Kellertrennwände
MTV-West Heidelberg
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Projektbeschreibung Mark Twain Village - West Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg ------------------------------------------------------------------------------------ Trennwände:         ca. 450 lfm Voraussichtlicher Ausführungsbeginn:   ca. Juni/Juli             2026 ------------------------------------------------------------------------------------ Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   KS Mauerwerk/Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich Fassade:      WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung Fenster/Außentüre:   Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren Dach:      Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Nutzung (AV/Vermiet.) WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2 Nutzung (UV/ETW) WA1 Haus 3, WA3 gesamt Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau) Gebäudehöhen (Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK AV (Anlagevermögenn, Miete): Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2 UV (Umlagevermögen, Eigentum): Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3 Vorbemerkungen allgemein: 1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert. 2) Die Kellertrennwandarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt. 3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben.
Projektbeschreibung
01 LOS 1
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LOS 1
01.01 Kellertrennwände aus Stahllamellen
01.01
Kellertrennwände aus Stahllamellen
02 LOS 2
02
LOS 2
02.01 Kellertrennwände aus Stahllamellen
02.01
Kellertrennwände aus Stahllamellen
ZTV
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Vorschriften/ Richtlinien/ Merkblätter Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -    Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -    Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik in der bei    Vertragsabschluss gültigen Fassung Hierzu  gehören insbesondere die DIN-, EN- und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind; Hierzu gehören weiterhin: a)    Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)    Verarbeitungshinweise und Richlinien von der Material- und    Produkthersteller sowie der Fachverbände und    Gütegemeinschaften c)    Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)    die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit    allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und    Sonderbaurichtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Baubestimmungen etc. f)    die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und  vorhandenen    bautechnischen Nachweisen / Gutachten g)    die UVV der Berufsverbände ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG Nachfolgend beschriebene Leistungen sind Bestandteil der angebotenen Einheitspreise. 1. Allgemeines Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Rohbaurichtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung am Bau zu überprüfen. Für das Projekt werden erhöhte Anforderungen an die Maßgenauigkeit der einzelnen Bauteile gestellt. Einzuhalten sind:   - Grenzabmaße nach Tabelle 1 DIN 18202,            nennmaßbezogen abzüglich 30% der             Tabellenwerte          - Winkeltoleranzen nach Tabelle 2 DIN             18202,            nennmaßbezogen abzüglich 25% der             Tabellenwerte          - Ebenheitstoleranzen nach Tabelle 3 DIN             18202, Zeilen 2, 4, 7 Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18 201 / 18 203 ist der AG zu verständigen. Das gilt insbesondere für Winkeltoleranzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die Schließung der Decke und Wand darf erst nach Freigabe der haustechnischen Gewerke erfolgen. Die Freigaben sind der Bauleitung vorzulegen. 3.Wände Die Wände werden teils auf die Rohdecke montiert. Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen. Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlußfugen sind so herzustellen, daß sie nach der malermäßigen Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit über- streichbarem Material auszuführen. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden im Abstand von < 15 m Dehnungsfugen anzuordnen, diese sind Leistungsbestandteil auch ohne separate LV-Position. Das Einbringen der Flächendämmung und die Beplankung der zweiten Wandseite hat nach der bauseitigen Erstellung der Elektro-, Sanitär- oder sonstiger Installation zu erfolgen. Die Flächendämmung aus Mineralwolledämmstoffplatten ist - sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. Bei elastischem Anschluß wird zwischen Decke bzw. Fußboden und dem Stahlblechprofil ein elastisches Dichtungsband eingelegt. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren  Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstands-klasse F60 die Elektrodosen in Gipskarton zu verkoffern. In den Einheitspreisen enthalten sind: -    das Anlegen und Schließen der Aussparungen für die haustechnischen Gewerke -     erforderliche Zuschnitte von Bekleidungen an Schrägen, -     der Einbau von Eck- und Kantenschutzprofilen sowie sonstigen Einfaßprofilen -    der Anschluß der Trockenbauleistungen an andere Materialien mittels Anschlußprofil -    Eckausbildungen und T-Verbindungen von Wänden -   fachgerechte Ausbildung freier Wandenden -    fachgerechte Ausbildung von Wandverjüngungen im Wandverlauf zur Ausbildung von Vor-/Rücksprüngen bzw. Wand-/Türnischen raumhoch (vgl. Prinzipdetail 095) -   erforderliche Verfugungen an angrenzende Bauteile -   erforderliche UA-Profile bei Sanitärtraggestellen und Türöffnungen 4. Decken Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, daß keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Sichtbare Kanten an GK-Decken sind grundsätzlich mit einem vollständig eingespachteltem Kantenschutzprofil auszubilden, auch wenn keine extra Position ausgeschrieben ist. BESONDERE HINWEISE Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere  Alternativen angeboten werden. Die Gleichwertigkeit alternativer Systeme ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter, sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die jeweiliegen Herstellervorschriften sind zu beachten und umzusetzten, die beschriebenen Leistungen sind im System herzustellen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen oder Arbeits- beschränkungen werden nicht gesondert vergütet. Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bzw. Sicherungs- maßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des  Bieters und werden nicht gesondert vergütet. Sind  vom Bieter Konstruktionszeichnungen / Planunterlagen zu liefern, so werden diese nicht gesondert vergütet. Dem AG sind die Pläne in 3-facher Ausfertigung als Papier und in elektronischer Form im dwg- oder dxf-Format sowie im plt- und pdf-Format zu übergeben. Bestandsunterlagen sind zusätzlich auf CD-ROM zu übergeben. Die Aufwendungen hierfür sind vom Bieter im Angebt zu zu berücksichtigen. Das Objekt wird in Lean-Construction System ausgeführt.
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