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Angaben zum Bauvorhaben Projektspezifische Vorbemerkungen
Leistungsabfrage
Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle zur Herstellung des vorgenannten Projektes erforderlcihen Werklohnleistungen.
Baustelle / Erreichbarkeit / Bauablauf / Bauzeit
Das Grundstück befindet sich in der Düsseldorfer Innenstadt, wird begrenzt durch die Friedrichstraße im Westen sowie die Talstraße
im Westen. Die nördlichen bzw. südlichen Begrenzungen ergeben sich aus Gebäudegiebeln der Straßengebäude sowie Auißenwänden angrenzender Hofgebäude und Grundstücksmauern.
Die mittlere lichte Geschoßhöhe der Etagen beträgt im Rohbaumaß OKRD-UKRD in den aufgehenden Geschossen ab EG 2,56 m; Technikgeschoss 2,70 m; im UG 2,70-3,38 m; sowie ca. 3,90-5,70 m in der Lobby.
Die BGF des Projektes beträgt ca. 12.700 m2 ober- und unterirdisch. Die Gesamtkubatur beträgt inklusive Gründung ca. 40.373 m3 BRI. Das Projekt verfügt über 1 Tiefgaragen-/UG-Ebene in den
aufgehenden Geschossen mit Hotelnutzung vom EG bis zum 6. OG
sowie einem Technikgeschoss. Das Wohngebäude verfügt über 6 Vollgeschosse.
Die Baustelle ist bauseits, während der Rohbauzeit mit 2 Hochbaukranen ausgestattet. Die Nutzung kann in Abstimmung
mit der Bauleitung auf Nachweis erfolgen.
Den Bestimmungen der Baustellenordnung, des Arbeitsschutzes und die Vorgaben des SiGe-Koordinators ist vollumfänglich Folge zu leisten. Die Einhaltung und Umsetzung der UVV der Berufsgenossenschaft und gesetzlichen Unfallkassen sind allseits bekannt und als Nebenleistung in den Einheitspreisen der LV-Positionen berücksichtigt.
Sofern diese Firmen zeitgleich tätig werden müssen, sind deren Arbeiten zu dulden. Der NU ist verpflichtet, zeitliche, räumliche und inhaltliche Abstimmungen zu befördern und vorbeugend auf mögliche Behinderungen hinzuweisen und an deren Beseitigung mitzuwirken.
Das Lagern von Gerüstteilen , ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht
möglich.
Die Aufstellung von Fassadengerüste, auf abzudichtenden Flächen (Terrassen, Innenhöfen), sind in Absprache mit der Bauleitung, auf Kanthölzern und hochaufgestellten Spindeln aufzubauen, damit eine nachträgliche Abdichtung erfolgen kann
Der Baustellenzugang und Überwachung erfolgt über den Dienstleister
Opticon
Angaben zum Bauvorhaben
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Gewerk - Gerüstbau
Für die Ausführung nach dem gegenwärtigen Stand und den anerkannten Regeln
der Technik sind alle Vorschriften der VOB, insbesondere die Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), alle dort
aufgeführten DIN-Normen, neuester Fassung und die Einführungserlasse
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 280
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
DGUV Information 201-011
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
(bisher: BGI 663)
DGUV Information 201-026
HAuswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
(bisher: BGI 825)
BGR 179
Einsatz von Schutznetzen
1. Der An- und Abtransport, der Auf- und Abbau, das
Vorhalten und Betreiben der zur Durchführung der
vertraglichen Leistungen erforderlichen Geräte und
Hilfseinrichtungen sind Bestandteil des Auftrages.
2. Lage und Transportwege
gem. anliegenden Übersichtsplänen / Baustelleneinrichtungsplänen
3.Standflächen
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen im Außenbereich bestehen aus verdichtetem RC-Material
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen haben eine maximal zulässige Belastung von, Verformungsmodul EV2 /45MN/m²
4. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
5. Einbringöffnungen (Höhe 4 m) sind in Absprache der Bauleitung sowohl in der Außenfassade als auch in der Atriumfassade freizuhalten.
6. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
7. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes abgestimmt ist.
8. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
9. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit der Fassade entsprechendem Stoff zu verschließen.
bzw. werden Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
10. Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt
Technische Vorbemerkungen
01 Gerüstbau
01
Gerüstbau
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
02 Lastenaufzüge /Arbeitsschutz -Allgemeines
02
Lastenaufzüge /Arbeitsschutz -Allgemeines
02.01 Personen- und Lastenaufzug
02.01
Personen- und Lastenaufzug
02.02 Arbeitsschutz -Allgemeines
02.02
Arbeitsschutz -Allgemeines