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1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 363 Malerarbeiten sowie 18 366 Tapezierarbeiten.
2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreisen einzurechnen.
2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen.
2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser.
2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bau WC
2.1 Malerarbeiten DIN 18 363, Tapezierarbeiten DIN 18366
2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen.
2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorgegeben ist.
2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und Schlussrechnungen abzuziehen.
2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.
2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Maße an der Baustelle zu nehmen.
2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist.
2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nichts gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle bis zum Verwendungsort anzubieten.
2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen.
2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen.
2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehende Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen.
Unterbrechungen wegen der Verlegung von Versorgungsleitungen oder Ausführung der Arbeiten in Teilen berechtigen nicht zu Mehrkosten.
2.1.13 Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung abzusprechen.
2.1.14 Die Wahl des Beschichtungsverfahrens bleibt dem AN überlassen. Bei aufeinander folgenden Arbeitsgängen ist ein einheitliches System zu wählen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
2.1.15 Alle Bauteilanschlüsse sind scharf zu begrenzen.
Fugen von Gipskartonplatten sind vor der Beschichtung ganzflächig mit einem Vlies zu armieren.
2.1.17 Gebäudetrennfugen sind an gleicher Stelle und in ausreichender Breite zu übernehmen.
Es ist grundsätzlich eine Grund- und Schlussbeschichtung auszuführen, entsprechendes ist in die betreffenden Positionen einzurechnen.
2.1.18 Bei Überholungsbeschichtungen ist die vorhandene Beschichtung zu reinigen und aufzurauen.
2.1.19 Auf beengte Platzverhältnisse, Lager- und Arbeitsflächen betreffend wird hingewiesen. Entsprechende Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
2.1.20 Alle erforderlichen Gerüste für Arbeiten im Innenbereich sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Hier wird auf die Höhen Fahrzeughallen (ca. 7,50 m sowie Schulungsräume ca. 4,50 m sowie Treppenhaus) hingewiesen.
Mitgeltende Normen und Vorschriften:
- DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 2
- DIN 18 299 ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art"
- DIN 18 363 ATV "Malerarbeiten"
- DIN 18 366 ATV "Tapezierarbeiten"
- DIN EN 927 - 1 Lacke und Anstrichstoffe
- DIN EN 13 300 Wasserhaltige Beschichtungsstoffe für Decken und Wände
- DIN EN 1 062 Beschichtungsstoffe für mineralische Substrate
- DIN EN 11 909 Bindemittel für Beschichtungsstoffe PUR Lacke
- DIN EN 7 142 Bindemittel für Beschichtungsstoffe EP Lackfarben
- DIN 18 184 Gipskarton - Verbundplatten
- DIN 55 900 Beschichtungen für Raumheizkörper
- DIN 55 945 Kunststoffdispersions- farben
1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
01.__.0001 Innenflächen für Anstrich vorbereiten Innenflächen für Anstrich vorbereiten:
- Staub und Verschmutzungen entfernen
- Sinterschichten bei Kalk- und Gipsputz
abschleifen
- Schalölrückstände bei Beton beseitigen.
01.__.0001
Innenflächen für Anstrich vorbereiten
359.494
m²
01.__.0002 Deckende Dispersionssilikatfarben-Beschichtung an Deckende Dispersionssilikatfarben-Beschichtung an
Decken und Wänden im Innenbereich, wie folgt:
- Grundbeschichtung, ggf. leicht mit
Wasser verdünnt
- Schlußbeschichtung
Erforderliche Untergrundvorbehandlung Grundierung etc.ist einzurechnen.
Untergrund : Putz / Beton
Farbe : weiß RAL 9010
Nassabriebbeständigkeit Klasse III
01.__.0002
Deckende Dispersionssilikatfarben-Beschichtung an
359.494
m²
01.__.0003 Fugen schließen, Betondecken Schließen und Beispachteln der Fugen bzw. gefasten Kanten von Stahlbetonfertigteil- bzw. Filigrandecken mit schwind- und quellfreiem, auf die folgende Beschichtung abgestimmtem Material.
01.__.0003
Fugen schließen, Betondecken
200.00
m
01.__.0004 Rauhfaser - Tapete mit Anstrich Rauhfaser - Tapete, einschl. deckender Beschichtung Farbe weiß RAL 9010, Nassabriebbeständigkeit Klasse III, lösemittel und weichmacherfrei, optimal ausbesserungsfähig, sehr gutes Deckvermögen, als Dispersionsfarbe, an Wänden , Raumhöhe bis ca. 2,70 m.
Einschl. erforderlicher Untergrundbehandlung!
Untergrund: Beton / Putz / Gipskarton
01.__.0004
Rauhfaser - Tapete mit Anstrich
1,776.195
m²
01.__.0005 Laibungen Laibungen der abgezogenen Öffnungen wie in Rauhfaser- Vorposition beschrieben
Leibungstiefe bis 25 cm
01.__.0005
Laibungen
30.00
m
01.__.0006 Glasfasertapete, einschl. deckender Beschichtung Farbe weiß Glasfasertapete, einschl. deckender Beschichtung Farbe weiß RAL 9010, Nassabriebbeständigkeit Klasse I, lösemittel und weichmacherfrei, optimal ausbesserungsfähig, sehr gutes Deckvermögen, als Latexfarbe auf Dispersionsbasis, an Wänden aus Gipskarton undPutz, Raumhöhe bis ca. 3,00 m.
Einschl. erforderlicher Untergrundbehandlung!
Untergrund: Beton / Putz / Gipskarton
01.__.0006
Glasfasertapete, einschl. deckender Beschichtung Farbe weiß
266.102
m²
01.__.0007 Laibungen Laibungen der abgezogenen Öffnungen wie in Malervlies - Vorposition beschrieben
Leibungstiefe bis 25 cm
01.__.0007
Laibungen
O
20.00
m
01.__.0008 Rauhfaser - Tapete, einschl. deckender Beschichtung Farbe Rauhfaser - Tapete, einschl. deckender Beschichtung Farbe weiß RAL 9010, Nassabriebbeständigkeit Klasse III, lösemittel und weichmacherfrei, optimal ausbesserungsfähig, sehr gutes Deckvermögen, als Dispersionsfarbe, an Decken
Raumhöhe bis ca. 2,70 m.
Einschl. erforderlicher Untergrundbehandlung!
Untergrund: Beton / Putz / Gipskarton
01.__.0008
Rauhfaser - Tapete, einschl. deckender Beschichtung Farbe
668.30
m²
01.__.0009 Laibungen Laibungen der abgezogenen Öffnungen als Anstrich wie in Vorposition beschrieben
Leibungstiefe bis 25 cm
01.__.0009
Laibungen
8.77
m
01.__.0010 Alkydharz-Besch., Türblätter 1000/2000 beidseitige Alkydharz-Beschichtung auf grundierte Stahltürblätter incl. Stahleckzargen im Innenbereich, deckend, wie folgt:
- Schadstellen am Grundanstrich ausbessern
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung mit Alkydharz-Lackfarbe
Größe : 1000/2130 mm
Maulweite : 275 mm
Oberfläche : seidenmatt
Farbe : Nach Wahl des AG
01.__.0010
Alkydharz-Besch., Türblätter 1000/2000
3.00
Stk
01.__.0011 Alkydharz-Besch., Stahlzargen 1000/2000 Alkydharz-Beschichtung auf grundierte Metallzargen (Stahlumfassungszargen), im Innenbereich, deckend, wie folgt:
- Schadstellen am Grundanstrich ausbessern
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung mit Alkydharz-Lackfarbe
Größe : bis 1135/2135 mm
Maulweite : bis 300 mm
Oberfläche : seidenmatt
Farbe : Nach Wahl des AG
01.__.0011
Alkydharz-Besch., Stahlzargen 1000/2000
42.00
Stk
01.__.0012 Dispersions-Besch.,ölbeständig,Estrich Kunststoffdispersions-Beschichtung,
ölbeständig, auf Zementestrich im Garagenbereich und Kellerbereich,
deckend, wie folgt:
- Grundbeschichtung
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung
Farbe : grau
01.__.0012
Dispersions-Besch.,ölbeständig,Estrich
O
125.982
m²
01.__.0013 Sockel ca. 10cm hoch zu vorheriger Pos 13 ausbilden Sockel ca. 10cm hoch zu vorheriger Pos 13 ausbilden
sonst wie Pos. 13
01.__.0013
Sockel ca. 10cm hoch zu vorheriger Pos 13 ausbilden
104.201
m
01.__.0014 Stahlgeländer im Treppenhaus, schleifen, grundieren und vor Stahlgeländer im Treppenhaus, schleifen, grundieren und vor Ort lackieren.
Handläufe: Edelstahl
Farbe nach Angabe des Bauherren.
01.__.0014
Stahlgeländer im Treppenhaus, schleifen, grundieren und vor
23.20
m
01.__.0015 Deckenrandblech im Treppenhaus, schleifen, grundieren und Deckenrandblech im Treppenhaus, schleifen, grundieren und vor Ort lackieren.
Farbe nach Angabe des Bauherren.
Höhe: ca. 37cm
01.__.0015
Deckenrandblech im Treppenhaus, schleifen, grundieren und
7.50
m
01.__.0016 Anstrich Decken Deckende Beschichtung an Decken und Balkonuntersichten im Aussenbereich, wie folgt:
- Grundbeschichtung, ggf. leicht mit
Wasser verdünnt
- Schlußbeschichtung
Erforderliche Untergrundvorbehandlung Grundierung etc.ist einzurechnen.
Untergrund : Beton
Farbe : weiß RAL 9010
Nassabriebbeständigkeit Klasse III
01.__.0016
Anstrich Decken
39.20
m²
01.__.0017 Stahlbetontreppen streichen Stahlbetontreppen, Wangen und Treppenuntersichten, Vorbehandeln und deckend streichen.
Farbe nach Wahl des AG
01.__.0017
Stahlbetontreppen streichen
13.338
Stk
01.__.0018 Untersicht der bauseits geputzen (Gipsputz) Treppenläufe Untersicht der bauseits geputzen (Gipsputz) Treppenläufe feinspachteln
Oberfläche Q3
01.__.0018
Untersicht der bauseits geputzen (Gipsputz) Treppenläufe
O
13.338
m²
01.__.0019 Dauerelastische Fugen Acryl Dauerelastische Fugen Acryl überstreichbar in An-/ Abschlussbereichen
01.__.0019
Dauerelastische Fugen Acryl
350.00
m
01.__.0020 Gerüst liefern und aufbauen für die Arbeiten im Treppenhaus Gerüst liefern und aufbauen für die Arbeiten im Treppenhaus
01.__.0020
Gerüst liefern und aufbauen für die Arbeiten im Treppenhaus
1.00
Stk
01.__.0021 Stundensatz Polier Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Polier
01.__.0021
Stundensatz Polier
O
5.00
h
01.__.0022 Stundensatz Facharbeiter Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter
01.__.0022
Stundensatz Facharbeiter
O
10.00
h
01.__.0023 Stundensatz Helfer Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Bauhelfer
01.__.0023
Stundensatz Helfer
O
20.00
h