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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Anlagenverzeichnis zum LV:
Bauzeitenplan .pdf
Baustellen-Einrichtungs-Plan.pdf
ORDNER HAUS:
Grundrisse
Schnitte
4 x Ansichten
2 x Isometrien und 2 xPerspektiven
Fensterlisten
Anlagenverzeichnis zum LV:
Technische Vertragsbedingungen
2.01. Allgemeines
2.01.01 Geltungsbereich:
Grundlage aller Leistungen ist die VOB
einschließlich der einschlägigen
Vorschriften sowie ergänzende
DIN-Normen, Zulassungsbestimmungen
und gesetzliche Verordnungen in ihren
jeweils gültigen neuesten Fassungen.
Darüber hinaus wird auf die Einhaltung
der berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften -
insbesondere auf die BGV C22
(BAuarbeiten) besonders hingewiesen.
2.01.02 SiGeKo:
Der Bauherr wird einen Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator beauftragen. Der
AN ist verpflichtet, mit einem
weisungsbefugten Vertreter an den
regelmäßigen Baustellenbegehungen
teilzunehmen und die Anweisungen des
SiGeKo zeitnah umzusetzen.
2.01.03 Örtlichkeit:
Der Bieter ist gehalten, sich vor Abgabe
eines Angebotes über Zustand und Lage
der Baumaßnahme und die vorhandenen
örtlichen Bedingungen genauestens zu
informieren und die für den reibungslosen
Ablauf des Baustellenbetriebs
notwendigen Maßnahmen in seine
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Dzu dienen auch die umfänglichen
Anlagen hinsichtlich Baugrund,
Höhennivelleme, Fotodokumentation und
Systemschnitte.
Spätere Forderungen diesbezüglich
werden nicht berücksichtigt.
2.01.04 Schutz von Bauteilen
Erschütterungen:
Die Sicherung und der Schutz von
angrenzenden Bauteilen, Schutz der
Nachbarbereiche vor Erschütterung und
Belästigung ist durch den AN zu
gewährleisten und in den
entsprechenden Positionen enthalten.
Der Schutz von vorhanden
schützenswerten Pflanzen und Bäume ist
Teil der LEistung des AN siehe dazu in
gesonderten Positionen des
nachfolgenden LV's.
2.01.05 Kampfmittelbeseitigung:
Das Baufeld gilt nicht als
kampfmittelgefährdet, der AN ist trotzdem
grundsätzlich verpflichtet, während seiner
Arbeiten besonders größte Sorgfalt
walten zu lassen.
2.01.06 Koordination:
Die Arbeiten sind mit den anderen am
Bau beteiligten Unternehmen zu
koordinieren. Unterbrechungen der
Arbeiten berechtigen nicht zu
Nachforderungen.
2.01.07 Anlagen:
Die unter "Anlagenverzeichnis"
aufgeführten Unterlagen werden
Bestandteil der Leistungsbeschreibung
und des Vertrages.
2.01.08 Ausführungsunterlagen:
Die vom AN verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des AG oder seines
Architekten tragen. Ungültige Unterlagen
sind entsprechend zu kennzeichnen und
aufzubewahren.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen
nicht verwendet werden. Dies entbindet
den AN nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht.
Für die Dauer der Arbeiten hat der AN
einen Vollständigen Satz aller Unterlagen
einschließlich dem
Leistungsbeschreibung auf der Baustelle
zur Einsicht bereitzuhalten.
2.01.09 Termine Fristen:
Die Ausführungsfristen sind Bestandteil
der Ausschreibung und für den
Auftragnehmer bindend sofern sie nicht
vor Vertragsunterzeichnung mit dem AG
besprochen und anschließend schriftlich
vereinbart werden.
Siehe dazu im Terminplan in der Anlage.
Erläuterungen zum Terminplan und die
Feintermine:
Die Arbeiten auf der Baustelle gliedern
sich in 1 Baubschnitte (BA):
2.01.10 Einweisungsbesprechung:
Vor Beginn der Arbeiten sind mit der
Auftraggeber -Bauleitung alle
Einzelheiten der Leistungspositionen
durchzusprechen und eventuell
bestehende unterschiedliche
Auffassungen bei der Auslegung des
Textes der Leistungsbeschreibung zu
klären.
2.01.11 Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt bei Leistungen
die nicht pauschal angeboten und/oder
vertraglich vereinbart sind nach Aufmaß.
Als Nachweis für die ausgeführten
Leistungen sind vom AN klar gegliederte
und einfach nachvollziehbare
Aufmaßblätter (Tabellen, zugehörige
Planauszüge oder Skizzen) vorzulegen.
Als Vorbereitung für die Abrechnung ist
ein Bestandshöhennivellement zu
nehmen und vor Beginn der Abreiten
vorzulegen. Das Aufmaß kann auf
verlangen mit der Bauleitung dem AG
zusammen vorgenommen werden.
Die Abrechnung des entnommen Bodens
nach fester Masse ist mittels
Abrechnungszeichnungen und darauf
basierenden Tabellen und
Berechnungsblätter zu belegen.
Es wird nach fester ein- oder
auszubauender Masse abgerechnet.
Die Gliederung und Bezeichnung der
Nachweise hat entsprechend der
Vorgabe des LV zu erfolgen - bei
Abweichung erfolgt keine Prüfung,
Abrechnung von Erdarbeiten hat unter
Anwendung der 4. Ausgabe (2012) der
DIN 4124 "Baugruben und Gräben -
Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
zu erfolgen.
2.01.12 Freigabe von Leistungen und
Rechnungen:
Bei Fehlen von Zulassungen,
Nachweisen und Abnahmen von
Leistungen mit Brandschutzanforderung
erfolgt keine Vergütung für diese.
Gleiches gilt für sonstige erforderliche
Zulassungen, Nachweise und Abnahmen.
2.02. Baustelleneinrichtung
2.02.01 Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung ist zu großen
Teilen bereits durch den AG erfolgt, dazu
gehört:
- die Umzäunung des Baugeländes,
- Einbau von Toren,
- Abstellfläche
- Bauwasser, Baustrom
Die Baustelleneinrichtungen für die
eigenen Leistungen des AN der
Erdarbeiten sind nach Auftragsvergabe
mit dem Bauheren oder der Bauleitung
abzusprechen und Abzustimmen und zur
Freigabe spätestens innerhalb von 5
Arbeitstagen nach Auftragsvergabe
einzureichen.
2.02.02 Beengte Platzverhältnisse:
Für die Ausführung der
Baustelleneinrichtung stehen im
eigentlichen Baustellenbereich nur
geringe Flächen zur Verfügung.
Das Aral wird gleichzeitig noch von einem
Nutzer mit Wohnhaus bewohnt.
Die Belegung von Flächen darf daher nur
gemäß Baustelleneinrichtungsplan und in
Abstimmung mit der örtlichen
Objektüberwachung erfolgen. Sollten
darüber hinaus noch weitere Flächen
erforderlich sein, muss der
Auftragnehmer diese außerhalb des
Baugeländes auf seine Kosten anmieten.
2.02.03 Bestandsleitungen:
Vorhandene Leitungen im Erdreich
dürfen von der Baustelleneinrichtung
nicht überbaut werden. Lagerflächen etc.
sind entsprechend der vorliegenden
Leitungspläne einzurichten.
2.02.04 Zufahrt:
Die Zufahrtsstraße dient u.a. auch als
Anfahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr
sowie Winterdienstfahrzeuge und ist
jederzeit frei zu halten.
2.02.05 Reinigung angrenzender
Staßen:
Das unmittelbare Umfeld der Baustelle ist
im Zuge der Erdarbeiten sauber zu
halten, hierzu sind vom AN der
Erdbauarbeiten die angrenzende Straße:
- Schusterhöfe,
- Schwarzer Weg (sofern genutzt)
regelmäßig zu reinigen.
Gegebenenfalls sind
Zwischenreinigungen vorzunehmen oder
ist eine Räderwaschanlage innerhalb der
BE durch den AN mit einzuplanen. Der
Aufwand für Reinigungsarbeiten ist in die
Baustelleneinrichtung einzurechnen und
wird nicht gesondert vergütet.
2.02.06 Nebenleistungen:
Nebenleistungen sind unter anderem:
- Alle Messungen für die
Baustelleneinrichtung,
- Sichern der Baustelle gegen
Tagwasser,
- Heranbringen von Energie und Wasser,
Ableiten von Schmutzwasser bzw. zu
den vom AG
angegebenen Stellen
- Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten
der Arbeits-
und Schutzgerüste sowie der
Traggerüste der
Bemessungsklasse A, soweit diese
Gerüste für
die eigene Leistung notwendig sind.
- Herstellung, Befestigung und
Instandhaltung
der Baustelleneinrichtungsflächen und
Wartung
sowie Aufwendungen für evtl. Gebühren
der
Baustelleneinrichtung oder sonstiger
anderer Einrichtungen
- Laufendes Säubern der
Baustelleneinrichtungsflächen
2.02.07 Schutzvorrichtungen:
Die Baustelleneinrichtung umfasst auch
die erforderlichen Absperrmaßnahmen
und Schutzvorrichtungen zur
Unfallverhütung.
2.02.08 Baulärm:
Die Bestimmungen der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift (AVwV) zum
Schutz gegen
Baulärm-Geräuschimmissionen sind
einzuhalten.
2.02.09 Beleuchtung:
Für die Baustelleneinrichtung und dessen
Einrichtungen gilt die Verordnung über
Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
ArbstättV).
Eine ausreichende Arbeits- und
Sicherheitsbeleuchtung während der
eigenen Arbeiten ist Teil der Leistung des
AN und wird nicht gesondert vergütet.
2.02.10 Schutt- und Abfall:
Für Schutt und Abfall steht kein
gesonderter Container zur Verfügung.
Der anfallende Schutt ist von den
jeweiligen Firmen täglich zu entfernen.
Nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten
ist die Baustelle sauber und aufgeräumt
zu hinterlassen, Teile der
Baustelleneinrichtung sind nach
Aufforderung der Bauherren-Bauleitung
zu entfernen.
Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bauausführung liegen die
Architektenpläne, die statische
Berechnung mit den Positionsplänen, die
einschlägigen DIN-Vorschriften,
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
sowie die VOB und die besonderen
Vertragsbedingungen des Auftraggebers
mit Sicherheitsbestimmungen und
zusätzlichen technischen Vorschriften in
der jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Baustelleneinrichtungen:
Vorhalten, Unterhalten, der Abtransport,
Auf- und Abladen, Auf- und Abbau sowie
der spätere Abtransport derkompletten
zur Erfüllung der Vertragsleistung
erforderlichen Baustelleneinrichtungen
und Material- bzw. Baustellenbuden etc.
sind, sofern keine eigene Position
ausgewiesen wurde, in den
Einheitspreisen einzurechnen.
Allgemeine gewerkeübergreifende
Baustelleneinrichtungen wie Bauzaun,
Baustellen-WC, gewerkeübergreifende
Aussengerüste etc. sind gesondert in den
LV-Positionen des
Bauhauptunternehmers (Baumeister)
enthalten und können sofern nichts
anderes angegeben kostenlos mitbenutzt
werden.
Baustrom und Bauwasser:
Baustromversorgung wird durch den
Auftragnehmer der Gewerke
Elektro-Installationsarbeiten (Strom)
errichtet, vorgehalten und rückgebaut
und allen Auftragnehmern zur Verfügung
gestellt.
Die Verbrauchskosten von
Strom/Bauwasser werden vom
Auftragnehmer gemäß Seite 3
abgezogen.
Die entsprechenden Zuleitungen zu den
Verteilerkästen sind vom Auftragnehmer
selbst zu erstellen und sind mit den
Einheitspreisen abgedeckt.
Leistungserbringung:
In den Einheitspreisen sind sämtliche
Kosten für die Leistungserbringung der
jeweiligen Position enthalten, wie
Transport und Lieferung frei
Verwendungsstelle einschließlich
Verpackung, Entsorgung,
Transportversicherung und Montage.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ein
Bautagebuch zu führen und der
Bauleitung zur Gegenzeichnung und
Dokumentation vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
Baustelle während der gesamten Bauzeit
mit einem der deutschen
Sprache mächtigen Firmenbauleiter
besetzt zu halten, der verantwortlich die
Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen
gemäß NBauO, UVV, ASRL, Auflager der
BG etc. überwacht und entspr.
Maßnahmen ergreift. Die Verantwortung
erstreckt sich auf die Baustelle und den
angrebzenden Flächen, für die
Verkehrssicherungspflicht besteht.
Die terminliche Abwickling und zeitliche
Kontrolle der Baudurchführung erfolgt
mittels aufgestellten Balken-und
Terminlisten. Der AN erkennt diese
Steuerung des Projektes als verbindlich
an.
Bauschutt und Abfälle:
Der verantwortliche Bauleiter oder Polier
des AN hat dafür zu sorgen, daß die
Baustelle regelmäßig von Bauschutt und
Abfällen gereinigt wird. Der AN ist zur
ordnungsgemäßen
Mülltrennung/Müllbeseitigung und zur
Schuttbeseitigung verpflichtet und hat
dabei insbesondere die Vorschriften der
Verpackungsordnung und zur
Sondermüllbeseitigung zu beachten. Für
die Abfallbeseitigung sind ausschließlich
Schuttcontainer des Auftragnehmers zu
verwenden. Es werden durch den
Auftraggeber keine Container gestellt.
Weigert sich der AN, seine eigenen
Abfälle zu beseitigen, ist der Bauherr
berechtigt durch eine mündliche oder
schriftliche Fristsetzung von 3
Arbeitstagen ohne weitere
Vorankündigung, die
Bauschuttentsorgung durch eine
Drittfirma ausführen zu lassen. Die
Kosten gehen dabei zu Lasten des
verursachenden Auftragnehmers, sind
mehrere Auftragnehmer für die
Unterlassung verantwortlich, erfolgt eine
Kostenumlegung nach Ermessen des
Auftraggebers. Die Kosten werden dem
Auftragnehmer bei der Schlussrechnung
in Abzug gebracht.
Arbeitssicherheit:
Für das Bauvorhaben ist gemäß
Baustellenverordnung vom 10.6.1998 ein
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator bestellt.
Jeder AN hat dem SiGeKo bei Bedarf
Einblick in erforderliche Unterlangen zu
gewähren, Auskünfte zu erteilen, sowie
Besichtigungen und
Baustellenbegehungen jederzeit zu
gestatten.
Das Vorhandensein des
Sicherheitskoordinators befreit die
Auftragnehmer nicht von ihrer
Abstimmungspflicht mit den anderen
Unternehmen entsprechend § 8
Arbeitsschutzgesetz. Sie sind dadurch
auch nicht von ihrer betrieblichen
Verantwortung für ihr Baustellenpersonal
und dem Baustellenbetrieb gem.
BaustellenV, befreit.
Für Arbeiten, bei denen
Allgemeine Vorbemerkungen
I. Allegemein
1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG
- Gegenstand dieser Ausschreibung sind
Trockenbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die
Lieferung und die Montage folgender
Bauteile:'
- Errichtung/Demontage von
Trockenbauwänden
- Montage/Demontage abgehängter
Decken bzw. Akustikdecken
- andere Kleinarbeiten im
Leistungsbereich ereich Trockenbau- und
Tischlerarbeiten
2. NORMEN UND RICHTLINIEN
- Fachregeln für Trockenbauarbeiten
- Die "Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung" der Herstellers
- Die Planungsgrundlagen und
Montagerichtlinien der Herstsellers und
die Montage-/ Verlegeanleitung der
Hersteller von Unterkonstruktionen und
Zubehörmaterial.
- Der Ausschreibung liegen alle von
Materialien und Ausführungen berührten
DIN - Vorschriften in der jetzt gültigen
Fassung zugrunde.
3. NACHWEISE
- nach Aufforderung durch den AG sind
Referenzen über bereits fertiggestellte
Objekte vorzulegen.
- Bei der Ausführung der
Anschlussdetails sind ebenfalls die
Regeln der Technik, die
Detaillösungen des Herstellers bzw. des
Planers und die einschlägigen
DIN-Normen zu beachten.
4. KOSTEN
Die Angebotspreise beinhalten die fix und
fertige Montage, einschließlich aller
erforderlicher Materialien wie
Bekleidungsplatten, Profile,
Verankerungs- und Befestigungsmittel,
Dichtungsbänder, Zubehörprofile,
sonstige
Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller
zur Herstellung benötigten Materialien.
Besondere Sorgfalt ist bei der
Ausbildung aller Fugen, Platten An- und
-Abschlüsse und Ecken zu legen.
Die Angebotspreise verstehen sich inkl.
aller erforderlichen
Nebenleistungen wie Gerüste, soweit sie
nicht bauseits vorhanden sind.
zusätzliche Vertragsbestandteile als
Grundlage für die Ausführung der
Arbeiten sind:
II. technische Spezifikationen
1. Befestigungsmittel (Nägel, Schrauben
usw.) müssen verzinkt bzw. rostfrei sein.
2. Die angegebenen Wandstärken sind
Fertigmaße.
3. Die Maßangaben der Werkpläne sind
vor der Ausführung vom Auftragnehgmer
auf der Baustelle zu überprüfen.
Maßabweichungen sind in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro
in der Konstruktion zu berücksichtigen.
4. bauaufsichtliche Zulassungen für
Bauteile mit Brandschutzanforderung
sind dem AG nach Aufforderung, spät.
bis zur Abnahme zu übergeben.
5. in jedem Stockwerk ist an einer
zentralen Stelle (TRH) eine verbindliche
Meterrissangabe vorhanden bzw. zu
erstellen.
Höhen dürfen nur von diesem Meterriss
auf die jeweiligen Einbauten bzw.
Bauteile übertragen werden. Das
übertragen des Meterrisses auf die
jeweilige Einbausituation erfolgt in
Eigenverantwortung des AN und ist mit
den Einheitspreisen abgegolten.
I. Allegemein
Hinweise zur Ausführung und Abrechnung
Maßaufnahme: Alle Maße sind vor Ort zu überprüfen.
Nebenleistungen: Sämtliche erforderlichen
Nebenarbeiten (z.
B. Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen, Entsorgung)
sind im Angebot enthalten.
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich
ausgeführten Mengen und Einheiten gemäß Aufmaß und
Leistungsverzeichnis.
Qualitätssicherung: Die Arbeiten werden von
qualifizierten
Fachkräften unter Einhaltung der geltenden Normen und
Herstellerangaben ausgeführt.
Wände unter 5 m² werden nach Stückzahl abgerechnet.
Genaue Maße gem. Planung!
Hinweise zur Ausführung und Abrechnung
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01. 1 Estrich mit GKBI Platten abstellen Estrichabstellung aus imprägnierten Gipskartonplatten
(GKBI)
Material und Ausführung:
2 Lagen Imprägnierte Gipskartonplatte GKBI, 12,5 mm,
gemäß DIN EN 520 Typ H2,
Zuschnitt und Montage der Platten als Abstellschalung
für Estrichschächte
01. 1
Estrich mit GKBI Platten abstellen
52.00
m
02 Vorsatzschalen, Montagewände und
Verkofferungen
02
Vorsatzschalen, Montagewände und
Verkofferungen
02. 1 Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm GKB, inkl.
Kleinfläch (HWR) Herstellung von Vorsatzschalen vor bestehenden Wänden
und
Schächten, insbesondere zur Verkleidung von
Installationsschächten (HWR).
Material und Systembeschreibung:
Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile
(verzinkt, nach DIN 18182-1), freistehend vor der Wand
montiert
Beplankung: 2 Lagen Gipskartonplatten (GKB), jeweils
12,5 mm, gemäß DIN EN 520 Typ
Aarchitekturverzeichnis.blogspot.com
Dämmung: Mineralwolle, Dicke 40 mm, Wärmeleitgruppe
(WLG) 040, nicht brennbar
Kleinflächen und Anschlussdetails werden mit ausgeführt
Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in
Qualitätsstufe Q2 (Standardverspachtelung)
Montage gemäß Systemempfehlung Rigips W626.de bzw.
Knauf W626.de für zweilagig beplankte Vorsatzschalen
02. 1
Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm GKB, inkl.
Kleinfläch (HWR)
10.00
St
02. 2 Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 m (VSS Bad raumhoch
mit GKBI,
nkl. Kleinflächen und Öffnungen) Für die raumhohe Vorsatzschale mit imprägnierte
Gipskartonplatten (GKBI).
Material und Systembeschreibung:
Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile
Beplankung: 2 Lagen imprägnierte Gipskartonplatten
(GKBI), jeweils 12,5 mm
Dämmung: Mineralwolle, 40 mm, WLG 040
Inklusive Ausführung von Kleinflächen und
erforderlichen Öffnungen für Installationen
Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in
Qualitätsstufe Q2
02. 2
Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 m (VSS Bad raumhoch
mit GKBI,
nkl. Kleinflächen und Öffnungen)
12.00
St
02. 3 GK-Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS Bad Dusche
mit GK
I, inkl. Kleinflächen und Öffnungen) Vorsatzschale im Bereich Duschen
Material und Systembeschreibung:
Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile
Beplankung: 2 Lagen imprägnierte Gipskartonplatten
(GKBI), jeweils 12,5 mm
Dämmung: Mineralwolle, 40 mm, WLG 035
Inklusive Kleinflächen und Öffnungen für Armaturen,
Duschanschlüsse etc.
Verspachtelung Q2
02. 3
GK-Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS Bad Dusche
mit GK
I, inkl. Kleinflächen und Öffnungen)
12.00
St
02. 4 Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS 1,2 m GKBI,
inkl. Kleinflächen und Öffnungen) Vorsatzschale ca 1,2 m Höhe im Badbereich, ebenfalls
mit
imprägnierten Gipskartonplatten und Mineralwolldämmung.
Material und Systembeschreibung:
Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile
Beplankung: 2 Lagen GKBI, 12,5 mm
Dämmung: Mineralwolle, 40 mm
Inklusive Kleinflächen und Öffnungen
Verspachtelung Q2
02. 4
Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS 1,2 m GKBI,
inkl. Kleinflächen und Öffnungen)
12.00
St
02. 5 GK-Verkofferung, 2×12,5 mm, Mineralwolle, 2-seitig Abwicklung bis 80
cm Herstellung von Verkofferungen zur Verkleidung von
Rohrleitungen oder Installationssträngen mit ca.
Abwicklung
von 60 cm.
Material und Systembeschreibung:
Unterkonstruktion: CW/UW 50 Metallprofile, verzinkt
Beplankung: 2 Lagen 12,5 mm Gipskartonplatten (GKB
oder GKBI je nach Einsatzbereich)
Dämmung: Mineralwolle
2-seitige Ausführung (z. B. L-Form oder U-Form)
Abwicklung bis 60 cm
Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in Q2
Inklusive Eckschutzschienen
02. 5
GK-Verkofferung, 2×12,5 mm, Mineralwolle, 2-seitig Abwicklung bis 80
cm
8.00
St
02. 6 Metallständerwand CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm, Q2, L=75 cm,
H=3 m, ink
. Wandende Metallständerwand mit Standardverspachtelung Q2.
Material und Systembeschreibung:
Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile,
UW-Profile als Rahmen
Beplankung: 2 Lagen Gipskartonplatten (GKB), 12,5 mm
je Seite
Dämmung: Mineralwolle, 40 mm, WLG 035
Wandlänge: 75 cm, Wandhöhe: 3 m
Verspachtelung Q2
Inklusive Ausbildung des Wandendes (z. B. mit
UA-Profil oder Abschlussprofil)
02. 6
Metallständerwand CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm, Q2, L=75 cm,
H=3 m, ink
. Wandende
6.00
St
02. 7 Türöffnung Knauf Pocket Kit Easy Schiebetürsystem, Klimaklasse II Schiebetüren in Trockenbauwände Knauf Pocket Kit Easy
Schiebetürsystem.
Material und Systembeschreibung:
Schiebetür-Einbausatz Knauf Pocket Kit Easy,
vormontiert, für Metallständerwände
Geeignet für Türblattbreiten von 610 bis 985 mm und
Türblatthöhen bis 2.230 mm
Klimaklasse II (geeignet für den Einsatz in Wohnräumen
mit mittlerer Feuchtebeanspruchung)
Einbau in CW 75 oder CW 100 Metallständerwände
Inklusive aller erforderlichen Befestigungsmittel und
Zubehörteile
Montage gemäß Herstelleranleitung Knauf
02. 7
Türöffnung Knauf Pocket Kit Easy Schiebetürsystem, Klimaklasse II
2.00
St
02. 8 Eckschutzschienen Lieferung und Montage Material und Systembeschreibung:
Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech oder
Aluminium
Montage an allen Außenecken und Kanten der
Trockenbauwände, Vorsatzschalen und Verkofferungen
02. 8
Eckschutzschienen Lieferung und Montage
120.00
m
02. 9 Öffnungen für Heizungsverteilerkasten 850/1200 mm inkl. 2× UA-Profile
und 2× Elekt
okasten Heizungsverteilerkästen und Elektrokästen in die
Trockenbauvorsatzschale entsprechende Öffnungen mit
verstärkten UA-Profilen hergestellt.
Material und Systembeschreibung:
Öffnung in der Trockenbauwand für
Heizungsverteilerkasten (Maße: 850/1200 mm)
Verstärkung der Öffnung mit 2× UA-Profilen
(Stahlblech, 2 mm, gemäß DIN 18182-1)
2 x Elektrokästenöffnungen
Verspachtelung der Anschlüsse in Q2
02. 9
Öffnungen für Heizungsverteilerkasten 850/1200 mm inkl. 2× UA-Profile
und 2× Elekt
okasten
10.00
St
02. 10 Zulage Dämmstreifen Mineralwolle EG (laufender Meter) Wärmedämmung in Vorsatzschalen Höhe Estrich voll
auslegen.
Material und Systembeschreibung:
Mineralwolle, Dicke 200 mm, WLG 035 Verlegung entlang
aller Vorsatzschalen im Erdgeschoss
02. 10
Zulage Dämmstreifen Mineralwolle EG (laufender Meter)
18.00
m
02. 11 Zulage für Wandeinlage Multiplex R-WC Höhe bis 600 mm Für die spätere Montage von Behinderten gerechten
Duscheinrichtung werden Multiplexplatten als
Wandeinlage in der
Trockenbauwand eingebaut.
Material und Systembeschreibung:
Multiplexplatte, 22mm Dicke und Höhe bis 600 mm
Einbau in die Trockenbauwand an den vorgesehenen
Stellen
Befestigung am Ständerwerk, passgenauer Zuschnitt
Ermöglicht die sichere Befestigung von schweren
Sanitärobjekten
02. 11
Zulage für Wandeinlage Multiplex R-WC Höhe bis 600 mm
2.40
m
03 Dachausbau
03
Dachausbau
03. 1 240 mm Mineralwolle WLG 035 (Dämmung) Zwischensparrendämmung aus Mineralwolle mit einer
Dicke von 240 mm und einer Wärmeleitgruppe (WLG) 035.
Material und Systembeschreibung:
Mineralwolle (Steinwolle), Dicke 240 mm, WLG 035,
nicht brennbar, Baustoffklasse A1
Wärmeleitfähigkeit ? = 0,035 W/(mK)
Verlegung zwischen den Dachsparren, passgenauer
Zuschnitt
Fugenlose und lückenlose Ausführung zur Vermeidung von
Wärmebrücken
03. 1
240 mm Mineralwolle WLG 035 (Dämmung)
250.00
m²
03. 2 Dampfbremse Isover Vario Klimamembran feuchtevariable Dampfbremse (z.B Isover Vario
Klimamembran).
Material und Systembeschreibung:
Isover Vario Klimamembran, feuchtevariable Dampfbremse
Verlegung bahnenweise, Überlappung der Bahnen mind. 10
cm
Luftdichte Verklebung der Stöße mit Vario KB 1 oder
MultiTape
Verarbeitung gemäß Herstelleranleitung
03. 2
Dampfbremse Isover Vario Klimamembran
250.00
m²
03. 3 Andichten der Dampfbremsfolie an aufgehende Bauteile (laufender Meter) Die Anschlüsse der Dampfbremse an aufgehende Bauteile
(z.
B. Giebelwände, Pfetten, Dachfenster) werden luftdicht
ausgeführt.
Material und Systembeschreibung:
Luftdichte Verklebung der Dampfbremse an angrenzende
Bauteile mit geeignetem Dichtkleber
Ausbildung von Dehnungsschlaufen zur Aufnahme von
Bauteilbewegungen
Sorgfältige Ausführung aller Detailanschlüsse,
insbesondere an Durchdringungen und Fensterlaibungen
03. 3
Andichten der Dampfbremsfolie an aufgehende Bauteile (laufender Meter)
260.00
m
03. 4 UK-Sparschalung 24×70 mm Unterkonstruktion aus Sparschalungsbrettern (24×70 mm)
Material und Systembeschreibung:
Sparschalung aus technisch getrocknetem, gehobeltem
Holz, Querschnitt 24×70 mm
Montage quer zu den Sparren, Befestigung mit
geeigneten Holzschrauben
Abstand der Latten gemäß Herstellerangaben der
Gipskartonplatten
Verarbeitung gemäß DIN 1052 und Herstellerangaben
03. 4
UK-Sparschalung 24×70 mm
250.00
m²
03. 5 GK-Sichtdecke im DG, F30, inkl. Q2 Spachtelung Gipskarton-Sichtdecke mit Brandschutzanforderung F30
und
Verspachtelung Q2 Herstellen.
Material und Systembeschreibung:
Beplankung: Gipskartonplatten GKF 12,5 mm, ein-lagig
Brandschutzklasse F30 gemäß DIN 4102
Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in Q2
03. 5
GK-Sichtdecke im DG, F30, inkl. Q2 Spachtelung
250.00
m²
03. 6 Zulage Gipsverkleidung Decken 1-Lage GKBI statt GKB Decken in Bädern mit imprägnierten Platten (GKBI)
Material und Systembeschreibung:
Zulage der Gipskartonplatten (GKB) gegen imprägnierte
Platten (GKBI), 12,5 mm
Einbau in den entsprechenden Deckenbereichen (z. B.
Bäder)
03. 6
Zulage Gipsverkleidung Decken 1-Lage GKBI statt GKB
25.00
m²
03. 7 Gaubenverkleidung: Dämmung, Folie, Latten, Gipsverkleidung Die seitlichen Wangen der Dachgauben werden mit
Dämmung,
Dampfbremse, Lattung und Gipskartonverkleidung
ausgebaut.
Material und Systembeschreibung:
Dämmung: Mineralwolle, Dicke entsprechend dem
verfügbaren Hohlraum 240 mm
Dampfbremse: Isover Vario Klimamembran oder
gleichwertig
Lattung: Holzlatten, Querschnitt nach statischem
Erfordernis
Beplankung: Gipskartonplatten (GKB oder GKBI je nach
Feuchtebeanspruchung), 12,5 mm
Verspachtelung Q2
Sorgfältige Ausbildung der Anschlüsse an Dach und
Fenster
03. 7
Gaubenverkleidung: Dämmung, Folie, Latten, Gipsverkleidung
23.00
m²
03. 8 Trockenputz, 12,5 mm GKB inkl. Grundierung Trockenputz, 12,5 mm GKB inkl. Grundierung
Verspachtelung Q2
03. 8
Trockenputz, 12,5 mm GKB inkl. Grundierung
20.00
m²
03. 9 Leibungen Dachfenster (Stückpreis), B= 78cm, L=118cm Laibungen der Dachfenster mit Gipskartonplatten
verkleiden
und dämmen.
Material und Systembeschreibung:
Dämmung: Mineralwolle, Dicke entsprechend dem Hohlraum
Dampfbremse: Anschluss an die Dachflächenfolie,
luftdicht verklebt
Unterkonstruktion: Holz- oder Metallprofile
Beplankung: Gipskartonplatten (GKB oder GKBI), 12,5 mm
Verspachtelung Q2
Sorgfältige Ausbildung der Anschlüsse an Fensterrahmen
und Dachfläche
03. 9
Leibungen Dachfenster (Stückpreis), B= 78cm, L=118cm
4.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Arbeitsstunden für unvorhergesehene
Arbeiten, die nicht in den
vorstehenden Positionen erfaßt sind.
Nur auf Anordnung der Bauleitung,
zum Nachweis. Bei der Berechnung
sind die
gültigen Tariflöhne einzusetzen mit
den Zuschlägen nach der gültigen
Preisverordnung für
Stundenlohnarbeiten.
Arbeitsstunden für unvorhergesehene
04. 1 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfasst sind
und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
04. 1
Stundensatz Fachwerker
10.00
h
04. 2 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfasst sind
und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
04. 2
Stundensatz Helfer
10.00
h