Work description
Technische Vorbemerkungen für das Gewerk Beleuchtung
Anforderungen an Leuchten
Sämtliche Leuchten müssen das VDE- bzw. ENEC-Zeichen tragen. Alle Leuchten müssen gemäß den
gültigen EG-Richtlinien funkentstört sein und das EMV-Zeichen tragen.
Sonderleuchten und Einzelanfertigungen sind nach VDE 0711 und DIN EN 60598-1 herzustellen. Die
elektrischen Bauteile dieser Leuchten müssen das VDE- bzw. ENEC-Zeichen tragen. Sämtliche LED-
Leuchten müssen die Anforderungen der Normen IEC PAS / DIN EN 62722-1 und IEC PAS / DIN EN
62722-2-1 (Normen zur Arbeitsweise von LED-Leuchten) sowie IEC PAS / DIN EN 62717 (Norm zur
Arbeitsweise von LED-Modulen) einhalten.
Leuchten sind betriebsfertig zu liefern, zu montieren und fachgerecht anzuschließen.
Verbindungen zwischen Leuchte und externem Betriebsgerät sind zum werkzeuglosen Anschluss mit
Steckverbindungen zu realisieren.
Berührungsflächen zwischen verschiedenen Metallen sind gegen Kontakt- bzw. Elektrolyt-Korrosion zu
isolieren. Die Verdrahtung der Leuchten muss halogenfrei sein. Der Schutzleiter muss angeschlossen
sein. Bohrungen für Kabeldurchführungen sind zu entgraten und mit Gummimuffen als Kantenschutz zu
versehen. Nicht benutzte Einführungen sind zu verschließen. Die Leuchten müssen so konstruiert und
hergestellt sein, dass eine sichere Montage und einfache Wartung gewährleistet ist.
Es ist mindestens verzinktes Material für Konstruktion und Befestigung der Leuchten zu verwenden.
Befestigungsschrauben sowie Abdeckungen und dergleichen, die bei der Wartung und Reparatur gelöst
werden müssen, müssen korrosionsfest und unverlierbar sein.
Optisch wirksame Elemente aus Kunststoff, PMMA-Linsen oder -Kollimatoren sind vergilbungsfrei
auszuführen.
Bei LED-Leuchten muss die Einhaltung der vom LED-Hersteller angegebenen max.
Umgebungstemperatur und der Übergangstemperatur zwischen Platine und Kühlkörper gewährleistet
sein.
Bei sämtlichen Vorschaltgeräten, Betriebsgeräten und Transformatoren ist die zulässige
Umgebungstemperatur zu beachten. Die Bauteile sind entsprechend der zu erwartenden
Temperaturbelastung auszuwählen. Als Umgebungstemperatur sind 30 °C anzunehmen.
Nebengeräusche durch Vorschaltgeräte, Betriebsgeräte und Transformatoren dürfen nicht auftreten.
Sämtliche Leuchten sind vor der Montage auf der Verpackung mit der Positionsnummer und Typenbe-
zeichnung gemäß Leistungsverzeichnis zu versehen. Die erfolgte Lieferung der Leuchten auf die
Baustelle ist der Bauleitung anzuzeigen, damit eine Kontrolle der Leuchten vor der Montage erfolgen
kann.
Bei den zu montierenden Leuchtmitteln ist auf Farbgleichheit des Lichts zu achten. Es sind die in den
einzelnen Leistungspositionen angegebenen Lichtfarben einzusetzen.
Frühausfälle an Leuchtmitteln oder in der Lichtfarbe abweichende Leuchtmittel sind auf Kosten des
Auftragnehmers zu ersetzen.
Die thermische Auslegung der Gehäuse und die thermische Belastung der Leuchtmittelfassungen dürfen
die von den Leuchtmittelherstellern genannte mittlere Lebensdauer der Leuchtmittel nicht beeinflussen.
Empfindliche Teile der Leuchten sind bis zur Übergabe verschmutzungssicher mit transparenter Folie
abzudecken, die Folie muss rückstandslos nach Übergabe abgenommen werden.
Sicherheitsleuchten
Bei Leuchten mit Umschaltbausteinen für Sicherheitsbeleuchtung darf die Schaltbarkeit oder
Dimmbarkeit der Leuchten durch den Umschaltbaustein nicht beeinträchtigt werden. Es muss
sichergestellt werden, dass bei einer Störung der Lichtsteuerung die Sicherheitsleuchten zwangsweise
eingeschaltet werden.
Alle an das Netz der Sicherheitsbeleuchtung angeschlossenen Leuchten müssen zudem den
Anforderungen der DIN EN 60598-2-22 ǀ VDE 0711-2-22 entsprechen.