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00 Leistungsverzeichnis Objekt
Markus Kaffee - Umbau einer Garage zu Umkleiden
Allgemeine Vertragsbedingungen - AVB
Inhalt und Umfang der Leistungen des AN bestimmen sich nach dem Vertrag und den AVB für Bauverträge der ALDI Immobilienverwaltung. Änderungen, die aufgrund behördlicher Forderungen notwendig werden, bedürfen der Absprache mit dem AG und dürfen erst nach dessen Zustimmung in die Planungs- und Ausführungsarbeiten aufgenommen werden.
VOB DIN 18 299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Gewerk Sämtliche Arbeiten zur Herstellung der Umbaumaßnahme Umkleide:
Baustelleneinrichtung
Abbruch- und Demontagearbeiten
Trockenbauarbeiten
Fliesenarbeiten
Malerarebiten
Kunststofffenster und Innentürelemente
Sanitärtrennwand
Reinigungsarbeiten
Bieter
'________________________________________'
( Firmenstempel )
Bauherr
ALDI Immobilienverwaltung GmbH & CO. KG
Hohewardstr. 345 - 349
45699 Herten
00 Leistungsverzeichnis
01 Inhaltsverzeichnis und Unterlagen Dem LV liegen folgende Pläne und Unterlagen (pdf) bei, die als zusätzliche Erläuterung der Leistung dienen:
Inhaltsverzeichnis
1.Allgemeine und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
Unterlagen, Anlagen
1.1 Unterlagen, Pläne, Anlagen
Diesem Leistungverzeichnis liegen folgende Unterlagen und Pläne bei, welche Vertragsbestandteil sind.
Planunterlagen Architekt
937-MKW_LP_01 Lageplan
937-MKW_GR_00_02_V Grundriss EG Umkleide
937-MKW_DS_00_03_V Deckenspiegel
937-MKW_SN_WA_100_V Schnitte, Wandansichten
Terminplan
AVB Allgemeine Vertragsbedingungen zum Bauvertrag IMV
IMV Verhaltenskodex Sozialstandards
Die Pläne und Unterlagen sind verbindlich bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen!
01 Inhaltsverzeichnis und Unterlagen
02 ATV - Angaben zur Baustelle Allgemeine Vorbemerkungen
2. Angaben zur Baustelle
2.1 Baugrundstück
Das Grundstück für das Bauvorhaben
Umbau einer Garage zu Umkleiden
liegt auf dem Gelände des bereits bestehenden Zentrallagers von ALDI in Weyhe
Anschrift der Liegenschaft:
ALDI SE & Co. KG
Industriestraße 16
28844 Weyhe
Bauherr:
Die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & CO. KG plant die Maßnahmen am Standort
der ALDI-Zentrallagers und Markus Kaffee.
2.2 Besondere Erschwernisse
Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich die benachbarten Gebäude in Nutzung. Bei der Abwicklung der Baustelle ist hierauf Rücksicht zu nehmen.
2.2.1 Erschwernis aus der Erschließungs- und Verkehrssituation
Die Zuwegung zur Baustelle wird auch für An- und Auslieferungsabläufe des laufenden Betriebes benötigt. Anlieferungen, die diese Abläufe stören können und die Aufstellung von Hubgeräten, müssen vorab mit dem Bauherrn abgestimmt werden.
2.3 Arbeitssicherheit
Es sind vorgeschaltete Arbeiten zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit erforderlich
Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß Pkt. 8.3 DGUV 101-004 (ehem. BGR 128) "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen"
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV (2004) und Ausführung von Schutzmaßnahmen nach nach §§ 8 und 9 GefStoffV (2004)
2.4Sicherung von Gefahrenbereichen
Fahrzeuge für die Ver- und Entsorgung der Baustelle sind mittels eingewiesenem Einweiser ein- und auszuleiten. Diese Person ist dem Auftraggber schriftlich zu benennen. Rückwärtsfahren ist ohne einen Einweiser grundsätzlich untersagt. Die Gefahrenbereiche (auch öffentliche Flächen) sind so zu sichern, dass Gefährdungen von eigenen sowie Personen und Sachen anderer Auftragnehmer und auf Nachbargrundstücken ausgeschlossen werden. Gefahrenbereiche sind vom Auftragnehmer festzulegen und gegen fremdes Betreten zu sichern. Vor jeder Arbeitsunterbrechung ist dafür zu sorgen, dass keine gefährdenden Zustände (z.B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen etc.) bestehen bleiben.
Die Arbeiten sind eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator abzustimmen. Die Abstimmungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
2.5 Baustellenorganisation
2.5.1 Baustellenordnung, SIGEPLAN
Der Genuss von Drogen und Alkohol jeglicher Art sowie Rauchen auf der Baustelle ist untersagt. Auf der Baustelle gilt eine Baustellenordnung. Diese wird dem AN nach Beauftragung übergeben. Zudem hängen die Baustellenordung und der SIGEPLAN während der gesamten Baumaßnahme an der Baustelle aus.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle seine auf der Baustelle tätigen Firmenbauleiter bzw. Aufsichtsführenden, die Mitarbeiter, einschließlich der Subunternehmer, Kenntnis über den SIGEPLAN, die Baustellenordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben.
Erstmalig eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtsführenden zu unterweisen. Dies ist schriftlich in einer Unterweisungsbestätigung (mit Angabe des Unterweisungsinhalts einschl. Unterschrift der Unterwiesenen) sowie in den Bautagesberichten des AN zu dokumentieren.
2.5.2 Brandschutz auf der Baustelle
2.5.2.1 Zufahrten, Erschließung, Feuerwehrpläne
Die Baustelleneinrichtung hat unter Berücksichtigung der Zufahrtsmöglichkeiten der Feuerwehr zu erfolgen, ferner muss durch die Einrichtung der Baustelle die Gefahr einer Brandausbreitung auf angrenzende Gebäude / Gebäudeteile ausgeschlossen werden. Soweit eine bestehende Feuerwehrzufahrt aufgrund von Bauarbeiten temporär nicht befahrbar ist, ist dies mind. 4 KW vor Ausführung mit der Feuerwehr und dem AG abzustimmen. Der Maßnahmenkatalog ist entsprechend des Baufortschritts bzw.analog der einzelnen Phasen auf seine Gültigkeit zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben.
2.5.2.2 Alarmierung
Bei Feststellung von Feuer / Rauch muss auf jeden Fall sofort die Feuerwehr alarmiert werden. Die Evakuierung / Rettung der im Gebäude befindlichen Personen hat Vorrang vor dem selbständigen Löschversuch.
2.5.3 Betriebliche Maßnahmen
Ein Alarmplan für die Baustelle wird vom SiGeKo erstellt. Die baubetrieblichen Maßnahmen zum Brandschutz sind einzuhalten.
Eine Lagerung von brennbaren Materialien im Gebäude muss verhindert werden.
Heißarbeiten
Schweiß-, Flex- und Feuerarbeiten sind auf das äußerste zu minimieren.
Schweiß-, Flex- und Feuerarbeiten sind rechtzeitig dem Auftraggeber auf gesonderten Formularen (Erlaubnisschein) arbeitstäglich anzumelden. Die Arbeiten sind zwei Stunden vor Verlassen des Gebäudes zu beenden. Bei Arbeitsende müssen die entsprechenden Bereiche durch den AN nachkontrolliert werden. Dies ist auf dem jeweiligen Erlaubnisschein mit Uhrzeit und Unterschrift zu dokumentieren.
Vorhaltung von tragbaren Feuerlöschern
Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Trennen, o. ä. sind tragbare Feuerlöscher direkt vor Ort durch die jeweilige Firma vorzuhalten (Art des Löschmittels je nach Brandklasse oder universell einsetzbar wie ABC-Pulverlöscher). Anzahl und Art der Löschmittel sind auf dem Erlaubnisschein zu vermerken. Alle beschäftigten Firmen haben einen aktuellen Nachweis vorzulegen, dass eine Einweisung der Mitarbeiter im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern erfolgte.
2.5.4 Arbeitszeiten
Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist von Montag bis Freitag, jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Abweichungen von diesen Regelarbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und vom AG freigeben zu lassen.
2.6 Schutzmaßnahmen bei Unterbrechungen
Der AN hat bis zur Fertigstellung der eigenen Leistung für einen ausreichenden Witterungsschutz und für die Einhaltung der UVV zu sorgen.
2.7 Baustellenbesprechung
Der AG führt in angemessenen, vom AG bestimmten Abständen Baustellenbesprechungen durch. Der AN hat die Teilnahme an allen Baustellenbesprechungen durch die von ihm schriftlich zur Bauleitung bestimmten Personen zu gewährleisten. Zu den Baustellenbesprechungen hat der AN die mit der Objektüberwachung abgestimmten und auf der Grundlage des detaillierten Bauablaufplans des AN erstellten Tagesterminpläne für die jeweils folgenden 2 Kalenderwochen zu erarbeiten und vorzulegen.
2.12 Schuttbeseitigung und -entsorgung / Reinigung der Baustelle
Eigenes Restmaterial, Verpackungsmaterial und dergleichen ist vom AN stets sofort (arbeitstäglich) kostenfrei zu beseitigen.
Behördliche Auflagen und Vorschriften sind zu beachten. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Werden im Zuge der Arbeiten Baumaterialien angetroffen, die nach Geruch, Farbe oder Konsistenz nicht üblichem / bekanntem Material entsprechen, so ist der Abbruch oder Aushub unverzüglich in Absprache mit dem AG einzustellen - das weitere Vorgehen ist dann mit dem AG abzustimmen.
Gefährliche Abfälle, deren Anfall nicht vermieden werden kann und die nachweislich nicht verwertet werden können, sind zu den Beseitigungen gemäß dem Landesabfallwirtschaftsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung einem zertifizierten Sonderabfall-Entsorgungsunternehmen nachweislich zu überlassen, sofern sie von der Entsorgung durch die entsorgungspflichtige Körperschaft ausgeschlossen sind. Hierzu sind die Abfallsatzungen zu beachten.
Sämtliche Entsorgungswege sind lückenlos nachzuweisen.
Die Abfuhr und Entsorgung von Altöl sowie von ölhaltigen Betriebsmitteln darf nur durch Unternehmen erfolgen, die über die notwendigen abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen (Transportgenehmigung, Genehmigung zur Lagerung und Entsorgung von Altöl) verfügen. Die Bestimmungen der Altölverordnung (AltölV) sind zu beachten.
02 ATV - Angaben zur Baustelle
03 ZTV - Allgemeine Angaben zur Ausführung ZTV - Allgemeine Angaben zu Ausführung
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Ausführung
3.1 Allgemeine Ausführungsgrundlage / Hinweise
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage sind die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistung des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, sonstige DIN und technische Vorschriften neuester Fassung.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN und DIN-Vorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördliche Erlasse und Gesetze sowie die Auflagen der Feuerwehr.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
3.2 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind äußerst beengt und auf wenige Flächen beschränkt. Sämtliche Anlieferungen sind mit den anderen Auftragnehmern abzustimmen.
3.2.1 Parkmöglichkeiten
Parkplätze für die Baustelle werden in Abstimmung mit dem AG auf der Liegenschaft bereitgestellt.
Die Parkmöglichkeiten sind begrenzt.
3.2.2 Umgebung
Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich die benachbarten Gebäude in Nutzung. Hinsichtlich Abwicklung der Baustelle ist hierauf Rücksicht zu nehmen. Diese Gebäude liegen außerhalb des Baufeldes und dürfen nicht betreten werden.
3.2.3 Lagermöglichkeiten
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind äußerst beengt.
3.3 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können, wie zum Beispiel:
täglicher Arbeitsbeginn und -ende
Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte
arbeitstäglich Wetter und die Temperaturen (MAXIMUM und MINIMUM)
Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten
Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen
Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, AG-seitige Materialübergaben Materiallieferungen und Aushubabtransporte
außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen)
Heißarbeiten
3.4 Technische Vorschriften
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Insofern sich Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen oder Gesetze während der Ausführung bzw. bis zur Abnahme ändern, ist der AG vom AN unverzüglich hierüber einschließlich detaillierter Erläuterung aller Auswirkungen schriftlich zu informieren.
3.5 Ausführungsunterlagen
Die Zeichnungen, das Leistungsverzeichnis und die Dateien, sowie alle weiteren Ausführungsunterlagen oder deren Inhalt, auch Darstellungen des Auftragnehmers (Fotos, Zeichnungen, Grafiken) oder seiner Nachunternehmer dürfen nur für die Planung und Abwicklung dieses Bauvorhabens verwendet werden, sie sind geistiges Eigentum der Architekten. Eine Weitergabe, eine andere Verwendung, eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung - auch in Teilen - ist ohne die schriftliche Zustimmung der Architekten nicht gestattet. Mit Unterzeichnung des Angebotes stimmt der Bieter dieser Regelung zu. In der nach erfolgter Auftragsvergabe stattfindenden "Technischen Klärung" werden die Ausführung und die dementsprechenden Positionen festgelegt. Zu dieser hat der Auftragnehmer einen autorisierten Vertreter zu stellen, der in die Einzelheiten der beauftragten Leistung eingearbeitet und alleinvertretungsberechtigt ist, rechtsverbindliche Terminvereinbarungen zu treffen.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
3.5.1 Unterlagen vom Auftraggeber / Architekten
Der AN erhält die Ausführungspläne des AG nur in digitaler Form.
3.5.2 Vorzulegende Unterlagen nach Auftragserteilung
Folgende Unterlagen sind gem. Baustellenfortschritt jedoch mindstens 14 Tage vor Aufnahme der jeweilgen Arbeiten dem AG in Dateiform (.pdf) vorzulegen und mit dem AG abzustimmen.
Die zur Verwendung vorkommenden Gefahrstoffe und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen sind anzugeben.
Sicherheitsdatenblätter zu Gefahrstoffen sind vorzulegen.
Die zum Einsatz kommenden Geräte sind zu benennen.
Brandgefährdung durch Arbeiten sind anzugeben, sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Art des notwendigen Löschmittels.
Es ist anzugeben, welche persönlichen Schutzausrüstungen für die auszuführenden Arbeiten notwendig sind.
Der Auftragnehmer hat für den Aushang "Erste Hilfe" der Bauberufsgenossenschaften zu sorgen und den Aufstellungsort mit dem SiGe-Koordinator abzustimmen.
Auf der Baustelle muss ein Verbandbuch und ein Verbandskasten mit geeigneter Ausstattung vorhanden sein.
Der Name des Ersthelfers auf der Baustelle muss vor Beginn der Arbeiten dem SiGe-Koordinator schriftlich mitgeteilt werden.
Die Anzahl der Ersthelfer muss den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft entsprechen.
Dem SiGe-Koordinator ist schriftlich der leitende Mitarbeiter zu nennen, die Anzahl der Beschäftigten auf der Baustelle, sowie die Unterweisungsprotokolle der Mitarbeiter zum Umgang und Gefahren mit Geräten und Materialien.
Subunternehmer müssen schriftlich, mit Angabe von Adresse und Telefon bei der Objektüberwachung angemeldet werden.
Gefährdungsanalysen für sämtliche Leistungsbereiche, welche für den Beginn der Arbeiten notwendig sind.
Abbruchanweisungen, welche für den Beginn der Arbeiten notwendig sind.
Produktunterlagen aller zur Ausführung kommender Bauprodukte einschl.Herstellerrichtlinien, bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse hinsichtlich Brand- und Schallschutz und der vertraglich geforderten bauphysikalischen und konstruktiven Werte sowie Angaben zum Gesundheitsschutz während und nach der Verarbeitung.
Sämtliche Unterlagen sind laufend durch den AN auf der Baustelle zu dokumentieren und fortzuschreiben. Die Dokumentation soll z. B. nach Materialgruppen gegliedert werden. Hierzu sind auch laufend die Materialnachweise der angelieferten Materialien zu dokumentieren.
3.5.3 Vorzulegende Abrechnungsunterlagen
Sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers müssen den aktuellen gesetzlichen - insbesondere steuerrechtlichen - Regelungen entsprechen. Rechnungen sind kumulierend aufzustellen.
Die Zahlung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise. Für seitens des Auftraggebers festgestellte Mängel während der Ausführung kann ein Einbehalt bis zum 2-fachen Betrag der Kosten der Mängelbeseitigung nach ortsüblichen Preisen in Abzug gebracht werden.
Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen:
Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren
Die Aufmaße sind übersichtlich zu gliedern (Achsbezeichnungen, Bauteil, Geschoss, Raumnummern), Positionsnummern sind mit Kurztext aufzuführen
Rechenvorgänge sind systematisch aufzubauen und zu wiederholen
Rechnungen und Aufmasse sind auf Einzelblättern abzugeben
Den Aufmaßblättern sind die Abrechnungspläne beizulegen, jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen
Die Einzelaufmaße sind positionsweise mittels Massenzusammenstellungs- blättern zusammenzustellen
Bei Aufmaß- und Rechnungserstellung über EDV sind ausschließlich die Positionsnummern des AG zu verwenden
Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren
Die Aufmaß- und Rechnungserstellung ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Aufmaße und Rechnungen, welche die v.g. Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden.
3.5.4 Abnahmen / Mängel / Restleistungen
Mängel / Restleistungen
Abnahme / Revisionsunterlagen
Der AN hat 2 Wochen vor Abnahme insbesondere folgende Unterlagen in Dateiform (.pdf) vorzulegen:
Errichterbestätigung allgemein gemäß NBO, sowie insbesondere die Errichterbestätigung / Fotodokumentation für statische und brandschutztechnische Ausführungen
alle Entsorgungsnachweise für die zu entsorgenden Bauteile
alle Produktblätter, bauaufsichtliche Zulassungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
alle geprüften Werkstatt- und Montagepläne, sowie statische Nachweise
alle Bedienungs- und Wartungsanweisungen
Eigenerklärung des AN, dass der Baugrund durch die Abbrucharbeiten nicht mit umweltunverträglichen Stoffen belastet worden ist; Messprotokolle (z. B. Dichtigkeistprüfung)
Liefer- und Verwendungsnachweise über verwendete Materialien
3.7 Arbeiten anderer Unternehmer
Der AN ist zur Kooperation mit allen anderen Gewerken sowie zur rechtzeitigen Abstimmung seiner eigenen Leistungen mit den Arbeiten der anderen Gewerke verpflichtet. Die Abstimmungen hierzu müssen rechtzeitig, insbesondere mit der Objektüberwachung stattfinden.
03 ZTV - Allgemeine Angaben zur Ausführung
04 ZTV - Stundenlohnarbeiten ZTV - Stundenlohnarbeiten
4. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Stundenlohnarbeiten
Die nachfolgend beschriebenen Punkte sind in der Kalkulation vom AN zu
berücksichtigen.
4.1 Angaben zur Ausführung
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten, deren Notwendigkeit sich erst aus dem Bauablauf ergibt, darf erst nach Vorlage der Stundenlohnanmeldung und schriftlicher Anordnung des Auftraggebers begonnen werden. Es werden nur Stundensätze der tariflichen Berufsgruppe, welche der Art und Schwierigkeit der Leistung entsprechen, vergütet. Aufsichtspersonal wird nicht gesondert vergütet.
Für Stundenlohnarbeiten sowie Geräte- und Maschinenstunden sind sämtliche Kosten aus § 15, 1 (2) VOB/B für Aufwendungen des AN mit angemessenen Zuschlägen in den Einheitspreis der Stundenlohnarbeiten einzurechnen.
4.2 Abrechnung
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sind nicht einzurechnen.
Die Bescheinigung bzw. der Stunden- / Tagelohnnachweis gilt nur als Feststellung der Leistung, es bleibt der Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
04 ZTV - Stundenlohnarbeiten
01 Baustelleneinrichung
01
Baustelleneinrichung
01.__.0001 Einrichten und Räumen der Baustelle Einrichten der Baustelle für sämtlichte Leistungen der
nachfolgend beschriebenen Arbeiten, wie Personal-, Material-, Geräte- und Werkzeugcontainer, Laser entsprechende
Montagewerkzeuge, einschl.
Arbeits- und Schutzgerüste gem. UVV und BG-Richtlinien, für die zu erbringende Leistung bis zu 3,0 m Höhe sind in die Leistungen, für die Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche
Leistungen für die Dauer der Arbeiten.
01.__.0001
Einrichten und Räumen der Baustelle
L
1.00
psch
01.__.0002 Staubschutzwand Staubschutzwand aus Holzwerkstoffplatten,
einschließlich der erforderlichen Tragkonstruktion,
Höhe: 2,50m
Breite: 2,00m
Tiefe: 1,00m
Für Abbruch-und Maurerarbeiten (Mauerwerksöffnung T30-Tür zur Schleuse)
liefern und montieren, nach Montage der Tür demontieren und entsorgen
01.__.0002
Staubschutzwand
10.00
m2
01.__.0003 Bautüren, ein- und ausbauen Einbauen und ausbauen von 1-flügeligen Bautüren in Öffnung der Vorposition
Material: Stahlblech;
Ausführung: einflügelig, vorgerichtet für PZ;
Breite: bis 1,0 m;
Höhe: bis 2,0 m;
Untergrund: Mauerwerk, Stahlbeton
Bereich/ Räume: TRH / Hygieneschleuse;Treppenhaus
zum Flur und zur Lagerhalle
Ein- und Ausbau auf Anweisung der Objektüberwachung;
einschl. aller notwendigen Ausgleichskonstruktionen;
einschl. je zwei Bänder, ein Fallen-Riegel- Schloss und eine Drückergarnitur;
einschl. Abtransport;
01.__.0003
Bautüren, ein- und ausbauen
2.00
Stck
02 Abbruch- und Demontagearbeiten
02
Abbruch- und Demontagearbeiten
02.__.0001 Ausbrechen Türöffnung 1,01 x 2,01, KS, 24,0 cm Ausbrechen und Herstellen einer Türöffnungen in bestehender Mauerwerkswand aus Kalksandstein nach DIN 1053, DIN V 106 und DIN EN 771;
Einschließlich Ensorgung des Bauschutts, Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einschneiden des Wandputzes vor Abbruch.
Abmessung: 1,01 x 2,01 m
Material: Kalksandstein nach DIN V 106
Wanddicke: 24,0 cm + je einseitig Putz
einschl. Einbau eines Türsturzes:
Material: Kalksandstein- Flachsturz (KS- Formteil, werkseitig bewehrt und ausbetoniert) für Innenmauerwerk;
Qualität: als Hintermauersturz;
Abmessungen(B/H): 24,0 / 12,3 cm
Auflager ausstemmen und herstellen:beidseitig mind. 11,5 cm vollsatt im Mörtelbett;
Bereich/ Räume: TRH / Hygieneschleuse;
einschl. bauzeitlicher Unterstützung nach Herstellervorgaben;
einschl. aller notwendigen Hilfsmittel;
02.__.0001
Ausbrechen Türöffnung 1,01 x 2,01, KS, 24,0 cm
1.00
Stck
02.__.0002 Ausbrechen Fensteröffnung 1,00 x 1,90, KS, 30,0 cm Ausbrechen und Herstellen einer Fensteröffnung in bestehender Mauerwerkswand aus Kalksandstein nach DIN 1053, DIN V 106 und DIN EN 771;
Einschließlich Ensorgung des Bauschutts, Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einschneiden des Wandputzes vor Abbruch.
Abmessung: 1,00 x 1,90 m
Material: Kalksandstein nach DIN V 106
Wanddicke: 30,0 cm + einseitig Putz,
einschl. Einbau eines Fenstersturzes:
Material: Kalksandstein- Flachsturz (KS- Formteil, werkseitig bewehrt und ausbetoniert) für Innenmauerwerk;
Qualität: als Hintermauersturz;
Abmessungen(B/H): 30,0 / 12,3 cm
Auflager ausstemmen und herstellen:beidseitig mind. 11,5 cm vollsatt im Mörtelbett;
Bereich/ Räume: Umkleide, Aussenwand Giebel
einschl. bauzeitlicher Unterstützung nach Herstellervorgaben;
einschl. aller notwendigen Hilfsmittel;
02.__.0002
Ausbrechen Fensteröffnung 1,00 x 1,90, KS, 30,0 cm
1.00
Stck
02.__.0003 Ausbau Stahlfenster mit Glasbausteinfüllung Material: Stahlrahmen mit Glasbausteinfüllung
Glasbausteine vermörtelt,
Verankerung in Beton
Abmessung: 1,43 m x 1,17m
Dicke ca.10 cm
Ausbauhöhe ca. 2,50 m
Bereich/ Räume: Umkleide, Aussenwand Längsseite
einschl. aller Befestigungsmittel
demontieren und entsorgen
02.__.0003
Ausbau Stahlfenster mit Glasbausteinfüllung
9.00
Stck
02.__.0004 Ausbau einflügeliges Türelement mit Stahlzarge, 1,01 x 2,01 m Einflügeliges Türelement mit Stahlzarge demontieren und entsorgen.
Material Zarge und Türblatt: Stahl
Öffnungsgröße: 1,01 x 2,01 m
Mauerwerk, Wandstärke: bis 24 cm
Bereich/ Räume: Umkleide, Sprinklertank
02.__.0004
Ausbau einflügeliges Türelement mit Stahlzarge, 1,01 x 2,01 m
3.00
Stck
02.__.0005 Demontage eines Rolltores Rolltor als Spiraltor aus Aluminium mit verzinkten
Führungsschienen
Abmessung: 2,385 x 2,80 m
inkl. aller Schienen und Befestigungselemente,
inkl. Übergabe des Tores an den Nutzer Markus Kaffee.
Bereich/ Räume: Umkleide, Aussenwand Giebel
02.__.0005
Demontage eines Rolltores
1.00
Stck
02.__.0006 Demontage einer Außentür Außentür mit Wetterschutzgitter aus Stahl
Abmessung: 1,00 x 1,90 m
inkl. aller Schienen und Befestigungselementen,
inkl. Entsorgung
Bereich/ Räume: Umkleide, Aussenwand Giebel
Ausbauen und entsorgen
02.__.0006
Demontage einer Außentür
1.00
Stck
02.__.0007 Verschließen Fenster-und Türöffnungen mit Holzwerkstoffplatten Verschließen Fenster- und Türöffnungen mit Holzwerkstoffplatten,
einschließlich der erforderlichen Tragkonstruktion,
Öffnungmaß: 1,43 x 1,17 m
Einbauhöhe bis 2,50m
Bereich/ Räume: Umkleide
liefern und montieren, vor Montage der Fenster demontieren und entsorgen
02.__.0007
Verschließen Fenster-und Türöffnungen mit Holzwerkstoffplatten
6.00
Stck
03 Rohbauarbeiten, Estricharbeiten Dusche
03
Rohbauarbeiten, Estricharbeiten Dusche
03.01 Mauerwerk-und Putzarbeiten
03.01
Mauerwerk-und Putzarbeiten
03.02 Estricharbeiten Raum Dusche
03.02
Estricharbeiten Raum Dusche
04 Trockenbauarbeiten
04
Trockenbauarbeiten
04.01 Trockenbauwände
04.01
Trockenbauwände
04.02 Trockenbaudecken
04.02
Trockenbaudecken
05 Fliesenarbeiten
05
Fliesenarbeiten
05.01 Fliesenarbeiten Boden
05.01
Fliesenarbeiten Boden
05.02 Fliesenarbeiten Wände
05.02
Fliesenarbeiten Wände
06 Malerarbeiten
06
Malerarbeiten
06.01 Anstrich Wände und Decken
06.01
Anstrich Wände und Decken
06.02 Beschichtungen & Fugen
06.02
Beschichtungen & Fugen
06.03 Sanierung altes Beton-Vordach
06.03
Sanierung altes Beton-Vordach
07 Kunststofffenster und Innentür-Elemente
07
Kunststofffenster und Innentür-Elemente
07.01 Kunststofffenster
07.01
Kunststofffenster
07.02 Innentüren in Mauerwerk
07.02
Innentüren in Mauerwerk
07.03 Innentüren in Trockenbauwänden
07.03
Innentüren in Trockenbauwänden
07.04 Blechverkleidung Öffnungen Außenfenster
07.04
Blechverkleidung Öffnungen Außenfenster
08 Sanitärtrennwand
08
Sanitärtrennwand
08.__.0001 Sanitärtrennwandanlage mit Tür Sanitärtrennwandanlage mit Tür,
Trennwandsystem aus 13 mm HPL Compaktplatte,
Anlagenhöhe: 2,10 m
Anlagenlänge: 2,58 m
Türbreite: 625 mm
Bodenfreiheit: 150 mm
Farbe: nach Standardkollektion des Herstellers und nach Wahl des AG
Verriegelung: Edelstahl-Aufsatzschloss
Bänder: Edelstahl
Fußrosetten: Edelstahl, matt
Profile: Aluminium EV1 eloxiert
Drückergarnitur: Edelstahl, matt
Rosette Edelstahl matt,
Bad / WC - Schließung rot grün
Einbauort: WC neu
Aufmaß, liefern und montieren
gewähltes Fabrikat:
Hersteller / Typ:
(vom Bieter einzutragen)
08.__.0001
Sanitärtrennwandanlage mit Tür
1.00
Stck
09 Reinigungsarbeiten
09
Reinigungsarbeiten
09.01 Reinigungsarbeiten
09.01
Reinigungsarbeiten
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.
Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen
enthalten.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet.
Stundenlohnarbeiten
10.__.0001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte
auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwen-
dungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Facharbeiterstunden
10.__.0001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
O
10.00
h
10.__.0002 Stundenlohnarbeiten Helfer Bauhelfer
10.__.0002
Stundenlohnarbeiten Helfer
O
H
10.00
h
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