Gipsdielen
Mönchengladbach, Ritterstraße
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10
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 0,5% für Strom und Wasser, 0,5% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,4% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die von der Fa. Jakob Durst zur Verfügung gestellte Ausführungsplanung M 1:50 (Vorabzug vom 00.02.2025) Dipl.-Ing. Sindermann. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die vom AG frei gegebene Ausführungs planung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung des Bauvorhabens sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweiligen neuesten Fassung: VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) GEG Die Bestimmungen der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) Die Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft, sowie sonstiger Behörden. Die Bedingungen der zuständigen Ver- und Entsorgungs- unternehmen Die Verarbeitungsrichtlinien des Bundesverbandes der Ziegelindustrie Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller aller verwen- deter Materialien. Auf besondere DIN-Normen wird besonders hinge- wiesen: DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18330 Mauerarbeiten DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18337 Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser DIN 1045 Beton und Stahlbeton DIN 1054 Zulässige Belastung des Baugrundes DIN 1053 Mauerwerk, Berechnung und Ausführung DIN 1986 Entwässerungsanlagen DIN 4095 Drainung des Untergrundes DIN 4106 Wanddicken für Wohnungsbauten DIN 4117 Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit DIN 4224 Fertigbauteile aus Stahlbeton DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau 02. Zusätzliche technische Vorschriften Diese sind zu beachten, soweit in den einzelnen Posi- tionen nichts Anderslautendes gefordert wird. Mauerarbeiten DIN 18 330 Mauersteine sind in Gebinden anzuliefern. Das Abkippen vom LKW ist verboten. Steine, welche nicht in Gebinden angeliefert werden, sind von Hand abzuladen und sorgfältig zu stapeln. Gelagerte Steine sind vor Feuchtigkeitseinwirkung durch Folien oder dergleichen zu schützen. Tragende und und aussteifende Wände sind gleichzeitig im Verband hochzuziehen. Dies gilt insbesondere für Fensterbrüstungen oder stehende Verzahnungen. Um Risse im Mauerwerk zu vermeiden, müssen bei nichttragenden Wänden, welche bis Unterkante Decke gemauert sind, Weichfaserplatten o.ä. eingelegt werden. Die Weichfaserplatten sind während des Betonierens vor Durchfeuchtung zu schützen. Für Sichtmauerwerk dürfen nur unbeschädigte, scharfkantige Steine verwendet wer- den. Halbe und Dreiviertelsteine sind mit der Stein- säge zu schneiden. Von der Bauleitung beanstandete Steine sind auszuwechseln. Sichtmauerwerk darf erst nach Fertigstellung der Stahlbetonarbeiten (Stützen, Unter- züge, Wände) ausgeführt werden, sofern dies aus statischen Gründen möglich ist.Das fertige Mauerwerk ist in jedem Fall über die gesamte Bauzeit vor Ver- schmutzungen durch Abdeckung mit Folie zu schützen. Die Fugen des Sichtmauerwerks sind beim Hochmauern vollfugig auszuführen. Kurz nach dem Anziehen des Mauermörtels ist dieser glatt zu streichen, so dass ein guter Mörtelanschluß am Stein erzielt wird. Schlußfugen an Betonteilen sind 1 cm vertieft auszuführen. 03. Sonstiges Führen eines Bautagebuches, welches wöchentlich unaufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen ist. Übernahme der Verantwortung als Fachbauleiter gemäß der BauO NRW. 04. Objektbeschreibung Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten 3-geschossigen 11-WE-Wohngebäudes mit einem Staffelgeschoss. Grundlage für das LV sind die Bauantragspläne M 1:100 Fa. Jakob Durst gmbH & Cie 05. Anlagen ANLAGE Bauantragspläne M 1:100
Besondere Angebotsbedingungen
Vorbemerkungen Die angebotene Leistung umfasst das Errichten nicht tragender innerer Trennwände nach DIN 4103-2 aus massiven Gips-Wandbauplatten einschließlich aller erforderlichen Neben- leistungen wie Lieferung und Transport sowie Entsorgung von Baustellenabfällen. Grundlage und Bestandteil des Angebots sind die Bedingungen der VOB, Teil A, B und C in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Mitgeltend sind außerdem die Verarbeitungsrichtlinien und Technischen Merkblätter des Systemanbieters MultiGips (VG-ORTH GmbH & Co. KG) sowie folgende Normen bzw. Merkblätter jeweils in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Form: DIN 4103-1 Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise DIN 4103-2 Nichttragende innere Trennwände; Trennwände aus Gips-Wandbauplatten DIN EN 12859 Gips-Wandbauplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12860 Gipskleber für Gips-Wandbauplatten -Begriffe, Anforderungen, Prüfverfahren DIN 1055-3 Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 3: Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke Nichtragende innere Trennwände aus Gips-Wandbauplatten sind eine Systembauweise, weshalb nur Materialien und Zubehörteile verwendet werden dürfen, die vom Hersteller ausdrücklich freigegeben bzw. zugelassen sind. Insbesondere bei Schallschutzanforderungen sind die für die jeweiligen Konstruktionen angegebenen Schalldämmwerte nur in Verbindung mit den in den relevanten Prüfzeugnissen angegebenen konstruktiven Komponenten zu erreichen. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Baustellenbedingungen und speziell den Untergrund auf Eignung und Tragfähigkeit zu prüfen. Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung sind dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Gips-Wandbauplatten können verarbeitet werden, wenn der Einbauort vor direkter Bewitterung und Durchfeuchtung geschützt ist. Der Untergrund und die angrenzenden Flächen müssen tragfähig, ausreichend fest und frostfrei sein. Die Temperaturen am Einbauort müssen auch nachts über dem Gefrierpunkt liegen. In die Einheitspreise sind einzukalkulieren: Die Lieferung aller erforderlichen Materialien und Zubehörteile sowie ihr Transport zum jeweiligen Einbauort. Das fachgerechte Errichten der Wände und ihrer Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie das Verspachteln der Wandoberflächen, soweit gefordert. Wenn nicht anders angegeben, sind die Spachtelarbeiten in der Oberflächengüte Q2 auszuführen. Notwendige Standzeiten bis zum Beginn der Spachtelarbeiten gemäß Herstellerangaben sind zu berücksichtigen. Das Bereitstellen aller Werkzeuge und Arbeitsmittel sowie eventuell erforderlicher Gerüste. Abtransport und Entsorgung von Baustellenabfällen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Bauleitung bzw. der bauleitende Architekt oder Ingenieur benachrichtigen alle nachfolgenden Gewerke von folgenden Grundregeln: Nachträgliche Öffnungen in Wänden aus Gips-Wandbauplatten dürfen nicht gestemmt, sondern nur gefräst oder gesägt werden. Auf oder an den Wänden dürfen keine zementhaltigen Mörtel verwendet werden, auch nicht beim Einbau von Türzargen. Beim nachträglichen Einbau von Zement- oder Anhydritestrich ist die Abdeckung (Schrenzlage) fachgerecht an den Wänden hochzuführen und der Überstand nach dem Abbinden abzuschneiden. Bei Gussasphaltestrich ist für gute Querbelüftung zu sorgen, damit die frei werdende Wärme schnell entweichen kann. Dieser Ausschreibung liegen Produkte von MultiGips (VG-ORTH GmbH & Co. KG) zugrunde, die über den Baustofffachhandel zu beziehen sind. Weitere Informationen: Fabrikat: MultiGips VG-ORTH GmbH & Co. KG Holeburgweg 2 37627 Stadtoldendorf Telefon: 0 55 32/ 5 05-0 Telefax: 0 55 32/ 5 05- 5 60 E-Mail: technik-service@multigips.de I Internet: www.multigips.de oder gleichwertiges Produkt: ..............................................
Vorbemerkungen
10.0010 Gips-Massiv-Wand, einschalig, d= 100 mm, RwP 37 dB Gips-Massiv-Wand, einschalig, als leichte nicht tragende innere Trennwand DIN 1055-3 DIN 4103-2 mit schalltechnisch optimierter Randlagerung. Einbaubereich 1 Wohnungen Wanddicke: 100 mm Wandhöhe: bis 2,76 m bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 RwP 37 dB, ohne Brandschutzanforderung. Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Hersteller- vorschrift. System: MultiGips Massiv-Wand 501.80 oder gleichwertiges Fabrikat. .................................................... Systemausführung DIN 4103-2 Trennwand: MultiGips Wandbauplatten DIN EN 12859, mittlere Rohdichte, mR ca. 850 kg/mü, Plattendicke 80 mm, Wärmeleitfähigkeit 0,41 W/mK, nichtbrennbar, A1 DIN 4102, verarbeiten mit MultiGips Kleber DIN EN 12860. Randlagerung: Elastisch an Boden, Wand, Decke anschließen mit Rand- streifen MultiGips AkustikPro 120, PE-Schwerschaumstreifen, Rohdichte ca. 120 kg/mü. Deckenanschluss: Deckenfuge füllen mit MultiGips Füll- und Zargengips, DIN EN 13279, Randstreifen nach Verspachtelung bündig abschneiden. Verspachtelung: Fugen abstreifen und schließen, Oberfläche planeben verspachteln, Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung mit MultiGips SG 90 Uni Flächenspachtel, gemäß MultiGips Arbeitshilfe Oberflächen bei Wandbauplatten. Angebotenes System: .................................................
10.0010
Gips-Massiv-Wand, einschalig, d= 100 mm, RwP 37 dB
576.00
m2
10.0020 Gips-Massiv-Wand, einschalig, d= 100 mm, hydrophobiert, Zulage Gips-Massiv-Wand, einschalig, als leichte nicht tragende innere Trennwand DIN 4103-2, mit schalltechnisch optimierter Randlagerung, jedoch durchgängig wasserabweisend, Einbaubereich 1, Bad, EG-3.OG, SG Wanddicke: 100 mm Wandhöhe: bis 2,76 m bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 RwP 37 dB, ohne Brandschutzanforderung. Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Hersteller- vorschrift System: MultiGips Massiv-Wand 501h.80 oder gleichwertiges Fabrikat. .................................................... Systemausführung DIN 4103-2 Trennwand: MultiGips Wandbauplatten DIN EN 12859, hydrophobiert, mittlere Rohdichte, mR ca. 850 kg/mü, Plattendicke 80 mm, Wärmeleitfähigkeit 0,41 W/mK, nichtbrennbar, A1 DIN 4102, verarbeiten mit MultiGips Kleber Hydro 90 DIN EN 12860. Randlagerung: Elastisch an Boden, Wand, Decke anschließen mit Rand- streifen MultiGips AkustikPro 120, PE-Schwerschaumstreifen, Rohdichte ca. 120 kg/mü. Deckenanschluss: Deckenfuge füllen mit MultiGips Füll- und Zargengips DIN EN 13279, Randstreifen nach Verspachtelung bündig abschneiden. Verspachtelung: Fugen abstreifen und schließen, Oberfläche planeben verspachteln, Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung mit MultiGips SG 90 Uni Flächenspachtel, gemäß MultiGips Arbeitshilfe Oberflächen bei Wandbauplatten. Oberfläche für Wandbekleidung: Keine Verspachtelung, Fugengips abstoßen Angebotenes System: ....................................................... als Zulage zu Pos. 10.0010
10.0020
Gips-Massiv-Wand, einschalig, d= 100 mm, hydrophobiert, Zulage
209.00
m2
10.0030 Türöffnung mit Sturzarmierung, > 1,00 m, Zulage System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervor- schrift Türöffnung nach Zeichnung oder Angabe anlegen. Sturzarmierung Öffnungsbreite > 1,00 m: MultiGips Wand- bauplatten DIN EN 12859 fräsen, beidseitig mindestens. 100 mm über Sturzhöhe, höhenversetzt mindestens 50 mm, zu beiden Seiten der Öffnung 500 mm einbindend, Öffnungsbreite 1.010 mm, Schlitzbandeisen, verzinkt, Breite 20 mm, Materialdicke 1,5 mm, hochkant einlegen und schließen mit MultiGips Kleber DIN EN 12860. als Zulage zu Pos. 10.0010 und 10.0020
10.0030
Türöffnung mit Sturzarmierung, > 1,00 m, Zulage
31.00
St
10.0040 Öffnung für Türzarge, Zulage System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervor- schrift Wandöffnung: Öffnung parallel Wandaufbau bzw. nachträglich, für Stahl- umfassungszarge bzw. Holzzarge, Baurichtmaß Breite:0,635 bis 1.010 mm x Höhe: 2,135 mm (FFB) zzgl Fußbodenaufbau 18-25 cm. Maulweite: 100 mm; nach Zeichnung oder Angabe anlegen. als Zulage zu Pos. 10.0010
10.0040
Öffnung für Türzarge, Zulage
40.00
St
10.0050 Wandenden, Zulage System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervor- schrift. freistehende Wandenden fachgerecht winklig und lotrecht herstellen als Zulage zu 10.0010 und 10.0020
10.0050
Wandenden, Zulage
11.00
St
10.0060 Innenecke 90°, Zulage System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervor- schrift. 90°- Innenecken als Zulage zu 10.0010 und 10.0020
10.0060
Innenecke 90°, Zulage
224.00
m
10.0070 Installationsschlitze, Zulage System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervor- schrift. Installationsschlitze: MultiGips Wandbauplatten DIN EN 12859, nachträglich schlitzen/ fräsen, nicht stemmen, für Gebäudeinstallation nach Zeichnung oder Angabe, gemäß MultiGips Arbeitshilfe Geometrische Randbedingungen für Anordnung und Größe von Installationsschlitzen, schließen mit MultiGips Kleber DIN EN 12860. als Zulage zu den Vorpositionen, pauschal.
10.0070
Installationsschlitze, Zulage
L
1.00
psch
10.0080 Kantenschutz/ Anschluss an geputzte Flächen, Zulage System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervor- schrift Kantenschutz: MultiGips Wandbauplatten DIN EN 12859, mit Kantenprofilen verstärken, z.B. Protektor Nr. 9078, Nr. 9172, Nr. 1007 Z Nr. 1321 Abschlussprofil zur Abgrenzung von vorstehenden Putz- flächen Geschosshöhe: 2,76 m Kantenprofil an belasteten Außenecken raumhoch, flucht- gerecht anbringen, vollflächig einbetten, bis zum Kopf über- spachteln mit MultiGips CasoFill Uni Flächenspachtel. als Zulage zu Pos. 10.0010 und 10.0020
10.0080
Kantenschutz/ Anschluss an geputzte Flächen, Zulage
116.00
m
10.0090 Ecke schiefwinklig, z.B. 135°, Zulage System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Hersteller- vorschrift. Ecke: MultiGips Wandbauplatten DIN EN 12859 verstärken mit flexiblen Eckenprofilen verzinktes Stahlblech, Dicke: 0,6 mm Breite: 100 mm, Ausführung gemäß Zeichnung, Geschosshöhe: 2,65 bis 3,20 m; Kantenprofil an belasteten Außenecken raumhoch, fluchtgerecht anbringen, vollflächig einbetten, bis zum Kopf überspachteln mit MultiGips CasoFill Uni Flächen- spachtel. als Zulage zu 10.0010 und 10.0020
10.0090
Ecke schiefwinklig, z.B. 135°, Zulage
O
1.00
m
10.0100 Oberflächengüte Q3, Zulage Oberflächenqualität bei Gips-Massiv-Wänden, Qualitätsstufe Q3, zusätzlich zur Oberflächengüte Q2 gemäß MultiGips Arbeitshilfe Oberflächen bei Wandbauplatten. System: MultiGips Massiv-Wände Systemausführung DIN 4103-2 Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Hersteller- vorschrift Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q3: Arbeiten der Standardverspachtelung Q2 inkl. Fugen abstreifen und schließen, Oberfläche planeben verspachteln mit MultiGips SG 90 Uni Flächenspachtel. Zusätzlich vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit Spachtelgips MultiGips CasoFill Super 50, Typ 3B/ 4B DIN EN 13963 bzw. mit maschinellem Spachtelgips MultiGips CasoFill Super 90m, Typ 3B/ 4B DIN EN 13963 Im Bedarfsfall das Schleifen und erneute Spachteln der Flächen. als Zulage zu Pos. 10.0010 und 10.0020
10.0100
Oberflächengüte Q3, Zulage
O
1.00
m2
10.0110 Facharbeiterstunden zum Nachweis Facharbeiterstunden für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Die Nachweisstunden dürfen erst durch Freigabe des AG ausgeführt werden.
10.0110
Facharbeiterstunden zum Nachweis
O
1.00
Std
10.0120 Helferstunden zum Nachweis Helferstunden für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Die Nachweisstunden dürfen erst durch Freigabe des AG ausgeführt werden.
10.0120
Helferstunden zum Nachweis
O
1.00
Std