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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG
VOM: 29.04.2026
ABGABETERMIN: 10.06.2026
BETREFF: HKLS-Installation
Neubau von 2-DHH mit Garagen
Untere Schlosshalde
78351 Bodman-Ludwigshafen
AUSFÜHRUNG: ca. ab KW 30/2026
nach Vereinbarung
PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH
BAULEITUNG: In Neustückern 7
78351 Ludwigshafen-Bodman
Tel. 07773 - 93230
info@hausbau-huber.de
ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring
E-Mail: cmaehring@hausbau-huber.de
Mobil: 0170/8214584
die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt.
Angebot in Euro..........................................................................
........................................,den................................... ....................................................................
Bieter, Stempel und Unterschrift
LV
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen:
Lage Bauvorhaben:
Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092
78351 Bodman-Ludwigshafen
Projektbeschreibung:
Neubau von 2-DHH mit Garage im KFW 55 Standard Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092
in Bodman
Das Gebäude wird im Rahmen des KFW 55 Programms gefördert.
Grundlage der Projektierung bildet die Planung des Architekten Thomas Krämer und das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Martin Jordan, welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 2-geschossigen Baukörpern als DHH mit inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Garagen vorsieht.
Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt.
Bauwerk:
Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Füllziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, die Betonwände gegen Erdreiche werden aus Stahlbeton (WU) hergestellt Dickbeschichtung
entsprechend abgedichtet. Wohnungstrennwand zwischen den Haushälften zweischalig.
Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Tonziegeln.
Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung.
Es befindet sich je Haushälfte eine Wohnung im Untergeschoss und je eine Wohnung im Erdgeschoss
mit einer 1-läufigen Treppe zum Dachgeschoss mit Wohn und Essbereich sowie deren Küche.
Je Wohnung befindet sich hier auch je ein Loggiabalkon.
Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung.
Bodenbeläge als Fliesen in Bädern, WC, Flur. Im Wohn- und Esszimmer, Schlafräumen und Abstellräumen
und Küche aus Vinyl.
Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, die Betonwände im Technikraum, Fahrradraum und Garagen bleiben unverputzt, die Wände bleiben schalrein und erhalten keinen Anstrich.
Die Garage erhält eine 2 K Beschichtung, Sockel 35 cm
Eckdaten:
2 Doppelhaushälften mit je 2 Wohneinheiten
2 Doppelgarage im Erd- und Untergeschoss
Termine und Fristen:
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: ca. KW 30 / 2026
Geplante Dauer der Arbeiten: __ Wochen
Beginn der gesamten Baumaßnahme: KW 25 / 2026
Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme: 14 Monate
Zuständigkeiten:
Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an
Herr Christian Mähring
Tel. 0170/8214584
cmaehring@hausbau-huber.de
Anlagen:
Werkplanung Thomas Krämer - Freier Architekt
amtl. Lageplan
Statik Martin Jordan - Tragwerksplanung
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung):
Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme.
Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme.
Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monate..
Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden.
Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate
Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH.
Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter.
Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden
Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der
Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung.
Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten.
Neben-, Alternativangebot:
Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen.
VOB
Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der
VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen
VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen
Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden.
1. Allgemein
1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen:
Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die
VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe.
Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die
Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Fassung.
2. Stoffe und Bauteile
2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm
2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind
eindeutig und zweifelsfrei anzugeben.
2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten,
muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion
nachgewiesen werden.
3. Ausführung
3.1. Prüfung Planunterlagen
Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden
Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf
Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der
Bauzeichnungen.
Es darf nur nach freigegebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den
Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten.
3.2. Ausführungsunterlagen
Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen:
- Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach)
- Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form
- Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich
- Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den
Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt.
- Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7
3.3. Koordination
Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
3.4. Bemusterung
Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne
besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen
wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind.
4. Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise
einzurechnen:
Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2
In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne
besondere Vergütung eingeschlossen:
Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch
wenn diese bauseits geliefert werden.
Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen.
Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen
in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren.
Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll.
Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der
Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen.
Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB.
Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim-
migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren.
Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers.
5. Schutzmaßnahmen
Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen
und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden.
Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere
auch für Zufahrtsbereich der Baustelle.
Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine
Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind
bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand
zurück zu versetzen.
Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen,
Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
6. Nachträge
Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme
der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine
schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird.
Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist.
Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann,
so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen:
- Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation
- Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation
- Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten
- Nachweis der Stoffkosten
Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf
eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt.
7. Baustellenerkundung
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte
erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat.
8. Aufmaß und Abrechnung
Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau-
leitung zu verständigen.
Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden.
Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen.
Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen.
Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen.
Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen.
9. Reinhaltung der Baustelle
Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen.
Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden.
Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben.
Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen.
10. Eigenüberwachung
Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der Qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft durchzuführen.
11. Revisionsunterlagen
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus:
- Technische Merkblätter der verwendeten Materialien
- Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien
- Ggfs. Betriebsanweisungen
- Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten
- Bautagebuch
- Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen
dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben.
12. Brandschutzdokumentation
Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch
Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein
Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen
Brandüberschlag zu sichern.
Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte
beinhalten:
Produktunterlagen,
Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen
(gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts,
- Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP)
- Unterschriebene Übereinstimmungserklärung
Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen.
13. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen.
14. Baustelleneinrichtungsflächen
BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Flächen wieder in den Ausgangszustand zu bringen.
Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt.
15. Schlechtwetter
Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen.
16. Baustelleneinrichtung und Baukran:
Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies
meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der
Arbeiten.
16.1. Kran
Es wird vom AG ein Turmdrehkran zur Verfügung gestellt, sofern ein Mobilkran erforderlich ist, ist
dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet.
16.2 Gerüst
Das Fassadengerüst für Rohbauarbeiten wird vom AG gestellt. Eventuelle Änderungswünsche am Fassadengerüst
seitens des AN sind dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen am
Fassadengerüst übernimmt der AN.
_______________________________________________________________________________________________
Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen: zusätzliche technische Vertragsbestimmungen:
1. Geltungsbereich
Diese zusätzlichen technischen Vertragsbestimmungen gelten für die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation aller Anlagen der Gewerke:
Heizung
Klima / Kälte
Lüftung
Sanitär
Sie ergänzen die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die einschlägigen Normen und Richtlinien.
2. Allgemeine Anforderungen
2.1 Alle Arbeiten sind nach dem Stand der Technik, den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien auszuführen.
2.2 Maßgeblich sind insbesondere:
einschlägige DIN / EN / ÖNORM / SIA-Normen
Arbeitsstätten-, Energie- und Brandschutzvorschriften
Vorgaben der Versorgungsunternehmen
Herstellerangaben
2.3 Abweichungen von den Ausschreibungsunterlagen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung.
3. Materialien und Fabrikate
3.1 Es dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte und geprüfte Materialien verwendet werden.
3.2 Angegebene Fabrikate gelten als Qualitätsstandard. Gleichwertige Produkte sind nur nach vorheriger Freigabe zulässig.
3.3 Alle Bauteile müssen:
CE-konform sein
die erforderlichen Prüf- und Zulassungsnachweise besitzen
für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sein
4. Ausführung der Arbeiten
4.1 Die Montage ist fachgerecht, spannungsfrei und wartungsfreundlich auszuführen.
4.2 Leitungsführungen sind:
sauber, parallel und rechtwinklig zu Bauteilen
mit ausreichendem Abstand zu anderen Gewerken
schall- und wärmetechnisch entkoppelt
4.3 Durchführungen durch Brandabschnitte sind brandschutztechnisch zugelassen auszuführen und zu dokumentieren.
4.4 Dämmarbeiten sind gemäß Energie- und Schallschutzanforderungen auszuführen.
5. Koordination und Schnittstellen
5.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen beteiligten Gewerken zu koordinieren.
5.2 Kollisionen mit Bau-, Elektro- und anderen technischen Gewerken sind rechtzeitig zu erkennen und zu melden.
5.3 Notwendige Abstimmungen sind eigenverantwortlich durchzuführen.
6. Prüfungen und Inbetriebnahme
6.1 Vor Inbetriebnahme sind sämtliche erforderlichen Prüfungen durchzuführen, u. a.:
Druck- und Dichtheitsprüfungen
Funktions- und Sicherheitsprüfungen
Hygienische Prüfungen (z. B. Trinkwasser)
6.2 Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter.
6.3 Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beheben.
7. Dokumentation
Spätestens zur Abnahme sind folgende Unterlagen zu übergeben:
Revisions- und Bestandspläne
Prüf- und Messprotokolle
Hersteller- und Wartungsunterlagen
Bedienungsanleitungen
Einstell- und Regelparameter
Die Dokumentation ist in digitaler und ggf. in gedruckter Form zu liefern.
8. Einweisung und Schulung
Der Auftragnehmer hat das Bedien- und Wartungspersonal des Auftraggebers in die Funktion und Bedienung der Anlagen einzuweisen.
Die Einweisung ist zu protokollieren.
9. Abnahme
9.1 Voraussetzung für die Abnahme ist:
vollständige Funktionsfähigkeit
mängelfreier Zustand
vollständige Dokumentation
9.2 Teilabnahmen entbinden nicht von der Gesamtverantwortung.
10. Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
10.2 Während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
10.3 Verschleißteile sind eindeutig zu kennzeichnen.
11. Sicherheit und Umweltschutz
11.1 Die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
11.2 Abfälle sind getrennt zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen.
11.3 Der Einsatz umweltgefährdender Stoffe ist zu vermeiden bzw. zu minimieren.
1. Geltungsbereich
Diese zusätzlichen technischen Vertragsbestimmungen gelten für die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation aller Anlagen der Gewerke:
Heizung
Klima / Kälte
Lüftung
Sanitär
Sie ergänzen die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die einschlägigen Normen und Richtlinien.
2. Allgemeine Anforderungen
2.1 Alle Arbeiten sind nach dem Stand der Technik, den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien auszuführen.
2.2 Maßgeblich sind insbesondere:
einschlägige DIN / EN / ÖNORM / SIA-Normen
Arbeitsstätten-, Energie- und Brandschutzvorschriften
Vorgaben der Versorgungsunternehmen
Herstellerangaben
2.3 Abweichungen von den Ausschreibungsunterlagen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung.
3. Materialien und Fabrikate
3.1 Es dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte und geprüfte Materialien verwendet werden.
3.2 Angegebene Fabrikate gelten als Qualitätsstandard. Gleichwertige Produkte sind nur nach vorheriger Freigabe zulässig.
3.3 Alle Bauteile müssen:
CE-konform sein
die erforderlichen Prüf- und Zulassungsnachweise besitzen
für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sein
4. Ausführung der Arbeiten
4.1 Die Montage ist fachgerecht, spannungsfrei und wartungsfreundlich auszuführen.
4.2 Leitungsführungen sind:
sauber, parallel und rechtwinklig zu Bauteilen
mit ausreichendem Abstand zu anderen Gewerken
schall- und wärmetechnisch entkoppelt
4.3 Durchführungen durch Brandabschnitte sind brandschutztechnisch zugelassen auszuführen und zu dokumentieren.
4.4 Dämmarbeiten sind gemäß Energie- und Schallschutzanforderungen auszuführen.
5. Koordination und Schnittstellen
5.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen beteiligten Gewerken zu koordinieren.
5.2 Kollisionen mit Bau-, Elektro- und anderen technischen Gewerken sind rechtzeitig zu erkennen und zu melden.
5.3 Notwendige Abstimmungen sind eigenverantwortlich durchzuführen.
6. Prüfungen und Inbetriebnahme
6.1 Vor Inbetriebnahme sind sämtliche erforderlichen Prüfungen durchzuführen, u. a.:
Druck- und Dichtheitsprüfungen
Funktions- und Sicherheitsprüfungen
Hygienische Prüfungen (z. B. Trinkwasser)
6.2 Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter.
6.3 Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beheben.
7. Dokumentation
Spätestens zur Abnahme sind folgende Unterlagen zu übergeben:
Revisions- und Bestandspläne
Prüf- und Messprotokolle
Hersteller- und Wartungsunterlagen
Bedienungsanleitungen
Einstell- und Regelparameter
Die Dokumentation ist in digitaler und ggf. in gedruckter Form zu liefern.
8. Einweisung und Schulung
Der Auftragnehmer hat das Bedien- und Wartungspersonal des Auftraggebers in die Funktion und Bedienung der Anlagen einzuweisen.
Die Einweisung ist zu protokollieren.
9. Abnahme
9.1 Voraussetzung für die Abnahme ist:
vollständige Funktionsfähigkeit
mängelfreier Zustand
vollständige Dokumentation
9.2 Teilabnahmen entbinden nicht von der Gesamtverantwortung.
10. Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
10.2 Während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
10.3 Verschleißteile sind eindeutig zu kennzeichnen.
11. Sicherheit und Umweltschutz
11.1 Die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
11.2 Abfälle sind getrennt zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen.
11.3 Der Einsatz umweltgefährdender Stoffe ist zu vermeiden bzw. zu minimieren.
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen:
01 IDM Wärmepumpe 6-15 KW
01
IDM Wärmepumpe 6-15 KW
01.__.0001 IDM LUFT-/WASSER-WÄRMEPUMPE (MONOBLOCK) AERO ALM 6-15 M. NAVIGATOR 2.0 193403 IDM LUFT-/WASSER-WÄRMEPUMPE (MONOBLOCK) AERO ALM 6-15 M. NAVIGATOR 2.0 193403 liefern und montieren.
Angebotenes Farbrikat: ___________________________
01.__.0001
IDM LUFT-/WASSER-WÄRMEPUMPE (MONOBLOCK) AERO ALM 6-15 M. NAVIGATOR 2.0 193403
1.00
Stk
01.__.0002 IDM INBETRIEBNAHME 2-15 kW F. IPUMP ALM, AERO ALM *NETTO* 665045 IDM INBETRIEBNAHME 2-15 kW F. IPUMP ALM, AERO ALM *NETTO* 665045 durchführen.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0002
IDM INBETRIEBNAHME 2-15 kW F. IPUMP ALM, AERO ALM *NETTO* 665045
1.00
Stk
01.__.0003 IDM ERWEITERUNGSMODUL INTERN M. FÜHLER F. 2 HEIZKR. ZU NAVIGATOR 2.0 191162 IDM ERWEITERUNGSMODUL INTERN M. FÜHLER F. 2 HEIZKR. ZU NAVIGATOR 2.0 191162 liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0003
IDM ERWEITERUNGSMODUL INTERN M. FÜHLER F. 2 HEIZKR. ZU NAVIGATOR 2.0 191162
1.00
Stk
01.__.0004 DITECH M LUFTABSCHEIDER (NEU) DN32 11/4 " IG DREHBAR M. EPP-ISOLIERBOX DITECH M LUFTABSCHEIDER (NEU) DN32 11/4 " IG DREHBAR M. EPP-ISOLIERBOX liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0004
DITECH M LUFTABSCHEIDER (NEU) DN32 11/4 " IG DREHBAR M. EPP-ISOLIERBOX
1.00
Stk
01.__.0005 DITECH M MAGNET-/SCHLAMMABSCHEIDER (NEU) DN32 11/4" IG DREHBAR M. EPP-ISOLIERBO DITECH M MAGNET-/SCHLAMMABSCHEIDER (NEU) DN32 11/4" IG DREHBAR M. EPP-ISOLIERBO liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0005
DITECH M MAGNET-/SCHLAMMABSCHEIDER (NEU) DN32 11/4" IG DREHBAR M. EPP-ISOLIERBO
1.00
Stk
01.__.0006 DITECH M MISCHER-PUMPENGRUPPE O. PUMPE D N25 125 MM M. ISOLIERUNG DITECH M MISCHER-PUMPENGRUPPE O. PUMPE D N25 125 MM M. ISOLIERUNG liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0006
DITECH M MISCHER-PUMPENGRUPPE O. PUMPE D N25 125 MM M. ISOLIERUNG
2.00
Stk
01.__.0007 DITECH M HEIZUNGS-UWP M. ADAPT-FUNKTION DN25 - 8,5 M R1" (G11/2") 180 MM WS DITECH M HEIZUNGS-UWP M. ADAPT-FUNKTION DN25 - 8,5 M R1" (G11/2") 180 MM WS liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0007
DITECH M HEIZUNGS-UWP M. ADAPT-FUNKTION DN25 - 8,5 M R1" (G11/2") 180 MM WS
2.00
Stk
01.__.0008 DITECH VERTEILERBALKEN DN25 GG 2 HEIZKR EISE F. REGUMAT 1351570 DITECH VERTEILERBALKEN DN25 GG 2 HEIZKR EISE F. REGUMAT 1351570 liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0008
DITECH VERTEILERBALKEN DN25 GG 2 HEIZKR EISE F. REGUMAT 1351570
1.00
Stk
01.__.0009 IDM VERBINDUNGSKABELSET F. AERO ALM 2-15, L= 17 M 193822 IDM VERBINDUNGSKABELSET F. AERO ALM 2-15, L= 17 M 193822 liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0009
IDM VERBINDUNGSKABELSET F. AERO ALM 2-15, L= 17 M 193822
1.00
Stk
01.__.0010 IDM WÄRMESPEICHER M. FRIWA-TECHNIK (N) H YGIENIK 1000/35 -3.0 M. MVTL. 1737325 IDM WÄRMESPEICHER M. FRIWA-TECHNIK (N) H YGIENIK 1000/35 -3.0 M. MVTL. 1737325 liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0010
IDM WÄRMESPEICHER M. FRIWA-TECHNIK (N) H YGIENIK 1000/35 -3.0 M. MVTL. 1737325
1.00
Stk
01.__.0011 IDM ZIRKULATIONSSET F. WW-STATION 3.0 25 +35 L/MIN (KOMFORTVERBESSERUNG) 173501 IDM ZIRKULATIONSSET F. WW-STATION 3.0 25 +35 L/MIN (KOMFORTVERBESSERUNG) 173501 liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0011
IDM ZIRKULATIONSSET F. WW-STATION 3.0 25 +35 L/MIN (KOMFORTVERBESSERUNG) 173501
1.00
Stk
01.__.0012 REISSER THERM Mauerdurchführung drückendes Wasser (145mm) REISSER THERM Mauerdurchführung für drückendes Wasser (145mm) erstellen.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0012
REISSER THERM Mauerdurchführung drückendes Wasser (145mm)
1.00
Stk
01.__.0013 REISSER THERM Anschlussrohr-Set für Wärmepumpen DN 32 12m Länge REISSER THERM Anschlussrohr-Set für Wärmepumpen DN 32 12m Länge, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0013
REISSER THERM Anschlussrohr-Set für Wärmepumpen DN 32 12m Länge
1.00
Stk
01.__.0014 HEIMEIER Kugelhahn, GLOBO H 1 1/4, aus Rotguß, Innengewinde HEIMEIER Kugelhahn, GLOBO H 1 1/4, aus Rotguß, Innengewinde, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0014
HEIMEIER Kugelhahn, GLOBO H 1 1/4, aus Rotguß, Innengewinde
4.00
Stk
01.__.0015 HEIMEIER Kugelhahn, GLOBO H 1 aus Rotguß, Innengewinde, zul. HEIMEIER Kugelhahn, GLOBO H 1 aus Rotguß, Innengewinde, zul., liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0015
HEIMEIER Kugelhahn, GLOBO H 1 aus Rotguß, Innengewinde, zul.
3.00
Stk
01.__.0016 MNG-KOMBI 3 PLUS-Strangabsperr- Ventil für den Vorlauf MNG-KOMBI 3 PLUS-Strangabsperr- Ventil für den Vorlauf liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0016
MNG-KOMBI 3 PLUS-Strangabsperr- Ventil für den Vorlauf
1.00
Stk
01.__.0017 REFLEX Membran-Ausdehnungsgefäß Typ N,140 ltr., 1 Anschluss REFLEX Membran-Ausdehnungsgefäß Typ N,140 ltr., 1 Anschluss liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0017
REFLEX Membran-Ausdehnungsgefäß Typ N,140 ltr., 1 Anschluss
1.00
Stk
01.__.0018 AFRISO Kappen/Absperrventil 1 zum Prüfen von Membran-Ausdehnungs- AFRISO Kappen/Absperrventil 1 zum Prüfen von Membran-Ausdehnungsgefäßen liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0018
AFRISO Kappen/Absperrventil 1 zum Prüfen von Membran-Ausdehnungs-
1.00
Stk
01.__.0019 REISSER THERM Kesselsicherheits- gruppe für geschlossene Heizungs- REISSER THERM Kesselsicherheits- gruppe für geschlossene Heizungsanlagen liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0019
REISSER THERM Kesselsicherheits- gruppe für geschlossene Heizungs-
1.00
Stk
01.__.0020 KFE-Kugelhahn, DN15, PN16, Durchgangsausführung, für das Füllen u. KFE-Kugelhahn, DN15, PN16, Durchgangsausführung, für das Füllen und Entleeren, liefern und montieren.
01.__.0020
KFE-Kugelhahn, DN15, PN16, Durchgangsausführung, für das Füllen u.
1.00
Stk
01.__.0021 SIMPLEX KFE-Kugelhahn 1/2 PN 16 vernickelt, Schwermodell SIMPLEX KFE-Kugelhahn 1/2 PN 16 vernickelt, Schwermodell, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0021
SIMPLEX KFE-Kugelhahn 1/2 PN 16 vernickelt, Schwermodell
9.00
Stk
01.__.0022 Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN15(1/2")x 60 mm Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN15(1/2")x 60 mm, liefern und montieren.
01.__.0022
Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN15(1/2")x 60 mm
1.00
Stk
01.__.0023 Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN15(1/2")x 150 mm Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN15(1/2")x 150 mm, liefern und montieren.
01.__.0023
Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN15(1/2")x 150 mm
1.00
Stk
01.__.0024 Muffe Nr.270 Temperguss schwarz Rechtsgewinde DN15 (1/2") Muffe Nr.270 Temperguss schwarz Rechtsgewinde DN15 (1/2"), liefern und montieren.
01.__.0024
Muffe Nr.270 Temperguss schwarz Rechtsgewinde DN15 (1/2")
1.00
Stk
01.__.0025 Winkel Nr.92 Temperguss schwarz 90 Grad DN32 (1 1/4") Winkel Nr.92 Temperguss schwarz 90 Grad DN32 (1 1/4"), liefern und montieren.
01.__.0025
Winkel Nr.92 Temperguss schwarz 90 Grad DN32 (1 1/4")
4.00
Stk
01.__.0026 Red.-Nippel Nr.241 Temperguss schwarz DN40(1 1/2")xDN32(1 1/4") Red.-Nippel Nr.241 Temperguss schwarz DN40(1 1/2")xDN32(1 1/4"), liefern und montieren.
01.__.0026
Red.-Nippel Nr.241 Temperguss schwarz DN40(1 1/2")xDN32(1 1/4")
4.00
Stk
01.__.0027 Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN32(11/4")x 100 mm Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN32(11/4")x 100 mm, liefern und montieren.
01.__.0027
Schmiedeeiserne Rohr-Doppelnippel schwarz, DN32(11/4")x 100 mm
4.00
Stk
01.__.0028 REISSER THERM Schnellentlüfter 1/2" AG aus Pressmessing. REISSER THERM Schnellentlüfter 1/2" AG aus Pressmessing, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0028
REISSER THERM Schnellentlüfter 1/2" AG aus Pressmessing.
1.00
Stk
01.__.0029 Kugelhahn 1/2, Preßmessing matt vernickelt, mit Flügelgriff Kugelhahn 1/2, Preßmessing matt vernickelt, mit Flügelgriff, liefern und montieren.
01.__.0029
Kugelhahn 1/2, Preßmessing matt vernickelt, mit Flügelgriff
1.00
Stk
01.__.0030 Rotguss-Winkel Nr.3090, 90 Grad, DN32 (1 1/4"), 2 Innengewinde Rotguss-Winkel Nr.3090, 90 Grad, DN32 (1 1/4"), 2 Innengewinde, liefern und montieren.
01.__.0030
Rotguss-Winkel Nr.3090, 90 Grad, DN32 (1 1/4"), 2 Innengewinde
2.00
Stk
01.__.0031 Reduzierstück 3242 rund aus Rotg. DN 25 x 32 (1 x 1 1/4") Reduzierstück 3242 rund aus Rotg. DN 25 x 32 (1 x 1 1/4"), liefern und montieren.
01.__.0031
Reduzierstück 3242 rund aus Rotg. DN 25 x 32 (1 x 1 1/4")
2.00
Stk
01.__.0032 Rotguss-Rohr-Doppelnippel Nr.3530 DN25 (1) x 60 mm Rotguss-Rohr-Doppelnippel Nr.3530 DN25 (1) x 60 mm, liefern und montieren.
01.__.0032
Rotguss-Rohr-Doppelnippel Nr.3530 DN25 (1) x 60 mm
3.00
Stk
01.__.0033 JUDO HEIFI-Fül Plus Heizungs-Nachspeisestation JUDO HEIFI-Fül Plus Heizungs-Nachspeisestation liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0033
JUDO HEIFI-Fül Plus Heizungs-Nachspeisestation
1.00
Stk
01.__.0034 Judo HEIFI-Füllblock PURE JHFB-P 3/4, Entsalzungseinheit für den Judo HEIFI-Füllblock PURE JHFB-P 3/4, Entsalzungseinheit für den Heizkreis, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0034
Judo HEIFI-Füllblock PURE JHFB-P 3/4, Entsalzungseinheit für den
1.00
Stk
01.__.0035 Judo PURE 7500 Entsalzungseinheit geeignet für Judo i-Fill, HEIFI- Judo PURE 7500 Entsalzungseinheit geeignet für Judo i-Fill, HEIFI-Geräte, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0035
Judo PURE 7500 Entsalzungseinheit geeignet für Judo i-Fill, HEIFI-
1.00
Stk
01.__.0036 REISSER THERM Einbausatz DN20 G 1 x130 mit Rücklauf-Kugelhahn REISSER THERM Einbausatz DN20 G 1 x130 mit Rücklauf-Kugelhahn, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0036
REISSER THERM Einbausatz DN20 G 1 x130 mit Rücklauf-Kugelhahn
3.00
Stk
01.__.0037 Geberit Mapress Therm 18 Geberit Mapress Therm Rohrleitung DN 18, liefern und verlegen.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0037
Geberit Mapress Therm 18
6.00
lfm
01.__.0038 Geberit Mapress Therm 28 Geberit Mapress Therm Rohrleitung DN 28, liefern und verlegen.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0038
Geberit Mapress Therm 28
12.00
lfm
01.__.0039 Geberit Mapress Therm 35 Geberit Mapress Therm Rohrleitung DN 35, liefern und verlegen.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
01.__.0039
Geberit Mapress Therm 35
24.00
lfm
01.__.0040 Beton Fundament für Außengerät Beton Fundament für Außengerät erstellen.
01.__.0040
Beton Fundament für Außengerät
1.00
Stk
01.__.0041 Kernbohrung Kernbohrung für Leitungsdurchführung erstellen.
01.__.0041
Kernbohrung
1.00
Stk
01.__.0042 Mischbett-Austauscherharz zur Befüllung der Heizungsanlage nach VDI 2035 Mischbett-Austauscherharz zur Befüllung der Heizungsanlage nach VDI 2035, liefern und einfüllen.
01.__.0042
Mischbett-Austauscherharz zur Befüllung der Heizungsanlage nach VDI 2035
1.00
Stk
01.__.0043 Rohrisolierung mit Mineralwolle und PVC Rohrisolierung mit Mineralwolle und PVC-Ummantelung, liefern und anbringen.
01.__.0043
Rohrisolierung mit Mineralwolle und PVC
1.00
Stk
01.__.0044 Arbeitszeit - Monteur Wärmepumpe liefern und montieren in Abstimmung mit
Elektirker anschließen und Inbetriebnehmen
Erdarbeiten, Fundament Arbeitein für das Außengerät und Elektroanschluss
der Wärmepumpe werden bauseits
durch Gärtner und Elektriker ausgeführt
01.__.0044
Arbeitszeit - Monteur
1.00
Stk
02 Installation Rohmontage
02
Installation Rohmontage
02.__.0001 strawa Comfort Anschlussstation FBH-63-V-W2-WMZ-C69-E 10 Hkr. strawa Comfort Anschlussstation FBH-63-V-W2-WMZ-C69-E 10 Hkr. liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
02.__.0001
strawa Comfort Anschlussstation FBH-63-V-W2-WMZ-C69-E 10 Hkr.
4.00
Stk
02.__.0002 strawa Comfort Anschlussstation FBH-63-V-W2-WMZ-C69-E 6 Hkr. strawa Comfort Anschlussstation FBH-63-V-W2-WMZ-C69-E 6 Hkr. liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
02.__.0002
strawa Comfort Anschlussstation FBH-63-V-W2-WMZ-C69-E 6 Hkr.
2.00
Stk
02.__.0003 strawa Zirkulationsregler NexusValve TW DN15 thermisch 50-60 Grad C m.Verrohrung strawa Zirkulationsregler NexusValve TW DN15 thermisch 50-60 Grad C m.Verrohrung, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
02.__.0003
strawa Zirkulationsregler NexusValve TW DN15 thermisch 50-60 Grad C m.Verrohrung
6.00
Stk
02.__.0004 Heizungsanschlussleitungen einschl. Formstücke und Befestigung Heizungsanschlussleitungen einschließlich Formstücke und Befestigungsmaterial liefern und verlegen.
02.__.0004
Heizungsanschlussleitungen einschl. Formstücke und Befestigung
140.00
lfm
02.__.0005 Geberit Mapress Therm 28 Geberit Mapress Therm Rohrleitung DN 28, liefern und verlegen.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
02.__.0005
Geberit Mapress Therm 28
24.00
lfm
02.__.0006 Isolierung Steigstrang inkl. Brandschutz Isolierung für Steigstrang inklusive Brandschutzmaßnahmen liefern und montieren.
02.__.0006
Isolierung Steigstrang inkl. Brandschutz
1.00
Stk
02.__.0007 Arbeitszeit - Monteur Montagearbeiten durch Fachmonteur.
der Position 02.
02.__.0007
Arbeitszeit - Monteur
1.00
psch
03 Fußbodenheizung
03
Fußbodenheizung
03.__.0001 SCHÜTZ Duo-flex PE-Xa-Heizrohr, 16x2 mm, 600 m Rolle, Kunststoff- SCHÜTZ Duo-flex PE-Xa-Heizrohr, 16x2 mm, 600 m Rolle, Kunststoff, liefern und verlegen.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
03.__.0001
SCHÜTZ Duo-flex PE-Xa-Heizrohr, 16x2 mm, 600 m Rolle, Kunststoff-
4,800.00
m
03.__.0002 SCHÜTZ Adapter-Klemmverbinder 3/4, für 16x2 mm Kunststoff-Rohr SCHÜTZ Adapter-Klemmverbinder 3/4, für 16x2 mm Kunststoff-Rohr, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
03.__.0002
SCHÜTZ Adapter-Klemmverbinder 3/4, für 16x2 mm Kunststoff-Rohr
104.00
Stk
03.__.0003 REISSER THERM Winkelspange Offene Ausführung zum Umlenken REISSER THERM Winkelspange, offene Ausführung zum Umlenken der Heizrohre, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
03.__.0003
REISSER THERM Winkelspange Offene Ausführung zum Umlenken
104.00
Stk
03.__.0004 SCHÜTZ Rohrkupplung 14 x 2 mm für Kunststoff und Metallverbund-Rohr SCHÜTZ Rohrkupplung 14 x 2 mm für Kunststoff und Metallverbund-Rohr, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
03.__.0004
SCHÜTZ Rohrkupplung 14 x 2 mm für Kunststoff und Metallverbund-Rohr
7.00
Stk
03.__.0005 Tackernadeln best. aus 1000Stk Tackernadeln, bestehend aus 1000 Stück pro Packung, zur Befestigung der Heizrohre, liefern.
03.__.0005
Tackernadeln best. aus 1000Stk
18.00
Stk
03.__.0006 Arbeitszeit - Monteur Montagearbeiten durch Fachmonteur.
der Positon 03.
03.__.0006
Arbeitszeit - Monteur
1.00
psch
04 Handtuchheizkörper Elektrisch
04
Handtuchheizkörper Elektrisch
04.__.0001 REISSER THERM HK10E 1000 Watt 1540 x 600 mm, weiß glänzend 9016 REISSER THERM HK10E elektrischer Handtuchheizkörper, 1000 Watt, 1540 x 600 mm, weiß glänzend RAL 9016, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
04.__.0001
REISSER THERM HK10E 1000 Watt 1540 x 600 mm, weiß glänzend 9016
6.00
Stk
04.__.0002 REISSER THERM HK30 E NN H1418x550 rechts Elektro-BHK 600W, Raumreg., weiß 9016 REISSER THERM HK30 E NN H1418x550 rechts, Elektro-Badheizkörper, 600W, mit Raumregler, weiß RAL 9016, liefern und montieren.
Angebotenes Fabrikat: ___________________________
04.__.0002
REISSER THERM HK30 E NN H1418x550 rechts Elektro-BHK 600W, Raumreg., weiß 9016
O
6.00
Stk
05 Hotmobil
05
Hotmobil
05.__.0001 Hotmobil für das Aufheizen des Estrichs (Elektrisch) Bereitstellung eines elektrischen Hotmobils für das Aufheizen des Estrichs.
05.__.0001
Hotmobil für das Aufheizen des Estrichs (Elektrisch)
2.00
Stk
Vertragsbedingungen Erdarbeiten, Fundament Arbeiten für das Außengerät und Elektroanschluss der Wärmepumpe erfolgen bauseits durch Fremdfirma.
Grunddämmplatte, Tackerplatte und Randdämmstreifen erfolgt bauseites durch Estrichleger.
Vertragsbedingungen