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Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Baukonstruktion:
Die Wohnanlage besteht aus vier Baukörpern, die über eine gemeinsame Tiefgarage verbunden sind.
Die Gebäude bestehen aus einem Kellergeschoss sowie 3 Obergeschossen (EG, 1.OG, DG)
Das Baugefüge besteht aus:
Außenwände UG/TG aus Stahlbeton Außenwände
Außenwände EG-DG aus Vollholz-Elementen
TG-Decke aus Stahlbeton (Ortbeton)
Geschossdecken aus Filigrandecken mit Aufbeton,
Oberste Geschossdecke aus Vollholz-Deckenelement
Innenwände in Wohnungen aus GK-Leichtbauwänden und Vollholz-Elementen (ausgenommen Wohnungstrennwände).
Die Baustellenzufahrt ist problemlos gegeben. Die Baustelle kann über den Geiselsteinweg, von der Schützenstraße kommend, erreicht werden. Die Baustelleneinrichtung kann auf dem Grundstück untergebracht werden.
Bei der Kalkulation aller nachfolgenden Positionen sind sämtliche Nebenleistungen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert erwähnt werden. Im Besonderen ist zu beachten, dass bei
allen Positionen, auch wenn nicht extra ausgewiesen, die Lieferung sowie die
fachgerechte Montage der Materialien nach Herstellervorschrift und geltenden
Normen/anerkannten Regeln der Technik einzukalkulieren sind.
Die angefragte Leistung ist in Teilabschnitten/ bauabschnittsweise nach Angabe Bauleitung auszuführen und entsprechend zu kalkulieren.
Die ordnungsgemäße Entsorgung anfallenden Bauschutts und der
Baustellenabfälle, die von den Arbeiten des Arbeitnehmers herrühren, ist nach der
jeweils geltenden Satzung des Landkreises Weilheim-Schongau durchzuführen.
VOB- und DIN-Normen
Zu den allgemeinen Vertragsbedingungen gilt jeweils die neueste Fassung der
VOB. Als Ergänzung der neuesten Fassung der VOB Teil B und C gelten alle DIN-
Normen inkl. der Vornormen und Entwürfe, sowie der VDI-Richtlinie oder der
Verarbeitungsvorschrift des oder der Hersteller für die ausgeführten Gewerke als
vereinbart, sofern in den zusätzlichen technischen Vorschriften und im Leistungs-
verzeichnis keine davon abweichenden Forderungen gestellt werden.
Zusätzliche Leistungen gemäß VOB sind entsprechend den
Positionsbeschreibungen durch den AN in die Hauptposition einzukalkulieren und
nicht gesondert zu vergüten. Als Basis zur Einschätzung dienen die unter
Planungsgrundlagen aufgeführten Ausführungspläne.
Vor Beginn der Arbeiten/ Produktionsfreigabe sind Werkstattzeichnungen der
Türblätter & Zargen anzufertigen und an den AN, die Bauleitung und das
Architekturbüro zu übergeben.
Vor Abnahme ist eine dementsprechende, vollumfängliche Dokumentation der
ausgeführten Leistung an den Auftraggeber zu übergeben.
Dies umfasst die Dokumentation der verwendeten Materialien, der Ausführung,
Prüfprotokolle und Herstellerfreigaben sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten
vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Anlagen zum LV: Der Ausschreibung liegen nachfolgend aufgeführte Werk-
und Detailpläne bei:
Werkplan Stand vom
- Ansichten Haus Nord, Index C, M 1 : 50
- Ansichten Haus Süd, Index F, M 1 : 50
- Grundriss EG, Index L, M 1 : 50
- Grundriss OG, Index K, M 1 : 50
- Grundriss DG, Index K, M 1 : 50
- Schnitte A - I, Index I, M 1 : 50
Details:
MOD 523 Fenster + Haustüren, Index B
MOD 525 Laubengang Nord + Details, Index A
MOD 526 Laubengang Süd + Rest, Index A
1. Dem Angebot und der Ausführung liegen zugrunde:
- VOB, Teil A-C (aktuelle Ausgabe)
- allgemeinen Vertragsbedingungen
- zusätzlichen Vertragsbedingungen
- zusätzliche technische Vorbemerkungen
- Leistungsverzeichnis
- Lage-, Werk- und Detailpläne
2. Örtlichkeiten
Dem Bieter wird empfohlen, die Baustelle vor Angebotsabgabe
zu besichtigen, um sich über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren.
3. Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische
Normen umgesetzt werden, europäische technische
Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
4. Ausführungszeichnungen
Ausführungszeichnungen werden als Datei im pdf und/oder
dwg-Format durch den Auftraggeber übergeben. Alle
ausgehändigten Unterlagen für die Bauausführung gelten
nur mit dem Vermerk "zur Ausführung freigegeben".
Der Auftragnehmer hat einen Satz als Abrechnungsplan
spätestens mit der Schlußrechnung einzureichen.
Plansätze sind auf Grundlage der übergebenen Dateien durch
den Auftragnehmer selbst zu vervielfältigen.
5. Werkstattzeichnungen
Werkstattzeichnungen, die vom Auftragnehmer zu fertigen sind, sind rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe beim planenden Architekten vorzulegen.
LSA Architekten GmbH
Raiffeisenallee 9
82041 Oberhaching bei München
T +49 89 4515187-0
www.lsa-architekten.de
Die Prüfung umfasst:
zwei Plansätze zur Korrektur durch den Architekten,
Zeitraum der Korrektur = max. 10 Arbeitstage ab Eingang
beim Architekten. Änderungen aus der Korrektur sind durch
den Auftragnehmer in den Plansatz zur Freigabe zu übertragen und spätest
vorzulegen, Zeitraum der Freigabe = max. 10 Arbeitstage ab Eingang beim
Architekten.
Erfolgt die Vorlage der Werkstattzeichnungen durch den
Auftragnehmer verspätet, beeinflußt dies die vertraglichen
Ausführungsfristen nicht.
6. Winterbaumaßnahmen:
In den Einheitspreisen sind sämtliche für den Winterbetrieb der
Baustelle, bis minus 15 Grad Celsius, erforderlichen
Maßnahmen (beheizter Beton, Schutzgerüste,
Schneeräumarbeiten etc.) einzukalkulieren.
7. Anforderung an Ebenheiten:
Es gelten für die gesamte Maßnahme die erhöhten
Anforderungen an die Ebenheit bei der Ausführung gemäß
DIN 18202 Ausgabe 2005-10 Tabelle 3 Zeile 2 und Zeile 7.
8. Lagerung von Materialien auf der Baustelle:
Dem AN stehen auf der gesamten Baustelle keine
Lagermöglichkeiten in den Räumen des Bauwerks zur
Verfügung. Sämtliche Räume sind frei zu halten, das
Verschließen von Räumen mit Bautüren wird nicht gestattet.
Lager- und Arbeitsplätze im Freien, nicht überdacht, nicht
absperrbar, stehen nur sehr begrenzt auf dem Baugrundstück
zur Verfügung.
Lager- und Arbeitsplätze in Bereichen der Wurzelschutzzonen
von erhaltenswerten Bäumen sind nicht zulässig.
Die Zufahrt zur Baustelle muss jederzeit ohne Einschränkung
möglich bleiben. Abgeladene Baumaterialien, Bauteile, etc. sind
unverzüglich nach dem Abladen an den Einbauort zu vertragen.
9. Zustand der Baustelle:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitsbereich nach Verlassen
(auch zum Feierabend) oder Beendigung seiner Arbeiten
unverzüglich aufzuräumen (Baumüll, Schutt etc.entsorgen) und
besenrein zu hinterlassen.
Dies gilt für den Innenbereich wie auch für den Außenbereich.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Bauleitung ohne weitere
Aufforderung, den Müll, den Bauschutt etc. durch Dritte
beseitigen lassen. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem
Verursachendem AN in vollem Umfang in Abzug gebracht.
Sollte eine eindeutige Zuordnung nicht möglich sein, so werden
die angefallenen Kosten den zu diesem Zeitpunkt anwesenden
Firmen gequotelt in Abzug gebracht.
Zusätzlicher Aufwand welcher der Bauleitung entsteht,
Ermittlung / Zuordnung des Verursachers, beauftragen einer
Drittfirma, Kostenzuordnung und Kosten in den Rechnungen
zum Abzug bringen etc. wird dem verursachendem AN ebenfalls
in Abzug gebracht. Im übrigen wird auf das EVM-Blatt 241
"Abfall" verwiesen.
Getränkeflaschen, Zeitungen Speiseverpackungen etc. sind
nach den Essenspausen sofort aufzuräumen. Styroporplattten/
Klötze als Sitzunterlage umfunktioniert und überall in den
Räumen verteilt, sind nach Gebrauch sofort wieder aufzuräumen.
10. Rauchen auf der Baustelle:
Das Rauchen im Bauwerk ist allen strikt untersagt. Werden
Mitarbeiter beim Rauchen in den Räumlichkeiten vorgefunden,
wird die Bauleitung diese Mitarbeiter sofort nach Hause
schicken. Der Bauherr wird den durch das Rauchen
entstandenen Schaden durch Dritte beseitigen lassen. Die
Kosten werden der verursachendem AN in Abzug gebracht.
11. Baustelleneinrichtung des AN
Die Baustelleneinrichtung des AN ist in alle LV-Positionen mit
einzukalkulieren.
Weiterhin ist einzukalkulieren, dass die Arbeiten nicht in einem
Zuge ausgeführt werden können, sondern zeitlich zueinander
versetzt erfolgen können/werden.
12. Bauablauf:
Für den Bauablauf wurde ein Terminplan (siehe Anlagen)
erstellt. Der AN legt zum Vergabegespräch einen darauf
abgestimmten detaillierten Terminplan vor. Dieser wird
Vertragsbestandteil. Der AN legt innerhalb von 14
Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten
Baustelleneinrichtungplan vor.
13. Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den vom Auftraggeber
durchgeführten Baustellenbesprechungen einen geeigneten
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen
finden jeweils 1 x wöchentlich statt.
14. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagesberichte anzufertigen.
Diese sind unaufgefordert in der Baustellenbesprechung der
Bauleitung zu übergeben bzw. wöchentlich einzureichen.
15. Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen
Stundenlohnarbeiten ist erst nach besonderer Aufforderung
durch den Auftraggeber oder der Bauleitung zu beginnen. Der
Umfang und die voraussichtliche Dauer der im Einzelfall zu
erbringenden Leistungen wird bei der Aufforderung festgelegt.
Es werden nur Regiebeichte in der Abrechnung anerkannt, die
vom Bauherrn unterzeichnet sind. Regieberichte sind innerhalb
von 5 Arbeitstagen dem Bauherrn vorzulegen. Verspätet
eingereichte Regieberichte werden nicht anerkannt.
Vom Auftragnehmer gelesen und akzeptiert:
------------------------------------------------------------------------
Datum, Unterschrift Auftragnehmer
Anlagen zum LV:
01 Hauseingangs-Elemente Haus Nord und Süd
01
Hauseingangs-Elemente Haus Nord und Süd
Leitbeschrieb Aussentürelement Leitbeschrieb für nachfolgendes Wohnungseingangstürelement als Außentür, bestehend aus Türstockrahmen und -flügel sowie
festverglastem Seitenteil inkl. deren Qualitätsangaben, die bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen sind.
Rohbaumaßsiehe Positionen
Bautiefeca. 94 mm
Stockrahmen
Massivholzzarge Fichte lamelliert mit Schlitz/Zapfen und durchgehender Decklage
Türflügel
Massivholzrahmen Fichte lameliert und keilgezinkt mit Innenverstärkung aus Holzwerkstoff, PUR Hartschaumkern und Thermostabilisatoren als Mittellage.
Form: eckig mit Mikrofase
Decklage
Furnierplatte Fichte, stehende Furnierrichtung, vollflächig auf Gesamtkonstruktion
verleimt.
Flügelrahmen
Flächenversätzt (überfälzt)
Oberfläche
Holzart Fichte, innen mit Klarlasur matt, Außen in RAL 7006 Beigegrau
Klimaklasse:III
Dichtung
umlaufende, an den Ecken verschweißte EPDM Dichtungsebenen;
Anschlagdichtung: im Flügel, dreiseitig umlaufende Dichtung im Stock, Dichtung schwarz
BeanspruchungGruppe C nach DIN 18055
Glasauschnittsiehe Positionen
Verglasung3-fach Isolierverglasung (Verbundsicherheitsglas)
Ug-Wert <= 0,53 W/m²K
Schwelle:
thermisch getrennte Edelstahl-Bodenschwelle, barrierefrei, auf Unterkonstruktion/Stockaufdopplung (s. Bodenanschluss)
BodendichtungAuflaufdichtung passend zur Schwelle
Stoßblech
über die gesamte Türbreite Höhe ca. 25 cm Farbe Beigegrau RAL 7006
U-Wert Türe1,60 W/m²K
EinbruchhemmungEinbruchschutz nach RCII
Schallschutznach EN 14351-1 R,w 42 dB
Türschließerals Bedarfsposition
Montagefuge
Anschluss Luft- (innenseitig) und Schlagregendicht (außenseitig)
Montage
Die Türen werden in geschlitzte Massivholzwände
eingebaut, Montage angelehnt an den RAL-Güterichtlinien und nach Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers,
Geeignete Hebegeräte sind in die Positionen mit einzurechnen.
Befestigung
Durchschraubmontage in der Türlaibung Einbausituation, siehe Detail
Türschloss
Standard-Einsteck Schloss mit Mehrfachverriegelung, Vorrüstung für bauseitigen PZ-Zylinder
Drücker
Wechselgarnitur Drücker-Knauf mit Rundrosette aus
Edelstahl innen und außen passend zum Drücker.
Leitfabrikat: FSB 1023 Ulmer Klinke, Edelstahl gebürstet
Bänder
dreidimensional verstellbare Edelstahl- Türbänder mit Kunststoffbuchse und Edelstahldorn, Edelstahl-Sicherungsbolzen auf der Bandseite
Anschluss Leibungsverkleidung
Im Rahmen ist eine Nut für den Anschluss der bauseitigen Leibungsverkleidung notwendig
Abdichtung
Es sind Vorbereitungen für die bauseitige Flüssigkunstoff-Abdichtung zu treffen z.B. werkseitiger Folien-Flansch
Angebotenes Fabrikat
Die Hersteller-Verarbeitungs- und Montagerichtlinien sowie die bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind bindend einzuhalten; Details sind als Richtdetail bzw. allgemeine Darstellung der Umgebungssituation zu verstehen; Vom AN sind rechtzeitig aussagekräftig Werkstattpläne vorzulegen, die vom AG freigegeben werden. Die Produktion darf erst nach Freigabe beginnen.
Leitbeschrieb Aussentürelement
01.0010 Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2550 mm Liefern und montieren eines 2-flügligen
Holz-Türelements
als Wohnungseingangselement mit Gehflügel und
festverglastem Seitenteil.
Rohbaumass ca. (bxh): 2100 mm x 2550 mm
Oberfläche und Ausstattung siehe Leitbeschrieb.
Montageleistung:
Liefern, setzen, verdübeln und justieren des
Türelements im Holzbau, umlaufend ausschäumen der
Montagefuge mit PU-Schaum, inkl. notwendiger
Verleistungen.
Sonstige Abdichtarbeiten entsprechend der Vorgabe der
RAL-Gütegemeinschaft (z. B. Dichtschnur und
Siliconfuge
oder Folie und/oder Kompribänder innen und außen).
Das heißt, die Montage wird innen luftdicht und außen
schlagregensicher ausgeführt.
Der Fußpunkt der Tür ist gemäß DIN 18024
"Barrierefreies Bauen", DIN 18025 "Barrierefreie
Wohnungen" und Norm-
Entwurf E DIN 18030 vom Januar 2006 sowie MBO 50
auszuführen.
Die Höhe der Schwellenausbildung beträgt maximal 20
mm.
Unterer Türabschluss mit Edelstahl-Flachschwelle, Höhe
4,5 mm und Bürstendichtung.
Einbau EG und OG Haus Nord und Haus Süd,
insgesamt 8 x Tür DIN R und 8 x spiegelverkehrt.
Feld 1:
Hauseingangstür Dreh DIN L oder DIN R, nach innen
öffnend
Größe ca. 1050/2550 mm
Feld 2:
Festverglastes Seitenteil
Größe ca. 1050/2550 mm
01.0010
Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2550 mm
16.00
St
01.0020 Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2775 mm Liefern und montieren eines 2-teiligen
Holz-Türelements
als Wohnungseingangselement, komplett wie in
Vorposition beschrieben, jedoch
Rohbaumass ca. (bxh): 2100 mm x 2775 mm.
Einbauort: DG Haus Nord und Haus Süd
2 x Tür DIN R, 2 x spiegelverkehrt
01.0020
Wohnungseingangstür - Gr. 2100/2775 mm
4.00
St
01.0030 Zulage Schallentkopplung Türmontage Zulage zu vorbeschriebenem Haustürelement für 4-seitig
umlaufende körperschallentkoppelte Montage.
Ausführung durch umlaufende Neoprene bzw.Sylomer-
Streifen, Montage mit körperschallentkoppelten Dübeln,
z. B. System Hilti, oder gleichwertig.
01.0030
Zulage Schallentkopplung Türmontage
1.00
psch
01.0040 Zulage für Einbruchhemmung RC2 Zulage zu Vorpositionen für erhöhten Einbruchschutz,
Widerstandsklasse RC2 geprüft und zertifiziert, gemäß
DIN EN 1627.
01.0040
Zulage für Einbruchhemmung RC2
20.00
St
01.0050 Zulage für Obentürschließer Zulage für Lieferung und Einbau eines
Obertürschließers, Fabrikat z.B. Assa Abloy DC840 mit
mech. Feststeller, Aluminuim oder gleichwertiges
Fabrikat.
Angebotenes Fabrikat
01.0050
Zulage für Obentürschließer
O
20.00
St
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten
Die Ausführung der Stundenlohnarbeiten hat sich der
Auftragnehmer von der Bauleitung schriftlich anweisen
zu lassen. Die Anweisung wird in 2-facher
Fertigung ausgestellt
und ist der Bauleitung bei der Unterzeichnung der
Stundenlohnzettel vorzulegen.
Stundenlohnzettel müssen eindeutig erkennen lassen:
- Name des Auftragnehmers (Firma)
- Bezeichnung, Ort und Lage der Baustelle
- Anzahl, Name und genaue Berufsbezeichnung der im
Stundenlohn beschäftigten Arbeitnehmer und die, von
diesem am Tag geleistete Gesamtstundenzahl.
- Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten
- Menge oder Gewicht und Art etwaiger Zulieferungen,
wie Material
- Benutzung von Maschinen
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten
unterschriebenen Stundenlohnzettel müssen für jeden
Kalendertag getrennt ausgestellt sein und
sind täglich der Bauleitung in doppelter Fertigung zur
Anerkennung
vorzulegen.
Bei den Stundenlohnarbeiten werden Aufsichtsstunden,
Ausfall- und Wartungsstunden nicht vergütet.
Die besonderen Leistungen umfassen nicht
vorhersehbare, jedoch erforderliche ergänzende
Arbeiten zur Erstellung und
den Betrieb der einzelnen Anlagenteile.
Die Ausführung dieser Leistungen ist jeweils vor
Beginn mit der Bauleitung gemeinsam festzulegen.
Stundenlohnarbeiten
03.0010 Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der
Leistungsbeschreibung erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen, werden
verrechnet für:
Meister
03.0010
Meister
5.00
Std
03.0020 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der
Leistungsbeschreibung erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen, werden
verrechnet für:
Facharbeiter
03.0020
Facharbeiter
5.00
Std
03.0030 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der
Leistungsbeschreibung erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen, werden
verrechnet für:
Helfer
03.0030
Helfer
5.00
Std