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Projektbeschreibung Mark Twain Village - West
Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen.
Projektanschrift:
Rheinstraße 6
69126 Heidelberg
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Insgesamt Fläche Estrich: 14.000 m²
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn:
Los 2: ca. Januar 2026
Los 1: ca. März 2026
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Allgemein
Konstruktion: Massivbauweise
Gründung: Stahlbetonbodenplatte
Außenwände: KS Mauerwerk/Stahlbeton
Geschossdecken: Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich
Fassade: WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung
Fenster/Außentüre: Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren
Dach: Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung
Nutzung (AV/Vermiet.)
WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2
Nutzung (UV/ETW)
WA1 Haus 3, WA3 gesamt
Kindertagesstätte:
Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2
Gewerbeeinheit:
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau)
Gebäudehöhen (Attika):
Los 1
WA1 Haus 1 und 2: ca. 13,95m ü. GOK
WA1 Haus 3: ca. 20,19 m ü. GOK
WA2 Haus 1: ca.13,84 m ü. GOK
WA2 Haus 2: ca. 22,61 m ü. GOK
Los 2
WA3 Haus 1: ca. 20.09 m ü. GOK
WA3 Haus 1 und 2: ca. 14,03 m. ü. GOK
AV (Anlagevermögenn, Miete):
Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2
UV (Umlagevermögen, Eigentum):
Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3
Vorbemerkungen allgemein:
1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert.
2) Die Stahltürarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt.
3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben.
Projektbeschreibung
01 Los 1
01
Los 1
01.01 Estrich: Wohnungen UV + AV, Kita
01.01
Estrich: Wohnungen UV + AV, Kita
01.02 Estrich und Dämmung: TRH, UG/EG Kellerräume
01.02
Estrich und Dämmung: TRH, UG/EG Kellerräume
02 Los 2
02
Los 2
02.01 Estrich: Wohnungen UV (beheizt)
02.01
Estrich: Wohnungen UV (beheizt)
02.02 Estrich und Dämmung: TRH, UG/EG Kellerräume
02.02
Estrich und Dämmung: TRH, UG/EG Kellerräume
03 Sonstiges, Zulagen (LOS 1+ LOS 2)
03
Sonstiges, Zulagen (LOS 1+ LOS 2)
03.__.0010 Abdichtung erdberührter Bodenplatte Knauf Katja o. glw. Abdichtung erdberührter Bodenplatten mit Knauf Katja o. glw.
03.__.0010
Abdichtung erdberührter Bodenplatte Knauf Katja o. glw.
O
1.00
m²
03.__.0020 Zulage Estrichbeschleuniger für 7 Tage Zulage für Estrichzusatzmittel als Schnellhärter mit Rückfeuchteschutz. Belegereife nach 7 Tagen statt 14 Tagen
Fabrikat: e4 Beschleuniger inkl. Rückfeuchteschutz
oder glw.
Einbauort: Estrich in den Wohnungen
Angebotenes Fabrikat: ..........................
03.__.0020
Zulage Estrichbeschleuniger für 7 Tage
O
1.00
m²
03.__.0030 Zulage Schnellzementestrich Zulage zur Grundposition für Schnellzementestrich.
03.__.0030
Zulage Schnellzementestrich
O
1.00
m²
03.__.0040 Zulage Fräsen von Estrichflächen Fräsen von Estrichflächen in Teilbereichen bis 5 mm. Der anfallende Schutt geht in Eigentum des NU über und ist von der Baustelle zu entfernen.
03.__.0040
Zulage Fräsen von Estrichflächen
O
1.00
m²
03.__.0050 Zulage Fugen verharzen Fugen fachgerecht verharzen einschließlich der erforderlichen Materiallieferung bei durchgehenden Oberbelägen.
03.__.0050
Zulage Fugen verharzen
O
1.00
lfm
03.__.0060 Estrich Mehr-/Minderstärke Differenzpreis für je 5 mm Estrich-Mehr- bzw.
Minderstärke für Calciumsulfat-, Calciumsulfat-Fließ-
und Zementestrich.
03.__.0060
Estrich Mehr-/Minderstärke
O
1.00
m²
03.__.0070 Gefälleestrich für bodengleiche Duschen Schnellzementestrich als Gefälleestrich einbringen und an Bodenabläufe (bauseits) nach Angaben des Herstellers anarbeiten.
Inkl. kraftschlüssigem Verbund zu Estrichfläche.
Erforderliches Gefälle: 2%
Die Dämmung wird bauseits geliefert und eingebaut.
Anzahl der bodengleichen Duschen wird nach finaler Erstellung der Sonderwünsche mit den Käufern festgelegt.
Format bodengleiche Dusche: 1,20 m x 1,20 m, 90 cm x 90 cm
03.__.0070
Gefälleestrich für bodengleiche Duschen
O
1.00
m²
04 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04.__.0010 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04.__.0010
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
O
1.00
h
05 ZTV
05
ZTV
ZTV Estricharbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
- ATV DIN 18 299 (VOB Teil C) in ihrer jeweils gültigen Fassung
- Estricharbeiten DIN 18 353
- Alle DIN-Vorschriften sowie alle Merkblätter, Normen, Regeln, Richtlinien und Vorschriften in den jeweils aktuellen Fassungen
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG
Um die Erfüllung der DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau und DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau sicherzustellen, behält sich der AG das Recht vor, von Fachingenieuren und anerkannten Instituten Untersuchungen bzw. Gutachten über die Ausführung der Arbeiten durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG
Der AN hat den angegebenen Höhenriß zu übernehmen und zu überprüfen.
Ausgleichstoleranzen bis 5 mm über die Toleranzen gem. DIN 18 202 hinaus sind Bestandteil des Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet.
Scheinfugen sind nach Erfordernis auszubilden. Das fachgerechte Schließen der Fugen ist mit dem Einheitspreis abgegolten.
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen.
Türanschlagwinkel sind zu setzen, wobei der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird.
Für Verbundestriche oder Beschichtungen sind die Untergründe fachgerecht herzustellen.
Erforderliche Haftbrücken sind mit dem Einheitspreis abgegolten, ebenso die Vorbereitung des Untergrundes.
Auf der Rohdecke sind gegen alle aufgehenden Bauteile wie Wände, Pfeiler, Stützen, Türleibungen etc. Randdämmstreifen von ca. 5 -10 mm Stärke gem. technischem Erfordernis zu verlegen. Diese Leistung ist Bestandteil des kalkulierten Preises.
Bei der Ausführung von Nutzestrichen ist das Abschneiden des Randdämmstreifens sowie das fachgerechte Schließen der Fuge in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Bei Estrichen mit fremden Oberbelägen bleibt der Randdämmstreifen stehen, das Entfernen ist Leistung der Nachfolgegewerke.
Alle Umgebungsbauteile sind vor Verschmutzung zu schützen.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile,
Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen,
Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Maßnahmen zum Schutz hergestellter Estriche gegen Feuchtigkeit und Zugluft werden nicht gesondert vergütet.
Die Kennzeichnung von geeigneten CM-Messstellen für den Bodenleger ist in den EPs enthalten.
BESONDERE HINWEISE
Für alle auszuführenden Leistungspositionen können kostengünstigere Sondervorschläge angeboten werden, sofern die gestellten Forderungen erfüllt und die Gestaltung nicht verändert wird.
Arbeitsunterbrechungen, Veränderung der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet.
Es ist beabsichtigt das Gewerk Estrich zu pauschalieren.
Die Pauschalierungspläne werden im 1. Klärungsgespräch übergeben.
Die Wahl des verwendeten Estrichs (CA F4, CT F4, CAF F4) wird zunächst dem Anbieter überlassen - die endgültige Wahl wird nach der 1. Verhandlung erfolgen.
Der Estrich hat nach DIN 18560 Teil 2 eine flächenbezogene Masse von m' 70 kg/m² aufzuweisen.
ZTV Estricharbeiten
Los 1 + 2: FLB
Los 1 + 2: FLB
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