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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung Die hier beschriebenen Estricharbeiten dienen einer
Neuerrichtung von zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten auf
einer gemeinsamen Tiefgarage.
Die Mehrfamlienhäuser sind im Grundriss identisch.
Adresse: Klausener Str. 4 + 6 in 44229 Dortmund.
Baubeschreibung
Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am
Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Parkplätze für Kleintransporter oder
Mannschaftstransporter stehen nur im geringen Maße zur Verfügung.
Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der
Baustelle besteht nicht.
Lagerplätze stehen nur in äußerst geringen Maß zur
Verfügung. Baumaterialien sind in geringen Mengen als
Tagesmengen anzuliefern.
Baustellenlogistik
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung
der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren
sind zulässig.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit und
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot gesondert beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn
gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der
Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,45 % der
Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer
Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme der
Bauleistung.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur
Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht
nach, so wird der Auftraggeber
diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer
ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der
Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei
verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Nasskehren und
Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der
einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen
Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat
die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen,
für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die
Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge
sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem
Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des
Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages
erforderlichen Geräte und Maschinen müssen
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen
Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des
Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211)
entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 09 Abbruch/Demontagen
Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder
Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies
nicht explizit im Positionstext erwähnt ist,
- die gesamte, rückstandsfreie Demontage des
Objektes, einschl. sämtlicher
Befestigungsmittel, die
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
(dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie
die Verankerungen
- das besenreine Verlassen des Raumes und des
Transportweges
- die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen
Materials,
- sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem.
UVV (Anbringen einer Absturzsicherung,
Abdecken von Deckenöffnungen, usw.),
- bei Neumontagen die Beseitigung der v. g.
Sicherungen
und der Transport aus dem Gebäude,
- bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der
Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen,
Installationen,
wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw.
innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl.
sämtlicher Einbauten
Sämtliche v. g. Leistungen sind Bestandteil des
Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet!
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist
die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen oder nachstehend in den Anlagen
dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten
als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind
zulässig, jedoch gesondert aufzuführen. Der Nachweis
der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind
gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B.
Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom
Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu
Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf
dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in
den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch
den Bauherrn ist vom AN eine umfassende
Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile
darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und
Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten
einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche
Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der
Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung
bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen
Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle,
obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu
Mehrkosten.
ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
ZTV 01 DIN-Vorschriften
Alle zu verwendenden Materialien und deren
Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den
derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den
allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen.
Für die Planung, Ausführung und Abrechnung werden die
für dieses Gewerk maßgeblichen Normen:
- DIN 18560 Estricharbeiten
Für die Auftragsabwicklung, Planung, Ausführung und
Abrechnung gelten: VOB/B (Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
Unfallverhütungsvorschriften jeweils in Ihrer
aktuellen Fassung zugrunde gelegt.
ZTV 02 Qualitäten
Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder
Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt
anzubieten.
Alternativ hierzu können als gesonderte Angebote
gleichwertige Produkte anderer Hersteller angeboten
werden. In jedem Fall ist jedoch das Hauptangebot mit
den aufgeführten Materialien anzubieten.
ZTV 03 Befestigungen
Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und
einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen,
Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür
erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr.
Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen
sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene
Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit
dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Die Verankerung der Bauteile ist so auszuführen, dass
Bewegungen des Baukörpers und die der Bauteile
aufgenommen werden können. Sämtliche Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. die Anschlüsse müssen den
bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden.
ZTV 04 Transport der Materialien
Die Arbeiten sind entsprechend den Bauteilen bis zu
einer Gesamt-Höhe von ca. 13,00 m über OK Gelände
auszuführen.
Innerhalb und außerhalb des Gebäudes stehen keine
Hebezeuge bauseitig zur Verfügung. Alle hierfür erf.
Mittel hat der AN zu beschaffen. Die Vergütung erfolgt
über die Einheitspreise. Vorhandene Aufzüge können
nicht als Materialtransportmittel benutzt werden!!!
Für die Kalkulation des Angebotes ist zwingend eine
Baustellenbesichtigung erforderlich, bei der
die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt,
Kranaufstellung usw.) in Augenschein genommen
werden. Nachforderungen aufgrund der beengten
Verhältnisse werden nicht anerkannt!!
ZTV 05 Ebenheit/Toleranzen
für sämtliche Bauteile wird gem. DIN 18 202
"Toleranzen im Hochbau" erhöhte Anforderungen
vereinbart. Dies gilt für Längsmaße, Lote und
Horizontalflächen als Unter- und Oberseiten.
Dies gilt für sämtliche Bauteile, auch und
insbesondere für die im Ausbau zu
verkleidenden Bauteile
ZTV 06 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc.
Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden
Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc.
genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist
durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken.
Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc.
sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur
Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu
verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen
gesammelt und geordnet als Dokumentation der
Bauleitung zu übergeben.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet: - Reinigung Untergrund;
- Anlegen von Arbeits- bzw. Trennfugen als Kellenschnitt;
- Einbau von Randdämmstreifen (min 8 mm) zu allen angrenzenden Bauteilen;
- Anlegen von Messpunkten für CM- Restfeuchtemessung, falls notwendig.
- In Bereichen von Brandschutztüren und im gesamten Treppenhaus sind feuerbeständige Randdämmstreifen zu verbauen!
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet:
Fußbodenaufbauten Untergeschoss Aufbauhöhe 6,00 cm
Bodenaufbau:
- 2 Lagen PE-Folie als Trennschicht
- 6,0 cm Zement-Estrich
Erdgeschoss Aufbauhöhe 21,00 cm
Bodenaufbau Fliesen auf Heizestrich:
- 1,5 cm Fliesen inkl. Kleber
- 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung
- 3,0 cm Trittschalldämmung WLS 045
- 10,0 cm EPS-Dämmung WLS 035
Bodenaufbau Parkett auf Heizestrich:
- 1,5 cm Parkett
- 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung
- 3,0 cm Trittschalldämmung WLS 045
- 10,0 cm EPS-Dämmung WLS 035
1. OG, DG Aufbauhöhe 18,00 cm
Bodenaufbau Fliesen auf Heizestrich:
- 1,5 cm Fliesen inkl. Kleber
- 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung
- 3,0 cm Trittschalldämmung
- 7,0 cm EPS-Dämmung
Bodenaufbau Parkett auf Heizestrich:
- 1,5 cm Parkett
- 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung
- 3,0 cm Trittschalldämmung
- 7,0 cm EPS-Dämmung
SB Aufbauhöhe 16,00 cm
Bodenaufbau Fliesen auf Heizestrich:
- 1,5 cm Fliesen inkl. Kleber
- 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung
- 3,0 cm Trittschalldämmung
- 5,0 cm EPS-Dämmung
Bodenaufbau Parkett auf Heizestrich:
- 1,5 cm Parkett
- 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung
- 3,0 cm Trittschalldämmung
- 5,0 cm EPS-Dämmung
Fußbodenaufbauten
01 Estricharbeiten Untergeschoss
01
Estricharbeiten Untergeschoss
01.__.0001 PE Folie/Trennlage PE Folie Typ 200 2-lagig als Unterlage für Schwimmenden
Zementestrich gem. DIN 18560, Stöße verklebt.
Untergeschoss Haus 1 + Haus 2
01.__.0001
PE Folie/Trennlage
270.00
m²
01.__.0002 Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Anstrich) Zementestrich gemäß DIN 18 560,
Festigkeitsklasse CT-C25-F4-T80,
auf Trennschicht
Aufbau:
2 Lagen PE-Folie als Trennschicht
60 mm Zementestrich CT C25-F4-T80
Oberfläche geglättet und planeben
abgezogen, vorbereitet zur
Aufnahme des bauseitigen Anstriches
Untergeschoss Nebenräume Haus 1 + Haus 2
01.__.0002
Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Anstrich)
237.00
m²
01.__.0003 Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Fliese Treppenhaus) Zementestrich gemäß DIN 18 560,
Festigkeitsklasse CT-C25-F4-T80,
auf Trennschicht
Aufbau:
2 Lagen PE-Folie als Trennschicht
15 mm Fliese
45 mm Zementestrich CT C25-F4-T80
Oberfläche geglättet und planeben
abgezogen, vorbereitet zur
Aufnahme von Fliesenbelag
Untergeschoss Treppenhaus Haus 1 + Haus 2
01.__.0003
Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Fliese Treppenhaus)
33.00
m²
02 Estricharbeiten Haus 1 (Erd- u. Obergeschosse)
02
Estricharbeiten Haus 1 (Erd- u. Obergeschosse)
02.01 Dämmung
02.01
Dämmung
02.02 Estrich
02.02
Estrich
03 Estricharbeiten Haus 2 (Erd- u. Obergeschosse)
03
Estricharbeiten Haus 2 (Erd- u. Obergeschosse)
03.01 Dämmung
03.01
Dämmung
03.02 Estrich
03.02
Estrich
04 Zusätze
04
Zusätze
04.__.0001 Bewegungsfugen herstellen, PE Herstellen von Bewegungsfugen gem. DIN 18560-2 zur
Trennung von Estrichfeldern voneinander
über die gesamte Estrichdicke,
mit Trennstreifen aus Polyethylen (PE),
Dicke 8 mm,
Bereich Türdurchgänge, unterteilung von
Flächen die größer als 40m² sind, etc.
04.__.0001
Bewegungsfugen herstellen, PE
70.00
m
04.__.0002 Kraftschlüssiges Verbinden von Rissen / Sollbruchstellen im Zementestrich Risse und Sollbruchstellen mit einem geeigneten Gießharz
verharzen. Risse sind zu erweitern und alle 30 cm quer zur
Rissrichtung einzuschneiden und auszusaugen. Rostfreie
Wellenverbinderklammern in die EInschitte einlegen, Gießfähiges ,
angerührtes Harz in die gereinigten Risse und Querschnitte unter
Einhaltung der Herstellervorgaben eingießen. Die noch frische
Oberfläche mit Quarzsand im Überschuss abstreuen.
04.__.0002
Kraftschlüssiges Verbinden von Rissen / Sollbruchstellen im Zementestrich
O
70.00
m
04.__.0003 Trocknungsbeschleuniger zur Erreichung einer Belegbarkeit
der Estriche innerhalb von max.
zwei Kalenderwochen ohne zusätzlichen
Einsatz von Heiz und/
oder Trocknungsgeräten.
Sollte der vom AN eingesetzte
Austrocknungsbeschleuniger
nicht den Anforderungen genügen,
werden die Kosten der dann zu
nutzenden weiteren Maßnahmen,
wie zusätzliches Absperren des
Bodens, externe Trocknung, etc.
an den AN weiterberechnet.
04.__.0003
Trocknungsbeschleuniger
O
1.00
m²
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Verrechnungssatz für Facharbeiterstunden auf
Nachweis und nur auf Anordnung der örtlichen
Bauleitung
05.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
Std
05.__.0002 Stundensatz Bauhelfer Verrechnungssatz für Helferstunden auf
Nachweis und nur auf Anordnung der örtlichen
Bauleitung
05.__.0002
Stundensatz Bauhelfer
O
1.00
Std