Kühlraumbau
Möhringen - Kaufland
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01 VE01 BAU
01
VE01 BAU
ZTV - Projektbeschreibung, Termine Termine Angebotsabgabe Gemäß anschreiben Bietergespräche KW39 2025 Vergabe bis KW41 2025 Ausführungsbeginn 07.01.2026 Fertigstellung September 2026, siehe Bauablaufplan Anlagen zum LV - Fotodokumentation Bestand - Pläne gemäß Planverzeichnis Objektanschrift Kaufland Filiale Stuttgart-Möhringen Rembrandtstraße 47 70567 Stuttgart Projektbeschreibung, besondere örtliche Umstände Die Firma Kaufland beabsichtigt eine Sanierung der o.a. Kaufland-Filiale. Die Maßnahme erfolgt während des laufenden Betriebs. Aufgrund des parallelen Marktbetriebs sind die Baumaßnahmen mit besonderer Umsicht auszuführen und die an das Baufeld angrenzenden Bereiche zu schützen. Nachtarbeit: Auf Anweisung der Bauleitung sind lärmintensive Arbeiten oder Arbeiten auf der Verkaufsfläche oder im Lager ggf. nur zu bestimmten Zeiten oder in Nachtarbeit möglich. Ein entsprechender Mehraufwand bzw. Mehrkosten sind einzurechnen. Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend - und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. Umbau Bedientheke: Der Umbau der Wurst-/Käse Bedientheke muss innerhalb von maximal 3 Wochen erfolgen da kein Provisorium vorgesehen ist. 2 Wochen stehen für die baulichen Maßnahmen und eine Woche für Ladenbau und Reinigung zur Verfügung. Zur Realisierung der kurzen Bauzeit muss die Arbeitsvorbereitung (Materialbestellung, Vorfertigung) insbesondere bezüglich der Stahlunterkonstruktion der Thekenblende rechtzeitig efolgen. Umbau Backraum im Lager: Der Backraum wird auch während dessen Umbaus genutzt. Ein Mehraufwand für eingeschränkte Arbeitszeiten, Arbeitsunterbrechnungen und Schutzmaßnahmen ist einzurechnen. Umbau Kunden-WCs (Damen/Herren/Behinderte): Der Umbau erfolgt in 3 Bauabschnitten da für den Kunden jederzeit zwei Toiletten in Betrieb gehalten werde sollen. Fremdgewerke: Alle Arbeiten müssen koordiniert mit TGA-Gewerken der Ladenbaufirma (Regalierung) und der Kältetechnikfirma (Erneuerung aller Kühlmöbel) erfolgen. Gebäudedaten: Baujahr: 2001 Verkaufsebene über zwei Geschosse Tiefgarage über zwei Geschosse Haupt-Tragwerk Stahlbeton, Dach-Tragwerk Stahl mit Trapezblech, Dachbegrünung Fassade aus Beton-Sandwich-Platten Wesentliche Maßnahmen: FASSADE - Erneuerungsanstrich Fassade (Nord, Ost) - Erneuerungslackierung Attikablech Vordach VERKAUFSRAUM - Erneuerungsanstrich Wände - Erneuerung Blende/Decke oberhalb Bedientheke - Fassadenverglasung durch Trockenbau schließen BACKRAUM - Backraum im Lager vergrößern LADENSTRAßE (MALL) - Die Mietfläche Tabak/Lotto/Zeitungen wird zurückgebaut und zu Verkaufsfläche Kaufland - Die Mietfläche Frisör wird zu Mietfläche Taback-Lotto-Zeitungen (TLZ) KASSENBÜRO - Rückbau Holzpodest im Kassenaufsichtsraum - Änderung Zugangstür/Innenfenster zum Kassenbüro KUNDEN-WCs - Komplettsanierung einschl. Wandfliesen und abgeh. Decken - Türen bzw. Türblätter erneuern SOZIALRÄUME/BÜROS - Teilweise neue Bodenbeläge - Teilweise neue abgehängte Decken - Erneuerungsanstrich Wände und Türzargen Bauleitung gemäß LBO: Der vom AN zu stellende Bauleiter übernimmt die Pflichten des Bauleiters entsprechend den Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO-BW § 45). Hat der vorgesehene Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, ist vom AN zusätzlich ein geeigneter Fachbauleiter zu bestellen. Der Bauleiter / Fachbauleiter ist spätestens 3 Tage nach Auftragserteilung zu benennen. Innerhalb dieses Zeitraums ist dem AG das ausgefüllte Formblatt der zuständigen Behörde zur Bauleiterbestellung zur Unterschrift vorzulegen. Die entsprechenden Leistungen sind einzurechnen.
ZTV - Projektbeschreibung, Termine
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1.) Die ZTV sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Leistungen und Aufwendungen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, sind somit durch den Auftragnehmer vertraglich geschuldet und in die Preise einzurechnen, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. 2.) Die Leistungen sind in Landeswährung mit Nettopreisen anzubieten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert hinzugerechnet. 3.) Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und der mit der Ausschreibung übergebenen Planung ist die Planung maßgebend. 4.) Der Bieter hat sich vor der Abgabe des Angebotes über die zur Ausführung gelangenden Bauaufgaben informiert, soweit sie im Zusammenhang mit den anzubietenden und auszuführenden Leistungen stehen, so dass Unklarheiten bei der Kalkulation gemäß des vorliegenden Leistungsverzeichnisses nicht bestehen. Spätere Einwände aufgrund ungenügender Kenntnis der Ausschreibungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. 5.) Die der Ausschreibung beigelegten Pläne und die darin benannten Anlagen dienen der Information. Diese Anlagen entbinden den Bieter nicht von der Verpflichtung, sich eigenverantwortlich durch Einsichtnahme in alle Planunterlagen alle für seine Preisfindung erforderlichen Angaben zu beschaffen. 6.) Zu den jeweils auszuführenden Leistungen wurden die Örtlichkeiten besichtigt. Alle erkennbaren preisrelevanten Umstände wurden bei der Einheitspreisermittlung berücksichtigt. 7.) Die Baustelleneinrichtung für den eigenen Bedarf ist – sofern diese nicht in separater Position ausgeschrieben ist – in die Preise einzurechnen. 8.) Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Hebezeuge, Gerüste, Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen sind zu berücksichtigen und in die Preise einzurechnen. 9.) Gerüste für Fassadenarbeiten und Arbeiten am bzw. auf dem Dach sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Vorhandene Gerüste können unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Die Gerüste dürfen nicht verändert werden und müssen in dem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden wie sie vorgefunden wurden. 10.) Baustrom und Bauwasser werden durch das Gewerk Baustelleneinrichtung ab Verteiler bzw. Entnahmestellen für die anderen Leistungen und Gewerke zur Verfügung gestellt. 11.) Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Müll und dergleichen, welches durch die Arbeiten des Auftragnehmers entsteht, ist auf seine Kosten regelmäßig einzusammeln bzw. zu beseitigen und zu entsorgen. Die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften sind bei der Entsorgung zu beachten. 12.) Verunreinigungen auf den am Baufeld angrenzenden Grundstücken, Bebauungen, Wegen, Straßen, Plätzen und dergleichen, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind, sind arbeitstäglich zu beseitigen. 13.) Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Sicherung, Lagerung und Verwahrung seiner Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und dergleichen. Gleiches gilt für gelagerte Baustoffe, Baumaterialien, Bauelemente und für den Einbau bestimmte Geräte und Anlagen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen. 14.) Bau- und Anlagenteile sind vor Verunreinigungen und Beschädigungen durch die jeweiligen Arbeiten über geeignete Maßnahmen zu schützen. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer seine eigenen Leistungen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen zu schützen. 15.) Alle gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften notwenigen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sind bei der Durchführung der jeweiligen Arbeiten zu beachten und einzuhalten. 16.) Bei der Angebotserstellung und Ausführung der Leistungen sind - die landesspezifischen öffentlich-rechtlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften - die einschlägigen technischen Normen, Regeln und Richtlinien - die anerkannten Regeln der Technik - die Einbau- und Verarbeitungsanleitungen, -vorschriften und -hinweise der Hersteller - die Kaufland-Baubeschreibungen, -Vertragsbedingungen und sonstigen Unterlagen und Planungen von Kaufland zu berücksichtigen, zu beachten und einzuhalten. 17.) Die beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige, vollständige und funktionstüchtige Leistungen, inkl. aller erforderlichen Kleinteile und Befestigungsmittel, Hilfsstoffe und Hilfsmittel, Unterkonstruktionen, etc. sowie aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen - auch wenn diese nicht im Detail beschrieben sind. 18.) Werden Vorleistungen durch Dritte erbracht, sind diese durch den Auftragnehmer zu prüfen. Über etwaige Unstimmigkeiten oder Beanstandungen muss der Auftraggeber rechtzeitig informiert werden, so dass diesem technisch und organisatorisch die Nacherfüllung möglich ist. 19.) Fabrikatsvorgaben von Kaufland sind zwingend einzuhalten, es sei denn, es sprechend triftige Gründe (z.B. Verfügbarkeit) dagegen. In diesem Fall ist durch den Auftragnehmer ein gleichwertiges Fabrikat oder System vorzuschlagen und die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Auftraggeber. 20.) Systeme sind durchgängig mit den vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen. 21.) Alle Materialien, Bauelemente und Geräte, die die Optik und Funktionalität maßgeblich bestimmen, sind rechtzeitig vor Ausführung zu bemustern. Der Einbau auf der Baustelle darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. Über die Art und Form der Muster entscheidet der Auftraggeber. 22.) Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind die Kosten für die Projektierung der Leistungen in die Preise des jeweiligen Gewerkes einzurechnen. Die Projektierung kann je nach Gewerk und Notwendigkeit ein örtliches Aufmaß, statische Berechnungen, Werks-, Fertigungs-, Detail- und Montageplanung auf Grundlage der Vorgaben von Kaufland sowie die Erstellung der Revisionsunterlagen beinhalten. 23.) Alle Konstruktionen, Bauweisen und Systeme müssen so ausgelegt sein, dass Sie die üblichen und zulässigen Toleranzen der Vorleistungen bzw. Untergründe aufnehmen bzw. ausgleichen können. 24.) Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, berechtigen nicht zu Mehrkosten oder einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Im Zweifelsfall muss der Auftragnehmer das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen nachweisen. 25.) Je nach Gewerk und Leistung sind folgende Aufwendungen und Leistungen zu berücksichtigen und die Preise einzurechnen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind: - alle Transporte von Baustoffen, Baumaterialien, Bauelementen, Geräten, Anlagen, etc. bis zum Einbauort - erforderliche und gewerksübliche Untergrundvorbereitungen und -vorbehandlungen - sämtliche Bohrungen, Schweißungen, Klebungen, Kleinteile, Befestigungsmittel, Zwischenlagen, Dämmungen, Dichtungen, Folien, Versiegelungen, etc., die für die Verbindung, Montage und Befestigung der Bauteile und Bauelemente erforderlich sind - fachgerechtes Anarbeiten und Anschließen an sämtliche an- bzw. begrenzenden Bauteile, Ein-, Anbauten und Durchdringungen - alle Eckausbildungen, Passfelder und -elemente, Abschlüsse, freien Enden, etc. - sämtliche vorkommenden Montage-, Anschluss- und Befestigungsuntergründe wie Beton, Mauerwerk, Stahl, Aluminium, Bleche, Gipskarton, etc. - notwendige Pass-, Schräg- und Rundschnitte sowie Verschnitt - Herstellen von Aussparungen und Ausschnitten für Installationen und Einbauten von Fremdgewerken - interne Verkabelung und Anschlüsse von Anlagen, Zuleitung zu elektrischen Verbrauchern bauseits durch das Gewerk Elektro
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01.410 Kühlräume
01.410
Kühlräume

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