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Baubeschreibung 1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Xervon GmbH plant den Neubau einer Containeranlage, die als Bürofläche mit einem geringen Anteil an Sanitärfläche genutzt werden soll. Das Gebäude wird auf Teilen des Baugrundstücks in der Nähe der Inselstraße 9, 68169 Mannheim errichtet. Die Bolle System- und Modulbau GmbH übernimmt als Generalunternehmer die schlüsselfertige, funktionale und betriebsbereite Errichtung des Bauwerks. Es handelt sich um eine zweigeschossige Stahlkonstruktion, die größtenteils bereits im Werk in Telgte vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiert wird. Dadurch werden vor Ort vor allem Innenausbauarbeiten notwendig, insbesondere die Nachbearbeitung an den Verbindungsstellen der Container. Weitere vor Ort auszuführende Arbeiten umfassen das Verlegen von Bodenbelägen, Malerarbeiten sowie Trockenbauarbeiten. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit erfolgt die Gründung des Gebäudes auf einer Betonbodenplatte und auf mehrlagig gestappelten Lastverteilerplatten, die für die erforderliche Unterlüftung der Containeranlage sorgen. Das Dach wird bauseits mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.
Das Gelände der Xervon GmbH ist eingezäunt und wird über die Inselstraße erschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten bei laufendem Betrieb auf dem Gelände erfolgen. Der Betrieb darf durch die Bauarbeiten zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Arbeiten, die außerhalb der normalen Betriebszeiten (abends, an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen) notwendig sind, werden nicht zusätzlich vergütet.
Grundkörper:~ 18,23 m x 12,13 m
Firsthöhe:~ 6,04 m über OKFF im Erdgeschoss.
Containerabmessungen:~ 6,058 m x 2,438 m x 3,112 m; ~ 6,058 m x 2,99 m x 3,112 m.
Baubeschreibung
01 Bauendreinigung Containeranlage
01
Bauendreinigung Containeranlage
01.__.0010 Bauendreinigung Containeranlage pauschal Bauendreinigung der zweigeschossigen, neu errichteten Containeranlage als Pauschalleistung. Details können den beigefügten Grundrissen (EG u. 1. OG) entnommen werden.
Die Leistung umfasst die komplette Beseitigung von Bauverschmutzungen (z.B. Bohrstaub, Farb- und Lackspritzer, Etiketten und Folien u. Folienresten) und die Herstellung eines nutzungsfähigen, gepflegten Zustands für den Betrieb (Erstreinigung) gemäß den nachfolgenden Anforderungen.
Reinigungsanforderungen:
Reinigung der PVC-Bodenbeläge
Reinigung der Fliesenflächen
Reinigung der Sockelleisten
Reinigung der tapezierten und gestrichenen Wände n. B. (staubfrei)
Komplettreinigung der Türen inklusive Rahmen und Zargen
Reinigung der Fenster, Glasflächen der Alu-Türen und zugehöriger Rahmen, innen und außen
Reinigung der Klimageräte (Inneneinheiten)
Reinigung des Geländers und Handlaufs der Innentreppe
Reinigung von Steckdosen und Schaltern
Komplettreinigung des WC- und Duschcontainers (Sanitärobjekte, Armaturen, Fliesen, Spiegel usw.)
Reinigung der Küchenzeilen von innen und außen
Reinigung der Deckenleuchten (innen)
Leistungsnachweis:
Die erbrachten Leistungen sind durch eine detaillierte Auflistung aller ausgeführten Arbeiten mit Datum, Uhrzeit und Objekt-/Flächenangaben zu dokumentieren. Die Datenblätter der verwendeten Reinigungsmittel sind mit Abnahme der Reinigungsleistung vorzulegen. Zusätzlich ist eine Fotodokumentation zum Nachweis des Reinigungszustands bei Übergabe zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Alle für die Reinigung notwendigen Geräte, Materialien und Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt als Pauschale.
01.__.0010
Bauendreinigung Containeranlage pauschal
1.00
Psch
Stundenlohnarbeiten Für Arbeiten, die durch zusätzliche, nicht im Rahmen des Leistungsverzeichnisses erfasste Leistungen erforderlich werden können, werden die folgenden Stundenlöhne zusätzlich in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Der Einheitspreis gilt auch für darüber hinausgehende Stundenlohnarbeiten.
Die Stunden dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Bauleitung oder des Auftraggebers verfahren werden. In den Stundensätzen sind alle Gemeinkosten, Auslösungen, Weg- und Fahrgelder anteilig enthalten. Die Stundenlohnarbeiten sind täglich am Abend oder spätestens am darauffolgenden Morgen in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten
01.__.0020 Stundenlohnarbeiten Reinigungsfachkraft Stundenlohn für eine Reinigungsfachkraft für zusätzliche, gesondert beauftragte Reinigungsarbeiten.
01.__.0020
Stundenlohnarbeiten Reinigungsfachkraft
O
10.00
h
01.__.0030 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohn für einen Helfer für zusätzliche, gesondert beauftragte Reinigungsarbeiten.
01.__.0030
Stundenlohnarbeiten Helfer
O
10.00
h