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MUC-Musenbergstraße-GMBH
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LEISTUNGSVERZEICHNIS ======================================================================== Projekt-Nummer:      198 Bauvorhaben:          Neubau von 3 MFH mit 25 WE und TG Musenbergstr. 14 + 14a + 16 81929 München Gewerk:                   Heizung / Sanitär / Lüftung Bauherr:        Musenberg GmbH c/o Alluti GmbH Schlossplatz 7 82229 Seefeld Planer:      IBH Planungsgesellschaft mbH       Brucker Str.14       82216 Maisach     Tel. 08142 / 410 50 10       info@ib-herrmann.eu Bieter:         ______________________         (Unterschrift und Stempel) Abgabe-Ort:    IBH Planungsgesellschaft mbH       info@ib-herrmann.eu       Brucker Str.14       82216 Maisach Abgabe-Termin:  01.12.2025 Baubeginn TGA: Frühjahr 2026              Bieter:                                geprüft: Angebotssumme (netto):      Euro  ________________ Euro_________________ Mehrwertsteuer (19 %):        Euro  ________________ Euro_________________ Angebotssumme (brutto):    Euro  ________________ Euro_________________ geprüft am:____________
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Allgemeine Technische Vorbedingungen Als Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C); Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299. Alle Kosten, die durch Leistungsdefinition dieser ZTV entstehen, sind in das Angebot einzukalkulieren. Es gelten: -  Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen    für Bauleistungen nach VOB/C in der zum Zeitpunkt    des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung. -  Alle technischen Vorschriften und Normen in der    bei Abnahme jeweils aktuellen Fassung, wie z. B.    DIN-Normen, EN-Normen, VDI/VDE-Richtlinien    einschl. veröffentlichter Herstellerrichtlinien und    -vorschriften sowie die sonstigen allgemeinen aner-    kannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der    Abnahme. -  Die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz,    wie z. B. die Baustellenverordnung und die    Regelung zum Arbeitsschutz auf Baustellen, das    Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung    und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Umfall-    verhütungsvorschriften und die Bestimmungen der    Berufsgenossenschaften, die Richtlinien und    Vorschriften der Deutschen Sachversicherer und    die Herstellerrichtlinien und -vorschriften. -  Öffentlich-rechtliche Gesetze, Verordnungen und    sonstige Vorschriften des Bundes, der Länder    und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körper-    schaften, wie z. B. das Kreislaufwirtschafts-    abfallgesetz, die Nachweisverordnung, das Ab-    fallverzeichnis, das Bundesimmissionsschutz-    gesetz und die entsprechenden Verordnungen und    Durchführungsvorschriften, die Bay BausO. In den abzugebenden Preisen müssen alle für die Herstellung und Montage erforderlichen Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen enthalten sein, die nach den beigefügten Plänen, Leistungsbeschreibungen und dem Leistungsverzeichnis erforderlich sind, selbst wenn diese in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis nicht einzeln aufgeführt sind, jedoch zu einer fachgerechten Ausführung gehören. Zu beachten sind die Bauordnung München und eventuelle Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungs- behörden. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Auflagen aus der Baugenehmigung und den Abstimmungen mit den Behörden, z. B. Lage ist zu beachten und einzuhalten. Lärm oder Geruchsbelästigungen, die zu Störungen der Nachbarn führen, sind zu vermeiden. Die Arbeits- zeiten für entsprechende Arbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Verunreinigungen oder Beschädigungen der angrenzenden Bauteile sind vom AN auszuschliessen. Mögliche Kosten, die durch notwendige Reinigungen oder Reparaturen entstehen, gehen zu Lasten des AN. Schutzmassnahmen, wie abdecken sind in die EP's einzukalkulieren. Der AN ist während des Vertrags- zeitraumes in vollem Umfang und allein für die Baustellensicherheit in seinem verantwortlichen Baubereich zuständig. Dies gilt auch für Zeitspannen, in denen in dem Baubereich keine Leistungen erbracht werden. Baustelleneinrichtung und -betrieb: Die Baustelleneinrichtung sowie die Logistik für die eigene Leistung ist Sache des AN und von ihm vollständig und selbstständig zu organisieren. Die Einrichtung, Unterhalt und Betreiben der Flächen ist Sache des AN. Die Beantragung der BE-Fläche erfolgt durch den AG. Alle weiteren im Zuge der Baustelleneinrichtung notwendigen behördlichen Anträge und Genehmigungen sind Sache des AN. Ebenso der fortlaufende Dialog mit den zuständigen Behörden. Alle Transporthilfen, Geräte, Gerüste, Container oder andere Hilfsmittel, soweit nicht anders erwähnt, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Abfolge der Ausführung der beschriebenen Leistungen bleibt dem AN selbst überlassen, ist jedoch mit der Bauleitung abzustimmen und auf den Gesamtterminplan abzustimmen. Dem AN und den anderen Firmen werden im Gebäude WC-Bereiche zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese sind ständig sauber zu halten und dem AG nach Beendigung der Arbeiten gereinigt wieder zu übergeben. Die dem AG entstehenden Kosten für Bauwasser und Baustrom sind vom AN an den AG zu erstatten. Der Bieter hat dies bei der Kalkulation seines Angebotes zu beachten. Bauwasser wird den Firmen zur Verfügung gestellt. Transport oder Leitung von Wasser ist Sache des AN, Baustromverteiler befinden sich in jedem Geschoss. Alle weiteren Verkabelungen, Sicher- heitsmassnahmen oder sonstige Leistungen sind Sache des AN. Mit dem Inhalt und den Einheitspreisen des LV sind alle Kosten für Baustelleneinrichtung abgegolten. Dies beinhaltet auch Transport, Lagerung, Gerüste im Gebäude, Sicherheit und Entsorgung Reststoffe oder Schutt. Die Raumhöhe beträgt bis zu 3,50 m. Sämtliche Abbruchmaterialien sowie Materialreste sind ordnungsgemäß und nach den öffentlichen Vorschriften zu entsorgen. Die Abfälle sind in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu trennen. Die korrekte Nutzung der Sammelstellen ist vom AN zu kontrollieren und dokumentieren. Die am Bau Beteiligten sind vom AN bezüglich der Abfallvermeidung gezielt zu schulen. Der AN ist verpflichtet, Stäube an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Maschinen und Geräte für eine wirksame Absaugung ist vom AN zu stellen. Die Verbreitung von Staub auf unbelastete Arbeitsbereiche ist soweit möglich zu verhindern. Meterrisse sind in den Fahrstuhlvorräumen seitens des AG eingemessen und markiert. Sämtliche weitere Einmessungen sind Sache des AN. Bei Ungenauigkeit sind die Flächen aufzumessen und die auszuführenden Höhen mit der Planung abzustimmen. Die Arbeiten sind nach einem vorgegebenen Ablaufplan auszuführen. Dieser vereinbarte Terminplan ist vom AN zwingend einzuhalten und einzukalkulieren. Erbrachte Teilleistungen sind durch den AN bis zur Abnahme zu schützen. Baureinigung: Der AN hat die Baustelle, insbesonders die Allgemeinen Flächen täglich von anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen und zu säubern. Dies gilt auch für nach- träglich angeordnete Arbeiten. Der direkte Arbeitsbereich ist ständig sauber zu halten und täglich zu reinigen. Der Bauschutt ist in vom AN getrennt zu entsorgen. Sonderabfälle sind durch den AN ent- sprechend den örtlichen Bestimmungen in Abstimmung mit dem Bauherrn oder seinem Vertreter zu entsorgen. Flächen und Gehwege im unmittelbaren Arbeitsbereich, sowie seiner Zugänge sind für die Dauer der Bauzeit sauber zu halten, mind. 1 x wöchentlich zu säubern und der anfallende Müll ist zu beseitigen. Nach Fertigstellung der Leistung sind sämtliche Flächen dem AG besenrein zu übergeben. Für den Fall der AN kommt seiner Pflicht der ständigen Entsorgung von Abfall und Beseitigung von Verunreinigung aus dem Bereich des AN trotz Mahnung durch den AG nicht nach, beauftragt der AG Dritte mit dieser Leistung und berechnet die Aufwendungen dem AN. Werkstoffe: Der Einsatz von gesundheitsgefährdeten und umweltbelastenden Materialien ist untersagt. Alle ver- wendeten Materialien sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen, die Datenblätter sind hierzu vorzulegen. Materialien ohne korrektes Datenblatt sind nicht zulässig. Es dürfen nur Baustoffe zum Einsatz kommen, für die nach der jeweils gültigen Fassung der Bauregelliste des DlBt und den darin vorgeschriebenen Eignungs- und Prüfverfahren  ein Verwendbarkeits- und Über- einstimmungsnachweis vorliegt.
Allgemeine Technische Vorbedingungen
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN UND ZUSÄTZLICHE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1  Zusätzliche Vertragsbedingungen 1.1 Vor der Abgabe des Angebotes hat sich der Anbietende über Zufahrts- und     Lagermöglichkeiten, die Beschaffenheit der Baustelle, wenn nötig des Baugrundes,    die bestehenden Arbeitsbedingungen und alle die Preisbildung beeinflussenden     Umstände zu informieren. Irgendwelche Nachforderungen, welche auf Unkenntnis der    Verhältnisse auf der Baustelle usw. zurückführen sind, können nicht gestellt werden. 1.2 Mehrforderungen und ohne Auftrag ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht    anerkannt. Regiezettel sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Für alle nicht     vorgesehenen Arbeiten sind vor der Ausführung Angebote einzureichen und     genehmigen zu lassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch das Hautangebot (die Kalkulationsunterlagen) auf Verlangen zur Überprüfung der Nachtragspreise     vorzulegen. 1.3 Die Arbeiten sind unter Verwendung bester und bewährter Materialien in sorgfältiger    Form von beschultem Fachpersonal durchzuführen. 1.4 Alle von der Bauleitung beanstandeten Mängel sind, ebenso wie die Folgeschäden,    sofort und kostenlos zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer innerhalb einer einmal    gesetzten Frist der Aufforderung auf Schadensbeseitigung nicht nach, so ist der     Auftraggeber berechtigt, die notwendigen Arbeiten zu einem den Umständen entsprechenden Preis auf Kosten des Auftragnehmers durch eine andere Firma     ausführen zu lassen. 1.5 Der Auftraggeber behält sich vor, auf seine Kosten, die vom Auftragnehmer     ausgeführte Anlage nach ihrer Fertigstellung auf Einhaltung der anerkannten Regeln    der Technik, der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Anordnung der     Verwaltungsbehörden und der technischen Anschlussbedingungen durch einen vom    Auftraggeber ausgewählten Prüfsachverständigen prüfen zu lassen     (Abnahmeprüfung). Die bei dieser Prüfung evtl. festgestellten Mängel sind vom Auftragnehmer auf seine Kosten umgehend zu beseitigen. Durch eine Nachprüfung,    die zu Lasten des Auftragnehmers geht, ist die ordnungsgemäße Beseitigung der    beanstandeten Mängel nachzuweisen. 1.6 Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle erforderlichen Maßnahmen    unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der     Unterlassung solcher Maßnahmen dem Bauherrn erwachsenden Schäden und     verpflichtet sich, den Bauherrn und dessen Überwachungsorgane von allen gegen    diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügender Sicherheit der     Baustelle beruhen, in vollem Umfang freizustellen. Der Bauherr bewacht und beleuchtet die    Baustelle nicht. Die Baustelle, auch Geräte anderer Firmen u. ä., betritt der     Auftragnehmer auf eigene Gefahr und Verantwortung. 1.7 Eine Mithaftung des Auftraggebers scheidet auch in den Fällen aus, in denen ihm    eine Mithaftung durch eigene Anordnung oder Maßnahmen seiner Beauftragten an    der Baustelle entstehen könnten, da der Auftragnehmer in jedem Fall verpflichtet ist,    unsachgemäße Maßnahmen zu unterbinden und richtig zu stellen bzw. mangelnde    Konstruktionen nicht auszuführen. 1.8 Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße     Ausführung oder in Zusammenhang mit der Ausführung seiner Arbeit entstehen. Er    hat seine Mitarbeiter ständig zu überwachen. 1.9 Die Übernahme der erbrachten Leistungen durch den Bauherrn erfolgt mit schriftlicher    Bestätigung (Abnahme-Protokoll) erst nach restloser Fertigstellung des     Bauvorhabens und nach Erfüllung aller zuständigen behördlichen     Abnahmebedingungen und dgl.. Die von Seiten der Bauherrschaft mit der örtlichen    Bauüberwachung Beauftragten sind erst bei der Abnahme zu einer evtl. Mängelrüge    verpflichtet. 1.10 Mängelrüge schiebt die Abnahme bis zur Mängelbeseitigung hinaus. Vorbehaltlose    Abnahme schließt nicht aus, dass später bemerkte Mängel geltend gemacht werden. 1.11 Sollten für die Einhaltung der Termine Überstunden oder andere zusätzliche     Aufwendungen (z. B. Maßnahmen für das Weiterarbeiten an Schlechtwettertagen)    erforderlich werden, können die hierdurch entstandenen Mehrkosten nicht berechnet    werden. 1.12 Die Schlussrechnung ist in gut prüfbarer Form, zweizeilig geschrieben, auszustellen    einschließlich Abnahme-Protokoll in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Die     aufgrund der ausführten Leistungen entstehenden Forderungen gegen den Bauherrn    dürfen ohne dessen Einverständnis weder an Dritte abgetreten werden noch aufgerechnet werden. 1.13 Aufmass und Abrechnung erfolgen unentgeltlich durch den Werk-Unternehmer mit    vorheriger Benachrichtigung der Überwachungsorgane des Bauherrn. Verdeckte Teile    sind rechtzeitig aufzumessen, sonst Schätzung nach billigem Ermessen der Oberbauleitung. Die Messurkunde ist in leicht prüfbarer Form und unentgeltlich vom    Werk-Unternehmer gemäß den Angebotspositionen aufzustellen und im Original den    Rechnungen beizufügen. Der Werk-Unternehmer hat unentgeltlich als     Ausführungspläne durch entsprechende Eintragungen zu Bestandsplänen zu     vervollständigen und leicht prüfbare Abrechnungspläne, mindestens Maßstab 1:100,    zu liefern. 1.14 Die Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmer darf nur nach vorheriger     Zustimmung des Bauherrn erfolgen. Die Bestimmungen werden im Einzelfall     festgelegt. 2  Zusätzliche technische Vorschriften 2.1 Die Leistungsbeschreibungen  unter den nachfolgend aufgeführten Titeln sind für die    Kalkulation des Bieters detailliert beschrieben. Maßgebend für die Ausführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten sind jedoch    die Planungsunterlagen der gesamten Planungsgruppe, die rechtzeitig anzufordern    sind, die DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien der    Fachverbände, soweit nicht in den einzelnen Positionen bessere Ausführungen     vorgeschrieben sind. 2.2 Wasseranschluss und die Anschlüsse für elektrische Energie (Lichtstrom) sind beim    Bauunternehmer auf der Baustelle zu besorgen. Kraftstrom ist ggf. von der     Hauptverteilung vom Bauunternehmer bis zur jeweiligen Arbeitsstelle auf seine     Kosten zu führen. Alle für den Werk-Unternehmer erforderlichen Anlagen sowie die Verbrauchskosten gehen zu seinen Lasten und sind mit dem Bauhauptunternehmer    intern abzurechnen. 2.3 In die Einheitspreise sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: a) Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Lohnunterlagen aller auf der Baustelle beschäftigten    Arbeiter und Angestellten, soweit sie Bauarbeiten verrichten wie Wegegelder,     Trennungsgelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder, Kosten der Heimfahrten    sowie An- und Rückreise und dergleichen. b) Aufbau, Vorhaltung und Abbau der notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich    Werkzeuge und Maschinen, Lager und Arbeitsplätze, Bauhütten und Unterkünfte    sowie die Materialbeschaffung und -beförderung auch innerhalb der Baustelle. Muster    der verwendeten Materialien sind der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen, ggf.    sind Skizzen oder Detailpläne bestimmter Anlageteile auf Anforderung der Bauleitung    kostenlos anzufertigen und vor Beginn der Arbeiten zur Genehmigung vorzulegen. c) Alle Lieferungen, Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Betriebsstoffe und Nebenleistungen. d) Die tägliche Beseitigung aller von den Arbeiten des Werk-Unternehmers     herrührenden Verunreinigungen und des Bauschutts des Werk-Unternehmers. e) Evtl. notwendige Zwischengerüste und Arbeitsplattformen, auch über zwei Meter    Höhe, sind selbst zu erstellen, wobei die Vorschriften der Unfallverhütung     genauestens einzuhalten sind. f) Maßnahmen gegen den Baulärm: Maßgebend hierfür ist die Verwaltungsvorschrift der    Bundesregierung (z. Zt. Vom 19.08.1970, Bundesanzeiger 190), in der ausführliche    Schallschutzvorschriften und Abhilfemaßnahmen enthalten sind. 2.4 Unklarheiten bezüglich einer Arbeitsleistung während der Bauzeit sind so frühzeitig    mit der Bauleitung abzusprechen, dass keine Ausführungsverzögerung eintreten    kann. 2.5 Fach- und Hilfskräfte für Abladen, Lagern, Transport und Versetzen werden bauseits    nicht gestellt. Es bleibt dem Bieter anheim gestellt, mit den am Bau tätigen Firmen    darüber zu verhandeln. Das gleiche gilt für die Mitbenutzung von Bauaufzügen. 2.6 Unverzüglich nach Auftragserteilung hat der Unternehmer dem Bauherrn bzw. den    bauüberwachenden Organen des Bauherrn einen qualifizierten Sachbearbeiter zu    benennen, welchem von Seiten des Unternehmers die Leitung zur Durchführung der    vertragsgegenständlichen Leistung obliegt. Diese bauleitende Fachkraft darf während    der Bauzeit mit Zustimmung des Bauherrn ausgewechselt werden. Während der    Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung hat der Sachbearbeiter auf der Baustelle anwesend zu sein, sofern die Durchführung der Abwicklung der vertragsgegenständlichen Leistungen es erfordert. Während der gesamten Erstellungszeit des Bauwerks bis zur Abnahme hat dieser    bauleitende Sachbearbeiter auf Anforderung der Oberbauleitung für     Baubesprechungen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Eine zusätzliche Vergütung    hierfür erfolgt nicht. 2.7 Vor Montagebeginn ist mit den beteiligten Installationsfirmen und der Bauleitung die    Montage in technische und organisatorischer Hinsicht zu klären. Montage- und     Befestigungsarten sind aufeinander abzustimmen. Jeder hat sich prinzipiell an die    vorgesehene Leistungsdurchführung zu halten. Diese ist aus den Plänen ersichtlich bzw. mit der Bauleitung festzulegen. Bei willkürlicher Montage kann die Bauleitung    Geräte und Leitungen entfernen und auf Kosten des Auftragnehmers neu montieren. 2.8 Die Koordinierung der einzelnen Gewerke untereinander haben die einzelnen     Unternehmer selbst zu besorgen. Entstehen durch eine mangelhafte Koordinierung    Umänderungsarbeiten, so gehen diese anteilsmäßig zu Lasten sämtlicher beteiligter    Firmen. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach billigem Ermessen durch die     Bauleitung, der Auftragnehmer erkennt diese Entscheidung vorbehaltlos an. 2.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung    in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen, eine Massenprüfung und Prüfung der    Anlage durchzuführen, und unverzüglich die notwendigen Berichtigungen anzugeben. 2.10 Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Genehmigungen, Anmeldungen,    Prüfungen und Abnahmen sind durch den Auftragnehmer zu veranlassen sowie die    Besorgung erforderlicher Unterschriften. Er hat alle hierzu erforderlichen Unterlagen    zu fertigen und rechtzeitig einzureichen, sowie das für die Abnahme erforderliche Montagepersonal, Material und Geräte zu stellen. Die entstehenden Kosten sind in    die Einheitspreise einzurechnen, soweit sie nicht in den Nebenleistungen erfasst sind.    Anmeldungen für Versorgungszuleitungen sind unverzüglich nach Auftragserteilung    bei den zuständigen Stellen einzureichen. 2.11 Mehrungen, die auf einer Unvollständigkeit des Leistungsverzeichnisses beruhen und    nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung angezeigt werden, werden    nicht vergütet. 2.12 Der Auftragnehmer wird durch die Lieferung der Zeichnungen und Materialermittlung    nicht von der Verantwortung für einwandfreie Funktion der Gesamtanlage befreit. 2.13 Mängelrügen erfolgen seitens der Bauleitung grundsätzlich nur einmal. Ist die     Behebung nicht termingerecht oder sachlich unzufriedenstellend vorgenommen     worden, so dass Erinnerungen notwendig werden, kann der Unternehmer für     entstehende zusätzliche Ingenieurleistungen belastet werden. 2.14 Auflagen und Vorschriften, die während der Ausführung von der Bauaufsichtsbehörde    und sonst zuständigen Stellen gemahct werden, sind strikt einzuhalten. Die     Fachbauleitung bzw. das Planungsbüro ist davon in Kenntnis zu setzen. 2.15 Einwände und Bedenken gegen die Ausführung, Verbesserungsvorschläge und     Alternativangebote können mit dem Leistungsverzeichnis gesondert abgegeben     werden. Vertragsgrundlage bleibt das Leistungsverzeichnis. Eine Vergütung für die    neu erstellten  Planunterlagen und Berechnungen erfolgt nicht. 2.16 Werden Materialien oder Anlagenteile angeboten, die von dem Leistungsverzeichnis    abweichen und als gleichwertig bezeichnet werden, so obliegt es in jedem Fall dem    Auftragnehmer nachzuweisen, dass die angebotenen Teile in jeder Hinsicht die     gestellten Forderungen und Qualitätsansprüche erfüllen. 2.17 Sollten bis zum Zeitpunkt der Ausführung Neuentwicklungen bzw. technische     Verbesserungen von Anlagen und Anlagenteilen bekannt werden, so ist der     Auftragnehmer verpflichtet, davon Mitteilung zu machen. Es werden nur Geräte, die    dem letzten Stand der Technik entsprechen, angenommen. 2.18 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für alle ausgeschriebenen Materialien und darüber    hinaus für alle zur einwandfreien Funktion der Anlage erforderlichen Materialen die    Lieferzeiten zur erkunden und diejenigen Materialien, bei denen eine Lange Lieferzeit    zu erwarten ist, bei Angebotsabgabe mitzuteilen. 2.19 Alle erforderlichen Sondermaßnahmen, wie Beschaffung von andren Bauteilen und    dergleichen, die auf ein Versäumnis dieser Verpflichtung zurückzuführen sind, gehen    zu Lasten des Unternehmers. 2.20 Die im Leistungsverzeichnis verlangten bzw. angebotenen Materialien und     Anlagenteile müssen auf Wunsch durch Muster, Prospekte und technische     Unterlagen dem Auftraggeber zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt werden.    Die Vorlage kann auch vor der Auftragserteilung verlangt werden. Eine zusätzliche    Vergütung hierfür erfolgt nicht. 2.21 Alle Maßnahmen für einen erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 sind zu beachten.    Alle Wand- und Deckendurchführungen sind mit einem mindestens 1 cm starken    Dämmmaterial zu ummanteln. Alle Anlagenteile und Kanäle sind so anzulegen oder    zu isolieren, dass die Abstrahlung eine max. Lautstärke von 35 DB (A) nicht     übersteigt. Sämtliche Wanddurchführungen von Kanälen, Rohren und Anlagenteilen    etc. sind so auszubilden, dass sie dem Schalldämm-Maß der Wand entsprechen. Der Auftragnehmer hat sich rechtszeitig über die geforderten Schalldämmmaße zu     informieren. Sämtliche Kanäle und Anlagenteile sind an den Befestigungen mit     körperschalldämmenden Unterlagen zu versehen. Alle Angaben über Lautstärke an    Maschinen müssen der DIN45632 "Geräuschmessung an elektr. Maschinen"     entsprechen. Die letztgültigen Schallschutzmaßnahmen haben bei der Ausführung    nur Gültigkeit. 2.22 Für den Brandschutz sind alle erforderlichen Maßnahmen und die geforderten     Auflagen der zuständigen Brandversicherungskammer und der Branddirektion zu    berücksichtigen. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten sind mit dem Auftraggeber    oder dessen Beauftragten die erforderlichen Maßnahmen zu klären. Es obliegt dem    Auftragnehmer in jedem Falle, sich Gewissheit zu verschaffen, dass die Vorschriften und Auflagen für den Brandschutz erfüllt sind. 2.23 Grundsätzlich dürfen zur Befestigung nur gebohrte Dübel verwendet werden.     Schussapparate sind nicht zugelassen. Befestigungen im Mauerwerk dürfen nur mit    Zementmörtel eingesetzt werden. Evtl. erforderliche statistische Berechnungen gehen    zu Lastens des Bieters. Befestigungen sind in verzinkter Ausführung herzustellen. Die gewählte Befestigungsart ist vor der Ausführung genehmigen zu lassen. Bei     Schweißarbeiten in der Nähe von Dehnfugen, Fenstern, etc. und brennbaren     Füllstoffen ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, dass keine Beschädigungen an    Anlagenteilen auftreten. Die erforderlichen Maßnahmen sind Aufgabe des Bieters     und werden nicht gesondert vergütet. 2.24 Alle Eisenteile und Befestigungen, die nicht in verzinkter Ausführung vorgeschrieben    sind, sind mit einem korrosionsbeständigen Oberflächenschutz zu versehen. Für    Geräte, Apparate und sonstige Anlagenteile ist die Oberflächenbehandlung     einschließlich  Farbton frühzeitig mit er Bauleitung zu klären und festzulegen. Alle Schnittkanten an Anlagenteilen sind mit Zinkfarbe zu streichen. 2.25 Für Baunebenarbeiten werden vom Bau-Hauptunternehmer keine Arbeitskräfte zur    Verfügung gestellt. Erforderliche Baunebenarbeiten, wie Fundamente und dgl. Sind    frühzeitig vor Montagebeginn der Bauleitung bekannt zu geben. Befestigungen,     Bohrungen, Stemmarbeiten und dgl. Sind vom Bieter selbst auszuführen. Diese     Arbeiten sind in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen und einzukalkulieren. 2.26 Für die Ausführungen werden folgende Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt: Ausführungszeichnungen Anlagenschema 2.27 Für die Ausführung sind vom Auftragnehmer folgende Arbeiten durchzuführen: -Überprüfung und Nachrechnung der Planungsunterlagen, -Baustellenkontrolle auf Übereinstimmung mit Planungsunterlagen und Ausführungszeichnungen, -Werkstatt- und erforderliche Detailzeichnungen und Ausführungszeichnungen, -Strom-, Verdrahtungs- und Anordnungspläne der elektrischen und pneumatischen    Regelanlagen oder Steuerungen, -Konstruktionszeichnungen der Schaltschränke. 2.28 Vor der Abnahme sind folgende Arbeiten durchzuführen: -Inbetriebnahme und Probebetrieb der Anlage, -Einregulierung der technischen Geräte, -Einregulierung der Regelanlagen und Steuerungen, -Leistungsmessungen mit tabellarisch zusammengestellten Messergebnissen, -Einweisung des Bedienungspersonals. 2.29 Bei der Abnahme sind der Bauleitung bzw. der technischen Hausverwaltung auf     Wunsch folgende Unterlagen kostenfrei zu übergeben bzw. folgende Arbeiten     durchzuführen: a)Betriebsanleitung mit Revisionsplänen, b)Messprotokolle über die Leitungsmessungen, c)Abnahmebericht über die Regelanlage und Steuerungen, d)Überprüfung und Funktionskontrolle der Anlage, e)über die Funktion der Anlage eine Beschreibung auszuhändigen, f)über die Funktion der Anlage anhand der Beschreibung einzuweisen, g)eine Beschreibung über die Wartung der Anlage, sowie eine Wartungsliste, in     welchen Zeitabständen einzelne Aggregate gewartet werden müssen, aushändigen, h)schriftliche Bestätigung, dass der Hausmeister über die Funktion der Anlage     eingewiesen worden ist. Diese Bestätigung ist vom Hausmeister gegenzeichnen zu    lassen. i) schriftliche Bestätigung, dass die Anlage den Vorschriften entsprechend ausgeführt    worden ist. 2.30 Sollte eine Abnahme der Anlage vom TÜV erforderlich sein, so sind die hierfür     erforderlichen Unterlagen und das erforderliche Bedienungspersonal vom     Auftragnehmer zu stellen. Muss die Abnahme wegen grober Mängel bzw. wegen fehlender Unterlagen wiederholt werden, so hat der Auftragnehmer die Kosten für die weiteren Abnahmen    zu tragen. Sollte zusätzlich vom Auftraggeber die Erstellung eines     Schallschutzgutachtens in Auftrag gegeben werden, so sind die darin geforderten    Schalldämmmaßnahmen bei der Ausführung zu berücksichtigen. 2.31 Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen auch ohne     besondere Erwähnung die Lieferung von Materialien und Hilfsmaterialien und die    betriebsfertige Montage mit allen Anschlüssen, sämtlichem Befestigungszubehör mit    den erforderlichen Dämm-Materialien. 2.32 Alle Einbauten und sonstigen Gegenstände sind betriebsfertig zu montieren      einschließlich sämtlichem Befestigungszubehör, sowie Nebenarbeiten,     Hilfswerkstoffe, die zu Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, einzurechnen. 2.33 Einrichtungsgegenstände jeder Art a)Sind gegen Verschmutzung zu schützen, b)sind gegen Beschädigung zu schützen, c)der Auftragnehmer hat für deren Unversehrtheit bis zur Abnahme zu haften. 2.34 Dem Architekten sind auf Wunsch für sämtliche sichtbaren Ausbauteile     entsprechende Material- und Farbmuster vorzulegen, bei wichtigen Einzelheiten sind    Ausführungsmuster nach Angabe des Architekten zu erstellen. Die endgültige     Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Architekten erfolgen. 2.35a) Der Auftragnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, dass er bei Feststellung eines    Verstoßes gegen Vorschriften diesen Mangel unverzüglich auf seine Kosten beseitigt. b) Mit der Abgabe des Angebotes erklärt sich der Auftragnehmer mit den   Vorbemerkungen einverstanden und unterwirft sich denselben in allen Punkten. c) Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der IBH Ingenieurgesellschaft mbH, Brucker Straße 14/ 82216 Maisach OT Gernlinden Tel.: 08142/ 410 50 - 10 eingesehen werden. Gelesen und in allen Punkten anerkannt: _____________________, den ___________________________ ____________________________________________________ (Stempel und Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN UND ZUSÄTZLICHE
ZTV Allgemein ZTV Allgemein Die Leistungen / Forderungen aus dieser ZTV gelten für alle nachfolgende ZTV's und sind in die EP's einzukalkulieren: Wenn in den einzelnen LV-Positionen nicht anders beschrieben beinhalten die Positionen die komplette Lieferung und Montage der Leistungen. Es gelten sämtliche zum Zeitpunkt der Ausführung für die Gewerke gültigen einschlägigen: -  Richtlinien und Herstellervorschriften, -  DIN EN und DIN-Vorgaben und techn. Vorschriften, -  Behördlichen Auflagen und Bestimmungen -  Allgemeine technische Vertragsbedingungen für    Bauleistungen nach VOB, Teil C, und der neueste    Stand der Technik. Die angegebenen Maße sind ca.-Maße und vor Ausführung zu prüfen.
ZTV Allgemein
ZTV Baustelleneinrichtung ZTV Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung des AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Baustelleneinrichtung liegt in der Verantwortung des AN. Das Lagern loser Teile, insbesondere Dämmmaterialien oder Folien, die durch Wind oder den Sog vorbei- fahrender Züge auf Gleise oder Oberleitungen gewirbelt oder durch Blendwirkung zu Zugverzögerun- gen oder Ausfällen führen können, ist absolut verboten. Das gem. Bauablauf notwendige Umsetzen der BE ist in die EP's einzukalkulieren. Lagerflächen innerhalb der Gebäude sind nicht zugelassen. Auf der Baustelle sind keine Übernachtungen gestattet. Die Energie-/ Wasser-Ver-und Entsorgungskosten sind direkt mit dem AN Rohbau abzurechnen.
ZTV Baustelleneinrichtung
ZTV Stundenlohnarbeiten ZTV Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet wenn: -  der Umfang der Leistungen mit der BL im voraus    festgelegt ist und -  diese Leistungen vom AG ausdrücklich beauftragt    wurden -  nachträglich eingereichte Regieberichte können    abgelehnt werden. Die Regierechnungen sind gesondert zu stellen. Der Verrechnungssatz umfasst sämtliche Aufwendungen des AN zur Leistungserbringung.
ZTV Stundenlohnarbeiten
Anlagenbeschreibung - Sanitär Anlagenbeschreibung - Sanitär Die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser erfolgt im Trennsystem nach den Vorschriften des Stadtentwässerungsamtes in München und entsprechend der DIN EN 12056 und DIN 1986-100. Sämtliche Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene müssen an Freispiegelleitungen mit natürlichen Gefälle angeschlossen werden. Unterhalb der Rückstauebene sind Hebeanlagen vorgesehen. Die Fallleitungen werden jeweils als Hauptlüftung bis über Dach geführt. Entwässerung der Untergeschosse Da die Rückstauebene unterhalb der Bodenplatte liegt, sind keine Hebeanlagen notwendig. Die Entwässerung der Tiefgaragenfläche im 1.UG erfolgt über Bodenrinnen in der Fahrbahn, mit Schöpfgrube. Die Verlegung der Entwässerungsleitungen innerhalb des Gebäudes erfolgt als Vorwandinstallation und in Schächten. Alle Leitungen sind mit Mindestgefälle nach DIN EN 12056 (DIN 1986-100) auszuführen. Die Wanddurchführungen im UG nach außen sind als Durchführungen gegen drückendes Wasser auszuführen. Alle Rohrbefestigungen der Schmutzwasserleitungen erfolgen mit Schalldämmeinlagen mit Akustik- dämpfern wegen erhöhtem Schallschutz zur Vermeidung von Körperschallübertragung. Rohrleitungsmaterial -  Fall- und Sammelleitungen, Gussrohr -  Objektanschlüsse, PP-Rohr Regenwasser Die der Berechnung zugrunde liegende Regenspende beträgt 355 l/s ha. Die Abflussbeiwerte sind nach der DIN 1986-100, entsprechend der Dachaufbauten zu berücksichtigen. Das Regenwasser wird von den Dachflächen über innenliegende Fallleitungen (gedämmt) abgeführt. Dachentwässerung / Balkonentwässerung Für die Dächer ist eine Freispiegelentwässerung geplant. Im Falle eines Jahrhundertregens und bei Überschreitung der geplanten Aufstauhöhe, läuft das Regenwasser über Notüberläufe. Allgemein Die Wasserversorgung des Gebäudes erfolgt mit Kaltwasser aus dem städtischen Trinkwassernetz. Über den Antrag zur Trinkwasserversorgung werden die genauen Einbindungen sowie die Leitungskapazitäten durch die SWM geklärt. Dimensionierung Hauswasseranschluss Die Dimensionierung des Hauswasseranschlusses wird gemäß DIN 1988 für das Gebäude im Zuge der Ausführungsplanung und Festlegung der Anzahl der Einrichtungsgegenstände ermittelt. Der Hauswasseranschluss wird mit einem Wasserzählerschacht außerhalb des Gebäudes hergestellt. Der Wasserzähler im Hausanschlussraum ist Eigentum der Stadtwerke München (SWM) und wird beigestellt. Verteilleitungen Die Verteilleitungen werden ausgehend vom Hausanschlussraum horizontal im 1.UG an der Decke zu den Steigleitungen der einzelnen Wohnungen bzw. im Deckenbereich verlegt. Jeder Steigstrang kann am unteren Ende abgesperrt bzw. reguliert werden. Rohrleitungen und Armaturen Die Trinkwasserleitungen für Kalt-, Warm-, und Zirkulationswasser sind aus nicht rostendem Stahl mit Pressverbindungen geplant. Zur Absperrung der einzelnen vertikalen Versorgungsstränge sind Strangabsperr- armaturen aus Rotguss einschließlich Verschraubungen mit Entleerungseinrichtungen vorgesehen. Die Zirkulationsleitungen werden mit automatischen, thermisch geregelten, Strangregulierventilen für den hydraulischen Abgleich ausgestattet. Die Mietereinheiten erhalten Unterputz- Absperrventile bzw. Kugelhähne im Bereich der Küche und der Bäder. Warmwasserversorgung Die Warmwasserversorgung der Wohnungen erfolgt zentral über Warmwasserbereiter/Frischwasserstation. Die Auslegung der Warmwasserbereiter erfolgte entsprechend der DIN 4708. Dämmung Die Dämmungen der Rohrleitungen erfolgt hinsichtlich Ihrer Dämmstärke nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. der DIN 1988, Teil 2, zur sicheren Verhinderung von Schwitzwasserbildung bei Kalt- wasserleitungen und bei warmwasserführenden Leitungen zur Vermeidung von Wärmeverlusten. Die Armaturen werden gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. DIN 1988 entsprechend ihrer Nennweite isoliert und mit Dämmkappen im sichtbaren Bereich ummantelt. Abwasserfallleitungen und Regenwasser-Fallleitungen über die gesamte Länge zur sicheren Verhinderung von Schwitzwasserbildung gedämmt. Sanitäre Einrichtungsgegenstände Alle sanitären Einrichtungsgegenstände sind vom AN verantwortlich im Gebäude zu verteilen und zu montieren. Installationsgerüste- und Blöcke zur Montage der Einrichtungsgegenstände werden Installationselemente vorgesehen. In der Ausschreibung sind alle Installationselemente für die Einrichtungen berücksichtigt. Montagen Sämtliche Verbindungen der Einrichtungsgegenstände zur Wand sind mit schalldämmenden Materialien herzustellen. Es ist mit einer beengten Montage in der Strängen zu rechnen, dies ist zu berücksichtigen und in die EP-Preise einzukalkulieren. Alle Ventile und Einbauten sind mit Dämmung/Dämmschale und Zubehör zu kalkulieren.
Anlagenbeschreibung - Sanitär
1 Kapitel 1: Sanitär
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Kapitel 1: Sanitär
1.1 Titel 1: Einrichtung
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Titel 1: Einrichtung
1.2 Titel 2: Trinkwasser
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Titel 2: Trinkwasser
1.3 Titel 3: Schmutzwasser
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Titel 3: Schmutzwasser
2 Kapitel 2: Heizung
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Kapitel 2: Heizung
2.1 Titel 1: Zentrale
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Titel 1: Zentrale
2.2 Titel 2: Wohnungen
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Titel 2: Wohnungen
2.3 Titel 3: Verteilung
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Titel 3: Verteilung
3 Kapitel 3: Lüftung
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Kapitel 3: Lüftung
3.1 Titel 1: Wohnraumlüftung
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Titel 1: Wohnraumlüftung
3.2 Titel 2: Abluft Bad / Küche
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Titel 2: Abluft Bad / Küche
3.3 Titel 3: Lüftungsleitung
3.3
Titel 3: Lüftungsleitung
4 Kapitel 4: Allgemein
4
Kapitel 4: Allgemein
4.1 Titel 1: Allgemeines
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Titel 1: Allgemeines
4.2 Titel 2: Stundenlohnarbeiten
4.2
Titel 2: Stundenlohnarbeiten
4.3 Titel 3: Aussparungen
4.3
Titel 3: Aussparungen