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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Max-Liebermann-Straße 6/Weyprechtsstraße, FlNr. 1233/18 in 80937 München-Feldmoching eine Wohnanlage bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gebäuden und einer 2-geschossigen Tiefgarage zu errichten.
Der nördliche Baukörper (Haus 1) besteht aus fünf Geschossen (EG/1.OG/2.OG/3.OG/4.OG/DG) mit insgesamt 61 Wohnungen.
Der südliche Baukörper (Haus 2) besteht aus vier Geschossen (EG/ 1.OG/2.OG/3.OG) mit insgesamt 21 Wohnungen und einem Gastrobereich im Erdgeschoss.
Beide Gebäude sind 2-geschossig unterkellert. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 75 PKW-Stellplätze.
Die Gebäude werden nach den Wohnbauförderbestimmungen (WFB 2022) geplant und errichtet.
Haus 1+2 wird nach den Förderrichtlinien der Einkommensorientierten Förderung (EOF) das Gebäude geplant und errichtet.
Anzahl Wohnungen 82 + 1 Gewerbe
Wohnfläche 4.424 m2
Bruttorauminhalt 33.380 m3
TG-Stellplätze 75 Stück
HÖHENANGABEN (RICHTWERTE FÜR KALKULATION)
* +- 0 ,00m = ca. 498,90 m ü.NN
* OK Gelände im Mittel = ca. 498,90 m ü.NN
* höchster Grundwasserstand = ca. 493,30 m ü.NN
* Sohle Flachgründung = 491,65 m ü.NN
* Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 490,45m ü.NN
Nachhaltigkeits-Zertifizierungen:
Es sind bei diesem Bauvorhaben folgende Zertifizierungs-Anforderungen zum "Nachhaltigen Bauen" zu erfüllen;
- DGNB in der Zertifizierungsstufe 'Gold'
- QNG als 'Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen'
- ESG-Verifikation der DGNB als EU-Taxonomie-Konformität
Zeitlicher Ablauf:
Baubeginn Rohbau ab Oktober 2025
Ausführungsbeginn Schlosserarbeiten / außen ab July 2026
bis November 2026
Ausführungsbeginn Schlosserarbeiten / innen ab Oktober 2026
bis Januar 2027
Die genauen Termine zur Leistungserbringung "Schlosserarbeiten" werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Lean Management
Die Baumaßnahme wird nach dem Lean-Management abgewickelt.
Der AN wird die Erbringung seiner Leistung in die Taktplanung des AG termingerecht integrieren.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs-
beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet,seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Bauumlage von 2,0 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung sowie für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Technische Vorbemerkungen
Zertifizierungs-Anforderungen 'Nachhaltiges Bauen' Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben ‚MWH' in der Max-Liebermann-Straße 6 in München nach den Zertifizierungsanforderungen der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), Nutzungsvariante Neubau Wohnen, Version 2018, in der Zertifizierungsstufe ‚Gold' zertifizieren zu lassen.
Zusätzlich wurden für das Neubauprojekt KfW-Fördermittel aus dem Programm ‚Klimafreundlicher Neubau' (KFN) beantragt. Ergänzend sind die Nachhaltigkeitsanforderungen des Bundes zum ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude' (QNG) einzuhalten.
Darüber hinaus wird eine EU-Taxonomie-Konformität über die ESG-Verifikation der DGNB angestrebt, welche im Rahmen der DGNB-Zertifizierung mit geprüft wird.
Allgemeiner Hinweis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine Zertifizierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und seinem Auditor bereit zu stellen:
Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form.
Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWG-Format bereitzustellen.
Folgende Anforderungen zum nachhaltigen Bauen gemäß DGNB/QNG/ESG7.2 sind Vertragsbestandteil und die geforderten Nachweise ohne gesonderte Aufforderung vor Freigabe/Ausführung zu übergeben und gemäß gebautem Stand nachzuführen:
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der relevanten Bauteile, Baumaterialien und Oberflächen gemäß Kriterien Matrix als Anlage 2 (DGNB/QNG/ESG7.2)
Sämtliche der gemäß Anlage 4b (ESG 7.1) genannten Produkte je relevanter Kostengruppe die kein CE-Kennzeichen gemäß EU-Bauproduktenverordnung aufweisen. Diese sind zur Konformitätsprüfung mit der EU-REACH-Verordnung dem Auditor des Bauherrn vor Einbau vorzulegen (Anlage 4a)
Zusätzlich übergibt der AN dem Bauherrn eine Auflistung sämtlicher (100%) gemäß Anlage 4b relevanter Produkte samt Nachweis (z.B. Herstellerbestätigung oder Produktdatenblatt) der CE-Kennzeichnung.
Im Hinblick auf die Zertifizierung sind alle Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten (siehe Anhang 2 der technischen Vorbemerkungen zu DGNB ENV_1.2, QNG 3.1 und ESG 7.1/2).
Für alle einzubauenden Produkte und Materialien, außer rein mineralische Baumaterialien, sind hinsichtlich materialökologischer Anforderungen die geforderten Qualitäten anhand der von KPI bereitgestellten Deklarationslisten vor Bestellung eine Freigabe durch den Auditor einzuholen.
Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und Zusammenstellung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise (insbesondere Produkt- und Sicherheits-datenblätter) anhand der Deklarationslisten.
Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor Bestellung, mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration), und wenn nötig Herstellererklärung / Prüfzertifikat, der Bauleitung und dem Auditor (KPI) unaufgefordert und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich per E-Mail freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialan-forderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess.
Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von 2 Wochen berücksichtigt werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom Auditor freigegeben und DGNB-konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen.
Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters von KPI.
Hierzu sind zwingend die betreffenden Anlagen 'Nachhaltiges Bauen' zu diesem LV zu beachten und die betreffenden Zertifizierungs-Anforderungen umzusetzen.
Zertifizierungs-Anforderungen 'Nachhaltiges Bauen'
Konstruktionsbeschreibung Metallbau- bzw. Schlosserarbeiten Die Metallbau- bzw. Schlosser-Konstruktionen bei diesem Bauvorhaben sind wie folgt zu kalkulieren und auszuführen; einschl. der notwendigen stat. Berechnungen/ Nachweise und unter Einhaltung der Anforderungen die sich durch die Nachhaltigkeits-Zertifizierungen ergeben;
Metallbau- und Schlosserarbeiten außen;
Balkongeländer :
sind als Metallkonstruktion in Stahl- oder Aluminium-Profilen in Rahmenbauweise mit Streckmetallfüllungen, einschl. Befestigungen am Fertigteilbalkon aus Stahlbeton auszuführen.
Die Absturzsicherungen sind gemäß der Detailplanung des Architekten sowie lt. statischer Erfordernis zu dimensionieren und müssen den aktuellen baurechtlichen Anforderungen in der jeweiligen Situation entsprechen.
Die gesamte Geländerkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im Standard-RAL Farbton pulverbeschichtet. Je nach Material mit zusätzlichem Korrosionsschutz für außen, bei Stahl z.B. feuerverzinkt.
Terrassengeländer Dachgarten / Flachdach süd :
ist als Metallkonstruktion in Stahl- oder Aluminium-Profilen mit Unter-, Ober-Zügen und Stehern mit Fußplatten sowie vertikalen Füllstäben gemäß Planungsvorgaben des Architekten bzw. statischer Erfodernis und aktuellen baurechtlichen Anforderungen auszuführen.
Die Geländerkonstruktion ist etwa im oberen Viertel nach innen gekröpft und mit einem Handlaufprofil als oberer Abschluss auszuführen. Die Montage erfolgt an den seitlichen Flachdachaufkantungen aus Stahlbeton und ist gemäß stat. Anforderungen fachgerecht zu befestigen.
Die gesamte Geländerkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im Standard-RAL Farbton pulverbeschichtet. Je nach Material mit zusätzlichem Korrosionsschutz für außen, bei Stahl z.B. feuerverzinkt.
Loggiengeländer :
die Ausführung der Loggiengeländer DG nord, hat wie zuvor die Konstruktion beim Terrassengeländer DG süd zu erfolgen, jedoch ohne die Gröpfung im oberen Viertel der Konstruktion, siehe auch Detailplanung des Architekten.
Außenleiter mit Rückenschutz :
es ist eine Außenleiter mit Rückenschutz (absperrbar gegen unbefugte Nutzung) als Stahl- oder Aluminiumkonstruktion zur Erschließung des Satteldaches vom Flachdach 4.OG für Wartungsarbeiten auszuführen.(Bei Ausführung in Stahl feuerverzinkt) Die Konstruktion ist an der Aussenfassade gemäß stat. Erfodernis zu befestigen. Ggf. Pulverbeschichtet im RAL-Farbton nach Wahl des AG
Vordachkonstruktion über Eck bei Gastronomie im EG :
die Vordachkonstruktion im EG bei der Gastronomie über Eck
im Bereich süd-ost wird mit einer UK mit Krag-Stahlträgern und einer Verblechnug am Dach im Gefälle und Dachrandbereich, einschl. Dachrinne über Eck mit Anschluß an die Entwässerung lt. Planung des Architekten ausgeführt.
Die Konstruktion ist gemäß zu ermittelnden statischen Erfordernissen auszuführen. Alle Bauteile sind sowohl mit Pulverbeschichtung und/oder ggf. auch mit zusätzlich Korrosionsschutz auszuführen (bei Stahl z.B. ververzinkt).
Die Konstruktion bzw. die Kragträger sind so zu wählen, dass sie
an den bauseitigen Iso-Körben in der Fassade verankert bzw. kraftschlüssig befestigt werden können.
Alle sichtbaren Bauteile sind farblich zu beschichten im RAL-Farbton
gemäß Farbkonzept des Architekten.
Gitterrost-Abdeckungen :
alle (begehbaren) horizontalen Auslässe von unterirdischen Lüftungsschächten an oder knapp über der Gelände-OK im EG
müssen mit geeigneten Abdeckungen als begehbare Gitterrosten aus Metall (Stahl feuerverzinkt) ausgeführt werden.
Die Gitterroste sollen eine Maschweite von 30x30mm und eine für den Zweck erfoderichen Höhe erhalten und müssen mit entsprechenden Aushebesicherungen gegen unbefugtes Öffnen oder Diebstahl gesichert sein.
Metallbau- und Schlosserarbeiten innen;
Wohnen / Treppengeländer u. Handläufe TRH :
alle Treppengeländer in den inneren Treppenhäusern sind als Flachstahlkonstruktionen mit Stahlwange, einem Ober- und Unterzug sowie mit vertikalen Füllstäben bis UK-Flachstahlwange verschweißt, einschl. aufgesetztem Edelstahl-Handlauf gemäß Planungsvorgaben des Architekten bzw. statischer Erfodernis und baurechtlichen Anforderungen auszuführen und mit entsprechend an den STB-Treppenläufen fachgerecht zu montieren.
Die gesamte Geländerkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im RAL-Ton pulverbeschichtet.
z.B. Farbton RAL 9011
Sämtliche Handläufe werden in Edelstahl-Rundrohr, gebürstet mit Durchmesser ca. 50mm an oder auf Geländerkonstruktionen gemäß
Planung des Architekten gesetzt.
Wandhandläufe sind mit entsprechenden Halterungen in der Wand mechanisch zu befestigen.
Alle zusammenhängenden Geländer- und Wand-Handlauf-Kröpfungen etc. an Podesten, Versätzen und Bauteilecken bzw. freie Geländerenden sind ausschließlich mit vorgefertigten Formstücken / Bögen etc. durchgängig nahtlos herzustellen, Schweißnähte sind sauber zu verputzen und zu bürsten.
Konstruktionsbeschreibung Metallbau- bzw. Schlosserarbeiten
01 Schlosserarbeiten, aussen
01
Schlosserarbeiten, aussen
01.01 Balkon- / Dachterrassengeländer
01.01
Balkon- / Dachterrassengeländer
01.02 Schlosserarbeiten, aussen
01.02
Schlosserarbeiten, aussen
01.03 Sonstiges, aussen
01.03
Sonstiges, aussen
02 Schlosserarbeiten, innen
02
Schlosserarbeiten, innen
02.01 Treppen- / Brüstungsgeländer
02.01
Treppen- / Brüstungsgeländer
02.02 Gitterrostabdeckungen
02.02
Gitterrostabdeckungen
02.03 Schlosserarbeiten, sonstiges
02.03
Schlosserarbeiten, sonstiges
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
03.01 Regiearbeiten
03.01
Regiearbeiten