Wohnungseingangstüren
MOD-Schützenstraße-Gärtnerei-HRW
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Allgemeine Vorbemerkungen Baukonstruktion: Die Wohnanlage besteht aus vier Baukörpern, die über eine gemeinsame Tiefgarage verbunden sind. Die Gebäude bestehen aus einem Kellergeschoss  sowie 3 Obergeschossen (EG, 1.OG, DG) Das Baugefüge besteht aus: Außenwände UG/TG aus Stahlbeton Außenwände Außenwände EG-DG aus Vollholz-Elementen TG-Decke aus Stahlbeton (Ortbeton) Geschossdecken aus Filigrandecken mit Aufbeton, Oberste Geschossdecke aus Vollholz-Deckenelement Innenwände in Wohnungen aus GK-Leichtbauwänden und Vollholz-Elementen (ausgenommen Wohnungstrennwände). Die Baustellenzufahrt ist problemlos gegeben. Die Baustelle kann über den Geiselsteinweg, von der Schützenstraße kommend, erreicht werden. Die Baustelleneinrichtung kann auf dem Grundstück untergebracht werden. Bei der Kalkulation aller nachfolgenden Positionen sind sämtliche Nebenleistungen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert erwähnt werden. Im Besonderen ist zu beachten, dass bei allen Positionen, auch wenn nicht extra ausgewiesen, die Lieferung sowie die fachgerechte Montage der Materialien nach Herstellervorschrift und geltenden Normen/anerkannten Regeln der Technik einzukalkulieren sind. Die angefragte Leistung ist in Teilabschnitten/ bauabschnittsweise nach Angabe Bauleitung auszuführen und entsprechend zu kalkulieren. Die ordnungsgemäße Entsorgung anfallenden Bauschutts und der Baustellenabfälle, die von den Arbeiten des Arbeitnehmers herrühren, ist nach der jeweils geltenden Satzung des Landkreises Weilheim-Schongau durchzuführen. VOB- und DIN-Normen Zu den allgemeinen Vertragsbedingungen gilt jeweils die neueste Fassung der VOB. Als Ergänzung der neuesten Fassung der VOB Teil B und C gelten alle DIN- Normen inkl. der Vornormen und Entwürfe, sowie der VDI-Richtlinie oder der Verarbeitungsvorschrift des oder der Hersteller für die ausgeführten Gewerke als vereinbart, sofern in den zusätzlichen technischen Vorschriften und im Leistungs- verzeichnis keine davon abweichenden Forderungen gestellt werden. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB sind entsprechend den Positionsbeschreibungen durch den AN in die Hauptposition einzukalkulieren und nicht gesondert zu vergüten. Als Basis zur Einschätzung dienen die unter Planungsgrundlagen aufgeführten Ausführungspläne. Vor Beginn der Arbeiten/ Produktionsfreigabe sind Werkstattzeichnungen der Türblätter & Zargen anzufertigen und an den AN, die Bauleitung und das Architekturbüro zu übergeben. Vor Abnahme ist eine dementsprechende, vollumfängliche Dokumentation der ausgeführten Leistung an den Auftraggeber zu übergeben. Dies umfasst die Dokumentation der verwendeten Materialien, der Ausführung, Prüfprotokolle und Herstellerfreigaben sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Anlagen zum LV: Der Ausschreibung liegen nachfolgend aufgeführte Werk- und Detailpläne bei: Werkplan Stand vom - Ansichten Haus Nord, Index C, M 1 : 50 - Ansichten Haus Süd, Index F, M 1 : 50 - Grundriss EG, Index L, M 1 : 50 - Grundriss OG, Index K, M 1 : 50 - Grundriss DG, Index K, M 1 : 50 - Schnitte A - I, Index I, M 1 : 50 Details: MOD 523 Fenster + Haustüren, Index B MOD 525 Laubengang Nord + Details, Index A MOD 526 Laubengang Süd + Rest, Index A 1. Dem Angebot und der Ausführung liegen zugrunde: - VOB, Teil A-C (aktuelle Ausgabe) - allgemeinen Vertragsbedingungen - zusätzlichen Vertragsbedingungen - zusätzliche technische Vorbemerkungen - Leistungsverzeichnis - Lage-, Werk- und Detailpläne 2. Örtlichkeiten Dem Bieter wird empfohlen, die Baustelle vor Angebotsabgabe zu besichtigen, um sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. 3. Technische Spezifikationen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 4. Ausführungszeichnungen Ausführungszeichnungen werden als Datei im pdf und/oder dwg-Format durch den Auftraggeber übergeben. Alle ausgehändigten Unterlagen für die Bauausführung gelten nur mit dem Vermerk "zur Ausführung freigegeben". Der Auftragnehmer hat einen Satz als Abrechnungsplan spätestens mit der Schlußrechnung einzureichen. Plansätze sind auf Grundlage der übergebenen Dateien durch den Auftragnehmer selbst zu vervielfältigen. 5. Werkstattzeichnungen Werkstattzeichnungen, die vom Auftragnehmer zu fertigen sind, sind rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe beim planenden Architekten vorzulegen. LSA Architekten GmbH Raiffeisenallee 9 82041 Oberhaching bei München T +49 89 4515187-0 www.lsa-architekten.de Die Prüfung umfasst: zwei Plansätze zur Korrektur durch den Architekten, Zeitraum der Korrektur = max. 10 Arbeitstage ab Eingang beim Architekten. Änderungen aus der Korrektur sind durch den Auftragnehmer in den Plansatz zur Freigabe zu übertragen und spätest vorzulegen, Zeitraum der Freigabe = max. 10 Arbeitstage ab Eingang beim Architekten. Erfolgt die Vorlage der Werkstattzeichnungen durch den Auftragnehmer verspätet, beeinflußt dies die vertraglichen Ausführungsfristen nicht. 6. Winterbaumaßnahmen: In den Einheitspreisen sind sämtliche für den Winterbetrieb der Baustelle, bis minus 15 Grad Celsius, erforderlichen Maßnahmen (beheizter Beton, Schutzgerüste, Schneeräumarbeiten etc.) einzukalkulieren. 7. Anforderung an Ebenheiten: Es gelten für die gesamte Maßnahme die erhöhten Anforderungen an die Ebenheit bei der Ausführung gemäß DIN 18202 Ausgabe 2005-10 Tabelle 3 Zeile 2 und Zeile 7. 8. Lagerung von Materialien auf der Baustelle: Dem AN stehen auf der gesamten Baustelle keine Lagermöglichkeiten in den Räumen des Bauwerks zur Verfügung. Sämtliche Räume sind frei zu halten, das Verschließen von Räumen mit Bautüren wird nicht gestattet. Lager- und Arbeitsplätze im Freien, nicht überdacht, nicht absperrbar, stehen nur sehr begrenzt auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Lager- und Arbeitsplätze in Bereichen der Wurzelschutzzonen von erhaltenswerten Bäumen sind nicht zulässig. Die Zufahrt zur Baustelle muss jederzeit ohne Einschränkung möglich bleiben. Abgeladene Baumaterialien, Bauteile, etc. sind unverzüglich nach dem Abladen an den Einbauort zu vertragen. 9. Zustand der Baustelle: Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitsbereich nach Verlassen (auch zum Feierabend) oder Beendigung seiner Arbeiten unverzüglich aufzuräumen (Baumüll, Schutt etc.entsorgen) und besenrein zu hinterlassen. Dies gilt für den Innenbereich wie auch für den Außenbereich. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Bauleitung ohne weitere Aufforderung, den Müll, den Bauschutt etc. durch Dritte beseitigen lassen. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Verursachendem AN in vollem Umfang in Abzug gebracht. Sollte eine eindeutige Zuordnung nicht möglich sein, so werden die angefallenen Kosten den zu diesem Zeitpunkt anwesenden Firmen gequotelt in Abzug gebracht. Zusätzlicher Aufwand welcher der Bauleitung entsteht, Ermittlung / Zuordnung des Verursachers, beauftragen einer Drittfirma, Kostenzuordnung und Kosten in den Rechnungen zum Abzug bringen etc. wird dem verursachendem AN ebenfalls in Abzug gebracht. Im übrigen wird auf das EVM-Blatt 241 "Abfall" verwiesen. Getränkeflaschen, Zeitungen Speiseverpackungen etc. sind nach den Essenspausen sofort aufzuräumen. Styroporplattten/ Klötze als Sitzunterlage umfunktioniert und überall in den Räumen verteilt, sind nach Gebrauch sofort wieder aufzuräumen. 10. Rauchen auf der Baustelle: Das Rauchen im Bauwerk ist allen strikt untersagt. Werden Mitarbeiter beim Rauchen in den Räumlichkeiten vorgefunden, wird die Bauleitung diese Mitarbeiter sofort nach Hause schicken. Der Bauherr wird den durch das Rauchen entstandenen Schaden durch Dritte beseitigen lassen. Die Kosten werden der verursachendem AN in Abzug gebracht. 11. Baustelleneinrichtung des AN Die Baustelleneinrichtung des AN ist in alle LV-Positionen mit einzukalkulieren. Weiterhin ist einzukalkulieren, dass die Arbeiten nicht in einem Zuge ausgeführt werden können, sondern zeitlich zueinander versetzt erfolgen können/werden. 12. Bauablauf: Für den Bauablauf wurde ein Terminplan (siehe Anlagen) erstellt. Der AN legt zum Vergabegespräch einen darauf abgestimmten detaillierten Terminplan vor. Dieser wird Vertragsbestandteil. Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Baustelleneinrichtungplan vor. 13. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den vom Auftraggeber durchgeführten Baustellenbesprechungen einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 1 x wöchentlich statt. 14. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat täglich Bautagesberichte anzufertigen. Diese sind unaufgefordert in der Baustellenbesprechung der Bauleitung zu übergeben bzw. wöchentlich einzureichen. 15. Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber oder der Bauleitung zu beginnen. Der Umfang und die voraussichtliche Dauer der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Aufforderung festgelegt. Es werden nur Regiebeichte in der Abrechnung anerkannt, die vom Bauherrn unterzeichnet sind. Regieberichte sind innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Bauherrn vorzulegen. Verspätet eingereichte Regieberichte werden nicht anerkannt. Vom Auftragnehmer gelesen und akzeptiert: ------------------------------------------------------------------------ Datum, Unterschrift Auftragnehmer
Anlagen zum LV:
01 Hauseingangs-Elemente Haus Nord und Süd
01
Hauseingangs-Elemente Haus Nord und Süd
Leitbeschrieb Aussentürelement Leitbeschrieb für nachfolgendes Wohnungseingangstürelement als Außentür, bestehend aus Türstockrahmen und -flügel sowie festverglastem Seitenteil inkl. deren Qualitätsangaben, die bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen sind. Rohbaumaßsiehe Positionen Bautiefeca. 94 mm Stockrahmen Massivholzzarge Fichte lamelliert mit Schlitz/Zapfen und durchgehender Decklage Türflügel Massivholzrahmen Fichte lameliert und keilgezinkt mit                        Innenverstärkung aus Holzwerkstoff, PUR Hartschaumkern und Thermostabilisatoren als Mittellage. Form: eckig mit Mikrofase Decklage Furnierplatte Fichte, stehende Furnierrichtung, vollflächig auf Gesamtkonstruktion verleimt. Flügelrahmen Flächenversätzt (überfälzt) Oberfläche Holzart Fichte, innen mit Klarlasur matt, Außen in RAL 7006 Beigegrau Klimaklasse:III Dichtung umlaufende, an den Ecken verschweißte EPDM Dichtungsebenen; Anschlagdichtung:  im Flügel, dreiseitig umlaufende Dichtung im Stock, Dichtung schwarz BeanspruchungGruppe C nach DIN 18055 Glasauschnittsiehe Positionen Verglasung3-fach Isolierverglasung (Verbundsicherheitsglas) Ug-Wert <= 0,53 W/m²K Schwelle: thermisch getrennte Edelstahl-Bodenschwelle, barrierefrei, auf  Unterkonstruktion/Stockaufdopplung  (s. Bodenanschluss) BodendichtungAuflaufdichtung passend zur Schwelle Stoßblech über die gesamte Türbreite Höhe ca. 25 cm Farbe Beigegrau RAL 7006 U-Wert Türe1,60 W/m²K EinbruchhemmungEinbruchschutz nach RCII Schallschutznach EN 14351-1 R,w 42 dB Türschließerals Bedarfsposition Montagefuge Anschluss Luft- (innenseitig) und Schlagregendicht (außenseitig) Montage Die Türen werden in geschlitzte Massivholzwände eingebaut, Montage angelehnt an den RAL-Güterichtlinien und nach Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers, Geeignete Hebegeräte sind in die Positionen mit einzurechnen. Befestigung Durchschraubmontage in der Türlaibung Einbausituation, siehe Detail Türschloss Standard-Einsteck Schloss mit Mehrfachverriegelung, Vorrüstung für bauseitigen PZ-Zylinder Drücker Wechselgarnitur Drücker-Knauf mit Rundrosette aus Edelstahl innen und außen passend zum Drücker. Leitfabrikat: FSB 1023 Ulmer Klinke, Edelstahl gebürstet Bänder dreidimensional verstellbare Edelstahl- Türbänder mit Kunststoffbuchse und Edelstahldorn, Edelstahl-Sicherungsbolzen auf der Bandseite Anschluss Leibungsverkleidung Im Rahmen ist eine Nut für den Anschluss der bauseitigen Leibungsverkleidung notwendig Abdichtung Es sind Vorbereitungen für die bauseitige Flüssigkunstoff-Abdichtung zu treffen z.B. werkseitiger Folien-Flansch Angebotenes Fabrikat Die Hersteller-Verarbeitungs- und Montagerichtlinien sowie die bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind bindend einzuhalten; Details sind als Richtdetail bzw. allgemeine Darstellung der Umgebungssituation zu verstehen; Vom AN sind rechtzeitig aussagekräftig Werkstattpläne vorzulegen, die vom AG freigegeben werden. Die Produktion darf erst nach Freigabe beginnen.
Leitbeschrieb Aussentürelement
01.0010 Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2550 mm Liefern und montieren eines 2-flügligen Holz-Türelements als Wohnungseingangselement mit Gehflügel und festverglastem Seitenteil. Rohbaumass ca. (bxh): 2100 mm x 2550 mm Oberfläche und Ausstattung siehe Leitbeschrieb. Montageleistung: Liefern, setzen, verdübeln und justieren des Türelements im Holzbau, umlaufend ausschäumen der Montagefuge mit PU-Schaum, inkl. notwendiger Verleistungen. Sonstige Abdichtarbeiten entsprechend der Vorgabe der RAL-Gütegemeinschaft (z. B. Dichtschnur und Siliconfuge oder Folie und/oder Kompribänder innen und außen). Das heißt, die Montage wird innen luftdicht und außen schlagregensicher ausgeführt. Der Fußpunkt der Tür ist gemäß DIN 18024 "Barrierefreies Bauen", DIN 18025 "Barrierefreie Wohnungen" und Norm- Entwurf E DIN 18030 vom Januar 2006 sowie MBO 50 auszuführen. Die Höhe der Schwellenausbildung beträgt maximal 20 mm. Unterer Türabschluss mit Edelstahl-Flachschwelle, Höhe 4,5 mm und Bürstendichtung. Einbau EG und OG Haus Nord und Haus Süd, insgesamt 8 x Tür DIN R und 8 x spiegelverkehrt. Feld 1: Hauseingangstür Dreh DIN L oder DIN R, nach innen öffnend Größe ca. 1050/2550 mm Feld 2: Festverglastes Seitenteil Größe ca. 1050/2550 mm
01.0010
Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2550 mm
16.00
St
01.0020 Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2775 mm Liefern und montieren eines 2-teiligen Holz-Türelements als Wohnungseingangselement, komplett wie in Vorposition beschrieben, jedoch Rohbaumass ca. (bxh): 2100 mm x 2775 mm. Einbauort: DG Haus Nord und Haus Süd 2 x Tür DIN R, 2 x spiegelverkehrt
01.0020
Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2775 mm
4.00
St
01.0030 Zulage Schallentkopplung Türmontage Zulage zu vorbeschriebenem Haustürelement für 4-seitig umlaufende körperschallentkoppelte Montage. Ausführung durch umlaufende Neoprene bzw.Sylomer- Streifen, Montage mit körperschallentkoppelten Dübeln, z. B. System Hilti, oder gleichwertig.
01.0030
Zulage Schallentkopplung Türmontage
1.00
psch
01.0040 Zulage für Einbruchhemmung RC2 Zulage zu Vorpositionen für erhöhten Einbruchschutz, Widerstandsklasse RC2 geprüft und zertifiziert, gemäß DIN EN 1627.
01.0040
Zulage für Einbruchhemmung RC2
20.00
St
01.0050 Zulage für Obentürschließer Zulage für Lieferung und Einbau eines Obertürschließers, Fabrikat z.B. Assa Abloy DC840 mit mech. Feststeller, Aluminuim  oder gleichwertiges Fabrikat. Angebotenes Fabrikat
01.0050
Zulage für Obentürschließer
O
20.00
St
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten Die Ausführung der Stundenlohnarbeiten hat sich der Auftragnehmer von der Bauleitung schriftlich anweisen zu lassen. Die Anweisung wird in 2-facher Fertigung ausgestellt und ist der Bauleitung bei der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel vorzulegen. Stundenlohnzettel müssen eindeutig erkennen lassen: - Name des Auftragnehmers (Firma) - Bezeichnung, Ort und Lage der Baustelle - Anzahl, Name und genaue Berufsbezeichnung der im Stundenlohn beschäftigten Arbeitnehmer und die, von diesem am Tag geleistete Gesamtstundenzahl. - Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten - Menge oder Gewicht und Art etwaiger Zulieferungen, wie Material - Benutzung von Maschinen Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unterschriebenen Stundenlohnzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind täglich der Bauleitung in doppelter Fertigung zur Anerkennung vorzulegen. Bei den Stundenlohnarbeiten werden Aufsichtsstunden, Ausfall- und Wartungsstunden nicht vergütet. Die besonderen Leistungen umfassen nicht vorhersehbare, jedoch erforderliche ergänzende Arbeiten zur Erstellung und den Betrieb der einzelnen Anlagenteile. Die Ausführung dieser Leistungen ist jeweils vor Beginn mit der Bauleitung gemeinsam festzulegen.
Stundenlohnarbeiten
03.0010 Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Meister
03.0010
Meister
5.00
Std
03.0020 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Facharbeiter
03.0020
Facharbeiter
5.00
Std
03.0030 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Helfer
03.0030
Helfer
5.00
Std