Aufzugsanlagen
Montpellier Carré, Heidelberg
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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                             3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen 1     Vorbemerkungen Die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (LV) sind vollständig zu erfüllen, dies gilt auch für Auflagen des Bauherren, die über die Mindestforderungen der EN 81 hinausgehen. Nebenangebote und Einwendungen sind in einem separaten Schreiben zu benennen und gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftraggeber (AG). Eigene Lieferbedingungen des Auftragnehmers (AN), die dem LV widersprechen, werden nicht anerkannt. Grundlage bilden das Leistungsverzeichnis und die technischen Anforderungen aus dem zu erwartenden Betrieb sowie die besonderen Vertragsbedingungen des AG. Die Konformitätserklärung mit Beschreibung des bestimmungsgemäßen Betriebs sowie behördliche Abnahmen sind vom AN vor der Bauabnahme zu erbringen. Sämtliche Beschreibungen und Risikoanalysen erstellt der AN. Die Kosten für diese Unterlagen sind in der Grundposition Aufzug enthalten. Der Bieter stellt den Bauherren von patentrechtlichen Forderungen frei und erklärt mit dem Angebot, dass keine Forderungen aus Patenten gegenüber Dritten aufgrund geschützter Installationen bestehen. Die Abgabe des Angebotes gilt als Zusage, dass der Anbieter sich über die Gegebenheiten vor Ort unterrichtet hat. Die nachträgliche Geltendmachung von Kosten aufgrund fehlender Informationen, die der Bieter hätte beschaffen können, ist ausgeschlossen. Die Leistung des AN umfaßt sämtliche Leistungen, die zur ordentlichen Erstellung der betriebsfertigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Im LV nicht ausdrücklich erwähnte, aber zur endgültigen, betriebsfertigen Fertigstellung und zum Betrieb der Anlagen erforderliche Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Baustoffe, Hilfsstoffe, Montagegerüste, Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sowie die Ausführung aller erforderlichen Nebenarbeiten, sind einzukalkulieren und vom AN auszuführen. Bedarfs- und Eventualpositionen müssen ebenfalls betriebsfertig in Verkehr gebracht werden. Alle Nebenkosten für Versicherungen, Auslösung und Fahrtgelder sowie die Kosten für Fracht, Abladen, Transport, das Bereitstellen von Arbeitsgeräten, Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Verpackungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die wöchentliche Baureinigung (besenrein) sowie Zwischenreinigungen mit u. a. Entfernung von Resten sind vom AN zu berücksichtigen. Alle Bauteile sind in erstklassiger Qualität und gemäß den gültigen Regeln und dem Stand der Technik in Verkehr zu bringen. Für bewegte Teile und Führungselemente sind nach dem Stand der Technik wartungsfreie Komponenten zu verwenden. Vor Fertigungsbeginn ist eine kostenfreie Bemusterung oder aussagefähige Darstellung sämtlicher Ausstattungsteile der Aufzugsanlagen durchzuführen. Dazu gehören Beleuchtung, Taster und Anzeigen, Bedientableaus, Wand- und Deckenverblendungen, Verglasung und Glaseinfassungen, Ansicht der Fahrkorb- und Schachttüren, Muster des Handlaufes, der Oberflächenmaterialien, Angaben zur Notrufeinrichtung sowie die im LV weiter genannten Ausstattungsteile. Der Bieter hat aussagefähige Produktinformationen zu liefern, diese werden Bestandteil des Angebotes. Der AN hat ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem nachzuweisen. 2     Vorschriften und Bestimmungen Bei der Ausführung der Aufzugsanlagen sind neben den in der VOB ausgeführten DIN-Vorschriften insbesondere folgende Vorschriften und Bestimmungen in der neuesten Fassung einzuhalten; es gilt die Fassung am Tag der Inbetriebnahme: - bundes- und landesrechtliche Vorschriften, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung - Richtlinie über Aufzüge 2014/33/EU sowie Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, jeweils in der aktuellen Fassung - Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge DIN EN 81-20 sowie DIN EN 81-50 - Zugängigkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen DIN EN 81-70 - Verhalten von Aufzügen im Brandfall DIN EN 81-73 - EN 81-77 Aufzüge unter Erdbebenbedingungen - EN 12015/12016 Störaussendung, Störfestigkeit - DIN 8989, VDI 2566 Schallschutz - Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen  Regeln für die Instandhaltungsanweisungen DIN EN 13015 - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR-Leitungsanlagenrichtlinie) - einschlägige DIN- und VDE-Vorschriften - Unfallverhütungsvorschriften UVV der Berufsgenossenschaften - EMV-Gesetz 89/336/EWG in der neuesten Fassung - die Anlagen müssen funkentstört ausgeführt werden nach geltenden DIN- und VDE-Richtlinien. Im Falle   fehlender Abschirmungen bei parallelen Leitungsführungen unterschiedlicher Spannungen und Frequenzen ist   der Nachweis über die Funkentstörung durch fachgerechte Messungen zu erbringen. - Fahrschachttüren für Fahrschächte mit Wänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 18090  DIN 18092 bzw. EN81-58 - Konstruktion der Aufzugstüren - Schallschutz im Hochbau DIN 4109 3     Durchführung Die Montage ist seitens des AN in Eigenverantwortung zu organisieren. Vor dem Fertigungsbeginn sind alle Einbaumaße zu prüfen und Unstimmigkeiten umgehend mitzuteilen. Weiter sind die Einbringwege vor Ort zu prüfen. Entsprechende Schutzmaßnahmen und Sicherheitskoordinationen sind zwingend erforderlich. Eventuelle Schweißarbeiten sind mit entsprechenden Schutzmaßnahmen auszuführen. Dabei sind Personen sowie Einbauten und Installationen zu schützen. Die Ausführungsarbeiten hat ein unbedingt zuverlässiger, qualifizierter, in der Praxis erfahrener Fachmann zu leiten und ständig zu überwachen. Er ist Fachbauleiter im Sinne der Landesbauordnung und vor der Ausführung schriftlich zu benennen. Die Bauleitung behält sich das Recht vor, vom AN einen anderen Fachbauleiter zu fordern, falls sie mit dessen Leistungen aus anzugebenden Gründen nicht einverstanden ist. Die Montage muss durch Fachmonteure vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer erfolgen. Der Einsatz von Subunternehmen ist vorweg zu benennen und muss vom Auftraggeber (AG) genehmigt werden. Für Transport- und Umverpackungen besteht Rücknahme- und Verwertungspflicht. Nach Abschluß der Montagearbeiten sind die Anlagen ausreichend gegen Beschädigung zu schützen. Vor der Bauherrenabnahme sind der Schacht sowie alle Sichtflächen zu reinigen und von Klebefolien restlos zu befreien; Gläser und Verkleidungen sind fachmännisch gereinigt, die Edelstahloberflächen mit Versiegelungsmittel (Nanospray) gegen Fingerabdrücke imprägniert zu übergeben. 4     Anzuwendende Arbeitsverfahren, Materialien, Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung Es sind nachhaltige und servicefreundliche Produkte zuliefern. Der Anbieter hat Bezugsquellen für die Ersatzteilhaltung nachzuweisen, insbesondere für die Komponenten Steuerung, Regelung, Antrieb und Tragmittel. Ersatzteile, Servicewerkzeuge, Softwareanwendungen und dazugehörige Handbücher müssen nachweislich über den Fachhandel durch den AG und durch Dritte (Fachbetriebe für Aufzugsservice) bezogen werden können. Auf Anforderung sind Preise für diese Teile nachzureichen. Bei der Beauftragung der Wartung an Dritte oder auch im Streitfall sind etwaige Sperren frei zugänglich zu schalten. Spezielle Servicewerkzeuge oder Programme sind dem Bauherrn zugänglich zu machen. Die Störungsquote soll bis 1 Störung pro Anlage und Jahr bzw.100.000 Fahrten liegen. Rostfreier Stahl bzw. Edelstahl muss Werkstoff Nr. 1.4301 (DIN EN 10088) entsprechen. Alle Konstruktionsteile sind in hoher fachlicher Güte und maßgerecht herzustellen. Alle Stahlteile im Schacht sind mit Fertigbeschichtung zu liefern. Aggregate und Schaltschränke sind generell mit Fertigbeschichtung bzw. mit Edelstahlverkleidung V2A geschliffen K240 zu liefern. Beschädigte Stellen sind vor Ort nachzubessern und der Fertiganstrich am Ort ist fachmännisch auszuführen. Alle Aufzugsteile müssen einen vollwertigen Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 12944 aufweisen. Entrostung durch Sandstrahlen muß mindestens mit einem Entrostungsgrad SA 2 - 2,5 ausgeführt werden. Edelstahloberflächen sind mit Pflegemittel zur Konservierung und zum Schutz gegen Fingerabdrücke behandelt zu übergeben. Edelstahlausführungen sind unter der betreffenden Position beschrieben und dort preislich zu berücksichtigen. 5     Nebenleistungen des AN - Abbau des evtl. im Schacht befindlichen Gerüstes und Absturzsicherungen des Gewerkes Rohbau sowie   Lagerung bzw. Bereitstellung zur Abholung nach Vorgabe der Bauleitung - Stellung und Einbau aller nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften bzw. den UVV erforderlichen   Schutzmaßnahmen und Arbeitsbühnen für die Montage der Aufzugsanlagen, Entsorgung und Rücklieferung   von nicht mehr benötigten Materialien - Angabe der Abmessungen und sonstigen technischen Erfordernisse sowie Liefern, Einrichten und Befestigen   von Gerüsthülsen und schuhen, Halteeisen, Ankern, Befestigungsschienen, Einlegeteile und ähnlichen   Elementen im Fahrschacht; Säubern der Einlegeteile an den Befestigungspunkten - Vorhalten von Werkzeugen und Montagehilfen sowie die verantwortliche Beaufsichtigung der Einbauarbeiten - Stellung des Monteurs sowie Bereitstellung der Belastungsgewichte für die Abnahmeprüfung durch den   regional zuständigen Sachverständigen der Abnahmebehörde und den Bauherren - Betriebsfertige Montage bauartgeprüft vor der Bauherrenabnahme - Gebühren für die Vor- sowie Bau- bzw. Abnahmeprüfung und für die Bestätigung der Konformität durch die   regional zuständige Abnahmebehörde sowie das Einweisen von mind. 3 Aufzugswärtern durch einen   Sachkundigen mit Nachweis - Koordination bzw. schriftliche Hinweise über bauseitige Zusatzleistungen, die zur reibungslosen   Montagedurchführung und mängelfreien Sachverständigenprüfung erforderlich sind (wie z.B.   Bodenanschlüsse erstellen, Erdungspunkte für Schienen und Türen anbinden, Prüfen und Auflegen von   Schnittstellen zum Notrufanschluß, Testen dieser Einrichtungen auch, falls erforderlich, außerhalb der   normalen Arbeitszeit) 6     Leistungen des AG Zugangsberechtigung -Lieferung von Schließzylindern Abnahme - Beistellen der Aufzugswärter gemäß Betriebssicherheitsverordnung bei der Abnahme oder Übergabe - Beistellen von Betreuungspersonal zu den behördlichen Abnahmeprüfungen. 7     Abnahme einschließlich Funktions- und Leistungsprüfung sowie Güteprüfung Neben der Abnahme durch den Bauherren und den Sachverständigen des Bauherren wird der Fachplaner die Leistungsprüfung mit Messung durchführen. Der AN hat hierzu das Montagepersonal sowie, falls erforderlich, Belastungsgewichte zu stellen. Die Abnahmetermine sind mit dem Fachplaner abzustimmen. Im Falle notwendiger Nachabnahmen aufgrund Mängel trägt der Verursacher die Kosten. Die Leistungsmessung erfolgt mit einem PMT-Meßsystem. Die Rohdaten werden bei Nenngeschwindigkeit im Fahrkorb gemessen, abweichend von ISO 18738 mit einem 12 Hz-Filter. Der Schalldruck wird mit einer vereinfachten Meßmethode nach PMT ermittelt mit einer Meßposition in 1 m Abstand von der zu messenden Baugruppe, ca. 50 cm über Bodenniveau. Als Meßpunkte seien beispielhaft genannt: auf Boden in Fahrkorbmitte, vor Schachttüren, Fahrkorbdach, Antrieb und Steuerung. Die horizontalen Beschleunigungsspitzen dürfen von Pk / Pk max. 12 mg betragen. Die Vertikalbeschleunigung soll max. 25 mg betragen. Der A95-Wert soll unter den genannten Werten bei 6 mg bzw. niedriger liegen. Weitere Grenzwerte sind im LV bei den betreffenden Positionen genannt. Im Zuge der Messungen werden Geräusche und Vibrationen, Fahreigenschaften und Türlauf elektronisch gemessen. Festgestellte Unregelmäßigkeiten aus Führungen, Schienenstößen oder verdreht montierten Schienen sind vom AN zu beseitigen. Das Bedienungs- und Wärterpersonal ist in dem, für eine einwandfreie Bedienung und Wartung notwendigen Umfang einzuweisen. 8     Ausführungsunterlagen, Dokumentation Der AN hat dem AG folgende Unterlagen einzureichen bzw. zu übergeben: - Zeichnungen zu Türöffnungen und für Befestigungs- Schachteinbauten (z. B. Ankerschienen) - Prüfprotokoll über das Aufmaß der Aufzugsschächte - Montagezeichnungen und Berechnungsunterlagen in 3-facher Ausfertigung in Papierform und digital (PDF,   DWG/DXF) - vor Fertigungsbeginn müssen Genehmigungszeichnungen und Detailpläne (M 1:5, M 1:1) zu den Aufzügen   und folgenden Komponenten vorgelegt werden:    - Fahrschacht mit Anordnung des Antriebes und des Schaltschrankes, Kabelführung und Installationspläne,      Fahrkorb, Beleuchtung, Bedientableaus, Taster und Anzeigen, Wand- und Deckenverblendungen, Ansicht      der Fahrkorb- und Schachttüren, Portalansichten;    - Muster des Handlaufes, der Oberflächenmaterialien, Angaben zur Notrufeinrichtung sowie der weiteren im      LV genannten Ausstattungsteile;    - weiter sind sämtliche Planungsleistungen, die zu einer einwandfreien technischen Ausführung erforderlich     sind, zu diesem Zeitpunkt zu erbringen - vollständiger Satz Zeichnungen einschließlich Berechnungsunterlagen in 3-facher Ausführung für die Anzeige   an die Aufsichtsbehörden, spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Leistungsausführung; notwendige   Genehmigungen sind rechtzeitig und zu Lasten des AN bei den Prüfbehörden zu beantragen - Dokumentation der Einweisung des Bedienungs- und Wärterpersonals vor der Abnahme - Satz Stromlaufplan, in Klarsichthüllen und geheftet beim Schaltschrank deponiert - die Anlagendokumentation inkl. der für den Betrieb der Aufzugsanlage erforderlichen Betriebsanleitungen,   Bedienungshinweise, allgemeinen Anlagenbeschreibungen und -pläne, Klemmenpläne mit Abstimmung zur   externen Verkabelung, Prüfbuch, Serviceanleitungen und Ersatzteillisten mit Fabrikatsangaben und   Bezugsquellen der Hauptverschleißteile ist spätestens 8 Tage vor der Abnahme 3-fach in der geforderten   Ausfertigung in Papierformat sowie auf CD-ROM mit Inhaltsverzeichnis und dwg- sowie pdf-Dateien zu   übergeben; sämtliche Unterlagen deutschsprachig und nach Abstimmung auch in Englisch - Aufzugs-Energiezertifikat zur energetischen Bewertung entsprechend VDI 4707 als Ergänzung der   Betriebsdokumentation Der AN liefert die Dokumentation einschließlich Beschilderung für alle Anlagen entsprechend der Normen 2014/33/EU, 2006/42/EG, EN 81 und EN 13015 in der vom Auftraggeber geforderten Anzahl. Die Dokumentation muß eine detaillierte Beschreibung des Befreiungsvorganges als Anweisung für die Aufzugswärter beinhalten. Das Wartungshandbuch mit Inhaltsverzeichnis muß im Schaltschrank vollständig vorhanden sein und den Istzustand dokumentieren. Alle Unterlagen müssen in der jeweils neuesten Fassung bzw. Ausgabe vorliegen. Sämtliche Nachweise von Sicherheitseinrichtungen, Konformitätserklärungen und Bedienungsanweisungen sind in der Grundlieferung enthalten. Der AN ist für die einwandfreie und vollständige Leistung auch dann in vollem Umfang verantwortlich, wenn Ausführungsunterlagen vom AG zur Verfügung gestellt oder geprüft worden sind.
Technische Vorbemerkungen
1 Leitbeschreibung der Ausstattung und Steuerung
[1]
Leitbeschreibung der Ausstattung und Steuerung
E
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 Gästeaufzüge
01.01
Gästeaufzüge
01.02 Serviceaufzug
01.02
Serviceaufzug
01.03 Außenaufzug
01.03
Außenaufzug
01.04 Bauaufzug
01.04
Bauaufzug
01.05 Wartung
01.05
Wartung
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 Aufzüge Wohnen
02.01
Aufzüge Wohnen
02.02 Bauaufzug
02.02
Bauaufzug
02.03 Wartung
02.03
Wartung

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