Innenputz
Mönchengladbach, Ritterstraße
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10 Innenputzarbeiten
10
Innenputzarbeiten
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der    Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 0,5% für Strom und Wasser, 0,5% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,4% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen Putz- und Stuckarbeiten 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die von der Fa. Jakob Durst zur Verfügung gestellte Ausführungsplanung M 1:50 (Vorabzug vom 00.02.2025) Dipl.-Ing. Sindermann. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die vom AG frei gegebene Ausführungs planung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) Wärmeschutzverordnung EnEV Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller aller verwendeten Materialien. Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18550 Putz, Baustoffe und Ausführungen DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bau- teilen DIN 18180 Gipskartonplatten DIN 18183E Leichtwände aus Gipskartonplatten und Gipskartonwandbautafeln 02. Zusätzliche technische Vorschriften Ergänzend zur VOB gelten die nachstehenden Ausführungen: Alle vorstehenden Ecken erhalten bis ca. 1,80 m Höhe Eckschutzschienen. Sämtliche zur Verwendung kommenden Metalle (Eckschutzschienen, Stifte und Drähte) müssen verzinkt sein. Rostschäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Fenster sind bei Innen- und Außenputzarbeiten sorgfältig mit Kunststoffolie zu schützen. Die Folie darf nicht durch Klammern oder Nägel am Fenster befestigt werden. Abgenommene Heizkörper, die in dem zu putzenden Raum liegen, müssen vor Beschädigungen und Verunreinigungen ausreichend geschützt werden. Vor Ausführung des Außenputzes sind an allen gebäudeecken, Dehnfugen, Gebäudeanschlüssen, Fenster- und Türleibungen und als unterer Abschluß zum Sockelputz jeweils passende Putzschienen vorzusehen. Die Längen der Putzschienen sind so zu begrenzen, dass durch Ausdehnung keine Putzschäden auftreten. Putzuntergründe sind so vorzubereiten, dass eine gute Putzhaftung dauerhaft gewährleistet ist. Schnittfugen zur Trennung des Wand- und Deckenputzes von angrenzenden Bauteilen, sowie als Trennung zwischen Wandputz und  Gipskarton sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Bei Fassaden-Vollwärmeschutz-System (Thermohaut) dürfen nur Materialien des gleichen Systemherstellers, mit bauaufsichtlicher Zulassung, verwendet werden. Trockenbauarbeiten 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Titel C) Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenos- senschaft Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: DIN 18355 Tiischlerarbeiten DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18360 Metallbauarbeitren DIN 18165 Faserdämmstoffe im Hochbau DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau DIN 4102 Abgehängte aus nicht brennbarem Material DIN 18181 Unterkonstruktion der abgehängten Decken, Decken aus nicht brennbarem Material 02. Zusätzliche technische Vorschriften Ergänzend zur VOB, Teil C, wird festgelegt: Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu unterrichten. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preis- erhöhungen) aufgrund ungenauer Kenntnisse der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. miß- verständlicher Auffassung der Beschreibungen usw. berücksichtigt. Die Ausschreibung erhebt keinen Anspruch auf  Vollständigkeit. Der Bieter hat auf jeden Fall im Sinne der Beschreibung funktionsgerechte Konstruktionen zu erstellen. Hat der Bieter den Eindruck, dass einzelne Teile der Leistung nicht ausreichend oder überhaupt nicht beschrieben sind, so hat er vor Abgabe des Angebotes diese Punkte mit dem Architekten zu klären. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises  entstehen, werden nicht vergütet. Bestehen von Seiten des Bieters Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart, so sind diese in detailierter Form dem Angebot schriftlich beizufügen. Fehlende Beschreibungen sind zu ergänzen. Eventuell Mängel oder Auslassungen hat der Bieter mit der Angebotsabgabe zu fixieren. Soweit Mehrkosten dadurch entstehen, sind 04diese in einem Zusatzangebot mit dem Hauptangebot anzubieten. Sämtliche Unklarheiten aus der Ausschreibung sind vom Bieter vor Angebotsabgabe mit dem Architekten zu klären. Es ist eine in allen Belangen nach den Vorstellungen des Architekten voll funktionsfähige Konstruktion anzubieten. Mehrkosten aus Nichtbeachten dieses Hinweises können nicht anerkannt werden. Sämtliche aus der Ausschreibung und den Plänen des Architekten ersichtlichen Arbeiten sind einschließlich aller zur Fertigstellung benötigten Hilfsmittel (auch Gerüste), Leistungen und Werkstoffe zu erbringen. Die Vergütung für alle geforderten Leistungen (schriftliche, zeichnerische, bauvorbereitende, baudurchführende, baubeendigende) sind im Angebotspreis enthalten. Sämtliche Arbeiten sind vom Auftragnehmer in Detail und Ausführung mit den in Berührung kommenden Firmen (z.B. Rohbauunternehmen, Trennwandhersteller, Fensterbauer, Elektroinstallationsfirmen usw.) verant- wortlich abzusprechen und zu koordinieren. Unstimmigkeiten und daraus resultierende Mehrarbeiten und Mehrkosten werden nicht besonders vergütet. 03. Objektbeschreibung Es handelt sich um die Errichtung eines teilunter- kellerten 3-geschossigen 11-WE-Wohngebäudes mit einem Staffelgeschoss. 04 Anlagen. ANLAGE Bauantragspläne M 1:100, Fa. Durst
Besondere Angebotsbedingungen
WÄNDE
WÄNDE
10.0010 Wandflächen säubern, Wohnungen, EG-SG Wandflächen aus Mauerwerk bzw. Beton zur Aufnahme eines Putzes vorbereiten, den Putzgrund von Schmutz, Staub und losen Teilen säubern, Betongrate und Unebenheiten beseitigen, Trennmittelrückstände, Sinterhaut usw. entfernen und Aus- brüche vorspachteln. Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss Wohnungen
10.0010
Wandflächen säubern, Wohnungen, EG-SG
1,281.00
m2
10.0020 Wandflächen säubern, Treppenhaus, UG-SG Wandflächen aus Mauerwerk bzw. Beton zur Aufnahme eines Putzes vorbereiten, den Putzgrund von Schmutz, Staub und losen Teilen säubern, Betongrate und Unebenheiten beseitigen, Trennmittelrückstände, Sinterhaut usw. entfernen und Aus- brüche vorspachteln. Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss Treppenhaus
10.0020
Wandflächen säubern, Treppenhaus, UG-SG
202.00
m2
10.0030 Haftbrücke auf Wänden, Zulage sehr glatte, nichtsaugende Putzuntergründe an Wänden mit einer Haftbrücke vorbehandeln. als Zulage zu 10.0010und 10.0020
10.0030
Haftbrücke auf Wänden, Zulage
1,483.00
m2
10.0040 Grundiermittel, Zulage stark saugende Untergründe mit einem Grundiermittel gegen Aufbrennen des Putzes vorbehandeln. als Zulage zu 10.0010und 10.0020
10.0040
Grundiermittel, Zulage
1.00
m2
10.0050 Wandputz P IV - Q2 geglättet Innenputz nach DIN 18350 als Gipswandputz Mörtelgruppe      P IVc auf Mauerwerks- und Betonwandflächen in einer Lage mit der Putzmaschine auftragen, lot- und fluchtrecht ausziehen, vorfilzen und sobald die Oberfläche matt wird, glätten. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 - geglättet für dekorative Ober- putze Korngröße >1,0 mm, Raufasertapeten oder Dispersions- farbanstriche mit grober Lammfell- oder Struktur- rolle. Die Putzdicke beträgt im Mittel 10 mm. Putzhöhe: bis 3,80 m Erzeugnis: Wülframix-444-Maschinenputz oder gleichwertig ................................................ inkl. dem Anbringen von Schnittfugen zur Trennung des Wand- putzes von angrenzenden Bauteilen, sowie als Trennung zwischen Wandputz und Gipskarton.
10.0050
Wandputz P IV - Q2 geglättet
1,483.00
m2
10.0060 Wandputz P IV - Q3 geglättet, Zulage Innenputz nach DIN 18350 als Gipswandputz Mörtelgruppe      P IVc auf Mauerwerks- und Betonwandflächen in einer Lage mit der Putzmaschine auftragen, lot- und fluchtrecht ausziehen, vorfilzen und sobald die Oberfläche matt wird, glätten. Oberfläche Qualitätsstufe Q3 - geglättet für dekorative Oberputze Korngröße <1,0 mm, fein strukturierte Wandbe- kleidungen, matte, fein strukturierte Anstriche/ Beschichtungen. Die Putzdicke beträgt im Mittel 10 mm. Putzhöhe: bis 3,80 m. Erzeugnis: Wülframix-444-Maschinenputz oder gleichwertig .................................................. als Zulage zur Position 10.0050
10.0060
Wandputz P IV - Q3 geglättet, Zulage
O
1.00
m2
10.0070 Wandputz P IV - Q2 abgezogen Innenputz nach DIN 18350 als Gipswandputz Mörtelgruppe      P IVc auf Mauerwerks- und Betonwandflächen in einer Lage mit der Putzmaschine auftragen, lot- und fluchtrecht abziehen. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 - abgezogen für dekorative Oberputze Korngröße <2,0 mm, Wandbeläge aus Keramik (Fliesen), Natur- und Kunststein usw. Die Putzdicke beträgt im Mittel 10 mm. Putzhöhe: bis 3,80 m. Erzeugnis: Wülframix-444-Maschinenputz oder gleichwertig ................................................. als Zulage zu Pos. 10.0050
10.0070
Wandputz P IV - Q2 abgezogen
O
1.00
m2
10.0080 Erhöhte Ebenheitsanforderungen, Zulage Innenwandputz nach DIN 18350 wie in den Positionen 0040 bis 060 beschrieben, jedoch Ausführung mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7, als Zulage zu Pos. 10.0070
10.0080
Erhöhte Ebenheitsanforderungen, Zulage
O
1.00
m2
10.0090 Mehrputzdicke, bis je 10 mm, Zulage Wandputzmehrdicken je nach Wahl der gewählten Putzart an bauseitig konstruktiv bedingten Stellen über die ausgeschrie- benen Stärken hinaus auftragen, als Zulage bis je 10 mm Mehrstärke zu Pos. 10.0050
10.0090
Mehrputzdicke, bis je 10 mm, Zulage
O
1.00
m2
10.0100 Leibungen und Stürze putzen, Zulage Leibungen und Stürze der Öffnungen, Nischen und Ausspa- rungen putzen, bis 25 cm als Zulage zu Pos. 10.0050
10.0100
Leibungen und Stürze putzen, Zulage
61.00
m
10.0110 Leibungen und Stürze nachträglich einputzen, Zulage Leibungen und Stürze in einem gesonderten Arbeitsgang nach Montage der Fenster und Türen einputzen, als Zulage zu Pos. 10.0050
10.0110
Leibungen und Stürze nachträglich einputzen, Zulage
O
61.00
m
10.0120 Schlitzüberdeckungen, Zulage Schlitze der Heizungs- und Sanitärinstallationen, bis 40 cm Breite, mit verzinktem Rippenstreckmetall abdecken und mit Zementmörtel durchdrücken, als Zulage Pos. 10.0050
10.0120
Schlitzüberdeckungen, Zulage
O
1.00
m
10.0130 Schlitze mit Perlite verfüllen Installationsschlitze mit raumbeständigem, antikorrosivem Schlitzmörtel hohlraumfrei auswerfen. Breite: bis 40 cm Tiefe: bis 15 cm
10.0130
Schlitze mit Perlite verfüllen
O
1.00
m
10.0140 Schlitze mit Wolle isolieren Installationsschlitze zur Geräusch- und Wärmedämmung mit loser Glaswolle ausstopfen. Breite: bis 40 cm Tiefe: bis 15 cm
10.0140
Schlitze mit Wolle isolieren
O
1.00
m
10.0150 konstruktive Übergänge mit Glasfaserarmierungsgewebe konstruktive Übergänge und Stoßfugen unterschiedlicher Baustoffe, Rollladenkästen mit einem alkalifesten Glasseiden- gittergewebe, 25-30 cm breit, überspannen.
10.0150
konstruktive Übergänge mit Glasfaserarmierungsgewebe
163.00
m
10.0160 Fensterbänke nachträglich einputzen, Zulage Ansichtsflächen unterhalb der Fensterbänke, Höhe bis ca. 10 cm, nach dem Verlegen der Natur-/ Kunststeinbänke in einem separaten Arbeitsgang, unter Verwendung von Trockenmörtel als Sackware einputzen. Erzeugnis: weber.mix 631 oder gleichwertig ...................................... als Zulage zu Pos. 10.0050
10.0160
Fensterbänke nachträglich einputzen, Zulage
55.40
m
DECKEN
DECKEN
10.0170 Deckenflächen säubern Deckenflächen inkl. Treppenläufe säubern, Betongrate entfer- nen, Schalölrückstände abwaschen und stark saugende Untergründe vornässen.
10.0170
Deckenflächen säubern
736.00
m2
10.0180 Haftbrücke auf Decken Sehr glatte, nichtsaugende Putzuntergründe an Decken inkl. Treppenläufe mit einer Haftbrücke vorbehandeln.
10.0180
Haftbrücke auf Decken
736.00
m2
10.0190 Deckenputz P IV - Q2 geglättet Innenputz nach DIN 18350 als Gipsdeckenputz Mörtelgruppe P IVc auf Betondeckenflächen inkl. Treppenläufe in allen Geschossen in einer Lage mit der Putzmaschine auftragen, waage- und fluchtrecht ausziehen, vorfilzen und sobald die Oberfläche matt wird, glätten. Oberfläche Qualitätsstufe Q2- geglättet für dekorative Oberputze Korngröße > 1,0 mm, Raufasertapeten oder Dispersionsfarbanstriche mit grober Lammfell- oder Struktur- rolle. Die Putzdicke beträgt im Mittel 10 mm, Putzhöhe: bis 3,80 m (EG bis 4,25 m) Erzeugnis: Wülframix-444-Maschinenputz oder gleichwertig ................................................. inkl. anbringen von Schnittfugen zur Trennung des Decken- putzes von angrenzenden Bauteilen
10.0190
Deckenputz P IV - Q2 geglättet
736.00
m2
10.0200 Deckenputz P IV - Q3 geglättet Innenputz nach DIN 18350 als Gipsdeckenputz Mörtelgruppe   P IVc auf Betondeckenflächen inkl. Treppenläufe in allen Geschossen in einer Lage mit der Putzmaschine auftragen, waage- und fluchtrecht ausziehen, vorfilzen und sobald die Oberfläche matt wird, glätten. Oberfläche Qualitätsstufe Q3 - geglättet für dekorative Oberputze Korngröße < 1,0 mm, fein strukturierte Deckenbekleidungen, matte, fein strukturierte Anstriche/ Beschichtungen. Die Putzdicke beträgt im Mittel 10 mm, Putzhöhe: bis 3,80 m Erzeugnis: Wülframix-444-Maschinenputz oder gleichwertig ................................................. als Zulage zu Pos. 10.0190
10.0200
Deckenputz P IV - Q3 geglättet
O
1.00
m2
10.0210 Deckenflächen der Treppenlaufuntersichten und -wangen, Putz Q2, Zulage Deckenflächen der Treppenlaufuntersichten und -wangen, Putz Q2, schleifen, kleinere Stellen beiarbeiten, leimen bzw. mit Tiefengrund (lösemittelfrei, wasserverdünnbar) grundieren. Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Treppenhaus als Zulage zu Pos. 10.0190
10.0210
Deckenflächen der Treppenlaufuntersichten und -wangen, Putz Q2, Zulage
75.00
m2
10.0220 Erhöhte Ebenheitsanforderungen, Zulage Innendeckenputz nach DIN 18350 wie vor beschrieben, jedoch Ausführung mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7, als Zulage zu Pos. 10.0190
10.0220
Erhöhte Ebenheitsanforderungen, Zulage
O
1.00
m2
SONSTIGES
SONSTIGES
10.0230 Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech Putzeckleisten für den Innenputz aus verzinktem Stahlblech liefern und an allen Außenecken lot- und fluchtrecht ansetzen.
10.0230
Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech
546.00
m
10.0240 Putzabschlussleisten, "Apu-Minileisten" UG-3.OG Putzabschlussleisten, auch als "Apu-Minileisten", für den Innen- putz liefern und an allen Fenster- und Türblendrahmen, sowie an Bauteilen nach Angabe der örtlichen Bauleitung lot-, waage- und fluchtrecht - Materialübergänge von Putz auf Ständerwand - anbringen.
10.0240
Putzabschlussleisten, "Apu-Minileisten" UG-3.OG
414.00
m
10.0250 Putzabschlussprofil Putzabschlussprofil, für den Innenputz liefern und an Bauteilen nach Angabe der örtlichen Bauleitung lot-, waage- und fluchtrecht (Treppenpodeste, Treppenläufe, Treppenlauftron- solen) anbringen.
10.0250
Putzabschlussprofil
18.00
m
10.0260 Lüftungsgitter 20/ 20 cm Lüftungsgitter aus weißem Kunststoff, ca. 20/ 20 cm groß liefern, in bauseits hergestellte Öffnungen einsetzen, festsetzen und einputzen.
10.0260
Lüftungsgitter 20/ 20 cm
O
1.00
St
10.0270 Revisionstüren 50/ 50 cm Revisionstüren aus verzinktem Stahlblech, 50/ 50 cm groß, einschließlich Vierkantschlüssel liefern und in vorhandene Öffnungen fachgerecht einsetzen.
10.0270
Revisionstüren 50/ 50 cm
O
1.00
St
10.0280 Beiputzpauschale Vergütung für die gesamte Putzunterhaltung bis zur förmlichen Abnahme der Putzarbeiten, pauschal
10.0280
Beiputzpauschale
L
1.00
psch
TAGELOHN
TAGELOHN
10.0290 Stunde eines Spezialfachbauarbeiters Stunde eines Spezialfachbauarbeiters für diverse, nicht vorhersehbare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
10.0290
Stunde eines Spezialfachbauarbeiters
O
1.00
Std
10.0300 Stunde eines Baufachwerkers Stunde eines Baufachwerkers für diverse, nicht vorhersehbare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
10.0300
Stunde eines Baufachwerkers
O
1.00
Std