Hohlbodenarbeiten/Doppelbodenarbeiten
Meridian Spa
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03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
V Besondere Hinweise Trockenbauarbeiten 1.       BESONDERE HINWEISE TROCKENBAUARBEITEN 1.1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und insbesondere durch nachfolgende DIN-Vorschriften definiert: DIN 1052-2Holzbauwerke; mechanische Verbindungen DIN 1745      Bänder und Bleche aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen DIN 1748-Strangpressprofile aus Aluminium und Aluminium -Knetlegierungen DIN 4102      Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4103-Nichttragende innere Trennwände DIN 4108-Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109-Schallschutz im Hochbau DIN 17611Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium und Aluminium Knetlegierungen mit Schichtdicken von mind. 10 Mikrometern DIN 18101Türen für den Wohnungsbau DIN 18111Stahlumfassungszargen DIN 18164Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen DIN 18165Faserdämmstoffe im Hochbau DIN 18168Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken DIN 18180Gipskartonplatten - Arten, Anforderungen, Prüfung DIN 18181Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen für die Verarbeitung DIN 18182Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplatten DIN 18183Montagewände aus Gipskartonplatten DIN 18184Gipskarton-Verbundplatten mit Polystyrol- oder Polyuhrethan- Hartschaum als Dämmstoff DIN 18203-3Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN 18334VOB/C Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Abschnitt 3.1.2 (Maßtoleranzen) und 3.9 (Trockenbau) DIN 18350VOB/C Putz- und Stuckarbeiten, Abschnitt 3.5 Trockenbau DIN 18353VOB/C Estricharbeiten, Abschnitt 3.2.4 Trockenbau DIN 18355VOB/C Tischlerarbeiten, Abschnitt 3.11 Trockenbau DIN 18360VOB/C Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 55928-8Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge;                    Teil 8: Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen DIN 68127Akustikbretter DIN 68740Paneele; Furnier-Decklagen auf Spanplatten DIN 68762Spanplatten für Sonderzwecke im Bauwesen DIN 68763Spanplatten; Flachpressplatten für das Bauwesen DIN 68771Unterböden aus Holzspanplatten DIN EN 316Holzfaserplatten DIN EN 438 T1Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten; Platten auf Basis härtbarer Harze DIN EN 485 T1Aluminium und Aluminiumlegierungen Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sollen beachtet werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. 1.2     Vorleistungen und Baufreiheit Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18201 und 18203 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Beim Verlegen von Fußböden ist auf ausreichende Trockenheit des Unterbaus zu achten. Die Reihenfolge von Wand- und Fußbodenbau ist zu vereinbaren. 1.3     Baustelleneinrichtung Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte sowie für die Einrichtung oder Mitbenutzung sanitärer Anlagen sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. 1.4     Kostenabgrenzung Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser sind Bestandteil der Preise. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet. Das Anarbeiten an Installationen gilt als Besondere Leistung. 1.5     Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Metallschrott ist gesondert zu erfassen. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Der Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partner vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen. 1.6Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke Maurerarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Estricharbeiten, Tischlerarbeiten, Metallbau- und Schlosserarbeiten, Verglasungsarbeiten, Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Raumlufttechnische Anlagen zu beachten. 1.7     Allgemeine Angaben zur Bauausführung 1.7.1  Allgemeines -     Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. -     In Feuchträumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipsplatten - i.d.R. gekennzeichnet durch eine grüne Färbung - eingebaut werden. -     Trockenputz ist im Bereich der Sanitärobjekte mit Ansetzmörtel vollflächig zu befestigen. -     Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren. -     Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. -     Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. -     Wird ein elastischer Wandanschluss (Zulageposition beachtend!) ausgeschrieben, so gilt das in der Regel auch für den Anschluss am Fußboden oder an bereits installierten Sanitärobjekten. -     Bei allen eingebauten Dämmungen im Dachgeschoss ist darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle Fugen, Fuß- und Knickpunkte sind mit mindestens 5 cm breiten selbstklebenden dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art und Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Bei der Wahl der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden. -     Dehnungsfügen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. -     Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die technologischen Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind mit ihren Fabrikaten zu benennen und auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern. Bei Mobilwänden muss ein gültiger Nachweis der Prüfung durch einen TÜV vorliegen. -     Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen. -     Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. -     Wenn nicht anders festgelegt sind Holzverbindungen aller Art zu verschrauben. -     Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen. -     Es dürfen nur ausgeschriebene Materialien verwendet werden. Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. -     Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein. -     Bei Dämmungen mit Mineralwolle sind auch die Hohlräume satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung Räume zu sorgen.       Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. 1.7.2  Türen und Zargen -     Für den Einbau von Türen in Ständerwände sind folgende Kriterien zu beachten:       Bei einer Raumhöhe bis max. 2,60 m, einer Türbreite bis max.90 cm sowie einem Türblattgewicht bis max. 25 kg, einschl. der Beschlage, können die Türzargen an normalen CW- Ständerprofilen befestigt werden.       Hierbei sind die CW- Ständer- mit den UW Bodenanschlussprofilen durch Blindnieten zu verbinden. Die UW- Bodenanschlussprofile müssen etwa 10 cm vor der Türöffnung im Boden verdübelt werden. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, CW- Profile ineinander zu verschachteln so dass durch die kastenförmige Ausbildung eine größere Steifigkeit gegen Erschütterungen erzielt wird.       Bei Raumhöhen über 2,60 m, Türbreiten über 90 cm und einem Türblattgewicht über 25 kg, einschließlich Beschläge, muss die Zargenbefestigung an verstärkten, 2 mm dicken U- Aussteifungsprofilen erfolgen. Die U-Aussteifungsprofile sind über Anschlusswinkel mit der oberen und unteren Rohdecke zu verdübeln, wobei sie zum Erreichen einer kraftschlüssigen Verbindung am Fußboden nicht in die UW- Anschlussprofile eingestellt werden dürfen. Die Langlöcher in den U- Aussteifungsprofilen und Anschlusswinkeln ermöglichen den Ausgleich geringer Raumhöhentoleranzen sowie die Aufnahme von begrenzten Deckendurchbiegungen. Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerks-bewegungen durch Teleskop- Anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können.       Bei Schallschutzanforderungen an Türen bis, R´w = 32 dB genügt es, die Anschlüsse der Stahlzarge beidseitig gut abzudichten. Für Türen bis R´w = 37 dB müssen Zargen mit Blechstärke über 2 mm verwendet werden; sie sind mit Mineralfaser satt auszustopfen. Bei Blechstärken aber 2 mm müssen Gipskarton-Plattenstreifen zur Erzielung eines Antidröhneffektes in die Zarge eingeklebt werden.       Für Türen bis R´w = 42 dB müssen grundsätzlich Zargen mit einer Blechstärke über 2 mm verwendet werden; die Zargen sind mit Mörtel zu hinterfüllen.       Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind Gummidichtungen erst nach der Endbeschichtung einzubauen; sie sind nur an den Ecken zu stoßen.       Bei Angebotsabgabe sind Prospekte oder Konstruktionszeichnungen vorzulegen, damit bauseitig die Voraussetzungen für den Einbau der Stahlzargen geschaffen werden können. OK Fußboden richtet sich nach dem Meterriss der Baufirma nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwelle u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.       Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge einzubauen. Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge. Bei Einbau von Holztürzargen sind in die CW- Ständer oder U-Aussteifungsprofile im Bereich der Befestigungspunkte Dübelhölzer, bei Wänden mit Schallschutz-anforderungen Füllhölzer auf die ganze Lange der Profile einzubauen und mit diesen zu verschrauben; auf die Dichtung an der Schwelle ist zu achten. 1.7.3  Wände -     Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen. Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen sind so herzustellen, dass sie nach der malermässigen Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind (Armierungsband/Fugenband). Das Verziehen des Spachtelmaterials über die Fuge hinaus ist zu vermeiden. -     Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. -     Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden im Abstand von < 15 m Dehnungsfugen anzuordnen. -     Die Zwischendämmung aus Mineralfaserdämmstoffplatten ist - sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. Das Einbringen der Flächendämmung und die Beplankung der zweiten Wandseite hat nach der bauseitigen Erstellung der Elektro-, Sanitär- oder sonstiger Installation zu erfolgen. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Verantwortlichen für die Haustechnik oder mit der Bauleitung erforderlich. -     Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen, die untere Lage ist grundsätzlich nicht zu spachteln. -     Bei Gefordertem elastischen Anschluss wird zwischen Decke bzw. Fußboden und dem StahIblechprofil ein elastisches Dichtungsband eingelegt. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben. -     Reduzieranschlüsse an massive Stützen sowie gleitende Montagewandanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen. -     Bei der Herstellung von Installationswänden sind grundsätzlich die vom Systemhersteller entwickelten Universaltragständer für Waschtische, Wandhänge- WC´s und Urinale zu verwenden. Die vom Systemhersteller empfohlenen Einbauteile für Bade- und Duschwannenanschlüsse sind zu beachten. -     In Installationswänden sind die getrennten Ständerprofile durch eine biegesteife Querverlaschung in den Drittelpunkten (bezogen auf die Wandhöhe) zu verbinden. -     Um Fließgeräusche abzudämmen, müssen die Rohrbefestigungen durch Zwischenlagen von Gummi, Filzen o.ä. von der Wandunterkonstruktion getrennt und die Rohre ummantelt werden. Kaltwasserführende Leitungen sind grundsätzlich zur Dämmung von Fließgeräuschen und gegen Kondenswasserbildung zu ummanteln. Nichtummantelte Kupferrohre dürfen mit verzinkten Teilen der Wandunterkonstruktion keinen Kontakt haben. -      Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse F 60 die Elektrodosen in Gips einzubetten. 1.7.4  Decken -     Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden. Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergleichen sind ausnahmslos verboten. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuergefährlichem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung begehen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist. -     Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergleichen, sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. In Gipskarton- o. ä. Decken sind für Einbau- und Aufsatzleuchten oder ähnliche Einbauten sämtliche erforderlichen Unterkonstruktionen und Verstärkungen vorzusehen. Die Unterdecke darf nicht zusätzlich belastet werden. -     Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden. Werden die Decken aus einzelnen Platten, bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu gewährleisten. -     Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. -     Die Deckenoberfläche muss gleichmäßig getönt sein. Wird bei der Wahl eines ten Materials ein Anstrich durch den Maler erforderlich, so muss absolute Gleichmassigkeit der Tönung und Schlagschattenfreiheit gewährleistet sein. Die Platten oder Elemente müssen durch sinnvoll konstruierte Aufhängevorrichtungen einzeln oder in Gruppen leicht herausnehmbar sein, um an eingebaute Installationselemente herankommen zu können. Das Plattenmaterial muss so stabil sein, dass bei behutsamer Behandlung keine Spuren einer vorübergehenden Demontage erkennbar bleiben. Das Ausbauen der Leuchtkörper muss ebenso leicht möglich sein. Dies gilt besonders auch für Leuchtenraster oder Abdeckwannen incl. ihrer Justiervorrichtungen. Abhängungen an Stahlbetondecken sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Es ist - nötigenfalls nach Rückspräche mit der Bauleitung - zu gewährleisten, dass Bewehrungsstähle nicht beschädigt werden. Bei Unterzügen ist eine seitliche Befestigung im mittleren Bereich als Regelfall anzusehen. Auch bei Holzbalkendecken ist eine seitliche Befestigung vorzusehen, um den statisch erforderlichen Querschnitt nicht zu schwächen. Putzträgerplatten dürfen an massive Bauteile nicht starr angeschlossen werden. Die Befestigungen sind so auszubilden, dass beim Versagen oder Ausfall einzelner Befestigungen die Decke nicht abstürzen kann. Die zulässige Durchbiegung von Decken (z. Zt. 1/500) bezieht sich für 1 auf den Abstand der Abhänger. - Unterkonstruktionen für Decken in Einlegemontage sind so zu sichern (Zugstäbe, Klammern), dass ein seitliches Ausweichen verhindert wird. Vor dem Beplanken der Unterkonstruktion ist zu prüfen, ob der nachträgliche Anschluss der geplanten leichten Trennwände, vor allem die Übertragung von Horizontalkräften, in die Unterkonstruktion oder auf die Rohdecke gesichert ist.       Abhänger sind so zu gestalten, das sie nicht durch zeitweilig von unten einwirkenden Vertikalkräften ausgehängt werden können. Für alle Unterkonstruktionen, zu denen die Außenluft durch Konvektions- oder Diffussionsvorgänge (bei Feuchträumen) Zugang hat, sind neben dem Überzug zusätzliche Beschichtungen vorzunehmen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren, bevor die Beplankung erfolgt; die übliche Zinkauflage von 7 Mikrometern genügt in solchen Fällen nicht.       Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig.       Dübellöcher sind senkrecht (bezogen auf die Rohdecke) zu bohren. Bei Fehlbohrungen ist der Mindestabstand zum neuen Bohrloch entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung der Dübel einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Sitz einzelner Dübel durch Probebelastungen oder mittels Drehmomentschlüssel und Normschrauben zu prüfen. -     Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch haustechnische Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein. Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind. -     Metallbandrasterdecken sind so zu befestigen, dass Wärmedehnungen möglich sind. 1.7.5  WC-Trennwände -     Die Montage der WC-Trennwände erfolgt in der Regel auf fertige Boden- und Wandflächen. Beschädigungen, die auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.7.6  Fußböden -     Die Regeln für das Verlegen von Unterböden aus Gipskartonplatten sind analog auch für andere Platten anzuwenden. Insbesondere ist auf genügenden Wandabstand zu achten. Kreuzfugen sind unbedingt zu vermeiden. -     Nut- und Federverbindungen sind im Regelfall zu verkleben, wobei das Klebmittel so auf die Feder aufzubringen ist dass ein Durchlaufen auf die Rohdecke vermieden wird. - Bituminierte Trockenschüttungen sind über Lehren abzuziehen und leicht zu verdichten. Die Abdeckung hat mit Wellpappe o. ä., Rillen nach unten, zu erfolgen. Wird die Trockenschüttung auf einen Dielenunterbau o. ä. aufgebracht, ist zuvor ein Rieselschutz zu verlegen. -     Bei schwimmender Verlegung von Fußbodenplatten ist von der Wand ein Abstand je nach Raumtiefe und Plattenmaterial von 8 bis 15 min einzuhalten. Dieser Zwischenraum darf nicht verfüllt werden. Soll der Plattenbelag hinterlüftet werden, sind die Herstellervorschriften zu beachten. -     Sofern aus Detailzeichnungen nicht ersichtlich, ist vor dem Einbau von Installationsobjekten (Badewanne, Duschkabine o.ä.) zu klären, ob sie auf der Rohdecke oder auf dem Trockenfussboden stehen sollen. -     Stumpfstöße von Fußbodenplatten, insbesondere im Türbereich, sind zu unterlegen ohne die Wirkung der Dämmschicht in diesem Bereich aufzuheben. Mehrlagige Schichten sind zu verkleben. 2        Abrechnungshinweise Grundsätzlich gelten die Abrechnungshinweise der DIN 18350 - für allgemeine Trockenbauarbeiten DIN 18355 - für anteilige Tischlerarbeiten DIN 18360 - für anteilige Metallbauarbeiten Bei sich kreuzenden oder einbindenden Wänden wird nur die Wand mit der größten Dicke bzw. bei gleicher Dicke nur eine Wand durchgemessen. -     In der Höhe werden Montagewände nach Rohbaumaßen gerechnet, auch wenn bereits Dämmungen und Estrich aufgebracht sind. Bei Doppel- und Installationsböden wird bis zur Unterfläche der Bodenplatte, also ab Oberfläche der Stelzen gemessen. Bei Holzbalken - oder anderen Tragerdecken gilt Ober- bzw. Unterfläche der Balken als Bezugsmaß. -     Gipsriegel werden übermessen, selbst aber nach m erfasst. -     Bei Abzügen nach Nr. 5.2.1 DIN 18350 ist zu beachten, dass Zusammenhänge zwischen Tür und Fenster oder Fenster und Nische unbeachtlich sind. Jede Einzelfläche ist also getrennt daraufhin zu betrachten, ob die Größe von 2,50 qm überschritten wird. -     Verkofferungen, Verkleidungen langgestreckter Bauteile u. ä. werden bei einer Abwicklung über 1,20 m nach qm, sonst nach m unter Angabe der Abwicklung erfasst. -     Schürzen und Abschottungen bis zu einer Höhe von 0,50 m werden in der Regel nach mg sonst nach qm berechnet. -     Schrägschnitte werden nach m berechnet. -     Seitenflächen von Dachgaupen gelten nicht als Laibung, sie sind nach qm aufzumessen. -     Weiter sind gesondert zu erfassen: -     Herstellen und Anlegen von Öffnungen für Schalter, Rohr- und Kabeldurchführungen usw. nach Anzahl (Stück) -     Verstärkungen und zusätzliche Unterkonstruktionen als Besondere Leistung -     Ecken, Unterzüge und Sockel nach Längenmaß (m) als Besondere Leistungen -     Sockel, Schienen und Vorhangschienen, Ecklisenei4 Randeinfassungen, Friese, Randwinkel, Abschluss-profile, Anschluss-, Bewegungs- und Dehnungsfugei4 Dachanschlüsse und ähnliches als Zulage nach Längenmaß (m) -     Einbau von Einzelleuchten, Lichtbänden, Lüftungsgittern, Luftauslässen, Sprinklerköpfen, Gerüst-verankerungen, Fensterbänken und ähnlichem nach Anzahl (Stück) oder Längenmaß (m) -     Einbau von Fenstern, Oberlichten, Türen, Zargen, Futter und Bekleidungen, getrennt nach Art und Abmessungen der Einbauteile, nach Anzahl (Stück) -     Schließen von Öffnungen und Durchbrüchen, Anarbeiten an Installationen, insbesondere mit Dichtigkeits-, Brand- oder Schallschutzanforderungen, getrennt nach Art und Abmessungen, nach Anzahl (Stück) oder Längenmass (m) Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmass übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar.
V Besondere Hinweise Trockenbauarbeiten
03.01 Trockenbauarbeiten
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Trockenbauarbeiten
03.02 Stundensätze
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Stundensätze