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Endreinigung
Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkungen: Grundlage zur Erbringung der abgerufenen Leistung ist die Baubeschreibung, die aktuellen Ausführungszeichnungen und die Statik. Das hieraus resultierende Leistungsverzeichnis dient der Ermittlung des Pauschalpreises. In diesem Preis sind auch erforderliche Leistungen zur einwandfreien und funktionstüchtigen Erstellung der Gesamtleistung nach den Allgemeinen Bestimmungen, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften enthalten, die hier nicht explizit erwähnt sind, und müssen dementsprechend mit ausgeführt werden. Für die Ausführung sind außer den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen neuesten DIN-Vorschriften, sowie die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen folgende Dinge maßgebend: Das Leistungsverzeichnis, d ie Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen gem. Die Werkpläne des AG Die statischen Berechnungen mit Plänen, Massenermittlungen und Stücklisten Der Wärme- und Schallschutznachweis Der Sicherheitsplan des Koordinators Die zuständige LBO, sowie alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen Die entsprechenden VDI-Richtlinien, inkl. TÜV und Versorgungsunternehmen Das ggf. vorhandene Brandschutzgutachten Der Bauzeitenplan, Terminvereinbarungen Die Baubeschreibung Alle erforderlichen Leistungen umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten (Anfahrt, Lager, Straßenverlauf, besonders unmittelbar vor dem Gebäude, etc.) zu informieren sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen. Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO wird auf der Baustelle eingesetzt und vom Auftraggeber beauftragt.  Darüber hinaus behält sich der AG das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle sind die notwendigen  Flächen, wie u.a. Transport- und Verkehrswege, sowie die Lagerplätze vom AN vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu übergeben. Der AG ist von jeglichen Forderungen Dritter freizustellen. Schutzmaßnahmen: Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen an der KG-Decke gegen Absturz zum Zeitpunkt der Verfüllung der Baugrube sind von dem AN einzukalkulieren. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten ggü. sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Verkehrssicherung: Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Der AN kann sich vor Angebotsabgabe i.d.R. von de Örtlichkeiten und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Vorleistungen: Der AN ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. Material: Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material zu kalkulieren, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Gerüste: Das Hauptgerüst wird bauseits gestellt. Hilfsgerüste, wie z.B. Bockgerüste oder ähnliche, werden vom Auftragnehmer nach Erfordernis gestellt und werden nicht gesondert vergütet. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. vollständige behördliche Zulassung bereitzuhalten. Auf die Sauberkeit der bauseits gestellten Gerüste ist im besonderen zu achten. Verzögerungen: Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der AG nicht zu vertreten hat, kann der AN für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffende Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. Zusatzarbeiten (a.o.): Zusätzlich im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den AG auszuführen. Führt der AN die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich dem AG vorzulegen. Sonstiges: Alle erforderlichen Leistungen umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten (Anfahrt, Lager, Straßenverlauf, besonders unmittelbar vor dem Gebäude, etc.) zu informieren sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen.
Vorbemerkung
Allgemeine Hinweise Schäden und Mängel sind vor Beginn zu dokumentieren und dem AG zu melden Alle Oberflächen sind staub-, schlier- und fleckenfrei zu reinigen. Grobe Verschmutzungen (z.B. Farb-, Silikon-, Zementreste) sind fachgerecht zu entfernen. Reinigungsmittel und -geräte werden vom AN gestellt. Der Ablauf Reinigung der Einheiten / Treppenhäuser / Keller erfolgt nach Vorgabe der Bauleitung
Allgemeine Hinweise
01.01 Allgemeine Gebäudereinigung
01.01
Allgemeine Gebäudereinigung
01.02 Reinigung von 30 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit
01.02
Reinigung von 30 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit
01.03 Reinigung der Kellerabteile und der Tiefgarage
01.03
Reinigung der Kellerabteile und der Tiefgarage
01.04 Reinigung der Außenbereiche
01.04
Reinigung der Außenbereiche