Kellertrennwände
MFH ATP10
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Bietererklärung & Besondere Vertragsbedingungen BIETERERKLÄRUNG & BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGENA. BIETERERKLÄRUNGDer Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass: er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Leistungsbeschreibungen sowie die Pläne und Unterlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt. Er wird erkennbare Fehler, Unklarheiten oder Lücken in den Ausschreibungsunterlagen aufgrund seiner Fachkunde unverzüglich schriftlich anzeigen (Prüf- und Hinweispflicht gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B). Eine Haftung für offensichtliche Fehler im LV wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der VOB/B geregelt.er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege im Zuge einer Baustellenbegehung überzeugt hat.über die Art, den Umfang und die Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen vollkommene Klarheit besteht und etwaige Rückfragen vor Angebotsabgabe geklärt wurden.er auf Anforderung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten, Sozialabgabeleistungen sowie die Eigenerklärung zur Eignung beibringt.er Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen hat und aufrecht erhält.er alle Ausführungs- und Detailpläne eingesehen hat. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten eigenverantwortlich auf der Baustelle zu überprüfen (Metrisches Aufmaß vor Ort). Eventuelle Maßdifferenzen sind der Bauleitung unverzüglich zu melden.die Abnahme förmlich nach § 12 Abs. 4 VOB/B vereinbart wird. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen.die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen und Zwischentermine verbindlich sind und mit einem angemessenen, qualifizierten und deutschsprachigen Personaleinsatz sichergestellt werden.bei Auftragserteilung die Ausführung auf Basis des beiderseits unterzeichneten Werkvertrags erfolgt.die Richtlinien zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung (UVV) sowie alle behördlichen Auflagen strikt einzuhalten sind.Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort/Datum: .................................................................. Anschrift: .................................................................. Stempel und Unterschrift: .................................................................. B. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)10.1 Geltungsbereich Es gelten die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C in ihrer neuesten Fassung, ergänzt durch diese BVB. 10.2 Baustellenbegehung Die Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe wird ausdrücklich vorgeschrieben. Ein späterer Mehrarbeitsanspruch wegen Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse ist ausgeschlossen. 10.3 Baustrom, Bauwasser & Umlagen 10.3.1 Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden zentral bauseits zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt für den Auftragnehmer unentgeltlich. Der Auftragnehmer hat sparsam mit den Ressourcen umzugehen. 10.3.3 Lager- und Stellplätze für Container und Materialien werden durch die Bauleitung zugewiesen. Eigenmächtiges Aufstellen ist nicht zulässig. 10.4 Deutschsprachige Bauleitung / Aufsichtsperson Während der gesamten Ausführungszeit muss ständig ein deutschsprachiger, fachlich qualifizierter Vorarbeiter oder Fachbauleiter auf der Baustelle anwesend und für die Bauleitung weisungsberechtigt ansprechbar sein. 10.5 Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn der Ausführung von der Bauleitung schriftlich angeordnet wurden. Die wöchentlich einzureichenden Stundenlohnzettel müssen detaillierte Angaben zu den ausgeführten Arbeiten, dem Ort der Leistung und den eingesetzten Arbeitskräften enthalten. Nicht rechtzeitig eingereichte Belege werden nicht anerkannt. 10.6 Baustellenbesprechungen Die regelmäßige Teilnahme des bevollmächtigten Fachbauleiters an den Jour-Fixe-Terminen und Baustellenbesprechungen ist vertragliche Pflicht und unentgeltlich zu erbringen. 10.7 Mängelbeseitigung und Nachabnahmen Kosten, die dem Auftraggeber durch erfolglose oder verspätete Mängelbeseitigungen sowie hieraus resultierende wiederholte Nachabnahmen entstehen, werden dem Auftragnehmer vollumfänglich in Rechnung gestellt. 10.8 Arbeitssicherheit und SiGe-Plan Der durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellte SiGe-Plan ist zwingend einzuhalten. Sicherheitsunterweisungen sind zu dokumentieren. Bei Einsatz fremdsprachiger Mitarbeiter hat der AN für die Übersetzung aller Sicherheitsanweisungen Sorge zu tragen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Bayreuth vereinbart. 10.13 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat der Bauleitung wöchentlich unaufgefordert Bautagesberichte in deutscher Sprache zu übergeben, aus denen Personalstärke, Witterung, Tagesleistung und Behinderungen hervorgehen. 10.14 Bestandsdokumentation & Schlussrechnung Als Voraussetzung für die Prüffähigkeit der Schlussrechnung ist eine vollständige Dokumentation in dreifacher Ausführung (Papier und digital) vorzulegen. Inhalt: Produktdatenblätter des Herstellers, CE-Leistungserklärungen (nach Bauproduktenverordnung bzw. DIN EN 1090, falls zutreffend), Korrosionsschutznachweise (Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461) sowie Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Metallbauteile. 10.18 Nachunternehmereinsatz Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der AN hat sicherzustellen, dass Nachunternehmer die gleichen vertraglichen Verpflichtungen einhalten. 10.19 Sicherheitsleistungen und Einbehalt Zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche wird ein Einbehalt in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme vereinbart. Dieser kann durch Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft einer deutschen Großbank abgelöst werden. 10.20 Bauleistungsversicherung Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Der Umlagenabzug for den AN beträgt 0,35 % der Brutto-Abrechnungssumme. Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des AN je Einzelschadensfall 250,00 EUR. 10.21 Baustellenreinigung & Entsorgung Der Arbeitsbereich ist täglich besenrein zu hinterlassen. Verpackungsmaterialien, Verschnitt und Bauschutt des eigenen Gewerks sind täglich eigenverantwortlich von der Baustelle abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. 10.25 Vertragsstrafe bei Verzug (§ 11 VOB/B) Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfristen zahlt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussabrechnungssumme pro Werktag Verzug, maximal jedoch begrenzt auf insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme.
Bietererklärung & Besondere Vertragsbedingungen
Baubeschreibung, Bauablauf & Technische Angaben BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF & TECHNISCHE ANGABEN 1. BAUBESCHREIBUNG Anschrift des Bauvorhabens: Altentrebgastplatz, 95448 Bayreuth Gemarkung: St. Johannis, Flur-Nr. 54 & Flur-Nr. 55 (Teilfläche) Projektbeschreibung: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 7 Wohneinheiten, Kellergeschoss und Tiefgarage. Das Gebäude wird in konventioneller Massivbauweise errichtet (Kalksandstein-Außenwände 24 cm mit WDVS, Stahlbetondecken, WU-Beton-Keller als tragende Wanne). Spezifika Kellertrennwände: Im Kellergeschoss wird für insgesamt 6 Kellerabteile (Abstellräume 01 bis 06) ein offenes Kellertrennwand-System aus feuerverzinktem Stahl mit Stahllamellen-Ausfachung (System Braun, Käuferle oder gleichwertig) geliefert und fachgerecht montiert. Die lichte Raumhöhe im Kellergeschoss beträgt ca. 2,40 m. Wichtiger bautechnischer Hinweis: Da die Bodenplatte und die Außenwände des Kellergeschosses als wasserundurchlässiger Beton (WU-Beton, „Weiße Wanne“) ausgeführt sind, müssen alle Befestigungen unter strenger Beachtung der WU-Vorgaben erfolgen. Zulässige Dübeltiefen sind mit der Bauleitung und Tragwerksplanung abzustimmen (Bohrtiefenbeschränkung), um die Dichtigkeit des Baukörpers nicht zu gefährden. 2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE & BAULOGISTIK Zufahrt: Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über den Altentrebgastplatz. Auf den Anliegerverkehr und die enge Nachbarbebauung ist besondere Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen: Nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über die örtliche Bauleitung. Lagerungen im Gebäudeinneren sind unzulässig. Baustellenbesichtigung: Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen. 3. AUSFÜHRUNGSZEITEN Baubeginn (gesamt): März 2027 Fertigstellung Rohbau: Juni 2027 Fertigstellung (gesamt): Ca. 06/2028 Ausführungszeitraum Kellertrennwände: Der genaue Ausführungszeitraum bleibt vorerst offen und wird im Zuge der Vergabe einvernehmlich mit der Bauleitung vereinbart. Die Montage erfolgt voraussichtlich nach Fertigstellung des Estrichs und ausreichender Austrocknung des Kellergeschosses (ca. 02/2028). 4. TECHNISCHE ANGABEN & ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Für die Ausführung gelten die VOB/B, die VOB/C (insbesondere ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten) sowie die einschlägigen Normen für den Korrosionsschutz (DIN EN ISO 1461) und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils neuesten Fassung. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen verstehen sich als fix und fertige Leistungen einschließlich Lieferung aller Materialien, Hilfsstoffe, Geräte, Werkzeuge, Transporte, Verschnitt und aller vertraglich geschuldeten Nebenleistungen.
Baubeschreibung, Bauablauf & Technische Angaben
01 Kellertrennwände
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Kellertrennwände
01.01 Kellertrennwandanlagen
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