Bodenbelag
Mittenheimer Str. 9
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D E C K B L A T T ============================================================================== LEISTUNGSVERZEICHNIS ÜBER BODENBELAGSARBEITEN ============================================================================== BAUVORHABEN:  Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gaststätte/Cafe u.Tiefgarage Mittenheimerstraße 9 + 9A 85764 Oberschleißheim BAUHERR: [] Gebr. Dietzel GmbH & Co. Vermögensverwaltung KG Winzererstr. 47D 80797 München AUSSCHREIBUNG:      DOMINO Bau- und Handels GmbH Winzererstr. 47 80797 München Tel.: 089/ 307922-0 Fax.: 089/ 3083597 ============================================================================== AUSFÜHRUNGSBEGINN:                    Ca. Mai 25027 ABGABETERMIN:      05.06.2026 ANGEBOTSABGABE:          Büro München ============================================================================== BIETER:   .................................................................... STEUERNUMMER: ...................................................................... ZUSTÄNDIGES FINANZAMT MIT ADRESSE: ...................................................................... ...................................................................... ANGEBOTSSUMME BRUTTO:   ..................................................................... DATUM: ...................................................................... RECHTSVERBINDL. UNTERSCHRIFT: ....................................................................... ==============================================================================
D E C K B L A T T
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN               ANGEBOTS- + BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN               ------------------------------------------------------------------------------ 1. GRUNDLAGE: 1.1 VOB B + C, jeweils neueste Fassung. 1.2 DIN Normen, jeweils neueste Fassung. 1.3 Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften. 1.4 Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften. 1.5 Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den Zeichnungen und sonstige erwähnte Unterlagen. 2. ANERKENNTNIS: Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem vollen Umfang. Er bestätigt, daß er die Pläne vor Abgabe des Angebotes eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt  werden. Änderungen der Angebots- und Vertragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. Sogenannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigungen des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen. 3. ZUSCHLAGSFRIST: Innerhalb von 24 Werktagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden. 4. BAUVERTRAG: Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Bauherr und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen. 5. NACHTRAGSANGEBOTE: Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin enthalten sind, so ist rechtzeitig ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Aftraggeber einzuholen. Arbeiten ohne schriftliche Beauftragung werden nicht vergütet. 6. PREISÄNDERUNG: Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistungen. VOB Teil B § 2 Abs. 3, Satz 2 und 3 haben keine Gültigkeit. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. 7. AUSFÜHRUNG: Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen die sich mit der Ausführung der Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet  rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibung und die Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu prüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle zu nehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alle Arbeiten die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden könne, werden trotzdem nach den selben Einheitspreisen abgerechnet. 8. BAUSTELLENEINRICHTUNG: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Positionsbeschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. An der gesamten Nordseite des BV ist die Zufahrtsmöglichkeit für LKW- Anlieferung zum nördlich gelegenen Gebäudekomplex freizuhalten. Diese Fläche darf nicht als Lagerfläche oder für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Der Innenhof des gesamten Grundstückes darf weder für PKW- Parkflächen, noch für Belieferung der Baustelle benutzt werden. Die zur Benutzung mögliche Fläche endet auf der Hofseite mit einem Abstand von 2,0 m von der Gebäudekante. Der Innenhof ist wärend der gesamten Bauzeit mit einem geschlossenem Bretter- Bauzaun abgesperrt zu halten. 9. TAGLOHNARBEITEN: Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Regieberichte sind innerhalb von sechs Werktagen der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterzeichnete Regieberichte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnugssätze verstehen sich einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge, usw. . Vergütet wird die reine Arbeitszeit auf der Baustelle. Geräte: Die anzubietenden Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. Treibstoffverbrauch und Vorhaltung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle. 10.1 ZWISCHENABNAHME: Für Teil- oder Gesamtleistung bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugsfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt, bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlußabnahme (nach10.2). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme. 10.2 SCHLUßABNAHME: Es hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Diese erfolgt frühestens mit Ingebrauchnahme des Bauwerkes durch den Bauherrn (Einzug). Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln in Form einer Mängelrüge dem Auftragnehmer zugeht. Er ist verpflichtet innerhalb einer 2- wöchigen Nachbesserungsfrist seine Leistung vertragsgemäß herzustellen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht  nach, so hat der Auftraggeber ohne weitere Benachrichtigung unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte, das Recht, die Behebung der Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer beheben zu lassen. 11. GEWÄHRLEISTUNG: Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt generell 5 Jahre und beginnt mit der mängelfreien Abnahme der Gesamtleistung. Die weiteren Bestimmungen der Gewährleistung regeln sich nach VOB Teil B. 12. Haftung: Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. 13. BAUSTELLENORDNUNG Für jedes Bauvorhaben wird eine Baustellenordnung und ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt, die Vorgaben hieraus gelten als Vertragsbestandteil und sind zwingend einzuhalten. Der vom Bauherrn bestellte Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ist weisungsbefugt, seinen Anordnungen ist zwingend Folge zu leisten. 14. STROM/ WASSER Eine Umlage der Verbrauchskosten erfolgt anteilig auf die einzelnen Ausbaugewerke. ............................................................ ............................................................... Ort, Datum Unterschrift
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN     TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR BODENBELAGSARBEITEN     --------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Unternehmer über Zufahrts- und Lagermöglichkeiten, die Beschaffenheit der Baustelle, die bestehenden Arbeitsbedingungen und alle die Preisbildung beeinflussenden Umstände zu informieren. Irgendwelche Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Verhältnisse auf der Baustelle zurückzuführen sind können nicht gestellt werden. Der Unternehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Bauherrn erwachsenden Schäden und verpflichtet sich, den Bauherrn und dessen Überwachungsorgane von allen gegen diese erhobenen Ansprüche die auf ungenügender Sicherung der Baustelle beruhen in vollem Umfang freizustellen. Die Einheitspreise sind Festpreise, sie verstehen sich für die fertige Gesamtleistung, wie sie nach dem Vertrag und der gewerblichen Verkehrssitte zu erbringen ist. Es sind sämtliche Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen zu erbringen und einzukalkulieren, die zur Erfüllung eines positiven Auftragszieles erforderlich sind. Die Leistungen des Unternehmers sind von Ihm selbst zu sichern und instand zu halten. Durch andere verursachte Schäden sind mit dem Urheber selbst zu regeln. Der anfallende Schutt ist wöchentlich von der Baustelle zu räumen. Dem Auftraggeber sind vor Beginn der Verlegearbeiten je drei Muster  zur Auswahl vorzulegen, wobei dem AG die Wahlmöglichkeit unter den verschiedenen Mustern kostenneutral überlassen ist. - Mit dem Einheitspreis ist abgegolten:   Spachtelarbeiten an Türübergängen;   Im Bereich von Türanschlagschienen Ausgleichsspachtelung auftragen;   Aus- und Einhängen der Türblätter soweit erforderlich.   Abfugen der Türzargen am Anschluß zum Bodentbelag Vernadeln und verharzen der Dehnfugen- und Estrichfugen .................................................                     ................................................................ Ort, Datum                                                          Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
28 BODENBELAGSARBEITEN
28
BODENBELAGSARBEITEN
28. 1 Untergrund vorbehandeln Zementestrich von leichten Verschmutzungen reinigen, die gesamte Fläche abschleifen und nach Erforderniss spachteln als Vorbereitung für Vinylbelag.
28. 1
Untergrund vorbehandeln
603.31
28. 2 Vinylboden, Zementestrich Hochwertigen Vinyl-Boden, liefern und auf vorhandenen Zementestrich mit Fußbodenheizung, auf Dampf verlegen, incl. Abfugen aller erforderlichen Arbeitsfugen. Hersteller :  wineo 400 multi-layer Dampfbremse  :  wineo PE-Dampfbremse Verlegeart : parallel zur Wand Abmessung   : 1222 x 182 mm Dicke   : 9 mm Einbauort : EG bis DG, Wohn- und Aufenthaltsräume (inkl. Küchen), Diele
28. 2
Vinylboden, Zementestrich
603.31
28. 3 Sockelleiste, weiß, 60/16 mm Sockelleiste liefern, geklebt oder genagelt an der Wand befestigen; Ecken und Stöße sauber auf Gehrung schneiden. Größe : 60/16 mm Holzart : Hartholz weiss ummantelt
28. 3
Sockelleiste, weiß, 60/16 mm
627.16
m
28. 4 Flachleisten weiß, 5/20 mm Flachleisten deckend weiß, liefern und vor den Fenstertürelementen befestigen; Ecken und Stöße sauber anpassen. Größe : 5/20 mm
28. 4
Flachleisten weiß, 5/20 mm
53.425
m
28. 5 Fertigen Vinylboden abdecken Fertig gestelltes Vinyl durch Abdeckung bis zur Abnahme vor Verschmutzung und Beschädigung schützen, incl. Entsorgung des Abdeckmaterials. Material : Filzpappe
28. 5
Fertigen Vinylboden abdecken
603.31
28. 6 Türzargen abfugen Türzargen abfugen
28. 6
Türzargen abfugen
43.00
St
28. 7 Übergänge abfugen Übergänge zwischen Vinyl und Fließen abfugen
28. 7
Übergänge abfugen
24.00
m
28. 8 Bewegungsfuge, Estrich, Schließen Bewegungsfuge in Estrichfläche mit Kunst-harz-ver-guss-masse ver-gießen sowie Ar-mie-rungs-stä-be ein-schnei-den und ver-spach-teln, pro Meter ca. drei Stahl-stäbe. Angeb. Fabrikat :
28. 8
Bewegungsfuge, Estrich, Schließen
20.00
m
28. 9 Stundensatz Fachwerker, Bodenbelagsarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
28. 9
Stundensatz Fachwerker, Bodenbelagsarbeiten
10.00
h