Stahlbau / Schlosserarbeiten
Mayen_Tecnokarton_Aufstockung
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Individualvereinbarung Diese Ständigen Vertragsbestimmungen dienen als Grundla ge für den Vertrag im Falle der Beauftragung. Sofern diese Vertragsbedingungen Einfluss auf die Kalku lation haben, ist dies vom Bieter bei der Angebotserste llung zu berücksichtigen. Im Falle der Beauftragung dient als Grundlage folgender Bauvertrag unter Einbeziehung der Allgemeinen Vertrags bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/ B, in der derzeit gültigen Fassung). Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht and ers angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) versteht sich als BHM- Standard in der Fassung 07.03.2023. Herausgeber: BHM INGENIEURE
Individualvereinbarung
Abkürzungsverzeichnis AZ ... Aufzahlung / Zuschlag AG ... Auftraggeber AN ... Auftragnehmer BE ... Baustelleneinrichtung EHP ... Einheitspreis GP ... Grundposition ZT ... Ziviltechniker
Abkürzungsverzeichnis
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31 Stahlbau- und Schlosserarbeiten
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Stahlbau- und Schlosserarbeiten
Ständige Vorbemerkungen 1. Qualitätsanforderungen Die Arbeiten werden in einer für die Fertigung der Kons truktionsteile, sowohl größenmäßig als auch von der Kra n-, der Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung entspr echenden Betriebsstätte ausgeführt. Die Schweißbefähigu ng wird gemäß ÖNORM M 7812 Beiblatt 1 / DIN EN ISO 1090 durch ein attestiertes Prüfbuch nachgewiesen. 2. Werkstoff Wenn nicht anders angegeben, ist für alle Positionen St ahl S235JR gemäß DIN (ÖNORM) EN 10025 einkalkuliert. Die Verwendung ande rer Werkstoffe für alle oder für einzelne Positionen wi rd durch Aufzahlungspositionen bestimmt und abgerechnet . Schweißgründe und Ankerplatten müssen aus dopplungsfrei em Stahl hergestellt sein. Für die Abrechnung ist es un erheblich, ob es sich um warmgewalzte oder kaltgewalzte Profile handelt. 3. Ausführungsklassen gemäß DIN (ÖNORM) EN 1090-2 - für sämtliche Stahlkonstruktionen mind. EXC 2 - für Kranbahnen EXC 3 4. Maßtoleranzen Die der statischen Berechnungsnorm zugeordneten Geradhe its- und Ebenheitstoleranzen werden mindestens eingehal ten. Die Maßtoleranzen für die Bauwerksabmessungen eine rseits und Bauteilabmessungen andererseits werden gemäß den technischen Anforderungen der Spezifikation des Pr ojektes eingehalten. Wenn nicht anders angegeben, werde n die Toleranzklasse c gemäß ÖNORM EN 22768-1, beziehun gsweise Toleranzklasse B gemäß DIN EN ISO 13920 für Sch weißkonstruktionen eingehalten. 5. Oberflächenschutz Sämtliche Kosten für die in den einzelnen Positionen ge forderte Oberflächenbehandlung sind in den Einheitsprei sen enthalten. 6. Korrosionsschutz Das Beschichtungssystem F (Feuerverzinkt - genaue Defin ition siehe unten) ist generell auf alle Bauteile anzuw enden, wenn in den Positionen nichts anderes angegeben wird. 6.1. Korrosivitätskategorie (DIN EN ISO 12944-5) C1
Ständige Vorbemerkungen
31.01 Baustelleneinrichtung und Sonderkosten B
31.01
Baustelleneinrichtung und Sonderkosten B
31.03 Stahlsäulen- und Stahlträger sowie Unter
31.03
Stahlsäulen- und Stahlträger sowie Unter
31.15 Treppenturm, Plattformen, Laufstege
31.15
Treppenturm, Plattformen, Laufstege
31.25 Anfahrschutz/Ortsfeste Leitern
31.25
Anfahrschutz/Ortsfeste Leitern
31.30 Zusätzliche Leistungen Stahlbau und Schl
31.30
Zusätzliche Leistungen Stahlbau und Schl
43 Stahltüren und Tore
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Stahltüren und Tore
1. Baustelleneinrichtung In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten für die ent sprechende Baustelleneinrichtung und den über die gesam te Baudauer notwendigen Baustellenbetrieb einzurechnen. Dies beinhaltet insbesondere auch das Einrichten, Vorha lten, Umsetzen und Räumen von geeigneten Geräten, Hebeg eräten und Hilfsgeräten sowie Gerüstungen zur Ausführun g über die Dauer der Arbeiten. Mehrmalige Anreise und Unterbrechungen werden nicht ges ondert vergütet. 2. Türsysteme (Elemente) Türsysteme als Elemente für einen beweglichen Raumabsch luss, die aus einem glatten Stahltürblatt, Stahlzarge, Dichtungsprofilen zwischen Türblatt und Zarge, Bändern und Schloss bestehen. Baubeschläge (Zylinder, Drücker und dergleichen) und we itere Ausstattungen sind in eigenen Positionen erfasst. Die beschriebenen Eigenschaften gelten für das ganze Tü rsystem (Element), auch wenn dieses in Teilen und zu ve rschiedenen Zeitpunkten auf die Baustelle geliefert und dort versetzt oder montiert wird. Das jeweilige Türsystem weist etwaige in Gesetzen, Vero rdnungen oder Normen festgelegte Kennzeichnungen auf. 3. Nur liefern Wenn nicht anders angegeben, ist in den Einheitspreis v on Werkstücken, die nur geliefert und von anderen Profe ssionisten versetzt werden sollen, folgendes einkalkuli ert: Das Anliefern auf die Baustelle, das Abladen und das sa chgemäße Lagern höchstens ein Geschoß über oder unter d er Zulieferungsebene, nach den Anweisungen des Auftragg ebers, nicht aber das Vertragen zu den einzelnen Einbau stellen. 4. Montieren Als montieren gilt in diesem Leistungsverzeichnis das E inbauen von Bauteilen in vorbereitete Auslässen inkl. a ller notwendigen Behelfe (Gerüstungen, Kräne etc.), Boh rarbeiten und Befestigungsmittel. Wenn nicht anders ang egeben sind alle Positionen als Liefern und Montieren a nzubieten. 5. Arbeitsdurchführung Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Systemskizzen enthalten Angaben über die Größe, Elementaufteilung und die etwaige Öffnungsart und dienen als Grundlage für d ie Kalkulation. Soweit in den Positionsbeschreibungen k eine Angaben über die Profile gemacht werden, wird die Dimensionierung vom Auftragnehmer vorgenommen. Etwaige Angaben des Auftraggebers über Schall- oder Wärmeschutz werden dabei eingehalten. Nach dem Zuschlag (Auftragserteilung) werden Konstrukti onszeichnungen zu wesentlichen Details (z.B. Profilschn itte, Übergänge, Anschlüsse zum Baukörper) ohne gesonde rte Vergütung ausgearbeitet. Vor Beginn der Arbeiten we rden dem Auftraggeber Zeichnungen zur Freigabe vorgeleg t. Erst danach wird mit der Erzeugung begonnen. 6. Elektroanschlüsse Sind für die betriebsbereite Herstellung einer Leistung Arbeiten aus anderen Gewerken erforderlich, so werden diese vom Auftragnehmer veranlasst und durch eine Fachf irma durchgeführt. Wenn nicht anders angegeben, sind die Kosten in die Ein heitspreise einkalkuliert. 7. Bauteil, Freigabe Die gelieferten Bauteile werden erst montiert, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. 8. Unzugängliche Stahlteile Nicht verzinkte Stahlteile, die nach dem Versetzen nich t mehr zugänglich sind, werden zweimal mit Korrosionssc hutz-Grundbeschichtung verschiedener Färbung ausgestatt et. 9. Falzausbildungen Abdichtungsfalze müssen immer in einer Ebene liegen. Entwässerungsschlitze an der Außenseite sind mit Kunsts toffabdeckungen versehen, um Geräusche oder Rückstau de s Wassers durch Wind zu vermeiden. 10. Glashalteleisten, Verglasung Wenn nicht ausdrücklich beschrieben, werden keine Konst ruktionen mit Verglasungen mit offener Kittfase hergest ellt. Halteleisten werden einschließlich der Befestigun gsmittel mitgeliefert. Der Befestigungsabstand bei Glas halteleisten aller Art darf 50 cm nicht überschreiten, der Eckabstand muß 5 bis 10 cm sein. Wenn nicht anders angegeben, werden Rahmenprofile verwe ndet, die für eine Verglasung bis zu einer Gesamtdicke von 26mm geeignet sind. 11. Befestigungsabstände Bei Fenster-, Tür-, Portalkonstruktionen und dergleiche n darf der Abstand der Befestigungen ohne statischen Na chweis 80 cm nicht überschreiten, die Entfernungen von den Ecken dürfen höchstens 20 cm betragen. Schußbolzenm ontage wird ohne ausdrücklicher Zustimmung durch den Au ftraggeber nicht durchgeführt. 12. Befestigungsmittel im Freien Befestigungs- und Verbindungsmittel im Freien werden, w enn nicht anders angegeben, verzinkt geliefert. 13. Thermische Trennung, Dämmstege Bei wärmegedämmten Konstruktionen werden nur solche Pro file verwendet, bei denen die Innen- und Außenschale du rch Dämmstege durchgehend kraft- und formschlüssig mite inander verbunden sind. 14. Dehnfugen Temperaturbedingte Längenänderungen müssen in allen Ebe nen in den Anschlüssen und Stößen geräuschfrei aufgenom men werden. Auftretende Reibungskräfte werden durch Zwi schenlagen, z.B. aus Kunststoff, gemindert. 15. Zargen mit Pratzen Wenn nicht anders angegeben, sind alle Zargen mit feuer verzinkten Mauerpratzen ausgestattet. 16. Provisorischer Oberflächenschutz Bei provisorischem Oberflächenschutz werden nur solche Stoffe verwendet, welche geschützte Teile nicht angreif en (Schutzfolie, Klebefolien). Alle Schutzmaßnahmen der fertigen Elemente sind die Einheitspreise einzurechnen . 17. Dichtungsprofile Es werden nur Dichtungsprofile aus elastomeren Stoffen APTK (Qualität entspricht der Standard-Spezifikation de r entsprechenden DIN Normen, bzw. den länderspezifisch gültigen Normen) oder Gleichwertigem verwendet. 18. Dichtstoffe Es werden Dichtstoffe verwendet, die mit den angrenzend en Stoffen (auch Beschichtungen) verträglich sind. Nur wenn dies ausdrücklich verlangt wird, werden Dichtstoff e gewählt, die überstreichbar sind. Die Dimensionierung der Fugen erfolgt nach DIN 18540. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien des Dichtstoffherstellers werd en eingehalten. 19. Einbauarbeiten, Montage Wenn nicht anders angegeben, erfolgt der Einbau der Bau teile nach vorhandenem Waagriß und Achsenriß sowie sons tigen Angaben des Auftraggebers, jedoch ohne Mauer- und Verputzarbeiten. Rahmenstöcke werden mit Pratzen oder Schrauben und Dübe ln im Abstand von höchstens 60 cm, Eckabstand höchstens 15 cm, im Baukörper befestigt. 20. Abdichtung der Anschlußfugen Die Abdichtung zwischen Blindstock und Rahmenstock sowi e zwischen Blindstock oder Rahmenstock und Baukörper ob liegt dem Auftragnehmer und wird nicht gesondert vergüt et. 21. Verglasung Türen und Tore mit Glaslichten werden einschließlich Ve rglasung, etwaigen Dichtungsprofilen und Glashalteleist en für Trockenverglasung geliefert. 22. Zargen, Türblätter Wenn nicht anders angegeben, werden alle Zargen ohne Un terschied, ob für stumpfe oder gefälzte Türblätter, mit Dichtungsnut und Dichtung, gerichtet für zwei Bänder j e Türblatt, bei einflügeligen Türen in einer Links-Rech ts-Ausführung, angeboten. Vor der Erzeugung oder Lieferung der Zargen oder Stöcke wird vom Auftragnehmer die endgültige Anzahl, Größe un d Art (für stumpfe oder gefalzte Türblätter) erkundet u nd dem Auftraggeber zur Bestätigung vorgelegt. Dasselbe gilt auch für die Türblätter und ihre Aufgehrichtung. Bei Zargen für zweiflügelige Türen wird darauf geachtet , dass die Lage der oberen Abdeckung der Riegelöffnung der tatsächlichen Stehflügelbreite entspricht. Das Bohren der Schließöffnungen obliegt dem Auftragnehm er, der die Türblätter einhängt und gangbar macht. Innentüren werden ohne unteren Anschlag ausgeführt. 23. Brandschutztüren Feuerhemmende und feuerbeständige Türen sind entweder n ormgekennzeichnet oder die Tauglichkeit wird durch Prüf zeugnisse belegt. 24. Prüfpflicht vor der Montage Vor der Montage von Türblättern prüft der Auftragnehmer , ob die Zarge richtig versetzt ist, bei Türsystemen mi t Feuerschutz zusätzlich, ob die vom Hersteller beigege bene Einbauanleitung eingehalten wurde. Dabei wird auch auf die Erfordernisse der umgebenden Wandkonstruktion geachtet. Auf etwaige offensichtliche Mängel an der Zar ge oder den umschließenden Bauteilen wird der Auftragge ber vor Ausführung der Montage nachweislich hingewiesen . 25. Zulagen Sämtliche Zulagen auf die Positionen Stahltüren gelten ohne Unterschied ob für Außentüren oder Innentüren. 26. Türliste Der Auftragnehmer hat die von BHM erstellte und vom Auf traggeber beigestellte Türliste vor der Bestellung bzw. Lieferung der Türen verantwortlich zu überprüfen und g egebenenfalls fortzuschreiben. 27. Endreinigung Vor der Abnahme sind alle Türblätter, Zargen und Beschl äge einer Endreinigung zu unterziehen. Die daraus entst ehenden Kosten sind im Einheitspreis enthalten. 28. Einzukalkulierende Maßungenauigkeit Die Baurichtmaße sind mit einer Ungenauigkeit von +-5cm zu kalkulieren. Änderungen der angegebenen Abmessungen in diesem Toleranzbereich sind in die Einheitspreise e inzukalkulieren.
1. Baustelleneinrichtung
43.01 Stahltüren außen (A)
43.01
Stahltüren außen (A)
43.05 Stahltüren innen (I)
43.05
Stahltüren innen (I)
43.10 Sonderausstattung von Stahltüren
43.10
Sonderausstattung von Stahltüren