Malerarbeiten Treppenhäuser
Mainzer Straße, Bonn
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Technische Vorbemerkungen 1. Geltende Normen und Vorschriften Alle Leistungen sind gemäß den nachstehenden Vorschriften in ihrer zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung auszuführen: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), insbesondere Teil C (ATV) mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. DIN 18363 „Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen“. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Alle relevanten technischen Merkblätter der verwendeten Produkthersteller. 2. Anforderungen an Materialien und Ausführung Für alle Arbeiten sind ausschließlich neue, unbeschädigte und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignete Materialien zu verwenden, die den Qualitätsanforderungen der genannten Normen entsprechen. Die Ausführung hat durch qualifiziertes Fachpersonal und nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die in den Positionen geforderte Oberflächenqualität (insb. Q2) ist durchgängig sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Ausführung Material- und Farbmuster zur Freigabe anzufordern. 3. Baustelleneinrichtung, Lagerung und Entsorgung Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, einschließlich aller erforderlichen Geräte und Werkzeuge, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Materialien sind fachgerecht und geschützt vor Witterungseinflüssen zu lagern. Alle durch die Arbeiten anfallenden Abfälle und Reststoffe sind vom Auftragnehmer fachgerecht und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 4. Regelungen zur Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den in den jeweiligen Positionen angegebenen Einheiten und den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen. Grundlage für die Abrechnung ist ein gemeinsam mit der Bauleitung erstelltes Aufmaß. Pauschalpositionen werden wie ausgeschrieben pauschal abgerechnet. Leistungen, die über den beschriebenen Pauschalumfang hinausgehen, sind vor Ausführung anzuzeigen und gesondert zu beauftragen.
Technische Vorbemerkungen
01 Malerarbeiten Treppenhäuser
01
Malerarbeiten Treppenhäuser
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Spachtel- und Fugenarbeiten
01.02
Spachtel- und Fugenarbeiten
01.03 Anstrich- und Beschichtungsarbeiten
01.03
Anstrich- und Beschichtungsarbeiten