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Net total EUR
10 Verbauarbeiten nach ATV DIN 18303
10
Verbauarbeiten nach ATV DIN 18303
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufs- genossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termin- gerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragneh- mer verpflichtet, die Massenberechnung in Überein- stimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unter- nehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0 % für Strom und Wasser, 0,9 % für die Umlagen/Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6 % für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauf- tragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preis- erhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Auf- maßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten 11-WE-Wohngebäudes ohne Tiefgarage, 3 Vollgeschosse.
Das Einholen von Information über im Bürgersteig verlegten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen der Gestattungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber.
Sollte die 45°-Baugrubenböschung in den öffentlichen Bereich fallen, muss parallel zur Grundstücksgrenze in diesem Teilbereich bauseits auf eigenem Grundstück ein "Berliner Verbau" hergestellt werden.
OK FFB EG: 47,40 m ü.NN = + 0,00
OK Gelände: i.M. 46,31 NN = -1,09
siehe amtlichen Lageplan
M 1: 250 ÖbVI
OK Sohle Baugrube, ca. 44,03 m ü NN = -3,37
Verbauhöhe: bis ca. 2,50 m
Grundlage für das LV ist die Ausführungsplanung M 1:50 Vorabzug Arch.-Büro Sindermann 16.06.2025 und die Positionspläne M 1:50 Vorabzug BHT Ingenieure 07/ 2025.. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
Anliegend sind beigefügt:
04. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten 11-WE-Wohngebäudes. ohne Tiefgarage.
Das Einholen von Information über im Bürgersteig verleg- ten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen einer Gestattungsgenehmigungen bei Erfor- dernis obliegt dem Auftraggeber.
OK Gelände: siehe amtliche Lagepläne , Anlage
Grundlage für das LV ist die Ausführungsplanung M 1:50 IB Dipl.-Ing. Sindermann .Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
05. Hinweis
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt Betonierabschnit te und Arbeitsfugen auszuführen, so geschieht dies in ei- gener Verantwortung, jedoch grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung und nach Rücksprache mit dem Tragwerksplaner IB Dipl.-Ing. Daniel Westrup.
06. Anlagen
ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom
09.05.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes,
Konstadinstraße 58
41238 Mönchengladbach
ANLAGE 2. Geotechnische Kurzstellungnahme
in Anlehnung an die DIN 4020: 2010-12
GC 250228 vom 02.05.2025
IBL Laermann und Freidhof
Geo-Consulting GmbH
Korschenboicherstraße 173
41065 Mönchengladbach
ANLAGE 3 9 Bauantragspläne Nachtrag M 1:100, Arch.-Büro Dipl.-Ing. Sindermann
Bäumchesweg 14
41239 Mönchengladbach
ANLAGE 4 Postionspläne 1-5 (Vorabzug)
zur Statische Berechnung
IB BTH-Ingenieure,
Bahnhofstraße 42
46414 Rhede
Besondere Angebotsbedingungen
10.0010 Baustelleneinrichtung und -räumung Drehbohrgerät Baustelleneinrichtung und -räumung,
einmaliger An- und Abtransport der erforderlichen Geräte,
Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung.
Drehbohrgerät
oder Einsatz ein gleichwertiges Geräts: .....................................
je Einsatz EUR/ pauschal
10.0010
Baustelleneinrichtung und -räumung Drehbohrgerät
L
1.00
psch
10.0020 Baustelleneinrichtung und -räumung Ziehgerät Baustelleneinrichtung und -räumung,
einmaliger An- und Abtransport der erforderlichen Geräte, Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung.
Ziehgerät
oder Einsatz ein gleichwertiges Geräts: .....................................
je Einsatz EUR/ pauschal
10.0020
Baustelleneinrichtung und -räumung Ziehgerät
L
1.00
psch
10.0030 Schutzgeländer Auf- und Abbau, einschließlich Vorhaltung. Schutzgeländer als Absturzsicherung im Bereich des Verbaus inkl. dem Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung herstellen.
10.0030
Schutzgeländer Auf- und Abbau, einschließlich Vorhaltung.
12.00
m
10.0040 Technische Bearbeitung Verbaustatik und Verbauplan Technische Bearbeitung Verbaustatik und Verbauplan
Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung (Verbau- statik) und der erforderlichen Pläne für die Verbauarbeiten.
Der Verbauplan ist spätestens 5 Arbeitstage nach Auftrags- erteilung durch den Auftragnehmer herzustellen und ist dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Pfeiffer in 2-facher Ausfertigung zu schicken.
Die statische Berechnung ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung aufzustellen und in 4-facher Ausfertigung an den Prüfstatiker zu schicken.
Bemessung des Verbaus gemäß EAB
EUR/ pauschal
10.0040
Technische Bearbeitung Verbaustatik und Verbauplan
L
1.00
psch
10.0050 Prüfung der Verbaustatik Prüfung der Verbaustatik
Die Prüfgebühren werden vom Auftragnehmer übernommen.
EUR/ pauschal
10.0050
Prüfung der Verbaustatik
L
1.00
psch
10.0060 Trägerbohlwand "Berliner Verbau", frei eingespannt Baugrubensicherung Trägerbohlwand
als frei eingespannter "Berliner Verbau"
nach statischen und geologischen Erfordernissen in den Bodenklassen 3-5, gemäß DIN 18803, komplett herstellen.
Sicherungshöhe: bis ~2,60/ 3,00 m
Bohrlöcher: nach Wahl des AN,
Durch messer ~ 600 mm
Im Preis enthalten sind das Liefern, Einbauen und Abfahren aller für die Erstellung des Verbaus erforderlichen Maschinen und Materialien.
Die Stahlträger werden in vom Auftragnehmer vorgebohrte Löcher eingesetzt und verbleiben im Erdreich, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Die Ausfachung zwischen den Trägern erfolgt mit Kanthölzern Ta./ Fi.
Zu kalkulieren sind und abgerechnet werden die tatsächlichen Wand-/ Sichtflächen der Baugrube.
10.0060
Trägerbohlwand "Berliner Verbau", frei eingespannt
30.00
m2
10.0070 Trägerbohlwand im Bereich von Aufschüttungen, Zulage Baugrubensicherung Trägerbohlwand im Bereich von Aufschüt tungen
als Zulage zu Pos. 10.0060
10.0070
Trägerbohlwand im Bereich von Aufschüttungen, Zulage
O
1.00
m2
10.0080 Kernringe als Verschleißteile, Zulage Kernringe als Verschleißteile
beim Durchbohren von Hindernissen,
als Zulage zu Pos. 10.0070
10.0080
Kernringe als Verschleißteile, Zulage
O
1.00
St
10.0090 Verbauhölzer 1,50 m tief, ziehen und abtransportieren Verbauhölzer der Pos. 10.0060
im oberen Verbaubereich >1,50 m mit Seilschlingen einbauen und im Zuge der Arbeitsraumverfüllung ziehen und abtrans- portieren.
10.0090
Verbauhölzer 1,50 m tief, ziehen und abtransportieren
12.00
m
10.0100 Verbauträgerköpfe abbrennen, ausbauen und abfahren Verbauträgerköpfe des "Berliner Verbaus" Pos. 10.0060, Dimensionierung nach der Verbaustatik, bis ca.1,50 m unter Oberkante vorhandenem Gelände im Zuge der bauseitigen Arbeitsraumverfüllung abbrennen, ausbauen und abfahren inklusive der fachgerechten Entsorgung.
Diese Position kommt dann zum Ausführung, wenn die Verbau- träger nicht mittels Ziehgerät gezogen und abtransportiert werden bzw. werden können.
10.0100
Verbauträgerköpfe abbrennen, ausbauen und abfahren
5.00
St
10.0110 Rückvergütung für gezogene Stahlträger Rückvergütung für gezogene Stahlträger. Abrechnungsgrund- lage ist die Verbaustatik und der Verbauplan.
pro/ m² Verbaufläche
10.0110
Rückvergütung für gezogene Stahlträger
30.00
m2
10.0120 Unbewehrter Beton durchkernen/ -örtern, Zulage Unbewehrter Beton durchkernen/ -örtern,
als Zulage der Pos. 10.0060
10.0120
Unbewehrter Beton durchkernen/ -örtern, Zulage
O
1.00
m
10.0130 Stahlbeton durchkernben/ -örtern, Zulage Stahlbeton (bewehrter Beton) durchkernen/ -örtern,
als Zulage der Pos. 10.0060
10.0130
Stahlbeton durchkernben/ -örtern, Zulage
O
1.00
m
10.0140 Mauerwerk durchkernen/ -örtern, Zulage Mauerwerk des Bestandsgebäudes (um 1900)
durchkernen/ -örtern,
als Zulage der Pos. 10.0060
10.0140
Mauerwerk durchkernen/ -örtern, Zulage
O
1.00
m
10.0150 Kolonnenstunde für Stillstandszeiten Kolonnenstunden für Stillstandszeiten, die nicht der AN zu vertreten hat
10.0150
Kolonnenstunde für Stillstandszeiten
O
1.00
Std
10.0160 Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
10.0160
Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
O
1.00
Std
10.0170 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
10.0170
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
Std
20 Sondier- und Tastbohrungen
20
Sondier- und Tastbohrungen
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Das Baufeld wird vor Arbeitsbeginn von Bewuchs und Aufbau- ten bis OK Bürgersteig/ Gelände vom AG freigemacht.
Die Sondierstellen für die Verbauträger und Bohrpfähle werden durch die vom Auftraggeber beauftragten Vermessungsbüro Cüppers & Bo,mmes ÖbVI, Mönchengladbach vor Ausführung eingemessen.
Die Sondierergebnisse werden für den Kampfmittelbeseiti- gungsdienst (KBD) und Freigabe der Verbauarbeiten benötigt.
Aktenzeichen KBD: noch nicht bekannt
Vorbemerkungen
Vorbemerkung Seit dem 01.06.2022 ist der Vorgang und die Abrechnung der Kampfmitteluntersuchungen-/ -räumungen geändert. Die Kos- ten für die Untersuchungen und evtl. Räumungen gehen ab dem 01.06.2022 voll zu Lasten des Auftraggebers.
(KampfmittelVO NRW
Vor Beginn der Kampfmitteluntersuchungen muß zwingend die Luftbildauswertung vorliegen.
Antrag wird vom Auftraggeber beim Ordnungsamt gestellt.
Vorbemerkung
20.0010 An- und Abmeldung Behörden nach §14 SprengG An- und Abmeldung bei den zuständigen Behörden
nach § 14 SprengG.
Abrechnung pauschal je Einsatz
20.0010
An- und Abmeldung Behörden nach §14 SprengG
L
1.00
psch
20.0020 Baustelleneinrichtung und -räumung Sondierborungen Baustelleneinrichtung und -räumung,
An- und Abtransport der erforderlichen Geräte,
Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung.
Sondier- und Tastbohrungen
EUR/ pauschal
20.0020
Baustelleneinrichtung und -räumung Sondierborungen
L
1.00
psch
20.0030 Senkrechte Sondierbohrungen herstellen Senkrechte Sondierbohrungen herstellen, Tiefe 0-7,00 m mit einer Vollbohrschnecke als vorbereitende Maßnahme für die Tiefendetektion in hindernisfreien Böden der Bodenklasse 2-5, inklusive Ein- und Ausbau und Vorhaltung von Kunststoffrohre für die Tiefendetektion.
Sondierrohre Durchmesser 63,5 mm liefern, einbauen und ziehen und die Bohrungen mit Bohrgut verfüllen.
Angenommene Tiefe/ Bohrung bis 7,00 m.
20.0030
Senkrechte Sondierbohrungen herstellen
84.00
m
20.0040 Sicherheitsdetektion und Auswertung Sicherheitsdetektion und Auswertung der Daten. Kampfmittel- detektion über vorab eingebaute Rohre.
20.0040
Sicherheitsdetektion und Auswertung
84.00
m
20.0050 Dokumentation Sondierbohrungen und Detektionsdaten. Dokumentation Sondierbohrungen und Detektionsdaten.
Die Dokumentation beinhaltet folgende Unterlagen:
- Bautagesberichte
- Bohrlochlisten mit Auswertungsergebnissen (Detektion)
- Zwischen-/ Abschlussberichte
- Lageplan der Bohrlochdetektion
Abrechnung pauschal je Einsatz
20.0050
Dokumentation Sondierbohrungen und Detektionsdaten.
L
1.00
psch
20.0060 Durchbohren von Bauschutt, Zulage Durchbohren von Trümmerschutt, Mauerwerk, Aufschüttungen,
o.A.,Hindernisse, die einen erhöhten Bohrwiderstand darstellen,.
als Zulage zu Pos. 20.0030
20.0060
Durchbohren von Bauschutt, Zulage
O
1.00
m
20.0070 Stillstand Bohrkolonne Sondier-/ Ausschlussbohrungen Stillstand Bohrkolonne Sondier-/ Ausschlussbohrungen aus Gründen, die nicht der AN zu vertreten hat.
20.0070
Stillstand Bohrkolonne Sondier-/ Ausschlussbohrungen
O
1.00
Std
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