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Qualitätsbeschreibung Qualitätsbeschreibung
Bei der Erstellung der elektrischen Anlagen sind
nachfolgende Vorschriften zu beachten.
Bestimmungen zur Errichtung von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V
DIN VDE 0100
Bestimmungen zur Errichtung von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen über 1 kV
DIN EN 61936-1 und DIN EN 50522 (alt VDE 0101)
Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen
DIN VDE 0105-100 und DIN EN 50110-1 2004 und DIN EN
50110-2 20010
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
DIN EN 50172 (alt VDE 0108)
Bestimmungen für Fernmeldeanlagen
DIN VDE 0800, DIN EN 50310, DIN EN 50174-2
Gefahrenmeldeanlagen
DIN VDE 0833 Teil 1 bis 4
Bestimmung für Kabelverteilsysteme für Ton- und
Fernsehsignale
DIN EN 50083 (alt VDE 0855)
Elektroakustische Notfallsysteme
DIN EN 60849 (alt VDE 0828)
Blitzschutzanlagen-Bestimmungen
DIN EN 50164, DIN EN 62305, DIN EN 62561 (alt VDE 0185)
VDEW Richtlinien
für das Einbetten von Fundamenterdern in
Gebäudefundamenten
TAB
des örtlichen EVUs in allen Teilen
Landesbauordnung
Vorschriften der zuständigen Feuerwehr
UVV, Unfallverhütungsvorschriften
EltBauverordnung, Richtlinien Betriebsräume für
elektrische Anlagen
Das Brandschutzgutachten in allen seinen Teilen
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen Richtlinie MLAR; neuester
Stand)
VDEW - Richtlinien
Energieerzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz des
EVUs,
Ausführung der Elektroinstallation
Der AN führt den Nachweis über die
Kurzschlussfestigkeit und Selektivität der Anlage.
Das für die Montage erforderliche Klein- und
Befestigungsmaterial, Hilfskonstruktionen,
Kabelschuhe, Klemmen, Korrosionsschutzmaßnahmen und
jeglicher Verschnitt sind im Leistungsumfang enthalten.
Kabel- und Leitungswege sind nur senkrecht und
waagerecht auszuführen. Die Installationszonen gem.
DIN 18015 sind einzuhalten.
Die gemäß DIN VDE 0800, DIN EN 50310 aufgeführten
Abstände zwischen Stark- und Schwachstromleitungen
sind einzuhalten.
Sämtliche Installationsarbeiten und Geräte sind zu
liefern und betriebsfertig zu montieren, einschl.
aller Nebenleistungen sowie erforderliche Bohr- und
Stemmarbeiten, Klein- und Befestigungsmaterial wie
Schellen, Dübel, Hohlschienen.
In nicht genutzte Leerrohre sind Zugdrähte einzuziehen
(außer bei der Installation in Beton).
Für alle Leistungen gelten die VDE-Vorschriften
neuester Fassung. Der grün-gelbe Leiter darf nur als
Schutzleiter Verwendung finden. Der Schutzleiter ist
in der gesamten Anlage getrennt mitzuführen.
Bei der Verlegung von Leitungen in offenen
Rohrleitungssystemen sind die Rohrdimensionen
entsprechend dieser Leitungen auszulegen und zu
montieren. Vor Einführung der Leitungen in Geräte oder
Abzweigdosen sind zwecks Zugentlastung Kabelschellen
zu verwenden.
Alle Leitungen, die durch mechanisches Einwirken
gefährdet sind, erhalten Schutzrohre. Freihängende
oder nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden
nicht abgenommen.
Alle Iso-Abzweig- und Schalterdosen sind sauber und
lotgerecht auf Putzstärke zu setzen, eine saubere
Montage und eine exakte Leitungsführung ist
selbstverständlich.
Sämtliche Abzweig-, Schalter- und Einbaudosen sind
gegen das Eindringen von Beton, Putz und Schmutz
abzusichern.
Schalter, Steckdosen- und Geräteeinbaudosen sind in
einheitlichem Fabrikat zu installieren. Auf Wunsch der
Bauleitung sind Muster vorzulegen.
Bei Klemmverbindungen innerhalb der Steckdosen sind
Schalterklemmdosen bzw. Geräte-Abzweigdosen zu
verwenden. Zusätzlich zu der Schraubenbefestigung
werden die Steckdosen grundsätzlich noch mit Krallen
befestigt.
Schalter- und Schukosteckdosen sind mit Abdeckplatten
zu versehen. Werden mehrere Schalter oder Steckdosen
über oder nebeneinander montiert, sind gemeinsame
Abdeckplatten zu verwenden.
Werden Rohre auf dem Rohrfußboden verlegt, sind sie
gegen Verschiebung mit Isolierstoffschellen zu
befestigen.
In Betonwänden sind spezielle Dosen und Leerrohre für
die entsprechende Bauweise zu verwenden.
Die Schutzart ist der entsprechenden Nutzung und
Raumart anzupassen. Für Anschlüsse von Geräten sind
Anschlussdosen zu verwenden.
Haupt- und Stromkreisleitungen für
Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN 50172 sind
feuerhemmend, nach DIN 4102, in F 30-Schottung bzw.
Kanälen zu verlegen. Trassen sind mit entsprechendem
Abstand bzw. abgeschottet zu verlegen.
Alle freien Leitungsenden müssen mit Lüsterklemmen und
Leitungsendschellen versehen sein.
Alle freien Leitungsenden für Fremdgewerke müssen
zugfest in Dosen enden.
Bei allen Deckenauslässen, bei denen
Beleuchtungskörper nicht fest montiert werden, sind
Deckenhaken mit Innengewinde vorzusehen.
Schlitz- und Stemmarbeiten, Kernbohrungen und
Durchbrüche
Jegliche Schlitz- und Stemmarbeiten, alle
erforderlichen Kernbohrungen bis 200 mm Durchmesser und
Durchbrüche bis 100x100 mm (soweit nicht bereits im
Fertigteil oder Unterzug enthalten) sind im
Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten.
Notwendige Nachweise des Schall-, Wärmeschutzes sowie
der Statik liegen im Aufgabenbereich des
Auftragnehmers.
Das Verwenden von Stegleitung ist untersagt.
Hohlwand- und Zwischendeckeninstallation
Kabel und Leitungen in Sammelhaltern (flammwidrig)
oder auf Kabelrinnen.
In Hohldecken installierte Leitungen sind
grundsätzlich wie auf Putz montierte Leitungen in
Bahnen zusammenzufassen. Anstelle der offenen
Rohrinstallation können hier OBO-Kabelklammern oder
Sammelhalterungen verwendet werden. Freihängende oder
nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden nicht
abgenommen. Der Schellenabstand im
Zwischendeckenbereich darf 0,5 m nicht überschreiten.
Die Kabel sind so zu verlegen, dass eine Massierung
überall dort ausgeschlossen wird, wo aufgrund von
behördlichen Auflagen die zulässigen Maximal-
Brandlasten überschritten werden könnten.
Die Installation in Hohl- oder Ständerwänden bzw.
hinter Wandverkleidungen ist grundsätzlich so
auszuführen, dass die geforderten Brandklassen oder
Schalldämmwerte durch das Einziehen von Kabeln oder
das Fräsen von Kreiszuschnitten für den Einbau von
Schalter- und Gerätedosen nicht aufgehoben wird.
Bei Leitungseinführungen in System-Trennwände mit
Rahmenkonstruktionen aus Metall sind sämtliche
Durchführungen durch die Tragprofile mit
Kantenschutzband zu sichern.
Alle Abzweigdosen und -kästen sind, auch unter
Berücksichtigung der Lage von Rohren und Kanälen
anderer Ausbau-Gewerke so anzuordnen, dass sie
jederzeit zugänglich sind.
Loses Verlegen von Kabeln und Leitungen auf den
Deckenkonstruktionen sowie das Befestigen der
Leitungen an vorhandene Trageisen und
Deckenaufhängungen ist unzulässig. Desgleichen ist die
Verlegung u.P. installierter Leitungen und Kabel
mittels Mauerhaken,
ungeschützten Stahlnägeln usw. sowie die
Leitungsführung in den Schächten der Heizung, Be- und
Entwässerungsanlage und der Regenfallrohre nicht
zulässig. Alle in Kabelkanälen oder auf Kabelbahnen
verlegte Leitungen sind einwandfrei zu fixieren.
Sämtliche Bohrungen im Zuge von Kabelwegen durch Beton-, Mauerwerk- oder sonstige Wände und Decken sind im
Pauschalpreis mit einzukalkulieren.
Auf-Putz-Installation
Kunststoffmantelleitung im Rohr, Kanal oder auf
Kabelrinnen verlegt.
Kabeltragsysteme
Das Verlegen der Kabel und Leitungen in den
Zwischendecken erfolgt mittels zugelassener
Sammelbefestigungssysteme (flammenwidrig) oder auf
Kabelrinnen feuerverzinkt. Für die Befestigung der
Kabelrinnen sind nur zugelassene Metalldübel zu
verwenden.
Das Verlegen der Kabel und Leitungen erfolgt auf
Kabelrinnen, in Installationkanälen, in
Installationsrohren. Generell sind nur zugelassene und
für den jeweiligen Anwendungsfall geeignete Systeme zu
verwenden.
Schwachstrom- und Starkstromtrassen sind mittels
Trennsteg zu trennen.
Die Kabeltrassen sind in Abhängigkeit mit den Gewerken
Heizung, Lüftung und Sanitär zu montieren.
Kabelkreuzungen der einzelnen Systeme sind mit
Kabelbrücken untereinander zu trennen.
Die Kabelrinnen, Kanäle und Rohre sind so zu
dimensionieren, dass eine ausreichende Belüftung der
Kabel- und Leitungszüge jederzeit gewährleistet ist.
Die Kabelrinnen müssen mit einer Platzreserve von 30 %
projektiert werden. Die Schichtdicke/Verzinkung erfolgt gemäß Spezifikation Korrosionsschutzkonzept "MGEN-RPS03_EC_FR910&MPA010/001".
Im Bereich von Steigeschächten werden die
Kabel und Leitungen mittels Kabelleitern mit C-Profil-
Schienen verlegt. Steige- und Hauptzuleitungen sind
bei der a.P.-Installation grundsätzlich mittels
Ankerschienen und Bügelschellen mit kippsicherer
Vierpunktaufhängung und Druckwanne zu befestigen
(Schellenabstand max 0,5 m).
Der Sprossenabstand beträgt max. 60 mm, wobei
geringere Abstände möglich sind. Die Aufhängung der
Kabelrinnen ist entweder mittels Wandauslegern oder
mit Hängestielen und daran angebaute Ausleger
vorzunehmen.
Verlegesysteme (Brüstungskanal)
Stark- und Schwachstromleitungen sind mittels
Kunststofftrennsteg getrennt voneinander zu verlegen.
Bei Verwendung von Stahlblechkanal ist dieser zu erden.
Für Ecken, Endstücke und Abzweige sind grundsätzlich
standardisierte Formstücke zu verwenden. Stoßstellen
sind mit Verbindern zu versehen.
Die Wand- und Deckendurchbrüche sind nach der
Kanalmontage aus Gründen des Schall- und/oder
Brandschutzes sorgfältig zu verschließen. Je nach
geforderter Brandschutzklasse ist bei Brandwänden
geeignetes Material nach DIN 4102 zu verwenden.
Durchlaufen die Kanäle verschiedene Brandabschnitte,
so sind bauaufsichtlich zugelassene Brandschottungen
anzuwenden. Eine Weiterleitung des Körperschalls wird
durch Unterbrechen des Verbundes (Stoßstelle mit
Luftspalt im Bereich der Wanddurchführung) erreicht.
Bei Durchdringungen von Raumtrennwänden ist der
Schallschutz mit dem systemgebundenen Material
herzustellen.
Verlegesysteme Rohre
Leerrohrleitungen erhalten Zugdrähte aus verzinktem
Stahldraht 1 mm Durchmesser.
Die nachfolgend aufgeführten Leerrohre sind nach Art
und Verwendung in Unter- oder Aufputz, in
Betonschalung, auf Rohbetondecke, in vermauerten oder
Leichtbauwände zu verlegen. Alle Leerrohrleitungen,
Abzweigdosen, Schalter- und Geräteeinbaudosen sind
gegen Eindringen von Beton, Putz und Schmutz
abzusichern. Es sind für die jeweilige Verlegeart
zugelassene Rohre zu verwenden.
Kunststoffpanzerrohre müssen der DIN 49016, Teil 2 entsprechen.
Bei der Kabelführung durch Wand- oder
Deckendurchbrüche sind diese aufzufächern, sofern
nicht Kanäle zur gemeinsamen Leitungsführung
Verwendung finden.
Brandschutz
Werden Einzelleitungen durch feuerbeständige Decken
bzw. Wände geführt, so ist der noch verbleibende
Querschnitt mit temperaturbeständigen, nicht
brennbaren Schottungen nach DIN 4102, F-90A zu
verschließen.
Bei der Durchführung von gebündelten Leitungen bzw.
Kabeltrassen sind besondere Maßnahmen zu ergreifen.
Schottungen sind so vorzunehmen, daß spätere
Erweiterungen sowie das Auswechseln ohne größeren
Aufwand leicht möglich ist.
Bei der Ausführung der Elektroinstallation sind die
behördlichen Auflagen, die einschlägigen Richtlinien
und die speziellen Angaben wie z.B. Brandabschnitte,
Brandwände und Fluchtwege zu beachten. Es sind nur
Brandschotts mit bauaufsichtlicher Zulassung
einzusetzen. Durchführungen von Kabel und Leitungen
haben bei Bündelung so zu erfolgen, daß jede(s)
Kabel/Leitung vollständig und in der gesamten Länge
von der Brandschutzmasse umgeben ist. Kabel und
Leitungen von Sicherheitsanlagen sind gemäß DIN EN
50172 und den Richtlinien des VdS bei Erfordernis in
dem geforderten Funktionserhalt zu führen. Dies
betrifft auch die Trassen und das
Befestigungsmaterial. Die Funktionserhaltsysteme sind
mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Grundsätzlich sind alle, unter dem entsprechenden
Titel der nachstehenden Leistungsbeschreibung
aufgezeigten Arbeiten vor deren Ausführung, mit der
zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. Die Kosten
für vorgenannte Maßnahmen und für die einwandfreie und
zulassungskonforme Herstellung von Schottungen müssen
alle systemgebundenen Bauteile und Materialien
enthalten. Dies ist bei der Ermittlung der jeweiligen
Einheitspreise zu berücksichtigen. Es sind nur
Materialien zulässig, die der DIN 4102 und mindestens
F 90 entsprechen und form-, alterungs- sowie
korrosionsbeständig sind. Die durch die Brandschottung
zu führenden Kabel und Leitungen sind so anzuordnen,
dass sie von Brandschutzmaterial umschlossen sind.
Öffnungsrestflächen sind rauchgasdicht zu verschließen.
Vom AN ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Brandschutzvorschriften eingehalten worden sind. Jede
Schottung ist mit dem entsprechenden
Zulassungsbescheid zu kennzeichnen. Kabel- und
Leitungstrassen dürfen nicht durch Brandabschnitte
geführt werden, sondern enden ca. 0,10 m vor dem Wand
bzw. Deckendurchbruch.
Für Brandschotte ist generell eine Dokumentation zu
erstellen (nummerieren, fotografieren, Dokumentierung
der Lage)
Liegen spezielle bauherrnspezifische Vorschriften zur
Herstellung von Brandschottungen vor, sind diese zu
verwenden.
Schutzmaßnahmen
Die Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung
sind gemäß DIN VDE 0100 und TAB-EVU vorzusehen.
Verteilungen
Verteilungen sind nach den letztgültigen VDE-
Bestimmungen und DIN-Normen auszuführen; die
Verteilungen sind in allseits geschlossener Ausführung
einschließlich Abdeckplatten vorzusehen. Die
Ausschnitte in den Abdeckplatten sind sauber und
gratfrei auszuführen.
Die einzubauenden Geräte sind so auf den Geräteträgern
zu befestigen, daß eine Auswechslung von vorne
jederzeit möglich ist.
Mehrere nebeneinander liegende Schaltgeräte gleicher
Phase sind mittels Sammelschienen zu verbinden.
Alle zum Einbau gelangenden Geräte müssen die VDE-
Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Die
Sicherungsautomaten sind grundsätzlich in schmaler
Bauform einzubauen.
Alle Stromkreise in der Verteilung sind über Klemmen
zu führen, einschließlich Null- und Schutzleiter-
Trennklemmen nach DIN 46 277.
Die Anzahl der Abgangsklemmen in der Verteilung ist
anhand der Einbauten und der erforderlichen
Steueradern vom AN selbst zu ermitteln.
Sämtliche Klemmleisten, Schaltgeräte usw. sind
dauerhaft, alterungsbeständig und gut leserlich zu
bezeichnen. Die Bezeichnungen müssen mit den
Schaltplänen identisch sein.
Die nachstehenden Verteilungen sind für jedes Netz
lichtbogenfest abzuschotten.
Alle Verteilungen sind komplett betriebsfertig mit
Verdrahtung sowie Anschluß aller Zu- und
Abgangsleitungen einschließlich systemgebundenem
Zubehör zu liefern und zu montieren. Es ist für jede
Ader jeweils eine Klemme zu verwenden. Abgeschottete
Teile sind voneinander abweichend farblich zu
kennzeichnen und gemäß VDE getrennt abzudecken.
Stark- und Schwachstrombereiche sind voneinander
abzuschotten.
Die Ausführung erfolgt mit einer abnehmbaren
Abdeckung, mit Rückwand, als Aufbau-Verteilung. Die an-
und abgehangenen Kabel werden in einem separaten
Anschlußraum auf Klemmleiste aufgelegt. Die
Verdrahtung der Einbaugeräte erfolgt mit flexibler
Verdrahtung bis auf die Klemmleiste.
Alle Verteilungen mit frontseitigen Türen sind
grundsätzlich mit Stangenverschluß und
Dreipunktverriegelung mit versenktem Schwenkhebelgriff
auszurüsten.
Befinden sich die Verteilungen in Räumen, die mit
einem Profilzylinder abgeschlossen sind, erhalten die
Verteilungen einen Doppelbartzylinder. Ist dies nicht
der Fall, werden die Profilhalbzylinder (Fabrikat des
Schließzylinder gemäß Angabe des Bauherrn) direkt in
die Veteilungen eingebaut.
Die maximale Türbreite soll 800 mm nicht
überschreiten. Mehrere Türen sind zweiflügelig
anzuordnen. Die gesamten Verteilungen sind einheitlich
(gleiches Fabrikat) komplett mit allem Systemzubehör
auszuführen.
Die erforderlichen Klemmen, Verdrahtungen, Klein- und
Montagematerialien sind in den Einheitspreisen der
Verteilung einzurechnen.
Bei Stromkreisen mit Schütz- und Stromstoß-Steuerung
ist der Strompfad der Schütze zusätzlich auf
Klemmleiste zu führen. Für Parallelanschlüsse sind zu
allen Abgängen Mehrfachklemmen (bis zu 5 Stück)
vorzusehen.
Die Teilung und die Platzeinheiten sind der Nutzung
der jeweiligen Einheit anzupassen.
Reserven von mindestens 30 % für Einbaugeräte sind
vorzusehen. Die geforderte Reserve muß verteilt in
allen Einbaufeldern zur Verfügung stehen.
Prüfung und Schutzmaßnahmen
Hierbei sind nachstehende Prüfvorgänge durchzuführen:
1. thermische Verlustleistung
Für die Verteilung sind thermische Verlustrechnungen
zu erstellen.Damit weist der AN nach, dass die
Verteilungen für den Dauerbetrieb geeignet sind und
welche Ausbaureserven bestehen.
2. Nullung:
Überprüfen des Nennstroms der Überstromschutzorgane,
der Schleifenwiderstände, der Kurzschlussströme,
Isolationswiderstände und der Erdungswiderstände
3. FI-Schutzschaltung:
Prüfen der Schutzgeräte durch Betätigen der Prüftaste,
Messung der Fehlerspannung bzw. des Fehlerstroms
(Auslösespannung und Auslösestrom), Isolationsmessung,
Erdungswiderstandsmessung (nach dem FI-Schutzschalter
darf kein Betriebsmittel seperat genullt sein, siehe
VDE 0100/Teil 510).
Richtwerte für Widerstands- und Isolationsmessungen
Potentialausgleichsleitungen maximal 2 Ohm
Leuchten mindestens 1 MOhm
Wärmegeräte mindestens 500 kOhm
Haushaltsgeräte mit Elektromotor mindestens 220 kOhm
Isolationswiderstand mindestens 1 kOhm je Volt
Betriebsspannung
ableitfähiger Fußboden mindestens 50 kOhm maximal 1
MOhm
Im 230/400V-Netz gilt für die Isolationswerte je
Stromkreis:
Außenleiter gegen Außenleiter mindestens 400 kOhm
Außenleiter gegen Mittelpunktsleiter mindestens 230
kOhm
Abgetrennter Mittelpunktsleiter gegen Erde mindestens
230 kOhm
Zu jedem gelieferten elektrischen Schaltgerät
(Elektroverteilungen, Sicherheitslichtgeräte usw) sind
die potentialfreien Schnittstellen gemäß DINEN ISO
16484, Blatt 2, herzustellen.
Soweit erforderlich, sind alle am Schaltgerät/
Schaltschrank angeschlossenen Sensoren
potentialfrei zu verdoppeln.
Für die endgültige Festlegung der genauen Anzahl und
der Standorte aller Meßpunkte für ZLT ist das
jeweilige Anlagenschema dem AG rechtzeitig
zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Zu allen
elektrischen Schaltgeräten/ Schaltschränken sind die
kompletten Stromlauf- und Klemmpläne vor Beginn der
Fertigung ebenfalls zur Abstimmung und Genehmigung
rechtzeitig, vollständig und geprüft vorzulegen.
Niederspannungsinstallation
Grundsätzlich ist die gesamte Installation nach den
Leitsätzen der DIN VDE 0100,und der DIN EN 50172
auszuführen. Dabei sind die Querschnitte der
Leitungen und Kabel so auszulegen, dass entsprechend
der auftretenden Belastungen dem maximal zulässigen
Spannungsabfall von 3 % sowie die DIN VDE 0100, Teil
520 (HD 60364-5-53), und der DIN 18015 Rechnung
getragen wird.
Die Ermittlung der Strombelastbarkeit sämtlicher
verwendeter Leitungen hat nach DIN VDE 0298 Teil 2,
die hiermit verbundene Zuordnung von Schutzorganen
nach DIN EN 60898-2 bzw. DIN VDE 0636 und DIN VDE 0100-
430, bei einer maximalen Umgebungstemperatur von 30° C
zu erfolgen.
Installationsmaterialien
Bei den auszuführenden Elektroinstallationsarbeiten
ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
- Leuchtenauslässe (nicht abgehängte
Deckenkonstruktion) sind mittels Gerätedosen mit
einschraubbarem Deckenhaken und Dosendeckel vorzusehen.
- Wandauslässe mit Anschlussdosen
- Schalterklemmdosen für Schukosteckdosenmontage
- Klemmstellen für die Beleuchtungsanlage sind in den
Deckendosen vorzusehen und wo dies nicht möglich ist,
sind Abzweigdosen bzw. Schalterklemmdosen vorzusehen
- Die Installationsgeräte haben den gültigen
Vorschriften DIN EN 60669 zu entsprechen und müssen
das VDE-oder GS-Zeichen tragen.
- Die Anschlussklemmen sind schraubenlos auszuführen.
Bei Leitungsdurchschleifung sind die Anschlussklemmen
als Verbindungsklemmen auszuführen.
- Schalter und Taster sind für 250V/10A AC auszulegen.
- Schutzkontaktsteckdosen sind für 250V/16A AC, 2-
polig, auszulegen.
Für die Installationsgeräte Unterputz sind folgende
Punkte einzukalkulieren:
- Montage einschließlich Material, Schalterdose und
Fräsarbeiten,
- Schalter- bzw. Gerätedosen dürfen nur
Kunststoffdosen mit Schraubbefestigung für Schalter
und Steckdosen verwendet werden.
Schalter-, Geräte- und Abzweigdosen sind nur mit
Zementmörtel einzusetzen. Alle Leerdosen und
Abzweigdosen sind mit entsprechenden Verschlussdeckel
zu versehen.
Das gesamte zu liefernde und zu montierende
Schaltermaterial ist als Flächenprogramm komplett,
einschließlich Abdeckplatten für Einzel- und/oder
Kombinationsanordnung, anzubieten.
Die Montage der Steckdosen erfolgt zusätzlich mit
Schrauben-Krallenbefestigung
Für die Installationsgeräte Aufputz sind folgende
Punkte einzukalkulieren:
Montage einschließlich Befestigungsmaterial und
Kleinteile, sowie aller notwendigen Hilfsmaterialien
und Zubehör. Alle Installationsgeräte sind als FR-
Installationsgeräte auszuführen.
Für die Installationsgeräte im Brüstungskanal sind
folgende Punkte einzukalkulieren:
- Geräteeinbaudosen, Ausführung mit Zugentlastung für
Leitungseinführungen und Geräteträgerschiene,
- Schraubbefestigung für Geräteeinsätze,
- anteilige Kanalabdeckung mit Ausschnitt für den
Geräteeinbau in die Kanalabdeckung, Größe des
Ausschnittes ist so ausgeführt, dass die Steckdosen
und Geräteabdeckungen über den Ausschnitt übergreifen
und diesen vollständig abdecken.
- Sowohl diese Geräteeinbaudosen, als auch alle
Befestigungsmaterialien, Kleinteile und alle
notwendigen Hilfsmaterialien, sowie Abdeckrahmen (bis
3-fach Kombination) für Kanalinstallation, Zubehör und
betriebsfertiger Anschluss.
Für Installationsgeräte in Hohlwänden sind folgende
Punkte einzukalkulieren:
- Hohlwanddosen mit Zugentlastung und mit einer
Feuerbeständigkeit bis 850 Grad.
- Die beidseitige Montage von Installationsgeräten in
Hohlwände/Ständerwände ist zu vermeiden. - Werden
Installationsgeräte in Brandwände installiert, so ist
die Schalterdose mit Spezialmörtel (F90) zu
verkleiden, so das die F90-Brandschottung wieder
hergestellt wird.
Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Absprachen und Koordinierungen
Enthalten sind alle für die Erzielung der
termingerechten Erstellung des Bauwerkes
erforderlichen Absprachen mit den Behörden, der
Feuerwehr, dem Brandschutz, den Medien und den am Bau
beteiligten Gewerken, dem Bauherrn und den
Fachbauleitungen.
Montageunterlagen
Vom AN sind rechtzeitig vollständig und geprüft vor
Montagebeginn (mindestens 14 Tage vorher) die
Montageunterlagen anzufertigen und auszuhändigen,
sodaß der AG in angemessener Zeit eine Prüfung dieser
Unterlagen vornehmen kann.
Zu den im Auftrag enthaltenen Montageunterlagen
gehören:
1. Montage- und Einbauzeichnungen,
2. Installations- und Übersichtspläne auch von nicht
in der Ausführungsplanung dargestellten Einzelanlagen,
3. Dreipoliger Stromlaufpläne, Aufbaupläne,
Gerätelisten, Herstellerbescheinigungen,
Datenpunktlisten, Datenblätter, thermische
Verlustrechnung, Berechnungen, Schemata
4. Anpassung und Vervollständigung von Berechnungen
für Planungsdetails, die nach dem Abschluss der
Ausführungsplanung geändert werden.
Diese Aufstellung präzisiert sich durch
Ausführungsvorschriften des Bauherrn, wenn diese
vorhanden sind.
Die Unterlagen sind entsprechnd den gültigen Normen
der Technik auszuführen und vor Aufnahme der Werkstatt-
bzw. Montagearbeiten dem AG unaufgefordert
in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und genehmigen zu
lassen.
Die Zeichnungen und Listen sind immer auf dem jeweils
letzten Stand der Architektenpläne und den
gewerkespezifischen Detailklärungen zu halten.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind, wenn sie noch
nicht separat als Position angefragt werden, mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Es wird ausschließlich nach freigegebenen Montagepläne
gearbeitet.
Mit Erstellung der Montagepläne übernimmt der AN die
Haftung für eventuelle Planungslücken. Nachforderungen
aus nachträglichen Planungspräzisierungen sind
ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich angewiesen
wurden (genehmigte Nachträge).
Sachverständigenabnahmen
Die Sachverständigenabnahme müssen vollständig und
mangelfrei am Übergabetag für nachfolgende Anlagen
(nur die Zutreffenden) sein:
- Elektrotechnische Anlagen
- Blitzschutz- und Erdungsanlage
- Sicherheitsbeleuchtung
- Brandmeldeanlage
- Alarmierungsanlage (Leitungsnetz)
- Netzersatzaggregate
- Entrauchung (Funktion der Ansteuerung gemäß
Brandschutzgutachten und Baugenehmigung)
- Feuerwehrfunk
Alle Kosten für eventuelle weitere Abnahmen hat der AN
zu tragen.
Beleuchtungsmessung
Für das gesamte Bauvorhaben (einschließlich
Aussenanlagen) ist die Beleuchtungsstärke aufzunehmen
und per Protokoll festzuhalten. Desweiteren sind die
Messpunkte und Messergebnisse in Plänen festzuhalten.
Am Tag der Übergabe sind die Messdaten 2-fach
vorzulegen.
Ausführungspläne
Die Ausführungspläne werden vom Auftraggeber als pdf-
Dokument und DWG-Format übergeben und sind durch den
Auftragnehmer selbstständig in der benötigten
Stückzahl und Qualität auszuplotten. Vom AG werden
keine Pläne in Papierform übergeben.
Revisionsunterlagen
Die nachfolgend aufgeführte Aufstellung der
Revisonsunterlagen präzisiert sich durch Vorgaben des
Bauherrn, wenn diese vorhanden sind und diesem LV
beiliegen.
Zu den Leistungen gehört die Überarbeitung und
eventuelle Neuerstellung von Ausführungszeichnungen,
Strangschemen, Kabelplänen und Verteilerzeichnungen.
Bei Übergabe der Anlage an den Bauherren sind
vollständige Unterlagen von den Elektroanlagen
abzugeben:
Die Revisionszeichnungen sind 3-fach in Ordner
gebunden und 2-fach auf CD mit :
- Inhaltsverzeichnis
- Fachbauleiterbescheinigungen
- Errichterbescheinigungen
- Sachverständigen-Abnahmeberichte mit Dokumentation
der Mängelbeseitigung
- Prüf- und Meßprotokolle
- Selektivitätsnachweise
- abschließende thermische Verlustrechnungen aller
Verteilungen,
- Dokumentation Sicherheitsbeleuchtung,
- Installationszeichnungen
- Verteilerpläne
- Innenschaltbilder
- Strangschemata mit Haupt- und Unterzählern und deren
Zählernummern
- Stromlauf- und Wirkschaltpläne
- Bedienungsanleitungen
- Ersatzteilelisten
- Prüfübersichten und Wartungspläne
- Brandschutzdokumentation mit Fotodokumentation,
Nummerierung und Lageplan,
- Software-/Programmierung des EIB oder LCN und für
Sicherheitslichtgeräte
Kennzeichnung elektrischer Betriebsräume
Alle elektrischen Betriebsräume bzw. Aufstellflächen
sind gemäß VDE und UVV zu kennzeichnen. Dies erfolgt
mittels unverlierbarer Klebeschilder bzw.
Prägeschilder.
Bauzeit
Da die Bausumme voraussichtlich nicht für eine
dauerhafte Besetzung der Baustelle ausreichend ist,
ist eine periodische Baustellenbesetzung
einzukalkulieren.
Für wiederholte Baustelleneinrichtungen, zusätzliche
An- und Abfahrten und Wartezeiten können keine
zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden.
Qualitätsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 KG 440 / 450 - Elektrotechnik
02
KG 440 / 450 - Elektrotechnik
02.01 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
02.01
444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
02.02 445 - Beleuchtungsanlagen
02.02
445 - Beleuchtungsanlagen
02.04 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.04
456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.05 490 - Elektrotechnik, sonstiges
02.05
490 - Elektrotechnik, sonstiges
04 Netzwerkschrank
04
Netzwerkschrank
04.01 Netzwerkschrank
04.01
Netzwerkschrank