Natursteinarbeiten
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BAUBESCHREIBUNG UND ALLG. HINWEISE 1.1 Zweck, Art und Nutzung des Bauwerks 1.1.1 Allgemein - Auf Beschluss des Freistaates Bayern sollen die Lagerkapazitäten für die denkmalgeschütze Staats- und Stadtbibliothek in Augsburg vergrößert werden. In gleichem Zuge soll der denkmalgeschützte Altbau von 1893 grundlegend saniert und an die heute geltenden baulichen Normen und Standards zum Betrieb von Bibliotheken angepasst werden. 1.1.2 Standort-Kennzahlen Flurstück: Nr. 4809 Baugrundstück: 4.676 m2 Bebaute Fläche BF: 1.850 m2 BGF Altbau: 5.870 m2 BGF Neubau: 4.200 m2 BRI Altbau: 17.968m3 BRI Neubau: 19.966m3 Altbau l/b/h: ca. 51,40 m x 17,80 m x 17,00 m Erweiterung l/b/h: ca. 49,85 m x 11,20 m x 16,00 m und 15,70m x 9,30m UG Erweiterung l/b/h: 49,85 m x 18,00 m bis 19,40 x 8,50 m Baunull: +- 0 ,00 m = 494,627 m ü. NN (Hochparterre) 1.1.3 Gebäudestruktur und -inhalt - Der viergeschossige Altbau besitzt ein Souterraingeschoß mit einer Einbindung in das Gelände von ca. 1,30 m. Der viergeschossige T-förmige Neubau und die beiden Innenhöfe sind über zwei Geschosse auf einer Fläche von ca. 50,0 m x 26,0 m vollständig unterkellert. Diese beiden Kellergeschosse grenzen über die ganze Gebäudelänge an den Altbau an. Die Unterkellerung des Neubaus bindet ca. 8,50m in das Gelände ein, also rund 6,00 m bis 7,00 m unter der Gründungssohle des Altbauwerks. Der T- förmige Neubau besteht aus einem parallel zum Altbau verlaufenden Gebäuderiegel in etwa gleicher Baumasse wie der denkmalgeschütze Altbau und aus einem daran angegliederten Verbindungsbau an Stelle des 1912 errichteten Lesesaals (Abriss). Dieser Verbindungsbau sorgt für die Anbindung zwischen Altbau und Neubau. Beidseitig dieses Verbindungsbaus entsteht in den Zwischenräumen zwischen Bestands- und Erweitertungsbau jeweils ein Innenhof auf der Nordwest- wie Südostseite. 1.2 Lage, Verkehrsverhältnisse und örtliche Gegegebenheiten 1.2.1 Lage der Baustelle - Das Planungsgebiet der bestehende Staats- und Stadtbibliothek mit dem geplanten Neubau liegt an der Schaezlerstr. 25 in 86152 Augsburg im innerstädtischen Gebiet in Bahnhofsnähe auf dem Grundstück Flurnummer 4809, Gemarkung Augsburg und ist Eigentum des Freistaates Bayern. 1.2.2 Verkehrsverhältnisse - Das Baufeld ist im Südosten über die Prinzregentenstraße erschlossen. Die Anfahrt zum Baufeld führt aus südöstlicher Richtung über die Gutenbergstraße (Sackgasse). Die Gutenbergstraße ist privates Schulgelände (Hausrecht) und darf nicht von stehendem Bauverkehr beeinträchtigt werden. Das Zwischenstellen von Geräten oder ähnlichem auf der Gutenbergstraße ist strengstens verboten. Der Verkehrsfluss der benutzen Straßen darf grundsätzlich durch den Anlieferverkehr der Baustelle nicht gestört werden. Die Abfahrt erfolgt über die stark befahrene Schaezlerstraße. In südwestlicher Richtung grenzt unmittelbar an das Grundstück der Zufahrts- und Eingangsbereich des Maria - Theresia - Gymnasiums über die Gutenbergstraße an. Der Betrieb und die Zugänglichkeit zu dieser Schule sind jederzeit und sicher zu gewährleisten. Private PKW¿s dürfen nur außerhalb der Gutenbergstraße abgestellt werden. Auf der Baustelle gilt die StVO. Auf der Baustelle gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen und dann nur mit zusätzlichem Einweiser erlaubt. In der Gutenbergstraße wird für Zu- und Abfahrten seitens AG ein Warnposten bereitgestellt. Die Zufahrtswege für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind stets ohne Ausnahme freizuhalten. Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs obliegt der Baulogistikfirma vor Ort. Die vorhandene Verkehrssicherung darf nicht ohne vorherige Zustimmung der verantwortlichen Stellen verändert werden. Die von der Baulogistikplanung diesbezüglich erstellte Baulogistik - Phasenplanung liegt bei. Sollten verkehrsbehördliche Anordnungen nötig werden, können diese separat über das Baulogistikunternehmen erwirkt werden. 1.2.3 Lagerflächen - Auf dem Grundstück/ dem Baufeld stehen nur begrenzt Lagerflächen und Aufstellflächen für Magazine zur Verfügung, die mit den anderen Gewerken geteilt werden müssen. Grundsätzlich ist der Baulogistiker zusammen mit der OÜ vor Ort für das Flächenmanagement und die damit zusammenhängende Lagerflächenzuteilung innerhalb des Baugeländes (inkl. Protokollierung/Dokumentation) verantwortlich. Weitere Lagerflächen außerhalb des Baugeländes sind mit dem AG abzustimmen. Die Lagerung von Material bzw. das Abstellen von Gegenständen, Maschinen etc. ist nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen gestattet. Die von der Baulogistikplanung diesbezüglich erstellte Baulogistik - Phasenplanung liegt bei. 1.2.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten Folgende Bauarbeiten werden weitgehend parallel zur ausgeschriebenen Leistung ausgeführt: Bauabschnitt Altbau: -alle Ausbaugewerke 1.3. Legende, Klarstellung zu nachbeschriebenen Texten und Plänen - In den LV - Texten und den Plänen sind die Stockwerksangaben wie folgt abgekürzt: U1 = 1. Untergeschoss auf OKR ca.- 5,60m, ST = Souterrain - Geschoss auf OKR ca. - 3,40m und - 3,15m, HP = Hochparterre auf OKR ca. -0,02m, Z1 = Zwischengeschosse der seitlich angeordneten Magazine zwischen Hochparterre und dem ersten Magazingeschoss, 1. bis 4. OG = insgesamt 4 folgende Magazingeschosse, DG = Dachgeschoss auf OKR ca. +15,0m.
BAUBESCHREIBUNG UND ALLG. HINWEISE
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 11.2 Leistungen der Baulogistik - Tagesunterkünfte, Sanitärcontainer, Sicherung des Baufelds, verkehrsrechtliche Anordnungen stellt der AG durch Inanspruchnahme der Dienstleistung eines Baulogistikers. Alle weiteren Nebenleistungen nach VOB / C verbleiben beim AN. Ein Parken der LKW¿s in der Zubringerstraße (Prinzregentenstraße) ist polizeilich nicht erlaubt. Als Puffer kann zum Beispiel das in 1 km entfernte Volksfestgelände (Plärrer) genutzt werden. 11.3 Baustrom und Bauwasser - Die erforderlichen Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sowie die Ableitung der an der Baustelle anfallenden Abwässer sind an zentralen Punkten eingerichtet und werden dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Stromversorgung für die eigene Leistung ab den vom AG zur Verfügung gestellten Verteilungen hat der AN entsprechend den VDE- Vorschriften zu sorgen. Für die Bauwasserversorgung wird eine zentrale Entnahmestelle auf der Baustelle sowie über einen Hydranten auf der Gutenbergstraße zur Verfügung gestellt. Der Umgang mit Strom, Wasser und Abwasser ist auf das Notwendigste zu beschränken. 11.4 Entsorgung - Bauschuttentsorgung in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Augsburg 0821 324-4884. Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Objektüberwachung zu übergeben. 11.5 Sicherheit- und Gesundheitskoordination - Diese Baumaßnahme unterliegt der Baustellen - Verordnung (BauStellV) vom 10. Juni 1998. Die Firmen - Fachbauleitungen haben an den Sicherheitsbegehungen teilzunehmen. Bei thermischen Trennarbeiten sind vor Ausführung der Tätigkeiten, die entsprechenden Genehmigungen schriftlich einzuholen und der Objektüberwachung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Absturzsicherungen dürfen nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung entfernt werden. Nach Abschluss der notwendigen Arbeiten in diesem Bereich ist erneut die Objektüberwachung zu informieren, damit die entsprechende Sicherheitseinrichtung fachgerecht hergestellt wird. Die Baustelleneinweisung durch die Fachbauleitungen sind zu dokumentieren. Die per- sönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Grundausstattung mit Schutzhelm,Warnweste und Sicherheits- schuhen ist auf dem Baufeld verpflichtend zu tragen bzw. entsprechend den Erfordernissen der betreffenden Tätigkeit zu erweitern. 11.6 Baulärm und Erschütterungsschutz - Grundsätzlich ist Baulärm zu verhindern, welcher nach Stand der Technik vermeidbar ist. Auf Grund der unmittelbar angrenzenden Schule sind hier die Immissionsrichtwerte wie folgt festgelegt: tagsüber 55 dB (A), nachts 40 dB(A). Diese Werte gelten beispielweise auch für Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind. Laute Arbeiten und Arbeiten mit Erschütterungen sind rechtzeitg anzumelden und müssen mit der Schulleitung abgestimmt werden. 11.7 Arbeitszeiten auf der Baustelle - Die Arbeitszeiten auf der Baustelle sind 7:00 - 19:00 Uhr. Nacht- und Feiertagsarbeiten nur nach gesonderter Vereinbarung und Genehmigung durch das GAA. 11.8 Ordnung auf der Baustelle - Die Baustelle, sowie die Lager - und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial ist vom AN eigenverantwortlich zu entsorgen. 11.9 Mitbenutzung von Anlagen - Mit der Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle verpflichtet sich der Auftragnehmer zu pfleglichem Umgang mit den vorhandenen Anlagen, wie Be- und Entwässerungsanlagen, Baustraßen, Lagerflächen, Sanitäreinrichtungen, Büro- und Unterkunftscontainer etc. Schäden und Mängel an den Einrichtungen sind unmittelbar der Objektüberwachung zu melden. ENDE DER BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
INHALTSVERZEICHNIS DER SONSTIGEN ANLAGEN Inhaltsverzeichnis der sonstigen Anlagen 1.1 Baustelleneinrichtungplan mit Baulogistik Phasenplanung Datei Nr.: BE Bauphase 6 Altbau.pdf Baulogistikhandbuch.pdf (Binder, mehrere Einzelseiten) 1.2 Werkpläne Architekt - Übersicht ALTBAU SOUTERRAIN 1400 1.3 Werkpläne Architekt - Details ALTBAU Kalkstein ST Magazin Plannr 7513 ALTBAU Kalkstein ST Plannr 7540 ALTBAU Kalkstein ST Rampe Flur 1 Plannr 7555 ALTBAU Kalkstein ST Rampe Flur 2 Plannr 7559 ALTBAU Naturstein Gussasphalt ST Anschlussdetail Plannr 7582 ALTBAU Naturstein Sockelleiste Plannr 7363
INHALTSVERZEICHNIS DER SONSTIGEN ANLAGEN
01 LEISTUNGSVERZEICHNIS
01
LEISTUNGSVERZEICHNIS
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.1 Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. 1.2 Gleichwertigkeit technischer Spezifikationen: soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 1.3 Hinweis zu Recyclingstoffen und nicht genormten Stoffen und Bauteilen: Anforderungen an Stoffe, Bauteile: für deren Verarbeitung, Lieferung, Einbau und Abnahme von Materialien, Teilen und Verbindungen gelten die am Standort der Baustelle gültigen Rechtsverordnungen. Erforderliche Nachweise hat der Auftragnehmer kostenlos dem Auftraggeber zu erbringen. Bei Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen und Bauteilen ist der gültige Zulassungsbescheid vorzulegen. 1.4 Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen: - Die Leistungsbeschreibung beinhaltet im wesentlichen folgende Teilleistungen: Neuverlegung von Natursteinplatten und Sockelleisten im Souterrain des Altbau. 1.5 Leistungsablauf: - Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten werden zusammenhängend ausgeführt. Arbeitsunterbrechungen sind einzukalkulieren. 1.6 Denkmal: - Bei den Leistungen im Altbau handelt es sich auch um Arbeiten an einem Denkmal. Im Zusammenhang mit Arbeiten an der historischen Bausubstanz ist besondere Sorgfalt notwendig. Außerdem erfolgt die Ausführung stets nach zuvor durchgeführter Sondierung der Bausubstanz und Abstimmung mit dem Denkmalschutz und der OÜ. 1.7 Lärmschutzmaßnahmen durch Art der Geräte: Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung eines Schallpegels DIN 4109 sind durch die Wahl der Geräte bei Arbeiten im Außenbereich zu treffen. 1.9 Hebezeuge: Alle erforderlichen Hebezeuge sind Sache AN. Die Einsatzplanung der Hebezeuge unter Angabe von Anfahrtweg, Erkundungsergebnisse vor Ort, Darstellung der Sicherheitsabstände zum Verbau der Baugrube und zum Denkmal etc.ist der OÜ zur Prüfung rechtzeitig vorzulegen. 1.10 Zutritt Denkmal Staatsbibliothek: - Nach Abstimmung OÜ mit Fachbauleitung wird der Zutritt zu besonders schützenswerten Bereichen so organisiert, dass diese nur zugänglich sind im Zeitraum der Ausführung der Leistung. Die Baufristenpläne des AN sind hier entsprechend anzulegen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01.01 VORBEREITUNGS- UND PLANUNGSLEISTUNGEN
01.01
VORBEREITUNGS- UND PLANUNGSLEISTUNGEN
01.02 SOLNHOFENER PLATTEN
01.02
SOLNHOFENER PLATTEN
01.03 STUNDENLOHNARBEITEN
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STUNDENLOHNARBEITEN

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