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010.010
020 Gerüstarbeiten
Vorbemerkungen Gerüst Vorbemerkungen Gerüst
Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden
Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und
Schutzgerüste" Teile 1-4 / ATV DIN 18451
"Gerüstbauarbeiten" erstellt werden. Zusätzlich sind
die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und
Schutzgerüste
(ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu
beachten.
Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 "Allgemeine
Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1-5.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von
der
Örtlichkeit zu informieren.
Die Gerüste sind so aufzustellen, daß die Gewerke
Abbruch-, Rohbau-, Maler-, Aufzugsarbeiten
durchgeführt
werden können.
Alle Erschwernisse, wie z.B. Umrüstarbeiten für
einzelne Gewerke sind in den Preis mit einzurechnen.
Ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten ist das
mehrfache Umrüsten für die Rohbauarbeiten sowie die
Montage des Aufzugs.
Der Auftragnehmer trägt allein die volle
Verantwortung
für das aufgestellte Gerüst hinsichtlich der
Beachtung
der DIN-Vorschriften, der Gerüstordnung und der
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften. Er
haftet
allein für sämtliche aus der Unterlassung dieser
Vorschriften erwachsende unmittelbare und mittelbare
Schäden, sowie allein für die Ansprüche aus
Folgeschäden, die gegen den Arbeitnehmer erhoben
werden.
Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Arbeiten den
Baugrund auf seine Tragfähigkeit nach DIN 18350 Abs.
3.15 bzw. den entsprechenden Anforderungen des
jeweiligen Systems prüfen.
020.010 Gerüstbauarbeiten - Fassadengerüst
Gerüstbauarbeiten - Fassadengerüst
020.020 Stundenlohnarbeiten