Maler- und Lackierarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten FFW Damsdorf
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Geplant ist die Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus als Erweiterung des vorhandenen Funktionsgebäudes der Freiwilligen Feuerwehr in Damsdorf. Der Anbau wird in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert. Das Dach wird als massives Flachdach mit extensiver Dachbegrünung ausgebildet. Installationswände und Abhangdecken werden in Trockenbauweise ausgeführt. Die Bauleistung wird in 2. Bauabschnitten durchgeführt. Im 1. Bauabschnitt wird der Neubau errichtet. Hier sind neben Umkleide- und Sanitärräumen Lager- und Abstellflächen als Erweiterung der Fahrzeughalle geplant. Im Bestandsgebäude werden im 2. Bauabschnitt die vorhandenen Sanitärräume im Erdgeschoß umgebaut. Die Haustechnische Anlage des Neubaus wird an den Bestand angeschlossen Der Betrieb des Feuerwehrgebäudes wird während der Bauphase nicht unterbrochen. Der sichere und ungehinderte Zugang für die Einsatzkräfte zum Bestandsgebäude ist jederzeit sicherzustellen. Temporäre Einschränkungen sind mit der Bauleitung und dem Ortswehrführer abzustimmen. Baumaterialien/ Bauabfälle sind geordnet und gesichert zu lagern. 1.1 Gebäudekenndaten: Bruttogrundfläche:  250 m² Bruttorauminhalt:  750 m² Geschoß:       1 Gebäudehöhe:  3,60 m
Geplant ist die Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus
2.1 Lage und Bebauung Das Baugrundstück befindet sich auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Damsdorf und wird über eine befestigte Zufahrt von der öffentlichen Staße aus erschlossen. Das Gelände ist umzäunt und mit einem Tor gesichert. Der aktuelle Bestandbau wird während der Bauphase für durch die Feuerwehr genutzt. Stellflächen für Fahrzeuge des AN und Fahrzeuge des vom AN eingesetzten Personals stehen auf dem Gelände des AG nicht zur Verfügung. Die Alarmwege sind jederzeit für die Einsatzkräfte freiuhalten. 2.1 Baumbestand Einschränkungen im Bereich der Baustelle durch den Baumbestand sind nicht zu berücksichtigen. 2.3 Immissionsschutz Die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm des Landes Brandenburg (AVV-Baulärm) anzuwenden. Zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen ist die Arbeitszeit nach AVV Baulärm begrenzt. Die Arbeitszeit ist festgelegt: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der von der Baustelle ausgehende Lärm ist nach der AVV Baulärm bewertet. Diese sieht Richtwerte für Lärmimmissionen vor, die vom AG eingehalten werden müssen. Die zulässigen Geräuschimmissionen betragen: 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) in der Nacht. 2.4 Baustelleneinrichtung Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lager- und Arbeitsplätze des AN stehen nur im begrenztem Umfang zur Verfügung, und sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Überlassung zur Nutzung der Flächen regelt der AG. Ein Anspruch auf Nutzung der Flächen besteht nicht. Für darüber hinausgehenden Flächenbedarf des AN zur Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zum Betrieb der Baustelle hat der AN Sorge zu tragen. 2.4.1 Baustromversorgung Medienübergabepunkt am Bestandsgebäude vorhanden 2.4.2 Bauwasserversorgung Medienübergabepunkt am Bestandsgebäude vorhanden 2.5 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Für die Baumaßnahme ist vom AG ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator (SiGeKo) nach Baustellen-Verordnung eingesetzt. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) nach BaustellenVO für alle auf der Baustelle auszuführenden Arbeiten ist erstellt. Vor Beginn der Arbeiten des AN ist in Abstimmung mit dem SiGeKo der SiGe-Plan anzupassen und zu ergänzen.
2.1 Lage und Bebauung
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Grundlage dieser Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung sind die Bestimmungen der VOB, neueste Fassung, die z.Zt. der Bauausführung gültigen DIN-Vorschriften, die Allgemeinen Regeln der Technik, die Herstellervorschriften, die Unfallverhütungs- vorschriften und die Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR 165 Die im LV beschriebenen Leistungen sind jeweils vollständig zu erbringen. Einzelne Arbeitsschritte, die im LV-Text nicht ausdrücklich erwähnt werden, sind zu kalkulieren, wenn sie zur Herstellung der Vollständigkeit einer Leistung unerlässlich sind. Die aktuellen Ausführungspläne sind Grundlage der Ausschreibung und liegen bei der Vergabestelle in elektronischer Form vor. Die Unterlagen können hier in elektronischer Form abgerufen werden. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Der Bieter hat sich mit dem Umfang, den technischen Besonderheiten des Bauvorhabens und den besonderen Anforderungen anhand der vorliegenden Pläne und Unterlagen vertraut zu machen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Planunterlagen und der örtlichen Gegebenheiten werden nicht anerkannt. 2. Allgemeine Vorbemerkungen Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeich- nis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Techn. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Leistungen oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer gesonderten Anlage zum Angebot aufzuführen. Der AN hat rechtzeitig ein örtliches Aufmaß durchzuführen. Alle Maße, die von den vorhandenen Baukonstruktionen abhängig sind, müssen vom AN rechtzeitig vor Ausführung mit dem AG abgestimmt werden. Unzulässig große Bautoleranzen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. Aufmaßblätter und -Zeichnungen sind zeitgleich zu den durchgeführten Arbeiten zu führen und durch den AG bestätigen zu lassen. Sämtliche Unterlagen sind nachvollziehbar und prüffähig aufzustellen. Bei vorzeitiger Anlieferung von Materialien sind diese so zu lagern, dass andere Handwerker nicht behindert werden und vor Verschmutzung und Diebstahl geschützt sind. Der Arbeitsablauf ist in Abstimmung mit den anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken durchzuführen. Ablaufbedingte Unterbrechungen der Arbeiten sind einzukalkulieren. Nachunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bauherren eingesetzt werden und sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Der Schutz bereits eingebauter Bauteile anderer Gewerke, sowie der Schutz angrenzender Bereiche ist sicherzustellen. Die Ausführung von Wahl- und Bedarfspositionen bedarf der Zustimmung des AG. Der AG kann Entscheidungen hierüber auch nach Auftragsvergabe treffen. Grundsätzlich ist nur ein komplettes, vom Hersteller abgestimmtes System zu verwenden. Das Kombinieren einzelner Komponenten verschiedener Hersteller ist nicht zulässig. Bei der Verarbeitung von Dämm- und Dichtungsmaterialien ist auf die physikalische und chemische Verträglichkeit in Kombination auch mit den vorhandenen Materialien zu achten. Dauerelastische Verfugungen sind aus UV-beständigem Material herzustellen. Der Arbeitsablauf ist in Abstimmung mit den anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken sowie den Forderungen der Bauleitung durchzuführen. Ablaufbedingte Unterbrechungen der Arbeiten sind einzukalkulieren. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. 3. Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung nicht anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Mit den Preisen sind u.a. abgegolten: - Schutz vor Verunreinigungen bauseitiger Bauteile   durch Schutzfolien, - Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch   Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen   Umfang - alle erforderlichen Materialtransporte - Das Entfernen und Wiederanbringen von Schalter- und   Steckdosenabdeckungen - Aus- und Einhängen der Türen, Fenster, etc. und der - - Aus- und Einbau von Dichtungsgummis dergleichen zur   Bearbeitung sowie Kennzeichnung dieser Bauteile. - Grundreinigung der Glas- und Rahmenflächen einschl.   dem  Entfernen von Schutzfolien, Kleber- und   Versiegelungsrückständen vor Übergabe 4. Dokumentation Die vollständige Dokumentation ist 3 Wochen vor Abnahme zur Überprüfung an den AG in 1-facher Ausführung sowie vollständig in digitaler Form zu übergeben. Die Dokumentation ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Die Dokumentation beinhaltet: - Prüfzeugnisse/ Prüfprotokolle/ Testate - Nachweise zur Qualitäten der verbauten Materialien - Auflistung der verwendeten Beschichtungsstoffe,   gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat,   Hersteller und Chargen-Nummer bzw. Farbton - Bautagebuch - ggf. Wartungs- und Pflegeanleitungen
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist eine Nebenleistung gem VOB und wird nicht separat vergütet Schutzmaßnahmen gem UVV und Arbeitsstättenverordnung. Aufstell- und Lagerflächen sind bei Bedarf mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Baustelleneinrichtung ist eine
01.__. 10 Rollrüstung Aufbauen, Abbauen fahrbares Gerüst DIN 4420-3, DIN EN 12810, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Systemgerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 2 (1,5 kN/m2), Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, im Gebäude.
01.__. 10
Rollrüstung
1.00
St
01.__. 20 Gebrauchsüberlassung Rollrüstung Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für fahrbares Gerüst wie zuvor beschrieben
01.__. 20
Gebrauchsüberlassung Rollrüstung
4.00
StWo
02 Abbrucharbeiten, Bauabfälle
02
Abbrucharbeiten, Bauabfälle
1. Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial, Baustellenabfälle Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN und ist, soweit möglich, dem Dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen. Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit. Verpackungsmaterial, überschüssiges Baumaterial und Baustellenabfälle des AN sind auf der Baustelle in verschließbaren Containern zu sammeln. Das Verbringen oben genannter Abfälle in die Sammelbehälter für Bauabfälle ist untersagt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen. Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container ist eine Nebenleistung und in die Einheitspreise einzurechnen.
1. Verpackungsabfall, überschüssiges
04 Maler- u. Lackierarbeiten
04
Maler- u. Lackierarbeiten
Der Schutz von Fußböden, Geländern, Türen, Fenstern vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, einschließlich anschließender Beseitigung ist eine Nebenleistung gem VOB und wird nicht gesondert vergütet. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln und selbst mind. wöchentlich zu entsorgen.
Der Schutz von Fußböden, Geländern, Türen, Fenstern vor
04.__. 10 Wandflächen spachteln Wandflächen geputzt, innen incl. Leibungen, etc, vollflächig spachteln und glätten mit Dispersionsspachtel als Untergrund für Vlies und Erstbeschichtung einschl. erf. Haftgrundvorbereitung Qualitätsstufe Q3 gemäß Merkblatt Nr. 2 bzw. Nr. 2.1 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
04.__. 10
Wandflächen spachteln
300.00
m2
04.__. 20 Grundieren Wand Grundierung der Wandflächen aus malerfertig verspachtelten GKB Platten und Gipsputzflächen als Untergrundvorbereitung für nachfolgend beschriebene Wandbeschichtung Vlies Tiefgrund auf Dispersionsbasis
04.__. 20
Grundieren Wand
600.00
m2
04.__. 30 Anstrichvlies Aufbringen einer Unterlage für Beschichtungen, Unterlage aus Zellulose-Polyestervlies, Gewicht 45g/m2, auf Trockenbauwänden und geputzten Massivwänden, Oberfläche glatt, Arbeitshöhe über 2,5 bis 3 m, Angebotenes Produkt: vom Bieter einzutragen.
04.__. 30
Anstrichvlies
420.00
m2
04.__. 40 Erstbeschichtung Wand Putz Erstbeschichtung an Wand, innen, als Zwischen- und Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, lösemittelfrei, (scheuerbeständig). Nassabriebbeständigkeit  Klasse 2 DIN EN 13300 Deckvermögen:  Klasse 2 nach DIN EN 13 300 Glanzgrad / Farbton:  matt, weiß Raumhöhe   bis 3m
04.__. 40
Erstbeschichtung Wand Putz
600.00
m2
04.__. 50 Überholungsbeschichtung Wand Beschichtung an Wand wie vor jedoch als Überholungsbeschichtung auf vorh. Dispersionsanstrich. einschl. Haftgrundanstrich als Untergrundvorbereitung Raumhöhe:ca. 5m
04.__. 50
Überholungsbeschichtung Wand
250.00
m2
04.__. 60 Acrylatbeschichtung Zulage zur Vorposition für die Ausführung der Erstbeschichtung unter Verwendung von wasserbasiertem, lösemittelfreiem Acrylat-Anstrichsystem, wasch-/ abrieb-/und stoßfest, Nassabriebbeständigkei Klasse 1 DIN EN 13300 Deckvermögen:  Klasse 2 nach DIN EN 13 300 Glanzgrad / Farbton:  matt, weiß Paneelhöhe   bis 1,5m
04.__. 60
Acrylatbeschichtung
170.00
m2
04.__. 70 Decke spachteln Q3 Decke innen, aus Betonfertigteilen, Oberfläche glatt, mit zementhaltiger Spachtelmasse vollflächig spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, Deckenhöhe bis 3,5 m einschl. der hierfür erf. Rollrüstung.
04.__. 70
Decke spachteln Q3
90.00
m2
04.__. 80 Erstbesch Decke Erstbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Spachtelung Qualitätsstufe Q3 gemäß Merkblatt Nr. 2 bzw. Nr. 2.1 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Grundbeschichtung , Zwischenbeschichtung und Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, lösemittelfrei, deckend, Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 DIN EN 13300 (waschbeständig).
04.__. 80
Erstbesch Decke
165.00
m2
04.__. 90 Überholungsbeschichtung Decke Beschichtung an Decke wie vor jedoch als Überholungsbeschichtung auf vorh. Dispersionsanstrich. einschl. Haftgrundanstrich als Untergrundvorbereitung Raumhöhe:ca. 5m
04.__. 90
Überholungsbeschichtung Decke
230.00
m2
04.__. 100 Zulage fungizid / anglizid Zulage zur Decken-und Wandbeschichtung für fungizid und algizid wirkenden Zusatz Ausführung in Feuchträumen nach Angabe der BL EP als einmalige Zulage für Komplettbeschichtung
04.__. 100
Zulage fungizid / anglizid
765.00
m2
04.__. 110 Zulage leicht getönt Zulage Wandanstrich für farbige Abtönung leicht getönt bis 12% Volltonanteil nach Bemusterung incl. Beschneiden zur Decke und angrenzenden Wandflächen und erf. Schutzmaßnahmen
04.__. 110
Zulage leicht getönt
1.00
m2
04.__. 120 Zulage satt getönt Zulage farbige Abtönung satt getönt bis 90% Volltonanteil nach Bemusterung Ausführung auf Teilflächen incl. Beschneiden zur Decke und angrenzenden Wandflächen und erf. Schutzmaßnahmen
04.__. 120
Zulage satt getönt
1.00
m2
04.__. 130 Verfugung mit Acryl Verfugung mit Acryl (überstreichbar), elasto-plastisch, einseitig, der Anschlüsse von Türen, Fenstern und sonstigen Einbauteilenin sowie den Übergängen Decke/Wand und Wandecken.
04.__. 130
Verfugung mit Acryl
600.00
m
04.__. 140 Erstbeschichtung Stahl-Türblatt Erstbeschichtung von Stahl-Türblätter, beidseitig, Untergrund grundierter Stahl, seidenmatt, deckend, - Schadstellen an Grundanstrich ausbessern - Zwischenbeschichtung und - Schlussbeschichtung aus aromatenfreiem Alcydharzlack, Farbe: Vollton nach Bemusterung
04.__. 140
Erstbeschichtung Stahl-Türblatt
20.00
m2
04.__. 150 Erstbeschichtung Stahlzargen Erstbeschichtung von Stahl-Umfassungszargen, innen und außen, Untergrund grundierter Stahl,  seidenmatt, deckend, - Schadstellen an Grundanstrich ausbessern - Zwischenbeschichtung und - Schlussbeschichtung aus aromatenfreiem Alcydharzlack, Die Leistung versteht sich einschl. Aus- und Einbau von Dichtungsgummis Farbe: Vollton nach Bemusterung Abmessungen B/H: bis 1,01/2,135m
04.__. 150
Erstbeschichtung Stahlzargen
20.00
St
04.__. 160 Erstbeschichtung Rohre Beschichtung von Rohren verschiedener Durchmesser für Hausinstallation, deckend, mit aromatenfreiem Alcydharzlack wie folgt: - Untergrund entrosten bzw. entfetten - Grundbeschichtung - Zwischenbeschichtung - Schlussbeschichtung Oberfläche : seidenmatt Farbe : weiß Rohrdurchmesser : bis 2"
04.__. 160
Erstbeschichtung Rohre
20.00
m
04.__. 170 Fußbodenhöhenausgleich Fußbodenhöhenausgleich bis 10mm mit Zementärer Spachtelmasse auf Betonbödenherestellen einschl. Grundierung und Untergrundvorbereitung.
04.__. 170
Fußbodenhöhenausgleich
10.00
m2
04.__. 180 Beton kugelstrahlen Kugelstrahlen und Absaugen des Untergrundes aus Beton, für Bodenbeschichtung mit Epoxidharz, einschl. Entsorgung aufgenommener Stoffe
04.__. 180
Beton kugelstrahlen
85.00
m2
04.__. 190 Bodenbeschichtung für Parkflächen Bodenbeschichtung für Parkflächen und Industrieböden mit hoher mechanischer Belastbarkeit als starres, befahrbares, UV-beständiges und vergilbungsarmes OS 8 - System mit 2-K Beschichtungssystem auf Oberfläche aus Beton oder zementösen Untergründen wie folgt nach Hestellervorschrift herstellen: - Grundierung im Kreuzgang  auftragen, - Egalisierspachtel verteilen - Abgestreute Verschleißschicht aufbringen, mit einer Zahntraufel oder Estrichrakel gleichmäßig verteilen und mit der Stachelwalze im Kreuzgang egalisiert und entlüfteten - Quarzsand 0,3-0,8mm kontinuierlich erst fein und dann im Überschuss vollflächig abstreuen - Kopfversiegelung mit Gummischieber gleichmäßig auftragen und dann mit Walze im Kreuzgang nachgerollen Ausführung im Erdgeschoss, Rutschklasse R11 Farbe. gem. Bemusertung Hersteller/Typ: Sikafloor -2640 oder glw. vom Bieter einzutragen.
04.__. 190
Bodenbeschichtung für Parkflächen
85.00
m2
04.__. 200 überfahrbares Fugenprofil überfahrbares Fugenprofil aus massivem Voll-Aluminium an der Gebäudetrennfuge auf der Bodenplatte aus Beton nach Herstellervorschrift verschiebesicher, ungeschnitten in Längen von 3,00m einbauen. beide Auflageschenkel des Profiles in Ausgleichsschicht aus Epoxidharz eingekleben und zusätzlich fugenbegleitend, im Abstand von 200 mm mit gewindeschneidenden Edelstahlschrauben in der Bodenplatte verankern. Fugentiefe: 40 mm Belastungsklasse: 5 Hersteller/Typ: MIGUA -FSN46 oder glw. ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
04.__. 200
überfahrbares Fugenprofil
10.00
m
04.__. 210 Kantenschutzwinkel Kantenschutzwinkel, aus Aluminium, weiß, in Einzellängen bis 2m, liefern und an den offenen Wandkanten verkleben. Schenkellänge: je 30mm
04.__. 210
Kantenschutzwinkel
30.00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten: Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu §2 Nr.10 VOB/B).
Vorbemerkungen
05.__. 10 Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter
05.__. 10
Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter
10.00
h
05.__. 20 Stundenverrechnungssatz für einen Helfer Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
05.__. 20
Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
10.00
h