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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Endreinigung
01
Endreinigung
Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkungen:
Grundlage zur Erbringung der abgerufenen Leistung ist die Baubeschreibung, die aktuellen Ausführungszeichnungen und die Statik. Das hieraus resultierende Leistungsverzeichnis dient der Ermittlung des Pauschalpreises. In diesem Preis sind auch
erforderliche Leistungen zur einwandfreien und funktionstüchtigen Erstellung der
Gesamtleistung nach den Allgemeinen Bestimmungen, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften enthalten, die hier nicht explizit erwähnt sind, und müssen dementsprechend mit ausgeführt werden.
Für die Ausführung sind außer den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen neuesten DIN-Vorschriften, sowie die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen folgende Dinge maßgebend: Das Leistungsverzeichnis, d ie Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen gem. Die Werkpläne des AG
Die statischen Berechnungen mit Plänen, Massenermittlungen und Stücklisten
Der Wärme- und Schallschutznachweis
Der Sicherheitsplan des Koordinators
Die zuständige LBO, sowie alle einschlägigen Gesetze
und Verordnungen
Die entsprechenden VDI-Richtlinien, inkl. TÜV und
Versorgungsunternehmen
Das ggf. vorhandene Brandschutzgutachten
Der Bauzeitenplan, Terminvereinbarungen
Die Baubeschreibung
Alle erforderlichen Leistungen umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und
Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten (Anfahrt, Lager, Straßenverlauf,
besonders unmittelbar vor dem Gebäude, etc.) zu informieren sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen.
Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO wird auf der Baustelle eingesetzt und vom Auftraggeber beauftragt. Darüber hinaus behält sich der AG das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes
zur Beratung einzuschalten.
Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende
Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der
Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle
sind die notwendigen Flächen, wie u.a. Transport- und Verkehrswege, sowie
die Lagerplätze vom AN vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten
ordnungsgemäß wieder zu übergeben. Der AG ist von jeglichen Forderungen
Dritter freizustellen.
Schutzmaßnahmen: Die Verantwortung für die Einhaltung
der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie
Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN.
Schutzmaßnahmen an der KG-Decke gegen Absturz zum
Zeitpunkt der Verfüllung der Baugrube sind von dem AN
einzukalkulieren. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der
Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten ggü.
sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu
liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen.
Verkehrssicherung: Die Verkehrssicherung auf dem
Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder
beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und instand zu
setzen.
Der AN kann sich vor Angebotsabgabe i.d.R. von de
Örtlichkeiten und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Vorleistungen: Der AN ist verpflichtet, Vorleistungen
anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung überprüfen. Bei
Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls
übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden.
Material: Alle Leistungen sind einschl. dem
erforderlichen Material zu kalkulieren, es sei denn es ist im Ausschreibungstext
besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird. Alle
Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Gerüste: Das Hauptgerüst wird bauseits gestellt.
Hilfsgerüste, wie z.B. Bockgerüste oder ähnliche, werden vom Auftragnehmer
nach Erfordernis gestellt und werden nicht gesondert vergütet. Es
dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich
zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise
gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle
eine geprüfte statische Berechnung bzw. vollständige behördliche Zulassung
bereitzuhalten.
Auf die Sauberkeit der bauseits gestellten Gerüste ist
im besonderen zu achten.
Verzögerungen: Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu
Unterbrechungen, die der AG nicht zu vertreten hat, kann der AN für das
Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffende Löhne und Gehälter
keine Vergütung erhalten.
Zusatzarbeiten (a.o.): Zusätzlich im Leistungsverzeichnis nicht erfasste
Arbeiten sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch den AG auszuführen. Führt der AN die Arbeiten ohne
vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine
Vergütung. Stundenrapporte sind täglich dem AG vorzulegen.
Sonstiges: Alle erforderlichen Leistungen umfassen das
Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und
Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis
zur Verwendungsstelle.
Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C und sind unter Zugrundelegung der anerkannten
Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten (Anfahrt, Lager, Straßenverlauf, besonders unmittelbar vor dem Gebäude, etc.) zu informieren sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen.
Vorbemerkung
Allgemeine Hinweise Schäden und Mängel sind vor Beginn zu dokumentieren und dem AG zu melden
Alle Oberflächen sind staub-, schlier- und fleckenfrei zu reinigen.
Grobe Verschmutzungen (z.B. Farb-, Silikon-, Zementreste) sind fachgerecht zu entfernen.
Reinigungsmittel und -geräte werden vom AN gestellt.
Der Ablauf Reinigung der Einheiten / Treppenhäuser / Keller erfolgt nach Vorgabe der Bauleitung
Allgemeine Hinweise
01.01 Allgemeine Gebäudereinigung
01.01
Allgemeine Gebäudereinigung
01.02 Reinigung von 30 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit
01.02
Reinigung von 30 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit
01.03 Reinigung der Kellerabteile und der Tiefgarage
01.03
Reinigung der Kellerabteile und der Tiefgarage
01.04 Reinigung der Außenbereiche
01.04
Reinigung der Außenbereiche