Fertigteile
NB Feuerwehrtechnische Zentrale Brinkum
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Allgemeine Spezifikation Es gilt grundsätzlich die VOB/C in der derzeit gültigen Fassung. Weiterhin gelten die "anerkannten Regeln der Technik", die regionalen und bundeseinheitlichen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften und die berufsgenossenschaftlichen Auflagen, sowie die Verarbeitungshinweise der Materialhersteller. Im Rahmen der Umstellung der Europäischen Normungen DIN / EN gelten die jeweils gültigen DIN-EN-Normen, sind übergangsweise beiden Normungen gültig, so gilt die DIN. Bei Widersprüchen in der Normenbezeichnung sind die vergleichbaren EN-Normen anzuwenden. nachfolgende abgekürzte Bezeichnungen bedeuten: AN = Auftragnehmer / Bieter AG = Auftraggeber HG = Bauteil Hauptgebäude ÜT = Bauteil Übungsturm Die Abgabe der Angebote soll neben der Urschrift auch als Bieterdatei im Format GAEB.84 erfolgen zum Import erhalten sie daher folgenden GAEB-Datei: 26-02-09 Angebots - LV 01 Rohbauarbeiten.X83 Der Leistungsbeschreibung sind folgende Anlagen als PDF-Dokument beigefügt: Siehe Anlagenverzeichnis Die Anlagen sind für diese Ausschreibung verbindlich und werden Vertragsbestandteil des Auftrags. Bei Widersprüchen gilt die Leistungsbeschreibung vorrangig. Bei Widersprüchen innerhalb des LV gilt die höherwertige Ausführung. Alle festgestellten Widersprüche sind von AN im Rahmen der Vergabeverhandlung dokumentiert vorzulegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden in keinem Falle Vertragsbestandteil. - Leistungsumfang - Wenn nicht anders beschrieben beinhalten alle Leistungen die fachgerechte Lieferung und Verarbeitung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. abladen und lagern auf der Baustelle, die zur Erreichung eines gebrauchsfertigen Zustands notwendig sind. - Werbung auf der Baustelle - Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, ist grundsätzlich nicht gestattet, bzw. nur nach erfolgter Abstimmung und Freigabe mit dem AG gestattet - Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung - Für die Dauer seiner Bauzeit stellt der Auftragnehmer auf seine Kosten in ausreichendem Maße Schuttcontainer und deren Entsorgung für seine Leistung zur Verfügung. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterial und dergleichen sind täglich zu beseitigen und in die vom AN bereitgestellten Container zu bringen. Alle im Zusammenhang mit den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle werden Eigentum des AN. Am Wochenende ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Die Bauleitung ist berechtigt, die Entsorgung auf Kosten der/des AN ausführen zu lassen, sofern diese/dieser einer einmaligen schriftlichen Aufforderung nicht unverzüglich Folge leisten. Der Kostenschlüssel wird jeweils von der Bauleitung festgelegt. BESCHREIBUNG BAUSTROM UND BAUWASSER Baustrom- und Bauwasser wird auftraggeberseitig gestellt, die Einrichtung ist dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan, sowie dem Schema Baustrom zu entnehmen - Bevollmächtigter und Fachbauleiter - Bei Baubeginn ist dem AG und der Objektüberwachung schriftlich mitzuteilen, wer von seitens des AN als verantwortlicher und zeichnungsberechtigter Bevollmächtigter (Bauführer, Fachbauleiter bzw. Ausführungsingenieur) eingesetzt ist. Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der NBO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekannt zugeben. Der Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt. Er ist als Kontaktperson seiner Firma zur Entgegennahme von Anweisungen der Objektüberwachung und Auskunftserteilung verpflichtet. Ebenso ist der verantwortliche Baustellenleiter(in) (Polier, Obermonteur bzw. Vorarbeiter) zu benennen. Er muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der AN ist verpflichtet, an jedem Arbeitstag Tagesberichte, aus denen Leistungen, Witterung, Belegschaftsstärke und Ausfallzeiten ersichtlich sind, zu führen und diese wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. - Baustelleneinrichtung - Die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze sowie Zufahrten sind im Einvernehmen mit der Bauüberwachung zu bestimmen. Das Gelände wird bauseits zur Verfügung gestellt. Das Unterhalten und Räumen der Flächen ist Sache des AN. Lagermöglichkeiten für Baumaterialien sowie Abstellplätze für Baustellenfahrzeuge sind ausreichend vorhanden. Die Einrichtung und Koordination der Baustelleneinrichtung ist Sache des AN und erfolgt auf Basis des beiliegenden Baustelleneinrichtungsplanes. - Regeln zur Rechnungsstellung - Abschlagszahlungen für Teilleistungen können frühestens dann gestellt werden, wenn die berechneten Leistungen entweder in sich abgeschlossen sind und/oder durch Folgegewerken weiterbearbeitet werden können. In sich abgeschlossen sind auch Leistungen die geschossweise oder bauteilweise erbracht wurden. Die Abrechnung der Leistung hat analog zum Auftrags-LV zu erfolgen, dabei sind Gliederung und Nummerierung der Leistungspositionen des Auftrags-LV zu verwenden. Bei der Leistungsbeschreibung in Rechnungen genügt der Kurztext, wenn sich inhaltlich auf die Urschrift/Auftrag bezogen wird. Alle Leistungen sind prüfbar zu dokumentieren, Aufmaße sind durch Aufmaßzeichnungen zu ergänzen, Aufzählungen und Zahlenkolonnen sind mit Beginn und Folgerichtung zu kennzeichnen. Bei mehreren Abschlagszahlungen mit kumulativer Abrechnung sind in der Rechnung die Positionen mit Zuwachs besonders zu kennzeichnen. Aufmaße und Nachweise sind bezogen auf die jeweilige Rechnung zu beziehen und zu kennzeichnen. Prüfbemerkungen und Rechnungskorrekturen sind in die Folgerechnungen einzupflegen. - Planunterlagen / Vervielfältigung Planunterlagen / Vervielfältigung Nach Beauftragung stellt der Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) sämtliche für die Ausführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Planunterlagen in der jeweils aktuellsten Fassung im PDF-Format zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt über einen Planserver oder, sofern erforderlich, per E-Mail. Die Planunterlagen können Formate bis DIN A0 sowie Überlängen bis maximal 1900 mm umfassen. Die Anfertigung von Ausdrucken, Plots und Vervielfältigungen der Planunterlagen - auch bei Planfortschreibungen - obliegt ausschließlich dem AN und ist in dessen Leistungsumfang enthalten. Die Übergabe von Werkplanungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen an den AG erfolgt ebenfalls ausschließlich digital im PDF-Format. Dies gilt auch für den Datenaustausch und das Hochladen sämtlicher Unterlagen durch den AN auf den vereinbarten Planserver. Für die Benennung, Strukturierung und Archivierung der digitalen Unterlagen sind die vom AG vorgegebenen Konventionen verbindlich einzuhalten Gilt auch für Datenaustausch inkl. hochladen der Unterlagen durch AN - Lärmschutz - Während der Bauphase sind die Immissionsrichtwerte der "Allgem. Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen" vom 19.08.1970 einzuhalten. Zu beachten ist, dass hier als Nachtzeit die Zeit zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr gilt. Die Bestimmungen über Lärmschutz auf Baustellen gemäß AVV Baulärm sind strikt einzuhalten. Alle eingesetzten Geräte müssen geräuscharm sein und dürfen innerhalb der Gebäude nur elektrisch betrieben werden. Ansonsten gilt BlmSchG - Sicherheit - Besonders wird hiermit auf die Einhaltung der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach UVV-Vorschriften und den behördlichen Bestimmungen sowie auf die Herstellung und Vorhaltung der Gerüste sowie der Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach VOB/C, desgleichen auf die Einhaltung der Vorschriften zum aktiven und passiven Brandschutz hingewiesen. - Bauzeiten / Arbeitseinsatz - Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die Terminvorgaben in den Verdingungsunterlagen unbedingt eingehalten werden müssen. Sollte durch die Terminvorgabe die normale Wochenarbeitszeit nicht ausreichend sein, muss der AN dafür Sorge tragen, dass durch Überstunden und evtl. Nachtschicht und Sonntagsarbeit die Termine eingehalten werden. Die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten werden nicht besonders vergütet und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. - Abnahmen / Bescheinigungen - Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren. Spätestens mit der Schlussrechnung sind alle notwendigen Nachweise und Dokumentationen kostenlos auszuhändigen. Auf erste Anforderung durch die Objektüberwachung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Die fiktive Abnahme wird ausgeschlossen, der AG verlangt immer die förmliche Abnahme. - Funktionsgarantie - Mit dem Einsetzen der Angebotspreise übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die einwandfreie Funktion und das sinnvolle funktionelle Zusammenspiel aller Einzelleistungen. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten / Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Preisen / Vergütungen abgegolten.
Allgemeine Spezifikation
Maßnahmenbeschreibung 1. LAGE UND ERSCHLIEßUNG Die neue "Feuerwehrtechnische Zentrale" mit dem "Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung" liegt im Ortsteil Brinkum, unmittelbar an der B436. Der Ortsteil Brinkum befindet sich im Landkreis Leer und grenzt östlich an das Stadtgebiet der Stadt Leer. Die Erschließung des Ortsteils Brinkum erfolgt im Wesentlichen über die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Leeraner Straße und die daran angrenzenden untergeordneten Erschließungsstraßen. Die Westergaste, welche das Baugrundstück südlich begrenzt und in den Dorfweg mündet sowie die Immegastraße binden den Ortsteil auf kürzestem Weg an die B436 (Leeraner Straße) und im Weiteren an die A28 an. Dadurch ist die Erschließung des Landkreises in alle Richtungen möglich. 2. GRUNDSTÜCK Das Baugrundstück befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Brinkum an den Kreuzungen Westergaste und B436 westlich sowie Westergaste und Dorfweg südöstlich. Es hat einen dreiecksförmigen Zuschnitt mit dem höchsten Punkt am westlichen Eck des Grundstücks und fällt zum nordöstlichen Eck um ca. 20 cm ab, während es zum südöstlichen Eck um ca. 1,2 m über eine Distanz von knapp 175 m abfällt. Das Grundstück beheimatete bislang die Oberschule Kloster Barthe und die dazugehörige Sportanlage. Die Oberschule wurde zurückgebaut, sodass die Fläche dem Neubau voll zur Verfügung steht. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt ca. 31.145 m². Die bebaubare Fläche ist durch Vorgaben aus dem B-Plan definiert worden. Die Erschließung für den PKW-Verkehr und die Zufahrt für die Einsatzfahrzeuge bei ihrer Rückkehr erfolgt über eine Zu- und Ausfahrt auf die öffentliche Straße (Westergaste). Die Alarmausfahrt befindet sich klar getrennt in Nähe der Kreuzung Westergaste und B436 und ist ausschließlich als Alarmausfahrt vorgesehen. Um eine Überschneidung zwischen dem privaten Pkw-Verkehr der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Mitarbeiter des Veterinäramts, dem Lieferverkehr im Bereich der Feuerwehrwerkstätten und den ausrückenden Einsatzfahrzeugen zu verhindern, wird der Verkehr auf dem Grundstück getrennt. Ein- und Ausfahrt, Parkplatzbereich und die Umfahrt des Gebäudes zu den Werkstätten sind in zwei Richtungen befahrbar. Der Bereich um die Fahrzeughalle ist ausschließlich als Einbahnstraße geplant, um einschnellstmögliches Ausrücken und eine kollisionsfreie Rückkehr der Einsatzfahrzeuge zu ermöglichen. Die notwendigen PKW-Stellplätze der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes müssen der Anzahl der Sitzplätze in den Einsatzfahrzeugen entsprechen, somit sind theoretisch 103 PKW-Stellplätze für die Einsatzkräfte notwendig. Hinzu kommen die Stellplätze für die Verwaltung und deren Besucher. Da aufgrund der unterschiedlichen Nutzungszeiten der verschiedenen Nutzergruppen keine Gleichzeitigkeit zu erwarten ist, sind in Abstimmung mit dem Bauherrn und Nutzer in der Planung auf dem Grundstück 49 Stellplätze vorgesehen, wovon vier Parkplätze behindertengerecht angelegt sind. In den vorbenannten 49 Stellplätzen sind drei Besucherparkplätze außerhalb der Einfriedungen des Grundstückes eingerechnet. Die befestigten Freiflächen zwischen den Gebäuden werden multifunktional ausgebildet und können sowohl als Übungsfläche für die Feuerwehr genutzt werden, dienen aber im Falle eines Großeinsatzes ebenfalls als zusätzliche Parkflächen für nachrückende Einsatzkräfte, womit in Summe eine Anzahl von 112 Stellplätzen erreicht werden kann. 3. BAUGRUND Baugrundgutachten: Eine Baugrundvoruntersuchung wurde im Zuge der bauherrenseitigen Prüfung der grundsätzlichen Grundstückseignung durchgeführt. Mit dem Fortschreiten der Planung wurden mehrere Ergänzungen zum Baugrundgutachten erstellt. Zum Ende der Leistungsphase 3 wurden mehrere Gründungsvarianten geprüft, die vor allem aus statischer und wirtschaftlicher Perspektive bewertet wurden. Die folgende Gründungsvariante wurde festgelegt: Das Planum wird mit einem Satteldachgefälle hergestellt und mit eingefrästen Mischbindern bis in eine Tiefe von 1,50m verstärkt. Der Verwaltungsbau, sowie die Fahrzeughalle und der Turm werden mit einem Bettungspolster mit einer Mächtigkeit von 50cm geplant. Dieses Bettungspolster dient als tragfähiger Bodenaustausch und kapillarbrechende Schicht. Grundwasserspiegel: Im Baugrundgutachten vom 18.12.2023 wurde lediglich in einer Kernbohrung Stauwasser festgestellt. Die Ergebnisse der Baugrundaufschlüsse deuten darauf hin, dass im Untersuchungsbereich oberflächennah kein durchgehend grundwasserführender Horizont vorhanden ist. Es ist jedoch möglich, dass in Abhängigkeit von der Witterung Schicht- oder Sickerwasser auch nahe der Oberfläche auftreten kann. Laut der im NIBIS-Kartenserver hinterlegten Karte zur Lage der Grundwasseroberfläche wird der Grundwasserspiegel erst ab einer Tiefe von etwa 2,5 Metern unter Gelände erwartet. Hochwasser: Um zu prüfen, ob das Gebiet im Überschwemmungsbereich liegt, wurde das GIS des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit den entsprechenden Kartengrundlagen geprüft. Das Grundstück in der Westergaste 2 befindet sich nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Versickerungsfähigkeit: Die Wasserdurchlässigkeit (kf-Werte) der Bohrproben des Bestandsgeländes reichen von 10-5 bis 10-10. Kartierung und Angaben zu Archäologie, Bodendenkmälern, unterirdischen Bauwerken oder Ähnlichem: Nach dem Umzug der Schule und Rückbau der vorhandenen Gebäude wurde das Grundstück archäologisch untersucht. Kampfmittel: Eine Kampfmittelüberprüfung wurde beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen beantragt. Gemäß der Ergebniskarte und dem Antwortschreiben des genannten Amtes vom 03.01.2023 besteht kein Handlungsbedarf Leitungspläne: Sowohl für die Entwässerung der Außenanlagen als auch für die Entwässerungs- und Versorgungsleitungen des Gebäudes selbst, liegen Leitungspläne vor, aus denen die geplante Entwässerung ersichtlich ist. Die vorhandenen Medien wurden in einem Bestandsleitungsplan zusammengefasst, der seit dem 24.04.2023 als Planungsgrundlage verwendet wird. Trinkwasserschutzgebiet: Das Grundstück befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet der Klasse IIIB gemäß Wasserhaushaltsgesetz. In diesem Zusammenhang ergeben sich Anforderungen an die Nutzung des Gebäudes, die in der Planung berücksichtigt wurden. Schadstofferkundung: Eine orientierende Baugrunduntersuchung und Schadstofferkundung wurde beauftragt. Das Gutachten liegt mit Stand vom 12. Mai 2023 vor. Denkmalschutz / Archäologie: Auf dem Grundstück sind archäologische Funde möglich. Aus diesem Grund wurde vor Baubeginn bauherrenseitig eine archäologische Untersuchung des Grundstücks beauftragt. Naturschutz: Die im Plangebiet vorhandenen Wallhecken sind gemäß § 29 BNatSchG i.V.m § 22 (3) NAGBNatSchG ein gesetzlich geschütztes Landschaftselement und müssen langfristig in ihrem Bestand gesichert werden. Die Gebäude- und Außenanlagenplanung sind daher so angelegt, dass die Eingriffe in die vorhandenen Wallhecken auf ein Mindestmaß reduziert werden. Bei Eingriffen in die Wallhecken ist eine Kompensation im Verhältnis 1:3 notwendig. Im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Brinkum" befinden sich geschützte Wallhecken gemäß § 29 BNatSchG und § 22 (3) NNatSchG. Diese umfassen die Wallhecken mit den Nummern 2013, 2033, 2034 und 2035 laut Wallheckenkataster des Landkreises Leer. Drei kurze Teilstücke der Wallhecke 2034 (8,5 m, 8 m und 6 m) müssen für die Zufahrten zur FTZ entfernt werden. Die restlichen Wallhecken bleiben erhalten und werden zum Schutz und zur Pflege als Flächen gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt. Als Kompensation werden 67,5m Wallhecke neu angelegt. 4. GEBÄUDEPLANUNG Förderprojekt Das Bauvorhaben wird als Förderprojekt im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude" (KFW, Kredit 299/499) umgesetzt. Für Planung, Ausführung und Nachweise sind die programmspezifischen technischen Mindestanforderungen sowie das angestrebte Nachhaltigkeitsniveau (QNG-PLUS) verbindlich einzuhalten und zu dokumentieren. Alle Leistungen sind daher förderkonform auszuführen und die hierfür erforderlichen Unterlagen/Nachweise sind durch die Auftragnehmer mitzuliefern. Baukörper: Das geplante Gebäude ist als einzelner Gebäuderiegel geplant, der die verschiedenen Nutzungsbereiche unter einem Dach auf zwei Ebenen zusammenfasst. Es wird als zweigeschossiger Neubau ohne Unterkellerung errichtet. Der Neubau erstreckt sich in seiner Längsausrichtung parallel zur Westergaste, sodass die Südfassade das zukünftige "Gesicht" des Feuerwehrtechnischen Zentrums bildet, während die Gebäudeeinrichtung die dahinterliegenden Nutzungsflächen abschirmt. Eingangssituation: Im Erdgeschoss befinden sich neben dem zentralen Eingangsbereich zwei weitere Eingänge: Eingang 1 und Eingang 3. Eingang 1 ist für das Logistikzentrum der Tierseuchenbekämpfung am Westende des Gebäudes im Erdgeschoss und den Verwaltungsbereich des Veterinäramts im Obergeschoss vorgesehen. Der Haupteingang in der Mitte der beiden anderen Eingänge erschließt das Gebäude zentral. In diesem Bereich ist ein Aufzug vorgesehen, um das Obergeschoss barrierefrei zu erreichen. Eingang 3 führt zur Einsatzabwicklung sowie zum Schulungs- und Verwaltungsbereich des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr im Erdgeschoss, einschließlich einer angrenzenden Fahrzeughalle mit Lagerbereichen. Im Obergeschoss befinden sich dort Schulungs-, Übungs- und Verwaltungsbereiche der Feuerwehr. Alle drei an der Südseite befindlichen Eingänge sind jeweils mit Treppenhäusern mit dem Obergeschoss verbunden. Der Bereich zwischen dem Haupteingang und Eingang 3 umfasst das Büro des Hausmeisters mit integriertem Erste-Hilfe-Bereich, das Büro des Katastrophenschutzes, den Schulungs- und Verwaltungsbereich des Katastrophenschutzes sowie Technikflächen. Zentral neben dem Haupteingang befindet sich zudem der Kantinenbereich mit Küche, Lager und weiteren zugehörigen Räumen, sowie den Lager- und Werkstattbereichen im Erdgeschoss. Detailbeschreibung Erdgeschoss Bereich Schirrmeisterei, Waschhalle, Werkstätten: Die Waschhalle, die sowohl als Waschhalle für die Feuerwehr als auch als Wasch-/Desinfektionshalle für die Fahrzeuge der Tierseuchenlogistik genutzt wird, bildet den östlichen Gebäudeabschluss und ist nach Befahren des FTZ-Geländes für alle berechtigten Fahrzeuge erreichbar. Die Waschhalle ist als Durchfahrtshalle konzipiert und von der Schirrmeisterei durch eine massive Trennwand abgetrennt. Dieser Gebäudeteil der Waschhalle und der Schirrmeisterei, als große Werkhalle mit Werkstattgrube, ist in den Gesamtgebäudekörper eingeschoben. Lagerbereiche und Schwarzeingang, WC und Putzmittelraum, sowie die Funkwerkstätten und die Büros des Kreisfunkmeisters und des Schirrmeisters komplettieren diesen Bereich. Die Schlauchwerkstatt und die Atemschutzwerkstatt teilen sich einen größeren Anlieferungsbereich, von wo aus sich die Reinigungs- und Instandsetzungsbereiche sowie die Abholungen weiterentwickeln. Die Atemschutzwerkstatt steht außerdem in unmittelbarer Verbindung mit der Atemschutzübungsstrecke. Alle Bereiche haben separate Zugänge und stehen nur über schleusenartige Flure mit den weiteren Nutzungen in Verbindung Detailbeschreibung Erdgeschoss Bereich Einsatzabwicklung Kreisfeuerwehr, Katastrophenschutz, Atemschutzübungsstrecke: Eine Schwarz-Weiß-Trennung wird auch bei den Räumen der Einsatzabwicklung der Feuerwehr konsequent umgesetzt, um eine Kontaminationsverschleppung zu verhindern. Die Schleusen und Duschräume können bei Bedarf sowohl von der Feuerwehr als auch vom Katastrophenschutz synergetisch genutzt werden. Die Atemschutzübungsstrecke und die NEA sind ebenfalls nach Norden ausgerichtet und im östlichen Gebäudeteil, zwischen Werkstätten und Fahrzeughalle angeordnet. Räume und Bereiche, die keine Fassadenanbindung benötigen, wie zum Beispiel Sanitärbereiche, weitere Umkleiden, Archive und Technikflächen, sind zwischen den vorgenannten Nutzungen im Inneren des Erdgeschosses positioniert. Detailbeschreibung Erdgeschoss Bereich Fahrzeughalle und Lagerhalle: Die Fahrzeughalle wird als eingeschossiger Baukörper errichtet und beinhaltet die Fahrzeugstellplätze der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sowie das Nachschublager. Die Fahrzeughalle wird in direkter Verbindung zu den Räumen der Einsatzabwicklung errichtet. Fluchtwege werden über Schlupftüren in den Toren der Fahrzeughalle und des Lagers sichergestellt. Die Fahrzeughalle ist als stützenfreie Doppelhalle geplant. Somit hat die Feuerwehr die Möglichkeit in der Halle witterungsgeschützte Übungen durchzuführen Detailbeschreibung Obergeschoss: Im Obergeschoss befinden sich die allgemeinen Verwaltungsbereiche des Veterinäramtes und der Feuerwehr sowie die Verwaltungs- und Schulungsbereiche der Feuerwehr. Um ausreichend natürliche Belichtung in diesen Bereichen zu gewährleisten, wurden "Voids" als innenliegende Terrassenbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität geplant. Zudem ist eine Dachterrasse vorgesehen, welche den Schulungsräumen vorgelagert ist. 5. BAUKONSTRUKTION Rohbau: Die Gründung des Gebäudes wird als Flachgründung mit Streifen- und. Punktfundamenten vorgesehen. Die tragenden Außenwände- und Innenwände werden mit einem KS-Mauerstein, sowie in StB-bauweise hergestellt. In den Bereichen, in denen keine tragenden Konstruktionen erforderlich sind, werden die Mauerwerkswände statisch entkoppelt oder es kommen im Innenbereich Metallständerwände zur Ausführung. Die geforderten Dämmstärken der Außenwand sind dem aktuellen Wärmeschutznachweis zu entnehmen. Die Fassaden sind in den zurückspringenden Bereichen mit einer hinterlüfteten Paneelfassade versehen. Die übrigen Fassadenbereiche werden mit einer hinterlüfteten Klinkerfassade ausgeführt. Die Decken werden als Stahlbetondecken z.T. mit STB-Unterzügen ausgeführt. Treppen werden als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Die Dächer des Verwaltungsbaus werden als Stahlbetondach ohne Neigung geplant. In diesem Bereich kommt eine Gefälledämmung aus EPS zur Ausführung. Die Mindestdämmstärken gibt deraktuelle Wärmeschutznachweis vor. Im Bereich des Vordachs des Verwaltungsbaus ist eine geneigte Trapezdachkonstruktion mit Stahlbetonunterzügen geplant. Eine ähnliche Konstruktion mit Stahlbetonunterzügen und einer Trapezdachkonstruktion ist im Bereich der eingeschossigen Fahrzeughalle vorgesehen. Alle Dächer erhalten eine Folienabdichtung auf Kunststoffbasis. Die Hauptdächer des Verwaltungsgebäudes erhalten zudem eine extensive Dachbegrünung. Die vorher benannten Trapezdachkonstruktionen bleiben hiervon frei. Auch das Dach über der Schirrmeisterei und der Waschhalle wird keine extensive Begrünung erhalten. Auf einem Großteil des Daches werden Photovoltaikmodule in der nach NBauO erforderlichen Anzahl zur Ausführung kommen. Ausbau: Die massiven Außen- und Innenwände werden innenseitig größtenteils mit Gipsputz verputzt. In Werkstätten oder Bereichen mit erhöhten Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit des Putzes ist ein Kalkzementputz vorgesehen. In Teilbereichen ist eine Verspachtelung von Betonflächen vorgesehen oder die Betonflächen bleiben in Sichtbetonqualität SB 3 nach DAfStb Merkblatt. Alle Wände, die einen Anstrich, erhalten werden in RAL 9010 mit einer der Nutzung entsprechenden Beschichtung versehen. Die Sanitärbereiche erhalten, wo erforderlich ,einen keramischen Wandbelag. Die Fußbodenbeläge werden nach Art und Nutzung des Raumes vorgesehen. In den Fahrzeughallen wird ein Rüttelklinker auf Estrich eingebaut. Das gesamte Erdgeschoss wird mit keramischen Bodenbelägen auf schwimmendem Estrich geplant, die Treppen erhalten ebenfalls einen keramischen Bodenbelag. Im Bereich der NEA wird eine der Nutzung entsprechende Beschichtung ausgeführt. Bei Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität wie beispielsweise Schulungsbereichen wird Hochkantlamellenparkett ausgeführt. Im Zugangsbereich von außen sind Sauberlaufzonen vorgesehen. Im Obergeschoss wird ein Großteil der Fläche mit Hochkantlamellenparkett verkleidet. Nur in den Treppenhäusern, den Technikbereichen und den Sanitärbereichen werden keramische Bodenbeläge zur Ausführung kommen. Alle Bodenbeläge sind nach den geltenden Bestimmungen zur Rutschfestigkeit nach ASR und weiterführenden Richtlinien geplant. Die Deckenbekleidungen sind in den Flurbereichen mit magnesitgebundenen Holzwolle-Akustikplatte im Format 125 cm auf 62,5 cm geplant.  In den übrigen Räumen sind Rastereinlegedecken aus dem vorbenannten Werkstoff und Randfries geplant Übungsturm: Der Übungsturm wird als tragende Stahlbetonkonstruktion in Sichtbetonqualität SB 3 nach DAfStb Merkblatt geplant. In Teilen erhält er eine textile Bespannung, bei der der Aufdruck eines Logos möglich ist.
Maßnahmenbeschreibung
Dokumentation Der Auftragnehmer liefert die erforderlichen Dokumentationen der vom Ihm ausgeführten Leistungen in Form von: Fachbauleiter- und Fachunternehmerbescheinigungen Fachunternehmererklärung Rohbau Zulassungs- und Prüfbescheinigungen Errichter- und Übereinstimmungserklärungen Werkplanungen und Bemessungen Statische Berechnung der Fertigteile Einbau- und Montagebeschreibungen Protokolle der Bewehrungsabnahmen Betonageprotokolle(Datum, Bauteil, Lieferscheinnummern, Konsistenz, Temperatur) Prüfprotokolle der Eigen- und Fremdüberwachung Dichtigkeits- Abdichtungsnachweise  bei erdberührten Bauteilen(WU. Konzept, Einbaudokumentation von Fugenbändern) Nachweise zum Brandschutz Produktdatenblätter Umweltproduktdeklarationen für Beton, Stahl, Mauerwerk Risikobewertung von Sicherheitseinrichtungen Messprotokolle Revisionspläne Lieferscheine / Wiegescheine Betongütenachweis Entsorgungsnachweise Kabelpläne Leerrohre+ Dosen Pflege,- Bedienungs- und Wartungsanleitungen Bautagebuch Übersichtslisten der eingebauten Elemente, Bauteile und Materialien übersichtlich strukturiert mit Inhaltsverzeichnis papierlos im Dateiformat PDF wobei die Dateibezeichnung dem projektbezogenem Plancode entsprechen muss, so das jede Datei in sich auch ohne Ordnerbezug eindeutig indentifiziert werden kann "FTZ"-"DOKU"-Gewerk-Inhalt-Datum Die zur Dokumentation der fachgerechten Montage notwendigen Unterlagen sind bereits während der Ausführung sukzessive zum Baufortschritt an der Baustelle vorzuhalten. Spätestens zur Schlussabnahme ist die Dokumentation vollständig vorzulegen.
Dokumentation
Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis Name Letztes Änderungsdatum Baustelleneinrichtung FTZ_5_AR_0005_V_A_LP_BAUSTELLE 17.09.2025 NEINRICHTUNG 25-07-28_FTZ_5_EL_A_BAUSTELLEN 28.07.2025 STROM-1 Bauzeitenplan 26-02-06 FTZ Leer 06.02.2026 Bauablaufplan inkl. TGA Start 20.07 Grundrisse, Schnitte, Ansichten FTZ_5_AR_0450_V_E_GR_ÜBERSICHT 26.09.2025 GRÜNDUNG FTZ_5_AR_0451_V_E_GR_ÜBERSICHT 26.09.2025 ERDGESCHOSS FTZ_5_AR_0452_V_E_GR_ÜBERSICHT 04.12.2025 DACHAUFSICHT FTZ_5_AR_0452_V_E_GR_ÜBERSICHT 26.09.2025 OBERGESCHOSS FTZ_5_AR_0700_V_D_SN_SCHNITT_A 26.09.2025 _1 FTZ_5_AR_0701_V_D_SN_SCHNITT_A 26.09.2025 _2 FTZ_5_AR_0702_V_A_SN_SCHNITT_A 26.09.2025 _FAHRZEUGHALLE FTZ_5_AR_0703_V_D_SN_SCHNITT_B 26.09.2025 _1 FTZ_5_AR_0704_V_D_SN_SCHNITT_B 26.09.2025 _2 FTZ_5_AR_0705_V_D_SN_SCHNITT_B 26.09.2025 _FAHRZEUGHALLE FTZ_5_AR_0706_V_D_SN_SCHNITT_C 26.09.2025 _1 FTZ_5_AR_0707_V_D_SN_SCHNITT_C 26.09.2025 _2 FTZ_5_AR_0708_V_D_SN_SCHNITTE_ 26.09.2025 D-E FTZ_5_AR_0709_V_D_SN_SCHNITTE_ 26.09.2025 F-G FTZ_5_AR_0710_V_D_SN_SCHNITTE_ 26.09.2025 H-I FTZ_5_AR_0900_V_C_AN_ANSICHT_S 26.09.2025 ÜD_1 FTZ_5_AR_0901_V_C_AN_ANSICHT_S 26.09.2025 ÜD_2 FTZ_5_AR_0902_V_C_AN_ANSICHT_S 26.09.2025 ÜD_3 FTZ_5_AR_0903_V_C_AN_ANSICHT_N 26.09.2025 ORD_1 FTZ_5_AR_0904_V_C_AN_ANSICHT_N 26.09.2025 ORD_2 FTZ_5_AR_0905_V_C_AN_ANSICHT_N 26.09.2025 ORD_3 FTZ_5_AR_0906_V_C_AN_ANSICHTEN 26.09.2025 _OST_WEST FTZ_5_AR_0907_V_B_AN_ANSICHT_W 04.12.2025 EST (DACHTERASSE) Details FTZ_5_AR_3001_V_B_DT_Stiefelwä 26.09.2025 schen; FZH, Eing. schw_ FTZ_5_AR_3002_V_B_DT_Rinne 26.09.2025 Waschhalle FTZ_5_AR_3003_V_B_DT_Rinne FZH 26.09.2025 FTZ_5_AR_3004_V_B_DT_Wartungsg 26.09.2025 rube FTZ_5_AR_3005_V_B_DT_Aufzug 04.12.2025 FTZ_5_AR_3006.1_V_A_DT_Technik 26.09.2025 Hauseinführung_01 FTZ_5_AR_3006.2_V_A_DT_Technik 26.09.2025 Hauseinführung_02 FTZ_5_AR_3007.1_V_A_DT_Leitdet 26.09.2025 ail Gebäudetrennfuge GR FTZ_5_AR_3008_V_B_DT_Schlauchw 26.09.2025 aschanlage FTZ_5_AR_3009_V_A_DT_NEA 26.09.2025 FTZ_5_AR_3020_V_B_DT_TRH_1 26.09.2025 FTZ_5_AR_3021_V_B_DT_TRH_2 26.09.2025 FTZ_5_AR_3022_V_B_DT_TRH_3 26.09.2025 FTZ_5_AR_3050_V_A_DT_Sichtschu 26.09.2025 tzwand FTZ_5_AR_4002_V_A_DT_Sockel, 26.09.2025 Klinker FTZ_5_AR_4003.2_V_A_DT_Sockel 26.09.2025 FZH_ Tor horizontal FTZ_5_AR_4004_V_A_DT_Türanschl 26.09.2025 uss Klinker FTZ_5_AR_4005_V_B_DT_Fassadens 26.09.2025 chnitt Klinker FTZ_5_AR_5001.1_V_B_DT_Attika, 04.12.2025 Auskragung Klinker FTZ_5_AR_5001.2_V_A_DT_Attika, 23.12.2025 Klinker FTZ_5_AR_5002_V_A_DT_Attika, 26.09.2025 Auskragung Waschhalle FTZ_5_AR_5004_V_B_DT_Wandaufga 04.12.2025 ng Dachterrasse FZH FTZ_5_AR_5009_V_A_DT_Leitdetai 23.12.2025 l Gebäudetrennfuge Dach FTZ_5_AR_5010_V_A_DT_Aufkantun 26.09.2025 g Schacht S-004 FTZ_5_AR_5011_V_A_DT_Aufkantun 26.09.2025 g Technik OG-062 FTZ_5_AR_5012_V_B_DT_Aufkantun 04.12.2025 g Schacht S-001 FTZ_5_AR_5013_V_A_DT_Aufkantun 04.12.2025 g Schacht S-003 FTZ_5_AR_7501_V_B_DT_Tür 04.12.2025 Doppelwand FTZ_5_AR_7502_V_B_DT_Tür 04.12.2025 Doppelwand
Anlagenverzeichnis
03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
03
Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.04 Fertigteile
03.04
Fertigteile
03.05 Decken
03.05
Decken
03.08 Treppen
03.08
Treppen
03.09 Bewehrung und Einbauteile
03.09
Bewehrung und Einbauteile