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Projektbeschreibung Neubau 6 Mehrfamilienhäuser Am langen Rain, Müllheim im Markgräflerland
Bei dem Bauprojekt LRM in Müllheim handelt es sich um den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, aufgeteilt in zwei Baufelder mit insgesamt 84 Wohnungen und zwei Groß-Tiefgaragen.
Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen werden als Mietwohnungen mit einem einheitlichen Ausstattungsstandard und barrierefrei gemäß DIN 18040-2 errichtet.
Die Wohnungen befinden sich in fünf überirdischen Geschossen.
Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet „Am Langen Rain“ in Müllheim im Markgräflerland (Südbaden).
Projektkennzahlen:
Baufeld 1 Häuser C, D und E, jeweils mit 16 Wohnungen
Baufeld 2 Häuser F, G und H, jeweils mit 12 Wohnungen
Technische Daten:
Das Projekt wird nach dem KfW-40-Standard sowie unter Berücksichtigung der DGNB-Silber- und QNG-Zertifizierungen sowie der EU-Taxonomie-Konformität realisiert.
Alle Datenblätter der einzubauenden Materialien sind vorab einzureichen, um diese von der Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Während der Arbeiten sind Konzepte zur Lärmvermeidung, Abfallentsorgung, Staubvermeidung sowie zum Bodenschutz einzuhalten.
Die Errichtung von PV-Anlagen auf den extensiv begrünten Dachflächen ist geplant.
Der Austausch der Pläne erfolgt über die kostenfreie, bauseits zur Verfügung gestellte Planplattform winplan 2.0.
Die Planung von Architektur, Tragwerk, HLSK und Elektro-Hauptrassen erfolgt in 3D.
Die Baugenehmigung liegt vor.
Projektbeschreibung
01 Klempnerarbeiten Baufeld 1 und 2
01
Klempnerarbeiten Baufeld 1 und 2
01.01 Attikaabdeckung und Brüstungsabdeckungen
01.01
Attikaabdeckung und Brüstungsabdeckungen
01.02 Simsen und Fensterbänke
01.02
Simsen und Fensterbänke
01.03 Trittschutzbleche
01.03
Trittschutzbleche
01.04 Entwässerung Dach- und Balkonflächen Titanzink
01.04
Entwässerung Dach- und Balkonflächen Titanzink
ZTV Klempnararbeiten Klempnerarbeiten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in Ihrer jeweils neueste Fassung
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung; Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind;
Hierzu gehören weiterhin:
Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbaurichtlinien
die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit dem hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten
die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Sofern dem LV keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es bleibt Aufgabe des AN, die Elemente-stöße, Verbindungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. nach Rücksprache mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und entsprechend dem zu erwartendem Gebrauchswert vorzunehmen.
Alle angebotenen Materialien sind vor dem Einbau der Bauleitung zur Begutachtung und Genehmigung vorzulegen, ebenso Produktinformationen und Prüfzeugnisse.
Verwahrungen sind rückstausicher auszuführen.
Provisorische Abführungen von Tagwasser sind Bestandteil der angebotenen Preise.
Maßnahmen gegen elektrolytische Korrosion sind vom AN eigenverantwortlich zu ergreifen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Das Herstellen von Dehnungsausgleichern ist nach erforderlicher Art und Anzahl in dem Einheitspreis enthalten.
Bei Verblechungen und Deckungen ist in den LV-Positionen die zu verblechende Ansichtsfläche / zu deckende Bauteilbreite mengenmäßig dargestellt, Zuschläge für Auf- und Abkantungen sowie Randausbildungen sind entsprechend einzukalkulieren.
Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu überprüfen.
Alle angegebenen Dimensionierungen sind vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen. Alle nicht angegebenen Dimensionen sind vom AN zu bemessen.
Dichtigkeitsprüfungen sind auf Verlagen der AG kostenneutral durchzuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Leistungen keine anderen Gewerke beschädigt oder in Mitleidenschaft gezogen werden. Bauteile aller Art, die einer Verschmutzung oder Beschädigung ausgesetzt sind, müssen ohne besondere Aufforderung vor Arbeitsbeginn durch den AN in geeigneter Weise geschützt werden.
Die gesamte Leistung des AN ist durch ihn bis zur Abnahme zu schützen.
BESONDERE HINWEISE
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Vollständigkeit, d.h., besondere Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den LV-Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzurechnen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Um die Erfüllung der DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau und DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau sicherzustellen, behält sich der AG das Recht vor, von Fachingenieuren und anerkannten Instituten Untersuchungen bzw. Gutachten über die Ausführung der Arbeiten durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür werden nach den Verursacherprinzip aufgeschlüsselt.
Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderung der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste, auch über 2 m Arbeitsbühnenhöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters und werden nicht gesondert vergütet.
Sind vom Bieter Konstruktionszeichnungen/ Planunterlagen zu liefern, so werden diese nicht gesondert vergütet.
Den AG sind die Pläne in 3-facher Ausfertigung als Papier und in elektronischer Form im DWG- oder DXF-Format sowie im PLT- und PDF-Format zu übergeben.
Bestandsunterlagen sind zusätzlich auf CD-ROM zu übergeben. Die Aufwendungen hierfür sind vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden.
Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt.
Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen
ZTV Klempnararbeiten
Information zur DGNB Zertifizierung Als Anhang finden Sie ein Informationsblatt über die DGNB-Zertifizierung.
Information zur DGNB Zertifizierung
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