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Net total EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Art der Leistung: KGR 411 | TGA im Rohbau
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus
mit 44 Wohneinheiten
Rheinbahnstraße 11
41063 Mönchengladbach
Bauherr: Jakob Durst GmbH & Cie.
Projektentwicklung
Talstraße 24
41199 Mönchengladbach
Planung:
rapita Ingenieur GmbH & Co.KG
An der Eickesmühle 22
41238 Mönchengladbach
Fon +49 (0) 2166/940 399-0 · Fax 940 399-25
www.rapita.de · info@rapita.de
Firma, Anschrift und
Telefonnummer des Bieters: ________________________
________________________
________________________
(mit Firmenstempel)
(vom Bieter auszufüllen) (geprüfte Summe)
Angebotssumme netto: EURO ________________ EURO ________________
+ 19 % MwSt.: EURO ________________ EURO ________________
Angebotssumme Brutto: EURO ________________ EURO ________________
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Vorbemerkungen
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Im Angebot muss eine Ausführung entsprechend der
Ausschreibung angeboten werden.
Punktfolgen (Freistellen) sind vom Bieter auszufüllen.
Mit dem im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang
und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter
Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und
der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als
beschrieben. Hierbei bedeutet 'Bauart' das Herstellen
durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur
fertigen Leistung.
STL-NR. 76 027/000 02
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung
'nach besonderer Anordnung des AG' vorgeschrieben ist,
bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur
Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den
AG zu beginnen ist.
STL-NR. 76 027/000 20
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben
ist.
Das Leistungsverzeichnis ist automatisch sortiert. Der
Bieter hat sich anhand der Blattnummern von der
Vollzähligkeit des LV zu überzeugen und bei fehlenden
Blättern die ausschreibende Stelle zu verständigen.
Bei Arbeiten, bei denen chemische Mittel zur Anwendung
gelangen, ist vom Bieter ein Produktenblatt über die
jeweiligen Inhaltsstoffe dem Angebot beizufügen. Es
dürfen nur noch umweltfreundliche Produkte zur
Anwendung
gelangen. Umweltfreundliche Produkte sind insbesondere
die Erzeugnisse, denen das
"Umweltzeichen (Blauer Engel)" erteilt worden ist.
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für
Abrechnungseinheiten (Einh)
d= Tag
Std= Stunde
Jr= Jahr
kg = Kilogramm
km = Kilometer
km² = Quadratkilometer
l = Liter
m= Meter
m²= Quadratmeter
m³= Kubikmeter
Mt= Monat
psch = pauschal
Stck= Stück
t = Tonne
Wo= Woche
Vorbemerkungen
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Gerüste und Leitern sind vom AN zu stellen, die Kosten
hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. (als
Ersatzmaßnahme für z. B. Nacharbeiten)
Vom Auftraggeber werden Ausführungspläne zur Verfügung
gestellt. Vom AN sind hieraus Installationspläne und
Revisionszeichnungen anzufertigen und vor der Abnahme
dem AG als CAD-Datei im dwg- Format sowie als Plot in
2-facher Ausfertigung, gefaltet DIN A 4 zu übergeben.
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Der
bei Stemmarbeiten anfallende Bauschutt, sowie
Materialreste, Verpackungsmaterial etc. sind
abzufahren. Empfindliche Teile oder Geräte sind durch
Abdecken, Überkleben usw. zu schützen. Für beschädigte
Teile hat der Unternehmer vollen Ersatz zu leisten. In
Zweifelsfällen entscheidet die Bauleitung
unter Ausschluß des Rechtsweges.
Die ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten können vom AN
nur nach Rückfrage mit der Bauleitung (Amt) und deren
Genehmigung für diesen Einzelfall durchgeführt werden.
Der Bieter hat sämtliche zur betriebsfertigen Funktion
erforderlichen Materialien und Arbeiten mit in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Dies gilt besonders für Klein- und
Befestigungsmaterial, auch wenn es im LV nicht
besonders erwähnt ist. Werden Materialien angeboten,
die gleichwertig mit den ausgeschriebenen Materialien
sind, so ist dem AG
auf Anforderung kurzfristig ein entsprechendes Muster
zur Verfügung zu stellen.
Die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate ist vom
AN anhand von technischen Unterlagen nachzuweisen.
Entspricht das angebotene Fabrikat
nicht der Ausschreibung, so wird dies
Allgemeines
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1.Leistungsumfang
Außer den nach VOB, Teil C, und im LV näher
bezeichneten Leistungen und Nebenleistungen gehören zum
Leistungsumfang und sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren:
1.1 Die Lieferung aller benötigten Baustoffe und
Bauteile, einschl. Abladen, Lagern und Befördern auf
der Baustelle.
1.2 Das Vorhalten, der An- und Abtransport, der Auf-
und Abbau aller nach Art und Umfang der Arbeiten
erforderlichen Geräte, Maschinen,Gerüste und aller
sonstigen Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße
Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen
notwendig sind.
1.3 Die ausreichende Beleuchtung der Arbeitsstelle und
Arbeitsbereiche.
1.4 Die Einholung aller notwendigen Genehmigungen von
Behörden, TÜV, EVU, Vorbeugender Brandschutz und
dergleichen einschließlich aller
Kosten.
Das Vorbereiten sämtlicher erforderlicher Anträge und
Betriebserlaubnisbescheinigungen bei Behörden oder
dergleichen in der Art, daß diese vom Auftraggeber bzw.
Bauherrn nur noch unterschrieben werden müssen.
1.5 Das rechtzeitige Anfertigen und Einreichen von
Konstruktions- und Ausführungszeichnungen,
Linienbezeichnungen / Montage- und Werkstattpläne;
diese müssen der Bauleitung rechtzeitig vor
Arbeitsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden.
Freigegebene Zeichnungen
erhalten einen besonderen Stempel. Der Auftragnehmer
ist verpflichtet, nur nach solchen genehmigten
Unterlagen zu arbeiten.
1.6 Das Fräsen, Bohren bzw. Stemmen der für die eigenen
Arbeiten erforderlichen Schlitze und Durchbrüche, auch
in Beton, soweit diese
nicht in den Arbeitsplänen 1:50 gezeichnet sind.
1.7 Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt
(Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle)
wird Eigentum des AN und ist in den von der Bauleitung
angegebenen zeitlichen Abständen zu
beseitigen.
1.8 Die ständige ingenieurmäßige Überwachung der
Arbeiten an der Baustelle. Hierzu gehört auch die
Teilnahme eines weisungsbefugten und über die Belange
der Baustelle gut informierten Person an
Baubesprechungen, das Festhalten dieser
Besprechungsergebnisse in Niederschriften, die
Weiterleitung der Besprechungsergebnisse an die
Monteure, die Abstimmung der Arbeiten mit denen anderer
Unternehmer und die diesbezüglichen Verhandlungen,
außerdem die Gestellung von
Hilfskräften bei der Ausführung und Prüfung der
Aufmaße.
1.9 Die betriebsfertige Montage an der
Verwendungsstelle, bestehend aus dem Zusammenbau der
evtl. einzeln angelieferten Teile, dem Einbau oder
Aufstellung der gelieferten bzw. beigestellten Teile,
einschl. vorschriftsmäßiger Befestigung und dem
Einsetzen der Zubehörteile.
1.10 Das gründliche Entrosten und Streichen sämtlicher
zum Lieferumfang gehörenden Eisenteile mit zwei
rostschützenden Grundanstrichen und einem
Fertiganstrich (Farbton und Material nach Wahl der
Bauleitung). Schnittstellen oder dergleichen bei
feuerverzinkten Teilen müssen kaltverzinkt werden.
1.11 Eingehende Einweisung des Bedienungspersonals in
sämtliche Anlagenteile.
1.12 An die Ausführung der Anlage hinsichtlich der
Betriebssicherheit werden hohe Anforderungen gestellt.
Deshalb wird auf eine saubere, zuverlässige und
fachmännische Ausführung besonderer Wert gelegt. Evtl.
im Leistungsverzeichnis nicht erwähnte
Sicherheitsmaßnahmen sind mit in die Einheitspreise
einzukalkulieren, wenn diese zur Betriebssicherheit
der Anlage erforderlich sind. Um diese
Betriebssicherheit zu garantieren, werden bei der
Abnahme der Arbeiten strenge Maßstäbe angelegt.
2. Planungsunterlagen
2.1 Montageunterlagen
Vom AN sind die unter 1.5 beschriebenen
Montageunterlagen anzufertigen und dem AG zur Freigabe
vorzulegen als Lichtpause, 2fach, gefaltet DIN A4.
3.Abnahmeunterlagen
3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Bauherrn
oder dem von ihm bestellten Vertreter bei der Abnahme
der Anlagenteile nachstehend aufgeführte
Bescheinigungen, Prüfberichte, Unterlagen und
dergleichen zu übergeben. Der Auftragnehmer trägt
sämtliche Kosten und Gebühren, die durch das Einholen
der Prüfberichte, Gutachten und Bescheinigungen
entstehen.
3.2 Für die Bestandspläne und Revisionsunterlagen
können die zeichnerischen Unterlagen, soweit vorhanden,
geliefert werden.
3.3 Bestandspläne
Vom AN sind Revisionsunterlagen anzufertigen und vor
Abnahme der Leistungen dem AG zu übergeben. Als
Ausdruck 3-fach in DIN A2, gefaltet DIN A4, sowie auf
Basis PDF und DWG-File auf CD-ROM.
Technische Unterlagen, bestehend aus
Anlagenbeschreibungen, Bedienungs- und
Wartungsanleitungen, evtl. Ersatzteillisten und
Abnahme- und Meßprotokollen, sind in 3-facher
Ausfertigung, in Mappen geordnet mit Inhaltsangabe vor
Abnahme zu übergeben. Abnahme- bzw. Prüfprotokolle von
Geräten, für die behördlichen Abnahmen
- Alle erforderlichen Betriebs- und
Anlagenbeschreibungen, sowie Bedienungs- und
Wartungsanweisungen nach dem fertiggestellten Stand.
- Quittierte Bescheinigung über die eingehende
Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals in
sämtliche technische Anlagenteile.
- Mängelfreier Abnahmebericht eines unabhängigen Staat.
anerk. Sachverständigen oder des zuständigen
Technischen Überwachungsvereins für die Anlagenteile,
die aufgrund der Bauordnung und der
Sonderbauvorschriften einer Prüfung bedürfen.
4. Leistungsmaßstab
4.1 Die Beschreibungen der einzelnen Leistungen des
Leistungsverzeichnisses sind an das
Standardleistungsbuch für das Bauwesen angelehnt.
Punktfolgen in den Beschreibungen des
Leistungsverzeichnisses sind vom Bieter auszufüllen.
4.2 Beschaffenheit und Umfang
Stoffe, Bauteile und Bauelemente müssen ungebraucht
sein. Für die Güte der Stoffe und Bauteile gelten die
jeweiligen Vorschriften.
4.3 Beistellung
Werden Stoffe, Bauteile oder Bauelemente durch den AG
beigestellt, ist dies bei den entsprechenden Positionen
im LV erwähnt.
4.4 Gütenachweis
Der AN hat dem AG den Gütenachweis (Güteüberwachung)
der zu liefernden Stoffe und Bauteile zu erbringen.
4.5 Fabrikate
Als Leistungsmaßstab für die vom Auftragnehmer zu
liefernden Materialien bzw. Anlagen sind im
Bedarfsfalle Fabrikate aufgeführt. Der Auftragnehmer
hat in seinem Angebot die als Beispiel genannten
Fabrikate oder aber Materialien bzw. Anlagen zu
liefern, die in Ausführung, Leistung, Ausrüstung,
Qualität und Bedienungskomfort den als Leistungsmaßstab
angegebenen Fabrikaten entsprechen.
Sämtliche angebotenen Materialien müssen den
geforderten technischen Werten entsprechen. Eine
Fabrikat- oder Typenbezeichnung entbindet ihn nicht aus
dieser Verpflichtung. Sollte es sich herausstellen, daß
die geforderten technischen Werte nicht eingehalten
wurden, so ist der Auftraggeber bzw. die Bauleitung
berechtigt, Fabrikat und Typ des einzubauenden
Materials selbst zu bestimmen. Nachforderungen
irgendwelcher Art können hieraus nicht abgeleitet
werden.
Vorbemerkungen
1 Technische Anlagen (TGA) im Rohbau
1
Technische Anlagen (TGA) im Rohbau
1. 1 Abwasserleitungen, Bogen, Abzweige etc.
1. 1
Abwasserleitungen, Bogen, Abzweige etc.
1. 2 Hauseinführungen
1. 2
Hauseinführungen
1. 3 Sonstiges
1. 3
Sonstiges