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10. Hinweise Tragwerksplanung 10. Hinweise Tragwerksplanung
Allgemeine Konstruktionsbeschreibung
Sich aus den nachfolgend beschriebenen Leistungen/ Vorgaben ergebende Aufwendungen sind im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen, falls sie nicht explizit in den Leistungspositionen beschrieben werden.
Betroffen hiervon sind insbesondere die folgenden tragenden Bauteile:
- Beton- und Stahlbetonbauteile (Gründung, Wände, Decken, Unter-/
Überzüge, Attikabauteile, Stützen),
- Betonverbundbauteile,
- Mauerwerksbauteile und
- Stahlbauteile (.z. B. Abfangkonstruktionen).
Erhöhte Anforderungen an Ebenheit der Deckenbauteile
Durch das bauseitige Aufbringen eines Fußbodenaufbaus
(Estrich mit Bodenbelag) auf alle nachfolgend beschriebenenen
Deckenbauteile werden erhöhte Anforderungen an die
Maßhaltigkeit gestellt.
Es sind für alle Deckenbauteile die Ebenheitstoleranzen nach
DIN 18202:2019-07 Tabelle 3 Zeile 2a einzuhalten. Die Mehraufwendigungen hierfür sind in die jeweiligen nachfolgenden Positionen mit einzukalkulieren.
Auszug aus der statischen Berechnung:
Aussagen zum Baugrund
Geotechnischer Bericht vom 13.01.2020, aufgestellt durch ULPTS GEOTECHNIK, Jansenweg 9, 26897 Bockhorst.
Brandschutz
Brandschutzübersichtspläne vom 09.12.2024 und Brandschutzkonzept vom 17.12.2024, aufgestellt von Kiwa Wijnveld GmbH & Co. KG, Mercatorstraße 15, 49080 Osnabrück.
Konstruktionsbeschreibung
Die Geschossdecken des Sockelgeschosses bis zum 1.OG sind als Stahlbetonflachdecken mit einer Plattendicke von h = 32 cm und einer Betongüte von C30/37 geplant. Die Dachdecke im 2.OG sowie die Dachdecke des Staffelgeschosses werden davon abweichend mit einer Plattendicke von h = 34 cm ausgeführt. Die Deckenauflagerung erfolgt auf Stahlbetonstützen, Wandscheiben entlang der Gebäudeaußenseiten und Stahlbetonwänden. Im Staffelgeschoss findet die Deckenauflagerung
auf tragendem Mauerwerk statt. Die Stützweiten betragen bis zu 7,80 m.
Zur Verhinderung des Durchstanzens sind an den Stützen, Wandenden und Wandecken Dübelleisten und teilweise Europilze in der Decke angeordnet. An einigen Durchstanzstellen der Geschossdecken im 2. und 3. Obergeschoss wird zudem lokal eine erhöhte Betonfestigkeit von C45/55 erforderlich, was den Positionsplänen zu entnehmen ist. In der Decke des 2. Obergeschosses wird in Achse E/4-5 auf Grund der hohen Durchstanzlasten und der geringen Höhe bis zur Ebene der Abhangdecke die Anordnung eines Verbundträgers erforderlich.
Deckendurchbrüche im Bereich der Stützen können nur begrenzt zugelassen werden. Es wird empfohlen, den Bereich von einem Radius r = 1,70 m um die Stütze herum durchbruchsfrei zu halten oder bereits in der früheren Planungsphase abzustimmen. Zusätzliche Aussparungen und Kernbohrungen in Stützennähe können im weiteren Planungsverlauf lokal zu höheren Betongüten der Decken führen. Eventuell kann es erforderlich werden, weitere Europilze in der Decke anzuordnen.
Wände
Die Außenwände werden als Lochfassade ausgebildet. Alle tragenden und aussteifenden Wände werden als Stahlbetonwände (d = 24 cm) in der Betongüte C30/37 ausgeführt. Die Außenwände der Unterfahrten (d = 30cm) werden in WU-Bauweise geplant. Im Bereich der Lüftungszentrale im 3.OG sind die Außenwände als tragendes Mauerwerk h = 24 cm vorgesehen. Dies gilt auch für die Wände der Technikschächte. Hier wird ein Porenbetonstein der Rohdichte 0,8kg/dm3 verwendet.
Alle nicht tragenden Wände, die nicht Brandwände sind, werden in der Regel als Leichtbauwände mit gleitenden Deckenanschlüssen o. ä. hergestellt. Die Anordnung der Leichtbauwände auf den Deckenplatten ist beliebig. Teilweise werden nicht tragende Wände auch aus Porenbetonstein der Rohdichte 0,8kg/dm3 in den Wanddicken h = 17,5 cm und h= 20 cm hergestellt.
Stützen
Alle Innenstützen werden als Stahlbetonstützen mit einer Betongüte von C30/37 geplant. Entsprechend der Belastung ergeben sich Abmessungen von mindestens b/h = 30/30 cm bis zu b/h = 50/50 cm oder bei Rundstützen von d = 45 cm bis d = 60 cm.
In der Achse 1/H-L werden abweichend zu den stockwerksübergreifenden Punktlagern zusätzliche Stützen für den Lastabtrag der Wandscheibe des etwa 42,0 m langen Erkerbereichs vorgesehen. Diese werden mit den Abmessungen b/h=24/35 cm und einer Betongüte von C45/55 ausgeführt.
Treppen
Die Geschosstreppen in den drei Haupttreppenhäusern werden als Stb.-Konstruktion geplant. Die Podeste werden in Ortbetonbauweise in einer Dicke h = 24 cm hergestellt. Die Treppenläufe werden als Stb.-Fertigteile ausgeführt und über Konsolen auf die Stb.-Podeste montiert. Entsprechend der Lauflänge ergeben sich hier Treppenlaufstärken von 22 cm.
Auskragungen
Für die etwa 1,0 m auskragenden Erker gibt es in Abhängigkeit ihrer Ausdehnung und Lage (Geschoss) vier verschiedene Tragsysteme.
Erstrecken sich die Erker des 2. Obergeschosses über eine Länge von bis zu 7,80 m werden die Lasten der Dachdecke über einen Überzug in die äußeren Wandebene eingeleitet.
Liegen größere Spannweiten der Auskragungen (bis ca. 16,0 m) vor, ist die Anordnung eines Überzuges für den Lastabtrag nicht mehr ausreichend. Die Lasten der Decke des 2.Obergeschosses werden in diesen Fällen über die Außenwände des Erkers umgeleitet und auf die auskragende Decke des 1. Obergeschosses gestellt. Dies ist nur möglich, da keine weiteren Lasten aus aufgehenden Geschossen anfallen.
Für die Erker der unteren Geschosse muss auf Grund dessen ein anderes Tragsystem gelten. Hier werden in der Achse der eigentlichen Außenwand im Bereich der Auskragung Wandscheiben ausgebildet.
Ein Sonderfall stellt die etwa 42,0 m lange Auskragung im Erdgeschoss dar. Hier werden zusätzlich zur Ausbildung einer Wandscheibe alle 7,80m Stützen angeordnet, die als Zwischenlager der Wandscheibe dienen.
Gründung und Abdichtung
Die Gründung erfolgt auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit h = 100 cm. In Bereichen der Lichthöfe sowie der Unterfahrten springt die Dicke der Bodenplatte auf h = 50 cm.
Es ist gemäß der Baugrunduntersuchung mit einem Bemessungswasserstand 50 cm unterhalb von der GOK zu rechnen, sodass die Bodenplatte im Wasser steht. Zudem sind die Außenwände der unterkellerten Bereiche mit Wasser beaufschlagt. Das Wasser ist gem. Baugrundgutachter als drückend einzuordnen. Die Bodenplatte sowie die Untergeschoss-Außenwände werden als WU-Konstruktion geplant. Als sekundäre Abdichtungsmaßnahme wird eine Frischbetonverbundfolie angeordnet.
Gemäß des vorliegenden Baugrundgutachtens ist zudem eine Baugrundverbesserung notwendig, um den Baugrund als hinreichend tragfähig einzustufen. Als Baugrundverbesserungsmaßnahme ist die Herstellung von Pfählen im Vollverdrängungsverfahren vorgesehen.
Hubschrauberlandeplatz
Oberhalb der Dachfläche des 3. Obergeschosses wird zukünftig ein Hubschrauberlandeplatz angeordnet (nicht Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlage).
Fugen
Eine Gebäudefuge ist zwischen Bauabschnitt 1 und 2 vorgesehen. Diese wird durch die Anordnung einer Doppelwand realisiert.
Anbindung an Bestand
Zwischen den Verbindungsgängen des geplanten Neubaus und den Decken des Bestands sind Bauteilfugen angeordnet.
Überbauung Bestand
Im Bereich der Achsen L-L‘/ 6-8 wird über eine Fläche von etwa b/h = 3,35 m x 13,00 m Teile eines bestehenden Sockelgeschosses überbaut. Für eine Einleitung der Lasten aus dem Neubau in den Baugrund müssen im Bestandsgebäude Ertüchtigungs- und Abfangungsmaßnahmen durchgeführt werden. Neben der im Bestandsgebäude vorhandenen nichttragenden Mauerwerkswand wird eine neue tragende Mauerwerkswand flurseitig positioniert.
Schalungsüberhöhung
In Teilbereichen muss bei der Herstellung der Decke mit einer Überhöhung von bis zu 2,5 cm gerechnet werden, um den Durchhang zu minimieren.
Konstruktiver Brandschutz
Alle tragenden Bauteile werden mit der Feuerwiderstandsklasse REI90 ausgebildet.
Baustoffe
Die folgenden Baustoffe sind Grundbaustoffe. Im Rahmen des weiteren Planungsfortschritts können ergänzende und abweichende Baustoffe Verwendung finden.
Sämtliche Baustoffe, Bauprodukte sowie Hilfsmittel sind ausschließlich im Rahmen der derzeit gültigen technischen Regeln und Zulassungen zu verwenden und einzubauen. Sich hieraus bedingte Gütenachweise, z.B. Lieferscheine, Zeugnisse, etc. sind auf Verlangen vorzulegen. Der Bauablauf ist so zu dokumentieren, dass im Zweifelsfall die Qualität bzw. die Eignung nachweisbar ist. Sofern Befähigungsnachweise für besondere Tätigkeiten erforderlich sind, z.B. Schweißerzeugnisse, Betonprüfungen, etc. sind diese ebenfalls vorzuhalten und auf Verlangen nachzuweisen. Für die Ausführung von Stahlbauarbeiten gilt DIN EN 1090 vollumfänglich.
Beton und Betonstahl
Beton für Decken und Wände C30/37, C45/55
Beton für Stützen C30/37, C45/55
Beton für die Außenwände SG - 3.OG C30/37
Beton für die Außenwände UG C30/37 WU
Beton für die Sohlen C35/45 WU
Unterfangung C12/15
Betonstahl BSt 500 S und BSt 500 M, normalduktil (A)
Mauerwerk
Porenbetonstein t = 24 cm, 20cm und 17,5 cm Rohdichte 0,8kg/dm3,
Hochlochziegel HLzB 12-1.2/M2,5 (Mauerwerkswand Achse L/6-8 t = 20 cm, EG bis 2. OG).
Betontechnologie
Die Betontechnologie ist in die Überwachungsklasse 2 einzustufen. Weitere Ausführungen zur Betontechnologie erfolgen im Rahmen der weiteren Bearbeitung.
10. Hinweise Tragwerksplanung
11. Hinweis Blitzschutz-/ Erdungsanlagen 11. Hinweis Blitzschutz-/ Erdungsanlagen
Die Lieferung und der Einbau von Blitzschutz-/ Erdungsanlagen erfolgt nicht durch den AN Rohbau. Hiermit wird separat eine Fachfirma beauftragt.
Die termingerechte Koordination zwischen AN Rohbau und AN Elektro ist Bestandteil der vom AN Rohbau zu erbringenden Leistung.
Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren
11. Hinweis Blitzschutz-/ Erdungsanlagen
12. Hinweis Leerrohrmontage 12. Hinweis Leerrohrmontage
Die Lieferung und der Einbau von Leerrohren z. B. insbesondere im Bereich der Stahlbeton-Treppenhauswände erfolgt per separater Beauftragung an den AN Elektro. Die termingerechte Koordination zwischen AN Rohbau und AN Elektro ist Bestandteil der vom AN Rohbau zu erbringenden Leistung.
Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
12. Hinweis Leerrohrmontage
13. Hinweis Arbeits-, Schutz sowie Tragg 13. Hinweis Arbeits-, Schutz sowie Traggerüste
Laut DIN 18330 VOB/C ist das Thema "Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste" als Nebenleistung wie folgt geregelt:
4.1.1 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste der Bemessungsklasse A nach DIN EN 12812 "Traggerüste -
Anforderungen, Bemessung und Entwurf", soweit diese Gerüste für die eigene Leistung notwendig sind.
Dies betrifft sämtliche Einrüstungen für die Arbeit des AN Rohbau, auch bei Bauteilen, deren Unterseite = 3,50 m über der Aufstellfläche des Traggerüstes liegt.
13. Hinweis Arbeits-, Schutz sowie Tragg
14. Anlagenverzeichnis 14. Anlagenverzeichnis
1.0 - Allgemeine Anlagen
Anlage 1.1 - Kartenausschnitt.pdf
Anlage 1.2 - Stadtplanausschnitt.pdf
Anlage 1.3 - Luftbild.pdf
Anlage 1.4 - Lageplan Bestand.pdf
Anlage 1.5 - 234.01.03-01-03 Hygienegrundsätze.pdf
Anlage 1.6 - 234.01.03-01-03 Abnahme Staubschutz.pdf
Anlage 1.7 - 234.01.03-01-03 Fremdfirmenrichtlinie.pdf
Anlage 1.8 - 234.01.03-01-03 Heißerlaubnisschein.pdf
Anlage 1.9 - 234.01.03-01-03 Einweiserprotokoll.pdf
Anlage 1.10 - 234.01.03-01-03 Brandschutzordnung.pdf
Anlage 1.11 - 234.01.03-01-03 Kurzeinweisung für Fremdfirmen.pdf
Anlage 1.12 - Anschreiben SiGePlan Papenburg MHP Neustrukturierung Klinikum 18042024.pdf
Anlage 1.13 - Sigeplan Papenburg MHP Neustrukturierung Klinikum 18042024.pdf
Anlage 1.14 - 2025_10_07_234_500-Baustelleneinrichtung.pdf
Anlage 1.15 - Kombinierte Baugrund- und Schadstoffuntersuchung MHPA 13-01-2020.pdf
2.0 - Grundrisse
Anlage 2.1 - 2026_01_14_234_50-GR-UG-01 Gesamt UG.pdf
Anlage 2.2 - 2026_01_16_234_50-GR-SG-02 Gesamt SG.pdf
Anlage 2.3 - 2025_11_13_234_50-GR-EG-03 Gesamt EG.pdf
Anlage 2.4 - 2025_11_13_234_50-GR-1.OG-04 Gesamt 1.OG.pdf
Anlage 2.5 - 2025_11_13_234_50-GR-2.OG-05 Gesamt 2.OG.pdf
Anlage 2.6 - 2025_11_13_234_50-GR-3.OG-06 Gesamt 3.OG.pdf
Anlage 2.7 - 2025_11_13_234_50-GR-4.OG-07 Gesamt DG.pdf
Anlage 2.8 - 2025_09_05_234_100-UG-01_Arbeitsfugen-Sohle.pdf
Anlage 2.9 - 2025_12_17_234_WD-200-UG Dämmung unter Sohle.pdf
3.0 - Schnitte
Anlage 3.1 - 2026_01_12_234_100-SC-1-1.pdf
Anlage 3.2 - 2026_01_16_234_100-SC-2-2.pdf
Anlage 3.3 - 2026_01_12_234_100-SC-3-3.pdf
Anlage 3.4 - 2026_01_12_234_100-SC-4-4.pdf
Anlage 3.5 - 2026_01_12_234_50-SC-5-5.pdf
Anlage 3.6 - 2025_10_09_234_50-SC-6-6-Regenrueckhaltung.pdf
Anlage 3.7 - 2026_01_12_234_25-FSC-A-A.pdf
Anlage 3.8 - 2026_01_12_234_25-FSC-B-B_C-C.pdf
Anlage 3.9 - 2026_01_12_234_25-FSC-D-D.pdf
Anlage 3.10 - 2026_01_12_234_25-FSC-E-E.pdf
Anlage 3.11 - 2026_01_14_234_25-FSC-F-F_I-I Verbindungsgänge L.pdf
Anlage 3.12 - 2026_01_12_234_25-FSC-G-G_H-H.pdf
Anlage 3.13 - 2026_01_12_234_25-FSC-J-J_L-L Verbindungsgang H.pdf
Anlage 3.14 - 2025_12_09_234_25-TRH-01.pdf
Anlage 3.15 - 2025_12_18_234_25-TRH-02.pdf
Anlage 3.16 - 2025_08_04_234_1BA_1145_50-01-Fassadenschnitt-West_.pdf
4.0 - Ansichten
Anlage 4.1 - 2025_08_14_234_100-AN-Innenhöfe-17.pdf
Anlage 4.2 - 2025_08_15_234_100-AN-10_Ansicht Nord_Süd.pdf
Anlage 4.3 - 2025_08_15_234_100-AN-11_Ansicht West_Ost.pdf
5.0 - Neubau/ Energiezentrale Detailplanung
Anlage 5.1 - 01 Verbundträger Decke 2.OG.pdf
Anlage 5.2 - 70586_Erdtank.pdf
Anlage 5.3 - Abdichtung Neubau an Bestand.pdf
Anlage 5.4 - 2025_12_17_234_25-Stahltreppe TRH außen.pdf
Anlage 5.5 - 2025_12_16_234_DT-GLD-10.pdf
6.0 - Neubau Planung Klinkerfassade
Anlage 6.1 - 2025_10_15_234.01.02_H-50-01 Klinker Fassade Haus H.pdf
Anlage 6.2 - 2025_11_28_234_H-50-03 Klinker Fassade Haus L.pdf
Anlage 6.3 - 2025_11_28_234_H-50-02 Klinker Fassade Haus H.pdf
Anlage 6.4 - Nord- und Südansicht Klinkerfassaden.pdf
Anlage 6.5 - West- und Ostansicht Klinkerfassaden.pdf
Anlage 6.6 - Verbindungsgang Haus L Klinkerfassaden.pdf
Anlage 6.7 - Marien-Hospital, Papenburg - Statik.pdf
Anlage 6.8 - Datenblatt Klinker.pdf
7.0 - Statische Berechnungen (LPH 4)
Anlage 7.1 - 06_Nachweis_Standsicherheit_20250218_V2.pdf
Anlage 7.2 - 19169_HuH_P007_GD.pdf
Anlage 7.3 - 19169_HuH_P006_SG.pdf
Anlage 7.4 - 19169_HuH_P005_EG.pdf
Anlage 7.5 - 19169_HuH_P004_1.OG.pdf
Anlage 7.6 - 19169_HuH_P003_2.OG.pdf
Anlage 7.7 - 19169_HuH_P002_3.OG.pdf
Anlage 7.8 - 19169_HuH_P001_4.OG.pdf
Anlage 7.9 - 19169_HuH_P008_SC.pdf
Anlage 7.10 - b19169a_Umbau-Bestand_Stahlträger-Außenwände_ HuH-20251014.pdf
Anlage 7.11 - 2025_09_05_234_100-SG-02_HuH-20251121.pdf
8.0 - Wasserhaltung
Anlage 8.1 - 25.1147 Wasserhaltung Marienhospital Papenburg ANS+ANL.pdf
9.0 - Abbrucharbeiten Allgemein
Anlage 9.1 - 00 Abriss Fluchttreppe 1.-2.OG Haus H.pdf
Anlage 9.2 - Abbruch Fluchttreppenanlage.pdf
Anlage 9.3 - Abbruch Pfosten-Riegele-Element Cafeteria.pdf
Anlage 9.4 - 2025_12_18_234_L-50-03 Abbruch Fluchttreppenturm.pdf
10.0 - Abbrucharbeiten Anbau Haus H
Anlage 10.1 - MHP_50-SG-01.1__P__GR_SG_LHKM_2019_11_06.pdf
Anlage 10.2 - MHP_50-SN-02_SN C-C__B__LHKM_2019_10_02.pdf
Anlage 10.3 - 50-SN-01_SN_A-A_B-B_E-E__C__ZNA_LHKM_2019_01_25.pdf
Anlage 10.4 - 00 Fotos Abriss Anbau Haus H.pdf
11.0 - Baugrundverbesserung
Anlage 11.1 - 25.1147 Entwurf Baugrundverbesserung Marienhospital Papenburg ANS+ANL 01.01.2026.pdf
Anlage 11.2 - 20.026 Ergänzende Baugrunduntersuchungen Neustrukturierung MHP 16-10-2020.pdf
Anlage 11.3 - 2026_01_15_234_I-50-UG-01.5_Bestand Haus L_Bestandsleitungen Innenhof.pdf
Anlage 11.4 - 2026_01_09_234_100-GR-Baugrundverbesserung.pdf
Anlage 11.5 - 00 GR UG.pdf
Anlage 11.6 - Bauteil_J_Ärztehaus_Schnitt A-B_Umbau und Erweiterung Wäscherei.pdf
12.0 - Energiezentrale
Anlage 12.1 - 06_Nachweis_Standsicherheit_Eenrgiezentrale_ 20241212_V1.pdf
Anlage 12.2 - 2026_01_27_234_I-50-UG-01.3_E.-Zentrale.pdf
Anlage 12.3 - 2026_01_27_234_I-50-SG-02.3_E.-Zentrale.pdf
Anlage 12.4 - 2026_01_27_234_I-50-DA-03.3_E.-Zentrale.pdf
Anlage 12.5 - 2026_01_27_234_I-50-SC_E.-Zentrale.pdf
Anlage 12.6 - 2026_01_27_234_I-50-AN_E.-Zentrale.pdf
Anlage 12.7 - 2025_08_18_234_20-FSC-01_E-Zentrale.pdf
Anlage 12.8 - MHP-AN-ELT-BA-SG-Energiezentrale.pdf
Anlage 12.9 - 2026_01_05_234_SD-50-UG-01_E.-Zentrale.pdf
Anlage 12.10 - 2026_01_05_234_SD-50-SG-02_E.-Zentrale.pdf
Anlage 12.11 - 2026_01_05_234_SD-50-DA-03_E.-Zentrale.pdf
Diese Anlagen werden Vertragsbestandteil, auch wenn sie nicht explizit in den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen erwähnt werden sollten. Sich daraus ergebende Leistungen sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
14. Anlagenverzeichnis
1. Angaben zur Baustelle 1. Angaben zur Baustelle
Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Grundstück der
Marien Hospital
Papenburg Aschendorf gGmbH
Hauptkanal rechts 75
26871 Papenburg
Angaben zur Baumaßnahme
Die Gebäudekonfiguration ist den beiliegenden Lageplänen und den Grundrissen etc. zu entnehmen (siehe Punkt 15 Anlagenverzeichnis)
Die Zu- und Ausfahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Straßen. Die genaue Lage ist den beiliegenden Lageplänen, Luftbildaufnahmen sowie dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Die maximale Höchstgeschwindigkeit auf dem Krankenhausgelände von 10 km/h ist einzuhalten.
Vorschriften der Eigentümer:
Die Baumaßnahme wird bei laufendem Klinikbetrieb ausgeführt. Es wird daher besonders darauf hingewiesen, dass der laufende Betrieb nicht mehr als unbedingt nötig beeinträchtigt werden darf.
Der AN benennt einen verantwortlichen deutschsprachigen Bauleiter, welcher die Ausführung von lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten grundsätzlich immer mit der Bauüberwachung des AG abstimmt.
Lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten sind während der
Ruhezeiten von 20.00 - 7.00 Uhr
nicht zulässig.
Die Benutzung von Baustellenradios oder sonstiger Abspielgeräte zur Darbietung von Musik ist grundsätzlich untersagt.
Zeiteinschränkungen sind in besonderen Bereichen/ Situationen nach Absprache möglich. In besonderen Fällen (z. B. bei Notoperationen) kann es erforderlich werden, lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten kurzfristig zu unterbrechen. Der AN wird hierüber durch die Bauüberwachung des AG informiert. Hierdurch beim AN entstehende Kosten werden über gesonderte Positionen bzw. im Stundennachweis abgerechnet. Die Ausfallzeiten sind gemeinsam mit dem verantwortlichen Bauleiter des AG schriftlich zu protokollieren. Die entsprechenden Protokolle sind im Rahmen der Schlussrechnung als Abrechnungsgrundlage einzureichen.
Der Arbeitsbereich des AN ist so zu sichern und zu kennzeichnen, dass eine Gefährdung und Behinderung der Patienten, des Personals und der Besucher unbedingt vermieden wird.
Klinik- und Feuerwehrzufahrt sowie die Zufahrt zur ZNA dürfen auch bei Materialtransporten grundsätzlich nicht blockiert werden.
Ferner ist die Staubentwicklung und sind Verunreinigungen zu vermeiden bzw. sofort ohne besondere Aufforderung zu beseitigen (Nebenleistung). Dies betrifft auch die öffentlichen Straßen- und Gehwegbereiche, ggfls. auch mehrmals pro Tag.
Arbeitszeiten:
Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die entsandten Arbeitnehmer des AN sollen im Regelfall an mind. 5 Werktagen je Woche (Mo. - Fr.) auf der Baustelle anwesend sein. Die Arbeiten können auch an Samstagen ausgeführt werden. Hierzu ist jedoch eine vorherige Abstimmung mit dem Klinikum zwingend erforderlich.
Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben unberührt.
AG= Auftraggeber
AN= Auftragnehmer
SiGeKo= Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
1. Angaben zur Baustelle
2. Zusätzliche Technische Vertragsbeding 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Allgemeine Regelungen/ Hinweise
Leistungsbereiche
In diesem Leistungsverzeichnis werden insbesondere folgende Leistungsbereiche beschrieben:
Baustelleneinrichtungsleistungen (nur BE AN Rohbau), Schutzvorrichtungen, Abbrucharbeiten Bestand, Erdarbeiten, Baugrundverbesserung im Vollverdrängungsverfahren, Rohbauarbeiten Neubau Beton (Gründung/ Wände/ Decken/ Stützen)
inkl. Anbindung an Bestandsgebäude, Mauerwerk Neubau und Bestand, Klinkermauerwerk, Grundwasserabsenkung, TA-Leistungen HLS, TA-Leistungen Medizinische Gase TA-Leistungen Förderanlagen TA-Leistungen Elektroinstallationen und
als weiteres ist der Neubau der Energiezentrale als Ergänzungsgebäude Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlage.
Bauüberwachung:
Für die in dieser Ausschreibungsunterlage aufgeführten Leistungen erfolgt die Bauüberwachung durch mehrere Fachbauüberwacher. Hierdurch ist es erforderlich, die Leistungsabstimmung sowie die Rechnungsstellung für die jeweiligen Teile/ Leistungsbereiche jeweils getrennt wie folgt dargestellt aufzustellen (dies ist kalkulatorisch zu berücksichtigen). Die jeweiligen Rechnungen sind an die jeweilige Fachbauüberwachung zu senden.
Fachbauüberwachung Neubau
Fachbauleitung Architekt: Teile 1 bis Teil 7 - PG Schweitzer,
Fachbauleitung Grundwasserabsenkung: Teil 8 - IB Schwennen,
Fachbauleitung HLS: Teil 9 - PGMM,
Fachbauleitung Medizinische Gase: Teil 10 - PGMM,
Fachbauleitung Förderanlagen: Teil 11 - PGMM,
Fachbauleitung Elektroinstallationen: Teil 12 - IB Kiedrowski
Fachbauleitung "Neubau der Energiezentrale": Zuordnung Leistungsbereiche wie Neubau.
Vereinbarung zur Leistungserbringung und Koordination
Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken wie z.B. Blitzschutz (z. B. Fundamenterder), die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen und diese zu integrieren, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation berücksichtigt.
Entsorgung von Bauschutt, Abfall, Abbruch-, Verpackungsmaterial, Materialverschnitt:
Bauschutt, Abfall, Abbruch-, Verpackungsmaterial etc. aus dem Leistungsbereich des AN, sowie, gem. VOB Pkt. 4.1.12, VOB/C, ATV DIN 18299, Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m3 (soweit der Abfall nicht schadstoffbelastet ist), ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Baustellenbereich arbeitstäglich zu entsorgen. Die Einhaltung der einschlägigen Entsorgungsvorschriften für Bauschutt- und Abfallentsorgung ist eigenverantwortlich durch den AN sicherzustellen.
Der Abfall ist nach Abfallgruppen insbesondere gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung getrennt zu sammeln/ zu entsorgen.
Bei Anfall überwachungsbedürftiger und besonders überwachungsbedürftiger Abfälle hat der Auftragnehmer den Nachweis über die Möglichkeit, die rechtliche Befugnis sowie die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen
(Begleitscheinverfahren). Die Nachweise zum Begleitscheinverfahren sind der/ den Abschlagsrechnung(en) bzw. der Schlussrechnung mit Dokumentation in chronologischer Reihenfolge in separatem Ordner beizufügen.
Gibt der Auftragnehmer den Abfall seinerseits an einen Dritten weiter, so muss er diesen dem Auftraggeber namentlich benennen und die notwendigen Unterlagen beifügen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Abnehmer zur Entsorgung des Abfalls geeignet und befugt ist.
Die Entsorgung von Bauschutt, Abfall, Abbruchmaterial ist alleinige Sache des AN. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren (Nebenleistung).
Das Erstellen sämtlicher Nachweise, insbesondere von
Entsorgungs- und Verwertungsnachweisen sowie von Abfallbegleitpapieren, ist Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren (Nebenleistung).
Verschiedenes:
Durch die AG-Bauüberwachung erteilte Freigaben entbinden den AN nicht von seiner Haftung.
Eventuelle Schäden an den vorhandenen und möglicherweise verbleibenden Konstruktionen müssen vor Baubeginn aufgenommen und begutachtet werden.
Bei der Verwertung von Abbruchmaterialien ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu berücksichtigen.
Die ggfls. erforderliche Abgabe von Dokumentationsunterlagen wird per separater Leistungsposition gefordert. Fehlende Dokumentationsunterlagen stehen einer Abnahme entgegen.
Alle für die Kalkulation erforderlichen Angaben (Maße, Massen und Konstruktionsangaben) sind den beigefügten Plänen (siehe "Punkt 14. Anlagenverzeichnis") bzw. der Beschreibung der Baumaßnahme zu entnehmen. Die Zeichnungen dienen der Situationsdarstellung und sind nicht in allen Punkten als umfassend zu betrachten, geringfügige Abweichungen sind möglich.
Die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Nebenleistungen sind entsprechend der VOB/C, ATV DIN 18299 und den ausschreibungsrelevanten Gewerke-ATV in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Bauseits werden WC-/ Sanitäranlagen zur Nutzung durch die Mitarbeiter der beauftragten Firmen aufgestellt. Die Standorte sind den Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen.
Bei feuergefährlichen Arbeiten ist ein Erlaubnisschein für den ausführenden Mitarbeiter unter Vorlage der gültigen Schweiß-Zeugnisse über die zuständige Bauüberwachung bzw. Fachbauleitung bei der technischen Leitung des Krankenhauses zu beantragen.
Sämtliche Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz und insbesondere in vorhandene Installationen sind vorab mit der Bauüberwachung des AG und der Abteilung Betriebstechnik der Klinik abzustimmen.
Alle Konstruktionen sind entsprechend den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) auszuführen und entsprechend zu kalkulieren.
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten:
- die Vorschriften, Regeln, Informationen und
Grundsätze der Deutschen Gesellschaft für
Unfallversicherung (DGUV),
- die Verordnung über Arbeitsstätten,
- die Technischen Regeln für Arbeitsstätten,
- die Betriebssicherheitsverordnung,
- die Technischen Regeln für Betriebssicherheit,
- die Gefahrstoffverordnung und
- die Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Für den Einsatz von Geräten und Maschinen wird zusätzlich auf folgende Vorschriften verwiesen:
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Maschinenverordnung
- Maschinenlärminformationsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Bei Arbeiten mit offener Feuererscheinung, Schneid- oder Trennverfahren, bei denen mit Funkenflug zu rechnen ist, ist in jedem Fall eine geeignete Löscheinrichtung sowie ggfls. eine Brandwache zu stellen.
Der Einsatz krebserzeugender, erbgutverändernder und
fortpflanzungsgefährdender Stoffe ist grundsätzlich untersagt.
Bei dem Einsatz von Gefahrstoffen ist von der verwendenden Bau-/ Montagefirma eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese ist dem SiGeKo vor Einsatz der Materialien zu übergeben.
Gefahrstoffe sind entsprechend der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen. Die eingesetzten Gefahrstoffe sind in einem Verzeichnis zu erfassen und der Bauüberwachung des AG und dem SiGeKo rechtzeitig (mindestens 1 Woche vor dem Einsatz) vorzulegen.
Detailterminplanung Bauablauf Rohbauarbeiten
Der AN erstellt vor Baubeginn sowie im Verlauf der Bauphase nach Erfordernis entsprechende Bauablauf- und Detailterminpläne zur Konkretisierung der Bauabläufe inkl. Soll-/ Ist-Vergleichsdarstellung (Nebenleistung). Dieser ist nach Aufforderung durch den AG innerhalb von 10 Kalendertagen zu erstellen.
Baustelleneinrichtung
Bauseits werden die im Folgenden aufgeführten Leistungen zur Herstellung der bauseitigen Baustelleneinrichtung und zur Baufeldfreimachung erbracht.
- Anbindung Baustraße an öffentliche Verkehrsflächen (Rathausstraße)
inkl. Beschilderung,
- Beschilderungen zur Verkehrsregelung im Baustellenbereich,
- Baustraßen,
- Befestigte BE-Flächen,
- Bauzaun inkl. Toren,
- Sanitärcontainer Damen/ Herren,
- Vorbereitende Maßnahmen Außenanlagen,
Weitere, zur Leistungserbringung des AN Rohbau erforderliche Baustelleneinrichtungen sind alleinige Leistung des Auftragnehmers, der Auftraggeber stellt Flächen zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungen des AN sind in der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen, soweit im Leistungsverzeichnis keine Positionen hierfür aufgeführt sind.
Firmenschilder und Werbung dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers aufgestellt werden. Ein Rechtsanspruch dazu besteht nicht. Bauseits wird ein Bauschild aufegestellt und es besteht die Möglichkeit, dort ein Firmenschild anbringenzu lassen. Die Schilder sind gegen Vergütung bei einer separeaten Firma zu bestellen (Info zum Ansprechpartner über Bauüberwachung des AG).
Container des AN (Mannschaftsbuden, Gerät-, Materiallager usw.) sind auf dem Klinik-Grundstück in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG sowie gem. "Baustelleneinrichtungsplan" (siehe Anlage 1.14) einzurichten.
Das Einrichten von Mannschaftsunterkünften und Materiallagern sowie die WC-Nutzung durch Mitarbeiter des AN in den Räumlichkeiten des Krankenhauses ist nicht zulässig, ebenso wenig das Aufstellen von Wohnunterkünften.
Beim Einrichten der Baustelle sind, in Absprache mit dem SiGeKo, die Anleiterflächen für die Feuerwehr und Feuerwehrzufahrten freizuhalten.
Auf dem Klinikgelände stehen Flächen zur Lagerung nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Sich hieraus ergebende (Mehr-) Aufwendungen für Anlieferungen "Just-in time" sowie eventuell erforderliche mehrmalige Anfahrten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Parkflächen
Am Baufeld direkt stehen keinerlei dauerhafte Parkflächen zur Verfügung.
Baustrom / Bauwasser
Ein Baustrom-Anschlussverteiler mit Zähleinrichtung, welcher als Anschlusspunkt für Baustromversorgung des AN Rohbau (für die eigenen Leistungen des AN) dient, wird bauseits zur Verfügung gestellt. An diesen Baustrom-Anschlussverteiler schließen auch die bauseits gestellten Baustrom-Endverteiler an, welche auch durch die anderen Unternehmen genutzt werden.
Bauseits werden weiterhin Bauwasseranschlüsse zur Verfügung gestellt, welche als Anschlusspunkte für den Bauwasserbedarf des AN Rohbau für die eigenen Leistungen dient. Diese Bauwasseranschlüsse werden auch durch andere Unternehmen genutzt.
Verbrauchskosten für Baustrom, Bauwasser, Sanitäranlagen und Abwasser:
Die Vergütung der Kosten des Verbrauchs von Baustrom, Bau- und Frischwasser (Sanitäranlagen und Abwasser) sind vom AN zu tragen. Sie wird mit den "Zusätzlichen Besonderen Vertragsbedingungen" geregelt, sofern in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen. Die Bautagesberichte sind der örtlichen Bauüberwachung des AG wöchentlich zu übergeben, inkl. folgenden Angaben:
- Datum,
- Temperaturen,
- Witterungsverhältnisse,
- Anzahl und namentliche Nennung der auf der Baustelle tätigen
Arbeitskräfte,
- Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
- Angaben zu den eingesetzten Subunternehmer,
- Unterbrechungen der Ausführung mit Angabe der Gründe,
- Unfälle,
- Behinderungen,
- Besuche und
- sonstige Vorkommnisse.
Örtliche Bauleitung des AN
Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt, bei der die Anwesenheit eines deutschsprachigen Vertreters des AN notwendig ist.
Der Auftragnehmer hat eine geeignete, deutschsprachige Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen (Fachbauleiter-/ in), der nur im Einvernehmen mit der Bauüberwachung des AG gewechselt werden darf.
Diese Vertretung muss während der Arbeitseinsätze ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Im Verhinderungsfalle ist rechtzeitig ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Die Verkehrssprache bei allen Geschäftsvorgängen ist deutsch. Eine Verständigungsmöglichkeit mit anderssprachigen Arbeitskräften muss stets, insbesondere auch für Notfälle, sichergestellt sein.
Zustandsfeststellung
gem. § 3 Abs. 4 VOB/B vor Beginn der Arbeiten, insbesondere zur Feststellung des Zustandes der an das Baugrundstück angrenzenden Straßen und Geländeoberfläche (Nebenleistung). Die Ergebnisse der Zustandsfeststellung sind schriftlich und über entsprechende Fotografien zu dokumentieren inkl. Darstellung in Form von Plänen.
2. Zusätzliche Technische Vertragsbeding
3. Definitionen 3. Definitionen
Ausführungsfrist / Gesamt-Baumaßnahme
In den nachfolgenden Leistungspositionen wird teilweise der Begriff "vertragliche Ausführungsfrist" verwendet, um z. B. die Dauer der Leistungsvorhaltung zu definieren. Diese Ausführungsfrist ergibt sich aus den Vertragsfristen, welche den Vertragsbedingungen zu entnehmen sind.
Der zeitliche Hinweis "Gesamt-Baumaßnahme" bezieht sich auf die "Bauzeit einschließlich der Ausbaugewerke" gem. Bauzeitenplan.
System-/ Ausführungsbeschreibungen/ Hinweise
Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sind "System-/ Ausführungsbeschreibungen und Hinweise" zur Definition der Ausführungsvarianten aller Bauelemente.
Mit diesen System-/ Ausführungsbeschreibungen und Hinweisen werden Leistungen definiert, die im Rahmen der Kalkulation der einzelnen Leistungspositionen relevant sind. Sie sind, auch wenn nicht explizit in den Leistungspositionen erwähnt, grundsätzlich zu berücksichtigen.
Die in diesen System-/ Ausführungsbeschreibungen und Hinweisen aufgeführten Leistungen sind daher als Bestandteil der Gesamtleistung im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen, sofern keine separaten Leistungspositionen hierfür enthalten sind.
3. Definitionen
4. Hinweis SiGe-Koordination 4. Hinweis SiGe-Koordination
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Für die Baumaßnahme ist durch den AG ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt. Den Weisungen des SiGeKo´s ist in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG Folge zu leisten. Bei Beanstandungen, die durch den SiGeKo vorgetragen werden, sind umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände einzuleiten.
Mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination wurde der nachstehende Koordinator vom Bauherrn beauftragt.
Bau-Ingenieur-Gesellschaft Schierenbeck mbH
Dipl.-Ing (Bauing. TU) Ralf Schierenbeck
Weyher Bruch 30
28844 Weyhe
eMail: info@big-schierenbeck.de
Hinweise zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz sind dem beigefügtem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und zugehörigem Anschreiben (siehe Anlagen 1.12 und 1.13) zu entnehmen. Im Rahmen seiner Beauftragung verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und das zugehörige Anschreiben als Bestandteil des Bauvertrages anzuerkennen. Der Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans mit zugehörigem Anschreiben sind sowohl durch den AN als auch von seinen Nachunternehmern einzuhalten und umzusetzen.
Für die Baustelle wird ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt. Die hierfür
erforderlichen Unterlagen aus dem Betriebsbereich des
AN sind dem SiGeKo zur Verfügung zu stellen.
Das sind:
a) Liste der auf der Baustelle tätigen eigenen und
fremden (Leih-) Mitarbeiter des AN sowie die seiner
Subunternehmer; insbesondere Projektleiter,
Obermonteur(e) und Vorarbeiter.
b) Gefährdungsanalysen
c) Sicherheitsingenieur des Betriebes
d) Sicherheitsbeauftragter auf der Baustelle
e) Ersthelfer auf der Baustelle
f) Angaben zur Erste-Hilfe-Ausrüstung der Baustelle
g) Nachweise über sicherheitstechnische Unterweisung
der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter
Der SiGePlan wird auf der Baustelle bereitgestellt und ist vom AN zu berücksichtigen.
Die Sozialversicherungsausweise der an der Baumaßnahme Beschäftigten sind mitzuführen.
4. Hinweis SiGe-Koordination
5. Hinweis Staubentwicklung/ Arbeitssich 5. Hinweis Staubentwicklung/ Arbeitssicherheit
Der AN ist verpflichtet, den Baustellenbetrieb möglichst staubarm durchzuführen und immer das schonendste Abbruchverfahren einzusetzen.
Kommen Arbeiten mit intensiven Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen zur Ausführung, sind diese grundsätzlich mit der Bauüberwachung des AG abzusprechen und diese durch geeignete Maßnahmen (z.B. Einsatz geräuschgedämmter Gerätschaften) auf das Äusserste einzuschränken. Daraus entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet (Nebenleistung). Die durch Abbrucharbeiten entstehenden Belastungen sind im Hinblick auf den Krankenhausbetrieb so gering wie möglich zu halten.
Bei der Baumaßnahme sind auch in Bezug auf die Staubentwicklung immer die neuesten Technologien und Arbeitsweisen anzuwenden. So ist beispielsweise durch Befeuchtung oder staubdichte Abhängungen und Abdichtungen eine größtmögliche Begrenzung von Staubentwicklung zu erreichen.
Einzuhalten sind insbesondere die Anforderungen gemäß
- TRGS 559,
- TRGS 900 und
- TRGS 554.
Bei grundsätzlich allen Arbeiten mit Staubentwicklung sind, neben den sich aus den Regelungen über "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" ergebenden Auflagen, Maßnahmen zu treffen, um Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs sowie der Nachbarschaft auszuschließen.
Beim Bohren sind wirksame Maßnahmen zur Staubbekämpfung zu planen und durchzuführen, z. B.
- Absaugen am Bohrlochmund,
- Staub niederschlagen (benetzen) oder
- Umstellen auf Flüssigkeitsspülung.
Es sind möglichst staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen anzuwenden (z.B. Absaugung, Nassbearbeitung mit Aerosolbindung). Ist eine technische Schutzmaßnahme nicht ausreichend, kann eine Kombination von Schutzmaßnahmen (z.B. abgesaugte Handmaschine und Luftreiniger) eine ausreichende Staubreduktion bringen.
Auf der Baustelle sind die durch diffuse Quellen (Einsatz von Maschinen und Geräten, Transporte auf Baupisten, Erdarbeiten, Materialgewinnung, Materialaufbereitung, Materialumschlag, Windverwehungen, usw.) bedingten Stäube und Aerosole durch entsprechende Maßnahmen an der Quelle zu reduzieren.
5. Hinweis Staubentwicklung/ Arbeitssich
6. Hinweis Geotechnische Kategorie 6. Hinweis Geotechnische Kategorie
Aus der Bewertung der Versuchergebnisse ergibt sich eine Einstufung der bautechnischen Maßnahmen und Verfahren in die
Geotechnische Kategorie GK 2.
Die Festlegungen zu den Geotechnischen Kategorien in DIN EN 1997-1 und DIN 1054 sind zu beachten.
6. Hinweis Geotechnische Kategorie
7. Hinweise Bodenkennwerte 7. Hinweise Bodenkennwerte
Mit der als Anlage 1.15 beigefügten Baugrunduntersuchung erfolgt die Angabe eines vereinfachten Baugrundaufbaus mit der Einteilung der erkundeten Böden in voraussichtliche Homogenbereiche.
Der vereinfachte Baugrund ist nicht als allgemeingültige Schichtung über das ganze Erkundungsgebiet zu verstehen. Er stellt die erkundeten Schichtungen in zusammengefasster Form dar.
Diese Gruppierungen sind Grundlage für Leistungen gem. Auflistung der ATV in VOB C:
- Erdarbeiten,
- Landschaftsbauarbeiten,
- Verbauarbeiten,
- Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten,
- Wasserhaltungsarbeiten,
- Entwässerungskanalarbeiten,
- Drän- und Versickerungsarbeiten,
- Verkehrswegebauarbeiten,
- Kabelleitungstiefbauarbeiten,
- Abdichtungsarbeiten,
sofern entsprechende Leistungen als Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung anfallen (auch wenn nicht explizit beschrieben).
Homogenebereiche:
Hinweis Bodenkennwerte / Bodenklassen / Bodengruppen / Eigenschaften:
Für die unterhalb der z.T. vorhandenen Oberflächenbefestigungen aus Pflaster erbohrten Schichten können die im Baugrundgutachten (siehe Anlage 1.15 auf den Seiten 10 und 11 aufgeführten
- Bodengruppen nach DIN 18196,
- Homogenbereiche nach DIN 18300:2015,
- Bodenkennwerte und
- Durchlässigkeitswerte
als Grundlage angenommen werden.
Abfalltechnische Untersuchung
Die Ergebnisse der Untersuchung von Boden- und Feststoffproben auf Schadstoffe durch das "Büro für Boden- und Grundwasserschutz Dr. Christoph Erpenbeck" sind in den Anlage 1.15 ab Seite 134 (Anhang zum Baugrundgutachten) dargestellt.
Eine Übersicht über die entnommenen Bodenmischproben ist Tabelle 1 des Untersuchungsberichts zu entnehmen. Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen sind in Tabelle 2 zusammengefasst und den Zuordnungswerten der LAGA M20 gegenübergestellt.
In den Leistungspositionen erfolgt die Angabe der Deklarationsanalyse nach Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV), zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbabfallverordnung (09.07.2021), "Mantelverordnung".
Anzutreffen gem. Tabelle 3 ErsatzbaustoffV ist voraussichtlich Bodenmaterial mit den folgenden Materialwerten:
- EBV BM 0*, Staunässe: S0,
- EBV BM 1,
- EBV BM 2 und
- EBV BM 3.
7. Hinweise Bodenkennwerte
8. Hinweis Grundwasseranalyse auf Betona 8. Hinweis Grundwasseranalyse auf Betonaggressivität und Eisen
Aus den errichteten Pegeln wurde jeweils eine Wasserprobe entnommen.
Die Ergebnisse der chemischen Analyse sind in der Anlage 1.15 dargestellt. Die Auswertung erfolgt auf der Grundlage der Tabellenwerte der DIN 4030-2.
Demnach sind die Wasserproben als nicht betonangreifen (XA-0)
einzustufen. Der ermittelte Eisengehalt liegt zwischen 0,176 mg/L und 3,12 mg/L.
8. Hinweis Grundwasseranalyse auf Betona
9. Hinweise Schutzabdeckungen, Absturzsi 9. Hinweise Schutzabdeckungen, Absturzsicherungen/ Umwehrungen/Treppengeländer
Grundsatz: Die in den jeweiligen Leistungspositionen beschriebenen Schutzabdeckungen, Absturzsicherungen/ Umwehrungen/Treppengeländer sind grundsätzlich als Nebenleistung der Bauhauptgewerke gem. VOB/C während der eigenen Nutzungsdauer eingestuft. Die aufgeführten Leistungspositionen werden relevant, wenn die über die eigene Nutzung durch den AN Rohbau hinausgehende Gebrauchsüberlassung erforderlich wird.
Gebrauchsüberlassung: Der Abschluss der eigenen Nutzung und der beabsichtigte Abbau ist dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen. In Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers ist festzulegen, welche Schutzabdeckungen, Absturzsicherungen/ Umwehrungen/ Treppengeländer etc. weiterhin genutzt werden sollen. Die hierfür anfallenden Leistungen sind in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben, diese Fortsetzung der Nutzung wird separat vergütet.
Vergütungsanspruch: Ein Vergütungsanspruch setzt die gemeinsam mit der Bauüberwachung des Auftraggebers erfolgte schriftlich protokollierte Gebrauchsüberlassung voraus, welche als Bestandteil der Schlussrechnung einzureichen ist.
9. Hinweise Schutzabdeckungen, Absturzsi
02 Bauabschnittsübergreifende Leistungen
02
Bauabschnittsübergreifende Leistungen
02.04 Stundenlohnarbeiten
02.04
Stundenlohnarbeiten
03 Rohbauarbeiten Neubau + Energiezentrale
03
Rohbauarbeiten Neubau + Energiezentrale
03.02 Abbrucharbeiten
03.02
Abbrucharbeiten