Estricharbeiten
MFH Klausener Str. 4+6
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung Die hier beschriebenen Estricharbeiten dienen einer Neuerrichtung von zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten auf einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Mehrfamlienhäuser sind im Grundriss identisch. Adresse: Klausener Str. 4 + 6 in 44229 Dortmund.
Baubeschreibung
Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden. Parkplätze für Kleintransporter oder Mannschaftstransporter stehen nur im geringen Maße zur Verfügung. Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der Baustelle besteht nicht. Lagerplätze stehen nur in äußerst geringen Maß zur Verfügung. Baumaterialien sind in geringen Mengen als Tagesmengen anzuliefern.
Baustellenlogistik
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen, Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht. Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren sind zulässig. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit und fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot gesondert beizufügen. ZVB 02 Baustrom/-wasser Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der Bruttoabrechnungsumme. ZVB 03 Bauwesenversicherung Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,45 % der Bruttoabrechnungssumme. ZVB 04 Gewährleistung Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme der Bauleistung. ZVB 05 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Kommt der AN der Aufforderung zur Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen. Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Nasskehren und Saugvorrichtungen zu reinigen. ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten. ZVB 07 Ausführungsvorschriften Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211) entsprechen. ZVB 08 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen ungebraucht sein. ZVB 09 Abbruch/Demontagen Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies nicht explizit im Positionstext erwähnt ist, - die gesamte, rückstandsfreie Demontage des Objektes, einschl. sämtlicher Befestigungsmittel, die Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile (dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie die Verankerungen - das besenreine Verlassen des Raumes und des Transportweges - die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen Materials, - sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem. UVV (Anbringen einer Absturzsicherung, Abdecken von Deckenöffnungen, usw.), - bei Neumontagen die Beseitigung der v. g. Sicherungen und der Transport aus dem Gebäude, - bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen, Installationen, wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw. innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl. sämtlicher Einbauten Sämtliche v. g. Leistungen sind Bestandteil des Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet! ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder nachstehend in den Anlagen dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind zulässig, jedoch gesondert aufzuführen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN. Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen. Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch den Bauherrn ist vom AN eine umfassende Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen. Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden. Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu Mehrkosten. ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV 01 DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung werden die für dieses Gewerk maßgeblichen Normen: - DIN 18560 Estricharbeiten Für die Auftragsabwicklung, Planung, Ausführung und Abrechnung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) Unfallverhütungsvorschriften jeweils in Ihrer aktuellen Fassung zugrunde gelegt. ZTV 02 Qualitäten Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt anzubieten. Alternativ hierzu können als gesonderte Angebote gleichwertige Produkte anderer Hersteller angeboten werden. In jedem Fall ist jedoch das Hauptangebot mit den aufgeführten Materialien anzubieten. ZTV 03 Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr. Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die Verankerung der Bauteile ist so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauteile aufgenommen werden können. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. ZTV 04 Transport der Materialien Die Arbeiten sind entsprechend den Bauteilen bis zu einer Gesamt-Höhe von ca. 13,00 m über OK Gelände auszuführen. Innerhalb und außerhalb des Gebäudes stehen keine Hebezeuge bauseitig zur Verfügung. Alle hierfür erf. Mittel hat der AN zu beschaffen. Die Vergütung erfolgt über die Einheitspreise. Vorhandene Aufzüge können nicht als Materialtransportmittel benutzt werden!!! Für die Kalkulation des Angebotes ist zwingend eine Baustellenbesichtigung erforderlich, bei der die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt, Kranaufstellung usw.) in Augenschein genommen werden. Nachforderungen aufgrund der beengten Verhältnisse werden nicht anerkannt!! ZTV 05 Ebenheit/Toleranzen für sämtliche Bauteile wird gem. DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau" erhöhte Anforderungen vereinbart. Dies gilt für Längsmaße, Lote und Horizontalflächen als Unter- und Oberseiten. Dies gilt für sämtliche Bauteile, auch und insbesondere für die im Ausbau zu verkleidenden Bauteile ZTV 06 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc. Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc. genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen gesammelt und geordnet als Dokumentation der Bauleitung zu übergeben.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: - Reinigung Untergrund; - Anlegen von Arbeits- bzw. Trennfugen als Kellenschnitt; - Einbau von Randdämmstreifen (min 8 mm) zu allen angrenzenden Bauteilen; - Anlegen von Messpunkten für CM- Restfeuchtemessung, falls notwendig. - In Bereichen von Brandschutztüren und im gesamten Treppenhaus sind feuerbeständige Randdämmstreifen zu verbauen!
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Fußbodenaufbauten Untergeschoss Aufbauhöhe 6,00 cm Bodenaufbau: - 2 Lagen PE-Folie als Trennschicht - 6,0 cm Zement-Estrich Erdgeschoss Aufbauhöhe 21,00 cm Bodenaufbau Fliesen auf Heizestrich: - 1,5 cm Fliesen inkl. Kleber - 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung - 3,0 cm Trittschalldämmung WLS 045 - 10,0 cm EPS-Dämmung WLS 035 Bodenaufbau Parkett auf Heizestrich: - 1,5 cm Parkett - 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung - 3,0 cm Trittschalldämmung WLS 045 - 10,0 cm EPS-Dämmung WLS 035 1. OG, DG Aufbauhöhe 18,00 cm Bodenaufbau Fliesen auf Heizestrich: - 1,5 cm Fliesen inkl. Kleber - 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung - 3,0 cm Trittschalldämmung - 7,0 cm EPS-Dämmung Bodenaufbau Parkett auf Heizestrich: - 1,5 cm Parkett - 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung - 3,0 cm Trittschalldämmung - 7,0 cm EPS-Dämmung SB Aufbauhöhe 16,00 cm Bodenaufbau Fliesen auf Heizestrich: - 1,5 cm Fliesen inkl. Kleber - 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung - 3,0 cm Trittschalldämmung - 5,0 cm EPS-Dämmung Bodenaufbau Parkett auf Heizestrich: - 1,5 cm Parkett - 6,5 cm Zement-Estrich inkl. Fußbodenheizung - 3,0 cm Trittschalldämmung - 5,0 cm EPS-Dämmung
Fußbodenaufbauten
01 Estricharbeiten Untergeschoss
01
Estricharbeiten Untergeschoss
01.__.0001 PE Folie/Trennlage PE Folie Typ 200 2-lagig als Unterlage für Schwimmenden Zementestrich gem. DIN 18560, Stöße verklebt. Untergeschoss Haus 1 + Haus 2
01.__.0001
PE Folie/Trennlage
270.00
01.__.0002 Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Anstrich) Zementestrich gemäß DIN 18 560, Festigkeitsklasse CT-C25-F4-T80, auf Trennschicht Aufbau: 2 Lagen PE-Folie als Trennschicht 60 mm Zementestrich CT C25-F4-T80 Oberfläche geglättet und planeben abgezogen, vorbereitet zur Aufnahme des bauseitigen Anstriches Untergeschoss Nebenräume Haus 1 + Haus 2
01.__.0002
Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Anstrich)
237.00
01.__.0003 Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Fliese Treppenhaus) Zementestrich gemäß DIN 18 560, Festigkeitsklasse CT-C25-F4-T80, auf Trennschicht Aufbau: 2 Lagen PE-Folie als Trennschicht 15 mm Fliese 45 mm Zementestrich CT C25-F4-T80 Oberfläche geglättet und planeben abgezogen, vorbereitet zur Aufnahme von Fliesenbelag Untergeschoss Treppenhaus Haus 1 + Haus 2
01.__.0003
Zementestrich auf Trennlage CT-C25-F4-T80 (Belag Fliese Treppenhaus)
33.00
02 Estricharbeiten Haus 1 (Erd- u. Obergeschosse)
02
Estricharbeiten Haus 1 (Erd- u. Obergeschosse)
02.01 Dämmung
02.01
Dämmung
02.02 Estrich
02.02
Estrich
03 Estricharbeiten Haus 2 (Erd- u. Obergeschosse)
03
Estricharbeiten Haus 2 (Erd- u. Obergeschosse)
03.01 Dämmung
03.01
Dämmung
03.02 Estrich
03.02
Estrich
04 Zusätze
04
Zusätze
04.__.0001 Bewegungsfugen herstellen, PE Herstellen von Bewegungsfugen gem. DIN 18560-2 zur Trennung von Estrichfeldern voneinander über die gesamte Estrichdicke, mit Trennstreifen aus Polyethylen (PE), Dicke 8 mm, Bereich Türdurchgänge, unterteilung von Flächen die größer als 40m² sind, etc.
04.__.0001
Bewegungsfugen herstellen, PE
70.00
m
04.__.0002 Kraftschlüssiges Verbinden von Rissen / Sollbruchstellen im Zementestrich Risse und Sollbruchstellen mit einem geeigneten Gießharz verharzen. Risse sind zu erweitern und alle 30 cm quer zur Rissrichtung einzuschneiden und auszusaugen. Rostfreie Wellenverbinderklammern in die EInschitte einlegen, Gießfähiges , angerührtes Harz in die gereinigten Risse und Querschnitte unter Einhaltung der Herstellervorgaben eingießen. Die noch frische Oberfläche mit Quarzsand im Überschuss abstreuen.
04.__.0002
Kraftschlüssiges Verbinden von Rissen / Sollbruchstellen im Zementestrich
O
70.00
m
04.__.0003 Trocknungsbeschleuniger zur Erreichung einer Belegbarkeit der Estriche innerhalb von max. zwei Kalenderwochen ohne zusätzlichen Einsatz von Heiz und/ oder Trocknungsgeräten. Sollte der vom AN eingesetzte Austrocknungsbeschleuniger nicht den Anforderungen genügen, werden die Kosten der dann zu nutzenden weiteren Maßnahmen, wie zusätzliches Absperren des Bodens, externe Trocknung, etc. an den AN weiterberechnet.
04.__.0003
Trocknungsbeschleuniger
O
1.00
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Verrechnungssatz für Facharbeiterstunden auf Nachweis und nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung
05.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
Std
05.__.0002 Stundensatz Bauhelfer Verrechnungssatz für Helferstunden auf Nachweis und nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung
05.__.0002
Stundensatz Bauhelfer
O
1.00
Std