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Unit price EUR
Net total EUR
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Deckblatt Seite 1
Titel-Aufstellung Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite 3
Terminplan Seite 4
Am Bau beteiligte Architekten + Ingenieure Seite 5
Kurzbaubeschreibung Seite 6
LV-Vorbemerkungen LEAN Management Seite 7
Allgemeine technische Vorbemerkungen zum Gewerk Seite 8 - xx
Ausführungsanforderungen GÜ-Vertrag Seite xx
Leistungsbeschreibung mit Preisen Seite xx
Angebotszusammenstellung Seite xx
Pläne: xxx
Anl.: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
(VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT) 8 Seiten
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
1. BEARBEITUNG- UND ANGEBOTSFRISTEN
Angebotsabgabe bis: siehe Deckblatt
Vergabeverhandlung bis: innerh. 8 Wo nach Angebotseingang
Preisbindefrist des Bieters: 8 Wochen
Rohbaubeginn: 07/2025
Vorges. Ausführungsfristen: siehe Deckblatt
Baufertigstellung bis: 08/2027
Genaue Termine werden bei der Auftragsvergabe unter
Berücksichtigung nachfolgender Angaben des Bieters spezifiziert.
2. ANGABEN DES BIETERS
An der Baustelle können .......... Facharbeiter eingesetzt werden.
Die Ausführung der angebotenen Leistungen ist innerhalb von ..........
Wochen möglich.
3. EINTRAGUNGEN DES BIETERS
Betriebshaftpflichtvers. bei: ......................... in .........................
Deckungssummen
Personen: ................................................
Sachschäden: ................................................
Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister: ............................................
unter Mitgl.-Nr.: ................................................
Er gehört der Berufsgenossenschaft: ................................................
unter Mitgl.-Nr.: ............................. an und ist in der
Handwerksrolle unter Nr.: ..............................
eingetragen.
Der Bieter versichert hiermit, dass er einen von seiner
Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis
zum Tage des Vertragsabschlusses seinen Steuer- und
Beitragsverpflichtungen bei dem Finanzamt, den
Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft
nachgekommen ist. Der Bieter hat dem AG über die ordnungsgemässe
Steuer- und Beitragszahlungen bei Beauftragung entsprechende
zeitnahe Unbedenklichkeitsbescheinigungen unaufgefordert
vorzulegen.
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
Bauherr: MTV Bauen und Wohnen GmbH & Co. KG
Rheinstraße 12/1
69126 Heidelberg
Auftraggeber: DIRINGER & SCHEIDEL
BAUUNTERNEHMUNG GmbH & Co. KG
Wilhelm-Wundt-Straße 19
68199 Mannheim
Planung: Kühnl + Schmidt AB
Liststrasse 22
76185 Karlsruhe
Baustatik: Tragwerk HD
Ingenieure GmbH
Georg-Boole-Weg 4
69124 Heidelberg
Brandschutz: Bauberatung Brandschutz Fakesch GmbH
Riedstraße 26
64584 Biebesheim
Bauphysik: vRP
von Rekowski und Partner mbH
Sommergasse 3
69469 Weinheim
HLS-Planung: Ingenieurbüro Marquard GmbH
Terrassenstrasse 18
55116 Mainz
E-Planung: EPL GmbH
Stielstrasse 11
65201 Wiesbaden
Freichflächen-
planung: Freiraumconzept
sinz-beerstecher + böpple
Landschaftsarchitekten PartGmbB
Ziegelhütte 9
72108 Rottenburg
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
KURZBAUBESCHREIBUNG KURZBAUBESCHREIBUNG
Bei vorstehender Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von drei unterkellerten Gebäudekomplexen mit gemeinsamer Tiefgarage, in welchen in Summe 120 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten realisiert werden.
In zwei Gebäudekomplexen werden in den Häusern Nr. 1-4 und 5-7 Mietwohnungen errichtet. Im dritten Gebäudekomplex kommen in den Häusern 8-12 Eigentumswohnungen zur Ausführung.
Die beiden Gewerbeeinheiten befinden sich im Erdgeschoss der Häuser 2 und 12.
KURZBAUBESCHREIBUNG
LV-Vorbemerkungen LEAN Management LV-Vorbemerkungen LEAN Management
Grundsätzlich ist für das Bauvorhaben das Anwenden der LEAN-Taktung vorgesehen.
Ausgenommen hiervon sind die Arbeiten in den gemeinsamen Keller- und Tiefgaragenbereichen.
Nach jetztiger Planung werden die Häuser 1-12 jeweils inkl. Gewerbe und Kita in folgender Abfolge begonnen und parallel weiter bearbeitet.
- Haus 4
- Haus 2
- Haus 1 + 3
- Haus 5
- Haus 6 + 7 + 8 + 9
- Haus 10 + 11
- Haus 12
Zwischen dem Ausführungbeginn der Häuser 1-5 liegen jeweils ca. 2-3 Wochen,
zwischen Haus 5 und den Häusern 6-9 ca. 7 Wochen,
zwischen den Häusern 6-9 und 10+11 ca. 6 Wochen und
zwischen den Häusern 10+11 und Haus 12 ca. 4 Wochen.
LV-Vorbemerkungen LEAN Management
>ATV Techn. Vertragsbed. für Elektro I. Technische Vertragsbedingungen für Elektroanlagen
Inhaltsverzeichnis
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1. Angebotsbearbeitung
2. Allgemeine Ausführungsfestlegungen
3. Behördliche und sonstige Abnahmeprüfungen
4. Bemusterung
5. Nebenleistungen
6. Bauführung
7. Bauseitige Nebenarbeiten
8. Ausführungsplanung
9. Montageunterlagen
10. Ausführung
11. Bezeichnung und Kennzeichnung
12. Brandschutzbedingungen
13. Allgemeine Ausführungsbedingungen
14. Trassenführungen
15. Funktionsprüfungen
16. Bedienungspersonal Einweisung
17. Abnahmeprüfung
18. Vorbereitung zur Abnahmeprüfung
19. Revisionsunterlagen
20. Bedienung und Wartung
1. Angebotsbearbeitung
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Für die einzelnen Anlagenteile sind auf der Textgrundlage der Leistungsbeschreibung die technischen Daten auszuweisen und das Fabrikat sowie der Typ anzugeben, sofern nicht bindend vorgegeben. Es sind nur normgerechte und aus gängige, laufendem Herstellerprogramm stammende Bauelemente zu verwenden, die noch mindestens 5 Jahre nach Schlussabnahme der haustechnischen Anlagen erhältlich sind.
2. Allgemeine Ausführungsfestlegungen
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Objektschutz
Der Unternehmer haftet für alle von ihm gelieferten und eingebauten Werkstücke gegen Beschädigungen oder Verschmutzungen aller Art bis zur Schlussabnahme seiner Leistung durch die Bauleitung. Dies berührt nicht die Bestimmungen der VOB hinsichtlich der Gewährleistung.
3. Behördliche und sonstige Abnahmeprüfungen
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Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die Gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahrentermingerecht zu beantragen und einzuleiten.
Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagen- teile durch:
Erlaubnis-, Zulassung- und Aufsichtsbehörden, Technische Überwachungsorganisationen, örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung.
Die Einleitung des jeweiligen vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer erstellten Genehmigungs- und Prüfanträge vor Montagebeginn.
Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen durch den TÜV, VDS und sonstigen Sicherheitsüberwachungsorganisationen trägt der Auftragnehmer. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Prüfzeugnisse etc. sind zur Verfügung zu stellen.
4. Bemusterung
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Der Auftraggeber behält sich eine Besichtigung der einzubauenden Aggregate, Materialien und Geräte beim Auftragnehmer bzw. auf dessen Prüfstand vor; gegebenenfalls werden vom Auftraggeber Fabrikate und damit Qualitätsstandard vorgeschrieben. Auf Einheitlichkeit der Materialien, Einrichtungsgegenstände und Armaturen sowie Apparate und Geräten ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
Vor Bestellung müssen alle sichtbaren Anlagenteile und Einrichtungsgegenstände bemustert werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bauleitung bzw. des Bauherrn.
5. Nebenleistungen
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Folgende Leistungen sind über die in VOB Teil C erfassten Nebenleistungen hinaus Bestandteil der vertraglichen Leistung:
Anfertigen aller Montagepläne und Detailzeichnungen sowie nach Fertigstellen das Anfertigen der Revisionsunterlagen in der geforderten Zahl.
Angaben aller Daten für bauseits zu erstellende Anschlüsse, wie Heizungs- und Lüftungsanschlüsse. (Wenn notwendig sind Schaltschemen anzufertigen).
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die anderen fachlich Beteiligten alle erforderlichen Angaben über Leistungen in entsprechender Form erhalten, die diese in ihren Ausführungsarbeiten zu berücksichtigen haben. Die Mitteilungen haben so rechtzeitig in schriftlicher Form zu erfolgen, dass andere Firmen keine Behinderung in ihren Arbeiten anmelden können.
Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte, Werkzeuge und dergl. Vorhalten der Gerüste, auch über 2 m Höhe. Die Gerüste müssen den berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenentsprechen.
Einregulierung und Inbetriebnahme der gesamten Anlage sowie Einführung und Anleitung eines Vertreters der Bauherrschaft zum Bedienen der Anlage.
Für alle vorgenannten Nebenleistungen erfolgt keine gesonderte Vergütung.
6. Bauführung
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Für die Montage ist ein verantwortlicher bauleitender Monteur vor Montagebeginn zu benennen. Ein Austausch ist nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zulässig.
7. Bauseitige Nebenarbeiten
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Herstellen von Fundamenten, Bodenkanälen, Bohrgräben usw.
Das Schließen aller Aussparungen.
Der Auftragnehmer ist aber verpflichtet, zu kontrollieren, ob auch alle Aussparungen und Schlitze so verschlossen sind, dass die Einrichtungsgegenstände einwandfrei aufgestellt werden können und die Schallschutzmaßnahmen an den Installationen den Forderungen entsprechen.
Das Schlagen aller noch erforderlichen Deckendurchbrüchen und Wanddurchbrüchen, die bei den Rohbauarbeiten nicht ausgeführt wurden. Nachstemmen von vorhandenen Schlitzen und Aussparungen sowie kleine Anschlussstemmarbeiten sind vom Auftragnehmer auszuführen.
8. Ausführungsplanung
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Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Ausführungsbearbeitung alle notwendigen technischen Leistungen erbringen, die zur fachlicheinwandfreien Erstellung der Anlagen erforderlich sind.
Dies sind im folgenden:
Aufstellung sämtlicher Bedarfsberechnungen für die Anlagendimensionierungen.
Erstellen der Montagepläne und Detailpläne, wobei die Anlagenteile maßstäblich darzustellen sind, mit Höhenangaben der Kabeldosenbezogen auf Unterkante Kabelbahn entsprechend der endgültigen Koordination mit den Nebengewerken.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden.
Die zu erstellenden Unterlagen sind nach Vorgaben des Auftraggebers einheitlich zu beschriften, fortlaufend zu nummerieren und vom AN zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen.
Montageunterlagen für den Bereich Elektro-MSR-Technik: Die Anlagenschemata sollen die zusammenhängende Funktionsdarstellungen der Anlagenteile unter Angabe der Soll-Werte, Leistungen und Funktionsabhängungen ausweisen. In den Kabellisten sind die Leistungs- und Steuerkabel mit Leistungsangaben, Adernzahl- und Art, Start- und Zielortkennzeichnung sowie Stromkreisbezeichnungen auszuweisen.
Die baulichen Gegebenheiten, wie Lage und Größe der Aussparungen, Technikräume, Raumaufteilungen, Anordnung von Einrichtungsgegenständen müssen bei der Montageplanung berücksichtigt werden.
Alle Montagepläne müssen vor Montagebeginn 3-fach rechtzeitig zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Es darf nur nach genehmigten Plänen gearbeitet werden.
Die entsprechend der Koordination mit anderen Gewerken benötigen Montageunterlagen verteilt der AN selbst nach Erfordernis.
9. Montageunterlagen
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Folgende Montageunterlagen des AN sind der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben:
Montage- und Detailzeichnungen als Prüfexemplare, Grundrisse, Maßstab: 1:50.
Detailzeichnungen für Zentralen, Schächte, Funktionsschemata und Fließbilder.
10. Ausführung
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Auf folgende Punkte der Ausführung und Montage wird besonders hingewiesen:
Die Trassenführung ist mit den am Bau beteiligten Gewerken (Heizung, Lüftung, Sanitär) vor Montagebeginn abzustimmen.
Bei der Montage ist darauf zu achten, dass die Leitungen und Kabelbühnen an keiner Stelle Berührung miteinander und mit dem Mauerwerk haben. Auf sorgfältige Ausführung ist größten Wert zulegen.
Gips darf als Befestigungsmaterial für Kabel und Leitungen in Verbindung mit nicht verputzten Betondecken oder in Verbindung mit zementhaltigem Mörtel sowie in Feuchträumen und im Freien nicht verwendet werden.
Heizungssanitär- und Lüftungsanlagen oder andere haustechnische Anlagen sind im Einvernehmen und nach Unterlagen zu installieren bzw. zu verkabeln.
Hierzu sind die notwendigen Angaben und Schaltpläne rechtzeitig vom AN anzufordern und einzusehen.
Der netzseitige Anschluss an Aufzugsanlagen, Sanitär- und Heizungs- bzw. Lüftungsanlagen bzw. anderer haustechnischer Anlagen ist vom Elektroinstallateur vorzunehmen. Der Zuleitungsquerschnitt ist von den entsprechenden Firmen abzufordern, damit die$ richtigen Anschlussklemmen im Schaltschrank eingebaut werden.
Der Elektroanschluss aller anderen Motoren, Fühler, Geber, Ventile usw. an dem Schaltschrank sowie an die Geräte ist von dem H/L/S-Unternehmer selbst zu veranlassen oder durchzuführen.
Für die Errichtung von Fernmelde- und Antennenanlagen sind die einschlägigen Vorschriften der Deutschen Bundespost, der EVU sowie die Vorschriften der VDE 0855 zu beachten. Aller dafür notwendige Protokolle, Messungen und Anmeldungen sind vom AN zu erstellen.
Beleuchtungskörper verstehen sich stets betriebsfertig, d.h. einschl. Leuchtmittel, Schnellstarter, Befestigungszubehör oder anderer notwendigen Kleinteile. Die erforderliche Stückzahl ergibt sich aus den Plänen oder den Angaben durch die Bauleitung.
Als allgemeine Richtlinie zur Anbringung der Installationsgeräte gelten die folgenden Höhenmaße, es sei denn, in den Plänen sind andere Maße angegeben oder die Bauleitung legt andere Maße fest. Die Höhenangaben erfolgen stets vom Fertigfußboden bis zur Mitte$ der obersten Auslass- oder Schalterdose.
Steckdose für Dunstabzug in Küchen H = 210 cm
Steckdosen für Kühlschrank H = 30 cm
Steckdosen über Tisch in Küchen H = 105 cm
Lichtschalter an Türen H = 105 cm
Wandauslass für Beleuchtung allgem. H = 180 cm
Herdauslass H = 30 cm
Raumthermostate H = 150 cm
Spiegelleuchten in WC oder Bad H = 180 cm
Oberkante Unterverteilungen, Wandeinbau H = 200 cm
Kleinverteiler im Wohnungsbau, Mitte UV H = 150 cm
Steckdosen allgemein H = 30 cm
Alle Installationsgeräte sind mit Schraubbefestigungen in der u. P. Dose zu befestigen. Krallenbefestigungen sind nicht zugelassen.
Alle zur Ausführung kommenden Installationsgeräte, Leitungen und Kabel müssen das VDE-Zeichen aufweisen.
Bei Arbeiten an Blitzschutzanlagen oder Potentialausgleichsanlagen ist auf die Korrosionsfestigkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Verbindungen sind entsprechend zu behandeln.
Bei Haupttrassen und Aufhängungen von Leitungen und Kabeln ist auf die zulässige Brandlast zu achten. Werden 7 KWh/qm überschritten, ist eine F-30-Abschottung durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das ordnungsgemäße Verschließen von Kabeldurchführungen in Brandwänden bzw. Decken in den Vertragsleistungen inbegriffen ist.
Die Messeinrichtungen der Niederspannungsanlagen sind nach den Vorschriften der EVU zu installieren.
Alle Wand- und Deckenanschlüsse sind nach VDE 0100 mit den entsprechenden Auslassdosen auszurüsten. Die Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten.
Für die Anordnung des Hausanschlusses, den Zählerplatz oder anderer versorgungstechnischer Anlagen der EVU sind Gespräche mit den Versorgungswerken notwendig, die der AN zu führen und zu veranlassen hat.
Leerrohre, Trassen oder Kabelkanäle u. ä. dürfen nicht an andere Einrichtungen, Geländer, Lüftungskanäle, Rohrleitungen usw. befestigt werden.
Befestigungen mit Kunststoff-Bändern ist nur innerhalb von Kabelrinnen erlaubt.
Kreuzungspunkte von verlegten a. P. Leitungen sind vorher zu überlegen und geordnet auszuführen.
Schwachstromleitungen sind grundsätzlich getrennt von Starkstromleitungen zu verlegen.
Schwachstrom-Installationsgeräte sind mind. im Abstand von 100 mm an Installationsgeräte der Starkstromanlagen zu montieren. Eine Kombination von Schukosteckdosen mit Telefon, EDV oder Antennendosen sowie Sprechanlagen ist nach VDE nicht zulässig.
Die Anlagenteile haben der gebotenen Wirtschaftlichkeit des Nutzerbetriebes zu entsprechen.
Die Schilder aller Verteilungen, Rangierverteiler, Stromschienenverteiler usw. sind in weißem Kunststoff mit schwarzer, gefräster Schrift auszuführen. Der Text der Beschilderung ist vom AN vorzulegen und genehmigen zu lassen. Alle Einbaugeräte sind innen und außen mit Kunststoffschildern zu versehen.
Alle Kabel sind am Anfang und Ende und bei Richtungsänderung der Trasse mit der Kabelnummer in einem Kabelmerker zu kennzeichnen. Ein Muster ist vorzulegen. In Verteilungen und Rangierverteilern sind alle Adern mit der jeweiligen Kabelnummer mittels Aufsteckhülsen zu bezeichnen. Schrift mit Schablone oder Schreibmaschine.
Alle Geräte, wie Abzweigdosen, Steckdosen, Schalter, Taster, Leuchten, Verbraucher usw. sind mit der Stromkreisnummer zu versehen. Die Bezeichnung erfolgt mit dauerhaft selbstklebendem Kunststoffband und nicht abwischbarer, aufgebrachter Druckschrift. Beibauseits gelieferten und montierten Geräten ist die Bezeichnung mit dem Nutzer dieser Geräte abzustimmen.
Die einzelnen Klemmen werden dauerhaft mit Klemmbezeichnungen zum Aufklemmen versehen. Alle nach Ausschalten der Hauptschalter noch spannungsführenden Klemmen (auch an Geräten) werden als solche dauerhaft gekennzeichnet.
Einschaltbedingungen für Drehstrommotoren:
- Direkteinschaltung bis: 15 KW
- Sterndreieckanlauf bis: 100 KW
- Stufenloser Anlaufüber: 100 KW
Verdrahtungen zu potentialfreien Kontakten können ggf. mit vieladrigen Fernmeldekabeln, mind. 0.8 mm Leiterdurchmesser ausgeführt werden.
Bei der Montage von Leitungen ist darauf zu achten, dass an Stützen und Unterzügen keine Stemmarbeiten ausgeführt werden.
Die Stromkreisaufteilung hat so zu erfolgen, dass die Phasengleichmäßig belastet werden.
Wird Leerrohrverlegung im Beton gefordert, so erklärt der Bieter sich bereit, auch vor seinem schwerpunktmäßigen Montageeinsatz, in Abstimmung mit den Rohbauarbeiten, Monteure in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
11. Bezeichnung und Kennzeichnung
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Die Anlage ist so zu beschildern, dass jederzeit eine einwandfreie Bedienung, Wartung und Kontrolle möglich ist. Hierfür gelten die Normen DIN IEC 304, E DIN IEC 292, 293 u. 757, DIN 40 009 bis 48 509 sowie die VDE Bestimmungen.
12. Brandschutzbedingungen
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Die Leistungen und Lieferungen des AN müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde und den einschlägigen VDE und DIN-Normen entsprechen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Die als Brandschutzsicherung erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen.
13. Allgemeine Ausführungsbedingungen
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Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, dass eine gute Zugänglichkeit zu den zu bedienenden Anlagenteilen, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit sowie eine Ablesbarkeit aller Messinstrumente gewährleistet ist und ferner ausreichenden Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau von Teilen zur Verfügung steht.
Die Mindestgröße und - Lage von bauseits vorgegebenen Öffnungen für die Einbringung und Auswechselung von Anlagenteilen müssen vom AN geprüft werden.
>ATV Techn. Vertragsbed. für Elektro I.
>ATV Techn. Vertragsbed. für Elektro II. 14. Trassenführungen
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Der AN muss alle von ihm verlegten Verkleidungen, Kanäle, Kabeltrassen, Armaturen, Geräte usw. nach erstellter Montage, jedoch noch vor der Abnahme gründlich vom Bauschmutz reinigen. Beschädigte Grund- und Rostschutzanstriche sind vor Aufbringung von Dämmaterialien oder Verkleidungen zu erneuern. Neben der Reinigung hat eine generelle erstmalige Wartung sämtlicher mechanischer Teile zu erfolgen. Bei der Verlegung von Kabeltrassen muss sichergestellt sein, dass unter Berücksichtigung der nach untenausladenden Einbauteile und Aufhängungen die vorgegebene Mindestdurchgangshöhe verbleibt.
15. Funktionsprüfungen
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Zum Einregulieren der Gesamtanlage hat der AN alle erforderlichen Fach- und Hilfskräfte sowie Werkzeuge und Messgeräte zu stellen. Die Regelungsanlagen sind unbedingt vom Fachpersonal einzustellen
Für die Einregulierungsarbeiten müssen alle Geräte, Stellglieder, Fühler, Regelungsgeräte, Motoren, Pumpen usw. mit elektrischen Anschlüssen ihre endgültige Verdrahtung haben. Provisorische Anschlüsse sind nicht gestattet. Über die Einregulierungsarbeiten sind Protokolle anzufertigen.
Es sind Leitungsmessungen zum Nachweis der geforderten Leistungsdaten, wie Temperaturmessungen, Druck- und Differenzdruckmessungen, Schallpegelmessungen usw. mit geeichten Messgeräten unter Beisein eines Vertreters des AG und AN durchzuführen. Über die erzielten Messergebnisse ist ein Protokoll abzufassen.
16. Bedienungspersonal-Einweisungen
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Diese muss fachtechnisch und organisatorisch bedingt erfolgen, entsprechend den gewerkespezifischen Erfordernissen und in erforderlichem Umfang. Das gegengezeichnete Protokoll ist zusammen mit der Technischen Dokumentation zu übergeben.
17. Abnahmeprüfung
---------------------------------
Bei der Abnahmeprüfung hat der AN den Nachweis für die vertragsgerechte Erfüllung seiner Leistung zu erbringen. Für die Abnahmeprüfung ist das erforderliche Fach- und Hilfspersonal mit den notwendigen Geräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln bereitzustellen.
Die Abnahmeprüfung besteht aus:
- Vollständigkeitsprüfung
- Funktionsprüfung, wobei die Funktionen vom AN vorzuführen sind
- Funktionsmessungen, soweit lt. separater LV-Position besonders vereinbart.
18. Vorbereitung zur Abnahmeprüfung
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Der AN prüft und bestätigt die Vollständigkeit seiner Leistung und meldet dies unaufgefordert dem AG rechtzeitig vor der Abnahmeprüfung an.
Er überzeugt sich, dass die Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß arbeiten.
Die vom AN zu liefernden Wartungen und Bedienungsunterlagen sind
vollständig zu übergeben einschl. Protokoll über die Einweisung
des Wartungs- und Bedienungspersonals.
19. Revisionsunterlagen
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Als Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 3-facher Ausfertigung, 14 Tage vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben:
- Fachbauleitererklärungen
- Bestandszeichnungen komplett, farbig angelegt sowie vermaßt, mit allen während der Bauzeit eingetretenen Veränderungen und Korrekturen.
- Werkstattzeichnungen mit allen Maßeintragungen
- Zeichnungen über Zentralen, Maßstab 1:50, 1:20
- Technische Berechnungen
- Schematische Darstellung der Anlage
- Regelschemata und Stromlaufpläne
- Komplette Ersatzteilliste
- Mess- und Prüfprotokolle
Darüber hinaus ist jeweils ein zusätzlicher Satz Elektropläne in den Zeichnungstaschen der Schaltschränke zu hinterlegen.
20. Bedienung und Wartung
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Die Bedienungs- und Wartungsanweisung ist in 3-facher Ausfertigung zu liefern. Der Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle mit Angabe einer Teilliste und entsprechenden Intervallen aufzulisten. Die Bedienungs- und Wartungsanweisung soll Aussagen, entsprechend folgender Gliederung, machen:
Anlagenbeschreibung:
- Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung
- Garantiewerte
- Betriebsdaten
- Installationsdaten
- anlagenspezifische Merkmale
- Bestandsliste
Bedienungsanweisung:
- Funktion und Lage der Bedienungsorgane
- Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise
- Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und Regelungsgeräte
- Sicherheitseinrichtungen
- Betriebsunterbrechnung
- wirtschaftlichste Betriebsart
Wartungsanweisungen:
- Schmier- und Dichtungsarbeiten
- Fehlersuchtabelle
- Spezialwerkzeuge
- Eigenschaften von Hilfsstoffen
- vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert.
Ersatzteilaufstellung:
- Alle dem Verschleiß, Bruch sowie der Reservevorhaltung unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch auszuführen.
Die Ersatzteilliste
enthält für jedes Teil: Hersteller
Typ / Fabrikat-Nummer
Größe/Leistung und sonstige Bestelldaten
>ATV Techn. Vertragsbed. für Elektro II.
Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen: Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen:
Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen:
1 Titel 1, Neubau Starkstrom
1
Titel 1, Neubau Starkstrom
1. 1 442 Eigenstromversorgung/ Sicherheitsbeleuchtung
1. 1
442 Eigenstromversorgung/ Sicherheitsbeleuchtung
1. 2 443 Niederspanungsschaltanlage
1. 2
443 Niederspanungsschaltanlage
1. 3 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 3
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 4 445 Beleuchtungsanlagen
1. 4
445 Beleuchtungsanlagen
1. 5 446 Blitzschutz und Erdungsanlagen
1. 5
446 Blitzschutz und Erdungsanlagen
1. 6 449 Starkstromanlagen, sonstiges
1. 6
449 Starkstromanlagen, sonstiges
2 Titel 2, Neubau Schwachstrom
2
Titel 2, Neubau Schwachstrom
2. 1 451 Multimedia
2. 1
451 Multimedia
2. 2 452 Such- und Signalanlagen
2. 2
452 Such- und Signalanlagen
2. 3 456 Gefahren- und Alarmanlage
2. 3
456 Gefahren- und Alarmanlage
3 Titel 3, Außenanlagen
3
Titel 3, Außenanlagen
3. 1 556 Niederspannungsinstallationsanlagen
3. 1
556 Niederspannungsinstallationsanlagen