Verglasung: Eine Standardverglasung wird aus Klarglas ausgeführt, bis 1 m Höhe als Einscheibensicherheitsglas (ESG). Eine etwaige Ausführung ohne Unterteilung mit einer Quersprosse und Ausführung des gesamten Glasfeldes aus ESG ist durch eine Aufzahlung geregelt. Größe von Seitenteilen: Die Größe der Seitenteile ergibt sich aus der vom Auftraggeber beschriebenen Öffnungsbreite im Bauwerk (Naturmaße) und der vom Auftraggeber gewählten Standardbreite der Türen, die Höhe entspricht der Konstruktionshöhe des Türrahmens (durchlaufender waagrechter Rahmen). 6. Oberlicht: Die Breiten der Oberlichtfelder entsprechen den darunterliegenden Türen oder Seitenteilen (durchlaufende senkrechte Rahmenteilung). 7. Glasleisten: Glasleisten werden im Material der Rohrrahmenkonstruktion ausgeführt oder deren Oberfläche angepasst und unsichtbar befestigt. 8. Links-/Rechtsausführung bei Türen: Alle Einheitspreise gelten ohne Unterschied, ob Links- oder Rechtsausführung. Der Auftragnehmer stellt diesbezüglich zeitgerecht das Einvernehmen mit dem Auftraggeber her. 9. Bänder, Schlösser und Beschläge: Die Rohrrahmenelemente oder deren Türblätter sind mit Bändern, Schlössern (ohne Schließzylinder), Bodentürpuffer und mit einem Standard-Baubeschlag ausgestattet. Eine erhöhte mechanische Beanspruchung der Klasse 6 (Zyklenanzahl 200.000, wie Eingangstüren zu Büros) für Türen in Rohrrahmenkonstruktionen, die nicht dauernd geöffnet sind und nur im Feueralarmfall automatisch geschlossen werden, ist durch eine Aufzahlung geregelt. 10. Standard-Baubeschlag: Rosettenbeschlag mit Drücker in U-Form, mit objekttauglicher Metall-Lagerung, drehbar verhängt, Gebrauchsklasse 3 nach ÖNORM EN 1906 und ÖNORM B 5340, Material und Oberfläche Aluminium eloxiert, F1-SAT oder Gleichwertiges. Vor Ausführung legt der Auftragnehmer mindestens drei Muster von Baubeschlägen, die ohne Aufpreis ausgeführt werden können, dem Auftraggeber zur Auswahl vor. 11. Panikfunktion/Fluchttürbeschlag: Eine Ausführung der Türen mit Panikfunktion gemäß ÖNORM EN 1125 oder mit Fluchttürbeschlag gemäß ÖNORM EN 179 ist durch Aufzahlungen geregelt. 12. Nebenleistungen: Nebenleistungen sind auch das Feststellen von Naturmaßen vor Leistungserbringung, Montagehilfen (einschließlich etwaiger Gerüste für die eigene Leistung) und das Beistellen von Werkzeichnungen. Werkzeichnungen des Auftragnehmers zu den angebotenen Rohrrahmenelementen werden nach Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Produktionsbeginn, dem Auftraggeber übergeben, wobei etwaige Detailzeichnungen des Auftraggebers eingearbeitet werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers werden die Werkzeichnungen Bestandteil des Vertrages. WERKSTOFFE: 1. Materialverträglichkeit: Erfordert die Konstruktion den Einsatz unterschiedlicher Materialien oder von Materialkombinationen, berücksichtigt der Auftragnehmer deren Verträglichkeit untereinander. 2. Stranggepresste Aluminiumprofile (Alu): Profile aus Aluminium werden mit einer Mindestdicke von 2 mm (+/- 0,2 mm Maßtoleranz) gemäß DIN 17615/Teil 1 bis 3 hergestellt. Als Werkstoff wird EN AW-6060, T66, Eloxalqualität (EQ), gemäß ÖNORM EN 573-3 und ÖNORM EN 755-2, Toleranzen gemäß ÖNORM EN 12020 verwendet. 3. Aluminiumbleche (Alu): Als Werkstoff wird EN AW-1050 H24 für Farbbeschichtung oder EN AW-5050 H24/H34 für Farbbeschichtung und Eloxalqualität (EQ), gemäß ÖNORM EN 573-3 und ÖNORM EN 485-2 verwendet. 4. Stahl verzinkt (verz.): Für alle Positionen wird Stahl S 235 J0 gemäß EN 10025 mit gemäß Norm verzinkter Oberfläche verwendet. 5. Nicht rostender Stahl (NIRO): Als nicht rostender Stahl (NIRO) wird der Werkstoff-Nr. 1.4301 verwendet. OBERFLÄCHENBEHANDLUNG: 1. Beschichtete Oberflächen (RAL): Der Auftragnehmer wählt bei einer Ausführung mit beschichteter Oberfläche (RAL) die verwendeten Werkstoffe. Farbbeschichtungen werden nach Wahl des Auftragnehmers pulverbeschichtet oder einbrennlackiert ohne Unterschied des Einheitspreises in Standardfarben (RAL) ausgeführt. Die Schichtdicke beträgt 65 my (+/- 15 my) für Hauptsichtflächen, Nebensichtflächen werden farbdeckend beschichtet. Über die Einhaltung der Qualitätsanforderungen gemäß QUALICOAT, der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V. oder dem Gütezeichen für Stückbeschichtung, wird auf Verlangen ein Prüfbericht vorgelegt (z.B. des Österreichischen Lackinstitutes, 1030 Wien, Arsenal Objekt 213, Franz-Grill-Straße 5). Die Beschichtung erfolgt in einer RAL-Standardfarbe nach Wahl des Auftraggebers aus der Farbkarte des Herstellers, für die kein Aufpreis vorgesehen ist. 2. Anodische Oxidation (Eloxierung) A6/C0: Die Eloxierung von Aluminiumoberflächen erfolgt gemäß ÖNORM C 2351 C0, die Vorbehandlung der Oberfläche A6. Die Schichtdicke entspricht Klasse 20. Die Einhaltung der in der ÖNORM C 2531 enthaltenen Güte- und Prüfbestimmungen wird durch einen Prüfbericht einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle oder durch die Mitgliedschaft zur EURAS/EWAA Gütesicherung nachgewiesen. 3. Nicht rostender Stahl (NIRO): Die Oberflächen von nicht rostendem Stahl (NIRO) werden geschliffen und gebürstet Korn 180 bis 220 ausgeführt.

ALLGEMEIN:

Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen und in die Einheitspreise einkalkuliert.

1. Begriffsbestimmungen:

Unter Rohrrahmenelementen werden in der Folge verglaste Rahmen-Konstruktionen aus hohlen Metallprofilen (Profilrohren) verstanden, die aus feststehenden Seitenfeldern und Türen bestehen und mit oder ohne Oberlicht ausgeführt sind.

2. Öffnungsmaße:

Angegeben ist das Nennmaß (Rohbau-Planmaß). Wegen der normgemäß zulässigen Maßtoleranzen ist vor Ausführung das Naturmaß zu nehmen. Im Falle der Überschreitung der Maßtoleranz wird der Auftraggeber nachweislich informiert.

3. Standardgröße von Türen:

Die Einheitspreise gelten für Türen in Standardgröße ohne Unterschied der Türhöhe von 200 cm bis 220 cm und einer Standard-Türbreite von 80, 85, 90, 95 oder 100 cm (gemessen jeweils in der Durchgangslichte).

Türen werden behindertengerecht gemäß ÖNORM ausgeführt (senkrechte Griffstangen und Kontrastleisten für Sehbehinderte sind als Aufzahlung geregelt).

4. Quersprossen:

Türflügel und Seitenteile werden mit einer Quersprosse (in 1 m Höhe) unterteilt.

5. Standard-Verglasung:

Eine Standardverglasung wird aus Klarglas ausgeführt, bis 1 m Höhe als Einscheibensicherheitsglas (ESG).

Eine etwaige Ausführung ohne Unterteilung mit einer Quersprosse und Ausführung des gesamten Glasfeldes aus ESG ist durch eine Aufzahlung geregelt.

Größe von Seitenteilen:

Die Größe der Seitenteile ergibt sich aus der vom Auftraggeber beschriebenen Öffnungsbreite im Bauwerk (Naturmaße) und der vom Auftraggeber gewählten Standardbreite der Türen, die Höhe entspricht der Konstruktionshöhe des Türrahmens (durchlaufender waagrechter Rahmen).

6. Oberlicht:

Die Breiten der Oberlichtfelder entsprechen den darunterliegenden Türen oder Seitenteilen (durchlaufende senkrechte Rahmenteilung).

7. Glasleisten:

Glasleisten werden im Material der Rohrrahmenkonstruktion ausgeführt oder deren Oberfläche angepasst und unsichtbar befestigt.

8. Links-/Rechtsausführung bei Türen:

Alle Einheitspreise gelten ohne Unterschied, ob Links- oder Rechtsausführung. Der Auftragnehmer stellt diesbezüglich zeitgerecht das Einvernehmen mit dem Auftraggeber her.

9. Bänder, Schlösser und Beschläge:

Die Rohrrahmenelemente oder deren Türblätter sind mit Bändern, Schlössern (ohne Schließzylinder), Bodentürpuffer und mit einem Standard-Baubeschlag ausgestattet.

Eine erhöhte mechanische Beanspruchung der Klasse 6 (Zyklenanzahl 200.000, wie Eingangstüren zu Büros) für Türen in Rohrrahmenkonstruktionen, die nicht dauernd geöffnet sind und nur im Feueralarmfall automatisch geschlossen werden, ist durch eine Aufzahlung geregelt.

10. Standard-Baubeschlag:

Rosettenbeschlag mit Drücker in U-Form, mit objekttauglicher Metall-Lagerung, drehbar verhängt, Gebrauchsklasse 3 nach ÖNORM EN 1906 und ÖNORM B 5340, Material und Oberfläche Aluminium eloxiert, F1-SAT oder Gleichwertiges. Vor Ausführung legt der Auftragnehmer mindestens drei Muster von Baubeschlägen, die ohne Aufpreis ausgeführt werden können, dem Auftraggeber zur Auswahl vor.

11. Panikfunktion/Fluchttürbeschlag:

Eine Ausführung der Türen mit Panikfunktion gemäß ÖNORM EN 1125 oder mit Fluchttürbeschlag gemäß ÖNORM EN 179 ist durch Aufzahlungen geregelt.

12. Nebenleistungen:

Nebenleistungen sind auch das Feststellen von Naturmaßen vor Leistungserbringung, Montagehilfen (einschließlich etwaiger Gerüste für die eigene Leistung) und das Beistellen von Werkzeichnungen.

Werkzeichnungen des Auftragnehmers zu den angebotenen Rohrrahmenelementen werden nach Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Produktionsbeginn, dem Auftraggeber übergeben, wobei etwaige Detailzeichnungen des Auftraggebers eingearbeitet werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers werden die Werkzeichnungen Bestandteil des Vertrages.

WERKSTOFFE:

1. Materialverträglichkeit:

Erfordert die Konstruktion den Einsatz unterschiedlicher Materialien oder von Materialkombinationen, berücksichtigt der Auftragnehmer deren Verträglichkeit untereinander.

2. Stranggepresste Aluminiumprofile (Alu):

Profile aus Aluminium werden mit einer Mindestdicke von 2 mm (+/- 0,2 mm Maßtoleranz) gemäß DIN 17615/Teil 1 bis 3 hergestellt.

Als Werkstoff wird EN AW-6060, T66, Eloxalqualität (EQ), gemäß ÖNORM EN 573-3 und ÖNORM EN 755-2, Toleranzen gemäß ÖNORM EN 12020 verwendet.

3. Aluminiumbleche (Alu):

Als Werkstoff wird EN AW-1050 H24 für Farbbeschichtung oder EN AW-5050 H24/H34 für Farbbeschichtung und Eloxalqualität (EQ), gemäß ÖNORM EN 573-3 und ÖNORM EN 485-2 verwendet.

4. Stahl verzinkt (verz.):

Für alle Positionen wird Stahl S 235 J0 gemäß EN 10025 mit gemäß Norm verzinkter Oberfläche verwendet.

5. Nicht rostender Stahl (NIRO):

Als nicht rostender Stahl (NIRO) wird der Werkstoff-Nr. 1.4301 verwendet.

OBERFLÄCHENBEHANDLUNG:

1. Beschichtete Oberflächen (RAL):

Der Auftragnehmer wählt bei einer Ausführung mit beschichteter Oberfläche (RAL) die verwendeten Werkstoffe.

Farbbeschichtungen werden nach Wahl des Auftragnehmers pulverbeschichtet oder einbrennlackiert ohne Unterschied des Einheitspreises in Standardfarben (RAL) ausgeführt. Die Schichtdicke beträgt 65 my (+/- 15 my) für Hauptsichtflächen, Nebensichtflächen werden farbdeckend beschichtet. Über die Einhaltung der Qualitätsanforderungen gemäß QUALICOAT, der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V. oder dem Gütezeichen für Stückbeschichtung, wird auf Verlangen ein Prüfbericht vorgelegt (z.B. des Österreichischen Lackinstitutes, 1030 Wien, Arsenal Objekt 213, Franz-Grill-Straße 5).

Die Beschichtung erfolgt in einer RAL-Standardfarbe nach Wahl des Auftraggebers aus der Farbkarte des Herstellers, für die kein Aufpreis vorgesehen ist.

2. Anodische Oxidation (Eloxierung) A6/C0:

Die Eloxierung von Aluminiumoberflächen erfolgt gemäß ÖNORM C 2351 C0, die Vorbehandlung der Oberfläche A6. Die Schichtdicke entspricht Klasse 20. Die Einhaltung der in der ÖNORM C 2531 enthaltenen Güte- und Prüfbestimmungen wird durch einen Prüfbericht einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle oder durch die Mitgliedschaft zur EURAS/EWAA Gütesicherung nachgewiesen.

3. Nicht rostender Stahl (NIRO):

Die Oberflächen von nicht rostendem Stahl (NIRO) werden geschliffen und gebürstet Korn 180 bis 220 ausgeführt.

34.00 Wählbare Vorbemerkungen
34.00
Z
Wählbare Vorbemerkungen
34.02 Rohrrahmenelemente ohne Feuerschutz
34.02
V
Rohrrahmenelemente ohne Feuerschutz
34.04 Rohrrahmenelemente mit Feuerschutz EI30
34.04
V
Rohrrahmenelemente mit Feuerschutz EI30
34.09 Besondere Ausstattungen, Zubehör
34.09
V
Besondere Ausstattungen, Zubehör
34.90 Regieleistungen
34.90
V
Regieleistungen