Allgemeine und besondere Vertragsbedingungen Allgemeine VertragsbedingungenVertragsgrundlagen
Grundlage für diesen Vertrag sind in nachstehender Reihenfolge:das Auftragsschreibendas Verhandlungsprotokolldieses Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungendie beigefügten Pläne und Zeichnungendie Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), DIN 18299 ff.die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen FassungGrundlage für die Angebotserstellung sind die zugehörigen Grundrisse und Details sowie die allgemeine Baubeschreibung des Bauherrn. Das Projekt wurde bereits in Teilbereichen begonnen. Teilleistungen sind bereits erbracht oder liegen teilfertig vor. Dies gilt insbesondere für Hausnummer 106. Die Leistungsabgrenzung erfolgt vor Ort mit der BOL und wird vor Ausführungsbeginn dokumentiert.Ausführung
Sämtliche Leistungen sind fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Eventuelle Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.Baustelleneinrichtung, Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die für die Ausführung der Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung ist vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu stellen, vorzuhalten und zu betreiben. Alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind strikt einzuhalten. Für ausreichende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ist der Auftragnehmer verantwortlich.Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Mengen, die durch ein gemeinsames Aufmaß zu ermitteln sind. Abschlagsrechnungen sind in prüffähiger Form einzureichen und werden nach Prüfung fällig. Die Schlussrechnung ist ebenfalls prüffähig zu erstellen.Besondere VertragsbedingungenTermine und Fristen
Die vereinbarten Ausführungsfristen sind Vertragsfristen und verbindlich. Verzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich anzuzeigen.Reinigung und Entsorgung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz und die von ihm benutzten Verkehrswege laufend sauber zu halten. Bauschutt und Abfälle sind fachgerecht zu trennen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht anders beschrieben.Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach § 13 VOB/B.
Allgemeine und besondere Vertragsbedingungen
01 Haus 106
01.01 Allgemeine Vorarbeiten und Schutzmaßnahmen
Allgemeine Vorarbeiten und Schutzmaßnahmen
01.02 Zulagepositionen
01.03 EG
01.04 1.OG
01.05 2.OG
01.06 3.OG
01.07 4.OG
01.08 DG
02 Haus 110
02.01 Allgemeine Vorarbeiten und Schutzmaßnahmen
Allgemeine Vorarbeiten und Schutzmaßnahmen
02.02 Zulagepositionen
02.03 EG
02.04 1.OG
02.05 2.OG
02.06 3.OG
02.07 4.OG