Abbrucharbeiten
Max Dohrn Labs, Berlin - Ausbau
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Projektdaten Projektdaten Projekt: Max Dohrn Labs - Teilsanierung Gebäude A3 Bauteil: Flurbereiche (ausgenommen Treppenhäuser und Aufzugsvorräume) Ausführungsbereiche: Erdgeschoss sowie 1. bis 6. Obergeschoss Leistung: Rückbau vorhandener Abhangdecken einschließlich schadstoffbezogener Schutzmaßnahmen, Provisorien, Entsorgung, Reinigung und Übergabe Mengenansatz: ca. 3.303,38 m² Rückbaufläche Abhangdecken Grundlage sind die Rückbaupläne A3-GR-20 bis A3-GR-22 vom 22.06.2026 mit Kennzeichnung "Rückbauplan Flurdecken". Die Pläne enthalten die Geschosse EG sowie 1. bis 6. OG. Die vorliegende Kostenermittlung weist einen rechnerischen Mengenansatz von ca. 3.303,38 m² Rückbaufläche Abhangdecken aus. Sämtliche Maße und Mengen sind vor Ausführung am Bau zu prüfen. Abrechnung nach tatsächlich ausgeführtem Aufmaß
Projektdaten
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Die Arbeiten erfolgen in einem bestehenden und während der Bauzeit weiterhin genutzten Bürogebäude. Die angrenzenden Nutzungen, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Zugänge sowie Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Ausführungszeit soweit wie möglich funktionsfähig, sicher begehbar und verkehrssicher zu halten. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen des laufenden Gebäudebetriebs auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Die Ausführung hat abschnittsweise, geschossweise beziehungsweise bauabschnittsweise nach Vorgabe der Bauleitung zu erfolgen. Arbeitsbereiche sind rechtzeitig abzustimmen, eindeutig abzugrenzen, zu kennzeichnen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Materiallagerung, Zwischenlagerung von Rückbaumaterialien und Baustellenlogistik dürfen den Gebäudebetrieb, die Rettungswege, Aufzüge, Treppenhäuser und notwendigen Verkehrsflächen nicht unzulässig einschränken. Rückbaumaterialien sind unverzüglich aus den Arbeitsbereichen zu entfernen beziehungsweise in dafür vorgesehenen, gesicherten Bereichen zwischenzulagern. Staub-, Faser- und Schmutzverschleppungen in angrenzende Nutzungsbereiche sind durch geeignete Abschottungen, Schleusen, Abdeckungen, Reinigungsmaßnahmen und geschlossene Transportverpackungen zu verhindern. Türen, Öffnungen, Fugen, Spalten und sonstige Verbindungen zu angrenzenden Räumen sind vor Beginn staubdicht zu sichern und während der Arbeiten regelmäßig zu kontrollieren. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen, die zur sicheren Ausführung im laufenden Betrieb erforderlich sind, in seine Einheitspreise einzurechnen, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. Erforderliche kurzfristige Sperrungen, lärmintensive Arbeiten oder Arbeiten mit erhöhter Staub- beziehungsweise Faserfreisetzung sind der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen und dürfen nur nach Freigabe ausgeführt werden. Nach Abschluss eines Bauabschnitts sind die betroffenen Bereiche zu reinigen, auf Verkehrssicherheit zu prüfen und erst nach Freigabe durch die Bauleitung wieder zur Nutzung zu übergeben. Durch die Bodenbelagarbeiten verursachte Verschmutzungen in angrenzenden Verkehrsflächen, Treppenhäusern, Aufzügen, Zugängen und Transportwegen sind nach Fertigstellung zu beseitigen. Nicht umfasst ist die vollständige Gebäudereinigung von Büroräumen und nicht durch die Arbeiten betroffenen Bereichen. Die nachfolgenden Arbeiten sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung: Neubau Abhangdecken, Neuinstallation von Leuchten, Neuinstallation von Brandmeldern und sicherheitsrelevanten Deckeneinbauteilen, Schadstoffsanierung nicht erkannter oder nicht untersuchter Bauteile außerhalb des beschriebenen Rückbaubereichs, Asbestsanierung, sofern während der Ausführung zusätzliche asbesthaltige Bauteile festgestellt werden. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Die nachfolgenden Arbeiten sind Bestandteil dieser Ausschreibung: Provisorische Beleuchtung Provisorische Abhängung von Piktogrammen, Brandmeldern und sicherheitsrelevanten Deckeneinbauteilen Provisorische Abhängung der Elektroleitungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Nutzereigene Wandeinbauten, Bilder, Dekorationen, Pinnwände, Whiteboards und Aushänge, ausgenommen fest installierte Schilder des Wegeleitsystems, wie Raum- und Türschilder, sowie sonstige zur Gebäudeausstattung gehörende Elemente sind durch den Nutzer zu entfernen.
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung Kurzbeschreibung Vorhandene Abhangdecken in den Fluren Gebäude A3, EG sowie 1. bis 6. OG, gemäß Rückbauplänen abschnittsweise zurückbauen. Rückbaufläche ca. 3.303,38 m². Aufgrund festgestellter KMF-Befunde Ausführung als KMF-sensibler Rückbau nach Schadstoffkonzept und TRGS 521. Einschließlich Baustelleneinrichtung, Containerstellung im Außenraum Nordfassade bei Treppenhaus 2 / Achse L-16, Schutz und Auskleidung Aufzug 2 / Raum 613, Aufrechterhaltung der Treppenhausnutzung, Schutz von Türblättern, Türzargen, Wand- und Deckeneinbauten, staubdichter Abklebung aller Türen, Öffnungen, Fugen und Spalten zu angrenzenden Räumen, Schleusen je Geschoss und zusätzlicher EG-Schleuse, Lüftung/Luftführung gemäß Schadstoffkonzept, Demontage vorhandener Leuchten, Demontage und provisorischer Wiedermontage von Brandmeldern und sicherheitsrelevanten Deckeneinbauteilen, mobiler bauabschnittsweiser Brandmeldeanlage, provisorischer Flurbeleuchtung mit 12 Montage-/Umsetzvorgängen, staubdichter Verpackung, Transport und Entsorgung KMF-haltiger Materialien mit Nachweis, Feinreinigung, Freimessung/Freigabe und nutzungsfähiger Übergabe. Bei der Umsetzung der provisorischen Maßnahmen in den Flurbereichen sind zwingend die Vorgabe gemäß dem Büro Gruner (siehe Pkt. Brandschutztechnische Anforderungen für die Ausausführung) zu beachten und einzuhalten.
Kurzbeschreibung
Brandschutztechnische Anforderungen für die Bauausführung 1. Allgemeine Hinweise Die Baustelle ist als Arbeitsstätte gemäß Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung sowie den einschlägigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzurichten und zu betreiben. Die brandschutztechnischen Einrichtungen (Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Rauchabzugs- und Entrauchungseinrichtungen sowie Feuerlöscheinrichtungen) dürfen durch die Bauarbeiten in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Soweit Eingriffe erforderlich sind, sind diese vorab mit den zuständigen Fachplanern und dem Betreiber abzustimmen. Nach jeder Umsetzung der provisorischen Installation sind eine Funktionsprüfung sowie eine Dokumentation durchzuführen. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst nach Freigabe durch Betreiber bzw. verantwortliche BMA-Fachfirma. 2. Brandschutz während der Bauzeit Die Arbeiten erfolgen in einem während der gesamten Bauzeit genutzten Bürogebäude, abschnittsweise in zuvor geräumten Flurbereichen. Der Gebäudebetrieb außerhalb der jeweiligen Bauabschnitte ist während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Sämtliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass der bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutz jederzeit aufrechterhalten bleibt. Vor Beginn der Arbeiten sind die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen mit dem Betreiber, der Bauleitung sowie den zuständigen Fachplanern abzustimmen. Flucht- und Rettungswege, Treppenräume, Ausgänge, Feuerlöscheinrichtungen sowie Wandhydranten sind jederzeit uneingeschränkt nutzbar und freizuhalten. Brandabschottungen, Brandschutzbekleidungen sowie sonstige brandschutztechnisch relevante Bauteile dürfen nur nach vorheriger Abstimmung geöffnet, entfernt oder verändert werden. Sämtliche Durchdringungen sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten entsprechend den geltenden Zulassungen wieder fachgerecht zu verschließen. Feuergefährliche Arbeiten (z. B. Schweiß-, Trenn-, Schleif- oder Heißarbeiten) dürfen ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch den Bauleiter oder den Bandschutzbeauftragten für das Gebäude und unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Für die Dauer notwendiger Einschränkungen der Brandmeldeanlage sind die ausgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen, insbesondere die mobile Brandmeldeanlage, einzusetzen. Flucht- und Rettungswege, Treppenräume, Feuerlöscheinrichtungen sowie die sicherheitstechnischen Anlagen außerhalb der jeweiligen Bauabschnitte sind während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt funktionsfähig und jederzeit zugänglich zu halten. 3. Aufrechterhaltung der Brandabschnittsbildung Die Brandabschnittsbildung ist während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Gleichzeitige Öffnungen mehrerer Brandabschnitte sind nur nach vorheriger Zustimmung der Bauleitung und des Brandschutzsachverständigen zulässig. 4. Tägliche Herstellung des brandschutztechnisch sicheren Zustands Nach Beendigung eines Arbeitstages ist der jeweilige Bauabschnitt brandschutztechnisch in einen sicheren Zustand zu versetzen. Hierzu gehören insbesondere die Wiederherstellung der Brandabschnittsbildung, das brandschutztechnisch wirksame Verschließen aller im Zuge der Bauarbeiten entstandenen Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken sowie der Verschluss geöffneter Bestandsabschottungen. Hierfür sind geeignete bauaufsichtlich zugelassene oder vom Brandschutzsachverständigen freigegebene Systeme (z. B. Brandschutzkissen oder Brandschutzstopfen) einzusetzen. Der erforderliche Feuerwiderstand ist bis zur endgültigen Herstellung jederzeit sicherzustellen. Weiterhin sind brennbare Abfälle zu entfernen, Flucht- und Rettungswege freizuhalten sowie sicherzustellen, dass alle von den Bauarbeiten betroffenen sicherheitstechnischen Einrichtungen entsprechend den Festlegungen der Bauleitung betriebsbereit sind. 5. Anforderungen an die Brandmeldeanlage Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage der Schutzkategorie K1 (Vollschutz gemäß DIN 14675) ausgestattet. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Brandmeldeanlage ist außerhalb der jeweils freigegebenen Arbeitsbereiche jederzeit sicherzustellen. Erforderliche Abschaltungen sind ausschließlich nach Abstimmung mit Betreiber, Bauleitung, Brandschutzsachverständigem und der zuständigen BMA-Fachfirma zulässig. Die Demontage, Außerbetriebnahme, Abschaltung, Abdeckung sowie Wiederinbetriebnahme von Brandmeldern und sonstigen Einrichtungen der Brandmeldeanlage dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber, der Bauleitung und der für die Brandmeldeanlage verantwortlichen Fachfirma erfolgen. Erforderliche Abschaltungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wieder aufzuheben. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Brandmeldeanlage ist außerhalb der jeweils freigegebenen Arbeitsbereiche jederzeit sicherzustellen. Erforderliche Kompensationsmaßnahmen (z. B. Brandsicherheitswachen oder organisatorische Maßnahmen) sind gemäß den Vorgaben des Betreibers umzusetzen. Nach jeder Umsetzung sind eine Funktionsprüfung sowie die Dokumentation der Betriebsbereitschaft durchzuführen. 6. Rettungsweg Rettungswege dürfen weder eingeengt noch in ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt werden. Erforderliche Umleitungen oder Einschränkungen sind vor Ausführung mit Betreiber und Bauleitung abzustimmen. 7. Sicherheitskennzeichnung Falls Schilder oder Rettungszeichen demontiert werden: Sicherheitskennzeichnungen sind während der Bauzeit jederzeit aufrechtzuerhalten. Werden bestehende Rettungszeichen entfernt oder verdeckt, sind provisorische Rettungszeichen nach ASR A1.3 vorzusehen. 8. Brandschutzordnung und Unterweisung Es gibt eine Brandschutzordnung für das Gebäude (Teil A, B und C). Diese sollte bei Bedarf fortgeschrieben bzw. um baustellenbezogene Regelungen ergänzt werden. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten vor Aufnahme der Arbeiten über die objektspezifischen Brandschutz-, Alarmierungs- und Räumungsmaßnahmen zu unterweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.
Brandschutztechnische Anforderungen für die Bauausführung
Bauabschnitte Bauabschnitte Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ist etagenweise in drei großen Bauabschnitten vorgesehen. Bauabschnitt 1 : 6. OG ab 15.10.2026 Bauabschnitt 2 : 5 bis 4. OG ab 04.01.2027 Bauabschnitt 3 : 3.OG bis EG anschließend siehe Anlage Terminplan Die ausführenden Firmen müssen ihre Leistungen so kalkulieren und organisieren, dass die Arbeiten abschnittsweise im laufenden Gebäudebetrieb ausgeführt werden können. Die Ablaufreihenfolge ist verbindlich zu berücksichtigen: 1. Schutzmaßnahmen 2. Rückbau Bodenbelag 3. Rückbau Abhangdecke / KMF-Entsorgung 4. Freimessung 5. provisorische Beleuchtung 6. Malerarbeiten 7. Bodenbelagsarbeiten 8. Rückbau Schutzmaßnahmen 9. Abnahme Die vorgesehenen Zeitfenster für Schutzmaßnahmen, Rückbau Bodenbelag, Rückbau Metallabhangdecke einschließlich separater Entsorgung KMF-haltiger Dämmung, Freimessung, provisorische Beleuchtung, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Rückbau der Schutzmaßnahmen und Abnahme sind bei Angebotskalkulation, Personalplanung, Materialdisposition und Arbeitsvorbereitung verbindlich zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu planen, dass die nachfolgenden Gewerke termingerecht beginnen können. Behinderungen, Verzögerungen oder erkennbare Terminrisiken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Arbeiten erfolgen in einem in Betrieb befindlichen Bürogebäude; angrenzende Nutzungen, Rettungswege, Aufzüge und Treppenhäuser sind während der Bauzeit nach Vorgabe der Bauleitung funktionsfähig und verkehrssicher zu halten.
Bauabschnitte
Mengenansatz Mengenansatz Rückbaufläche Flurdecken 0. EG            ca. 386,59 m² 1. OG            ca. 480,57 m² 2. OG            ca. 480,57 m² 3. OG            ca. 488,10 m² 4. OG            ca. 505,34 m² 5. OG            ca. 486,61 m² 6. OG            ca. 475,60 m² Summe ca. 3.303,38 m² gerundeter Mengenansatz ca. 3.304 m² Rückbau Abhangdecken
Mengenansatz
03 Schadstoffbezogene Schutzmaßnahmen KMF
03
Schadstoffbezogene Schutzmaßnahmen KMF
03.__.0001 Gefährdungsbeurteilung, Arbeits- und Schutzkonzept KMF Vor Beginn der Arbeiten eine objekt- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung sowie ein Arbeits- und Schutzkonzept für den Rückbau KMF-belasteter beziehungsweise potenziell KMF-belasteter Abhangdecken erstellen. Das Konzept ist auf Grundlage der Schadstoffuntersuchung, der TRGS 521, der vorgesehenen Rückbaumethode und der tatsächlichen örtlichen Situation zu erstellen. Es muss mindestens enthalten: Beschreibung der Rückbaubereiche, Einstufung der Tätigkeiten und Exposition, Festlegung der Schutzmaßnahmen, Arbeitsbereichsabgrenzung, Schleusenkonzept, Lüftungs- und Unterdruckkonzept, sofern erforderlich, Materialtransportkonzept, Verpackungs- und Entsorgungskonzept, Reinigungs- und Freigabekonzept, persönliche Schutzausrüstung, Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten, Notfall- und Störfallmaßnahmen. Ausführung erst nach Freigabe durch Bauleitung und Schadstoffsachverständigen.
03.__.0001
Gefährdungsbeurteilung, Arbeits- und Schutzkonzept KMF
L
1.00
psch
03.__.0002 Schleusen je Geschoss Personen- und Materialschleusen für die KMF-Rückbauarbeiten liefern, aufbauen, betreiben, umsetzen und nach Abschluss zurückbauen. Vorzusehen sind: je Geschoss eine Schleuse vor dem Aufzugsvorraum, im EG zusätzlich eine Schleuse für den Flur an der Ost-Süd-Fassade, insgesamt vorläufig 7 Schleusenbereiche. Die Schleusen sind entsprechend Schadstoffkonzept und Gefährdungsbeurteilung auszubilden. Einschließlich: stabiler Folien- beziehungsweise Systemschleusen, getrennter sauberer und belasteter Bereiche, Reinigungszone, Kennzeichnung, Zugangskontrolle, Unterhalt während der Bauzeit, Reinigung und Rückbau nach Freigabe.
03.__.0002
Schleusen je Geschoss
7.00
St
03.__.0003 Lüftung / Luftführung nach Schadstoffkonzept Lüftungs- beziehungsweise Luftführungsmaßnahmen für die KMF-Rückbauarbeiten gemäß Schadstoffkonzept, Gefährdungsbeurteilung und TRGS 521 herstellen, betreiben, überwachen und nach Abschluss zurückbauen. Die Leistung umfasst insbesondere: staubarme Luftführung, Unterdruckhaltung, sofern durch das Schadstoffkonzept gefordert, geeignete Filter- beziehungsweise Entstaubungstechnik, Abluftführung ohne Gefährdung angrenzender Bereiche, Kontrolle der Luftführung, Dokumentation der Betriebszeiten, Störfallmaßnahmen, Austausch beziehungsweise Entsorgung belasteter Filter nach Vorgabe.
03.__.0003
Lüftung / Luftführung nach Schadstoffkonzept
L
8.00
psch
03.__.0004 Freimessung / Freigabe nach Schadstoffkonzept Nach Abschluss der KMF-Rückbau- und Reinigungsarbeiten Freigabe der Arbeitsbereiche gemäß Schadstoffkonzept veranlassen und ermöglichen. Die Leistung umfasst: Vorbereitung der Bereiche für Sichtprüfung und Freimessung, Abstimmung mit Schadstoffsachverständigem und Messstelle, Stillstandszeiten der Lüftungsanlage nach Vorgabe, Zugänglichmachen aller relevanten Bereiche, Nachreinigung bei Beanstandung, erneute Freigabeprüfung nach Nachreinigung, Übergabe der Freigabeprotokolle. Die konkrete Messstrategie, Anzahl der Messpunkte und Freigabekriterien sind durch den Schadstoffsachverständigen festzulegen. Bereiche dürfen erst nach schriftlicher Freigabe an den Auftraggeber beziehungsweise die nachfolgenden Gewerke übergeben werden.
03.__.0004
Freimessung / Freigabe nach Schadstoffkonzept
8.00
St
04 Rückbau der vorhandenen Abhangdecken
04
Rückbau der vorhandenen Abhangdecken
Ausführungshinweise Ausführungshinweise KMF-selektiver Rückbau der vorhandenen Abhangdecken Vorhandene Abhangdecken in den Fluren gemäß Rückbauplänen vollständig, abschnittsweise und KMF-sensibel zurückbauen. Die Leistung umfasst insbesondere: Deckenplatten, Metallpaneele, Akustikplatten und sonstige Deckenelemente, Unterkonstruktionen, Abhänger, Randwinkel und Anschlussprofile, lose Auflagen, Dämmstoffe, verschmutzte beziehungsweise faserhaltige Auflagen und Rückstände, Befestigungsmittel, nicht mehr benötigte Kleinteile, selektive Trennung der Materialfraktionen. Die Demontage hat erschütterungsarm, staubarm und möglichst zerstörungsarm zu erfolgen. KMF-haltige beziehungsweise potenziell KMF-belastete Materialien sind nicht zu brechen, zu werfen oder offen zu transportieren. Materialien sind unmittelbar am Entstehungsort staubdicht zu verpacken. Einschließlich: abschnittsweisem Rückbau, Arbeiten über Kopf, Arbeiten um Leitungen, Kanäle und Einbauteile, vorsichtigem Lösen der Deckenflächen, Schutz verbleibender technischer Anlagen, Sortierung der Rückbaumaterialien, Verpackung KMF-belasteter Materialien, innerbetrieblichem Transport, Übergabe des Rohdeckenbereichs für nachfolgende Gewerke nach Freigabe. Metallpaneele demontieren Vorhandene Metallpaneele beziehungsweise Metallkassetten vorsichtig und möglichst zerstörungsarm ausbauen. Einschließlich: Lösen sämtlicher Befestigungen kontrolliertes Absenken kein Werfen der Paneele Trennung von anhaftender Mineralwolle und Plattenmaterial Sortieren nach verwertbaren Metallen innerbetrieblicher Transport zum bereitgestellten Container grobe Reinigung der Metallteile zur Sicherstellung der Verwertbarkeit Verformungen durch den Ausbau sind zulässig, soweit dadurch keine zusätzliche Staubfreisetzung entsteht. KMF-Dämmung ausbauen und verpacken Vorhandene Mineralwolldämmung mit einer Dicke von ca. 60-80 mm vorsichtig aus den Metallpaneelen beziehungsweise aus dem Deckenaufbau entnehmen. Einschließlich: staubarmer und möglichst zerstörungsfreier Ausbau erforderlichenfalls leichtes Befeuchten unmittelbares Verpacken am Entstehungsort Aufnahme loser Faser- und Staubreste mit geeignetem Industriestaubsauger mindestens Staubklasse M Verschließen und Kennzeichnen der Verpackungen Vermeidung unnötiger Verdichtung Transport der verschlossenen Gebinde zur Bereitstellungsfläche sämtliche persönliche und technische Schutzmaßnahmen Das Kehren, Abblasen mit Druckluft oder offene Zwischenlagern ist nicht zulässig. KMF-Big-Bags Liefern und Bereitstellen von für den vorgesehenen Entsorgungsweg zugelassenen, reißfesten und staubdicht verschließbaren KMF-Big-Bags. Anforderungen: Nutzvolumen ca. 1 m³ Kennzeichnung für Mineralwolle/KMF für Transport und Annahmestelle geeignet einschließlich Verschlussmaterial einschließlich Reserve für beschädigte Säcke Geschätzte Menge: 270 Stück. Abrechnung nach tatsächlich verwendeter und entsorgter Stückzahl. Fireboard-Platten demontieren Vorhandene Fireboard-Plattenauflage, Dicke ca. 15 mm, vollständig ausbauen. Einschließlich: Lösen der Befestigungsmittel möglichst großformatiger Rückbau kontrolliertes Absenken Trennung von Metall und KMF Sortieren Stapeln beziehungsweise Einbringen in geeignete Container innerbetrieblicher Transport Vermeidung der Vermischung mit Mineralwolle oder gemischtem Bauabfall Stark mit KMF oder anderen Stoffen verunreinigte Platten sind getrennt zu erfassen und dem Auftraggeber anzuzeigen. Metall-Unterkonstruktion demontieren Vollständige Demontage der Metall-Unterkonstruktion einschließlich: Trag- und Grundprofile Randwinkel Querprofile Abhänger Noniusabhängungen Drähte und Gewindestangen Verbindungselemente sonstige Metallteile Einschließlich Sortieren, Zerkleinern soweit erforderlich und innerbetrieblichem Transport zum Metallcontainer. Befestigungsmittel entfernen Verbliebene Schrauben, Dübel, Anker und sonstige Befestigungsmittel entfernen oder bündig und gefahrlos zurückbauen. Die Tragkonstruktion beziehungsweise Rohdecke ist besenfrei und frei von scharfkantigen Resten zu übergeben.
Ausführungshinweise
04.__.0001 Metallpaneele demontieren und sortieren Vollständige Demontage der Metall-Unterkonstruktion einschließlich: Trag- und Grundprofile Randwinkel Querprofile Abhänger Noniusabhängungen Drähte und Gewindestangen Verbindungselemente sonstige Metallteile Einschließlich Sortieren, Zerkleinern soweit erforderlich und innerbetrieblichem Transport zum Metallcontainer.
04.__.0001
Metallpaneele demontieren und sortieren
3,304.00
04.__.0002 KMF ausbauen Vorhandene Mineralwolldämmung mit einer Dicke von ca. 60-80 mm vorsichtig aus den Metallpaneelen beziehungsweise aus dem Deckenaufbau entnehmen. Einschließlich: staubarmer und möglichst zerstörungsfreier Ausbau erforderlichenfalls leichtes Befeuchten unmittelbares Verpacken am Entstehungsort Aufnahme loser Faser- und Staubreste mit geeignetem Industriestaubsauger mindestens Staubklasse M Verschließen und Kennzeichnen der Verpackungen Vermeidung unnötiger Verdichtung Transport der verschlossenen Gebinde zur Bereitstellungsfläche sämtliche persönliche und technische Schutzmaßnahmen Das Kehren, Abblasen mit Druckluft oder offene Zwischenlagern ist nicht zulässig.
04.__.0002
KMF ausbauen
3,304.00
04.__.0003 Gekennzeichnete KMF-Big-Bags Liefern und Bereitstellen von für den vorgesehenen Entsorgungsweg zugelassenen, reißfesten und staubdicht verschließbaren KMF-Big-Bags. Anforderungen: Nutzvolumen ca. 1 m³ Kennzeichnung für Mineralwolle/KMF für Transport und Annahmestelle geeignet einschließlich Verschlussmaterial einschließlich Reserve für beschädigte Säcke
04.__.0003
Gekennzeichnete KMF-Big-Bags
300.00
St
04.__.0004 Fireboard-Platten 15 mm demontieren Vorhandene Fireboard-Plattenauflage, Dicke ca. 15 mm, vollständig ausbauen. Einschließlich: Lösen der Befestigungsmittel möglichst großformatiger Rückbau kontrolliertes Absenken Trennung von Metall und KMF Sortieren Stapeln beziehungsweise Einbringen in geeignete Container innerbetrieblicher Transport Vermeidung der Vermischung mit Mineralwolle oder gemischtem Bauabfall Stark mit KMF oder anderen Stoffen verunreinigte Platten sind getrennt zu erfassen und dem Auftraggeber anzuzeigen.
04.__.0004
Fireboard-Platten 15 mm demontieren
3,304.00
04.__.0005 Rückbau Unterkonstruktion und Randanschlüsse Unterkonstruktion der vorhandenen Abhangdecken einschließlich Abhänger, Tragschienen, Querschienen, Randwinkel, Wandanschlüsse, Befestigungsmittel und sonstiger Systemteile vollständig demontieren. Einschließlich vollständige Demontage von: Trag- und Grundprofile Randwinkel Querprofile Abhänger Noniusabhängungen Drähte und Gewindestangen Verbindungselemente sonstige Metallteile Einschließlich Sortieren, Zerkleinern soweit erforderlich und innerbetrieblichem Transport zum Metallcontainer. Beschädigungen an verbleibenden Rohdecken, Leitungen, Wänden und Einbauteilen sind zu vermeiden.
04.__.0005
Rückbau Unterkonstruktion und Randanschlüsse
3,304.00
04.__.0006 Zulage für Handdemontage in sensiblen Bereichen Zulage für besonders vorsichtige Handdemontage in Bereichen mit dichter technischer Belegung, sicherheitsrelevanten Einbauteilen, Türanschlüssen, Schleusenanschlüssen, Aufzugsvorräumen, Treppenhausanschlüssen und sonstigen sensiblen Bereichen. Einschließlich erhöhtem Aufwand für kleinteilige Demontage, zusätzliche Sicherung und Schutz angrenzender Bauteile.
04.__.0006
Zulage für Handdemontage in sensiblen Bereichen
O
50.00
h
06 Verpackung, Transport und Entsorgung
06
Verpackung, Transport und Entsorgung
Vorgesehene Abfallschlüssel Alte Mineralwolle/KMF AVV 17 06 03* Nachgewiesene neue Mineralwolle AVV 17 06 04 Unbelastete Fireboard-/Gipsplatten AVV 17 08 02 Eisen und Stahl                  AVV 17 04 05 Gemischte Metalle              AVV 17 04 07 Verunreinigtes Metall ggf. AVV 17 04 09* Verunreinigte Gipsbaustoffe ggf. AVV 17 08 01* Die endgültige Zuordnung ist mit dem vorgesehenen Entsorgungsfachbetrieb und der zuständigen Annahmestelle abzustimmen. Das Abfallverzeichnis nennt für gefährliches Dämmmaterial 17 06 03*, für Eisen und Stahl 17 04 05 und für nicht gefährlich verunreinigte Gipsbaustoffe 17 08 02.
Vorgesehene Abfallschlüssel
Abrechnungsregeln Flächenpositionen werden nach der tatsächlich zurückgebauten Deckenfläche abgerechnet. Entsorgungsmengen werden ausschließlich anhand geeichter Wiegescheine abgerechnet. Verpackungsmittel werden nach tatsächlich verwendeter Stückzahl abgerechnet. In den Einheitspreisen sind sämtliche Lohn-, Geräte-, Schutz-, Transport- und Nebenleistungen enthalten. Sortierfehler, Nachsortierungen und Mehrkosten infolge unzureichender Trennung gehen zulasten des Auftragnehmers. Erlöse aus verwertbarem Metall sind dem Auftraggeber vollständig gutzuschreiben. Zusätzliche Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und freigeben zu lassen.
Abrechnungsregeln
06.__.0001 KMF-haltige Materialien staubdicht verpacken KMF-haltige beziehungsweise potenziell KMF-belastete Materialien unmittelbar nach Ausbau staubdicht verpacken. Einschließlich: geeigneter reißfester KMF-Säcke oder Big Bags, Kennzeichnung der Verpackungen, Verschließen ohne Faserfreisetzung, Zwischenlagerung in abgeschotteten Bereichen, staubdichter innerbetrieblicher Transport, Bereitstellung zur Abholung, Reinigung der Außenseiten der Verpackungen vor Transport aus dem Arbeitsbereich. Abrechnung über 1-m³-Big-Bags
06.__.0001
KMF-haltige Materialien staubdicht verpacken
300.00
St
06.__.0002 Entsorgung KMF-haltiger Abfälle mit Nachweis Übernahme der staubdicht verpackten KMF-Abfälle, Bereitstellung geeigneter geschlossener beziehungsweise abgedeckter Container, Containerwechsel, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung. Abfallart: AVV 17 06 03* - anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält. Einschließlich: Transportgenehmigungen beziehungsweise erforderlicher Nachweise Annahme- und Deponiegebühren Begleit- beziehungsweise Übernahmescheine Wiegescheine Dokumentation der Entsorgungsanlage sämtliche Transportnebenkosten Vorläufiger Abfallschlüssel gemäß Schadstoffuntersuchung: AVV 17 06 03*, vorbehaltlich abschließender Einstufung durch Entsorgungsfachbetrieb beziehungsweise Annahmestelle. Abrechnung: KMF inklusive Säcke, Container und Transport
06.__.0002
Entsorgung KMF-haltiger Abfälle mit Nachweis
20.00
to
06.__.0003 Entsorgung Fireboard/Gips Getrennt erfasste, nicht gefährlich verunreinigte Fireboard-Platten übernehmen, transportieren und einer zugelassenen Verwertung beziehungsweise Entsorgung zuführen. Abfallart: AVV 17 08 02 - Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen. Einschließlich Containerstellung, Transport, Annahmegebühren und Nachweisführung. Abrechnung: nach Wiegeschein.
06.__.0003
Entsorgung Fireboard/Gips
45.00
to
06.__.0004 Metall transportieren und verwerten Getrennt erfasste Metallpaneele, Profile, Abhänger und sonstige Stahlteile übernehmen, transportieren und einer ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zuführen. Abfallart: AVV 17 04 05 - Eisen und Stahl. Einschließlich: Containerstellung Containerwechsel Transport Sortierung Wiegescheine Verwertungsnachweis
06.__.0004
Metall transportieren und verwerten
35.00
to
06.__.0005 Entsorgung nicht gefährlicher Rückbaumaterialien Transport und Entsorgung nicht vermeidbarer, nicht gefährlicher gemischter Restabfälle. Die Position darf nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe des Auftraggebers genutzt werden. Nicht zulässig ist die Abrechnung dieser Position für Abfälle, die bei ordnungsgemäßer Arbeitsweise den getrennten Fraktionen Metall, KMF oder Gips hätten zugeordnet werden können. Nicht gefährliche, getrennt erfasste Rückbaumaterialien wie Metallprofile, Befestigungsmittel, unbelastete Deckenbestandteile und gemischte Bau- und Abbruchabfälle laden, abfahren und ordnungsgemäß verwerten oder entsorgen. Einschließlich: Sortierung, Transport, Containerkosten, Entsorgungsgebühren, Wiege- und Entsorgungsnachweise. Die konkrete abfallrechtliche Einstufung ist durch den Auftragnehmer mit Entsorgungsfachbetrieb und Annahmestelle abzustimmen. Abrechnung: nach Wiegeschein
06.__.0005
Entsorgung nicht gefährlicher Rückbaumaterialien
5.00
to
06.__.0006 Entsorgungsdokumentation Erstellen und geordnetes Übergeben einer vollständigen Entsorgungsdokumentation. Mindestens vorzulegen sind: Abfallart und AVV-Schlüssel Abfallmenge Container- und Transportnachweise Wiegescheine Übernahmescheine Begleitscheine, soweit erforderlich Annahmebestätigungen Benennung der Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsanlage Nachweis der Metallgutschrift Gegenüberstellung ausgeschriebene und tatsächlich entsorgte Mengen Die Dokumentation ist digital als PDF sowie auf Verlangen in Papierform zu übergeben.
06.__.0006
Entsorgungsdokumentation
1.00
St
07 Reinigungsarbeiten
07
Reinigungsarbeiten
07.__.0001 Feinreinigung Nach Abschluss der Rückbauarbeiten sämtliche bearbeiteten Flächen und angrenzenden Bereiche reinigen. Einschließlich: Absaugen mit geeignetem Industriestaubsauger mindestens Staubklasse M Feuchtreinigung geeigneter Oberflächen Reinigung von Rohdecke, Wandanschlüssen, Leitungen und Installationen Aufnahme sämtlicher Staub- und Faserablagerungen Reinigung der Arbeitsgeräte vor dem Ausschleusen staubdichte Verpackung der Reinigungsabfälle Eine Trockenreinigung mit Besen oder Druckluft ist nicht zulässig.
07.__.0001
Feinreinigung
3,304.00
07.__.0002 Verkehrs- und Lagerbereiche reinigen Vollständige Schlussreinigung aller durch die Arbeiten genutzten: Flure Transportwege Aufzüge Treppenräume Lagerflächen Containerstellflächen Abrechnung: pauschal
07.__.0002
Verkehrs- und Lagerbereiche reinigen
3,304.00
08 Dokumentation und Nutzungsübergabe
08
Dokumentation und Nutzungsübergabe
08.__.0001 Dokumentation Rückbau, Schadstoffarbeiten und Übergabe Vollständige Dokumentation der ausgeführten Rückbau- und Schadstoffarbeiten erstellen und zur Abnahme übergeben. Die Dokumentation umfasst insbesondere: Rückbau- und Schutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Schleusen- und Abschottungsplan, Lüftungs- beziehungsweise Luftführungskonzept, Fotodokumentation vor, während und nach Ausführung, Liste demontierter Leuchten und Deckeneinbauteile, Dokumentation provisorisch montierter Brandmelder und sicherheitsrelevanter Einbauteile, Funktionsprotokolle Brandmeldeprovisorien, Funktionsprotokolle provisorische Beleuchtung, Freigabe- beziehungsweise Freimessprotokolle, Entsorgungs- und Wiegenachweise, Nachweise zu Abfallschlüsseln und Annahmestellen, Reinigungs- und Übergabeprotokolle, Mängel- und Restleistungslisten.
08.__.0001
Dokumentation Rückbau, Schadstoffarbeiten und Übergabe
L
1.00
psch
08.__.0002 Nutzungsübergabe der freigegebenen Bereiche Nach Abschluss von Rückbau, Reinigung, Freimessung beziehungsweise Freigabe die Bauabschnitte gereinigt, verkehrssicher und nutzungsfähig an den Auftraggeber übergeben. Einschließlich: Rückbau nicht mehr benötigter Abschottungen, Prüfung der Provisorien, Prüfung der provisorischen Beleuchtung, Prüfung der Brandmelde- beziehungsweise Ersatzmaßnahmen, Sichtkontrolle mit Bauleitung, Beseitigung von Restmängeln, Übergabeprotokoll.
08.__.0002
Nutzungsübergabe der freigegebenen Bereiche
L
1.00
psch