Innenputz
MFH Schulte - Mehrfamilienhaus mit 9 Wohneinheiten
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2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten. 2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreise einzurechnen. 2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen, evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen. 2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser. 2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen 2.1 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 350 2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen. 2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind in die Einheitspreise einzurechnen, wenn hierfür keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorgegeben ist. 2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und  Schlussrechnungen abzuziehen. 2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt. 2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen              Maße an der Baustelle zu nehmen. 2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist. 2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nicht gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle anzubieten. 2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen. 2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. 2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen. 2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehenden Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen. Unterbrechungen wegen der Verlegung von Versorgungsleitungen oder Ausführung der Arbeiten in Teilen berechtigen nicht zu Mehrkosten. 2.2.02 Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung abzusprechen. 2.2.03 Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster vorzulegen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss von der Bauleitung freigegeben sein. 2.2.04 Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer              bedarf der Zustimmung des AG. 2.2.05 Vor Ausführung der Arbeiten ist der Untergrund zu prüfen, mögliche Mängel sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. 2.2.06 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zu verputzenden Flächen auf größere Unebenheiten zu prüfen. Derartige Flächen dürfen erst nach Rücksprache mit der Bauleitung verputzt werden. Versäumt dies der AN, so werden nachträglich geltend gemachte Forderungen für Mehrstärken nicht anerkannt. 2.2.07 Für alle Putzarbeiten gelten die erhöhten                     Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen                nach DIN 18 202/97/4, als Untergrund für                z.B. Fliesenarbeiten im Dünnbettverfahren. 2.2.08 Als Befestigungsmaterial für Putzträger, Gewebe               usw. dürfen nur korrosionsresistente                    Nägel, Klammern usw. verwendet werden. 2.2.09 Alle Profile wie Schienen, Einfassprofile,                    Randwinkel usw. müssen aus                              korrosionsbeständigem Material bestehen. 2.2.10 Oberflächenfertige Bauteile und Flächen sind durch geeignete Maßnahmen (Abkleben, Abdecken etc.) vor Verschmutzung zu schützen, bzw. nach Beendigung der Arbeiten zu säubern 2.2.11 Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der AG umfangreiche Ansprüche geltend machen bis zum Rückbau des Systems auf Kosten des AN. 2.2.12 Auf eingeschränkte Lager- und Einrichtungsflächen wird hingewiesen. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Verhältnisse zu informieren. Entsprechende Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu Nachforderungen. 2.2.13 Beim Zusammentreffen mehrerer Materialien sind                Systeme eines Herstellers zu wählen deren Verträglichkeit untereinander nachgewiesen ist. Die                Herstellervorschriften sind zu beachten. 2.2.14   Die Ausführung ist  mit der              Bauleitung abzustimmen.              Wir behalten uns vor, einzelne                   Positionen aus dem                                    Leistungsverzeichnis heraus zu                 nehmen und durch                                     Alternativ-Positionen zu ersetzen.             Alle Anschlüsse sind entsprechend mit                   Kellenschnitten auszuführen.             Es erfolgt keine gesonderte Vergütung für               Arbeitshöhen über 3,00 m. Alle Leistungen               sind entsprechend in die Positionen mit                 einzukalkulieren. Das Schützen der             Fenster- und Türanlagen aus Aluminium ist               in die Einheitspreise mit                                einzurechnen. Mitgeltende Normen und Vorschriften: -  DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Abschn. 97/4 -  DIN 18 299 ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten                              jeder Art" -  DIN 18 350 ATV "Putz und Stuckarbeiten" -  DIN 18 363 ATV "Maler- und Lackiererarbeiten" -  DIN 18 451 ATV "Gerüstarbeiten" -  DIN 18 550 Putz -  DIN 18 557 Werkmörtel ......... -  DIN 18 558 Kunstharzputze -  DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das                            Bauwesen -  DIN 18 164 Faserdämmstoffe als Dämmstoffe für das                              Bauwesen -  DIN   1 060 Baukalk -  DIN   1 164 Zement -  DIN   1 168 Baugips -  DIN   4 208 Anhydritbinder -  DIN   4 211 Putz- und Mauerbinder -  DIN 17 440 Nichtrostende Stähle -  DIN   4 074 Gütebedingungen für Bauschnittholz -  DIN   4 102 Brandverhalten von Baustoffen und                                  Bauteilen -  DIN   4 108 Wärmeschutz im Hochbau -  DIN   1 101 Holzwolle Leichtbauplatten -  DIN   1 104 Mehrschicht Leichtbauplatten
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Innenputzarbeiten
01
Innenputzarbeiten
01.__.0001 Gipsputz liefern und herstellen Gipsputz liefern und herstellen Innenwandputz als glatten Gipsputz, Knauf MP75 L, oder glw., ca. 10-15 mm dick, lot- und fluchtgerecht herstellen und glätten, Qualitätsstufe Q2, Im Preis enthalten ist das Putzen von Brüstungen, Unterzügen, Nischen, Pfeilern und Wandvorlagen. Das Vorbehandeln des  vorh. Untergrundes, Ziegelmauerwerk ist im Preis einzurechnen. Das Vorbehandeln von Stahlbetonflächen erfolgt über gesonderte Position. Einzurechnen sind jedoch die erforderlichen Kellenschnitte im Anschluss an andere bewegliche Bauteile wie Trockenbauwände, Gipsdielenwände etc.. Wandhöhen iin allen Geschoßen von ca.  2,85 m  sind im Preis zu berücksichtigen.
01.__.0001
Gipsputz liefern und herstellen
953.76
01.__.0002 Zulage für Wandputz Q3 Zulage für Wandputz der Vorposition für Ausführung der Oberfläche in Qualitätsstufe Q3.
01.__.0002
Zulage für Wandputz Q3
O
953.76
01.__.0003 Treppenuntersicht, einschl. Podeste mit Gipsputz verputzen Treppenuntersichten einschl.Podeste der geraden Stahlbetontreppe gem. Grundrissplänen mit Gipsputz verputzen, sonst wie Pos. 1. Oberfläche Qualitätsstufe  Q2, Gerüste für Deckenhöhen  bis 2,80 m sind einzurechnen.
01.__.0003
Treppenuntersicht, einschl. Podeste mit Gipsputz verputzen
16.00
01.__.0004 Zulage für Gipsputz der Treppenuntersichten und Podeste in Q3 Zulage für Gipsputz der Treppenuntersichten und Podeste der Vorposition für Ausführung der Oberfläche in Qualitätsstufe Q3.
01.__.0004
Zulage für Gipsputz der Treppenuntersichten und Podeste in Q3
O
16.00
01.__.0005 Kalkzementputz liefern und herstellen Kalkzementputz liefern und herstellen Kalkzementputz als Innenwandputz, Material der Fa. Weber Saint Gobain oder glw., Auftragsdicke bis ca. 15 mm, Das Vorbehandeln des  vorh. Untergrundes, Ziegelmauerwerk ist im Preis einzurechnen. Das Vorbehandeln von Stahlbetonflächen erfolgt über gesonderte Position. Einbaubereich Kellerräume, Wandhöhen in den Kellerräumen von ca.  3,45 m  sind im Preis zu berücksichtigen. Angebotenes Material:_________________________________
01.__.0005
Kalkzementputz liefern und herstellen
440.00
01.__.0006 Kalkzementputz liefern und herstellen Kalkzementputz liefern und herstellen Kalkzementputz als Innenwandputz, Material der Fa. Weber Saint Gobain oder glw., Auftragsdicke bis ca. 15 mm, Das Vorbehandeln des  vorh. Untergrundes, Ziegelmauerwerk ist im Preis einzurechnen. Das Vorbehandeln von Stahlbetonflächen erfolgt über gesonderte Position. Einbaubereich Bäder, liefern und mit den erforderlichen Putzlehren herstellen, geeignet zur Aufnahme eines Fliesenbelages, Angebotenes Material:_________________________________
01.__.0006
Kalkzementputz liefern und herstellen
71.82
01.__.0007 Feinputz liefern und aufbringen Feinputz auf dem Kalkzementputz oberhalb der Fliesen aufbringen und glätten. bzw. filzen Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit den Putzarbeiten.
01.__.0007
Feinputz liefern und aufbringen
30.645
01.__.0008 Deckenstöße von Filigrandecken schließen Deckenstöße von Filigrandecken bündig bzw. flächenbündig mit hierfür zugelassener Betonspachtelmasse schließen und Gewebestreifen einlegen. Angebotene Spachtelmasse:.............................
01.__.0008
Deckenstöße von Filigrandecken schließen
200.00
lfdm
01.__.0009 Eckschutzschienen liefern und einbauen Eckschutzschienen der Fa. Protektor aus verzinktem Stahl für Innenputze ab 10 mm Eckschutzschienen in verzinkter Ausführung liefern und fachgerecht einbauen.
01.__.0009
Eckschutzschienen liefern und einbauen
176.50
lfdm
01.__.0010 Putzabschlussschienen liefern und einbauen Putzabschlussschienen der Fa. Protektor oder glw.  aus verzinktem Stahl für Innenputze ab 10 mm Putzabschlussschienen in verzinkter Ausführung liefern und fachgerecht einbauen.
01.__.0010
Putzabschlussschienen liefern und einbauen
100.00
lfdm
01.__.0011 Apu-Leisten liefern und einbauen Putzanschlüsse mit Apu-Leisten an Rahmenprofilen von Fenstern und Türen liefern und fachgerecht herstellen.
01.__.0011
Apu-Leisten liefern und einbauen
256.39
lfdm
01.__.0012 Laibungen bei Gipsputz ausbilden, als Zulage Laibungen  bis 25 cm Breite der abgezogenen Tür- und Fensteröffnungen  bei Gipsputz verputzen, als Zulage zu den Vorpositionen.
01.__.0012
Laibungen bei Gipsputz ausbilden, als Zulage
88.12
lfdm
01.__.0013 Laibungen bei Kalkzementputz ausbilden, als Zulage Laibungen  bis 25 cm Breite der abgezogenen Tür- und Fensteröffnungen  bei Kalkzementputz verputzen, als Zulage zu den Vorpositionen.
01.__.0013
Laibungen bei Kalkzementputz ausbilden, als Zulage
25.00
lfdm
01.__.0014 Wandschlitze schließen Wandschlitze mit Mineralwolle ausstopfen und mit Stucanet gemäß Herstellervorschrift überspannen, Wandschlitze Breite bis 25 cm.
01.__.0014
Wandschlitze schließen
35.00
lfdm
01.__.0015 Grundierung auf Beton liefern und auftragen Grundierung auf Beton bei Innenputzen aus Gips liefern und auftragen als Haftgrund auf den Stahlbeton- untergründen im Wandbereich Knauf Betonkontakt 454 oder glw.
01.__.0015
Grundierung auf Beton liefern und auftragen
35.00
01.__.0016 Mineralische Haftbrücke liefern und aufbringen Mineralische Putzhaftbrücke liefern und auf Betonflächen vor Aufbringung eines KZM Putzes  vollflächig aufziehen und aufrauhen.
01.__.0016
Mineralische Haftbrücke liefern und aufbringen
440.00
01.__.0017 Glasgittergewebe an Einzelflächen, Breite bis 50 cm, Glasgittergewebe an Einzelflächen, Breite bis 50 cm, als Putzbewehrung in den Putz einbetten. Überlappung im Stoßbereich mind. 10 cm, auf benachbarte Bauteile mind. 20 cm. Erzeugnis: Knauf Unterputzgewebe oder gllw.
01.__.0017
Glasgittergewebe an Einzelflächen, Breite bis 50 cm,
80.00
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Facharbeiter für unvorhergesehene Arbeiten Facharbeiter für unvorhergesehene Arbeiten, jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
02.__.0001
Facharbeiter für unvorhergesehene Arbeiten
O
1.00
Std.
02.__.0002 Bauhelfer für unvorhergesehene Arbeiten Bauhelfer für unvorhergesehene Arbeiten, jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
02.__.0002
Bauhelfer für unvorhergesehene Arbeiten
O
1.00
Std.