To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
Objektbeschreibung Objektbeschreibung
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
Projektadresse: Max-Eichholz-Ring 22 a-22 b,
21031 Hamburg
Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen auf insgesamt fünf Baufeldern in Hamburg-Lohbrügge mehrere Wohngebäude zwischen Bestandsbaukörpern errichtet werden.
Lageplan mit fünf Baufeldern und Bestandsgebäuden
Baufeld 3
In diesem Leistungsverzeichnis handelt es sich ausschließlich um den Neubau von zwei 4-geschossigen Mehrfamilienhäusern in massiver Bauweise mit Flachdach ohne Keller, die auf dem Baufeld 3 gebaut werden.
Das Baufeld 3 befindet sich rückwärtig der Bestandsgebäude am Max-Eichholz-Ring , es wird derzeit als Rasenfläche genutzt. Die Baumfällung erfolg bauseits.
Objektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche zu erbringende Leistung sind unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Abnahme aktullen "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", der VOB/B und VOB/C sowie der leistungsbezogenen Fachrichtlinien und Normen zu erbringen, in der jeweils gültigen Fassung. Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie die Landesbauordnung ist zu beachten.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige Arbeit, sofern es im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben ist, d.h. Wand- und Deckenanschlüsse, Fugen, veränderliche Abhängehöhen in den einzelnen Räumen, Zuschläge für Ecken usw. sind in den Flächenpositionen mit zu berücksichtigen. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren. Zusätzlich ausgewiesen sind Abweichungen und Zusatzleistungen, die eine gesonderte Position erfordern.
3. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGeKo-Planung ist zu achten.
4. Sämtliche Bauschutt- und Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des AN über und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Anfallende Kippgebühren und evtl. erforderliche Analysen auf die Unbedenklichkeit des einzulagernden Bauschutts gehen zu Lasten des AN und sind in die Angebotspreise einzurechnen. Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich die Positionen auf alle Geschosse aller Baukörper.
5. Der AN hat die örtlichen Gegebenheiten des Geländes und der Gebäude vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Nachträgliche Mehrkostenforderungen, die aus der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet sind werden nicht akzeptiert.
6. Durch Arbeiten des AN entstehende Sicherheitsrisiken, wie z.B. Öffnungen in Fußböden und Wänden oder Absturzkanten, die zu einer Gefährdung von Personen führen können, sind nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu sichern. Die Sicherungen sind für die Dauer der Arbeiten, einschl. der anderen Unternehmer, vorzuhalten und auf Anordnung durch die Bauleitung wieder zu entfernen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
7. Für die Abrechnung des Verbrauchs (Bauwasser, Baustrom und sanitäre Einrichtungen) fällt 1% der Netto Abrechnungssumme an.
Allgemeine Vorbemerkungen
TS Technische Spezifikationen, Erdarbeiten TS Technische Spezifikationen, Erdarbeiten
Der AN ist für die Einhaltung der Maße lt. Zeichnungen allein
verantwortlich.
Die jeweiligen Arbeiten sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Insbesondere ist zur Ausführung der Erdarbeiten "Geotechnischer Bericht" vom 21.01.25, aufgestellt durch das Ingenieurbüro für Geotechnik "Dipl. - Ing. Rainer J. PINGEL - Ingeniuergesellschaft mbH", siehe Anlagen zum Leistungsverzeichnis.
Rechtzeitig vor der Ausführung der Erdarbeiten ist das Baufeld durch den AN abzunehmen.
1. DIN - Vorschriften und sonstige Regelwerke
Alle einschlägigen DIN- Normen und Richtlinien, Verordnungen sind bei der Ausführung zu beachten.
Hält der AN flachere Böschungen aus den vorgenannten Gründen für notwendig, so hat er dies gemäß VOB/ B § 4 Nr. 3 anzuzeigen und entsprechend den Erfordernissen auszuführen.
2. Baufeld
Das Baufeld bildet eine fast ebene Grundfläche im Bestand.
Die Baufläche liegt auf Absoluthöhen zwischen etwa +21,50 m NHN (Haus Nordwest) und +19,50 mNHN (Haus Südost).
3. Stau- und Grundwasser
Grundwasserspiegel: +13,0 mNHN, entprechend ca. 12 m unter GOK,
Mit Stau- und Sickerwässer, die sich über geringdurchlässigen, bindigen Geschiebeböden aufstauen, ist zu rechnen.
Aufgrund der derzeitigen Geländetopografie ist von einem linear von Nordwest nach Südost anfallenden Benmessungsstauwasserstand, jedoch maximal bis Geländeoberkante auszugehen.
Im Zuge der erdbaulichen Vorbereitungen (Bodenaustausch) oder der Herstellung von tieferen Gräben/Gruben wird es niederschlagsabhängig erforderlich die anstehenden Stauwässer mittels Bauhilfsdränagen und Pumpenschächten zu fassen und abzuleiten. Sowohl die Fassung als auch die Einleitung sind anzeige- bzw. genemigungspflichtig und frühzeitig vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden zu beantragen bzw. anzuzeigen.
4. Bodenverhältnisse
Oberboden: sandig, teils humos, teils bindig
Unterlagernd: Geschiebelehm, steifplastisch;
Die aufgefüllten Böden werden mit einer Schichtmächtigkeit von 2,0 m bis max. 2,70 m eingemessen.
5. Ergebnis der Schadstoffuntersuchung
Wird nachgereicht.
6. Bodenverbesserung
Sowohl die aufegfüllten Böden als auch insbesondere die erkundenten organischen Weichschichten aus Torf wurden als geringtragfähig und setzungsempfindlich zu bewertet. Hier kommt eine Bodenverbseerung im CMC-Verfahren zur Ausführung. Achtung: Im CMC-Verfahren werden ca. 206 Bohrungen mit einer Tiefe von 12,50m ausgeführt.
Diese Bereiche sind auf dem Baufeld permanent zu beaufsichtigen.
Schutzmaßnahme: Die Bohrungsbereiche sind durch Bauzäune separat zu sichern.
Die Böschungen der Baugrube sind unter einem Neigungswinkel von 45° auszuführen. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsraum von 1,50m zwischen der Böschung und dem Bauwerk.
Die Witterungsverhältnisse sind bei der Durchführung der Erdarbeiten zu berücksichtigen.
Schutzmaßnahmen, z. B. Abdecken der Sohle/ sind nach Erfordernis vorzusehen.
7. Eignung der gelieferten Stoffe
Die Eignung und Unbedenklichkeit der vom Auftragnehmer gelieferten Stoffe ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Alle zum Einbau vorgesehenen Erdstoffe sind vor ihrem Einbau einer Eignungsprüfung zu unterziehen bzw. müssen umweltverträglich sein. Entsprechende Nachweise müssen durch den AN vorgelegt werden.
8. Kampfmitteluntersuchung
Das Ergebnis wird nachgereicht.
9. Leitungen, Kabel, Kanäle
Der AN hat sich vor der Durchführung der Erdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen.
10. Absteckung
Zur Absteckung der Baugrube, wenn nicht anders beschrieben, ist das vom AG zum beauftragenden Vermessungsbüro zu verständigen. Die Bauleitung ist hierüber rechtzeitig, min. 1 Woche vor der Ausführung, zu informieren.
TS Technische Spezifikationen, Erdarbeiten
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
HAUS 3A & 3B HAUS 3A & 3B
HAUS 3A & 3B
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.03 Grundleitungen im Gebäude
01.03
Grundleitungen im Gebäude
01.04 Durchführungen und Einbauteile
01.04
Durchführungen und Einbauteile
HAUS 3A & 3B HAUS 3A & 3B
HAUS 3A & 3B
01.05 Sonstiges
01.05
Sonstiges
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.