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Projektbeschreibung Mark Twain Village - West
Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen.
Projektanschrift:
Rheinstraße 6
69126 Heidelberg
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Fensterbänke: ca. 680 lfm
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn:
Los 2: ca. Januar 2026
Los 1: ca. März 2026
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Allgemein
Konstruktion: Massivbauweise
Gründung: Stahlbetonbodenplatte
Außenwände: KS Mauerwerk/Stahlbeton
Geschossdecken: Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich
Fassade: WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung
Fenster/Außentüre: Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren
Dach: Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung
Nutzung (AV/Vermiet.)
WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2
Nutzung (UV/ETW)
WA1 Haus 3, WA3 gesamt
Kindertagesstätte:
Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2
Gewerbeeinheit:
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau)
Gebäudehöhen (Attika):
Los 1
WA1 Haus 1 und 2: ca. 13,95m ü. GOK
WA1 Haus 3: ca. 20,19 m ü. GOK
WA2 Haus 1: ca.13,84 m ü. GOK
WA2 Haus 2: ca. 22,61 m ü. GOK
Los 2
WA3 Haus 1: ca. 20.09 m ü. GOK
WA3 Haus 1 und 2: ca. 14,03 m. ü. GOK
AV (Anlagevermögenn, Miete):
Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2
UV (Umlagevermögen, Eigentum):
Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3
Projektbeschreibung
01 Innenfensterbänke LOS1 + LOS2
01
Innenfensterbänke LOS1 + LOS2
Allgemeine Anforderungen Untergrund: Kalksandsteinmauerwerk oder Stahlbeton verspachtelt (kein Innenputz, außer in den Treppenhäusern)
Verlegemörtel: zugelassenem Mörtelbett, völlflächig auf der gesamten Brüstung
Hinweis: Ausführung an allen Fenstern mit Brüstung, ausgenommen Bereiche
mit gefliesten Brüstungen (Bäder)
Die Fensterbänke sind vor Bestellung am Bau aufzumessen.
Ausführung in der Länge ungeteilt (jedes Fensterelement aus einem Stück), bei Überlängen Teilung gemäß Fensterachsen (keine Schnittoptimierung).
Bitte bieten Sie ausschließlich die exakt ausgeschriebenen Produkte an.
Allgemeine Anforderungen
01.01 Innenfensterbänke LOS1 + LOS2
01.01
Innenfensterbänke LOS1 + LOS2
01.02 Stundenverrechnungssätze
01.02
Stundenverrechnungssätze
Allgemeine Vorbemerkungen Vorbemerkungen allgemein:
1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert.
2) Die Fensterbankarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt.
3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZTV
ZTV
Vorschriften/ Richtlinien/ Merkblätter Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN- und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind;
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise und Richlinien von der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gütegemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbaurichtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Baubestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG
Allgemeine Ausführungshinweise
Toleranzen
Es werden die Anforderungen an die Genauigkeit und die Ebenheit gem. DIN 18202:2015-05, Tabelle 3, gefordert.
Material
Es dürfen nur genormte und zugelassene Baustoffe und Bauteile (CE-Kennzeichnung) verwendet werden.
Die verwendeten Baustoffe müssen hinsichlich Qualität, Abmessungen und Baustoffklasse der Baubeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis entsprechen.
Die Verlegetemperatur muß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (Kleber und Spachtelmasse) entsprechen.
Untergrund
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen.
Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren.
Vor Belegung des Untergrundes ist eigenverantwortlich eine Restfeuchtmessung vorzunehmen. Ist die Restfeuchte zu hoch, ist zeitversetzt eine zusätzliche CEM-Zweitprüfung vorzunehmen.
Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Herstellung des Belags möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel-und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszugleichen. Risse sind fachgerecht mit Reaktionsharzen zu schließen.
Oberfläche
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Flächen sind nicht zulässig
Die Natursteinbeläge sind flächig nach Zeichnung oder Angaben des Auftraggebers zu verlegen mit einem einheitlichen, gleichen Fugenbild (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung). Schrägschnitte, die bei der Diagonalverlegung in verstärktem Maße vorhanden sind, werden zusätzlich abgerechnet, wenn diese Verlegeart nicht explizit ausgeschrieben ist.
Alle sichtbaren Ecken und Kanten erhalten Oberflächenbehandlungen. Art und Ausführung siehe Leistungsverzeichnis.
Alle Oberflächen sind vor der Endabnahme, einschl. der Beseitigung von Zementschleier zu reinigen.
Anschlüsse
Gebäude-, Bauteil und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und geradlinig mit Profilen auszubilden.
Bei Überschreiten der zulässigen Feldgrößen werden die auszuführenden Bereiche in geeignete Rechtecke aufgeteilt und fachgerecht getrennt.
Stufen- und Podestbeläge dürfen keine starren Anschlüsse zur Wand erhalten; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich.
Schutz
Alle Bauteile incl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigungen geschützt werden. Sich daraus ergebende Kosten sind einzukalkulieren.
Die fertig gestellten Beläge sind vor frühzeitiger Begehung, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Witterung
Der Temperaturempfehlung zur Verarbeitung der Baustoffe ist gem. Herstellervorgaben zu folgen.
Die Restfeuchte der zu belegenden Zement- und Calciumsulfatestrichen ohne Fußbodenheizung darf die folgenden Grenzwerte, ermittlelt nach der CM Methode nicht überschreiben:
- 2,0% bei Stein- und Keramikbelägen im Dünnbett
- 3,0% bei Stein- und Keramikbelägen im Dickbett
Muster
Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Oberflächen möglich ist.
Ist ein Ansetzen von Mustern auf örtlichen Untergründen nicht möglich, so sind vom Auftragnehmer geeignete Mustertafeln mit einer Mindestgröße von 1,00 x 1,00 m anzufertigen.
Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen.
Besondere Hinweise
Die Einheitpreise müssen jeweils die Lieferung aller Bau-, Bauhilfs-, Baubetriebsstoffe, die Ausführung der Arbeiten bzw. den funktionsfertigen Einbau und Gebrauch aller Zubehörteile und alle Nebenleistungen im Sinne der ATV für Bauleistungen (VOB/C) enthalten.
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung (Aufbau, Vorhaltung, Abbau) in die Preise einzubeziehen.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den beigefügten Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet.
Mit den Einheitspreisen abgegolten sind:
- Musterlieferung
- Werkstattplanung
Vorschriften/ Richtlinien/ Merkblätter