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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG-KOSTENBERECHNUNG
VOM: Dienstag, 17.07.2026
ABGABETERMIN: 24.08.2026
gerne auch früher
BETREFF: Garagentor
Mehrfamilienhaus
Zur Kappele 2
78224 Singen-Bohlingen
AUSFÜHRUNG: Beginn Frühjahr 2027
nach Vereinbarung
PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH
BAULEITUNG: In Neustückern 7
78351 Ludwigshafen-Bodman
Tel. 07773 - 93230 - info@hausbau-huber.de
ANSPRECHPARTNER Armin Parschau
E-Mail: aparschau@hausbau-huber.de
Mobil: 0171/1742240
die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt.
Angebot in Euro.......................................................................... inkl. 19 % MwSt.
........................................,den................................... ....................................................................
Bieter, Stempel und Unterschrift
LV
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung)
Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme.
Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 6 Jahren.
Gewährleistungsbürgschaften müssen nach VOB unbefristet ausgestellt werden.
Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden.
Gewährleistungsdauer: 5 Jahre
Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH.
Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter.
Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden
Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der
Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung.
Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten.
Neben-, Alternativangebot:
Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen.
VOB
Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der
VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen
VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen
Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden.
1. Allgemein
1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen:
Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die
VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe.
Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die
Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Fassung.
2. Stoffe und Bauteile
2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm
2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind
eindeutig und zweifelsfrei anzugeben.
2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten,
muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion
nachgewiesen werden.
3. Ausführung
3.1. Prüfung Planunterlagen
Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden
Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf
Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der
Bauzeichnungen.
Es darf nur nach freigebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den
Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten.
3.2. Ausführungsunterlagen
Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen:
- Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach)
- Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form
- Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich
- Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den
Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt.
- Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7
3.3. Koordination
Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
3.4. Bemusterung
Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne
besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen
wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind.
4. Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise
einzurechnen:
Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2
In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne
besondere Vergütung eingeschlossen:
Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch
wenn diese bauseits geliefert werden.
Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen.
Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen
in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren.
Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll.
Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der
Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen.
Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB.
Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim-
migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren.
Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers.
5. Schutzmaßnahmen
Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen
und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden.
Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere
auch für Zufahrtsbereiche der Baustelle.
Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine
Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind
bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand
zurück zu versetzen.
Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen,
Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
6. Nachträge
Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme
der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine
schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird.
Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist.
Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann,
so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen:
- Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation
- Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation
- Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten
- Nachweis der Stoffkosten
Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf
eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt.
7. Baustellenerkundung
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte
erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat.
8. Aufmaß und Abrechnung
Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau-
leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden.
Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen.
Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen.
Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen.
Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen.
9. Reinhaltung der Baustelle
Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden.
Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben.
Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen.
10. Eigenüberwachung
Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft durchzuführen.
11. Revisionsunterlagen
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus:
- Technische Merkblätter der verwendeten Materialien
- Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien
- Ggfs. Betriebsanweisungen
- Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten
- Bautagebuch
- Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen
dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben.
12. Brandschutzdokumentation
Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch
Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein
Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen
Brandüberschlag zu sichern.
Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte
beinhalten:
Produktunterlagen,
Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen
(gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts,
- Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP)
- Unterschriebene Übereinstimmungserklärung
Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen.
13. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen.
14. Baustelleneinrichtungsflächen
BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt.
15. Schlechtwetter
Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen.
16. Baustelleneinrichtung und Baukran:
Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der
Arbeiten.
16.1. Kran
Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist
dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert organisiert.
_______________________________________________________________________________________________
Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen – Sektionaltor
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Vorbemerkungen gelten für sämtliche Leistungen dieser Leistungsgruppe. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, DIN-/EN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften und Herstellervorgaben zu erfolgen.
Es sind ausschließlich fabrikneue, serienmäßig gefertigte und CE-gekennzeichnete Systemkomponenten eines Herstellers zu liefern und fachgerecht zu montieren.
2. Leistungsumfang
Der Einheitspreis umfasst alle für eine betriebsfertige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere:
Aufmaß vor Fertigungsbeginn.
Lieferung aller Tor-, Beschlag-, Führungs- und Befestigungsteile.
Lieferung und Montage aller erforderlichen Dichtungen.
Sämtliche Verbindungsmittel und Befestigungsmaterialien.
Erforderliche Anpassungs- und Nebenarbeiten.
Ausrichten, Einstellen und Funktionsprüfung.
Schutz der Bauteile bis zur Abnahme.
Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien und anfallender Reststoffe.
Nicht gesondert vergütet werden Nebenleistungen gemäß VOB/C, soweit sie zur vollständigen und funktionsfähigen Ausführung erforderlich sind.
3. Technische Anforderungen
Die Toranlage ist entsprechend den statischen und konstruktiven Gegebenheiten des Bauwerks auszulegen. Sämtliche Bauteile müssen dauerhaft korrosionsgeschützt sein und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein.
Torblatt, Führungsschienen, Beschläge, Federanlage, Wellen, Rollen, Dichtungen sowie gegebenenfalls Antrieb und Steuerung müssen als aufeinander abgestimmtes System ausgeführt werden.
Die Toranlage muss einen ruhigen, sicheren und leichtgängigen Betrieb gewährleisten.
4. Normen und Vorschriften
Die Ausführung hat insbesondere unter Beachtung der jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke zu erfolgen:
DIN EN 13241 – Tore – Produktnorm.
DIN EN 12604 – Tore – Mechanische Aspekte.
DIN EN 12453 – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore.
DIN EN 12445 – Prüfverfahren Nutzungssicherheit.
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bzw. die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden europäischen Vorschriften.
DGUV-Vorschriften und einschlägige Arbeitsschutzbestimmungen.
5. Montage
Vor Fertigungsbeginn sind sämtliche Maße am Bau durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Festgestellte Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Montage hat nach den Herstellervorgaben zu erfolgen. Beschädigungen angrenzender Bauteile sind zu vermeiden und, sofern verursacht, unverzüglich und fachgerecht auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen.
6. Inbetriebnahme und Dokumentation
Nach Abschluss der Montage ist eine vollständige Funktions- und Sicherheitsprüfung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber in die Bedienung der Anlage einzuweisen.
Folgende Unterlagen sind bei der Abnahme zu übergeben:
Betriebs- und Wartungsanleitung,
Konformitätserklärung,
CE-Dokumentation,
Wartungs- und Prüfnachweise,
Ersatzteilliste (sofern vom Hersteller vorgesehen).
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten und auf Material-, Herstellungs- oder Montagefehler zurückzuführen sind, sind vom Auftragnehmer unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen.
Technische Vorbemerkungen
1 Sektionaltor mit Schlupftür
1
Sektionaltor mit Schlupftür
1.1 Sektionaltor mit Schlupftür Sektionaltor mit Schlupftür
Lieferung und betriebsfertige Montage eines Sektionaltores Hörmann APU F42 (oder gleichwertig) mit integrierter Schlupftür ohne Stolperschwelle.
Abmessungen:
- Lichte Wandöffnung: 5000 mm x 2250 mm
- Bestellmaß: 5000 mm x 2250 mm
- Durchfahrtsmaß: 5000 mm x 2155 mm
Leistungseigenschaften:
- Wärmedämmwert: 3,5 W/(m²K) für das eingebaute Tor
- Schalldämmwert: 22 dB
- Wasserdichtheit: Klasse 3 (70 Pa)
- Widerstand gegen Windlast: Klasse 2
- Luftdurchlässigkeit: Klasse 1
- CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 13241
Torblatt und Verglasung:
- Bautiefe: 42 mm
- Lamellensockel: doppelwandige Stahl-Lamellen, feuerverzinktes Stahlblech, PU-ausgeschäumt, Fingerklemmschutz innen und außen, mit Stahlendwinkeln, Bodendichtung und Mitteldichtungen aus EPDM. Sockelhöhe: 750 mm.
- Beschichtung Lamellensockel: außen Coil-Coating angelehnt an RAL 9006 Weißaluminium (Struktur: L-Sicke Micrograin), innen Coil-Coating angelehnt an RAL 9002 Grauweiß (Stucco geprägt).
- Verglasungsrahmen: 2 Stück, eloxierte Aluminium-Strangpressprofile im Naturton E6/C0 mit Fingerklemmschutz, Mitteldichtungen und Sturzdichtung aus EPDM. Höhe: 732 mm.
- Füllungsart: 8 Stück Kunststoff-Doppelscheiben klar (S2) 26 mm mit kratzfester DURATEC-Beschichtung. Glashalteleisten aus Kunststoff, schwarz.
Schlupftür:
- Ausführung ohne Stolperschwelle, lichte Durchgangsbreite: 940 mm, lichte Durchgangshöhe: 2124 mm, Schwellenhöhe: 5/10/5 mm, Edelstahlschwelle mit abgerundeten Kanten.
- Öffnungsrichtung: DIN links nach außen öffnend, verdeckt liegende Bänder, Schlupftürrahmenprofile eloxiert E6/C0.
- Zusatzausstattung: Wechselgarnitur gekröpft/flach Kunststoff schwarz PZ, Gleitschienen-Türschließer mit Feststelleinheit, Panikschloss für feststehenden Knopf außen (Funktion E, PZ).
Zarge und Beschlag:
- Winkelzarge mit Seiteneingreifschutz aus feuerverzinktem Stahlblech, geschraubten Laufschienen und EPDM-Seitendichtung.
- Beschlagsart: N-Normal-Beschlag, Deckenhöhe 2640 mm, Laufschienenhöhe 2457 mm über OFF, Platzbedarf links/rechts: 200 mm / 125 mm.
- Gewichtsausgleich: Torsionsfedertechnik (mind. 25.000 Lastwechsel).
- Befestigung an Holz/Beton/Mauerwerk mittels Dübeln.
- Inkl. Kunststoff-Zargenfuß, Set Laufschienenbegrenzung und Set Laufschienenabhängung 364 mm.
Antrieb und Steuerung:
- Wellenantrieb Hörmann WA 300 (oder gleichwertig), 230 V, max. 150 Torzyklen/Tag (max. 10 Zyklen/Std.), Schutzart IP 65, Antriebsseite links. Öffnungs-/Schließgeschwindigkeit max. 190 mm/s.
- Steuerung: Mikroprozessorsteuerung Typ 360 für Impulsbetrieb im separaten Gehäuse (IP 65). Integrierter Folientaster Auf-Halt-Zu, Miniaturschloss, doppelte 7-Segmentanzeige, Kraftbegrenzung, automatische Schließung, Soft-Start/Soft-Stopp, CEE-Stecker.
- Schließkantensicherung: selbstüberwachend (SKS) durch voreilende Lichtschranke VL2-300.
- Zusatzausstattung Antrieb: Gesicherte Entriegelung (SE) (WA 300 S4), Signalleuchten (2x gelb) mit Multifunktionsplatine, Schlupftürkontakt.
1.1
Sektionaltor mit Schlupftür
1.00
Stk
1.2 Zulage für L-Niedrigsturzbeschlag Zulage für L-Niedrigsturzbeschlag
Mehrpreis zur vorherigen Position für die Ausführung mit L-Niedrigsturzbeschlag anstelle des Normalbeschlags.
- Laufschienenhöhe: 2295 mm über OFF
- Inklusive Schwenkmechanismus verzinkt zur Erhöhung der lichten Durchfahrt
1.2
Zulage für L-Niedrigsturzbeschlag
1.00
Stk
1.3 Minderpreis für Nebentüre statt Schlupftür Minderpreis für Nebentüre statt Schlupftür
Minderpreis/Gutschrift für den Entfall der integrierten Schlupftür im Torblatt und stattdessen Ausführung einer separaten Nebentür (für Torbreite ca. 3750 mm).
1.3
Minderpreis für Nebentüre statt Schlupftür
1.00
Stk
1.4 Zugtaster Zugtaster
Lieferung und Montage eines Zugtasters als Impulsgeber für die Torsteuerung, komplett betriebsfertig installiert.
1.4
Zugtaster
1.00
Stk
1.5 Schlüsseltaster Schlüsseltaster
Lieferung und Montage eines Schlüsseltasters STAP zur Aufputzmontage, zur externen Ansteuerung des Torantriebs, komplett betriebsfertig verdrahtet.
1.5
Schlüsseltaster
1.00
Stk
1.6 Handsender Handsender
Lieferung von 1-Tasten Handsendern Hörmann HSE 1 BS (BiSecur), Frequenz 868 MHz, Gehäusefarbe schwarz, betriebsfertig codiert auf die Torsteuerung.
1.6
Handsender
9.00
Stk
2 Alternative Garagenkipptor
2
Alternative Garagenkipptor
2.1 Tiefgaragen-Kipptor mit Schlupftüre komplett liefern und montieren Tiefgaragen-Kipptor mit Schlupftüre komplett liefern und montieren
Liefern und fachgerechte Montage eines Stahl-Kipptores für eine Tiefgarage, Fabrikat Käuferle oder gleichwertig, einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Montagematerialien.
Ausführung:
Öffnungsmaß: 5.000 × 2.250 mm (B × H)
Torblatt aus verzinktem Stahl, mit senktrechten Füllstäben
Einbau seitlich hinter der Leibungen
Ohne Sturz,
Mit integrierter Schlupftüre
Schlupftüre mit Panikschloss Funktion E (innen Panikfunktion) und Außenknopf
unten mit Marderschutz
Elektrischer Torantrieb passend zur Torgröße und Nutzung
Torsteuerung einschließlich aller erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN 13241
Zugtaster innen
Schlüsselschalter außen
9 Stück Handsender, vorkonfiguriert
Endlagen eingestellt, Funktionsprüfung durchgeführt
Einweisung des Auftraggebers in Bedienung und Wartung
Leistungsumfang:
Einschließlich Anlieferung, Montage, kompletter elektrischer Anschluss des Torantriebes an bauseits bereitgestellte Zuleitung, Einstellung sämtlicher Funktionen, Inbetriebnahme sowie Übergabe einer vollständigen Dokumentation mit Bedienungs- und Wartungsanleitung.
2.1
Tiefgaragen-Kipptor mit Schlupftüre komplett liefern und montieren
O
1.00
Stk
3 Wartungsangebot
3
Wartungsangebot
3.1 Jährliche Wartung eines Garagen- bzw. Tiefgaragentores (Sektionaltor oder Kipptor) Jährliche Wartung eines Garagen- bzw. Tiefgaragentores (Sektionaltor oder Kipptor)
Durchführung einer fachgerechten Jahreswartung eines elektrisch betriebenen Garagen- oder Tiefgaragentores gemäß Herstellervorgaben. Die Wartung umfasst die Sicht- und Funktionsprüfung aller mechanischen und elektrischen Bauteile, Prüfung der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, Kontrolle von Antrieb, Führungsschienen, Laufrollen, Federn, Seilen und Beschlägen, Nachstellen und Schmieren der beweglichen Teile sowie die Funktionsprüfung einschließlich Dokumentation der durchgeführten Wartungsarbeiten.
Abrechnung: Stück / Wartung pro Jahr.
3.1
Jährliche Wartung eines Garagen- bzw. Tiefgaragentores (Sektionaltor oder Kipptor)
1.00
Stk
4 Regiestunden
4
Regiestunden
4.1 Facharbeiter Facharbeiter
4.1
Facharbeiter
1.00
h