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Vorbemerkungen DIN 18299
Allgemeine Vorbemerkungen
Bauvorhaben
Neubau
Mensa GS Elisabethfehn
Rosenstrasse 1
26676 Barßel
Ausführung
Erweiterte Rohbauarbeiten
(Gründungs-, Stahlbeton,- Mauerwerk, Innenputz- und Estricharbeiten)
Bauherr
Gemeinde Barßel
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Angebotsgrundlagen: - VOB Teile A/B/C in der neuesten Fassung
- Anerkannte Regeln der Technik
- Herstellerrichtlinien
- die jeweilig geltenden DIN-Normen
- Leistungsverzeichnis
- die zugehörigen Anlagen gemäß gesonderter Aufstellung
Ausführungszeitraum: - Baubeginn Oktober 2025
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau des Mensagebäudes bei der Grundschule Elisabethfehn.
Der Neubau entsteht auf dem Geländer der Grundschule an der Rosenstrasse 1 in Elisabethfehn. Das Gebäude wird in massiver Bauweise errichtet.
Die Erschließung der Grundschule Elisabethfehn erfolgt über die Rosenstrasse in Elisabethfehn. Die Zufahrtsstraße auf das Gelände dient parallel zum einen der Feuerwehr als Angriffsweg für den Gebäudekomplex der Grundschule als auch für weitere Rettungskräfte als Zuwegung. Daher sind diese jederzeit freizuhalten. Größere und länger andauernde Anlieferungsphasen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zu Anlieferungen, Rangier- und Ladearbeiten sind immer ausreichend Mitarbeiter abzustellen, um den Anlieferverkehr sicher einzuweisen! Material- oder Containeranlieferungen durch nicht gekennzeichnete Wege und Zugänge sind ohne gesonderte Zustimmung durch die Bauleitung untersagt.
Die zugeordneten Flächen und Zuwegungen sind als einziges zu nutzen. Sollte es anderweitig eine Abweichung geben, ist diese im Vorfeld frühzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Fläche für die Baustelleneinrichtung wird für die Dauer der Baumaßnahmen mit einem Bauzaun gesichert. Die Lagerung von Baumaterialien, das Aufstellen von Containern etc. ist nur innerhalb dieses abgesperrten Bereiches zulässig. Pausenräume oder anderweitig zu nutzende Räume im Schulgebäude stehen nicht zur Verfügung. Das Lagern geschieht auf eigenes Risiko.
Sollten im Zuge der Ausführung weitergehenden Anforderungen des AN an die Zufahrten, Sicherungsbereiche bestehen, liegen diese in der Zuständigkeit des AN in Absprache mit der Bauleitung und werden nicht gesondert vergütet. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der ursprüngliche Zustand der Anlage/Flächen wieder herzustellen.
Der Baustromkasten wird gestellt und unterhalten. Veränderungen am Baustromkasten sind unzulässig. Der Bauwasseranschluss wird bauseits erstellt und unterhalten. Für die Verbrauchskosten Strom und Wasser werden jeweils 0,30 % des Bruttoschlussrechnungsbetrages einbehalten.
Ein Baustellen-WC wird bauseits gestellt. Für die Unterhaltung werden 0,30 % des Bruttoschlussrechnungsbetrages einbehalten.
Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Es werden 0,30 % des Bruttoschlussrechnungsbetrages für die Kosten einbehalten.
Im Zuge der Arbeiten sind Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterialien umgehend und auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die gesamte Baustelle ist immer in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Eine Reinigung hat täglich zu erfolgen!
An- und Abfuhr von Materialien, Gerätschaften und Entsorgungsgütern sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Im Vorfeld der Angebotsabgabe wird dem Bieter empfohlen, sich die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Erschließung, Baustellenlogistik und Lagerfläche anzusehen. Dies kann nach frühzeitiger Absprache angeboten werden. Im Nachhinein auftretende Mehrkosten durch die örtlichen Gegebenheiten, werden nicht akzeptiert.
Nach Auftragserteilung hat bei Durchführung des Auftrages der Auftragnehmer in der Werkstatt und auf der Baustelle eine ausreichende Anzahl Führungs-, Fach- und Hilfskräfte einzusetzen. Von Beginn bis Ende der übertragenen Arbeiten hat ein Vertreter des Auftragnehmers ständig zur Verfügung zu stehen, der berechtigt ist, mit der Bauleitung verbindliche Vereinbarungen zu
treffen. Der Name des Bauleiters ist vor der Auftragsbestätigung und vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Sämtliche eingesetzten Gerätschaften, Anlagen und Gerüste müssen den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen und geprüft sein. Diese Prüfunterlagen sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Zusätzliche, außervertragliche Arbeiten nach Absprache, Weitergabe an Dritte
Sollte es im Zuge der Ausführung zu zusätzlichen Arbeiten auf Anordnung bzw. nach Absprache mit der Bauleitung kommen, sind diese nach Material-, Geräte- und Stundenaufwand aufzuschlüsseln, nachzuweisen und abzurechnen und frühzeitig anzuzeigen.
Sollte der AN seine Leistung in Teilen an einen Nachunternehmer vergeben, ist dieser bereits vor dem Vertragsabschluss zu benennen!
Unvorhergesehene Störungen oder eventuelle Schäden an Versorgungsleitungen sind in jedem Fall dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung darüber vor, durch wen die Schadensbeseitigung durchgeführt wird. Bei schuldhafter Beschädigung von Ver- und Entsorgungsanlagen durch den Auftragnehmer wird die Schadensbeseitigung zu dessen Lasten durchgeführt. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen u.ä. im Bereich der Baustelle zu unterrichten und während der Bauzeit zu schützen.
Für sichtbare Bauteile bzw. Flächen ist ein Musterstück oder auch eine Musterfläche herzustellen und durch den Bauherrn bzw. die Bauleitung freizugeben. Die Ausführung bzw. Bereitstellung der Musterstücke/ Musterflächen sind auf eigene Kosten des Auftragnehmers herzustellen, eigenverantwortlich termingerecht abzustimmen und ggf. Lieferzeiten und einen Entscheidungsprozess von maximal 3 Wochen zu berücksichtigen
Die Planunterlagen werden in Papierform vom Architekten in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Unterlagen als PDF und DWG-Dateien zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche weitere erforderliche Vervielfältigungskosten trägt der Auftragnehmer.
Sämtliche Leistungspositionen verstehen sich einschließlich Lieferung aller Materialien und aller Nebenleistungen soweit nichts anderes angeben ist. Die LV-Positionen sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der DIN-Vorschriften auszuführen. Es ist eine Bauleitung oder ein Vorarbeiter mit guten Deutschkenntnissen zur Abstimmung vor Ort zu stellen.
Vorhandene Fußwege, Straßenflächen, und Bäume sind vor der Beschädigung zu schützen. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeiten den alten Zustand herzustellen. Auf dem Grundstück vorhandene Revisionsschächte sind gegen
Beschädigungen zu schützen. Die Bäume auf dem Grundstück sind besonders zu schützen.
Anlagen zur Ausschreibung: - Ausführungspläne
- Statik
- Wärmeschutz
Vorbemerkungen DIN 18299
6 Gerüstbauarbeiten
6
Gerüstbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
Als Vertragsgrundlage gelten folgende Vorschriften:
DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktion für Bauwerk - Arbeitsgerüste"
DIN 18451 " ATV Gerüstbau "
DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste"
DIN 44201 "Allgemeine Regelungen; sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen",
DIN 44202 "Leitergerüste; sicherheitstechnische Anforderungen",
DIN 44203 "Gerüstbauarten ausgenommen Leiter und Systemgerüste; sicherheitstechnische Anforderungen und Regelausführungen",
DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüst)"
Sowie die Reihe "Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit im Gerüstbau" (BG-Regeln Gerüstbau)
Es muss seitens des Gerüstherstellers ein Prüfnachweis übergeben werden. Durch das Anbringen des Prüfprotokolls, der Kennzeichnung und der allgemeinen Sicherheitshinweise ist das Gerüst für die Benutzung freizugegeben.
Technische Vorbemerkungen
6.1 Gerüstbauarbeiten
6.1
Gerüstbauarbeiten
6.2 Stundenlohnarbeiten
6.2
Stundenlohnarbeiten
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