Alu-Rahmen-Türen (innen)
Montpellier Carré, Heidelberg
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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Die Gebäude sollen dem energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 entsprechen. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                             3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1     All­ge­mein 1.1     Nor­men / Richt­li­ni­en Er­gän­zend zu den Ver­trags­grund­la­gen der All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen gel­ten: Die Herstellerrichtlinien Die Richt­li­ni­en der Fach­ver­bän­de Die re­le­van­ten DIN-Nor­men Die re­le­van­ten VDI-Richt­li­ni­en Die in ZTV  fest­ge­leg­ten For­de­run­gen sind als Ne­ben­leis­tun­gen aus­zu­füh­ren. Ausführungsspezifische Nor­men und Re­gel­wer­ke: DIN 18008-1      Be­grif­fe und all­ge­mei­ne Grund­la­gen DIN 18008-2      Li­ni­en­för­mig ge­la­ger­te Ver­gla­sung DIN 18008-3      Punkt­för­mig ge­la­ger­te Ver­gla­sung DIN 18008-4      Zusatzanforderungen an absturzsichernde Ver­gla­sung DIN 18008-5      Zusatzanforderungen an be­geh­ba­re Ver­gla­sung DIN 18360         Metallbauarbeiten DIN 18357         Beschlagarbeiten DIN 18361         Verglasungsarbeiten DIN 18299         All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18202         To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN 4102           Brand­schutz im Hoch­bau DIN 4108           Wär­me­schutz im Hoch­bau DIN 4109           Schall­schutz im Hoch­bau DIN EN 1993-1   Eu­ro­co­de 3: Be­mes­sung und Kon­struk­ti­on von Stahl­bau­ten DIN 1055           Lastannahmen im Hoch­bau DIN EN 576       Alu­mi­ni­um und Alu­mi­ni­um­le­gie­run­gen DIN EN 485       Alu­mi­ni­um und Alu­mi­ni­um­le­gie­run­gen - Bän­der, Ble­che und Plat­ten DIN EN 755       Alu­mi­ni­um und Alu­mi­ni­um­le­gie­run­gen - Stranggepresste Stan­gen, Roh­re und Pro­fi­le DIN EN 1999-1    Be­mes­sung und Kon­struk­ti­on von Aluminiumtragwerken DIN 16935         Elas­ti­sche Fo­li­en/ Buthylkautschuke DIN 17611         Anodisch oxi­dier­tes Halb­zeug aus Alu­mi­ni­um DIN 17612         Anodisch oxi­dier­te Tei­le aus Ble­chen und Bän­dern aus Alu­mi­ni­um DIN 18055         Fens­ter, An­for­de­run­gen und Prü­fun­gen DIN 18056         Fens­ter­wän­de, Be­mes­sung und Aus­füh­rung DIN 18055         Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtigkeit von Fens­tern DIN 18540         Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN EN 12487    Kor­ro­si­ons­schutz von Me­tal­len Verarbeitungs- - und Aus­füh­rungs­richt­li­ni­en der Her­stel­ler Richt­li­ni­en des Metallbauverbandes Merk­blät­ter der Aluminiumzentrale Frank­furt Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Materialhersteller  Verglasungsrichtlinien der Iso­lier­glas­her­stel­ler Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten 2     Kon­struk­ti­ons­plä­ne Die der Leis­tungs­be­schrei­bung bei­ge­füg­te Fensterübersicht dient der Dar­stel­lung der Fens­ter­auf­tei­lung und der Öffnungsarten. So­weit in der Positionsbeschreibung kei­ne An­ga­ben über Pro­fil­quer­schnit­te ge­macht sind, kön­nen die zur Be­mes­sung der Pro­fi­le not­wen­di­gen An­ga­ben der Fensterübersicht ent­nom­men wer­den. Die zu ver­schie­de­nen Po­si­tio­nen bei­ge­füg­ten De­tailskiz­zen die­nen als An­halts­punkt für die Angebotsbearbeitung und stel­len eine mög­li­che Lö­sung dar. An­de­re Lö­sun­gen kön­nen an­ge­nom­men wer­den, wenn sie die An­for­de­run­gen er­fül­len. Sämt­li­che De­tail­punk­te, An­schlüs­se, Ab­schlüs­se, etc., die nicht zwei­fels­frei zeich­ne­risch dar­ge­stellt sind, sind vor Mon­ta­ge­be­ginn mit der Bau­lei­tung zu klä­ren, wenn sie nicht im Leistungstext zwei­fels­frei be­schrie­ben sind Es dür­fen nur Sys­te­me an­ge­bo­ten wer­den, bei de­nen die kom­plet­ten Kom­po­nen­ten ein­heit­lich vom Sys­tem­her­stel­ler zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Der Ein­satz der ge­nann­ten Ar­ti­kel, be­zo­gen von un­ter­schied­li­chen Lie­fe­ran­ten, wird hin­sicht­lich der "Sys­tem-Ga­ran­tie für die kom­plett er­brach­te Leis­tung" aus­ge­schlos­sen. Über­sichtsplä­ne und Zeich­nun­gen zu we­sent­li­chen De­tails der Fens­ter­kon­struk­ti­on und der An­schlüs­se zum Bau­kör­per sind im Auftragsfalle recht­zei­tig vor­zu­le­gen. Mit der Fer­ti­gung darf erst nach Frei­ga­be be­gon­nen wer­den. 3     An­for­de­run­gen an die Kon­struk­ti­on 3.1     Sta­ti­sche An­for­de­run­gen Die Fens­ter­kon­struk­ti­on, ein­schließ­lich der Ver­bin­dungs­ele­men­te zum Bau­kör­per, muss alle plan­mä­ßig auf sie ein­wir­ken­den Kräf­te auf­neh­men und an die tra­gen­den Bau­tei­le des Bau­kör­pers ab­ge­ben kön­nen. Die frei­tra­gen­den Rah­men­tei­le wie Pfos­ten, Rie­gel und der Blen­drah­men im Be­reich von Rollladenkästen sind so zu di­men­sio­nie­ren, dass die Ver­for­mun­gen der Rah­men­tei­le un­ter Lasteinwirkung nicht zur Be­schä­di­gung der Fens­ter oder zu an­de­ren Ein­schrän­kun­gen der Gebrauchstauglichkeit füh­ren. Die Glasdicken sind ge­mäß den Bean­spru­chun­gen zu di­men­sio­nie­ren. Die Bean­spru­chun­gen sind an­zu­neh­men nach DIN 1055-4   für Wind­las­ten, DIN EN 1991-1-1   für Horizontallasten (Sei­ten­kräf­te) an Ver­gla­sun­gen und Rie­geln bis Brüstungshöhe 3.2     Schlagregendichtheit und Luft­durch­läs­sig­keit Es gel­ten die zu­läs­si­gen Fugendurchlasskoeffizienten nach der Wär­me­schutz­ver­ord­nung auf Ba­sis von DIN 18055 so­fern kei­ne stren­ge­ren An­for­de­run­gen ge­stellt wer­den. Der Fugendurchlasskoeffizient der Fens­ter darf bei Ge­bäu­den mit bis zu Bei zwei Voll­ge­schos­sen den Wert 2,0 m³/(hm(daPa)2/3), Bei Ge­bäu­den mit mehr als zwei Voll­ge­schos­sen den      Wert 1,0m³/(hm(daPa)2/3) nicht über­schrei­ten. Mitt­ler­wei­le sind eu­ro­päi­sche Re­gel­wer­ke zur Prü­fung und Klas­si­fi­zie­rung von Fens­tern ein­ge­führ­t. Die Luft­durch­läs­sig­keit wird nach DIN EN 12207 er­mit­telt, wo­bei eine Korrelationstabelle zur bis­lang noch gel­ten­den DIN 18055 ent­hal­ten ist. Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208 klas­si­fi­zier­t. Für die Er­mitt­lung der not­wen­di­gen Beanspruchungsklasse ist die Ge­bäu­de­hö­he und die Wetterbelastung des Bau­werks zu be­rück­sich­ti­gen. 3.3     Aus­deh­nun­gen Die Kon­struk­tio­nen der Fens­ter, Ein­bau- und Anschlußbauteile, Verwahrungsprofile etc. müs­sen sämt­li­che temperaturbedingten Län­ge­n­än­de­run­gen spannungsfrei und ge­räusch­los aus­glei­chen kön­nen. 3.4     Wär­me- und Feuchteschutz Für die An­for­de­run­gen an den Wär­me­schutz gel­ten DIN EN ISO 10077-1, und die Energieeinsparverordnung. 3.4.1     Nach­weis des Uf-Wertes (Rah­men/Flügelkombination) Die Be­rech­nung Uf-Wertes des Fens­ters er­folgt nach DIN EN ISO 10077-2. 3.4.2     Nach­weis des Ug-Wertes Es sind Ug-Werte die nach tech­ni­schen Pro­duk­t-S­pe­zi­fi­ka­tio­nen oder nach DIN EN 673: er­mit­telt sind, zu ver­wen­den. 3.4.3     Nach­weis des g-Wertes Die Er­mitt­lung g-Wertes des Gla­ses er­folgt nach DIN EN 410. 3.4.4     PSI-Wert des Glasrandverbunds nach Ta­bel­le E.1 DIN EN ISO 10077-1 oder Be­rech­nung nach DIN EN ISO 10077-2 3.5     Schall­schutz Für den Schall­schutz von Neu­bau­ten gilt DIN 4109. Das er­for­der­li­che Schalldämmmaß Rw,R des Fens­ters ist aus dem tat­säch­li­chen Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Ta­bel­le 8 zu er­mit­teln. Die Kor­rek­tur­wer­te nach DIN 4109 Ta­bel­le 9 und der Fens­ter­flä­chen­an­teil nach Ta­bel­le 10 sind zu be­ach­ten. Die An­schlüs­se zwi­schen Fens­tern und Bau­kör­per sind un­ter Be­ach­tung der An­for­de­run­gen an die Schall­däm­mung der Fens­ter aus­zu­bil­den. Da­bei ist auf eine voll­stän­di­ge Ver­fül­lung von Hohl­räu­men und die um­lau­fend luft­dich­te Fuge zu ach­ten. Ho­ri­zon­tal oder schräg ein­ge­bau­te Stahlblech-Formteile sind un­ter­sei­tig min. 60 % der Flä­che zu ent­dröh­nen. 3.6     Einbruchhemmung So­fern An­for­de­run­gen an die Einbruchhemmung be­ste­hen, Dür­fen nur ge­prüf­te Bau­tei­le ein­ge­setzt wer­den. Für einbruchhemmende Fens­ter,Tü­ren, Roll­lä­den und sons­ti­ge Ab­schlüs­se gilt  DIN V ENV 1627. Die Ein­stu­fung der ein­ge­setz­ten Ver­gla­sun­gen sind durch einen gül­ti­gen Prüf­nach­weis nach DIN EN 356 bzw. DIN 52290 nach­zu­wei­sen. Für nichttransparente Aus­fa­chun­gen gel­ten sinn­ge­mäß die An­for­de­run­gen nach DIN EN 356 bzw. DIN 52290. 4     Werk­stof­fe 4.1    Alu­mi­ni­um Für die Aus­füh­rung kom­men ver­schie­de­ne Bau- und Werk­stoff­ar­ten in Fra­ge. Die­se Ar­ten müs­sen den je­wei­li­gen An­for­de­run­gen der gel­ten­den Gü­te- und Prüf­be­stim­mun­gen für Alu­mi­ni­um­pro­fi­le ent­spre­chen. 4.2     Stahl Alle Stahl­tei­le, die nach dem Ein­bau nicht mehr zu­gäng­lich sind, sind zu ver­zin­ken. Der Kor­ro­si­ons­schutz muss mit Zinkauflagen  gemäß DIN EN 14713 für innenliegende Verstärkungsprofile 100 g/m² und für außenliegende Verstärkungsprofile 275 g/m² be­tra­gen. An Stoßstellen ist eben­so ein dau­er­haf­ter Kor­ro­si­ons­schutz vor­zu­se­hen. 4.3     Kon­takt­stel­len un­ter­schied­li­cher Me­tal­le Bei dem Zu­sam­men­bau un­ter­schied­li­cher Me­tal­le muss si­cher­ge­stellt sein, dass kei­ne Kon­takt­kor­ro­si­on und kei­ne an­de­ren un­güns­ti­gen Be­ein­flus­sun­gen auf­tre­ten. 4.4     Dicht­pro­fi­le Dicht­pro­fi­le kön­nen durch Ex­tru­si­on Be­stand­teil ei­nes Pro­fil­sys­tems sein. Die An­for­de­run­gen für sol­che ex­tru­dier­ten Dicht­pro­fi­le sind in RAL-GZ 716/1 Ab­schnitt II ent­hal­ten. Nichtzellige Elas­to­mer-Dicht­pro­fi­le (APTK/EPDM) müs­sen DIN 7863 ent­spre­chen. Für an­de­re Werk­stof­fe ist die Eig­nung nach­zu­wei­sen. Die Nach­wei­se sind ge­mäß RAL-GZ 716/1 Ab­schnitt II zu er­brin­gen. 4.5     Dicht­stof­fe Dicht­stof­fe müs­sen in ih­ren Ei­gen­schaf­ten dem Ver­wen­dungs­zweck ent­spre­chen. Dicht­stof­fe müs­sen nach DIN 52452 mit an­gren­zen­den Stof­fen ver­träg­lich sein und - so­weit sie di­rek­ten Wit­te­rungs­ein­flüs­sen aus­ge­setzt sind - ge­gen die­se al­te­rungs­be­stän­dig sein. Für Dicht­stof­fe zur Ab­dich­tung der Baukörperanschlussfuge gilt DIN 18540 so­wie das IVD-Merkblatt Nr. 9 des In­dus­trie­ver­bands Dicht­stof­fe. Für Dicht­stof­fe im Verglasungsbereich gilt DIN 18545. 5     Aus­füh­rung 5.1     Be­schlä­ge Die Be­schlä­ge müs­sen die An­for­de­run­gen nach prEN 13126 er­fül­len und den zu er­war­ten­den Be­las­tun­gen an­ge­passt sein; die ver­wen­de­ten Werk­stof­fe müs­sen ge­gen Kor­ro­si­on ge­schützt sein. Eine dau­er­haf­te und si­che­re Be­fes­ti­gung von Be­schlag- und Ver­bin­dungs­tei­len muss ge­währ­leis­tet sein, eben­so die Mög­lich­keit zur War­tung und im Be­darfs­fall zum Aus­tausch der Be­schlä­ge. Der Ein­bau hat nach den vor­ge­ge­be­nen An­wen­dungs­be­rei­chen den Richt­li­ni­en der Beschlaghersteller zu ent­spre­chen. 5.1.2     Fehlbedienungssperren sind ein­zu­rech­nen Die Be­die­nung der Fens­ter­flü­gel muss leicht und un­fall­si­cher mög­lich sein. Die Bedienungshöhe des Griffteiles ist ent­spre­chend fest­zu­le­gen und soll in­ner­halb ei­nes Rau­mes (so­weit sinn­voll) ein­heit­lich aus­ge­führt wer­den. Bei Kippflügeln sol­len als zu­sätz­li­che Si­che­rung Sche­ren ein­ge­baut wer­den, um evt­l. Schä­den in­fol­ge un­sach­ge­mä­ßer Einhängung der Öffnungsscheren zu ver­hin­dern. Der Standflügel von Stulpfenstern muss durch die Be­schlag­tei­le um­lau­fend im Blen­drah­men fi­xiert sein. 5.2     Glashalteleisten / Aus­fa­chun­gen Über die Be­fes­ti­gung der Glashalteleisten ist bei vor­ge­fer­tig­ten Dichtprofilen ein gleich­mä­ßi­ger An­press­druck über die ge­sam­te Län­ge si­cher­zu­stel­len. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu sto­ßen und müs­sen aus­tausch­bar sein. Nichttransparente Aus­fa­chun­gen (Pa­nee­le) müs­sen auf die be­schrie­be­nen Bean­spru­chun­gen ab­ge­stimmt sein. Die Funk­ti­on und die tech­ni­schen Ei­gen­schaf­ten des Fens­te­r­ele­ments dür­fen durch die tech­ni­sche Aus­füh­rung des Pa­neels nicht be­ein­träch­tigt wer­den. 6     Ver­ar­bei­tung Die Kon­struk­tio­nen sind nach den Richtlinien des Sys­tem - Her­stel­lers zu pla­nen und zu fer­ti­gen. Sie müs­sen den Güte - und Prüf­be­din­gun­gen für Alu­mi­ni­um­fens­ter RAL RG 636/1 ent­spre­chen. 7     An­schluss zum Bau­kör­per Die An­schlüs­se zum Bau­kör­per müs­sen den An­for­de­run­gen aus Wär­me-, Schall- und Feuchteschutz ge­recht wer­den. Für nä­he­re In­for­ma­tio­nen wird der Leit­fa­den zur Mon­ta­ge der RAL-Gütegemeinschaften Fens­ter und Hau­stü­ren, Frank­furt a. M. zu Grun­de ge­leg­t. Die An­schluss­fu­gen müs­sen raumseitig aus­rei­chend luft­dicht und Im Zwi­schen­raum mit Dämm­stoff ver­füllt sein so­wie Au­ßen das un­kon­trol­lier­te Ein­drin­gen von Schlagregen ver­hin­dern. Die Kon­struk­tio­nen sind so zu ge­stal­ten, dass ein Feuchteausgleich nach au­ßen er­mög­licht wird. Ein Feuchteausgleich kann si­cher­ge­stellt wer­den, wenn raumseitig Dicht­ma­te­ria­li­en mit hö­he­rem Diffusionswiderstand ver­wen­det wer­den als außenseitig und / oder auf der Au­ßen­sei­te witterungsgeschützte Öff­nun­gen ein­ge­plant wer­den. Äu­ße­re Ein­flüs­se, wie Bau­werks­be­we­gun­gen, dür­fen die Ab­dich­tun­gen nicht in ih­rer Funk­ti­on be­ein­träch­ti­gen. Bei Ver­wen­dung von innenliegenden Dicht­bän­dern ist zu ge­währ­leis­ten, dass die­se ohne wei­te­re Maß­nah­men über­putzt Wer­den kön­nen. Die be­ste­hen­den Hohl­räu­me in den An­schluss­fu­gen sind mit ei­nem Dämm­stoff zu ver­fül­len. Ein Zu­sam­men­tref­fen von PU-Schaum mit Dicht­stof­fen ist aus­zu­schlie­ßen. Schwellenanschlüsse müs­sen dau­er­haft ge­gen Was­ser und auf­stei­gen­de Feuch­te ab­ge­dich­tet sein. Sie sind so aus­zu­bil­den, dass Was­ser je­der­zeit von der Kon­struk­ti­on nach au­ßen ab­ge­lei­tet wer­den kann. Die Be­geh­bar­keit der um­ge­ben­den Bau­tei­le muss ge­währ­leis­tet sein. DIN 18195: Ab­dich­tun­gen ge­gen nichtdrückendes Was­ser sind min­des­tens 150 mm über die Ober­flä­che ei­nes    über der Ab­dich­tung lie­gen­den Be­la­ges hoch­zu­zie­hen (was­ser­füh­ren­de Schicht). Richt­li­ni­en für die Pla­nung und Aus­füh­rung von Dä­chern mit Ab­dich­tun­gen (Flachdachrichtlinien): Be­fin­den sich im un­mit­tel­ba­ren Tür­be­reich Terrassenabläufe oder an­de­re Entwässerungsmöglichkeiten, soll­te die Anschlusshöhe min­des­tens 50 mm (obe­res Ende der Ab­dich­tung oder von An­schluss­blech un­ter der Hebeschiene) über Ober­flä­che Be­lag be­tra­gen. 7.1     Lastabtragung und Be­fes­ti­gung Die auf das Fens­ter ein­wir­ken­den Kräf­te müs­sen si­cher in den Bau­kör­per über­tra­gen wer­den. Die Kräf­te wir­ken in und senk­recht zur Fensterebene. Für die Lastannahmen wer­den die in Ab­schnitt 3 an­ge­ge­be­nen Re­gel­wer­ke zu­grun­de ge­leg­t. Über Klöt­ze oder an­de­re fes­te Bau­tei­le müs­sen die Kräf­te in Fensterebene, vor­nehm­lich aus der Ei­gen­last der Fens­ter, si­cher in den Bau­kör­per ab­ge­lei­tet wer­den. De­ren An­ord­nung ist auf die je­wei­li­ge Öffnungsart des Fens­ters ab­zu­stim­men. Die lastabtragenden Bau­tei­le müs­sen so an­ge­ord­net wer­den, dass Län­ge­n­än­de­run­gen der Pro­fi­le oder Be­we­gun­gen aus dem Bau­kör­per nicht zu Ein­span­nun­gen des Rah­men füh­ren. Wer­den jus­tier­ba­re Ele­men­te zur Lastabtragung vor­ge­se­hen, so ist de­ren Gebrauchstauglichkeit für die­sen Ein­satz­zweck nach­zu­wei­sen Über das Be­fes­ti­gungs­mit­tel müs­sen Kräf­te in und senk­recht zur Fensterebene in den Bau­kör­per ab­ge­lei­tet wer­den. Die Wahl des Be­fes­ti­gungs­mit­tels ist auf das Fens­ter- und Außenwandsystem ab­zu­stim­men. Die Be­we­gun­gen,  so­wohl aus der Län­ge­n­än­de­rung der Fens­ter­pro­fi­le, als auch aus den zu er­war­ten­den For­m­än­de­run­gen am Bau­kör­per müs­sen un­ge­hin­dert auf­ge­nom­men wer­den kön­nen. Die Her­stel­ler­an­ga­ben sind zu be­ach­ten. Die Be­fes­ti­gungs­stel­len müs­sen auf die Lage der Be­schlä­ge und die An­ord­nung der Verklotzung bei Festfeldern ab­ge­stimmt wer­den. Der Ab­stand der Be­fes­ti­gungs­ele­men­te un­ter­ein­an­der darf 700 mm nicht über­schrei­ten. Der Ab­stand der Be­fes­ti­gungs­ele­men­te von den In­nen­e­cken und an­de­ren Rahmenverbindungen muß nach den An­ga­ben des Systemgebers aus­ge­führt wer­den. Die vom Befestigungsmittelhersteller vor­ge­ge­be­nen Randabstände und Ein­bau­tie­fen sind ein­zu­hal­ten. Lie­gen Ver­schrau­bun­gen im was­ser­füh­ren­den Be­reich vom Falz, so muss das Bohr­loch durch ge­eig­ne­te Stop­fen oder Kap­pen re­gen­dicht aus­ge­führt wer­den. 7.2     Äu­ße­re Fens­ter­bän­ke Die Fens­ter­bän­ke müs­sen die Wasserabführung vom Fens­ter si­cher­stel­len. Die An­bin­dung der Fens­ter­bank zum Blen­drah­men und der Über­gang zu den Lei­bun­gen muss dicht aus­ge­führt sein. Die Ent­wäs­se­rung des Blen­drah­mens muss de­fi­niert nach au­ßen er­fol­gen. Fensterbanksysteme aus Me­tall müs­sen an den seit­li­chen En­den dicht sein. Ge­ne­rell  ist durch Fo­li­en un­ter der Fens­ter­bank die kon­trol­lier­te Wasserabführung si­cher­zu­stel­len. Un­ter der Fens­ter­bank ist im Be­reich des Rah­mens ein Wärmedämmstoff vor­zu­se­hen. Bei Metallfensterbänken ist bei Aus­la­dun­gen von mehr als 15 cm eine zu­sätz­li­che Be­fes­ti­gun­gen zum Schutz vor Ab­he­ben nö­tig. Zur Min­de­rung von Trommelgeräuschen sind ge­eig­ne­te Entdröhnungsmaßnahmen auf der Un­ter­sei­te von Fens­ter­bän­ken und sons­ti­gen Blech­ver­klei­dun­gen er­for­der­lich. DIN 18360 ist zu be­ach­ten. 8     Schutz­maß­nah­men Nach Ein­bau der Pro­fi­le und Glä­ser sind die­se mit ei­nem ge­eig­ne­ten Schutz (Fo­lie) zu ver­se­hen. Die­ser ist in Ab­stim­mung mit der Bau­lei­tung vor Ab­nah­me des ge­sam­ten Bau­werks zu ent­fer­nen und ent­sor­gen. Sämt­li­che an­gren­zen­de Bau­tei­le sind wäh­rend der Ar­bei­ten dau­er­haft ge­gen Ver­schmut­zung und Be­schä­di­gung zu schüt­zen. 9     Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: Alle er­for­der­li­chen Werkstattzeichnungen Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­gen Do­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en Wartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­gen Prüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lich Ab­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind 2-fach in Pa­pier­form so­wie 2-fach auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben. 10     War­tung Der AN hat einen de­tail­lier­ten War­tungs­ver­trag vor­zu­le­gen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
DGNB / QNG 1. Zertifizierung Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung. 1.1 Mitwirkung des AN Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen. Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen  Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen. Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei: A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260907_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_Alu-Rahmen-Türen_innen_V1 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 Alu-Rahmentüren
01.01
Alu-Rahmentüren
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 Alu-Rahmentüren
02.01
Alu-Rahmentüren