WDVS- und Fassadenanstricharbeiten
Marienhospital Darmstadt
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06 WDVS Arbeiten
06
WDVS Arbeiten
ALLGEMEINE UND TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.Beschreibung der Baumaßnahme                                                                                                                   Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und die Umnutzung des ehemaligen Marienhospitals. Es liegt im Süden von Darmstadt und ist durch seine Waldrandlage geprägt. Neben dem eigentlichen Klinikgebäude existieren auf dem Gelände noch mehrere freistehende Gebäude, die Remise und das Kutscherhaus (Baujahr beide um 1906), das Haus Kräheneck (Burg, Denkmalgeschützt, Baujahr um 1892) mit angrenzendem Bungalow (Baujahr um 1980) sowie das ehem. Schwesternwohnheim (Baujahr um 1967). Letzteres soll nunmehr umgebaut werden zu Apartments und energetisch saniert werden. Die äußeren Gebäudeabmessungen des Wohnheims betragen im Maximum ca. 21.00 x 18.00 m.                      Die First- bzw. Attikahöhe des Gebäudes liegt ca. 22.80 m über Geländeniveau, die des Staffelgeschosses ca. 25.60 m über Geländeniveau. Das Gebäude, 6-geschossig zzgl. Kellergeschoss und Staffelgeschoss ist gem. HBO in die Gebäudeklasse 5 eingeordnet. Nähere Einzelheiten sind den Architektenplänen zu entnehmen. 2. Baustelle                                                                                                                                               Die Baustelle ist von der Straße direkt zugängig. Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerungen stehen zur Verfügung und können auf dem Grundstück nur nach Abstimmung mit dem AG bereitgestellt werden. Aufgrund der Arbeiten in einem angrenzendem Wohngebiet sind die entstehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Baubetrieb durch geeignete Maßnahmen und Geräte so gering wie möglich zu halten. Im Verlauf der Bauarbeiten ist strengstens dafür Sorge zu tragen, dass Feuerwehrzufahrten sowie Flucht- und Rettungswege uneingeschränkt frei gehalten werden. 3. Angebot Die Angebote werden in Form einer beschränkten Ausschreibung eingeholt. Für die Vergabe ist die VOB, Teil A, nicht bindend. Der Unternehmer hat sich vor der Kalkulation der Angebotspreise mit den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme vertraut zu machen. Alle Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Mehrkosten aus Unkenntnis werden nicht vergütet. Gleichwertige, kostengünstigere Ausführungsalternativen können als Nebenangebote eingereicht werden. 4. Leistungsumfang Der Leistungsumfang ist mit dem LV, den Architekten- bzw. Ausführungsplänen, dem Wärmeschutznachweis und den Angaben in der statischen Berechnung und in der Prüfstatik festgelegt. Bei Widersprüchen ist die qualitativ höhere oder die für den Bieter ungünstigere Berechnungsannahme maßgebend. Weitere Ausführungsunterlagen wie Konstruktions-, Werkstatt-, und Verlegepläne, Materiallisten usw., sind Lieferanteil des Auftragnehmers (AN), ohne besondere Vergütung. Die Einheitspreise des Angebots sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Arbeiten. 5. Ausführung und Abrechnung Die Leistungspositionen gelten ohne Unterschied der Geschosse und Lage im Gebäude.                      Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Bedarfspositionen und Regieleistungen werden nur anerkannt, wenn sie auf Anordnung des AG erfolgen. Falls nicht anders beschrieben umfassen die Leistungen auch das Liefern der Materialien und Baustoffe und den Transport bis zur Einbaustelle. Mit den im LV enthaltenen Angaben über die jeweiligen Leistungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, die UVV sowie den DIN-Vorschriften als beschrieben. Sämtliche in den Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistung, Bauhilfsstoffe, Aufmaß und Abrechnung sind im LV nicht mehr angeführt. Insbesondere sind u.a. zu beachten: - VOB, Teil B, DIN 1961  -  Allg. Vertragsbeding. - VOB, Teil C, DIN 18299 - Allg. Regeln für Bauarbeiten jeder Art - VOB, Teil C, DIN 18451  Gerüstarbeiten                                                                                                                                                                                                                                                               - VOB, Teil C, DIN 18350  Putze und Putzsysteme                                                                                                                             - VOB, Teil C, DIN 18363  Maler- und Lackierarbeiten Beschichtungen - VOB, Teil C, DIN 18345  WDVS - DIN 55699 Verarbeitung von WDV-Systemen - DIN EN 998-1 Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau  Putzmörtel                                                                        - DIN 13914 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen                                                                                               Verarbeitungs-Richtlinien und Werksvorschriften der Materialhersteller 6. Bauschuttbeseitigung Der AN ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- und Abfallbeseitigung ist durch den AN täglich vorzunehmen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt, entgegen der VOB, ohne vorherige Aufforderung oder Anzeige, den Schutt, Abfall und Verunreinigung auf Kosten des AN beseitigen zu lassen; weiterhin in eigener Verantwortung die zu beseitigenden Mengen zu ermitteln und die entsprechenden Kosten von der Rechnung des AN abzuziehen. 7. Termine Arbeitsbeginn und Ausführungsfrist sind mit dem Auftraggeber(AG) abzustimmen, als Baubeginn ist ca. Ende Mai 2026  nach Rücksprache vorgesehen.
ALLGEMEINE UND TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV    Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV-1. Systembindung Das herzustellende Wärmedämm-Verbundsystem ist durchgängig mit den vom Systemhersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen. Mischsysteme mit Komponenten anderer Fabrikate sind nicht zulässig und führen zum Verlust der Hersteller-Gewährleistung und Anwendungszulassung. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden.
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/ oder die Technischen                                                   Merkblätter des Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall                                             unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf                                                                        die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur                                            vollständigen Durchhärtung nicht unter +5 Grad Celsius liegen.                                                                                                                                              Als Qualitätsmaßstab sind Produkte der Firma „Caparol Farbe Lacke                                                           Bautenschutz" ausgeschrieben. Angebotenes System.......................................................                                    (vom Bieter auszufüllen)
ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen
06.01 WDVS System Bestand
06.01
WDVS System Bestand
06.02 WDVS System Neu
06.02
WDVS System Neu
06.03 WDVS System Deckenflächen
06.03
WDVS System Deckenflächen
06.04 Regiearbeiten
06.04
Regiearbeiten