Außenanlagen (private Flächen)
MTV-West Heidelberg
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Mark Twain Village - West Neubau von 122 Wohneinheiten und einer Kita in Heidelberg MTV-West - Außenanlagen - private Flächen Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg Ausgeschrieben werden in diesem Leistungsverzeichnis: --Los 1 und Los 2--- Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   KS Mauerwerk/Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich Fassade:   WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung Fenster/Außentüre:   Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren Dach:   Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Nutzung (AV/Vermiet.) WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2 Nutzung (UV/Eigentumswohnungen) WA1 Haus 3, WA3 gesamt Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (kein Innenausbau) Gebäudehöhen (OK Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95 m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK
Mark Twain Village - West
Leistungsübersicht Außenfläche:         ca. 1.500 m2 ------------------------------------------------------------------------------------ Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Los 2:             ca. Mai 2026 Los 1:             ca. Juni 2026 ------------------------------------------------------------------------------------ Allgemeine Hinweise: 1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert. 2) Die Außenanlagenarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt. Bestimmte Positionen können auf Abrechnungsbasisi beauftragt werden; zu klären in einem Vergabegespräch. 3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben. 4) Aus das äußere Gestaltungskonzept wird besonderen Wert gelegt. Absprache mit Fremdgewerken hinsichtlich Farbgestaltung, Lackierungen und Beschichtungen sind gemeinsam mit dem AG vorzunehmen; Farben und Einbauhöhen sind aufeinander abzustimmen.
Leistungsübersicht
Hinweis zur Leistungspflicht Das Baugrundstück liegt in der Südstadt von Heidelberg. Es wird im Osten von der John Zenger Straße, im Süden von einem Parkhaus in der Nähe an der Nina Simone Straße und im Norden und Westen durch eine Kleingartensiedlung begrenzt. Die umliegenden Grundstücke bzw. Baufelder sind bebaut und in Nutzung. Die angrenzenden Straßen sind im Rahmen der Gebietsentwicklung in Planung, aber noch nicht vollständig errichtet. Die Flächen befinden sich noch im Eigentum des AG und werden in fertigem Zustand an die Stadt Heidelberg übergeben. Zwischen den Baufeldern WA 1 und WA 2, mit Flurnummer 2641/11, sind Flächen vorgesehen für einen zukünftig öffentlichen Geh- und Radweg. Der Ausbau dieser Wege ist in einem separaten Titel ausgewiesen und vom AN mit anzubieten. Diese Flächen befinden sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung des AN noch im Eigentum des AG und sollen späterhin im ausgebautem Zustand an die Stadt Heidelberg übergeben werden. Die vorerwähnten Wege und Flächen werden durch eine, gleichfalls vom AN zu errichtende Tiefgarage unterbaut. Weitere, grundstücksumgebende Gehwege werden durch die Stadt ausgebaut. Die Ausbaumaßnahmen sind im Terminplan mit aufgeführt und sind in der Abstimmung der Bauabläufe, bei der Baustelleneinrichtung des AN und seiner Logistik zu berücksichtigen (dies betrifft insbesondere Flure 2641/10, 51356/4, 2577/31).
Hinweis zur Leistungspflicht
Merkblätter zur FLB Merkblätter entsprechend Anlagen zum LV bitte beachten.
Merkblätter zur FLB
01 Los 1
01
Los 1
01.01 Baustelleneinrichtung / Vorarbeiten
01.01
Baustelleneinrichtung / Vorarbeiten
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.03 Befestigte Flächen
01.03
Befestigte Flächen
01.04 Borde / Einfassungen
01.04
Borde / Einfassungen
01.05 Entwässerungsarbeiten
01.05
Entwässerungsarbeiten
01.06 Ausstattung
01.06
Ausstattung
01.07 Betonarbeiten
01.07
Betonarbeiten
02 Los 2
02
Los 2
02.01 Baustelleneinrichtung / Vorarbeiten
02.01
Baustelleneinrichtung / Vorarbeiten
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.03 Befestigte Flächen
02.03
Befestigte Flächen
02.04 Borde / Einfassungen
02.04
Borde / Einfassungen
02.05 Entwässerungsarbeiten
02.05
Entwässerungsarbeiten
02.06 Ausstattung
02.06
Ausstattung
02.07 Betonarbeiten
02.07
Betonarbeiten
03 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
03
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
03.01 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
03.01
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
Vorbemerkungen / Richtlinien / Normen Die Herstellung der Außenanlagen umfasst den gesamten Bereich innerhalb der neuen Grundstücksgrenze / Bearbeitungsgrenze (siehe Ausführungsplan). Im Rahmen der Ausführung sowohl der Hochbaumaßnahme wie auch der Außenanlagen ist die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ (RAS LP4) zu beachten und anzuwenden. Dieses betrifft auf dem Baugrundstück alle zu erhaltenden Bestandsbäume. Der Kronenbereich der Bäume darf nicht als Lagerplatz dienen oder mit Baufahrzeugen befahren werden. Der Kronenbereich muss mit einem abschließbaren Bauzaun abgestellt und gesichert werden. Im Falle eines zu erstellenden Wurzelschutzes bei Verbau o.ä. Maßnahmen, ist dieser ausschließlich von einer Fachfirma des Garten- und Landschaftsbau oder einer zertifizierten Baumpflege Fachfirma herzustellen (siehe das Merkblatt der Stadt Heidelberg: Baumschutz auf Baustellen). Anzuwendende Normen: -    Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen, die einschlägigen DIN und Unfallverhütungsvorschriften, alle bau und ortspolizeilichen Vorschriften sowie die hessische Landes Bauordnung in der jeweils letzten, neuesten Fassung -    Die Allgemeinen Technischen Vorschriften (VOB/C ATV DIN 18 299 ff) sind Vertragsbestandteile und bei der Erfüllung der Bauaufgabe zu beachten. -    TL Pflaster StB 06/15: Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen, Ausgabe 2006/Fassung 2015 -    FLL Richtlinie: Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 und Teil 2 -    FLL Richtlinie: Dachbegrünungsrichtlinie 2018 -    FLL Richtlinie: ZTV Baumpflege -    Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern (Flachdachrichtlinien) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks -   DIN 1986 2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen), 1986 100 und DIN EN 12056 4 Entwässerung der Pflanzflächen -    DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten -    DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten -    DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen und Saatarbeiten -    DIN 18918 Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen -    DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Entwicklungs und Unterhaltungspflege von Grünflächen -    DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Soweit im LV nicht gesondert beschrieben, gilt für alle Positionen "Herstellen / Liefern / Einbauen" einschl. der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten. Die Einbau und Verarbeitungsrichtlinien der einzelnen Hersteller sind genau einzuhalten. Auch wenn in den Ausführungsplänen nicht explizit darauf hingewiesen sein sollte. Stoffe, Bauteile und Bauelemente dieser Leistungsbeschreibung müssen ungebraucht sein. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN Normen zu erbringen. Alle Maße und technischen Angaben sind vor Ort zu überprüfen und evtl. Unstimmigkeiten mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung alle Maße auf der Baustelle selbst zu nehmen. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.a. beim AG und bei den für die Ver und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung der Leistung immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Bei Schäden an Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit der AN den Schaden zu vertreten hat, Schadenersatz zu leisten, nach Verkehrs und Schadensersatzwerte von Bäumen, dem Sachwertverfahren von W. Koch – Baumherstellungswerte nach den "Aktualisierten Gehölzwerttabellen" von Werner Koch, 2. Auflage, 1995. Pflanzenmaterial der Neupflanzungen darf nur aus Baumschulen stammen, die ähnliche klimatische Verhältnisse wie die der Baustelle aufweisen. Der AN hat vor der Lieferung der Pflanzen der Bauleitung seine Lieferbaumschule zu nennen. Die Bauleitung entscheidet dann, ob die Pflanzen von dort bezogen werden können. Der AG behält sich vor, die Pflanzen in den Lieferbaumschulen zu begutachten bzw. selbst auszusuchen. Ist die Lieferbaumschule Zukäufer der Pflanzen, so sind ebenfalls die Bezugsquellen zu nennen. Ansonsten gelten die Gütebestimmungen des BdB. Versteckte Frostschäden, die nach einem Jahr zu Tage treten, sind ebenfalls vom AN zu vertreten. Es ist voller Ersatz zu leisten. Für die Staudenlieferung gelten die Gütebestimmungen für Stauden der Sondergruppe Stauden im Zentralverband des Deutschen Gemüse, Obst und Gartenbaus. Es dürfen nur Qualitätsstauden, d.h. handelsübliche Ware geliefert werden. Alle Pflanzen müssen DIN 18916 entsprechen. Der Auftragnehmer hat sofort nach der Auftragserteilung die vollständige und termingerechte Anlieferung der Pflanzen zu veranlassen. Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung/Qualität, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist die Bauausführung umgehend zu verständigen. Dabei sind ihr entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden von der Bauausführung festgelegt. Wird durch einen vom Auftragnehmer zu vertretenen Umstand ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht besonders vergütet, wenn dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Position der Mast und Pollerleuchten und die dafür benötigte Infrastruktur werden von den Stadtwerken Heidelberg zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert. Gebäudebauteile (Dämmungen, Lichtschächte, Drainage) sind beim Einbau der Frost und Tragschichten zu schützen. Bereits hergestellte Hausanschlüsse sind zu schützen. Vor Baubeginn sind Leitungspläne der Planauskunft anzufragen, heranzuziehen. Hinweise zur Separation, Beprobung und Deklaration der Aushubmaterialien: Die Aushubmaterialien wurden im Rahmen von orientierenden Erkundungen auf ihre Wiederverwertbarkeit untersucht und abfalltechnisch eingestuft. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im Geo und Abfalltechnischen Berichten, 22.41940.7, WPW Geoconsult Südwest GmbH vom 05.10.2022 dokumentiert. In der Stellungnahme Nr. 1, 23.41940.7, WPW Geoconsult Südwest GmbH vom 16.11.2023 wurden die zuvor nach LAGA eingestuften Aushubmaterialien in Materialklassen gemäß der seit 01.08.2023 gültigen EBV überführt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse erfolgte eine Massenschätzung für die Ausschreibung der Baugrubenerstellung. Separation der Aushubmaterialien: Die unterschiedlichen abfalltechnischen Einstufungen können verschiedenen Materialien zugeordnet werden. Im Wesentlichen sind Auffüllungsmaterialien mit Fremdbestandteilen von natürlichen Bodenmaterialien zu unterscheiden. Bei den natürlichen Bodenmaterialien können nochmals bindige (z.?B. Ton, Schluff) sowie körnige (z.?B. Sand, Kies) differenziert werden. Da diese in den Baufeldern WA1 und WA2 in der Regel in Schichten abgelagert vorliegen, kann eine Separation mit der Aushubtiefe erfolgen. Aufgrund der unterschiedlichen abfalltechnischen Einstufungen muss eine Separation der jeweiligen Materialien im Zuge des Aushubs durchgeführt werden. Die Vorgehensweise bei der Baugrubenerstellung muss daher in Abstimmung mit der fachtechnischen Begleitung des Bauherrn geplant und durchgeführt werden. Beprobung und Deklaration: Alle Aushubmaterialien müssen nach EBV im Hinblick auf deren Wiederverwertbarkeit untersucht und abfalltechnisch eingestuft werden. Nach EBV kann eine Separation beim Aushub und eine Beprobung der Aushubmaterialien im Haufwerk auf dem Zwischenlager erfolgen. Diese Variante bietet sich insbesondere für abgetrennte Auffüllungsmaterialien an. Daneben ist gemäß EBV auch eine "in situ Beprobung" möglich. Diese Variante ist besonders für die natürlichen Bodenmaterialien geeignet, für die im Rahmen von Vorerkundungen eine günstige Einstufung ermittelt wurde und von denen große Mengen beim Aushub anfallen werden. Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, ist die Vorgehensweise bei der Beprobung und Deklaration mit dem gewählten Entsorger im Vorfeld abzustimmen. Die Beprobung der Aushubmaterialien sowie deren abfalltechnische Einstufung erfolgt durch die fachtechnische Begleitung des Bauherrn. Hierzu ist diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei Werktagen über die Notwendigkeit von Beprobungen zu informieren. Bis zur Vorlage der Analysenergebnisse ist vom Bieter ein Zeitraum von bis zu zehn Arbeitstagen einzuplanen. In diesem Zeitraum werden keine Wartezeiten anerkannt. Damit dennoch ein zügiger Ablauf möglich ist, müssen die Termine für die Beprobungen jeweils frühzeitig mit der fachtechnischen Begleitung des Bauherrn abgestimmt werden, sobald eine relevante Menge zur Beprobung vorliegt. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die erforderlichen Entsorgungspositionen zusammengefasst. Für die unterschiedlichen Materialklassen nach EBV bzw. Deponieklassen nach DepV sind für die Entsorgung Mengen geschätzt worden. Hier kann es zu Mengenverschiebungen bei der Entsorgung kommen. Eine Veränderung der Einzelpreise hierdurch wird nicht anerkannt.
Vorbemerkungen / Richtlinien / Normen