Fensterbau-/ Verglasungsarbeiten/ Türen
Multimediales Aktualitätshaus
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Anlagenverzeichnis Ausschreibungs Nr. 2026-12-BAU-EU_Metallbau- und Fassadenarbeiten Lageplan Baustelleneinrichtung7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustellenei nrichtung Grundrisse7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung72 41_O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil 17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil 27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil 37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil 17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil 27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil 37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil 17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil 27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil 37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil 17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil 27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil 3 Schnitte7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung7241 _O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil 17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil 27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil 37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil 17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil 27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil 37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil 17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil 27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil 37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil 17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil 27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil 37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E & F-F Ansichten7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung724 1_O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil 17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil 27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil 37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil 17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil 27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil 37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil 17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil 27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil 37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil 17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil 27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil 37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E & F-F7241_00_BW_5_AN-001-D_Ansicht West und Ost7241_00_BW_5_AN-002-0_Ansichten Brücke7241_00_BW_5_AN-003-A_Ansicht Süd Teil 17241_00_BW_5_AN-004-A_Ansicht Süd Teil 27241_00_BW_5_AN-005-A_Ansicht Süd Teil 37241_00_BW_5_AN-006-A_Ansicht Nord Teil 17241_00_BW_5_AN-007-A_Ansicht Nord Teil 27241_00_BW_5_AN-008-A_Ansicht Nord Teil 3 Details7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung7241_ O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil 17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil 27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil 37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil 17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil 27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil 37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil 17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil 27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil 37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil 17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil 27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil 37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E & F-F7241_00_BW_5_AN-001-D_Ansicht West und Ost7241_00_BW_5_AN-002-0_Ansichten Brücke7241_00_BW_5_AN-003-A_Ansicht Süd Teil 17241_00_BW_5_AN-004-A_Ansicht Süd Teil 27241_00_BW_5_AN-005-A_Ansicht Süd Teil 37241_00_BW_5_AN-006-A_Ansicht Nord Teil 17241_00_BW_5_AN-007-A_Ansicht Nord Teil 27241_00_BW_5_AN-008-A_Ansicht Nord Teil 37241_00_BW_5_DE-010_C_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_ DE-011_B_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_DE-012_C_Trepp endetails_TR027241_00_BW_5_DE-020_D_Treppendetails_TR03 7241_00_BW_5_DE-021_C_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_D E-022_D_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_DE-030_G_Fassad enschnitt Atrium7241_00_BW_5_DE-040_B_Detail Brücke 1-geschossig7241_00_BW_5_DE-041_B_Detail Brücke 2-geschossig7241_00_BW_5_DE-042_B_Detail Brücke 3-Längsschnitt7241_00_BW_5_DE-050_C_Technikzentrale7241 _00_BW_5_DE-051_0_Fassadenbegrünung Dachzentrale7241_00_BW_5_DE-052_A_Details Absturzsicherung Dach7241_00_BW_5_DE-070_A_Details Blechfassade Ost/ West7241_00_BW_5_DE-080_0_ Fassade Süd - Zugang Brücke7241_00_BW_5_DE-081_B_Fassade Süd - Schnitt A-A7241_00_BW_5_DE-082_B_Fassade Süd - Schnitt B-B7241_00_BW_5_DE-083_B_Fassade Süd - Schnitt C-C7241_00_BW_5_DE-084_B_Fassade Süd - Grundrisse 17241_00_BW_5_DE-085_B_Fassade Süd - Aufsicht/ Untersicht7241_00_BW_5_DE-086_B_Fassade Süd - Grundrisse 27241_00_BW_5_DE-087_B_Fassade Süd - Grundrisse 37241_00_BW_5_DE-088_A_Fassade Süd - Ansichten7241_00_BW_5_DE-089_0_Fassade Süd - Innenansicht7241_00_BW_5_DE-090_B_Fassade Nord - Grundrisse7241_00_BW_5_DE-091_A_Fassade Nord - Schnitt A-A7241_00_BW_5_DE-092_A_Fassade Nord - Schnitt B-B7241_00_BW_5_DE-093_A_Fassade Nord - Schnitt C-C7241_00_BW_5_DE-094_A_Fassade Nord - Schnitt D-D7241_00_BW_5_DE-095_A_Fassade Nord - Ansichten Sonstige Unterlagen (Fachplanung)7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtun g7241_O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil 17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil 27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil 37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil 17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil 27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil 37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil 17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil 27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil 37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil 17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil 27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil 37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E & F-F7241_00_BW_5_AN-001-D_Ansicht West und Ost7241_00_BW_5_AN-002-0_Ansichten Brücke7241_00_BW_5_AN-003-A_Ansicht Süd Teil 17241_00_BW_5_AN-004-A_Ansicht Süd Teil 27241_00_BW_5_AN-005-A_Ansicht Süd Teil 37241_00_BW_5_AN-006-A_Ansicht Nord Teil 17241_00_BW_5_AN-007-A_Ansicht Nord Teil 27241_00_BW_5_AN-008-A_Ansicht Nord Teil 37241_00_BW_5_DE-010_C_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_ DE-011_B_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_DE-012_C_Trepp endetails_TR027241_00_BW_5_DE-020_D_Treppendetails_TR03 7241_00_BW_5_DE-021_C_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_D E-022_D_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_DE-030_G_Fassad enschnitt Atrium7241_00_BW_5_DE-040_B_Detail Brücke 1-geschossig7241_00_BW_5_DE-041_B_Detail Brücke 2-geschossig7241_00_BW_5_DE-042_B_Detail Brücke 3-Längsschnitt7241_00_BW_5_DE-050_C_Technikzentrale7241 _00_BW_5_DE-051_0_Fassadenbegrünung Dachzentrale7241_00_BW_5_DE-052_A_Details Absturzsicherung Dach7241_00_BW_5_DE-070_A_Details Blechfassade Ost/ West7241_00_BW_5_DE-080_0_ Fassade Süd - Zugang Brücke7241_00_BW_5_DE-081_B_Fassade Süd - Schnitt A-A7241_00_BW_5_DE-082_B_Fassade Süd - Schnitt B-B7241_00_BW_5_DE-083_B_Fassade Süd - Schnitt C-C7241_00_BW_5_DE-084_B_Fassade Süd - Grundrisse 17241_00_BW_5_DE-085_B_Fassade Süd - Aufsicht/ Untersicht7241_00_BW_5_DE-086_B_Fassade Süd - Grundrisse 27241_00_BW_5_DE-087_B_Fassade Süd - Grundrisse 37241_00_BW_5_DE-088_A_Fassade Süd - Ansichten7241_00_BW_5_DE-089_0_Fassade Süd - Innenansicht7241_00_BW_5_DE-090_B_Fassade Nord - Grundrisse7241_00_BW_5_DE-091_A_Fassade Nord - Schnitt A-A7241_00_BW_5_DE-092_A_Fassade Nord - Schnitt B-B7241_00_BW_5_DE-093_A_Fassade Nord - Schnitt C-C7241_00_BW_5_DE-094_A_Fassade Nord - Schnitt D-D7241_00_BW_5_DE-095_A_Fassade Nord - AnsichtenBrandschutzkonzept (IBC Ingenierbau-Consult GmbH)Statische Bemessung der Tragkonstruktion der Sägezahnfassade (Verrotec GmbH)Bericht sommerlicher Wärmeschutz (ee concept GmbH)Wärmeschutznachweis (ee concept GmbH)Schallschutznachweis (ee concept GmbH)Artenschutzrechtliches Gutachten (BG Natur)
Anlagenverzeichnis
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Neubau Multimediales Aktualitätshaus Mainz Konzept Der SWR entwickelt den Standort Mainz für eine zukunftsgerechte Medienversorgung weiter. Die Überbauung der bestehenden mehrgeschossigen Parkgarage direkt entlang der Straße "Am Fort Gonsenheim" ermöglicht die erforderliche Flächenerweiterung für multimediale Aufgaben am Standort Mainz kompakt und mit kurzen Wegen. Durch seine exponierte Lage wird das Gebäude den SWR als modernes öffentlich-rechtliches Medienunternehmen repräsentieren. Das multimediale Aktualitätshaus komplettiert städtebaulich den Campus des SWR und gibt ihm zur Straße ein neues, modernes Gesicht. Die beiden Geschosse überspannen die bestehende Garage und folgen mit ihren Fassaden dem geschwungenen Straßenverlauf. Der Neubau wird über das zentrale Treppenhaus mit Aufzug auf der Hofseite erschlossen. Eine gläserne Brücke im 1. OG bindet an das "Haus am Wall? (Bauteil 4) an, und schafft so einen direkten Zugang aus dem Bestand. Den Erweiterungsbau betritt man im 1. und 2.OG über einen großzügigen Eingangsbereich, der Besucher und Mitarbeiter mit einem Blick in die Lounge bzw. in ein begrüntes Atrium empfängt. Beidseitig erschließen sich die Bereiche der Abteilungen, welche als Dreibund organisiert sind. Während sich die Büroarbeitsplätze hauptsächlich in offenen Bereichen und wenigen Zellenbüros entlang beider Außenfassaden aufreihen, ist die Mittelzone zum großen Teil den dienenden Funktionen vorbehalten, hier befinden sich ebenso Konferenzräume, Lounges und Kooperationsflächen, die dem informellen Austausch dienen, aber auch Rückzugsräume für konzentriertes Arbeiten bieten. Eine besondere räumliche Qualität erhält das 2.OG durch das begrünte Atrium, um welches sich die Nutzungen und Bewegungsflächen orientieren. Tageslicht und Natur schaffen so Offenheit, Freundlichkeit und hohe Akzeptanz der neuen Arbeitswelten. Den raumhohen Glasfassaden des Atriums zugeordnet liegen weitere Arbeitsbereiche sowie die Konferenzräume und Lounges. Lage und Zufahrt zum Grundstück Das Baugrundstück befindet sich an der Straße "Am Fort Gonsenheim" 139 in 55122 Mainz, im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld. Baustellen-Zufahrtsmöglichkeiten auf das Grundstück befinden sich an den Straßen "Am Fort Gonsenheim" und "Am Judensand", gem. Baustelleneinrichtungsplan. Baustelleneinrichtung Im Baustelleneinrichtungsplan sind Bereiche für WC-, Bauleitungs- und Besprechungscontainer, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen und Flächen für Mannschafts- und Material- und Abfallcontainer abgegrenzt. Diese Flächen werden durch Bauzäune mit abschließbaren Toren gesichert. Die Belastbarkeit der Baustraßen und Lagerflächen ist beschränkt und im Baustelleneinrichtungsplan vermerkt. Spezialtiefbau- und Rohbauarbeiten sind auch im Bereich des bestehenden Parkhauses und angrenzenden, unterirdisch gelegenen, kleinen Räumen auszuführen. Die Zufahrtshöhe über die bestehenden Rampenanlagen ist auf 2,10 m begrenzt. Ein Kran wird für die Benutzung der darauf angewiesenen Gewerke an zentraler Stelle aufgestellt. Generell sind Flächen für Baustelleneinrichtung nur beschränkt verfügbar. Abweichungen zu den Festlegungen im Baustelleneinrichtungsplan müssen zwingend mit der Bauleitung abgesprochen werden. Rohbau Zur Vorbereitung der Rohbauarbeiten wird am bestehenden Bauteil 4 das Glas-Vordach abgebaut und eingelagert. Am Parkhaus werden Rankhilfen aus Stahl, Treppenüberdachungen und Mastleuchten abgebaut, der Treppenturm der Fußgängerbrücke zum Haus am Tor wird umgebaut. Teile der Außenanlagen müssen abgerissen und Pflasterflächen aufgenommen und gelagert werden. Nahe zur Grundstückgrenze gelegene Baugrubenbereiche werden durch Verbaumaßnahmen gesichert. Nach Durchführung der Erdarbeiten inkl. Abriss bestehender Schachtbauwerke und Eingriffen in das bestehende Parkhaus werden die Punkt- und Streifenfundamente hergestellt, welche zum Lastabtrag jeweils auf mehrere Mikropfähle aufgesetzt werden, als Leistung des Spezialtiefbaus. In die Fundamente werden die Erdungs- und Blitzschutzmaßnahmen integriert. Im Bereich der Fundamente der Giebelseiten werden Regenwasser-Zisternen eingebaut. Alle nötigen Grundleitungen für Abwasser und Regenwasser werden im Zuge der Aushub- und Verfüllungsarbeiten verlegt. Auf die Fundamente wird zuerst eine Stahlkonstruktion aus Stützen, Trägern und Windverbänden aufgebaut. Die Stahlstützen werden mit Beton ummantelt und auf den Stahlträgern, welche als Wabenträger ausgebildet sind, werden im Verbund Stahlbetondecken hergestellt. Die sichtbaren, nicht bekleideten Stahlbauteile werden im weiteren Bauablauf mit einer intumeszierenden Brandschutzbeschichtung versehen, um den notwendigen Brandschutz des Tragwerkes herzustellen. Der neue Treppenturm mit Aufzugsschacht wird durch die bestehenden Parkgeschosse durchgegründet und konstruktiv mit den bestehenden Bauteilen verbunden. Die betroffenen Bestandsbauteile im Parkhaus werden ergänzt und angearbeitet. In Stahlbeton-Wänden und -Decken werden gem. Elektroplanung Schlitze, Dosen und Leerrohre vorgesehen. Auf der obersten Geschossdecke wird die Stahl-Tragkonstruktion der Technikzentrale hergestellt. Über eine Stahlbeton-Brückenkonstruktion, angeschlossen an einen neuen Treppenturm, wird der Neubau mit dem bestehenden Bauteil 4 verbunden. Durch die Vergrößerung von Wandöffnungen für späteren Türeneinbau am und im Bauteil 4 wird der Übergang zum Neubau ermöglicht. Temporäre Regen-Entwässerungsmaßnahmen im Lichthof der Parkgarage und im Atrium des Neubaus werden für die Bauzeit vorgesehen. Fassade Die Südfassade wird mit großflächig verglasten Metallfassaden geschlossen, als ausladende, in den Geschossen gegenläufige Sägezahn-Fensterelemente mit Stahlrohr-Grundkonstruktion. Die Glasflächen werden mit außenliegenden Raffstoreanlagen verschattet und erhalten innenliegend Blendschutzrollos. Neben den verglasten Flächen werden schmalere Bereiche als Paneelfelder ausgebildet mit je einem integrierten, flächenbündigen Öffnungsflügel.  Auf der Nordseite, zum Bestand hin, wird die Fassade ähnlich, jedoch ohne Ausladung konstruiert. Der bestehende Treppenturm der Fußgängerbrücke über die Straße "Am Fort Gonsenheim" wird erneuert und grenzt an die neue Fassade an, mit einem Türzugang direkt in den Neubau hinein. Die Giebelseiten werden mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Metall-Paneelfassade versehen. Dort sind je Seite und Geschoss eine Brandschutz-Festverglasung und eine verglaste Alurahmentür mit Oberlicht als Notausgangstüren zu den Stahl-Fluchttreppen angeordnet. Im 2. Obergeschoss befindet sich ein begehbares Atrium. Dieses ist allseitig mit einer Metall-Pfosten-Riegel-Fassade verglast. Die Brückenbauteile zum Bestand Bauteil 4 werden mit verglasten Pfosten-Riegel-Fassaden geschlossen. Unterseitig und zwischen den Geschossen wird eine Metallfassade angebracht. Die Brückenteile sind unbeheizt, die thermische Hülle schließt mit den Zugangstüren zur Brücke ab. Zwischen den beiden Brückenteilen wird ein neuer Treppenturm erstellt, welcher ungedämmt in Sichtbeton ausgeführt wird. Fenster und Türen im Treppenturm werden aus verglasten Metallprofilen hergestellt, teilweise mit Brandschutzanforderungen. Das neue Gebäude steht auf Stützen über dem bestehenden Parkhaus. Die sichtbaren Stahl-Wabenträger der Decke über dem Parkhaus werden mit Brandschutzbauplatten und die gesamte Untersicht mit nichtbrennbaren Dämmplatten bekleidet. Die Technikeinhausung auf dem Dach ist als niedrig beheizter Bereich in die thermische Hülle integriert. Die Fassade besteht aus Metall-Sandwichpaneele mit Dämmkern. Außen- und Fortluftöffnungen in dieser Fassade werden mit Lamellengittern abgedeckt. Zugänge werden mit Stahlblechtüren verschlossen. An einer Außenwand wird eine Steigleiter mit Rückenschutz als Zugang zur Dachfläche angebracht. Dach Alle Dächer werden als Flachdächer ausgebildet. Das Dach des Hauptgebäudes wird als gefälleloses Retentionsdach mit extensiver Begrünung und PV-Anlage ausgestattet. Als absturzsichernde Maßnahmen werden Sicherungsgeländer (Technikbereich) und Seilsysteme (restliche Dachfläche) eingesetzt. Rückkühler werden auf der Dachfläche auf Beton-Gehwegplatten im Kiesbett aufgestellt. Das Dach der Technikeinhausung wird mit einem Gefälle von 2% ausgeführt, gedämmt und extensiv begrünt. In die Dachbegrünung ist eine PV-Anlage integriert. Die Dachfläche der Technikeinhausung entwässert rohrgeführt mit freiem Auslauf auf die Hauptdachfläche. Der Treppenturm weist eine extensiv begrünte Dachfläche auf, welche mit einem Gefälle von 2% ausgeführt wird und rohrgeführt frei auf die Hauptdachfläche entwässert. In die Dachfläche ist eine RWA-Klappe integriert, welche ebenfalls als Dachausstieg genutzt wird. Das Dach der Brücke vom Treppenturm zum Bauteil 4 wird als 2% geneigtes Flachdach ausgeführt. Über eine Attikarinne wird die Dachfläche rohrgeführt frei auf die Außenfläche EG entwässert. Innenausbau Die Grundrissfläche ist je Geschoss in 2 Brandabschnitte aufgeteilt. Je Brandabschnitt gibt es zwei Nutzungseinheiten, welche durch entsprechend klassifizierte Wände voneinander getrennt sind. Alle Nutzungseinheiten sind durch Brandschutztüren untereinander verbunden. Jede Nutzungseinheit hat einen ersten Rettungsweg über ein Treppenhaus bzw. Fluchttreppe und einen zweiten Rettungsweg über eine benachbarte Nutzungseinheit. Innenwände werde als nichttragende, gipskartonbeplankte Trockenbau-Ständerwände hergestellt und teilweise auf dem Rohfußboden und teilweise auf dem Estrich montiert. In vielen Bereich sind lastabtragende Deckenschürzen geplant, an welchen flexibel Glas-Trennwände, Schiebetüren, raumhohe Möbel und/oder akustische Vorhänge zur Raumtrennung montiert werden können. In Nassbereichen wird schwimmender Zementestrich eingebaut, in Bürobereichen wird Hohlraumboden mit revisionierbarem Doppelbodenstreifen in Flurzonen eingesetzt. In Geräte- und EDV-Räumen wird ein teilweise erhöhter Doppelboden eingebaut. Flur- und Bürobereiche erhalten Teppichbelag, Technikbereich werden teilweise mit ableitfähigen elastischen Bodenbelägen ausgestattet. Nassbereiche werden gefliest. An Flurdecken werden akustisch wirksame Holzwolle-Mehrschichtplatten direkt montiert, unterbrochen von Montageschienen für darunter hängende Haustechnikinstallationen. In Foyer- und WC-Bereichen werden abgehängte Streckmetalldecken eingesetzt. Ansonsten bleiben die Installationen an den Decken sichtbar, nur teilweise verdeckt durch die akustisch wirksamen Heiz-/Kühlsegel als Teil der TGA. Technische Gebäudeausrüstung Alle Räumlichkeiten des Neubaus werden be- und entlüftet. Von der Dach-Technikzentrale ausgehend werden die Zu- und Abluftkanäle in die Gebäudeteile eingeführt und von Technikräumen ausgehend in den Geschossen verteilt. Die Luftkanalführung findet hauptsächlich im Bereich der Wabenöffnungen der Stahlträger statt. Ebenso werden Heiz- und Kühlleitungen für die Versorgung der deckenhängenden Heiz-/Kühlsegel und Elektrotrassen durch die Wabenöffnungen geführt. Die Heiz-/Kühlsegel hängen Unterkante bündig mit der Unterkante der Flansche der Stahl-Wabenträger. Elektroinstallationen werden im Flurbereich direkt an die Unterseite der Kabeltrasse montiert, Leuchten werden in einem abgestimmten Raster von der Decke abgependelt. Im revisionierbaren Hohlraum des Fußbodens werden Elektro- und Datentrassen und teilweise Wasserleitungen verlegt. Warmwasser wird dezentral mittels Durchlauferhitzer erzeugt. Abwasserleitungen werden in vertikalen Schächten bis unter die Unterseite der Decke über dem Parkhaus geführt und dort im Freispiegelgefälle zu Anschlüssen an das öffentliche Abwassernetz geführt. Das Regenwasser des Hauptdaches und eines Teils des Bestandsdachs vom Bauteil 4 wird in Zisternen zur Grauwassernutzung von WC-Spülungen und Außenanlagenbewässerung gesammelt. Die Zisternen werden an den Giebelseiten des Neubaus im Bereich der Fundamente angeordnet. Ein Regenwasser-Nutzungssystem im Hausanschlussraum übernimmt die Steuerung der Anlage. Der Hausanschlussraum sowie der NSHV-Raum werden auf den bestehenden Parkdecks des Parkhauses verortet. Außenanlagen und Fassadenbepflanzungen erhalten Bewässerungsmöglichkeiten. Außenanlagen Neben der Wiederherstellung der Fahrbahn- und Fußgängerflächen wird eine neue Rampen- und Treppenanlage als Zugang zum obersten Parkdeck des Parkhauses hergestellt. Der zwecks Durchführung der Bauarbeiten gerodete Grünstreifen entlang der Straßen "Am Fort Gonsenheim" und "Am Judensand" wird neu bepflanzt. Die Anbindung der Antritte der Fluchttreppen an den Giebelwänden, Anpassungen an Neubauelemente und Fahrradbügel werden im Zuge der Außenanlagenarbeiten hergestellt. Das Atrium im 2. Obergeschoss des Neubaus erhält Sitzmöglichkeiten und eine Bepflanzung. HINWEIS Diese Projektbeschreibung dient nur der unverbindlichen Information. Sie ersetzt oder ergänzt die Planung und Leistungsbeschreibung nicht.
Neubau Multimediales Aktualitätshaus Mainz
Allgemeine Beschreibung Fassade / Leistungsumfang Bestandteil der Ausschreibung ist die Fassade gemäß der allgemeinen Projektbeschreibung. Die Ausschreibung umfasst alle zur Fassade gehörenden Bauteile/ Leistungen. Hierzu zählen:Stahlunterkonstruktion der Süd-Fassade (Sägezahnfassade)Stahlunterkonstruktion der Nord-FassadeAbdichtungWand-/ Deckenbauteile und DämmungAusbildung der Dächer der SägezahnfensterKlempnerarbeiten im Bereich der Sägezahnfassade (Entwässerung der einzelnen Elemente)Aluminium-Einhangfassade, vorgehängt, hinterlüftet, mit innenseitiger Anti-Dröhn-BeschichtungAluminiumverkleidung der Fassade im GebäudeinnerenAlu-Fenster inkl. Verglasung, teilweise mit BrandschutzanforderungenAlu-Rahmen-Türen inkl. Verglasung, teilweise mit BrandschutzanforderungenStahlblechtüren, teilweise mit BrandschutzanforderungenBeschlägePfosten-Riegel-Fassade n an den Brücken und im Atrium inkl. VerglasungHorizontale F90-Verglasung im AtriumVerschattung in Form von RaffstoresBlendschutzSonnensegel über dem AtriumEinhausung Technikzentrale auf dem DachSonstige Metallbauarbeiten (ergänzende Unterkonstruktionen, Verkleidungen)Führung sämtlicher Nachweise und Berechnungen zu zuvor genannten Leistungen Die Leistungen umfassen die Herstellung, die Lieferung und die Montage der Bauelemente als funktionstüchtige Einheiten mit den jeweiligen bauphysikalischen Anforderungen an Luftdichtheit, Wärmeschutz, Schalldämmung etc.
Allgemeine Beschreibung Fassade / Leistungsumfang
ACHTUNG:Abweichend von den Regelungen des BGB sowie der VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Bauleistungen 10 Jahre Die verlängerte Gewährleistungsfrist ist bei der Preisbildung und  Angebotskalkulation vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Diese Kalkulationshinweise sind nur gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C neueste Fassung: -DIN 18335 Stahlbauarbeiten -DIN 18336 Abdichtungsarbeiten -DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten -DIN 18339 Klempnerarbeiten -DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassade -DIN 18357 Beschlagarbeiten -DIN 18360 Metallbauarbeiten -DIN 18361 Verglasungsarbeiten -DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauteilen sowie der DIN 18299, und gelten als Ergänzung zu diesen. Gliederung: 0.Hinweise zur Leistungsbeschreibung 1.Angaben zur Baustelle 2.Angaben zur Ausführung 3.Stoffe, Bauteile 4.Nebenleistungen, Besondere Leistungen 6.Allgemeine Vorbemerkungen für die Arbeitssicherheit Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit Genehmigungen, den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, den Verordnungen des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstoff- bzw. Produktlieferanten und den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst zu erfolgen. Sie gelten als Ergänzung zur Leistungsbeschreibung. Diese Hinweise zur Leistungsbeschreibung gelten für alle Bauarbeiten; sie werden ergänzt durch die auf die einzelnen Leistungsbereiche bezogenen Technischen Vorbemerkungen. 0.HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG 0.0Leistungsumfang, Erweiterung Die folgende Leistungsbeschreibung beinhaltet die Durchführung von Fassadenarbeiten für den Neubau des multimedialen  Aktualitätshaus auf dem SWR Gelände in Mainz. Allgemeines: Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und nur gültig in Verbindung mit den ATV - der DIN 18299 - und gelten als Ergänzung zu diesen. Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB/C), den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, den Verordnungen des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstoff- bzw. Produktlieferanten und den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst zu erfolgen. Sie gelten als Ergänzung zur Leistungsbeschreibung. Im Rahmen der folgend beschriebenen Bauleistungen wird insbesondere auf folgende DIN bzw. EN Normen verwiesen: DIN EN 1993 DIN EN 1090 DIN EN ISO 5817 Lieferung sämtlicher Materialien frei Baustelle und fertige, funktionsfähige Montage einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen,sowie Hilfskonstruktionen, Halterungen und Befestigungen. Das Stellen der Hilfskräfte und Einrichtungen, Werkzeuge, Geräte etc., die zur einwandfreien Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, sind ebenfalls mit einzurechnen. Vor Ausführung sind alle Maße am Bau zu messen. Das Erstellen von Konstruktions- und Werkstattzeichnungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Konstruktionszeichnungen sind dem Bauherrn vor Ausführung zur Prüfung und Genehmigung als pdf und dwg- Datei zu übergeben. Für alle Stahlkonstruktionen sind die Statischen Nachweise zu erbringen. Die in den Positionen angegebenen Vordimensionierungen dienen nur als Kalkulationsgrundlage und sind vom AN zu überprüfen. Event. erforderliche Dimensionsanpassungen sind bei den Angebotspreisen zu berücksichtigen. Die statischen Nachweise sind dem Bauherrn vor Ausführung zur Prüfung zu übergeben. Die genehmigten Zeichnungen entbinden den AN nicht von der Haftung für die von ihm angebotene Konstruktion bezüglich Statik, Standfestigkeit, Funktion und Dichtigkeit. Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe verwendet werden. Die Güteklasse ist auf Verlangen durch Prüfzeugnisse und Zulassungen zu bescheinigen. Es sind umweltverträgliche und schadstofffreie Materialien gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verwenden. Von AN sind alle einzubauenden Materialien vor Ausführung zu bemustern. Die Leistungen der Vorgewerke sind vom AN zu überprüfen. Beanstandungen an den Vorleistungen sind vor der Ausführung der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Korrosionsschutz: Die Stahlkonstruktionen im Außenbereich werden feuerverzinkt gem. DIN EN ISO 1461 ausgeführt, teilweise in Edelstahl. Beim Zusammentreffen verschiedener Metallteile darf keine Korrosion entstehen. Kontaktstellen sind zu isolieren: -Zwischen Stahl und Aluminium durch Zwischenlagen aus Neopren oder Fiber. -Zwischen Aluminium und Beton durch Bitumenanstrich oder Korrosionsschutzbinde. Für Befestigungen mit Dübelung dürfen nur bauaufsichtlichzugelassene Dübelschrauben verwendet werden. Weiter gehören zu den Leistungen des AN die nachstehenden Einzelleistungen, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind: Bauseits sind keine Aussparungen vorgesehen, Anker- und Dübelmontage ist je nach örtlichen Gegebenheiten vorzusehen. Dübelungen sind nur mit zugelassenen dauerhaft korrosionsfesten Metalldübeln auszuführen. Schießen als Befestigung ist nicht zugelassen. Bei Schweiß- und Schneidearbeiten sind alle in der Nähe der Arbeitsstellen befindlichen Bauteile und Glasscheiben so abzudecken, dass deren Beschmutzung oder Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Anschlussteile wie Flansche etc. sind korrosionsgeschützt auszuführen. Alle Stahlbefestigungsteile, die einer Korrosionsgefahr unterliegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Berührungsflächen verschiedener Metalle sind gegen Kontaktkorrosion zu isolieren. Ankerteile sind so auszuführen, dass der Wärmeschutz des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Alle Kleineisenteile, Auflagerstücke, Konsolen, Flachprofile, Bleche, Anschlussprofile, Anker und Befestigungsmittel soweit sie aus den Zeichnungen zu erkennen oder nach der Art der beschriebenen Konstruktionen erforderlich sind. Alle Materialzuschnitte und -verschnitte Der Korrosionsschutz der Verbindungen ist mit großer Sorgfalt auszuführen. Temperaturbedingte Längenveränderungen der Metallbauteile sind konstruktiv zu berücksichtigen. 1.ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1.0Zeitliche Abfolge Siehe Angebotsanfrage. Der Zeitrahmen bezieht sich auf die Außenfassade und dient der Orientierung. Der angegebene Zeitrahmen ist nicht verbindlich. Termine werden nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer abgestimmt und im Bauzteitenplan festgehalten. Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass die Montage von Bauteilen im Innenraum, wie verglaste Alurahmen-Brandschutztüren und Innenfenster, erst nach Stellung der entsprechenden Trockenbauwände erfolgen kann, welche zeitlich den Fassadenarbeiten mit einer Unterbrechung nachgelagert ist. 1.1Lage der Baustelle Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um Fassadenarbeiten für das multimediale Aktualitätshaus mit dem SWR Südwestrundfunk als Bauherr: SWR Mainz Am Fort Gonsenheim 139 55122 Mainz 1.2Art und Lage der baulichen Anlage Siehe Baubeschreibung Die ausgeschriebenen Arbeiten sind in Leistungstitel untergliedert, zu denen folgende Anmerkungen zu beachten und hieraus resultierende Leistungen auf jeden Fall in die Leistungspositionen der entsprechenden Titel einkalkuliert sein müssen: 1.3Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Da die Baumassnahme innerhalb der Innenstadt Mainz stattfindet, sind die dort herrschenden Verkehrsverhältnisse zu beachten. Es sind ausschließlich die zugewiesenen Stellflächen und -Plätze gem. Baustelleneinrichtungsplan zu verwenden. 1.3.1Baustellenzufahrt Die Zufahrt erfolgt über die Anlieferungszufahrt des SWR Am Judensand. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Es handelt sich um eine öfftl. geteerte Straße, die auch den dortigen Nutzern immer zu Verfügung stehen muss. Die Straße muss permanent im ordentlichen Zustand gehalten werden. 1.3.2Baustelle Die Baustelle befindet sich auf dem Privatgelände des SWR. Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung und sind dem BE-Plan zu entnehmen. 1.4Freizuhaltende Flächen Die Zufahrt zur Baustelle und den dazugehörigen Baustelleneinrichtungsflächen, insbesondere aber alle Feuerwehr- Zufahrten und Zufahrten zum Parkhaus sind stets freizuhalten. Die Anlieferung sfläche von SWR ist stets zugänglich zu halten um den laufenden Betrieb nicht zu beeinträchtigen. 1.5Energieanschlüsse Ein Baustromanschluss wird bauseits zum Abnehmen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung ab dem Übergabepunkt ist Sache des Bieters mit allem benötigten Zubehör und Leitungen. Ein Bauwasseranschluss wird bauseitig zur Verfügung gestellt. Die Verteilung ab dem Übergabepunkt ist Sache des Bieters mit allem benötigten Zubehör und Leitungen. 1.6Baustelleneinrichtung siehe Titel Baustelleneinrichtung! 1.7Besondere Vorgaben für die Entsorgung Abfälle und Verpackung sind getrennt zu halten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung aller Bauschutt/Bauabfälle erfolgt durch den AN. 1.8  Schutzzeiten im Gebiet der Baustelle Die Lärmschutzvorschriften sind einzuhalten. Die Organisation hierfür obliegt dem AN. 1.9Vorhandene Leitungen Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmer selbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Versorgungsleitungen o.ä. vorhanden sein könnten. Die Arbeiten sind so vorzunehmen, dass es zu keinen Beschädigungen vorhandener Leitungen kommt, eine Demontage sachgerecht erfolgen kann und eine Versorgung weiterhin ordnungsgerecht erfolgen kann. 1.10Schadstoffe Der AN hat darauf zu achten, dass die einschlägigen Umweltschutzbestimmungen einzuhalten sind. 1.11Koordination Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet, einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Die Hauptkoordination obliegt der Bauleitung des AG. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt. 2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 2.1 Besondere Erschwernisse Besonders bei den Arbeiten, die in das Bestandsgebäude eingreifen, ist den Anweisungen der Bauleitung und des AG  auf das exakteste zu folgen. Betriebliche Abläufe im Sendebetrieb sind zu beachten. 2.2 Nachtarbeit und Wochenendarbeit Die behördliche Klärung von Nacht- und Sonntagsarbeit ist Sache des AN. 2.3 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen Siehe auch Baubeschreibung 2.4Entsorgung Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten Die Stofftrennung und Koordination in seinem Arbeitsbereich obliegt dem AN. 2.5 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung erfolgt nach mit der Bauleitung gemeinsam erstellten Aufmaßen 2.6 Ausführungsunterlagen Es stehen ausschließlich die zur Angebotseinholung gestellten Unterlagen zu Verfügung. Zusätzlich werden in regelmäßigen Baubesprechungen von BL und AN vor Ort Ausführungsdetails besprochen und festgelegt. Während der gesamten Bauzeit muss der AN mindestens eine Ausfertigung der Ausführungsunterlagen, wie Leistungsbeschreibung  auf der Baustelle zur Einsicht bereithalten. 2.7 Baustellendokumentaion/ Bestandsunterlagen Alle Bestandsunterlagen und Dokumentationen der Baustelle sind dem AN digital zu übergeben. 3.STOFFE, BAUTEILE Dämmstoffe, die in Feuchtigkeit gelegen haben, dürfen nicht mehr eingebaut werden. 4.NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE LEISTUNGEN 4.1Nebenleistungen 4.1.1Transporte Das Befördern der Stoffe und Bauteile umfasst auch den Transport der Stoffe und Abbruchmaterialien zum Sammelplatz. Der Aufwand für den Transport ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und gilt als abgegolten. 4.1.2Reinigung Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle sauber zu übergeben. Beschädigungen und Verschmutzungen von Gebäudeteilen und deren Einbauten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Beseitigung von Verunreinigungen, Abfällen und Bauschutt etc. des Auftragnehmers gehören zu den vertraglichen Nebenleistungen und sind mit den Preisen abgegolten. Alle vom Auftragnehmer verursachten Verunreinigungen etc. sind sofort und ohne besondere Aufforderung durch den Bauherrn bzw. dessen Vertreter vom Auftragnehmer zu beseitigen. Der AN hat die Baustelle einschl. aller Transportwege, Grundstückszufahrten, öffentliche Straßenabschnitteund gemeinsam genutzer Wege auf dem Grundstück des AN täglich vor Beendigung der Arbeiten von dem angefallenen Schutt besenrein zu säubern. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. Stellt der Bauherr bzw. dessen Vertreter bei einer Kontrolle fest, dass die durch den AN durchzuführenden Säuberungen nicht erfolgt sind, kann der Auftraggeber nach erfolgloser Beseitigungsanordnung und einmaliger Fristsetzung die Beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen. Die Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Sollte sich Schutt nicht mehr eindeutig den Verursachern zuordnen lassen, werden die hierdurch entstehenden Reinigungskosten umgelegt. 5.ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN FÜR DIE ARBEITSSICHERHEIT 5.1Allgemeines 5.1.1Arbeitsunfälle Dem SiGe-Koordinator sind alle Arbeitsunfälle unverzüglich mitzuteilen. Der örtlichen Bauleitung sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. 5.1.2Personal Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein (der auch Dolmetscher oder Sprachmittler ist !). 5.2Arbeitsstätten 5.2.1Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf die zugewiesenen Flächen vorzunehmen. Die Nutzung der ihm zugewiesenen Fläche ist 14 Tage vor Arbeitsaufnahme mit der Bauleitung anhand eines gemeinsamen Planes abzustimmen. Er darf die Baustelle nur durch gekennzeichnete Zugänge betreten und verlassen. Verkehrsflächen sind besonders gekennzeichnet. Private Personenkraftwagen können nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Auf dem Baugelände gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit der örtlichen Bauleitung zu vereinbaren. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es besteht Einweisungspflicht. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit dem Koordinator abzustimmen. Dies gilt z. B. für Schwertransporte. 5.2.2Unterkünfte und soziale Anlagen Der Bauherr stellt keine Flächen mit den erforderlichen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. 5.2.3Sanitätsraum Anforderungen nach der Arbeitstättenverordnung oder der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 204-022 hat der Auftragnehmer zu erfüllen. 5.2.4Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung Die Stromversorgung erfolgt entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan. Der Bauherr veranlasst die Einrichtung des Anschlusspunktes und der Hauptverteilung. Ab Hauptverteilung ist die Unterverteilung Sache des Auftragnehmers und mit der örtlichen Bauleitung  abzusprechen. Für ausreichende Beleuchtung der Zuwegungen und an den Arbeitsbereichen hat der Auftragnehmer zu sorgen. 5.2.5Ordnung, Sauberkeit und Hygiene Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitsbereich in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls vergibt die Baustellenleitung den Auftrag hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um. 5.2.6Rauschmittel-Missbrauch Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der Bauherr behält sich vor, solchen Personen Baustellenverbot zu erteilen. 5.3Arbeitssicherheit 5.3.1Unterweisung Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtsführenden zu unterweisen. Die Teilnahme an der Unterweisung ist mit der Unterschrift zu bestätigen. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist dem Sicherheitskoordinator und der örtlichen Bauleitung zu überreichen. 5.3.2Arbeitsmedizinische Vorsorge Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür muss dem SiGeKo und der örtlichen Bauleitung vorgelegt werden. 5.3.3Baumaschinen und Geräte Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen dürfen sich dort nicht aufhalten. 5.3.4Persönliche Schutzausrüstung Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keine Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z. B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden. 5.3.5Abbrucharbeiten Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten ist eine Abbruchanweisung, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem SiGeKo und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen. 5.4Brand- und Explosionsschutz 5.4.1Allgemeines Jeder Auftragnehmer muss die für seinen Arbeitsbereich erforderlichen Brand- bzw. Explosionsschutzmaßnahmen mit der Bauüberwachung abstimmen. Werden in brandgefährdeten Bereichen Schweiß- bzw. Schneidarbeiten durchgeführt, ist eine schriftliche Schweißerlaubnis einzuholen. Diese ist von der Bauüberwachung gegenzuzeichnen. Die Beschäftigten müssen im Gebrauch der Löscheinrichtungen unterwiesen sein. Arbeiten im laufenden Betrieb des AG sind vorab zusätzlich mit dem AG abzustimmen. 5.4.2Brandfall Für den Brandfall gilt die sofortige Meldung an die Feuerwehr Mainz, bzw. Information an den AG und dessen Vertreter. 5.4.3Vorbeugender Brandschutz Sollten Brandschutzbereiche durch Wand- bzw. Deckendurchbrüche geöffnet werden, ist eine geeignete Schutzmaßnahme zu treffen. Dafür wird ein Maßnahmenkatalog vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzgutachter bzw. Brandschutzbeauftragten erstellt. Dieser ist von allen am Bau beteiligten einzuhalten.
ACHTUNG:Abweichend von den Regelungen des BGB sowie
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.___. 1 Fassadenstatik Fassadenstatik Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis für alle Fenster- und  Fassadenkonstruktionen sowie aller ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen, Stahlunterkonstruktion etc. Der prüfbare statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen, ist in schriftlicher Form (3-fach ), vorzulegen. Der statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis ist dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
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Fassadenstatik
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02.___. 2 Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung der nachfolgend beschrieben Leistungen. Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die Ausführungsplanung des Planers übergeben. Die weitere technische Bearbeitung, d. h. - Erstellen von Positions-, Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen - Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn - örtliche Aufmaße - Vorlage von Original-Mustern der Fenster- und Fassadenprofilen und -oberflächen ist mit dieser Position komplett anzubieten. Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG in dreifacher Ausfertigung zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
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Werk- und Montageplanung
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02.___. 3 Glasbemessung Glasbemessung Glasbemessung nach DIN 18008 für alle nachfolgend beschriebenen Gläser. Kosten für die Glasbemessung der einzelnen Scheiben nach DIN 18008. Die prüfbare Glasbemessung ist in schriftlicher Form (3-fach ), vorzulegen.
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Glasbemessung
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02.___. 4 Windlastberechnung Windlastberechnung Als Basis gilt die aktuell zuständige Norm für die Festlegung der Windlastbereiche am Gebäude. Die Berechnung dient als Grundlage für die Erstellung der statischen Berechnung und der Festlegung der Unterstützungsabstände an der vorgehängten hinterlüfteten Fassade. Die Dokumentation ist dem Bauherren in digitaler Form auszuhändigen.
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Windlastberechnung
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02.___. 5 Bestimmung des bewerteten Schalldämm-Maßes der verglasten Fassaden Bestimmung des bewerteten Schalldämm-Maßes der verglasten Fassaden Prüfung der Fassadenkonstruktion der Nordfassade und der gezackten Sägezahnfassade der Südfassade und Dokumentation der Messergenbnisse nach DIN EN ISO 10140-2 im Prüftstand oder am Bau mittels vollständigen Musterfassadenflächen und temporärem, ausschließlich für die Messzwecke zu errichtendem Raum aus Trockenbaukonstruktion mit Türzugang, an welchen die Fassade anschließt. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung (bewertetes Schalldämm-Maß) für die Nordfassade (transparente Bauteile) betragen R`w,P  34 dB, die gezackte Südfassade (transparente Bauteile) R`w,P 38 dB. Anforderung an die Norm-Flankenpegeldifferenz in horizontaler Richtung: Dn,f,w,p > 50 dB von Raum zu Raum in vertikaler Richtung: Dn,f,w,p > 58 dB Die Leistung beeinhaltet alle erforderlichen Leistungen, Herstellung von Musterflächen und -konstruktionen mit den ausgeschriebenen Profil- und Glasabmessungen, Prüfstandmessung, ggf. Anpassung der blechbekleideten Fassadenaufbauten (in Absprache mit der Bauleitung) zur Erreichung der geforderten Schalldämmwerte und Anfertigung eines Prüfberichts Schallschutz gemäß DIN EN ISO 10140 zur Übergabe an den Bauherrn. Weiterhin sind alle temoprär am Bau errichteten Hilfskonstruktionen, Testräume, Bekleidungen, Profile etc., welche nicht weiter verwendet werden, nach Abschluss der Prüfung wieder rückstandsfrei zurückzubauen und zu entsorgen.
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Bestimmung des bewerteten Schalldämm-Maßes der verglasten Fassaden
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02.___. 6 Rechnerischer Nachweis U-Werte,Wärmeschutz und energetische Anforderungen Rechnerischer Nachweis U-Werte,Wärmeschutz und energetische Anforderungen Wärmeschutz und energetische Anforderungen: Gemäß Bilanzierung nach GEG sind für die Vorhangfassaden Nord und Süd folgende U-Werte einzuhalten:Opake Bauteile U = 0,24 W/(m²K)Transparente Bauteile Uw = 1,0 W/(m²K)Lüftungspaneele U = 0,34 W/(m²K) Dies ist rechnerisch nachzuweisen. Die Unterkonstruktion ist geeignet thermisch zu entkoppeln. Alle Teile der Tragschicht müssen vollständig und lückenlos gedämmt werden, um Wärmebrücken zu minimieren. Hinterlüftete Bereiche müssen entsprechend dimensioniert und mit Schutzgittern versehen werden. Geltende Normen sind zu beachten. Eine luftdichte Ausführung und die Einhaltung des Feuchteschutzes muss gegeben sein. Hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes sind für die transparenten Bauteile ein Gesamtdurchlassgrad von maximal g = 0,40 einzuhalten.
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Rechnerischer Nachweis U-Werte,Wärmeschutz und energetische Anforderungen
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02.___. 7 Dübelauszugsversuche für UK Glattblechfassade Dübelauszugsversuche für UK Glattblechfassade Durchführung von Ausziehversuchen zur Ermittlung der Tragfähigkeit der vorgesehenen Befestigungsmittel (z. B. Dübel, Anker) im vorhandenen Bauwerksuntergrund. Die Versuche sind gemäß den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), europäischen technischen Bewertung (ETA) bzw. den einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 1992-4, DIN EN 1990 ff.) durchzuführen. Anzahl der Versuche: mind. 6 Stück pro Dübeltyp und Untergrundart Bereitstellung von Prüfgerät und geschultem Personal Durchführung vor Ort inkl. Protokollierung der Last-Weg-Kurven Erstellung eines schriftlichen Prüfberichts mit Angabe der charakteristischen Tragfähigkeiten, zur Vorlage bei Statiker/Prüfingenieur Abstimmung des Versuchsprogramms mit der Bauleitung und dem Tragwerksplaner
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Dübelauszugsversuche für UK Glattblechfassade
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03 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
03.___. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für die Erbringung der gesamten  Bauleistung: Hierzu zählen insbesondere: - alle notwendigen Hebezeuge und Baumaschinen, Geräte und Werkzeuge einschl. Betriebsstoffe, für die gesamte Bauzeit der Fassade - Aufmaßarbeiten - Lagerplätze für Baustellenabfälle - Container für Bauschutt, einschl.sortieren der Abfälle und fachgerechte Entsorgung Bürocontainer : Seitens des SWR werden gemäß BE-Plan Baustellencontainer in Form einer Containerburg gestellt. Folgendes wird dem AN zur Verfügung gestellt: - 2 x Sanitärcontainer mit WC und Duschen (1 x Damen, 1 x Herren ) zur Mitbenutzung - 1 x Pausenraum für alle anwesenden Gewerke zur Mitbenutzung Ein separates Stellen von eigenen Lager- oder Bürocontainern (Max. 2 Stück, evtl. zweilagig) ist in Absprache mit der Bauleitung auf dem nahe gelegenen BE-Gelände der BBS möglich.Dort kann Strom, aber kein Wasser / Abwasser zur Verfügung gestellt werden. Magazine: Die vom AN benötigte Anzahl der Magazine ist in die BE einzurechnen. Der genaue Standplatz ist mit dem SWR abzustimmen. Es dürfen nur Geräte und Maschinen verwendet werden, die die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Immissionsschutzwerten entsprechen. Die örtlichen Gegebenheiten für die Standplätze des Autokrans bzw. der LKW´s sind zu überprüfen. Eventuelle notwendige Straßensperrungen für die Anlieferungen sind in die BE mit einzurechnen. Die vorhandene oberste Decke der Bestandstiefgarage über P3 (Anlieferung und Feuerwehrdurchfahrt) kann mit einemFahrzeug bis 30 tbefahren werden. Alle Bestandsunterlagen und Dokumentationen sind dem AG digital zu übergeben. Die Baustelleneinrichtung ist im erforderlichen Umfang über die gesamte Bauzeit vorzuhalten, zu unterhalten und zu betreiben. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelleneinrichtung vollständig zu entfernen. Alle Flächen sind rückstandsfrei und im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Die Flächen werden nach Beendigung der Maßnahme vom AG abgenommen. Vor Kalkulation ist die Örtlichkeit zwingend zu besichtigen.
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Baustelleneinrichtung
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03.___. 2 Arbeits- und Schutzeinrichtungen Arbeits- und Schutzeinrichtungen Arbeits- und Schutzeinrichtungen und -gerüste für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Fassade. Allgemeines: Bereitstellung, Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten gemäß den geltenden DIN-Normen und Vorschriften. Das Gerüst muss den Anforderungen der Baustelle entsprechen und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beinhalten. Leistungsumfang: - statische Berechnung Arbeits- und Schutzgerüst mit Nachweis der Verankerung / Abstützung - Liefern und Aufbauen des Fassadengerüstes für die gesamte Bauzeit des erweiterten Rohbau, in erforderlichen Abmessungen zur Durchführung aller Arbeiten - Inklusive aller notwendigen Gerüstteile, Verankerungen, Aufstiege, Treppentürme sowie Schutzeinrichtungen -Verankerungen, Aussteifungen und Abstützungen den örtlichen Gegebenheiten mit Bestandsbau (Garage) angepasst - regelmäßige Überprüfung und Wartung während der Bauzeit -Inklusive allen evtl. nötigen Umbauten oder partiellen Rückbauten der Schutzeinrichtungen zur Montage großer Bauteile. - Vorhaltung Gerüst über die komplette Bauzeit - Abbau nach Abschluß der Arbeiten Alternativ können anstatt Gerüsten auch mobile Schutzvorrichtungen und Hebezeuge eingesetzt werden, auch ergänzend, die zur Erstellung der eigenen Leistung erforderlich sind.
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Arbeits- und Schutzeinrichtungen
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04 Südfassade, Sägezahngeometrie, teilvergl
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Südfassade, Sägezahngeometrie, teilvergl
04. 01 Stahl-Unterkonstruktion
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Stahl-Unterkonstruktion
04. 02 Abdichtungsarbeiten
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Abdichtungsarbeiten
04. 03 Wand-/ Deckenbauteile
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Wand-/ Deckenbauteile
04. 04 Blendschutz innen
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Blendschutz innen
04. 05 Blechverkleidung innen
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Blechverkleidung innen
04. 06 Entwässerung Sägezahnfenster
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Entwässerung Sägezahnfenster
05 Nordfassade, glatt, teilverglast
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Nordfassade, glatt, teilverglast
05. 01 Stahl-Unterkonstruktion
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Stahl-Unterkonstruktion
05. 02 Abdichtungsarbeiten
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Abdichtungsarbeiten
05. 03 Wand-/ Deckenbauteile
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Wand-/ Deckenbauteile
05. 04 Blendschutz innen
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Blendschutz innen
05. 05 Blechverkleidung innen
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Blechverkleidung innen
07 Verglasungsarbeiten
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Verglasungsarbeiten
07. 01 Vorbemerkungen/ Bauteilbeschreibungen
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Vorbemerkungen/ Bauteilbeschreibungen
07. 02 Außenelemente - Sonderkonstruktionen
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Außenelemente - Sonderkonstruktionen
07. 03 Außenelemente - Brücke
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Außenelemente - Brücke
07. 04 Außenelemente - Atrium
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Außenelemente - Atrium
07. 05 Außenelemente - Allgemein
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Außenelemente - Allgemein
07. 06 Innenelemente
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Innenelemente
07. 06 Innenelemente
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Innenelemente
07. 07 Allgemein
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Allgemein
08 Sonnenschutzarbeiten
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Sonnenschutzarbeiten
08. 01 Vorbemerkung
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Vorbemerkung
08. 02 Raffstoreanlage Ans. Nord
08. 02
Raffstoreanlage Ans. Nord
08. 03 Raffstoreanlage Ans. Süd
08. 03
Raffstoreanlage Ans. Süd
08. 04 Raffstoreanlagen Ans. Ost/ West
08. 04
Raffstoreanlagen Ans. Ost/ West
08. 05 Sonnensegel Atrium
08. 05
Sonnensegel Atrium
08. 06 Funktionstest und Inbetriebnahme Sonnens
08. 06
Funktionstest und Inbetriebnahme Sonnens
09 Verglasung horizontal
09
Verglasung horizontal
09. 01 Dachfenster, F 60 Festverglasung Atrium
09. 01
Dachfenster, F 60 Festverglasung Atrium
10 Stahlblechtüren
10
Stahlblechtüren
10. 01 Außen- und Innentüren
10. 01
Außen- und Innentüren
11 Einhausung Technikzentrale, gedämmt
11
Einhausung Technikzentrale, gedämmt
11. 03 Türen Technikzentrale
11. 03
Türen Technikzentrale
12 Wartungsarbeiten
12
Wartungsarbeiten
12. 01 Wartungs Türantriebe und Feststellanlage
12. 01
Wartungs Türantriebe und Feststellanlage
12. 02 Wartungsarbeiten Brandschutztüren
12. 02
Wartungsarbeiten Brandschutztüren
12. 03 Wartungsarbeiten Sonnenschutz
12. 03
Wartungsarbeiten Sonnenschutz
Das Material wird für ein technisch und optisch hochwertiges Bauvorhaben verwendet, es muss diesen Ansprüchen auch im eingebauten Zustand gemäß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bitte bieten Sie nur Produkte mit CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und Ü-Kennzeichnung nach DIN 18807 an. Bei Lieferung der Produkte sind die entsprechenden Nachweise zu übergeben. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen (auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander), die Sie auf unserer Homepage www.harmsen-komtec.de unter der Rubrik Unternehmen finden, und die wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form o.ä. zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen HARMSEN KOMTEC GMBH Bitte geben Sie bei all Ihren Angeboten unsere Anfragenummer an! Bei Rückfragen bezüglich der Ausarbeitung wenden Sie sich an Christopher Lucas, Tel.: 0 59 45 / 99 50 - 37 Ihr Angebot schicken Sie bitte an: Fax-Nr.: 0 59 45 / 99 50 - 10 oder per E-Mail: c.lucas@harmsen-komtec.de
Das Material wird für ein technisch und optisch