Natursteinarbeiten, Natursteinfassad
Museum für Gegenwartskunst Siegen
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Deckblatt L e i s t u n g s v e r z e i c h n i s Art der Leistung:Natursteinfassade Bauvorhaben: Erweiterung Museum für Gegenwartskunst, Siegen Bauort: Unteres Schloss, 1 (Zufahrt: Grabenstraße) 57072 Siegen Bauherr: Museum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH Unteres Schloss 1 57072 Siegen Angebot über: Natursteinfassade
Deckblatt
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Kalkulationshinweise Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 1.0 Objekt und Baumaßnahme 1.1 Baugrundstück Das Grundstück Unteres Schloss 1 liegt in zentraler und historisch bedeutsamer Lage der Innenstadt von Siegen zwischen unterem Schloss und den universitär genutzten Umgebungsgebäuden. Angrenzend befinden sich Fußgängerzonen, die Straßenführung ist aufgrund der historisch gewachsenen Struktur gewunden und stellenweise eng. Die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Kalkulation ist zwingend notwendig. Das Museum ist derzeit in den Bestandsbaukörpern, bestehend aus dem ehemaligen, denkmalgeschützten Fernmeldeamt und dem Erweiterungsbau von 2000, beheimatet. Als fremde Mieteinheit ist im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus eine Gastronomie mit Küche und Lagerflächen vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass der Museumsbetrieb im Wesentlichen während der kompletten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Auf die Besucher, die Kunst, die Alarmsicherungen und die Belange des Denkmalschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Baustellenbetrieb ist hinsichtlich der Staub- und Lärmbelastung daraufhin anzupassen und stets abzustimmen. Eigentümer: Stadt Siegen. Rathaus Geisweid Lindenplatz 7 57078 Siegen Bauherr: Museum für Gegenwartskunst Siegen Unteres Schloss 1 57072 Siegen Bauort: Unteres Schloss 1, 57072 Siegen 1.2 Baustellenerschließung / Baustelleneinrichtungsflächen / Bauablauf / Bauzeiten Die Fläche für die Baustelleinrichtung befindet sich im Wesentlichen entlang der angrenzenden Straßen / Fußwege: Alte Poststraße, Grabenstraße, siehe auch beigefügten Baustelleneinrichtungsplan. Eine Zufahrtsmöglichkeit besteht über die ansteigende Kohlbettstrasse, die auf der Höhe des Gebäudes schmal ist und dann in die Fußgängerzone übergeht. Der Baumbestand ist alt und schützenswert, die dadurch begrenzten Durchfahrtshöhen sind beschränkt (Höhe 3,5 m). Eine Besichtigung der Gegebenheiten ist dringend angeraten. Eine Besichtigung von außen ist jederzeit und ohne Terminvereinbarung möglich. Eine Besichtigung von innen kann nur während der Öffnungszeiten des Museums erfolgen und ist zuvor terminlich abzustimmen. Baubeginn und Bauzeiten siehe Anlage Bauzeitenplan. 1.3 Bodenarchäologie (gekürzt) 1.4 Gebäude / Liegenschaft Die Stadt Siegen ist durch eine markante Topografie im Stadtbild geprägt. Die Lage am Unteren Schloss in Siegen befindet sich auf einer Höhe von ca.+256 m ü. NHN. An der Schnittstelle des Platzes im Übergang zur Altstadtstruktur befindet sich das Museum für Gegenwartskunst. Das ehemalige Fernmeldeamt geht auf eine Bauzeit des späten 19. Jahrhunderts zurück. Durch den Erweiterungsbau wird der Innenhof zu 100 % bebaut. Ein zum Pyramidenstumpf abgeschnittenes Zeltdach nimmt die Dachform vom Bestand auf und bildet die quadratisch organisierten drei Hauptfunktionen Depot, Vortragssaal und Ausstellung ab. Die Trauf- und Firsthöhen werden dabei, aus dem Fernmeldeamt abgeleitet, aufgenommen. Das denkmalgeschützte Treppenhaus im Westen des Neubaus bleibt erhalten. Der Fluchtweg hieraus, sowie auch aus den anderen Bestandstreppenhäusern ist jederzeit zugänglich zu halten. Baubeschreibung: Der Zugang zum Museum erfolgt über die Straße Unteres Schloss. Vom Foyer gibt es eine direkte Verbindung zum neuen Depot. Dieses liegt 4 Stufen abgesenkt zum Foyer, was eine Unterfangung des Bestandsbaukörpers erforderlich macht. Das Depot ist mit dem bestehenden Magazin im ehemaligen Fernmeldeamt verbunden. Über einen Lastenaufzug werden die Ausstellungsräume in den Obergeschossen angebunden. Der Lastenaufzug ist die einzige vertikale Erschließung im Gebäude während der Bauzeit (Fluchtwege ausgenommen). Der Neubau bedient sich der Infrastruktur der Bestandsgebäude. Da die Alarmgrenze im Bestand - leicht umverlegt - aktiv bleibt, werden während der Baumaßnahme Provisorien für die Erschließung errichtet. Im 1. Obergeschoss befindet sich die zweite Hauptfunktion, der Veranstaltungssaal. Dieser wird über die Galerie vom Bestand über zwei Zugänge mit einem vorgeschalteten Foyer erschlossen und bietet Platz für rund 150 Personen. Eine hohe Anforderung an die Raumakustik und an die Lichtplanung wird gestellt. Eine inklusive Hörakustik soll realisiert werden. Zur Entfluchtung des Raumes wird neben dem vorhandenen Rettungsweg, über das runde Treppenhaus im Altbau eine weitere Verbindung zum Treppenhaus an der Grabenstraße geschaffen. Der Lastenaufzug ist in diesem Geschoss als Durchlader organisiert und gleicht den Höhenversprung von ca. 60 cm zur Grabenstraße aus. Das 2. Obergeschoss erschließt sich für die Besucher über das runde Treppenhaus oder barrierefrei über den vorhandenen Aufzug. Über einen Zugang wird ein fünfeckiger Ausstellungsraum mit Flachdecke erschlossen. Von hier gelangt man in den neuen Hauptausstellungsraum. Der quadratische Raum hat eine Abmessung von ca. 13,20 m auf 13,20 m. Die zur Ausstellung nutzbaren senkrechten Wände sind 4,75 m hoch, von da erstreckt sich ein unter ca. 53° geneigtes Schrägdach bis auf eine lichte Raumhöhe von ca. 11,30 m. Das Erdgeschoss wird als WU-Stahlbetonkonstruktion mit integrierter Industriefußbodenheizung hergestellt. Das Dach schließt mit einem Dachoberlicht ab. Erschlossen vom Bestandstreppenhaus an der Grabenstraße wird die Haustechnikzentrale organisiert. Eine Wärmepumpe auf dem Dach kann so über kurze Wege erreicht werden. Ein abgestimmtes Barrierefreikonzept wird umgesetzt. Alle Gebäudezugänge werden schwellenlos ausgeführt. Alle Geschossebenen des Erweiterungsbaus sind über einen Personenaufzug im Bestand erschlossen. Die erforderlichen Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten in der Erweiterung sind sichergestellt. Fassade und Dach Der Einsatz der Materialien ist auf das Bestandsgebäude abgestimmt. Das Dach wird mit Naturschiefer gedeckt, das Fensterband samt Lisenen erhält Main-Sandstein Einfassungen, ebenso wie Türeinfassungen, Sockeln und Gesimsen. Ausbau Erdgeschoss: Verbundestrich mit Anstrich. Wand- und Deckenflächen verputzt mit Anstrich TGA-Sichtinstallationen und Gemäldegalerieanlage. 1.Obergeschoss: Eichenlamellen auf schwimmendem Heizestrich, im Vortragssaal schachbrettartig verlegte Dielen (Tafelparkett-Optik) verputzte Wände mit Anstrich Decke akustisch wirksame Deckenverkleidung, samt Wandverkleidung im Vortragssaal Holz-Alu-Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegender Verdunklung. Anlieferungsbereich mit Epoxidharzbeschichtung auf schwimmendem Estrich. 2. Obergeschoss: Eichenparkett auf schwimmendem Estrich verputzte Wände mit Anstrich Decke verputzt mit absorbierender Decke Oberlicht mit RWA, 3D Solarglas mit Verdunkelungsschutz und Tageslichtdecke Umbauten im Bestand (gekürzt) Für die im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau stehenden notwendigen Maßnahmen im Bestand – Schließen von Fenstern, Erneuerung von Abhangdecken, Errichtung von Durchbrüchen u.a. für die Neuorganisation von Zu- und Abluft, sowie zur Entrauchung, sind Renovierungsmaßnahmen an Wand- und Deckenflächen erforderlich. Der Boden soll dabei geschützt werden und bleibt erhalten. Die Türen im Übergang zum Bestand werden im Untergeschoss als Stahltüren ausgeführt. In den repräsentativen Bereichen, vor allem in den Obergeschossen, werden die Türen in Holz als Volltürblätter und Zargen ausgeführt. 2.0 Arbeitsumfang 2.1 Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Arbeiten und Leistungen zur Erstellung von: Natursteinfassade Die wesentlichen Arbeiten umfassen: Ausführung eines Gebäudesockels Ausführung einer Fassadengestaltung um 10 Fenster als "Rahmen", exakt maßhaltig 2.2 Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaß- und Abrechnungszeichnungen nach den Plänen des Architekten ist Sache des Auftragnehmers. Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren 3.0 Beschreibung der Zufahrten und Lagerplätze 3.1 Das Gebäude ist von der öffentlichen Verkehrsfläche erreichbar. Siehe auch Punkt 1.1 und 1.2. 3.2 Dem Leistungsverzeichnis ist ein Baustelleneinrichtungsplan beigefügt. In dem Plan sind die angrenzenden Straßen, die Lagerflächen und Aufstellplätze der Container dargestellt. Kostenfreie Parkflächen stehen nicht zur Verfügung. Dauerhafte Lagerplätze stehen innerhalb des Gebäudes grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung des AN ist mit der Bauüberwachung Hochbau, spätestens 14 Tage nach Beauftragung abzustimmen und schriftlich freigeben zu lassen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Achtung: innerhalb der BE-Fläche vor der Brasserie befindet sich im Gehweg ein Fettabscheider, der zugänglich bleiben muss. 3.3 Zusatzkosten und Aufwendungen, die aus diesen vorbeschriebenen Regelungen und Erschwernissen entstehen, werden nicht gesondert vergütet, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. 4.0 Kalkulation, Aufmaß und Abrechnungen 4.1 Für die Kalkulation, Abrechnung der Leistung und Abnahmen gelten u. a. die beigefügten Unterlagen, sowie die nachstehenden Hinweise: Es wird eine Objektbesichtigung empfohlen um u.a. die Thematik der An- und Abtransporte innerhalb und außerhalb der Baustelle zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Transportwege entlang der öffentlichen Flächen. 4.2 Tagelohnarbeiten erfolgen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung und sind vor der Ausführung abzustimmen. Mit dem Stundenlohn sind alle erforderlichen Nebenkosten wie Aufsichtsstunden und Aufwendungen für die Einweisung auf der Baustelle abgegolten. 4.3 Die angebotenen Einheitspreise gelten für die komplette Ausführung einschl. Material, Lieferung der erforderlichen Materialien, Hilfsmittel, Gestellung der Geräte, Vorhaltung sämtlicher Gerätschaften und der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste zur Ausführung der beschriebenen Leistungen, sofern nicht anders beschrieben. Ebenso ist der Transport des Materials zur Arbeitsstelle in den Einheitspreisen entsprechend einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. 5.0 Arbeitsunterbrechungen, Sicherheitshinweise und Schuttbeseitigung 5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für den Bauablauf notwendigen Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen genau zu beachten. Dies gilt für die Einhaltung aller erforderlichen Vorschriften aus dem Arbeitsschutz, den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Versicherer. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist zwingend erforderlich. Unbefugten ist der Zutritt zur Baustelle zu untersagen, andernfalls obliegt dem Auftragnehmer die Haftung. Für das Bauvorhaben wird ein Sigeko eingesetzt. 5.2 Alle vorhandenen Bauteile angrenzend zur Baumaßnahme sind während der Ausführungszeit vor Beschädigungen und Verschmutzungen mit geeignetem Material zu schützen. Insbesondere gilt dies für die Bestandsräumlichkeiten in Bereich der Zugänge zum Bestand, sowie für die denkmalgeschützte Fassaden des Telegrafenamtes und des Treppenhauses an der Straße. 5.3 Ein besonderer Hinweis gilt in diesem Zusammenhang dem Schutz der Personen, die sich ganztägig auf den angrenzenden öffentlichen Flächen rund um das Baufeld bewegen. 5.4 Der Einsatz von Baufahrzeugen sowie Lagerungen von Materialien außerhalb der zugewiesenen Plätze ist generell untersagt. Der Bauablauf ist so durchzuführen, dass eine Beschädigung der Bäume an den angrenzenden Straßen, sowie der Straßenflächen, Bürgersteige, Straßenlaternen, Beschilderungen, Parkscheinautomaten, Ladesäulen, Poller und Parkflächen unterbleibt. 5.5 Verkehrsflächen und Wegeflächen im Arbeitsbereich sind schuttfrei und besenrein vorzuhalten. Führt der Auftragnehmer die verlangten Reinigungen und Schuttentsorgungen nicht aus, kann der Auftraggeber eine Drittfirma einschalten und den Verursacher belasten. Für alle Schuttentsorgungen sind die erforderlichen Schuttmengen vorzusortieren und getrennt abzufahren, Sondermüll ist auf Nachweis zu entsorgen. Insbesondere aufgrund der sehr begrenzten Baustelleneinrichtungsfläche ist Schutt und Müll kurzfristig abzufahren. 5.6 Der Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung der angelieferten und eingebauten Baustoffe sowie aller an der Baustelle vorhandenen und eingesetzten Materialien, Geräte und Baulichkeiten ist während der Baumaßnahme bis zur Abnahme Sache des Auftragnehmers. Ein verschlossener Raum / Lager im Inneren des Gebäudes steht nicht zur Verfügung. 5.7 Die Baustellenordnung ist einzuhalten. 6.0 Baumaßnahmen und Abwicklung 6.1 Baubeginn: siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis bzw. Bauzeitenplan in der Anlage. Der Bauzeitenplan ist zur Durchführung der Arbeiten beigefügt. Der AN wird um weitere Detaillierung im Zuge seiner Arbeitsvorbereitung und im Rahmen der Werk- Montageplanung aufgefordert. 6.2 Die Bauleitung beabsichtigt einmal wöchentlich eine Baubesprechung mit den beteiligten Firmen durchzuführen, an denen jeweils ein verantwortlicher und entscheidungsbefugter Vertreter des AN teilzunehmen hat. 6.3 Für die Durchführung der gesamten Arbeiten muss durch den AN ein verantwortlicher Bauleiter eingesetzt werden, sowie täglich ein weisungsbefugter Polier an der Baustelle anwesend sein. Mit Beginn der Bauarbeiten sind die mit diesen Aufgaben betreuten Personen schriftlich zu benennen. Die Baustelle ist im Übrigen mit ausreichendem Fachpersonal zu besetzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen. 6.4 Es ist ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauüberwachung vorzulegen ist. 6.5 Die Ausschreibung ist in verschiedene Titel aufgeteilt mit zusätzlichen Vorbemerkungen und Hinweisen zu den ausgeschriebenen Positionen, deren Hinweise in den Kalkulationen zu berücksichtigen sind. 6.6 Gebäude- und Raumhöhen: Siehe Pläne der Anlagen und Positionen des Leistungsverzeichnisses. Im Gebäude werden seitens des Vermessers nach den Abbrucharbeiten bauseitig 1-2 Meterrisse je Geschoss angelegt. 7.0 Erschwernisse 7.1 Da das Telegrafenamt, sowie Treppenhaus 3 an der Grabenstraße, denkmalgeschützt sind und der Museumsbetrieb weiter aufrecht erhalten bleibt, müssen alle Arbeiten mit äußerster Vorsicht und in enger Abstimmung mit der Bauüberwachung durchgeführt werden. Schutzmaßnahmen sind in erforderlichem Umfang zu treffen. Unter Umständen ist mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen. Arbeitsunterbrechungen von bis zu 5 Stunden pro Unterbrechung, maximal jedoch 3 x während der gesamten Bauzeit, sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Bei längeren Abstimmungen muss der Auftragnehmer seine Arbeiten in anderen Teilbereichen der Baumaßnahme fortsetzen. Nach erfolgter Untersuchung steht der Teilbereich wieder für die weiteren Arbeiten zur Verfügung. Diese Flexibilität im Bauablauf wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeiten sind so einzuteilen, dass ausreichend Ausweicharbeiten zur Verfügung stehen. 7.2 Die Lärmbeeinträchtigungen müssen für benachbarte Einrichtungen, sowohl das Museum als auch die universitären Gebäude, so gering wie möglich gehalten werden. Der AN hat stets durch seine eigenen Überlegungen und Vorschläge am Erreichen des Erstellungsziels mitzuwirken. 7.3 Sämtliche Baustellenzugänge sind ständig geschlossen zu halten. 7.4 Kampfmittel: (gekürzt) 7.5 Aufgrund der räumlichen Enge und der Nähe zum denkmalgeschützten Museumsbereich ist davon auszugehen, dass Materialien, v.a. brennbare Materialien, nicht in der Nähe des Museums gelagert werden können. Die eigene Baustellenlogistik ist darauf abzustimmen. 7.6 Der Bauablauf, Arbeits-, Geräte- und Materialeinsätze und Montagen sind auf die Vorpunkte abzustimmen und jederzeit zu beachten. 8.0 Brandschutz während der Ausführung 8.1 Der für die Baumaßnahme verantwortliche Bauleiter des AN hat den Brandschutz für sein Gewerk sicherzustellen. 8.2 Während der Bauarbeiten sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das Merkblatt "Brandschutz bei Bauarbeiten" der Bau-Berufsgenossenschaft sowie des Verbandes der Sachversicherer wird hingewiesen. Im Gebäude dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Dies gilt auch für Flüssigkeiten und Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Gebäude zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle grundsätzlich nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzustellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss mindestens 10m betragen. Da der Platz am vorliegendem Bauvorhaben nicht zur Verfügung steht, sind die Entsorgungen täglich zu organisieren. 8.3 Bei feuergefährlichen Arbeiten, z. B. Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die UVV; Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren (VBG 15) sowie das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der Bau-Berufsgenossenschaften wird hingewiesen. Die Schweißerlaubnis ist zwingend vor Ausführung beizubringen. 8.4 Die Brandmeldeanlage der Bestandsgebäude ist in Betrieb. Sollten in Bestandsräumlichkeiten Arbeiten stattfinden, sind diese über die Bauüberwachung anzumelden. Die entsprechenden Rauchmelderzonen werden dann außer Betrieb genommen. Es ist eine Brandwache zu stellen. Dies ist miteinzukalkulieren. 8.5 Brennbare Baustoffe dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in der Nähe des denkmalgeschützten Museums gelagert werden. Materialcontainer und Besprechungscontainer sind mit Funkrauchmelder auszustatten. 9.0 Vertragsgrundlagen / Vorschriften / Bestimmungen 9.1 Vorschriften/Bestimmungen: Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen, der VOB, der LBO NRW, AVV Baulärm, den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, den Arbeitsschutzbestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten inhaltlich in ihrer jeweils neusten Fassung als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. 9.2 Alle Eignungs-, Überwachungs- und Kontrollprüfungen sind nach den jeweils geltenden Vorschriften durchzuführen und die Ergebnisse der Bauleitung auszuhändigen. Es dürfen nur güteschutzüberwachte Materialien mit den entsprechenden Zulassungen eingebaut und verwendet werden. Diese Nachweise werden nicht gesondert vergütet und sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. 10.0 WC-Anlagen Sanitärcontainer mit 1 wöchentlicher Reinigung sind vor Ort (entlang der Alten Post-Straße) werden seitens des AN Baustelleneinrichtung gestellt und organisiert. 11.0 Baustrom und Bauwasser Die Herstellung des Baustromanschlusses an zentraler Stelle erfolgt. Die Zuleitung zu den Verbrauchsstellen ist Sache des Auftragnehmers. Alle Leitungen, Kabel und Zubehör müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Eine Baubeleuchtung der Verkehrswege wird durch das Gewerk Elektro gestellt. Der Bauwasseranschluss ist ebenso bauseits hergestellt. Hydrant und Stromkasten befinden sich an der Ecke Kohlbettstraße/Grabenstraße, von dort werden über Versorgungsbrücken die Leitungen zu den Containeranlagen und an die Ecke Neubau zu Telegrafenamt gelegt. 12.0 Gerüste Sämtliche Gerüste zur Erstellung der eigenen Leistungen sind, sofern nicht anders beschrieben, durch den Auftragnehmer in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Für den Aufstieg auf das Dach zum Zeitpunkt der Montage der Unterkonstruktion der Lüftungsgeräteeinhausung steht bauseitig ein Gerüst zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Dacharbeiten wird das Gerüst demontiert, siehe Bauzeitenplan. Geschosshöhen siehe Schnitte. 13.0 Baukran Es wird bauseits kein Kran gestellt. Der AN Rohbau stellt für seine Arbeiten einen Kran, nach Ende der Rohbauarbeiten wird dieser abgebaut. Der Einsatz eigener Hebewerkzeuge ist auf die jeweilige Ausführung abzustimmen, in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 14.0 Sonstiges 14.1 Die vollständige Konstruktionsplanung sowie die Werk-, Montageplanung ist soweit erforderlich durch den AN für das an ihn beauftragte Gewerk zu erstellen. Sämtliche dem Leistungsverzeichnis beigefügte Zeichnungen dienen zur Beschreibung der Bauteile sowie der Kalkulationshilfe für den Bieter und ersetzen nicht die eigene Konstruktionsplanung, bzw. die Werkstatt- und Montagezeichnungen. Dem Architekten/Planer sind vor der Ausführung der Arbeiten Systemdetails, Datenblätter, Zulassungen und Ausführungsbeschreibungen zu übermitteln, diese sind abzustimmen. 14.2 Toleranzen: Sofern Maße in den Plänen angegeben sind, sind diese stets vor Ort im Bestand zu überprüfen, da Toleranzen vorhanden sind können. Vorgegebene Fluchten gelten stets vor Maßangaben. 14.3 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 14.4 Der AG schließt eine Bauwesen/Bauleistungsversicherung ab. Kalkulationshinweis Alle vorbeschriebenen Vorbemerkungen und ZTV´s sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und sind in die Einheitspreise des Angebotes einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Kalkulationshinweise
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination 01. Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV), die Vertragsbestandteil und von jedem Auftragnehmer durch Unterschrift anzuerkennen ist. Die BaustellV ist Bestandteil dieser Ausschreibung und entspricht den allgemeinen Regeln und Vorschriften und ist entsprechend zu beachten und anzuwenden. 02. Der Bauherr hat zum Zweck der Umsetzung der BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt, die Verantwortung obliegt weiterhin dem Bauherren, siehe Baustellenverordnung §3, Abs. 1a. 03. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Seinen Informationen und Unterrichtungen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten. 04. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf gegenseitige Gefährdung, sowie Schutzmaßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Evt. zusätzlich erforderlich werdende Kontrollbegehungen des SiGeKo, die einzelne Auftragnehmer zu verantworten haben, werden dem betreffenden Unternehmen in Rechnung gestellt. 05. Jeder Arbeitsunfall ist der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zu melden, siehe SGB 7. 06. Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach UVV "Grundsätze der Prävention", sowie nach Arbeitsschutzgesetz zu bestimmen. 07. Gemäß der BaustellV wird ein SiGe-Plan erstellt. Die Regelungen sind für alle auf der Baustelle tätigen Firmen Vertragsbestandteil und sind zwingend einzuhalten. Der SiGe-Plan wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt. 08. Sämtliche gemäß UVV, sowie geltenden Gesetzen und Verordnungen, erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung/Unterrichtung der Objektüberwachung des Architekten und des SiGeKo´s vorzuhalten, einschließlich eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG: allgemeine Grundpflichten), sowie §5, seine Arbeitsbedingungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und diese nach § 6 zu dokumentieren, damit rechtzeitig Gefährdungen abgestellt werden können. 09. Jeder Auftragnehmer hat die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauzeit auf der Baustelle gemäß ARS A4.3 und gem. 3. Abschnitt UVV 1 einzuhalten. Folgende Unterlagen müssen dem SiGeKo mind. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden: Bei Nicht-Einreichen der Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor, die Arbeiten vor Ort zu untersagen. Verzögerungen im Bauablauf und Behinderungen anderer Gewerke werden dem AN angelastet. - Baustelleneinrichtungsplan - Gefährdungsbeurteilung der Firma gem. §5 und §6 des ArbSchG - Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, auf gesondertes Verlangen - Angabe der Nachunternehmer (Name, Anzahl der Beschäftigten, Einsatzdauer) - Unterweisungsnachweis der Beschäftigten - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft - Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten auf der Baustelle, je Firma ab 20 Mann - Angabe der Namen der Ersthelfer auf der Baustelle (min. 10 % der anwesenden Beschäftigten)
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis : Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis : 01 Allgemein: Baustelleneinrichtungsplan: MGS_5_ARC_X_BSE_XXX_003_N 02 Bauzeiten / Baustellenablauf: Bauzeitenplan: 250714_MGS Bauzeitenplan 03 Architektenpläne: Grundrisse: MGS-5-ARC-X-GRU-E01-001-N, 1. Obergeschoss Schnitt: MGS-5-ARC-X-SNI-A-A-001-N, Schnitt A Ansicht: MGS-5-ARC-X-ANS-A-S-001-N Details: MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-001-N, 002-N und 003-N MGS-5-ARC-X-DFA-XXX-011-N MGS-5-ARC-X-DFA-XXX-014-N 04 weitere Vereinbarungen: Hinweise BNB: Bewertungssystem nachhaltiges Bauen Hinweise: Mindestanforderungen staubarmes Arbeiten auf Baustellen BNB_BN2015_521_Auszug Tabelle Steckbrief 116 Baustellenverordnung + Baustellenordnung
Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis :
Leitfabrikat / Fabrikatsvorgabe Leitfabrikat / Fabrikatsvorgabe Vorgabe Leitfabrikat: Der Auftraggeber legt Wert auf eine produktneutrale Ausschreibung. Sofern in diesem Leistungsverzeichnis Leitfabrikate bzw. genau bestimmte Produkte angegeben werden, handelt es sich um "unechte" Produktvorgaben (OLG Düsseldorf 2013), die es den Bietern erleichtern sollen, den Beschaffungsbedarf zu erkennen. Dementsprechend sind technisch, wirtschaftlich, funktional und optisch gleichwertige andere Produkte zulässig und aus Wettbewerbsgründen auch erwünscht. Gleichwertige Fabrikate und Typen sind ausdrücklich zugelassen. Diese sind in den dafür vorgesehenen Feldern aufzuführen. Wird das Leitfabrikat gewählt, ist auch dieses in die Felder einzutragen. Im Rahmen der Planung und Marktrecherche wurde Wert darauf gelegt, einen Stein zu finden, der der Optik des Bestandes sehr nahe kommt und sich in das Bild einfügt. Der Bestand zeichnet sich durch unterschiedliche Färbungen aus, die nur vor Ort mit dem eigenen angebotenen Stein verglichen und verifiziert werden können. Die nachfolgenden Fotos können das Farbspektrum vor Ort nicht eindeutig abbilden. Wichtig für die Gestaltung ist eine lebhafte Optik, kein unifarbenes Produkt. In die engere Wahl im Rahmen der Marktrecherche in Bezug auf Gesamtoptik, Farbgebung, Struktur und Korngefüge kamen: Leitfabrikat 1: Roter Mainsandstein-Röttbach (aus der Formation des oberen Buntsandsteins). z. B. im Steinbruch Röttbach, 97892 Kreuzwertheim, Bayern, Deutschland Leitfabrikat 2: Der Bestand wird ausgetauscht mit: Remlinger Mainsandstein, Franz Zeller Im Sockelbereich scharriert / druckluftscharriert, alle anderen Flächen geschliffen, C30 Mit dem Angebot ist ein Musterstein abzugeben, der die Gleichwertigkeit belegt, siehe nachfolgend weitere Beschreibung. Es ist mit dem Angebot ein Bezugsnachweis, sowie bei Fremdbezug Formblatt 236, zu erbringen. Handelsbezeichnung des angebotenen Natursteins: Steinbruch mit Ortsbezug: Steinbruchbetreiber: Verarbeitungswerk: Entfernung vom Steinbruch zum Verarbeitungswerk: Entfernung vom Verarbeitungswerk zur Baustelle: Exemplarische Fotos der Bestandsfassade:
Leitfabrikat / Fabrikatsvorgabe
ZTV, Beschreibung der Oberfläche Anforderungskriterien für Natursteinarbeiten aus rotem Sandstein Es wird ein hoher Anspruch an die qualitative und optische Umsetzung des gewünschten Erscheinungsbildes unter Berücksichtigung der Aspekte für Qualität, Nachhaltigkeit, Optik, sowie Verfügbarkeit gestellt. Der Auftraggeber macht diesbezüglich und aufgrund der nachstehend angeführten Anforderungen an den Leistungsgegenstand, für das gewünschte Naturprodukt, von seinem Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch. Ein Naturstein unterliegt keinem Produktionsprozess, sondern einem Entstehungsprozess und kann daher nicht hergestellt oder nachgebildet werden. Auch kann der ausgewählte Naturstein nicht ausreichend aussagekräftig und zweifelsfrei mit Worten umschrieben werden. Die nachfolgenden Kriterien und Anforderungen an den Naturstein dienen zur Prüfung der Gleichwertigkeit des angebotenen Materials. Zur Angebotsabgabe ist ein Muster zur Freigabe vorzulegen. Nach Wunsch des Auftraggebers und in Abhängigkeit zum Bestand sind vor Beauftragung als Nachweis für die Erbringung des farblich, optisch und qualitativ gewünschten roten Sandsteins Muster des gebotenen Materials in der Größe 20 x 30 cm zur Verfügung zu stellen. 2 Stück Mustertafel bei Verwendung eines der beiden Leitfabrikate (1 x scharriert, 1 x geschliffen) 4 Stück Mustertafeln bei Verwendung eines anderen, gleichwertigen Steines (je 2 x scharriert, 2 x geschliffen) Generelle Anforderungen an die Natursteinarbeiten: Für die Prüfung der Gleichwertigkeit sind folgende Kriterien relevant: • Petrografie • Optik • Geografische Herkunft • Technische Eigenschaften Petrografische Kriterien: Quarz (ca. 70%), Quarzit (ca. 4%), Muskovit und Biotit (ca. 4%), Alkalifeldspat (ca. 7%), Erzmineral (ca. 2%), Gesteinsfragmente (ca. 12%), Akzessorien (ca. 1%) Petrographische Ansprache: Roter Sandstein mit Gesteinsbruchstücken und kieseliger, ferritischer Bindung aus der Formation des oberen Buntsandsteins. Optische Kriterien: Zur Ausführung kommt ein roter, feinsandiger Sandstein. Schichtflächen mit Hellglimmergehalt, feinporig, mit feinsandiger Struktur und homogener Textur. Teils mit kleinen Poren und dunkelroten oder blass-weißen Einschlüssen, ggf. mit leichten Schlieren, jedoch ohne weiße Flammungen und kein unifarbiges Rot. Mit der Angebotseingabe ist ein Bezugsnachweis einschließlich Steinbruchbenennung mit Ortsbezug und Transportwegeangabe zu erbringen. Während der Abwicklung sind zum Bezugsnachweis Lieferscheine vorzuhalten. Es werden nur Materiallieferungen aus fairer Natursteingewinnung und Herstellung unter entsprechend guten Arbeitsbedingungen und Entlohnungen zugelassen. Technische Eigenschaften Die Vergleichbarkeit der angebotenen Natursteine wird über technisch-physikalischen Eigenschaften geprüft und sind mittels folgender Prüfzeugnisse im Zuge der Angebotsabgabe vorzuweisen: • Petrographische Beschreibung gemäß EN 12407 • Biegefestigkeit gemäß EN 12372 • Druckfestigkeit gemäß EN 1926 • Frost-Tauwechsel-Beständigkeit, Nachweis der Beständigkeit über die Biegefestigkeit gemäß EN 12371/EN 12372 • Frost-Tauwechsel-Beständigkeit, Nachweis der Beständigkeit über die Druckfestigkeit gemäß EN 12371/EN 1926 • Wasseraufnahme gemäß EN 13755 • Rohdichte gemäß DIN EN 1936 • Offene Porosität gemäß DIN EN 1936 Prüfzeugnisse die zum Zeitpunkt älter als 2 Jahre sind, werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt. Mindestanforderung an die technischen Eigenschaften: (Mittelwerte der jeweiligen Prüfnorm): Biegefestigkeit: ≥ 8 MPa (DIN EN 12372) Druckfestigkeit: ≥ 80 MPa (DIN EN 1926) Frostbeständigkeit: 56 F-T-W (DIN EN 12372 + 12371) Wasseraufnahme: ≤ 5 Masse-% (DIN EN 13755) Trockenrohdichte: ca. 2260 kg/m3 Porosität: ca. 14,4 M.-%
ZTV, Beschreibung der Oberfläche
wichtige Hinweise zum Projekt, Erläuterung Erläuterung Der Bauablauf ist wie folgt vorgesehen: Da die Grabenstraße die Hauptanlieferung und der Baustellenzugang ist, wird die Fassade relativ spät im Projektablauf ausgeführt. Raumhöhen Die Rohbauraumhöhen betragen in m: EG: 2,82, 3,52 1.OG: 5,09, 4,23, 3,7, 4,11, 4,31 2.OG: 2,96, 3,91, 4,41, 4,88 (12,91) Siehe hierzu Schnitte Statische Rahmenbedingungen Schneezone: 2a Windzone: 1 Geländekategorie: III Faktor für die Schneelast: k = 0.4 Arbeitszeiten Es gelten für den Erweiterungsbau grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Für die Terminierung der Arbeiten im Bestand ist grundsätzlich von den Museumsöffnungszeiten auszugehen. Ausnahmen können abgestimmt werden: MO.Geschlossen DI.11–18 Uhr MI.11–18 Uhr DO.11–20 Uhr FR.11–18 Uhr SA.11–18 Uhr SO.11–18 Uhr Für die Arbeiten im Erweiterungsbau gelten die herkömmlichen Arbeitszeiten. Arbeiten im Inneren des Bestandes können grundsätzlich nur zu den Museumsöffnungszeiten stattfinden, Ausnahmen können abgestimmt werden. Alle im nachfolgenden genannten Arbeiten finden im Erweiterungsbau statt, bzw. sind über die Baustelle zugänglich. Hinweise Neuherstellen von Natursteinflächen Alle Arbeiten sind einschließlich der erforderlichen Verankerungen zu planen und zu kalkulieren. Eine statische Vordimensionierung ist bauseitig erfolgt. Auf eine einwandfreie Optik wird besonderen Wert gelegt, es gilt die Anforderung an die erhöhten Toleranzen nach DIN 18202, dies ist mit einzukalkulieren.
wichtige Hinweise zum Projekt, Erläuterung
Hinweis BNB Es müssen für den Nachweis der Nachhaltigen Bauweise Steckbriefe nach BNB erfüllt werden. Hierzu sind entsprechende Nachweise und Mitwirkungen des AN erforderlich. Es handelt sich um die Steckbriefe: 1.1.6: Planer-Teamseitig geführte Materialtabelle aller eingebauten Materialien mit den Kennungen der Grenzwerte für Schadstoffe, zu erreichender Wert: QN2 siehe Anlage Mögliche Nachweisdokumente sind: Gemische: SDB, ggf. Herstellererklärung Erzeugnisse: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichen, die SVHC ausschließen 5.2.1: Baustelle / Bauprozess Kriterien siehe BNB: 1. Wertstoffoptimierte Baustelle 2. Lärmarme Baustelle 3. staubarme Baustelle 4. Bodenschutz auf der Baustelle Die einzuhaltenden Regelwerke sind in der Anlage "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" benannt, zusätzlich liegen die Mindestanforderungen für staubarmes Arbeiten bei. Die inhaltliche Zuarbeit im Rahmen der Werk- und Montageplanung, der Ausführung und die Abschlussdokumentation sind in gesonderter Position erfasst.
Hinweis BNB
01 PLANUNGSLEISTUNGEN
01
PLANUNGSLEISTUNGEN
01.010 Werk- und Montageplanung samt Statik der UK Erstellen und Vorlegen von Werk- und Montageplanungen für sämtliche nachfolgend beschriebenen Positionen der unterschiedlichen Titel (bis auf Stundenlohn), einschl. eigenes Aufmaß vor Ort und Berücksichtigung des Aufmaßes und der Toleranzen in der eigenen Werk- Montageplanung. Entsprechende Korrekturumläufe sind zeitlich zu berücksichtigen. Rechtzeitig vor Ausführung. Ebenso: Abstimmung und Vorlage aller Datenblätter/Produktunterlagen für die einzubauenden Materialien. Einschl. Erstellen der eigenen Statik /Systemstatik/Ankerstatik oder Anschlüsse, basierend auf den Angaben der einzelnen Positionen im LV und der statischen Vordimensionierung der Sonderbauteile. Aufmaß: Die Fassade soll nach Planmaßen gefertigt werden, nicht auf das Aufmaß vor Ort angepasst werden. Dennoch ist das Aufmaß als Kontrollaufmaß und für das Prüfen der Vorleistung zu nehmen und in die WM-Planung einzutragen.
01.010
Werk- und Montageplanung samt Statik der UK
1.00
psch
01.020 Mitwirkung BNB Es müssen für den Nachweis der Nachhaltigen Bauweise Steckbriefe nach BNB erfüllt werden. Hierzu sind entsprechende Nachweise und Mitwirkungen des AN erforderlich. Es handelt sich um die Steckbriefe: 1.1.6: Planer-Teamseitig geführte Materialtabelle aller eingebauten Materialien mit den Kennungen der Grenzwerte für Schadstoffe, zu erreichender Wert: QN2 siehe Anlage Mögliche Nachweisdokumente sind: Gemische: SDB, ggf. Herstellererklärung Erzeugnisse: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichen, die SVHC ausschließen 5.2.1: Baustelle / Bauprozess Kriterien siehe BNB: 1. Wertstoffoptimierte Baustelle 2. Lärmarme Baustelle 3. staubarme Baustelle 4. Bodenschutz auf der Baustelle Die einzuhaltenden Regelwerke sind in der Anlage "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" benannt, zusätzlich liegen die Mindestanforderungen für staubarmes Arbeiten bei. Der Aufwand ist in dieser Position zu bepreisen. Der Umfang umfasst die komplette ausgeschriebene Leistung.
01.020
Mitwirkung BNB
1.00
psch
01.030 Bemusterung Bemusterung der Oberflächen in mindestens ca. 1 m2-Größe, bzw. größer, wenn die Darstellung folgender Inhalte es erfordert: Inhalte der Freigabe: - Oberfläche (scharriert und geschliffen) - Kanten- und Gratausbildung - Fugenausbildung Zudem soll ein Musterstück der Pfeiler zwischen den Fenstern vorgelegt werden, damit die Ecken und Kanten beurteilt werden können. Das endgültig freigegebene Muster vor Ausführung soll als Referenzmuster bei der Abnahme dienen.
01.030
Bemusterung
1.00
psch
02 BAUSTELLENEINRICHTUNG
02
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Hinweis Museumsbetrieb Das Museum ist während der Baumaßnahmen in Betrieb, die Alarmgrenze des Gebäudes ist in den Bauablaufplänen als rote Linie dargestellt. Im Bereich der neuen Gebäudeöffnungen sind in trockenbauweise Einbruchschutzwände in RC3-Qualität erstellt. Im Versicherungsschutz findet der Schutz vor Wasser und Feuer besondere Beachtung. Wasser: Alle Unternehmer sind dazu verpflichtet, bei jedem Voranschreiten der Arbeiten die Sicherung des Bestandes gegen Tagwasser mit zu denken und die Maßnahmen aktiv zu fördern, zu sichern und bis zum Ende der eigenen Arbeiten vorzuhalten. Die Maßnahmen sind im Rahmen der eigenen Werk- Montageplanung aber stets auf die eigene Montagefolge anzupassen. Feuer: Es sind vorwiegend nicht-brennbare Baustoffe einzusetzen. Die Lagerung von brennbaren Stoffen ist nur im Außenbereich möglich und muss mind. 20 m Abstand zum Bestand aufweisen. Jeder Mitarbeiter muss vor Aufnahme der Arbeiten eine unternehmensseitige Unterweisung über die Gefahren sowie den sicheren Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten erhalten. Die Teilnahme an dieser Unterweisung ist vom Mitarbeiter zu quittieren, und die unterschriebene Bestätigung ist dem Auftraggeber unaufgefordert vor Arbeitsbeginn zu übergeben. Vor Beginn der täglichen Arbeiten ist der genaue Arbeitsbereich für feuergefährliche Tätigkeiten mit der Haustechnik des Museums abzustimmen und freizugeben. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Nachkontrolle der betroffenen Fläche durchzuführen. Zusätzlich sind die Vorgaben des Leitfadens Brandschutzmaßnahmen für Dächer (VdS 2216: 2001-02 (01)) zwingend zu beachten. Feuergefährliche Arbeiten (dies umfasst auch das Erwärmen von Baustoffen) bedürfen der rechtzeitigen (mind. 2 Tage vorher), schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber und müssen stets abgestimmt werden. Geeignete Brandlöschmaßnahmen /-geräte sind stets bereit zu halten, eine Brandwache ist zu stellen. Feuergefährliche Arbeiten bedürfen der schriftlichen Genehmigung und sollten stets mit der Bauleitung abgestimmt werden. Schutzmaßnahmen für diese Arbeiten sind zwecks Aufrechterhaltung ihrer Wirksamkeit den objektspezifischen Gegebenheiten anzupassen. All diese organisatorischen Vorgaben sind zu berücksichtigen und in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Dies gilt auch für den Außenbereich.
Hinweis Museumsbetrieb
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ZTV 01 Als Einrichtungs- und Bewegungsfläche steht der im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Bereich zur Verfügung. Die Anlegung sämtlicher Lager und Bewegungsflächen für Hebezeuge, evtl. Unterkünfte, Materialien sind mit in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. ZTV 02 Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Werk- Montageplanung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende Angaben enthalten: - Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze; - Standorte der Krananlagen / Hebezeuge mit Angabe der Schwenkbereiche unter Berücksichtigung von Hindernissen, z. B. Freileitungen; - Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen; - Wege für Geh- und Fahrverkehr; ZTV 03 Bezogen auf die eigenen Arbeiten hat der AN mind. 1 x mal im Monat seine Zustandsberichte im Baustellen-Tagebuch von der Bauleitung abzeichnen zu lassen. ZTV 04 Baustromversorgung gemäß : ´Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis & Kalkulationshinweise´ ZTV 05 Bauwasserversorgung gemäß : ´Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis & Kalkulationshinweise´ ZTV 06 Der AN hat die Baureinigung seiner Arbeitsbereiche bis zum Abschluss der eigenen Arbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Bis zur Fertigstellung der Arbeiten sind die Baubereiche 1 x mal wöchentlich aufzuräumen. ZTV 07 Der AN hat die aus seinem Gewerk herrührenden Schuttmengen auf eigene Kosten zu entsorgen. Werden auf Anweisung der Bauleitung Container für die Beseitigung von Schuttmengen aus Fremdgewerken gestellt, ist für die Mülltrennung Sorge zu tragen. ZTV 08 Die Teilnahme an den wöchentlichen Bausitzungen ist Pflicht und in die folgende Baustelleneinrichtungsposition mit einzukalkulieren. Bei Nicht-Erfüllung dieser Leistung und wiederholtem Nicht-Erscheinen behält sich der Auftraggeber vor, die Arbeiten vor Ort direkt und unmittelbar einzustellen, bis eine Teilnahme erfolgt ist. Die Kosten der Stillstandszeiten werden nicht anerkannt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
02.010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten über die gesamte Bauzeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von Fundamenten und Verunreinigungen, gem. der Vorbemerkungen & ZTVs sowie mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen: - Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes und Abstimmung mit der Bauleitung - Herrichten der erforderl. Lager- und Arbeitsplätze; - Aufstellung und Vorhaltung von eigenen Kran- und/oder Hebezeugen - Gestellung, Vorhaltung von eigenen Gerüsten für die eigenen Montagen: nur ALU-Materialien, keine Holzbohlen! Hinweis Gerüste und Hilfsfördermittel: gem. BE-Plan ist die BE-Fläche vor der Fassade äußerst beengt, die 3 m Fahrbahnbreite muss jederzeit frei bleiben. Jegliche Änderungen an der BE-Fläche sind eigenverantwortlich abzustimmen, die Kosten für Anträge bei der Stadt sowie jegliche Kosten aus zusätzlicher (eigens notwendiger) BE sind miteinzukalkulieren. - notwendige Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel; - Material-Vorhaltekosten - Lohnkosten - Kosten für die Errichtung und Vorhaltung der Einrichtungen für Baustromversorgung, Wasserversorgung und Sanitäreinrichtungen gem. der Technischen Vorbemerkungen & Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen über die bauseitigen Leistungen hinaus - Personalkosten; - alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat; insbesondere Schnurgerüste und Einmessarbeiten, sofern nicht nach DIN 18299 gesondert ausgeschrieben; - Auf die beengte Baustelleneinrichtungsfläche angepasste Schutt- und Müllentsorgung - Hinweise zur Einhaltung der BNB-Regelungen (nachhaltiges Bauen) - Hinweise zur Einhaltung der Staub- und Lärmarmen Baustelle - Teilnahme an den wöchentlichen Bausitzungen (Dauer ca. 1-2 Stunden) während der eigenen Bauzeit einschl. 2 Wochen vor und nach der eigenen Bauzeit. - Einhaltung der organisatorischen Hinweise zur Vermeidung von Tagwasser und Feuer an der Baustelle. Die Zahlung der Pauschale für die Baustelleneinrichtung erfolgt in folgenden Teilsätzen: - 30% nach erfolgter Baustelleneinrichtung; - 30% nach ca. 50% der Bauleistungen des AN - 30% nach Fertigstellung der Bauleistungen des AN; - 10% nach Schlussrechnungsprüfung.
02.010
Baustelleneinrichtung
1.00
Stk
03 NATURSTEINFASSADE
03
NATURSTEINFASSADE
Hinweise Hinweise Material: siehe Leitfabrikat Steindicke: ca. 80 mm, sonst nach stat. Erfordernissen Steinformat: gem. Ansichten des Architekten Oberfläche: scharriert / druckluftscharriert im Sockelbereich, horizontal, mit 2-3 mm Rillentief, feinscharriert, schmalscharriert geschliffen C30: restliche Fassade Kantenbearbeitung: leicht gefaste Kanten, Sichtkanten wie Oberflächen Farbe: rot Konstruktionsabstand: Im Sockelbereich: in der Regel ca. 180 mm Dämmung + 70 mm Hinterlüftung + 80 mm Stein, eine geeignete Unterkonstruktion ist zu berücksichtigen Verankerung: Edelstahl rostfrei, Werkstoffnummer 14751, 1.4580 und 1.4401, gem. DIN 17440 Vorbemessung Statik: Verdübelung über Klebeanker, z.B. FIS SB mit FRA Verankerungstiefe: 70 mm Injektionsmörtel: z.B. FIS SB 390 S Befestigungselement: z.B. FRA 12/900, M12-60, A4 Ankerplatten ca. 140 x 140 x 10 mm Flachstahl 140 x 6, S235 Alle Naturstein-Positionen verstehen sich einschließlich aller Unterkonstruktionen. Die statischen Angaben sind als grobe Vordimensionierung zu verstehen. Der Toleranzausgleich ist miteinzukalkulieren. Ebenso wie das hinterlegen der Metall-UK mit einem geeigneten Material zur thermischen Trennung.
Hinweise
03.010 Perimeterdämmung Perimeterdämmung im Sockelbereich aus extrudierten Polystyrolplatten mit d = 180mm, WLG 040 liefern und vollständig gem. Herstellerrichtlinie auf dem Untergrund aus Stahlbeton aufbringen. angebotenes Fabrikat angebotener Typ
03.010
Perimeterdämmung
25.00
m2
03.020 Anpassarbeiten im Bereich der Sohlbänke Anpassarbeiten der vorbeschriebenen Perimeterdämmung im Bereich der Sohlbänke und des Rücksprungs des Bodenaufbaus im Bereich der Decke über Erdgeschoss. Streifen von ca. 1,5 m Länge, Tiefe ca. 10 cm
03.020
Anpassarbeiten im Bereich der Sohlbänke
10.00
Stk
03.030 Steinwolleplatte Bereich Pfeiler Ausdämmen der Pfeilerverkleidungen der 9 vollen Pfeiler und 2 halben Pfeiler mit: Wärmedämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162, Anwendungstyp WAB nach DIN 4108-10 Faserrichtung parallel zur Oberfläche, hohe Abreißfestigkeit ≥ 7,5 kN/m², Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K), nichtbrennbar nach DIN 4102, Euroklasse A1 nach EN 13501-1, den Herstellerrichtlinien entsprechend, mit einem mineralischen Klebemörtel kleben und zusätzlich mit Dübel lagesichern. Platten press gestoßen verlegen. Offene Fugen mit Dämmstoff ausfüllen. Plattendicke: von 10 cm bis 18 cm, die Hinterlüftungsebene von 7 cm muss durchgehend gewährleistet sein.
03.030
Steinwolleplatte Bereich Pfeiler
11.00
Stk
03.040 Zulage dichtes Ausstopfen Sturzbereich Zulage für das dichte Ausstopfen des Rolladenkastens im Sturzbereich vor Montage des Natursteinsturzes. Material: vorbeschriebene Steinwolledämmung.
03.040
Zulage dichtes Ausstopfen Sturzbereich
10.00
Stk
03.050 Sockelverkleidung h=90 cm Beschreibung: Lieferung und fluchtgerechte Montage des Natursteinsockels mit den Formaten: b x h x t : 121,4 x 90 x 8 cm, Achsmaß = 122 cm. Druckluftscharrierte Oberfläche, einschließlich Unterkonstruktion. Die Unterkonstruktion soll von außen nicht sichtbar sein und darf sich nicht abzeichnen. Entsprechende Fräsungen sind vorzusehen. Aufbau: Dämmung, getrennt beschrieben Luftschicht Naturstein Ankergrund: Stahlbeton, WU-Beton Verankerung: gem. statischer Vordimensionierung und eigener statischer Bemessung Einzelkonsolen am Fußpunkt: für eine Last von ca. 4kN gem. statischer Vordimensionierung, ca. 2 Stk. pro Sockelplatte Kopfplatte und Anschlussblech: l/h/t= 200/140/6mm mit L-Profil 80 x 40 x 6 mm Einschl. Trage- und Halteanker Fugenausbildung: 6 mm, siehe Hinweise
03.050
Sockelverkleidung h=90 cm
12.50
m
03.060 Sockelverkleidung h=120 cm Sockelverkleidung h=120 cm, im Bereich des abfallenden Straßengeländes Richtung Achse A/B.
03.060
Sockelverkleidung h=120 cm
H
3.00
m
03.070 Zulage: Gebäudeecke samt Reinigungsöffnung Zulage für das Herstellen zweier Gebäudeecken samt Reinigungsöffnungen im Sockelbereich. Gemäß Plan MGS-5-ARC-X-DFA-XXX-014-N-F10 Zu kalkulieren ist: - Anpassung und Ausführung der Unterkonstruktion - Anpassung der Dämmung (auch an die Aussparung im Rohbau) - Anpassen der Sockelplatten (Die Frontplatte wird bis an die Außenkante geführt, die Platte "über Eck" werden gestoßen. - Ausschnitte in der Sockelplatte ca. 10 x 25 cm einschl. Kantenbearbeitung, untere Kante abgeschrägt (Wasserablauf). - Ausführung eines dahinter liegenden Rinnenkastens aus Naturstein, 3-seitig, zur Wasserführung mit unterseitig abgeschrägter Kante. Über Pressfugen dicht an Frontplatte befestigt, Rückseite mit Edelstahlblech geschlossen, am Rinnenkasten aus Stein befestigt. - Der Ausschnitt sitzt mittig in der letzten Sockelplatte, d.h. die Einmessarbeiten der Fallrohre (Kontrollmaß) ist als Vorleistung zu erbringen.
03.070
Zulage: Gebäudeecke samt Reinigungsöffnung
2.00
Stk
03.080 Fenstersohlbank Herstellen der Fenstersohlbänke Neuherstellen von glatten Fenstersohlbänken aus rotem Sandstein gemäß Vorbemerkung und gem. Architektenplänen, z.B. sichtbar in: MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-001-N, MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-002-N, MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-003-N. Winkelauflager, mehrfach gekantet als Befestigung an der Stahlbeton-Fassaden-Vorderseite, statischer Querschnitt mind. 80 x 40 x 6 mm Einschl. Dorne am äußeren Steinende, zum Sockelstein hin, jedoch unsichtbar. Maße: H = ca. 15 cm, L/B = ca. 121,4 cm, T = ca. 37 cm. 5-Eckiger Querschnitt: Unterseite und Rückseite gerade Gerade, horizontale Fläche fensterseitig, Breite ca. 12 cm, folgend: abgeschrägte Oberseite, ca. 21,80 Grad, für den Wasserablauf Vorderkante ca. 5 cm hoch, vertikal, als Fase Seitlicher Gewändeaufstand, Breite passend zu Gewändesteinen der Leibungen, daher: 2,2 + 35 cm, somit 37,2 cm, mit seitlicher Fase von ca. 2,2 cm, Innenkante auf Gehrung gearbeitet, der konischen Verjüngung des Leibungsgewändes folgend.
03.080
Fenstersohlbank
10.00
Stk
03.090 Leibungsverkleidung, Pfeilerverkleidung Vollpfeiler Herstellen von Leibungsverkleidung, Pfeilerverkleidung gem. Architektenplänen, z.B. sichtbar in: MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-001-N, MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-002-N, MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-003-N. nach fixem Rastermaß aus 1 Block hergestellt, eine Anfertigung aus Einzelplatten ist nicht gewünscht. Unterkonstruktion: mittels Trage- und Halteankern bzw. Dornen oder Verankerung mit Stiftankern, gem. eigenen statischen Überlegungen und Bemessungen. Außenmaße: H = ca. 93,13 cm, L/B = ca. 75 cm, T = ca. 32 cm. 3-Eckiger Querschnitt mit geraden Anschlägen Vorderseite: 5 cm breiter Steg, Seitenflächen: ca. 35 Grad nach hinten abgeschrägt Innenseiten: je ca. 7 cm breiter Steg Fensteranschluss: exakt und kantig
03.090
Leibungsverkleidung, Pfeilerverkleidung Vollpfeiler
27.00
Stk
03.100 Leibungsverkleidung, Pfeilerverkleidung Halbpfeiler Verkleidung der beiden äußeren Fensterseiten Außenmaße: Höhe und Tiefe wie vor L/B = ca. 5 + 35 cm = 40 cm
03.100
Leibungsverkleidung, Pfeilerverkleidung Halbpfeiler
H
6.00
Stk
03.110 Fenstersturz Herstellen der Fensterstürze als geometrisch gespiegeltes Gegenstück zur Fenstersohlbank, jedoch: Tiefe = ca. 25 cm (angepasst an den rückwärtigen Rolladenkasten) abgeschrägte Unterseite ca. 11,31 Grad gem. Architektenplänen, z.B. sichtbar in: MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-001-N, MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-002-N, MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-003-N. Unterkonstruktion: L-Winkel am Stahlbetonsturz über dem Sonnenschutzkasten (ca. 100 x 8 mm) und Z-Winkel als Einzelkonsolen am L-Winkel befestigt (ca. 120 x 10, 8 mm, 2 x pro Sturzstein), sowie Verankerung mit Dornen bzw. Stiftankern nach eigenen statischen Überlegungen und Bemessungen, von außen nicht sichtbar.
03.110
Fenstersturz
10.00
Stk
03.120 Bearbeitung der Kante: Fase Bearbeitung der Kante: Ausbildung einer kleinen Ausklinkung an der oberen Ecke der: - Sockelplatten unter dem WDVS - Fensterstürze 3 cm tief, 1 cm hoch, Oberseite nach vorne abgeschrägt (4 mm über 3 cm tiefe)
03.120
Bearbeitung der Kante: Fase
16.00
m
03.130 Ausschnitt: 7x10 cm Herstellen eines Ausschnittes, ca 7x10 cm beidseitig aller Sonnenschutzrollos außen in der Natursteinverkleidung zur Revisionierung des Sonnenschutzes. Die Größe wird im Rahmen der Werk- Montageplanung abgestimmt. Ausführung eines herausnehmbaren und wiederverschließbaren Stück Natursteines. Exakte Kantenausführung. Verschluss über Silikonfuge, die im Bedarfsfall aufgeschnitten wird. Gemäß Architektenplan: MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-002-N
03.130
Ausschnitt: 7x10 cm
20.00
Stk
03.140 Verfugung Ausführung einer elastischen Verfugung Fugenbreite 6 mm Fugenfarbe wie Naturstein, Silikon besandet passend zum Stein, nach Bemusterung Zulässige Gesamtverformung: 12,5 % Die Fugen müssen zuvor flankensauber ausgekratzt werden. Der Untergrund ist entsprechend vorzubereiten.
03.140
Verfugung
148.00
m
03.150 Graffitischutz Ausführung eines Graffitischutzes über die kompletten Natursteinflächen, reversibel auf der Basis aus pflanzlichem Polysaccharid und Wasser Rückstandslos entfernbar durch rein pflanzliche Rohstoffe. Der Graffitischutz gegen Graffiti, Graffiti-Attacken und sämtliche Verschmutzungen und Verunreinigungen. RAL-GZ 841/2-zertifiziert. Je nach Untergrund mit geeigneter Untergrundvorbehandlung. PRODUKTEEIGENSCHAFTEN: · Aussehen: leicht trübe Flüssigkeit, pH 6,0-7,0 · Viskosität: 6000-7200 cpa · Spezifisches Gewicht: 1,0-1,1 · Entflammbarkeit: nicht entflammbar · Bei Zersetzung durch Hitze entstehen keine giftigen Gase · Wasserdampfdurchlässigkeit: nach DIN 52615: Sd-Wert 0,012 m (EMPA-Test Nr. 155194 vom 06.10.94) · Karbonatisierungswiderstand: gute Bremswirkung, ähnlich einer Betonlasur (LPM Baustoffprüflabor, Test Nr. A-13’041-1 vom 18.03.93) · Vollständig reversibel mittels heissem Wasser · Reaktionsvermögen: Stark alkalische Konditionen sind zu vermeiden Leitfabrikat: PSS 20, PSS Interservice CH, Geroldswill angebotenes Produkt: (Bieterangabe)
03.150
Graffitischutz
1.00
psch
03.160 Bearbeitung Bestandssockel für Türeinbau Bearbeitung des Bestandssockels für den bauseitigen Türeinbau wie folgt: Sauberer Trennschnitt des Bestandssockels aus rotem Sandstein, kassetiert und profilliert, über eine Höhe von ca. 1 m, Tiefe ca. 10 cm. Nachbearbeitung der Kante als Sichtfläche, glatte Optik. Reinigen des Untergrundes und Glattstrich als ebenen Untergrund für die nachfolgende bauseitige Befestigung der Außentüre.
03.160
Bearbeitung Bestandssockel für Türeinbau
1.00
psch
04 STUNDENLOHNARBEITEN
04
STUNDENLOHNARBEITEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Stundenlohnarbeiten ZTV 01. Die in diesem Titel aufgeführten Positionen kommen nur nach Bedarf und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zur Ausführung. Massenänderungen,egal in welchem Umfang, sowie der Wegfall ganzer Positionen berechtigen den AN nicht zu Preisänderungen oder Nachforderungen. ZTV 02. Alle Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschl. Gestellung von Werkzeug, Hilfsmaterialien, Bohlen und Gerüsten. Diese sind in die EP einzukalkulieren. Vorarbeiter und Polierstunden werden nicht besonders vergütet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Stundenlohnarbeiten
04.010 Stundenlohn Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters, es ist ein Mittellohn zu kalkulieren für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis und nur auf besondere Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen. Über diese Position werden auch Stillstandszeiten abgerechnet. Facharbeiter (Mittelsatz)
04.010
Stundenlohn Facharbeiter
10.00
h
04.020 Stundenlohn Helfer Stunden eines Helfers
04.020
Stundenlohn Helfer
H
10.00
h
04.030 separate Anfahrt Separate Anfahrt als pauschale pro Stück / An- und Abfahrt / für Einzelleistungen, die sich im Rahmen des Bauablaufes ergeben und nicht im Rahmen der Einsatzzeit vor Ort abgewickelt werden können. Nur nach gesonderter Absprache mit der Bauüberwachung.
04.030
separate Anfahrt
1.00
Stk

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