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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“.
Bauteil B – Serviced Apartments
In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume.
Bauteil C – Wohneinheiten
Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen:
· Haus 1: 27 Einheiten
· Haus 2: 31 Einheiten
· Haus 3: 28 Einheiten
Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt.
Flächenbilanz
Bauteil B – Serviced Apartments
· Obergeschosse (E0–E4): 6.075 m²
· Untergeschoss: 2.765 m²
Bauteil C – Wohneinheiten
· Obergeschosse (E0–E4): 5.550 m²
· Untergeschoss: 4.580 m²
Gesamt Bauteile B + C
· Summe: 18.890 m²
Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche)
· UG: 3.795 m²
Tragkonzept
Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers.
In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden.
Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Elektroanlagen
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Das Umsetzen der Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist zu berücksichtigen.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Elektroanlagen in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Durch den AN verschuldeten Terminverzug ist dieser durch verstärkten/optimierten Personal- und Materialeinsatz sowie im 2-Schichtbetrieb bzw. durch Samstagarbeit zu kompensieren.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
Es wird vorsorglich darauf Aufmerksam gemacht, dass bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien / Unfallverhütungsvorschriften o. dgl., nach Ermahnungen und keiner Besserung des jeweiligen Sachverhaltes, unverzüglich zum Schutze von Personen Baustellenverweise ausgesprochen werden können. Diese sind unverzüglich abzuberufen und zu ersetzen.
2.5 Elektroanlagen
Werk- und Montageplanung des AN
Montageunterlagen sind auf Grundlage der vorliegenden Leistungsbeschreibung und der Ausführungspläne unter Berücksichtigung aller rechtlichen, fachspezifischen und bauseitigen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung, unter Einschluss der Montage- und Werkstattzeichnungen, Anlagenschemata sowie der Prüfung von Schlitz- und Durchbruchspläne zu erstellen.
Die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Ausführungspläne des Fachplaners stellen keine Montagegrundlage dar.
Der Auftragnehmer hat die Werk-/Montageplanung und die Montagezeichnungen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen und beim AG einzureichen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlage beteiligten Firmen die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Angaben und Unterlagen erhalten.
Geänderte Zeichnungen und Unterlagen sind mit einem Index zu versehen, die Änderungen eindeutig kenntlich zu machen.
Sämtliche Zeichnungen sind in einer Planliste zu führen und haben einen vereinbarten Verteilerkopf aus dem hervorgeht, wer wann die jeweilige Zeichnung erhalten hat.
In die Montageunterlagen sind alle Daten einzutragen, die zur Beurteilung der Anlage, zur Identifikation von Bauteilen und zum Erkennen von funktionalen Zusammenhängen erforderlich sind.
I nhalt der Montageunterlagen:
- Anlagen- und Gerätezeichnungen
- Gerätetypen und Fabrikate
- Geräteabmessungen
- Raumbezeichnungen
- Vermasste Montagepositionen
- Leistungen von Verbrauchern
- Art der Brand-, Schall- und Wärmeschutzdämmung
- Aufstellorte von Verteilungen
Die Montageunterlagen bestehen aus:
- Installationsplänen M 1:100 / 1:500
- Schemata
- Anlagenschema
- Montagezeichnungen M 1:100
- Detailzeichnungen M 1:20
- Schachtbelegungspläne M 1:20
- Geprüfte, genehmigte Unterlagen
- Bemusterungsunterlagen
- Datenblätter / Bauaufsichtliche Zulassungen
- Verteilungspläne
- Notwendige Berechnungsunterlagen (Lichtberechnung, Kurzschluss und Selektivität, usw)
- Funktionsbeschreibung
- Fortschreibung aller übermittelten Unterlagen auf Grundlage der Ausführungsplanung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Ausschreibung und der Ausführungspläne sowohl die Werks-bzw. Montageplanung als auch die Bestands- bzw. Revisionspläne zu erstellen. Aus den Planungen/Plänen müssen sämtliche Einzelheiten ersichtlich sein. Soweit erforderlich bzw. auf Wunsch der Fachbauleitung sind schriftliche Erläuterungen z. B. für die Ausführung der Anlagen, Leitungs- und Kabelverlegung usw. den Bestands- bzw. Revisionsplänen beizufügen.
Die Zusammenstellung aller für die MSR erforderlichen Materiallisten und Leistungsangaben, sowie Abstimmung der erforderlichen Regelkomponenten vor Ausführung ist im Leistungsumfang des AN enthalten.
Allgemein
Die Verantwortung für die technisch einwandfreie, den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechende Ausführung trägt allein der Auftragnehmer. Der Leistungsumfang umfasst alle Leistungen und Nebenleistungen, die für die Gesamtleistung erforderlich sind, auch wenn sie nicht im Einzelnen beschrieben sind.
Es werden Baubesprechungen örtlich erfolgen. Der Auftragnehmer ist, im Rahmen der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht, verpflichtet einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden zum entsprechenden Leistungszeitraum.
Erhöhter und unzumutbarer Lärm durch einen Leistungsabschnitt ist rechtzeitig dem Auftraggeber mit Vorlauf in Kenntnis zu setzten. Hierbei muss dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden ggf. Vorsorgemaßnahmen und Informationen weiterzuleiten.
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch höher als 3,50 m Arbeitshöhe, für die eigene Leistung erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist.
Das Reinigen der Anlagenteile, Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern etc. vor Übergabe ist in die auszuführende Leistung einzukalkulieren.
Koordination
Der AN ist verpflichtet, sämtliche vom ihm zu erbringenden Leistungen mit den anderen am Bau tätigen Gewerken zu koordinieren. Hierzu gehören neben der terminlichen Koordination - um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden - auch die detaillierten Abstimmungen der Trassenführungen hinsichtlich der geometrischen Lage und der Höhenkoordinaten.
Gleiches gilt sinngemäß für die Anordnung sämtlicher Objekte wie Rangierverteiler, Tableaus, Steuertafeln, Unterverteilungen sowie Schalter und Steckdosen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit allen Firmen, die zur Betriebsfertigkeit ihres Leistungsumfanges elektrische Anschlüsse benötigen, den Arbeitsablauf zu koordinieren, sowie die erforderlichen Anschlüsse und Anschlusswerte zu erfragen. Über alle diesbezüglichen Besprechungen sind Aktenvermerke anzufertigen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Stoffe und Bauteile
Die geforderten Fabrikat- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig
und zweifelsfrei anzugeben.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen. Die erforderlichen Unterlagen sind dem Angebot beizulegen.
Ist der Nachweis der Gleichwertigkeit strittig, gilt er als nicht erbracht. Es ist dann das vom Auftraggeber verlangte Fabrikat zu liefern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein als gleichwertig angebotenes Fabrikat abzulehnen.
Bei gleichartigen Gegenständen, z.B. Motore, Schaltschränke, Schaltgeräte, Bezeichnungs-
Schilder usw. sind einheitliche Fabrikate zu verwenden.
Im gesamten Bauvorhaben dürfen für gleiche Anforderungen bzw. Aufgaben nur Materialien gleichen Fabrikats und Typs eingesetzt werden.
Alle angebotenen und zu verwendenden Materialien müssen die, entsprechend ihrem Einsatz gültigen Bauartzulassungen VDE-Zeichen, CE-Kennzeichen inklusive CE Konformitätserklärung, PA-I-Zulassungen, Typenschilder und Zulassungsbescheide etc. haben und auch den jeweilig zutreffenden Normen entsprechen.
Vor Ausführung hat der Auftragnehmer unaufgefordert für sämtliche Einrichtungen wie Leuchten, Schaltgeräte usw. und besonderen Teilen, Muster oder ggf. Zeichnungen oder Abbildungen vorzulegen, aus denen alle Einzelheiten sowie deren Einbauorte zweifelsfrei ersichtlich sind. Den Umfang der Bemusterung bestimmt der Auftraggeber.
Brandschutzmaßnahmen
Bei Wand- und Deckendurchbrüchen sind Zwischenräume (Luftspalt zu Bauteil) vom AN luftdicht und feuerbeständig zu schließen. Die Auflagen des Schall- und Brandschutzes sind zu berücksichtigen.
Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von
Brandschutzmaterialien bzw. entsprechender Komponenten in der entsprechenden Qualität bzw.
Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenem System zu verschließen.
Prüfzeugnisse, allgemein-bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten
Materialien sind vor dem Einsatz vorzulegen und durch den Brandschutzsachverständigen bestätigen zu
lassen.
Ausführung:
Die Ausführung beinhaltet
- alle Transporte an der und auf die Baustelle.
- sämtliche Befestigungsmaterialien, wie zum Beispiel Schlitzbandeisen, Ankerschienen, Dübel, Schrauben, Schellen, Rohrhaken, Zugentlastungen, Spezialzement, usw., aber auch Kleinmaterial wie Zugdraht, Muffen, Verschraubungen, und sonstige Materialien, die zum betriebsfertigen und betriebssicheren Betreiben der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagenteile notwendig sind, welche im Leistungsverzeichnis aus Übersichtlichkeitsgründen nicht als Einzelposition aufgeführt sind.
- sämtliche Hilfsarbeiten wie Einmessen, Ausschneiden von Planplatten, Anfertigen von Schlitzen, Löchern, Aussparungen, ferner Durchbrüche in alle Wandarten beliebiger Dicke.
- die Überwachung der Arbeiten durch einen Elektromeister.
- das Ermitteln der tatsächlichen Stückzahlen und Kabellängen entsprechend den Verhältnissen an Ort und Stelle.
Befestigungen, Aufhängekonstruktionen
Für die Befestigungen und aufhänge Konstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen bzw. zu montieren und genehmigen zu lassen. Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen.
Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln nach den Vorgaben des Statikers des AN auszuführen.
Die Verwendung von Schussapparaten ist untersagt.
Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Bei Benutzung von Ankerschienen für Befestigungen sind die zulässigen Traglasten mit dem Statiker abzustimmen. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik in Berlin allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel
Verwendet werden. Der Bieter hat vor Ausführung die Zulassungsbescheide der von ihm verwendeten Dübel beizufügen.
Der Auftragnehmer hat alle Dübel nach den in den Zulassungsbescheiden festgelegten Anforderungen, insbesondere den allgemeinen und besonderen Bestimmungen über die Anwendung, die zulässigen Lasten, die Montage, deren Kontrolle, sowie die Überwachung der Ausführung der Dübel Montage, in eigener Verantwortung zu wählen und auszuführen. Die Montage von Dübeln, die in die Unterseiten von Decken und anderen Bereichen in der durch Lastspannungen erzeugten Zugzone gedübelt werden muss mit Statiker und Prüfstatiker des AN abgestimmt werden.
Kernbohrungen
Kernbohrungen sind grundsätzlich vor der Durchführung der Bauleitung anzuzeigen. Kernbohrungen bis 60 mm sind anhand der Planeintragungen mit einzukalkulieren.
Informationspflicht
Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Eventuelle Erschwernisse bei Lieferung und Montage sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Einwände oder Ansprüche aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse können nicht geltend gemacht werden.
Beschilderung, Kennzeichnung
Sämtliche Anlagenteile sind nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber umfassend mit einer
aussagekräftigen Resopalbeschilderung zu versehen.
Farbkennzeichnungen in Anlehnung an DIN 2403 und 2404, alle 5 - 10 m, mindestens jedoch 1x pro
Raum sind vorzusehen.
Beschriftungen der Anlagen sind grundsätzlich in deutscher Sprache auszuführen
In jeder Technikzentrale ist ein Anlagenschema als Gesamtschaltbild mit Darstellung aller Anlagenteile sowie kompletter Sensorik und Aktorik auf einer PVC-Platte aufgedruckt aufzuhängen.
In jedem Verteiler ist der Schaltplan in aktualisierter Form in einer Plantasche bereitzustellen.
Verlegung von Trassen
Alle Trassen sind in solchen Abständen von anderen Installationen, zu verlegen, dass die Leitungssysteme einwandfrei montiert und isoliert werden können.
Bei Kabelpritschen ist darauf zu achten, dass die Kabel einwandfrei eingelegt werden können. Die Leitungsführung hat generell über festgelegte und mit allen Gewerken koordinierte Trassen zu erfolgen.
Schutz der Anlagenteile während der Bauzeit
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauzeit alle Anlagenteile, Geräte, Installationen, usw, geschützt sind und kein Schmutz eindringen kann.
Empfindliche Einbauteile (Leuchten, usw.) müssen so verpackt angeliefert und geschützt werden, dass sie während der Montage und Bauzeit weder verschmutzt noch beschädigt werden können.
Das Reinigen der Anlagenteile, Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern, etc. vor Übergabe ist Bestandteil der Leistung.
Inbetriebnahme
Überprüfung aller Einbausituationen Kontrolle der elektrischen Anschlüsse aller Anlagenteile. Einstellung sämtlicher Schutzorgane und Schalter und deren Protokollierung Leistungsmessungen, Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 Einstellen der Sollwerte, Ermittlung der Parameter, Todzeiten usw. Erstellung eines Inbetriebnahme- und Übergabeprotokolls Gemeinsame Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO der Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit (falls erforderlich) zu Lasten des AN Black Building Test Prüfen übergeordneter Leistungen mit den jeweiligen Gewerken Einweisung des Kunden in die Bedienung der Anlagenkomponenten Hinweise zur Wartung Die Inbetriebnahme erfolgt auf Anweisung des AG auch abschnittsweise ohne Mehraufwand An- und Abfahrt sowie die zur Inbetriebnahme notwendigen Gerätschaften
Prüfungen und Prüfgebühren
Teile der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind einer Sachverständigenabnahme zu
unterziehen. Der Auftragnehmer schuldet die Übergabe mängelfreier Abnahmeprotokolle des
Sachverständigen.
Die Sachverständigen werden vom AN bestellt. Alle für die Abnahme erforderlichen Unterlagen, d. h.
Anträge, Formblätter und Zeichnungen sind dem Sachverständigen in entsprechender Anzahl durch den AN zur Verfügung zu stellen. Dem Auftragnehmer obliegt die Koordination der Abnahmen.
Veranlassen bei Behörden
Anlagen, die behördlichen Vorschriften, Auflagen oder Genehmigungen unterliegen, hat der AN rechtzeitig mit den zuständigen Stellen zu klären und die evtl. erforderlichen Unterlagen zu erstellen und einzureichen. Genehmigungsgebühren übernimmt der AG.
Abnahmen
Die geforderten Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungs- Anweisungen, Revisionsunterlagen müssen zur Abnahme vollständig und geprüft vorliegen.
Alle Anlagenteile müssen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sein.
Vorbereiten der Übergabe
Das Bedienungspersonal des AG ist einzuweisen. Die Anlagen werden so lange unter Aufsicht des AN betrieben, bis die einwandfreie Funktion gewährleistet ist und das eingewiesene Personal die Kontrolle übernehmen kann. Rechtzeitig vor dem vereinbarten Übergabetermin ist mit dem Probebetrieb zu beginnen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der ATV/DIN18382 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
- Mehraufwendungen für Räumen von Material sowie Verlagerung der auszuführenden Leistungen in einen anderen Bau-/Gebäudeabschnitt
4 Abrechnungshinweise
Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsfortschritt.
Der Leistungsfortschritt ist mit dem AG als Voraussetzung für die Gestellung der Abschlagsrechnung abzustimmen. Die für die Leistungsfeststellung erforderlichen Unterlagen (bspw. Berechnungsmatrix, markierte Pläne, kumulierte Mengenermittlung, Leistungsmeldungen etc.) werden vom AN nachvollziehbar erstellt und dem AG zu Verfügung gestellt.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Gewerke spezifische Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen.
Die Revisionsunterlagen sind 1-fach in digitaler Form (i.d.R. PDF/ DWG / XLS / DOC) abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- bauaufsichtliche Zulassungen / Brandschutznachweise
- Zulassungen
- Bezugs- und Herstellernachweise
- Datenblätter
- Revisionspläne/-schemata / Schaltpläne
- technische Berechnungen
- Anlagenbeschreibung
- Bedienungsanleitung
- Ersatzteilaufstellung
- Sachverständigen Abnahmen
- Protokolle Funktionsprüfung, Parametereinstellungen, Inbetriebnahme, etc.
- Ergebnis der Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO
- Einweisung
- Pflege- / Wartungsunterlagen
- Wartungsangebot
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
DGNB / QNG 1. Zertifizierung
Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung.
1.1 Mitwirkung des AN
Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen.
Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen.
Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei:
A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260422_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_TGA-Elektro_V1 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
4 440/450 ELEKTROTECHNIK
4
440/450 ELEKTROTECHNIK
4.1 Grundleistungen Bauteil B
4.1
Grundleistungen Bauteil B
4.2 Grundleistungen Bauteil C
4.2
Grundleistungen Bauteil C