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01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die 3-geschossigen Wohngebäude im Alter Kirchhainer Weg 54
und 56/58 in Marburg sollen einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle
unterzogen werden.
Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Abbruch der vorhandenen Dacheindeckung und Vordächer an den Hauseingangstüren
Herstellung neuer Aufdachdämmung und Dacheindeckung inkl. Dachklempnerarbeiten
Vollständiges bzw. teilweises Abschneiden der vorhandenen Loggien- und Balkonplatten
Umnutzung der verkleinerten Loggienbereiche zu Wohnraum
Rückbau der Fensterelemente und Rollladen
Anbau von seriell vorgefertigten Fassadenelemeneten inkl. Fenster und Rollläden
Rückbau der Kelleraußentüren sowie der außenliegenden Treppenniedergänge, -podeste und -stützwände inkl. Verfüllung und Abdichtung
Austausch der Hauszugangstüren
Neubau vorgestellter Balkonanlagen
Kellerdeckendämmung und Kellerwanddämmung zum TRH
Rückbau der Wärmeversorgungsanlagen und Installation einer zentralen Wärmepumpenstation zur Versorgung aller WE
Austausch der Elektrosteigleitungen und Wohnungsverteiler
Die Sanierungsarbeiten sollen im bewohnten Zustand erfolgen.
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren.
5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteils erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten.
8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen.
9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen;
- ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.;
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren;
- Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt
Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Allg. Hinweise
2 BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten 2 BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18 365 - Bodenbelagsarbeiten. Weiterhin sind einzuhalten:
DIN EN 649 - Homogene und heterogene PVC-Bodenbeläge; Spezifikation
DIN EN 650 - Bodenbeläge aus PVC mit einem Rücken aus Jute oder PE-Vlies oder aus PE-Vlies mit einem Rücken aus PVC
DIN EN 651 - PVC-Bodenbeläge mit einer Schaumstoffschicht; Spezifikation
DIN EN 652 - PVC-Bodenbeläge mit einem Rücken auf Korkbasis; Spezifikation
DIN EN 653 - Geschäumte PVC-Bodenbeläge; Spezifikation
DIN EN 654 - PVC-Flexplatten
DIN EN 655 - Platten auf einem Rücken aus Presskork mit einer PVC-Nutzschicht
DIN EN 1307 - Textile Bodenbeläge; Einstufung von Polteppichen
DIN EN 12455 - Elastische Bodenbeläge; Korkmentunterlagen
Bezüglich der Nutzungsanforderung (Einteilung nach Klassen) gilt
DIN EN 685 - Elastische Bodenbeläge; Klassifizierung.
2.2 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1 entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf nur von einer im Verzeichnis des Instituts für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden sein. Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung). Auf Anforderung sind Muster der Angebote vorzulegen. Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur u.dgl. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. In Räumen, die dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen dienen, dürfen Klebstoffe folgende Bestandteile nicht enthalten:
Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel- Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol sowie weitere zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordnete Lösungsmittel.
Zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität gelten folgende Normen, auch wenn sie noch nicht in nationale Normen:
DIN EN 423 - Elastische Bodenbeläge - Verhalten gegenüber Flecken
DIN EN 424 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens bei der Simulation des Verschiebens eines Möbelfußes
DIN EN 425 - Elastische Bodenbeläge - Stuhlrollenversuch
DIN EN 426 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung von Breite, Länge, Geradheit und Ebenheit von Bahnen
DIN EN 427 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Kantenlänge, Rechtwinkligkeit und Geradheit von Platten
DIN EN 428 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gesamtdicke
DIN EN 429 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dicke der Schichten
DIN EN 430 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse
DIN EN 431 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Trennwiderstandes
DIN EN 432 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Scherkraft
DIN EN 433 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Resteindruckes nach konstanter Belastung
DIN EN 434 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Maßänderung und Schlüsselung nach Wärmeeinwirkung
DIN EN 661 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Wasserausbreitung
DIN EN 662 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Schlüsselung bei Feuchteeinwirkung
DIN EN 663 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dekortiefe0
DIN EN 664 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verlustes an flüchtigen Bestandteilen
DIN EN 665 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Weichmacherabgabe
DIN EN 666 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gelierung
DIN EN 684 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Nahtfestigkeit
DIN EN 685 - Elastische Bodenbeläge - Klassifizierung
DIN EN 718 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse von Verstärkung oder Rücken von Bodenbelägen aus Poyvinylchlorid
DIN EN 1081- Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes
DINEN 1815 - Elastische Bodenbeläge - Beurteilung des elektrostatischen Verhaltens
DIN EN 1818- Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens gegenüber Schwenkrollen an schweren Möbelstücken
DIN EN 20105 -B02 - Textilien - Farbechtheistprüfung - Teil B02: Lichtechtheit mit künstlichem Licht (Xenonbogenlicht) (ISO 105-B02: 1988)
2.3 Ausführung
Bei Belagsarbeiten über Fußbodenheizungen wird vom Auftraggeber ein Aufheizprotokoll übergeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den Auftraggeber. Beim Aufbringen von Holzspanplatten auf alte Dielenboden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 bis 15 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Bei der Verlegung von ableitfähigem Bodenbelag ist ein spezieller Zahnspachtel für den Auftrag des ableitfähigen Klebers zu verwenden. Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen. Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargen-Nummer ist zu achten. Die Farben sind mit dem Auftraggeber abzusprechen.
Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Das Belagmaterial soll so frühzeitig angeliefert werden, dass es beim Verlegen die Temperatur des Raumes angenommen hat. Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern. PVC-Sockelleisten sind sowohl mit dem PVC-Belag als auch an den Stößen zu verschweißen (nach Trocknung des Klebers).
Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel.
In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt. Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen. Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Türnischen nicht mit Streifen belegt werden, es sei denn, dass dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als Nebenleistung:
- Das Ein- und Aushängen der Türen.
- Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen.
- Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten, z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren.
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18365 gelten als Besondere Leistung:Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr. 4.2.7 DIN 18365 sind u.a.
- Räume in Produktionsstätten oder Werkstätten mit technologischen Einbauten.
- Räume mit Lüftungsrohren, deren Durchmesser größer ist als bei üblichen Sanitärinstallationen.
- Räume mit Bodenauslässen für veränderbare Leitungen und Rohre.
Zusätzlich - als Besondere Leistungen - sind die unter Nr. 5.1.3 DIN 18365 erfassten Teile zu berechnen.
Weitere Besondere Leistungen:
- Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle.
- Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen.
- Das erstmalige Einwachsen oder Bohnern bzw. Polieren elastischer oder plastischer Beläge.
2.5 Abrechnungshinweise
Werden Materialpreise in m angegeben, so bezieht sich der Preis auf das auf der Rolle befindliche Material. Alle Preise nach m gelten im übrigen für die fertige Leistung einschließlich Überdeckung und Verschnitt. Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
2 BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten
01.01 Bodenbelag Wohnungen
01.01
Bodenbelag Wohnungen
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
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