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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Max-Liebermann-Straße 6/ Weyprechtsstraße, FlNr. 1233/18 in 80937 München-Feldmoching eine Wohnanlage bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gebäuden und einer 2-geschossigen Tiefgarage zu errichten.
Der nördliche Baukörper (Haus 1) besteht aus fünf Geschossen (EG/1.OG/2.OG/3.OG/4.OG) mit insgesamt 61 Wohnungen.
Der südliche Baukörper (Haus 2) besteht aus vier Geschossen (EG/ 1.OG/2.OG/3.OG) mit insgesamt 21 Wohnungen und einem Gastrobereich im Erdgeschoss.
Beide Gebäude sind 2-geschossig unterkellert. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 75 PKW-Stellplätze. Ein Teil der Wohnungen wird nach den Kriterien für das "Münchner Modell Miete" geplant und errichtet.
Anzahl Wohnungen82 + 1 Gewerbe
Wohnfläche 4.424 m2
Bruttorauminhalt33.380 m3
TG-Stellplätze75 Stück
Nachhaltigkeits-Zertifizierungen:
Es sind bei diesem Bauvorhaben folgende Zertifizierungs-Anforderungen zum "Nachhaltigen Bauen" zu erfüllen;
- DGNB in der Zertifizierungsstufe 'Gold'
- QNG als 'Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen'
- ESG-Verifikation der DGNB als EU-Taxonomie-Konformität
Zeitlicher Ablauf:
Erstellung der Rohbauarbeiten bis Mai 2026.
Ausführungsbeginn für die Spachtelarbeiten ab Anfang Juni 2026. Dauer bis voraussichtlich September 2026
Die genauen Termine zur Leistungserbringung des Bieters werden in den Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Technische Vorbemerkungen Spachtelarbeiten T 1. Baustelleneinrichtung , Zufahrten , Baustraßen , Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen, andernfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden
öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle für die Leistungen des AN ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu
gewährleisten .
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu
gewährleisten.
Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen.
Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
T 2. Unfallverhütung /Sicherheit
Ein Fassadengerüst auf allen Gebäudeseiten einschl. Dachdeckerschutz- wand und Ortgangschutz wird bauseits gestellt.
Alle weiteren erforderlichen Gerüste, z.B. über Treppenloch oder im
Inneren des Gebäudes (Dachgeschoß, Treppenhaus) sind durch den AN auf eigene Kosten zu erstellen, vorzuhalten und wieder zu entfernen. Der Aufwand hierfür wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
T 4. Materialqualitäten
Es sind ausschließlich DIN-konforme Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne
Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen.
T 5. Abrechnungshinweise
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug sowie Tagesunterkünfte.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Bauseitige Leistungen
Es wird ein Fassadengerüst gestellt.
Alle anderen Gerüste und Rüstungen sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
Die Grundlagenvermessung (Höhenbezugspunkt, erforderliche Achsen) wird vom AG zur Verfügung gestellt.
T 7. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 8. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
T 9. Musterstücke
Auf Verlangen sind Musterstücke kostenlos anzufertigen.
T 10. Strom, Wasser
Das Versorgen der Baustelle mit Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen einschl. Verbrauch für eine angemessene Bauzeit ist Sache des Auftraggebers. Der anteilige Verbrauch des Auftragnehmers wird über eine Umlagepauschale von 1,75% der Abrechnungsssumme verrechnet.
T 11. Bauwesenversicherung
Der Bauherr schließt für die Dauer der Bauzeit eine Bauwesensversicherung ab. Hierfür wird der Auftraggeber von der Forderung des Auftragnehmers einen Anteil von 0,30 % der Abrechnungssumme zzgl. Versicherungssteuer abziehen. Die Bauwesensversicherung sieht eine Selbstbeteiligung von 1000 € je Schadenfall vor.
T 12. Angebotsunterlagen
Dieses Leistungsverzeichnis inkl. der bei der Ausschreibung mitgesendeten Unterlagen.
Technische Vorbemerkungen Spachtelarbeiten
Konstruktionsbeschreibung Spachtelarbeiten
Filigrandecken, teilweise Ortbeton, in allen Geschossen, sowie die Wände und Decken der Schleusen und Flure im UG werden mit einer gipsfreien Spachtelmasse auf Kalk- oder Zementbasis gespachtelt und gestrichen.
Sichtbare Fugen und Lunker werden verspachtelt und geschliffen, fertig vorbereitet für das anschließende Spachteln. Die Spachtelung muss porenfrei für die nachfolgenden Anstricharbeiten hergestellt werden.
Nebenräume im UG werden nur gespachtelt, wenn es aus optischen Gründen erforderlich ist. Festlegung durch die Baueitung des AG vor Ort.
Oberflächenqualität aller gespachtelten Flächen mindestens Q2, in den Wohnungen und Treppenhäusern, bzw. im Bereich der Gastronomie in Q3.
Angebot Fabr.:
Allgemeine Kalkulationshinweise
Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustand- ortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Die Baustelleneinrichtungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso Kosten für Strom, Wasser, WC-Nutzung und Bauwesenversicherung als Umlage gemäß technischen Vorbemerkungen.
Konstruktionsbeschreibung
Zertifizierungs-Anforderungen "Nachhaltiges Bauen" Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben‚ MWH' in der Max-Liebermann-Straße 6 in München nach den Zertifizierungsanforderungen der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), Nutzungsvariante Neubau Wohnen, Version 2018, in der Zertifizierungsstufe‚ Gold' zertifizieren zu lassen.
Zusätzlich wurden für das Neubauprojekt KfW-Fördermittel aus dem Programm‚ Klimafreundlicher Neubau' (KFN) beantragt. Ergänzend sind die Nachhaltigkeitsanforderungen des Bundes zum ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude' (QNG) einzuhalten.
Darüber hinaus wird eine EU-Taxonomie-Konformität über die ESG-Verifikation der DGNB angestrebt, welche im Rahmen der DGNB-Zertifizierung mit geprüft wird.
Allgemeiner Hinweis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine Zertifizierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und seinem Auditor bereit zu stellen:
- Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form.
- Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWG-Format bereitzustellen.
Folgende Anforderungen zum nachhaltigen Bauen gemäß DGNB/QNG/ESG7.2 sind Vertragsbestandteil und die geforderten Nachweise ohne gesonderte Aufforderung vor Freigabe/Ausführung zu übergeben und gemäß gebautem Stand nachzuführen:
- Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der relevanten Bauteile, Baumaterialien und Oberflächen gemäß Kriterien Matrix als Anlage 2 (DGNB/QNG/ESG7.2)
- Sämtliche der gemäß Anlage 4b (ESG 7.1) genannten Produkte je relevanter Kostengruppe die kein CE-Kennzeichen gemäß EU-Bauproduktenverordnung aufweisen. Diese sind zur Konformitätsprüfung mit der EU-REACH-Verordnung dem Auditor des Bauherrn vor Einbau vorzulegen (Anlage 4a)
Zusätzlich übergibt der AN dem Bauherrn eine Auflistung sämtlicher (100%) gemäß Anlage 4b relevanter Produkte samt Nachweis (z.B. Herstellerbestätigung oder Produktdatenblatt) der CE-Kennzeichnung.
Im Hinblick auf die Zertifizierung sind alle Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten (siehe Anhang 2 der technischen Vorbemerkungen zu DGNB ENV_1.2, QNG 3.1 und ESG 7.1/2).
- Für alle einzubauenden Produkte und Materialien, außer rein mineralische Baumaterialien, sind hinsichtlich materialökologischer Anforderungen die geforderten Qualitäten anhand der von KPI bereitgestellten Deklarationslisten vor Bestellung eine Freigabe durch den Auditor einzuholen.
- Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und Zusammenstellung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise (insbesondere Produkt- und Sicherheits-datenblätter) anhand der Deklarationslisten.
Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor Bestellung, mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration), und wenn nötig Herstellererklärung / Prüfzertifikat, der Bauleitung und dem Auditor (KPI) unaufgefordert und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich per E-Mail freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialan-forderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess.
- Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von 2 Wochen berücksichtigt werden.
- Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom Auditor freigegeben und DGNB-konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen.
- Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters von KPI.
- Hierzu sind zwingend die betreffenden Anlagen 'Nachhaltiges Bauen' zu diesem LV zu beachten und die betreffenden Zertifizierungs-Anforderungen umzusetzen.
Zertifizierungs-Anforderungen "Nachhaltiges Bauen"
01 Spachtelarbeiten - Wohnen
01
Spachtelarbeiten - Wohnen
01.01 Spachteln Deckenflächen
01.01
Spachteln Deckenflächen
01.02 Spachteln Wandflächen
01.02
Spachteln Wandflächen
02 Spachtelarbeiten - Gewerbe
02
Spachtelarbeiten - Gewerbe
02.01 Spachteln Deckenflächen
02.01
Spachteln Deckenflächen
03 Stundenarbeiten
03
Stundenarbeiten
03.01 Stundenarbeiten / Regie
03.01
Stundenarbeiten / Regie